Abmahnungen von Sasse, Bachelin und Lichtenhahn Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Hmm, das klingt alles etwas vage ...
INSGESAMT 1.000,- - 1.200,- € erscheinen mir auch etwas
unrealistisch.
Mal ganz ehrlich Steffen: Warst du selber schon mal betroffen?
Und wenn ja, hast du es durchgezogen?
Grüße
INSGESAMT 1.000,- - 1.200,- € erscheinen mir auch etwas
unrealistisch.
Mal ganz ehrlich Steffen: Warst du selber schon mal betroffen?
Und wenn ja, hast du es durchgezogen?
Grüße
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
[quoteemzwangsneurose]Hmm, das klingt alles etwas vage ...
INSGESAMT 1.000,- - 1.200,- € erscheinen mir auch etwas
unrealistisch.
Mal ganz ehrlich Steffen: Warst du selber schon mal betroffen?
Und wenn ja, hast du es durchgezogen?[/quoteem]
Ja was verlangst Du denn? Alles Murks, gebe eine mod. UE ab, und das war es! So läuft es halt nicht.
Du befindest dich in einem außergerichtlichen Rechtsstreit, der bei Nichtzahlen, entweder in die
Verjährung, oder in einen Gerichtssaal führen kann. Die Chancen stehen hier 50-50.
Sicherlich sind die Angaben 1.000,- - 1.200,- € basierend auf realistischen Erfahrungswerten. Warum
soll ich denn irgendeinen Murks schreiben. Der eingeklagte Streitwert war immer um die ca. 1.100,- €,
sodass selbst bei einem regelmäßigen richterlichen Vergleich (ca. 400,- - 500,- €) neben den eigenen
Anwaltskosten + Reisekosten man auf ca.1.000,- € kam. Verlor man, lag die zu zahlende Summe insgesamt
natürlich höher. Aber es wurde auch deutlich als Hinweis hinzugefügt, das bei Abmahnungen nach
inkrafttreten des GguGepr (09.10.2013) resultierende Kosten in einem zukünftigen Klageverfahren
nachgereicht werden, sobald wir Kenntnis erlangen.
War ich selbst schon betroffen?
1. Abmahnung 14.12.2006
=> damals KUW (jetzt U+C): P2P, Koch Media, Die Gilde 2 (PC Game) - 150,- € + UE
- keine mod. UE, keine Zahlung - verjährt
2. Abmahnung 25.04.2008
=> RA Edel aus München: Abmahnung Internetseite: AW3P; Forum: AW3P
Forderungen (21 Seiten): strafbewehrte UVE; AG (Gegenstandswert 25.000,00 EUR) 1,5 GG RVG: 1.049,00 EUR
- Beauftragung RA, nichts unterschrieben; nichts bezahlt - verjährt
3. Abmahnung 26.05.2010
=>Schertz, Bergmann RAe aus Berlin i.A. Scheffler (München)
Grund: Persönlichkeitsverletzung, Verletzung Recht am Bild von Scheffler
Forderungen: Strafbewehrte UVE; AG (Gegenstandswert 10.000,00 EUR) 1,3 GG RVG: 775,64 EUR
- Beauftragung RA; mod. UE; nichts gezahlt - Risiko Klage und -alle- Konsequenzen bewusst
a) 29.06.2011 Strafanzeige Scheffler; STA Coburg, Az. 102 Js 6179/11
Grund: Üble Nachrede (Anwalts Stalking, Betreiben eines anonymen Facebook Account)
08.08.2011: Vorladung Polizei Kronach - Beschuldigtenvernehmung
Reaktion: Aussage getätigt
28.09.2011: STA Coburg
Grund: Einstellung der Ermittlungen mangels öffentlichen Interesses
b) 03.08.2011: Hinweisbeschluss AG Berlin Mitte, Az. 7 C 176/11
Grund: Hinweisbeschluss zur Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens
14.12.2011: Anerkenntnis, Urteil Az. 7 C 176/11;
Höhe: 651,80 EUR
27.02.2012: Kostenfestsetzungsbeschluss Anerkenntnisurteil Az. 7 C 176/11
Höhe: 227,50 EUR
Reaktion: Mitteilung über die wirtschaftliche Lage
27.04.2012: Pfändungsbeschluss über Pfändung der Domain AW3P
Höhe: 943,22 EUR - erledigt
4. Abmahnung 13.07.2012
=> RA Nagel aus Augsburg (Urheberrecht)
Grund: unlauterer Wettbewerb u.a.
