Abmahnungen von Sasse, Bachelin und Lichtenhahn Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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nevergg
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#761 Beitrag von nevergg » Dienstag 18. Dezember 2012, 03:48

Ghosti hat geschrieben: Das mit dem Upload bei den Torrents ist klar. Ich differenziere jetzt nochmal und zwar zwischen TV-Rip in englischer Sprache und DVD- bzw. Bluray-Rip auf englisch. Was passiert wenn man den TV-rip lädt? Z.B. wenn die Folge/Serie in GER noch gar nicht läuft?
Inal aber 1.)Vermutlich wird oft nicht so stark bei den Rechten differenziert das der deutsche RI z.B. nur die Rechte an der DVD hat. Desweiteren ist ja das Filmwerk an sich geschützt und nicht eine bestimmte physikalische Quelle. Für den Sonderfall das der RI *ausschließlich* die Rechte an z.B. der DVD hält und du einen Tv-Rip lädst (*und* die Versionen unterschiedlich sind?) *könnte* es gehen - ich habe aber keine Ahnung ob das stimmt.
2)Das die Folge in GER noch nicht läuft spielt *keine* Rolle. Nur weil du es nicht legal sehen kannst gibt das dir nicht das Recht es dir illegal zu besorgen. Ich finde auch das es ein Anachronismus ist das wir viele Serien erst Jahre später sehen oder noch schlimmer viele gute Serien erst gar nicht nach Deutschland kommen. Desweiteren bevorzuge ich auch die englische Version über die Deutsche. Aber nur weil die RI sich nicht anpassen wollen und der Gesetzgeber seit 30 Jahren schlafen und die Entwicklung verpassen gibt dies dir leider keine Rechte.

Wenn du weitere solche Fragen hast sollten wir auf den Allgemeinen Thread wechseln da dies nicht mehr spezifisch mit S&P zu tun hat.

Eumel
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#762 Beitrag von Eumel » Donnerstag 20. Dezember 2012, 13:50

Hallo!
Hatte jetzt auch einen "netten" Brief von S&P.
Hab gleich die mod.UE abgegeben und warte ab was jetzt kommt .:::;;

Wenn ich jetzt Akteneinsicht nehme, kann ich als Leihe überhaupt Fehler erkennen?

Logfirma ist die Guardaley Ltd. und es geht um Walking Dead Staffel 3 Teil 2, könnten allerdings noch mehr werden :shock:

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#763 Beitrag von Forenuser » Donnerstag 20. Dezember 2012, 18:51

@Ghosti
Ich nehme an, das es einfach mit der selben Masche versucht wird, Leute abzuzocken.
Da Du ja Arsch bist, sobald die Abmahnung ins Haus kommt und Du dich kaum wehren kannst, wie immer ne Mod UE hinschicken.

Aber bitte demnächst mit ins Anschreiben, das Du anzweifelst, das Du die kopierte Bevollmächtigung in Frage stellst.
Wenn Du das tust und gleich eine modfizierte Unterlassungserklärung mit abgibst, kann man dir keine Kostenrechnung stellen.
Siehe hierzu auch, das Urteil hierzu an.

http://www.stroemer.de/de/entscheidunge" onclick="window.open(this.href); return false; ... macht.html

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#764 Beitrag von Steffen » Freitag 21. Dezember 2012, 00:08

[quoteemForenuser][...] LG Düsseldorf, U. v. 03.12.08 - Az. 12 O 393/07 - Original-Vollmacht
Eine Abmahnung, der keine Original-Vollmacht beigefügt ist, verpflichtet den Abgemahnten nicht zum Ersatz von Anwaltshonoraren des Abmahners, wenn er die Bevollmächtigung unverzüglich in Frage stellt und gleichzeitig eine ausreichende Unterlassungserklärung abgibt. [...][/quoteem]
Man sollte hier schon etwas umsichtiger mit seinen eigenen Schlussfolgerungen und deren Anwendung für andere umgehen. Denn bei einer Rechtsfrage ist immer das BGH entscheidend! Mit dem Urteil "Vollmachtsnachweis" vom 19. März 2010 - I ZR 140/08 - hat der Bundesgerichtshof die lange strittige Rechtslage entschieden. Demnach braucht der Abmahnung immer dann keine Vollmacht beigefügt zu werden, wenn ihr ein Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrags beiliegt.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#765 Beitrag von Forenuser » Samstag 22. Dezember 2012, 12:52

