Abmahnungen von Sasse, Bachelin und Lichtenhahn Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
@r00b3n
2.2: Genau, wenn du dich nicht schon vorher "freiwillig" vergleichen willst und versuchst nicht zu zahlen, dann kannst du bis auf Sachen vom Gericht alles ignorieren. Die normalen Briefe vom Abmahner sind dann einfach nur die typische/übliche Drohkulisse.
Bei mir ist die Sache noch nicht vorbei sondern mittendrin. Habe bisher erst die UE verschickt und versuche jetzt Akteneinsicht beim Gericht zu bekommen. Als Abgemahnter weiß ich ja nichts. Bis auf den Brief des Abmahners habe ich ja keinerlei Informationen, während dieser natürlich in alles Einsicht hat. Das ist von Anfang an unbefriedigend. Ich werde zwar keine größeren Hoffnungen darauf setzen, dass hier irgendwo ein Fehler enthalten ist der sich zu meinen Gunsten auswirken könnte, aber mir ist schließlich nicht einmal bekannt ob der Abmahner überhaupt die korrekte Vollmacht hat, im Namen des genannten Verwerters zu handeln. Im schlimmsten Fall habe ich dann einfach nur mal gesehen wie sowas aussieht und was wirklich alles drinsteht.
2.2: Genau, wenn du dich nicht schon vorher "freiwillig" vergleichen willst und versuchst nicht zu zahlen, dann kannst du bis auf Sachen vom Gericht alles ignorieren. Die normalen Briefe vom Abmahner sind dann einfach nur die typische/übliche Drohkulisse.
Bei mir ist die Sache noch nicht vorbei sondern mittendrin. Habe bisher erst die UE verschickt und versuche jetzt Akteneinsicht beim Gericht zu bekommen. Als Abgemahnter weiß ich ja nichts. Bis auf den Brief des Abmahners habe ich ja keinerlei Informationen, während dieser natürlich in alles Einsicht hat. Das ist von Anfang an unbefriedigend. Ich werde zwar keine größeren Hoffnungen darauf setzen, dass hier irgendwo ein Fehler enthalten ist der sich zu meinen Gunsten auswirken könnte, aber mir ist schließlich nicht einmal bekannt ob der Abmahner überhaupt die korrekte Vollmacht hat, im Namen des genannten Verwerters zu handeln. Im schlimmsten Fall habe ich dann einfach nur mal gesehen wie sowas aussieht und was wirklich alles drinsteht.
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Habe vor ein paar Tagen ebenfalls ein Schreiben bzgl. Walking Dead erhalten. Einige hatten ja bereits wichtige Dinge angesprochen:
1.) Die Folge um die es geht ist in Deutschland weder von FOX noch von RTL2 ausgestrahlt worden und auch noch nicht auf DVD erhältlich (Handelt es sich bei TV und DVD Version um getrennt zu betrachtende Werke? Müssten FOX oder RTL2 Abmahnen sollten deren Versionen angeboten werden?)
2.) Bei der vermeintlichen Datei handelt es sich um die US Austrahlung mit AMC Senderlogo (Dateiname in Google Bildersuche eingegeben), diese Rechte liegen laut IMDB ausschliesslich bei AMC. (Hat AMC die Rechte abgetreten?)
Den ersten Schritt den ich unternommen habe war das LG um Akteneinsicht zu bitten (Wie lange dauert sowas in der Regel, hat dies jemand schon im Fall Walking Dead getan?) einfach um Gewissheit zu haben, ob WVG Medien überhaupt berechtigt ist. Der nächste Schritt wird wahrscheinlich die modUE sein.
Sollte herauskommen das WVG Medien nur die DVD/Bluray Vertriebsrechte innehält, wie sollte dann weiter vorgegangen werden?
1.) Die Folge um die es geht ist in Deutschland weder von FOX noch von RTL2 ausgestrahlt worden und auch noch nicht auf DVD erhältlich (Handelt es sich bei TV und DVD Version um getrennt zu betrachtende Werke? Müssten FOX oder RTL2 Abmahnen sollten deren Versionen angeboten werden?)
2.) Bei der vermeintlichen Datei handelt es sich um die US Austrahlung mit AMC Senderlogo (Dateiname in Google Bildersuche eingegeben), diese Rechte liegen laut IMDB ausschliesslich bei AMC. (Hat AMC die Rechte abgetreten?)
Den ersten Schritt den ich unternommen habe war das LG um Akteneinsicht zu bitten (Wie lange dauert sowas in der Regel, hat dies jemand schon im Fall Walking Dead getan?) einfach um Gewissheit zu haben, ob WVG Medien überhaupt berechtigt ist. Der nächste Schritt wird wahrscheinlich die modUE sein.