Forderungen: strafbewehrte UVE; Löschung einer Aussage
- Zurückweisung der Abmahnung - erledigt
5. Abmahnung 15.11.2012
=> RA Matthias Hechler aus Schwäbisch Gemünd
Grund: unlauterer Wettbewerb u.a.
Forderungen: strafbewehrte UVE; AG wurde angekündigt, aber nicht thematisiert
Reaktion: Ignored
6. Abmahnung 03.04.2013 - keine mod. UE; keine Zahlung
Kanzlei Schulenberg & Schenk GbR
=> EV LG Berlin, Urteil am 30.08.2013; Berufung (20.05.2014 - KG Berlin)
7. Abmahnung 24.05.2013 - keine mod. UE; Zurückweisung der Abmahnung
Kanzlei Schulenberg & Schenk GbR
=> EV LG Berlin, Urteil am 11.12.2013 - EV aufgehoben - Berufung durch Schulenberg?
Man könnte dezent sagen: ja, ich war schon einmal selbst betroffen.
VG Steffen
INSGESAMT 1.000,- - 1.200,- € erscheinen mir auch etwas
unrealistisch.
Mal ganz ehrlich Steffen: Warst du selber schon mal betroffen?
Und wenn ja, hast du es durchgezogen?[/quoteem]
Ja was verlangst Du denn? Alles Murks, gebe eine mod. UE ab, und das war es! So läuft es halt nicht.
Du befindest dich in einem außergerichtlichen Rechtsstreit, der bei Nichtzahlen, entweder in die
Verjährung, oder in einen Gerichtssaal führen kann. Die Chancen stehen hier 50-50.
Sicherlich sind die Angaben 1.000,- - 1.200,- € basierend auf realistischen Erfahrungswerten. Warum
soll ich denn irgendeinen Murks schreiben. Der eingeklagte Streitwert war immer um die ca. 1.100,- €,
sodass selbst bei einem regelmäßigen richterlichen Vergleich (ca. 400,- - 500,- €) neben den eigenen
Anwaltskosten + Reisekosten man auf ca.1.000,- € kam. Verlor man, lag die zu zahlende Summe insgesamt
natürlich höher. Aber es wurde auch deutlich als Hinweis hinzugefügt, das bei Abmahnungen nach
inkrafttreten des GguGepr (09.10.2013) resultierende Kosten in einem zukünftigen Klageverfahren
nachgereicht werden, sobald wir Kenntnis erlangen.
War ich selbst schon betroffen?
1. Abmahnung 14.12.2006
=> damals KUW (jetzt U+C): P2P, Koch Media, Die Gilde 2 (PC Game) - 150,- € + UE
- keine mod. UE, keine Zahlung - verjährt
2. Abmahnung 25.04.2008
=> RA Edel aus München: Abmahnung Internetseite: AW3P; Forum: AW3P
Forderungen (21 Seiten): strafbewehrte UVE; AG (Gegenstandswert 25.000,00 EUR) 1,5 GG RVG: 1.049,00 EUR
- Beauftragung RA, nichts unterschrieben; nichts bezahlt - verjährt
3. Abmahnung 26.05.2010
=>Schertz, Bergmann RAe aus Berlin i.A. Scheffler (München)
Grund: Persönlichkeitsverletzung, Verletzung Recht am Bild von Scheffler
Forderungen: Strafbewehrte UVE; AG (Gegenstandswert 10.000,00 EUR) 1,3 GG RVG: 775,64 EUR
- Beauftragung RA; mod. UE; nichts gezahlt - Risiko Klage und -alle- Konsequenzen bewusst
a) 29.06.2011 Strafanzeige Scheffler; STA Coburg, Az. 102 Js 6179/11
Grund: Üble Nachrede (Anwalts Stalking, Betreiben eines anonymen Facebook Account)
08.08.2011: Vorladung Polizei Kronach - Beschuldigtenvernehmung
Reaktion: Aussage getätigt
28.09.2011: STA Coburg
Grund: Einstellung der Ermittlungen mangels öffentlichen Interesses
b) 03.08.2011: Hinweisbeschluss AG Berlin Mitte, Az. 7 C 176/11
Grund: Hinweisbeschluss zur Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens
14.12.2011: Anerkenntnis, Urteil Az. 7 C 176/11;
Höhe: 651,80 EUR
27.02.2012: Kostenfestsetzungsbeschluss Anerkenntnisurteil Az. 7 C 176/11
Höhe: 227,50 EUR
Reaktion: Mitteilung über die wirtschaftliche Lage
27.04.2012: Pfändungsbeschluss über Pfändung der Domain AW3P
Höhe: 943,22 EUR - erledigt
4. Abmahnung 13.07.2012
=> RA Nagel aus Augsburg (Urheberrecht)
Grund: unlauterer Wettbewerb u.a.