Steffen. dann lese das hier nochmal durch bitte und erkläre mit deinen Worten, was uns dieses hier bringt.

http://www.akademie.de/wissen/abmahnung" onclick="window.open(this.href); return false; ... llmacht#a8

So wie ich das verstehen, hat man durch den Formulierungsvorschlag ein Recht auf eine Originalvollmacht.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#766 Beitrag von Steffen » Sonntag 23. Dezember 2012, 11:17

[quoteemForenuser]Steffen. dann lese das hier noch einmal durch bitte und erkläre mit deinen Worten, was uns dieses hier bringt.
-Link-
So wie ich das verstehen, hat man durch den Formulierungsvorschlag ein Recht auf eine Originalvollmacht.[/quoteem]

Bei einer Rechtsfrage geht es immer um die Gesetzeslage und die Rechtsprechung. Ein Urteil (AG, LG, OLG, BGH)
wirkt inter partes, also nur zwischen den betroffenen Parteien (Einzelfall), aber es gibt Entscheidungen des
BGH, die als Grundsatzentscheidung gelten. Mit dem Urteil "Vollmachtsnachweis" vom 19. März 2010 - I ZR 140/08 -
hat der Bundesgerichtshof die lange strittige Rechtslage - entschieden. Demnach braucht der Abmahnung immer dann
- keine - Vollmacht beigefügt zu werden, wenn ihr ein Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrags beiliegt.
Es handele sich bei gleichzeitigem Vertragsangebot gerade nicht um ein einseitiges Rechtsgeschäft, wie § 174 BGB
voraussetzt.

Da in den mir bekannten Abmahnungen - immer - ein Entwurf einer strafbewehrten UVE beigefügt ist, muss im Abmahn-
schreiben - keine - Original Vollmachten beigefügt werden! Egal, wer was diesbezüglich schreibt oder meint! Punkt. Aus.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#767 Beitrag von Forenuser » Sonntag 23. Dezember 2012, 14:51

Vielen dank Steffen.

Wieder mehr Klarsicht im Dschungel der Gesetze und Paragraphen.

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#768 Beitrag von abmahn1234 » Donnerstag 3. Januar 2013, 20:39

Hallo,

mal ne gute Nachricht für die Statistik:

Mir haben sasse und Partner am 11.10. eine Abmahnung geschickt wegen Expendables2, Forderung über 800 Euro. Ich hab darauf erst am 22.11 geantwortet nur mit der ModUE (Vielen Dank dafür). Am 28.11. hat dann Sasse & Partner zurück geschrieben: "In bezeichneter Angelegenheit sind Zweifel aufgekommen, ob der Ihnen zur Last gelegene Urheberrechtsverstoß noch mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit nachgewiesen werden kann".

Deswegen würde kein Anspruch weiterverfolgt, und die Sache sei für mich erledigt.

Falls es relevant ist, ich nutze überhaupt Filesharing nur sehr wenig, starte den client nur ab und zu.

mfg

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#769 Beitrag von Steffen » Freitag 4. Januar 2013, 00:27

Falls es relevant ist, ich nutze überhaupt Filesharing nur sehr wenig, starte den Client nur ab und zu.
Ich hoffe Du hast gelernt und der Client startet nur noch für legalen Inhalt! ;)

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#770 Beitrag von Chewbacca » Sonntag 13. Januar 2013, 04:00

