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Beitrag
von Steffen » Samstag 12. Mai 2012, 13:12
[quoteemdonniedarko]Mein Standpunkt ist folgender: Ich habe diesen Drecks Film nie gesehen! Warum sollte ich also
dafür zahlen? Ich habe mir mal den Trailer angeschaut, aber ich bin mir sicher diesen noch nie
in meinem Leben gesehen zu haben. Ich hatte auch keine Datei auf meinem PC!! Allerdings muss
ich zugeben das ich zu diesem Zeitpunkt Filesharing betrieben habe, es also eventuell möglich
wäre das ich den Film im Programm hatte ihn aber vor Vollendung wieder gelöscht habe!? Das
Problem ist ja immer, dass zwischen Tat und Schreiben immer Monate dazwischen sind! Da kann
man das nie 100% nachvollziehen![/quoteem]
Ich gebe mal meinen Standpunkt kund. Nicht übel nehmen, ich schreibe es so - wie es sich darstellt.
Es ist doch Wurst, ob es ein Drecksfilm oder Sauberfilm ist; ob man ihn kennt, nicht kennt, niemals
anschauen wird; ob man den Film nur 1 min oder 5 min angeklickt und dann ins Daten-Nirwana
geschickt hat. Genauso Wust, ob Du 14 Tage nach dem Log, oder 2 Jahre abgemahnt... ...warte mal,
eigentlich wird nur der AI abgemahnt, und das ist Mum. Anderseits ist es sowieso Murks, da Du
eigentlich den Rechtsverstoß eingeräumt hast.
Seit mir nicht böse, den gleichen Murks erzählt man dann - und das schon seit 2005 - vor Gericht.
Garniert wird es dann mit Nichtzuständigkeit des Gerichts, Massenabmahnung, Betrug, Abzocke, sowie,
das der BGH mal irgendwann gesagt hat, das die 100 Euro-Decklung greift usw.
Grundsätzlich geht es doch immer nur um die Störerhaftung + wie hat der AI den Anschluss gesichert,
dass so etwas zumutbar verhindert werden kann. Anderseits lohnt es sich gar nicht weiter zu posten,
denn Du hast ja die Tat selbst eingeräumt. Was will man denn jetzt noch sagen? Das die Log-Firma à la
Grazer zu 100% fehlerhaft arbeitet? Bei so einem Vortrag, wird dann der "echte" Täter - Du - benannt,
Mum ist vielleicht raus (bin mir aber da nicht ganz sicher) und Du drin. Wenn Mum hier auch noch
ungeschickt vorträgt, seit Ihr alle beide dran und dürft zusammen vor Gericht. Dem Richter ist es doch
egal, ob er über deine Mum oder dich oder beide richtet.
Es gibt doch nicht viel Auswahl. Entweder man zahlt den Vergleich, oder nicht, und könnte verklagt
werden (1.000 - 1.200 €). S&P ist dabei klagefreundlicher als andere Abmahner.
Alles andere ist Polemik.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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