Forderungen: strafbewehrte UVE; Löschung einer Aussage
- Zurückweisung der Abmahnung - erledigt
5. Abmahnung 15.11.2012
=> RA Matthias Hechler aus Schwäbisch Gemünd
Grund: unlauterer Wettbewerb u.a.
Forderungen: strafbewehrte UVE; AG wurde angekündigt, aber nicht thematisiert
Reaktion: Ignored
6. Abmahnung 03.04.2013 - keine mod. UE; keine Zahlung
Kanzlei Schulenberg & Schenk GbR
=> EV LG Berlin, Urteil am 30.08.2013; Berufung (20.05.2014 - KG Berlin)
7. Abmahnung 24.05.2013 - keine mod. UE; Zurückweisung der Abmahnung
Kanzlei Schulenberg & Schenk GbR
=> EV LG Berlin, Urteil am 11.12.2013 - EV aufgehoben - Berufung durch Schulenberg?
Man könnte dezent sagen: ja, ich war schon einmal selbst betroffen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Ok, danke!
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Abgemahnt 2010.Außer 2 Bettlern kam nichts mehr.Müßte somit durch sein.Der letzte Bettler datiert aus dem jahre 2011.Vielen Dank für die Hilfe steffen .Werde aber weiterhin aktiv im Forum unterwegs sein.
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Sieht bei mir ähnlich aus, außer einem Bettler nichts mehr gehört
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Gab bei euch also keinen Mahnbescheid? Hm.. gab es denn bei sonst jemandem hier außer mir einen Mahnbescheid?
Ach und ich habe einen Vergleich den ich abschicken will. Soll ich nun einfach nur den Vergleich schicken oder soll ich Widerspruch UND Vergleich abschicken? Also widerspricht sich das Gegenseitig oder wie muss ich mir das vorstellen?
Gruß,
MisterM
Ach und ich habe einen Vergleich den ich abschicken will. Soll ich nun einfach nur den Vergleich schicken oder soll ich Widerspruch UND Vergleich abschicken? Also widerspricht sich das Gegenseitig oder wie muss ich mir das vorstellen?
Gruß,
MisterM
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Erstmal ein aufrichtiges Danke für Euer Engagement!
Frage zur MOD UE:
Geldmacher schreibt: -The Walking Dead - Staffel..Folge..- , (also "Staffel", "Folge" in deutsch)
Dann kommt irgendwann im Schreiben ein angeblicher Dateiname in englisch!
Soll man nur den englischen Dateinamen in der MOD UE nutzen?
Ich frage deshalb: Es muss sich hinter diesem englischen Dateinamen 1.) Kein "Walking Dead" verstecken und 2.) Es muss kein deutscher Inhalt sein (was "Staffel", "Folge" im Schreiben unterstellt).
Der die MOD UE schreiben muss spricht nur deutsch.
Herzlichen Dank.
Freundliche Grüße
Frage zur MOD UE:
Geldmacher schreibt: -The Walking Dead - Staffel..Folge..- , (also "Staffel", "Folge" in deutsch)
Dann kommt irgendwann im Schreiben ein angeblicher Dateiname in englisch!
Soll man nur den englischen Dateinamen in der MOD UE nutzen?
Ich frage deshalb: Es muss sich hinter diesem englischen Dateinamen 1.) Kein "Walking Dead" verstecken und 2.) Es muss kein deutscher Inhalt sein (was "Staffel", "Folge" im Schreiben unterstellt).
Der die MOD UE schreiben muss spricht nur deutsch.
Herzlichen Dank.