Hallo, bin neu hier. Ich finde es toll, dass es si eien Seite gibt.Hab auch eine Abmahnung von Sasse und Partner bekommen(wegen ebay, wollte da ein Bootleg verkaufen, habs aber wenige Stunden später wieder rausgenommen). Die bei ebay hinterlegte Adresse stimmt nicht mit meiner richtigen Adresse überein, die ebay Schreibweise meines Vor- und Nachnamen stimmt auch nicht überein. Nun habe ich ein paar Fragen:

1. Warum soll ich mit der modifizierten UE antworten? Was passiert, wenn ich das nicht tue?

2. Ich habe mich entschlossen, gar nichts zu machen und Sasse zu ignorieren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie mich quer durch Deutschland suchen, meine Adresse, meine Identität...Und selbst wen sie mich finden-ich bin ein armer, unterhaltspflichtiger Student. Ganz mal davon abgesehen- vielleicht bin ich ein Spaß Verkäufer...Ich meine, ebay ist virtuell...Ich kann da meine Niere verkaufen oder den Mond oder eine Atombombe...

Was genau kann mir nun im schlimmsten Fall passieren? Lande ich in der Schufa? Muss ich ins Gefängnis? Wie gesagt, ich sehe es nicht ein, auf ihre dämliche mails zu reagieren(wie unprofessionell ist das denn- eine mail, in der steht "zahlen Sie bitte 3000 Euro")...Ebenso wenig sehe ich es ein, den eine mod.UE zu schicken...Sie wissen nicht, wie ich heiße und wo ich wohne und das soll so bleiben... Meint Ihr, sie werden jemanden anheuern, der mich sucht, meine Identität überprüft usw?Wegen einem Scheiß Bootleg? Was sollen sie mir den wegnehmen? Mein Bett?Meine Glotze?

Ich glaube nicht, dass die Sasse Anwälte mehr als 1 mal das GEricht von innen gesehen haben. Jeder Richter würde sie auslachen, wenn sie da auftauchen mit "JA, Euer Ehren,der hier hat was ins Ebay reingestellt"

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#771 Beitrag von Chewbacca » Sonntag 13. Januar 2013, 11:19

Ja, das war eine mail. Da waren die von mir hinterlegten Daten(falsch geschriebener Name und falsche Adresse). Die erste mail kam Ende Dezember, die zweite vorgestern. Sieht nicht aus wie ein Fake.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#772 Beitrag von Steffen » Sonntag 13. Januar 2013, 12:31

Verkauf von Bootlegs im Internet?

Anfänglich die triste Theorie:

Der Begriff Bootleg (engl. bootleg für “Stiefelschaft“)nach Wiki, bezeichnet
eine nicht autorisierte Tonaufzeichnungen und Mitschnitte, die zumeist bei
Konzerten entstanden sind, und deren Verbreitung über illegal hergestellte
Tonträger geschieht. Häufig spricht man auch synonym von Schwarzpressung.

Zu gutem Juristen- Deutsch:

Bootlegs sind meist unlizenzierte Mitschnitte von Konzerten, deren Verbreitung
über illegal hergestellte Tonträger geschieht.

Dabei ist es sogar möglich,das man zum Zeitpunkt des Kaufes, dieses Bootleg
legal im Handel erworben hat. Aufgrund einer Serie von Gesetzesänderungen zur
Wahrung von Rechten ausübender Künstler und insbesondere aufgrund des Beitritts
der USA zu einem Urheberrechtsabkommen wurden viele Bootlegs (z.B. Phillip
Collins Ltd., Gelring Limited, Iron Maiden Holdings Ltd, Master 2000  Inc., Pink
Floyd Ltd. usw.) nachträglich illegal.

Und jeder denkt, egal ob gekaufte Audio-CD, Audio-DVD oder wie hier ein Bootleg,
ich kann es weiter unkompliziert im Internet auf den Online-Internetplattformen
wie z.B. eBay weiterverkaufen. Und dieses ist ein Trugschluss und führt meist zu
teilweise kostspieligen Abmahnungen. Insbesondere, wenn man selbst nicht
reagiert.

Warum?


Das Deutsche Urheberrechtsgesetz legt das Recht zur Weiterverbreitung in die
Hände des Urhebers bzw. des Tonträgerherstellers. Nur der Rechteinhaber ist also
dazu berechtigt, die CDs bzw. die anderen Werkstücke zu verkaufen, was
prinzipiell auch für gebrauchte Gegenstände gilt.

LG Hamburg - Az. 308 S 12/09 - Bootleg eBay
[...] Es lag aber bereits keine unerhebliche Rechtsverletzung im Sinne des § 97
a Abs. 2 UrhG vor. [...] Nach der Begründung der Beschlussempfehlung zu den
Änderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung des Gesetzesentwurfes zu § 97a
UrhG (Deutscher Bundestag, Drucksache 16/8783 v. 9.4.2008, Seite 50) soll in den
Anwendungsbereich des § 97 a UrhG danach beispielsweise das unberechtigte
öffentliche Zugänglichmachen eines bloßen Liedtextes auf einer privaten Homepage
fallen. [...]

[...] Vorliegend sind von der Beklagten zwei CDs (davon eine Doppel-CD) mit
insgesamt 32 nicht autorisierten angeboten worden. Durch die Angabe ”Bootleg” im
Angebotstext zu der CD ”Live USA (1982)” wurde nach dem Verständnis des
durchschnittlichen eBay-Nutzers aktiv darauf hingewiesen, dass es sich um einen
nicht-autorisierten Livemitschnitt handelte. [...]

[...] Die streitgegenständlichen CDs wurden in den Verkaufsangeboten der
Beklagten nicht nur - etwa zu Illustrationszwecken - „verwendet“, vielmehr waren
selbst Gegenstand dieser Angebote. Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass nach
der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch das häufige Auftreten eines
eBay-Anbieters als Versteigerer auf eine geschäftliche Tätigkeit hindeutet (BGH,
a.a.O.). [...]


LG Hamburg - Az. 310 O 142/11 - Bootleg Amazon
[...] Hintergrund des ausgesprochenen Verbots war, dass die Aufnahme des Konzert
nicht vom Rechteinhaber lizenziert gewesen war. Diesen Umstand müsse sich der
Amazon-Händler auch dann entgegenhalten lassen, so das LG Hamburg, wenn er
hiervon zunächst keine positive Kenntnis gehabt habe. Der Händler hätte nämlich
ohne weiteres erkennen können, dass es sich bei der DVD um eine Konzertaufnahme
gehandelt hat, die so nie lizenziert worden ist. Der Verstoß gegen das
Verbreitungsrecht gemäß §§ 77, 17 UrhG führe demnach zu einem
Unterlassungsanspruch nach § 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG. [...]


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Der Verstoß gegen das Verbreitungsrecht - wie vorliegend der Weiterverkauf eines
unlizenzierter Bootlegs - gemäß §§ 77, 17 UrhG führt demnach zu einem
Unterlassungsanspruch nach § 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG. Punkt.


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


[quoteemChewbacca]Hallo, bin neu hier. Ich finde es toll, dass es so eine Seite gibt. Habe auch
eine Abmahnung von Sasse und Partner bekommen (wegen eBay, wollte da ein Bootleg
verkaufen, hab‘s aber wenige Stunden später wieder rausgenommen). Die bei eBay
hinterlegte Adresse stimmt nicht mit meiner richtigen Adresse überein, die eBay
Schreibweise meines Vor- und Nachnamen stimmt auch nicht überein.[/quoteem]

Offenbare Schreibfehler sind i.S.d. § 319 ZPO geregelt. Unerheblich auch, ob das
Angebot sich über 1 Minute, Stunde oder 1 Woche belief. Wenn es nämlich relevant
wäre, hättest Du keine Abmahnung.