Freundliche Grüße
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
der Dateiname hat in der ModUE nichts zu suchen. Er ist auch uninteressant, da ein beliebiger Dateiname gewählt werden kann um ein Werk zu verbreiten. In die modUE gehört Name des Werks und der Rechteinhaber. Aber das steht ja sowohl in der modUE als auch unzählige Male hier im Forum. Die UE bezieht sich NICHT auf einen speziellen Dateinamen unter dem es verbreitet wurde sondern auf das Werk selbst.
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Und wie Schauts nun aus mit Widerspruch beim MB und Vergleich? Soll man widersprechen und gleichzeitig den Vergleich schicken oder es annehmen und sich vergleichen? Hätte mich einfach schon von Anfang an vergleichen sollen.. aber Hey, einen Versuch war es wert, zumal es ja bis jetzt bei vielen geklappt hat.
Wundert mich nur, warum sie es so krass auf meine Mutter abgesehen haben. Eventuell wirklich um ein Exempel zu statuieren..
Wundert mich nur, warum sie es so krass auf meine Mutter abgesehen haben. Eventuell wirklich um ein Exempel zu statuieren..
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- Registriert: Dienstag 21. Januar 2014, 18:44
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
ie haben es nicht auf deine Mutter abgesehen und wollen kein Exempel an deiner Mutter statuieren. Es hängt schlicht vom Rechteinhaber ab. Zudem sind die Abmahnungen rückläufig, d.h. die Abmahner haben schlicht mehr Zeit um sich mit den einzelnen Fällen zu beschäftigen und müssen das auch um Einnahmen zu generieren.
Zumal viele, die hier denken sie wären aus dem Schneider noch lange nicht aus dem Schneider sind. Wie in manchen Threads ja zu sehen ist, geht das Spiel auch nach der 3-jährigen Verjährungsfrist weiter.
Zumal viele, die hier denken sie wären aus dem Schneider noch lange nicht aus dem Schneider sind. Wie in manchen Threads ja zu sehen ist, geht das Spiel auch nach der 3-jährigen Verjährungsfrist weiter.
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Ich habe nun einfach dem MB widersprochen per Einwurf-Eimschreiben und Gleichheit an S&P einen Vergleich gesendet. Ich hoffe mal sie gehen darauf ein. Hauptsache keine 850€. Teures und unnötiges Lehrgeld...!
Andererseits freut es mich zu sehen, dass die Abmahner immer weniger erfolg haben. Jetzt mache ich mir nur noch Gedanken wegen Klage, da ja S&P in der Regel wirklich klagt bei Zustellung eines MB.
Habe im Vergleich jedenfalls alles wahrheitsgemäß angegeben und klar gemacht dass es mehrere Personen sein könnten, also ich oder meine Freundin. Was auch tatsächlich zutrifft.
Das örtliche AG wird das wohl nicht bearbeiten können also wird es wahrscheinlich nach Bamberg gehen. Weiß nicht ob das S&P abhalten könnte zu Klagen...
Es ist schlimm keinerlei Sicherheiten zu haben und nur spekulieren zu können. Das ist wohl dass, was ihnen das meiste Geld einbringt.
Andererseits freut es mich zu sehen, dass die Abmahner immer weniger erfolg haben. Jetzt mache ich mir nur noch Gedanken wegen Klage, da ja S&P in der Regel wirklich klagt bei Zustellung eines MB.
Habe im Vergleich jedenfalls alles wahrheitsgemäß angegeben und klar gemacht dass es mehrere Personen sein könnten, also ich oder meine Freundin. Was auch tatsächlich zutrifft.
Das örtliche AG wird das wohl nicht bearbeiten können also wird es wahrscheinlich nach Bamberg gehen. Weiß nicht ob das S&P abhalten könnte zu Klagen...
Es ist schlimm keinerlei Sicherheiten zu haben und nur spekulieren zu können. Das ist wohl dass, was ihnen das meiste Geld einbringt.
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- Registriert: Dienstag 21. Januar 2014, 18:44
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
wenn du einen Vergleich angeboten hast, werden die auch nicht klagen. Die werden entweder deinen Vergleich annehmen oder ein Gegenangebot machen.
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- Beiträge: 169
- Registriert: Dienstag 5. November 2013, 17:17
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Ich habe schon diverse MB von S?S.