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


[quoteemChewbacca]Nun habe ich ein paar Fragen:

1. Warum soll ich mit der modifizierten UE antworten? Was passiert, wenn ich das
nicht tue?[/quoteem]

Die Beweislage bei z.B. einer Online-Verkaufsauktion ist ja nicht vergleichbar
mit Filesharing. Hier wurde unstreitig - höchstwahrscheinlich noch mit einem
Bild - das Bootleg angeboten und damit ein Urheberrechtsverstoß getätigt, der
wiederum bestimmte Ansprüche auslöst wie Unterlassung (§§ 97, 97a UrhG),
Beseitigung (§ 98 UrhG), Auskunft (§§ 101, 101a UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG i.V.m. §
242 BGB) und Schadensersatz (§§ 98, 100, 101b UrhG).Das bedeutet, die Beweislage
ist eindeutig!

Gibst Du keine strafbewehrte UVE ab oder reagierst nicht, erhältst Du mit großer
Wahrscheinlichkeit
a) erneutes Schreiben indem der Ton dezent schärfer wird
b) EV (wird teuer)
c) Unterlassungsklage (wird teuer)


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Mir persönlich ist es egal, wie Du reagierst, aber ich kann Dir die Rechtslage
erörtern sowie Hinweise geben, die Deine Risiken und Kosten minimieren.
Natürlich bleibt letztendlich die Entscheidung - bei Dir.

Und Spaß-Verkäufer, auch hier gibt es mittlerweile teilweise Entscheidungen, das
man ab eine bestimmte Anzahl von Verkaufsauktionen als gewerblich handelnd
eingestuft werden kann. Der Vorwurf lautet ja auch nicht, das Du eine Niere
verkauft hast oder eine Atombombe, sondern das Du durch die Verkaufs-Auktion
gegen das Urheberrecht verstoßen hast, denn ohne Genehmigung des RI oder Lizenz,
darf man keine CX/DVD - legal oder illegal - weiterverkaufen. Ob Student,
Arbeitssuchender oder Rentner - das ist irrelevant für einen Abmahner. Mit einem
rechtskräftigen Titel steht der Gerichtsvollzieher auf Deiner Matte und dies 30
Jahre. irgendwann hast Du ausstudiert und einen Job.


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


[quoteemChewbacca]Ich glaube nicht, dass die Sasse Anwälte mehr als 1 mal das Gericht von innen
gesehen haben. Jeder Richter würde sie auslachen, wenn sie da auftauchen mit
"JA, Euer Ehren,der hier hat was ins eBay reingestellt"[/quoteem]

Deine Meinung in Ehren, verfehlt aber die Realität. Erhalten die Deine reale
Daten, mahnen die dich ab, reagierst Du nicht, wirst Du erfolgreich verklagt!


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Abmahnung per E-Mail!?

Im Grundsatz könnte es auch ein Fake sein - ich weiß es nicht - und man sollte
es vorher prüfen lassen (eBay mal anschreiben, ob von S&P eine Anfrage vorliegt,
Anwalt konsultieren). Kann man auf Deine wahre Identität kommen? Sicherlich und
ich weiß nicht - gehen wir davon aus, das die Abmahnung per E-Mail echt ist -
wie viele Verkaufsauktionen Du schon getätigt hast, welche Daten eBay von Dir
alles hat, ob bei der verwendeten E-Mail letztendlich Deine Person registriert
ist beim Anbieter, wie hartnäckig hier S&P ist (falls echt) usw.

Vlt. kannst Du mir einmal diese E-Mail's (unzensiert) zusenden.
Da könnte man ja
mal prüfen, ob Fake oder gar echt.


VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#773 Beitrag von Chewbacca » Sonntag 13. Januar 2013, 19:53

Vielen Dank für Deine Antwort und für diese tolle Seite...

Ich habe sehr viele Beiträge gelesen. 99% gehen so vor:

Phase 1. Sasse Brief erhalten.
Phase 2: Sich vor Angst in die Hose ***** und die modifizterte UE abgeben.

Dabei beteuern sehr viele Nutzer hier ihre Unschuld! LEute, wenn Ihr die Filme gar nicht geladen habt, dann seid IHR IM RECHT!!! Bloß weil die Sasse-***** Jura studiert haben, gibt das den nicht das Recht, Euch abzumahnen...Wenn JEDER irgendwann sagt : "*****" - was wollen die tun? Jeden Monat 5000 Gerichtsprozesse beantragen, bis sie im Gericht Hausverbot bekommen, weil ein Richter Wichtigeres zu tun hat?

Die Frau meines Kumpels hat *****.***** Und dann war Ruhe und die herrscht heute noch.

Wie sollen die mich finden, wenn mein Vor-und Nachname anders geschrieben werden, als bei ebay? Wenn ich bei ebay Steffen Schmied heiße und im Pass Stephan Schmitt, wie wollen sie mich suchen? Die Polizei anrufen, die Stadtverwaltung anschreiben? Die ganze Welt hat nichts besseres zu tun, als mioch zu suchen, weil Sasse sein *****.

Ich bleibe hart. Der einzige Mensch, der mich zwingen kann, irgendwas zu zahlen, ist ein Richter und nicht ein geldgeiler ***** mit einem Jura-Diplom. Solange ich auf meine richtige Adresse keine Einladung zum Gericht bekomme, kann Sasse mir 20000 mails am Tag schicken.

Apropos: Sasse soll erstmal beweisen, dass ich die mail bekommen habe und das kann er nicht.


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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#774 Beitrag von Steffen » Montag 14. Januar 2013, 10:16

Hallo @Chewbacca,

ich habe lange Deine 3 Postings gelesen und - was selten vorkommt - lange
überlegt. Ich habe ganz einfach den Sinn gesucht. Nach reiflicher Überlegung,
werde ich Dich bzw. Deinen Account - ab sofort und nach Kenntnis - sperren.

Gründe: Grober Vertoß gegen die Board-Regeln!


Du bist doch der lebende Beweis eines normalen typischen Internet-Nutzers und
Abgemahnten. Man pocht auf seine eigene - unangreifbare - Anonymität bzw.
Privatsphäre, auf irgendwelche “freien Idealen“, im Gegenzug verstößt man
bewusst/unbewusst gegen Gesetze bzw. Regeln, beleidigt, prangert andere mit Name
und Hausnummer öffentlich an, redet sich aus seiner eigenen Verantwortung und
lässt wiederum in der Verantwortlichkeit eines anderen - Forenbetreiber - so
schön einmal die eigene verbockte “Sau“ raus. Letztendlich bist Du noch stolz
darauf.

Es ist doch erst einmal Wurst, da es in Deinem Fall um eine UrhR-Verletzung über
einer Internetverkaufsplattform geht, was Deinem Kumpel widerfahren ist, welchen
Eindruck Du vom Abmahner hast, was Du über das Thema Abmahnung denkst etc. - Es
fehlt Dir jegliche Einsicht, das Du gegen bestehendes Recht (Annahme: unbewusst)
verstoßen hast und willst auch nicht die Konsequenzen dafür - Erwachsen - tragen.
Und überhaupt - kein - recht hast Du - irgendjemanden und hier - einen Rat zu
erteilen, wie jemand auf ein erhaltenes Abmahnschreiben reagieren soll.

Man sollte immer bedenken, das man im Internet immer Spuren hinterlässt. Es ist
in der Regel - Jeder - ermittelbar.

Abschließender Hinweis:
“Selbstgebrannte“ und Bootlegs stellen in der Regel i.S.d. § 2 UrhG -
rechtswidrig hergestellte Kopien des Originals oder eine rechtswidrige
Verbreitung des z.B. Konzertmitschnitts dar, die ohne Erlaubnis des
Rechteinhabers bzw. ohne erworbene Lizenz geschieht. Das bedeutet, das deutsche
Urhebergesetz stellt dieses unter Strafe und es ist ein Urheberverstoß. Punkt.
Egal, ob es Dir/Euch/mir passt (oder nicht). Aus.