Und einmal sogar eine EV mit 1500,00 € Strafe.
Also nicht zu früh freuen, es kann immer und jerderzeit passieren.
Und einmal sogar eine EV mit 1500,00 € Strafe.
Also nicht zu früh freuen, es kann immer und jerderzeit passieren.
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
MisterM hat geschrieben: Andererseits freut es mich zu sehen, dass die Abmahner immer weniger erfolg haben.
Du "fütterst" doch deren Erfolg !MisterM hat geschrieben:und Gleichheit an S&P einen Vergleich gesendet. Ich hoffe mal sie gehen darauf ein.
gruß
fiesthies
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
@ Abmahnwarrior DANKE!
Noch eine Frage: Nun gibt es keine aufgeführte Anrede zur GmbH, die angeblich die Rechte inne hat, im Anwaltsschreiben.
Soll man dann "Firma" als Anrede in einer mod. UE nutzen?
Weil hier geschrieben wurde, man solle freundlich schreiben: Sollte man die Anwälte in einer mod. UE anreden "Sehr geehrte Anwälte..."?
Danke.
MfG
Noch eine Frage: Nun gibt es keine aufgeführte Anrede zur GmbH, die angeblich die Rechte inne hat, im Anwaltsschreiben.
Soll man dann "Firma" als Anrede in einer mod. UE nutzen?
Weil hier geschrieben wurde, man solle freundlich schreiben: Sollte man die Anwälte in einer mod. UE anreden "Sehr geehrte Anwälte..."?
Danke.
MfG
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Yep!Soll man dann "Firma" als Anrede in einer mod. UE nutzen?
Einfach an die Nutzungs- und Anwendungshinweise beachten. Hier ist keine Anrede beinhaltet, genau so wenig wie mit MfG usw.Weil hier geschrieben wurde, man solle freundlich schreiben: Sollte man die Anwälte in einer mod. UE anreden "Sehr geehrte Anwälte..."?
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Hey Leute,
Wollte mal über Neuigkeiten informieren.
Also auf mein Vergleichsangebot hin kam nun folgende Antwort:
"Sehr geehrt..... XY,
in oben bezeichneter Angelegenheit beziehen wir uns auf Ihr Schreiben vom 19.02.2014, hier am gestrigen Tage per Post eingegangen, und teilen mit, dass wir Ihren Vorschlag für unsere Mandantin ablehnen.
Im Falle der streitigen Auseinandersetzung werden Sie Ihre Darstellungen unter Beweis zu stellen haben und insbesondere alle Nutzer, die als Täter in Betracht kommen, namentlich zu benennen haben. Diese werden sodann als Zeugen zu vernehmen sein und unsere Mandantin wird diesen dritten Personen ggf. sodann den Streit verkünden.
Um Ihnen entgegenzukommen, ist unsere Mandantin allerdings bereit, die Forderung die wir zwischenzeitlich in Höhe von EUR 1.469,44 im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht haben, auf einen Betrag in Höhe von EUR 1.000 zu reduzieren. Auch mit einer Ratenzahlung von EUR 50.- monatlich wäre unsere Mandantin einverstanden, soweit die Zahlungen zum 0X.04. und immer pünktlich zum 01. der Folgemonate erfolgen. Sollten Sie mit einer Rate oder dem Teil einer Rate in Verzug geraten, wäre die Stundung und auch die Reduzierung der Forderung jeweils hinfällig. Eine weitere Reduzierung kann leider nicht erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen,
X Y"
Was sagt ihr dazu, stimmt das? Muss meine Mutter hier alle namentlich benennen? Das mehrere Leute in Frage kommen stimmt nämlich wirklich. Meine Mutter, ich, meine Freundin etc.
Wie soll ich da jetzt weiter vorgehen? Noch mal einen Vergleich anbieten und mein eigenes Angebot erhöhen?
Viele Grüße,
MisterM
Wollte mal über Neuigkeiten informieren.
Also auf mein Vergleichsangebot hin kam nun folgende Antwort:
"Sehr geehrt..... XY,
in oben bezeichneter Angelegenheit beziehen wir uns auf Ihr Schreiben vom 19.02.2014, hier am gestrigen Tage per Post eingegangen, und teilen mit, dass wir Ihren Vorschlag für unsere Mandantin ablehnen.
Im Falle der streitigen Auseinandersetzung werden Sie Ihre Darstellungen unter Beweis zu stellen haben und insbesondere alle Nutzer, die als Täter in Betracht kommen, namentlich zu benennen haben. Diese werden sodann als Zeugen zu vernehmen sein und unsere Mandantin wird diesen dritten Personen ggf. sodann den Streit verkünden.
Um Ihnen entgegenzukommen, ist unsere Mandantin allerdings bereit, die Forderung die wir zwischenzeitlich in Höhe von EUR 1.469,44 im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht haben, auf einen Betrag in Höhe von EUR 1.000 zu reduzieren. Auch mit einer Ratenzahlung von EUR 50.- monatlich wäre unsere Mandantin einverstanden, soweit die Zahlungen zum 0X.04. und immer pünktlich zum 01. der Folgemonate erfolgen. Sollten Sie mit einer Rate oder dem Teil einer Rate in Verzug geraten, wäre die Stundung und auch die Reduzierung der Forderung jeweils hinfällig. Eine weitere Reduzierung kann leider nicht erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen,
X Y"
Was sagt ihr dazu, stimmt das? Muss meine Mutter hier alle namentlich benennen? Das mehrere Leute in Frage kommen stimmt nämlich wirklich. Meine Mutter, ich, meine Freundin etc.
Wie soll ich da jetzt weiter vorgehen? Noch mal einen Vergleich anbieten und mein eigenes Angebot erhöhen?
Viele Grüße,
MisterM
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- Beiträge: 90
- Registriert: Dienstag 21. Januar 2014, 18:44
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Dass das leere Drohungen sind ist schon daraus zu erkennen, dass sie direkt nach den Drohungen ihr Vergleichsangebot verringert haben. Also keine Panik. Üblicher Drohbrief
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Hallo @MisterM,
Also wie ich es verstehe,
=> MB; Widerspruch; Vergleich durch dich; Vergleichsablehnung durch den Abmahner
VG Steffen
Also wie ich es verstehe,
=> MB; Widerspruch; Vergleich durch dich; Vergleichsablehnung durch den Abmahner
- 1. Vergleich wurde abgelehnt, alles andere ist erst einmal uninteressant.
2. Du machst ein neues Vergleichsangebot (ca. bis 800, €) oder
3. ignorierst das aktuelle Schreiben.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Hey Steffen,
danke dir für deine Meinung dazu!
Ich denke ich werde einfach einen Gegenvergleich machen, wie du bei Punkt 2 angeführt hast. Ich denke ich werde einfach mal 600 Bieten oder 650.
Ich finde nur sehr merkwürdig, dass sie der Meinung sind man müsse das alles beweisen und man muss einen anderen Täter nennen.
Habe in letzter Zeit irgendwie eher anderes gelesen? Kann es sein, dass die Herren da bestehendes Recht bzw. bestehende Rechtsprechung ignorieren und an irgendwelchen uralten Urteilen festhalten?
Wenn nun meine Mutter mich als potentiellen Täter nennen würde und sie sich ein Gutachten erstellen lässt von wegen, auf ihrem Rechner ist kein Torrent-Programm (Was auch stimmt und da war auch nie eins drauf), würden die dann meine Mutter in Ruhe lassen und mich verfolgen? Wäre mir irgendwie lieber!
Gruß,
MisterM
danke dir für deine Meinung dazu!
Ich denke ich werde einfach einen Gegenvergleich machen, wie du bei Punkt 2 angeführt hast. Ich denke ich werde einfach mal 600 Bieten oder 650.
Ich finde nur sehr merkwürdig, dass sie der Meinung sind man müsse das alles beweisen und man muss einen anderen Täter nennen.
Habe in letzter Zeit irgendwie eher anderes gelesen? Kann es sein, dass die Herren da bestehendes Recht bzw. bestehende Rechtsprechung ignorieren und an irgendwelchen uralten Urteilen festhalten?
Wenn nun meine Mutter mich als potentiellen Täter nennen würde und sie sich ein Gutachten erstellen lässt von wegen, auf ihrem Rechner ist kein Torrent-Programm (Was auch stimmt und da war auch nie eins drauf), würden die dann meine Mutter in Ruhe lassen und mich verfolgen? Wäre mir irgendwie lieber!
Gruß,
MisterM