Deinen ganzen Auftreten hier - Du willst ja Student sein - zeigt mir auch, das
Du entweder i.A. hier Dich präsentierst, oder in Deiner
Persönlichkeitsentwicklung nicht weit vorangeschritten bist. Letztendlich ist es
mir auch egal, da ich so ein Verhalten und Standpunkt, nicht dulden darf und
werde. Aus dieser Summe heraus, distanziere ich mich vom Inhalt Deiner Postings,
es wird Dein Beitrag - nach Kenntnis - editiert und Dein Account dauerhaft gesperrt.
Da die Hoffnung zuletzt stirbt, überdenke einmal Deine ganze Haltung und werde
vor allem Erwachsen!

Steffen Heintsch (Site-Admin)
Forenbetreiber Initiative AW3P

Tetran
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#775 Beitrag von Tetran » Mittwoch 16. Januar 2013, 17:04

Hallo,

habe gestern ein schreiben der netten S&P bekommen.

Abgemahnt wurde ich (bzw. der Anschlußinhaber,mein Vater) für
" The Walking Dead " Season 3 Episode 7" auf 800,00€

Nachdem ich mich hier und heute auch bei einem Anwalt erkundigt habe,
werde ich nun schnellstmöglich eine mod. UE abgeben.

Nun meine Frage(n)

Die Abmahnung bezieht sich nur auf die 7. Folge es "könnte" aber gut sein das die 8.Folge (oder vorherige Folgen) für solche Abmahnungen in Erwägung gezogen werden könnten. (Warum kann man sich denken :) )

Kann es sein das S&P mit Folge 7 anfängt aber später noch Mahnungen gegen frühere/spätere Folgen versendet?
Ich meine wenn sie mich mit der 7. Folge im November geloggt haben aber schon vorher weitere Folgen auf meine IP ermittelt hätten, wären diese dann nicht zuerst oder früher angekommen?

Und sollte ich für diesen Fall die gesamte Serie in der mod. UE angeben?
Hat das Nachteile für mich? (Im Vergleich dazu wenn ich nur eine Folge angeben)

Und gibt es weitere Informationen darüber wie Gerichte die "vertrauenswürdige" Guardaley LTD einschätzen?
Diese hat nämlich bei mir ermittelt.

Und wie war das nochmal mit den Vertriebsrechten?
Die besagte Folge war ein Mitschnitt aus dem amerikanischen TV (AMC).
Hat WVG überhaupt das Recht darauf zu klagen?



Vielen Dank schonmal im voraus, finde es super das du/ihr euch die Mühe macht Leute zu beraten.

Tetran

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#776 Beitrag von acd » Donnerstag 17. Januar 2013, 15:25

Hallo Zusammen und danke schonmal für das Ganze hier, macht den Druck, den so ein Abmahnschreiben beim ersten Lesen aufbaut etwas erträglicher.

Bei mir wars auch Walking Dead, S03E03, werd auch erstmal die ModUE losschicken, was dann weiß ich noch nicht.

So wie das aussieht ist das mit Walking Dead das erste mal in D, dass amerikanische Fernsehserien, die nur im Amifernsehen zu sehen sind und noch gar nicht anders vertrieben wurden, abgemahnt werden, oder?
Besteht da nicht vielleicht ein bisschen Hoffnung, dass das mal bis ans Ende durcheskaliert und jemand mal auf den Trichter kommt, dass das ne blöde Idee war....

Auf das, was genau da nun zwischen WVG und AMC läuft bin ich auch noch gespannt.

acd
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#777 Beitrag von acd » Donnerstag 17. Januar 2013, 16:04

... und wie praktisch, dass die WVG Medien GmbH und die abmahnende Sasse und Partner im selben Gebäude sitzen.

Aren
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#778 Beitrag von Aren » Donnerstag 17. Januar 2013, 16:15

Hallo Zusammen.

Mich hat es auch erwischt mit Walking Dead S03E06. Mich hat das schreiben von Sasse&Partner auch geschockt.

Aber danke an das Board hier, trägt wirklich viele Informationen in sich. Auch ich, werde erst mal die ModUE losschicken, und dann sehen was zurück kommt. Habe auch schon mit einigen Anwälten telefoniert, die sich mit SP beschäftigen. Was mich wundert, dass einige ganz klar sagen, das es sich kaum lohnt einen Anwalt zu nehmen, bezogen auf die "Kosten". So gehen die meisten Anwälte davon aus, die geforderte Summe "drücken" zu können, aber in Kombination mit den Kosten für den Anwalt, würde es sich kaum "lohnen". Man hat mir quasi geraten, dass in Eigenregie zu erledigen...

Also erst mal die ModUE raus, und abwarten. Es ist dann aber davon auszugehen, dass die 800€ Forderung bestehen bleibt. Aber wie soll ich, als Laie, denn einen "Vergleich" anstoßen??

Wie würde denn eine eventuelle Reaktion von SP aussehen? Ein Schreiben in dem die ModUE akzeptiert wird, aber man trotzdem die 800€ zahlen soll?
Wäre es auch möglich, dass die ModUE direkt mit einer Erhöhung der Forderung gekontert wird ? Das habe ich noch nicht so recht aus den Beiträgen lesen können.

Würde mich freuen, wenn die betroffenen User hier ihren weiteren Verlauf der ganzen Aktion weiter posten.

Eumel
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#779 Beitrag von Eumel » Freitag 18. Januar 2013, 10:36

Du bekommst nach Ablauf deiner Frist ein Schreiben, das deine modue anerkannt wird und bestehen weiterhin auf die 800 € mit einer neuen Frist von ca. 10 Tagen.

Wie es dann weiter geht weiß ich noch nicht, werde es aber bis zum bitteren Ende aussitzen.

Arxexes
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#780 Beitrag von Arxexes » Freitag 18. Januar 2013, 13:00

Hallo zusammen,

erst einmal vielen Dank für dieses großartige Forum. Und ja, auch ich habe eine wundervolle Abmahnung erhalten, nach Anwaltsprüfung Eure modUE eingereicht...und nun Brief Nummer 2 erhalten. Für die ModUE erst einmal einen Glückwunsch von der Anwaltskanzlei an meiner Seite aus (dem wunderschönen) München.

In dem zweiten Brief ist der Ton rauer und mein Lieblingssatz: "Es sind technische Fehler und Irrtümer ausgeschlossen" und es sei unerheblich, ob ich das geladen hätte, es ist über meinen Anschluss gelaufen...nur geht es einfach nicht. Insbesondere ist die IP inkorrekt, da ich ständig on bin (durch den T-Entertainment-Receiver) und eigene Versuche zeigen, dass die IP nur wechselt, wenn ich alles aus mache...ist das so korrekt?

Noch zur Einordnung: Diesen Film den ich da geladen haben soll, habe ich weder gesehen, noch geladen, noch sonst was. Desweiteren gibt es hier kein Torrent (alleinstehend wüsste ich das)...nun aber meine Frage. Da ich hier WPA2-PSK verwende, entspricht das doch dem Stand der Technik. Kann man belangt werden, wenn jmnd externes sich Zutritt (ohne Kenntnis des WPA des Besitzers) verschafft hat. Ich frage mich nämlich, wie die überhaupt auf mich gekommen sind, da hier keine Torrents laufen.

Aus diesem Grunde zahle ich auch nicht, da Unschuld vorliegt. Mir ist aber auch klar, dass S&P das Gesetz i-wie auf ihre Seite bekommen haben, dass hier ohne Belege einfach mal ein Brief geschrieben wird. Klageeinsicht habe ich übrigens auch beantragt (via Anwaltskanzlei). Nur rechtlich ist es schwierig, da hier darauf gepocht wird, dass ich meine Unschuld beweisen muss...gibt es da Wege? Eidesstattliche Versicherungen? Telekom selbst?

Vielen Dank fürs Erste
Arx

P.S.: Bevor gefragt wird...Arxexes ist männlich ;-)

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