Sollte herauskommen das WVG Medien nur die DVD/Bluray Vertriebsrechte innehält, wie sollte dann weiter vorgegangen werden?
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
@jhigh
Also mir wurde erzählt eine beim Gericht beantragte Akteneinsicht würde mindestens 1-2 Wochen dauern (keine Ahnung ob die nur für Abmahner schnell arbeiten :P). Weswegen man auch zwangsläufig die Fristen verstreichen lassen muss die der Abmahner gesetzt hat. Bei mir ist es jetzt 2 Wochen her das ich Einsicht beantragt habe und keinerlei Reaktion bisher.
Die mod. UE solltest du übrigens sowieso/trotzdem abgeben, weil sie dir ohne mit einer einstweiligen Verfügungsklage auf den Hals rücken können und die UE schafft das schon mal aus der Welt. Insbesondere wenn die Akteneinsicht dann 4 Wochen oder noch länger dauern sollte dürfte das wohl relevant werden...
Ich finde es auch komisch das hier scheinbar nicht öffentlich bekannt ist wofür genau S&P welche Rechte hat, denn nach dem Überfliegen der Einträge hier könnte man den Eindruck gewinnen fast jeder würde die Akteneinsicht machen... Oder würde es irgendwelche ungeschriebenen Gesetze verletzen dies hier zu besprechen, die mir nicht bekannt sind?
Wie man ganz genau vorgehen müsste, sollten die tatsächlich nicht die korrekten Rechte für ihr Treiben besitzen, weiß ich nicht. Man muss sich dann irgendwie beim Gericht beschweren, wie es schon diese Frau wegen der Herausgabe ihrer Daten getan hat: http://www.lawblog.de/index.php/archive ... berwachen/" onclick="window.open(this.href); return false; (Links setzen ist in Ordnung, oder?)
Also mir wurde erzählt eine beim Gericht beantragte Akteneinsicht würde mindestens 1-2 Wochen dauern (keine Ahnung ob die nur für Abmahner schnell arbeiten :P). Weswegen man auch zwangsläufig die Fristen verstreichen lassen muss die der Abmahner gesetzt hat. Bei mir ist es jetzt 2 Wochen her das ich Einsicht beantragt habe und keinerlei Reaktion bisher.
Die mod. UE solltest du übrigens sowieso/trotzdem abgeben, weil sie dir ohne mit einer einstweiligen Verfügungsklage auf den Hals rücken können und die UE schafft das schon mal aus der Welt. Insbesondere wenn die Akteneinsicht dann 4 Wochen oder noch länger dauern sollte dürfte das wohl relevant werden...
Ich finde es auch komisch das hier scheinbar nicht öffentlich bekannt ist wofür genau S&P welche Rechte hat, denn nach dem Überfliegen der Einträge hier könnte man den Eindruck gewinnen fast jeder würde die Akteneinsicht machen... Oder würde es irgendwelche ungeschriebenen Gesetze verletzen dies hier zu besprechen, die mir nicht bekannt sind?
Wie man ganz genau vorgehen müsste, sollten die tatsächlich nicht die korrekten Rechte für ihr Treiben besitzen, weiß ich nicht. Man muss sich dann irgendwie beim Gericht beschweren, wie es schon diese Frau wegen der Herausgabe ihrer Daten getan hat: http://www.lawblog.de/index.php/archive ... berwachen/" onclick="window.open(this.href); return false; (Links setzen ist in Ordnung, oder?)
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Ihr fordert nach Akteneinsicht um zu überprüfen, ob die Daten alle richtig sind, oder? Ich meine was kann denn daran falsch sein - oder ist hier jeder unschuldig abgemahnt worden?
Welche Fehler lassen sich in den Akten finden und wie wirkt sich dass auf das Verfahren aus?
Gibt es auch einen Leitfaden für die AE?
Welche Fehler lassen sich in den Akten finden und wie wirkt sich dass auf das Verfahren aus?
Gibt es auch einen Leitfaden für die AE?
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
[quoteemr00b3n]Ihr fordert nach Akteneinsicht um zu überprüfen, ob die Daten alle richtig sind, oder? Ich meine was kann denn daran falsch sein - oder ist hier jeder unschuldig abgemahnt worden?
Welche Fehler lassen sich in den Akten finden und wie wirkt sich dass auf das Verfahren aus?
Gibt es auch einen Leitfaden für die AE?[/quoteem]
Wir fordern nicht, sondern legen Euch dieses Hilfsmittel nahe.
Man könnte vielleicht einmal die empfohlene Vorgehensweise eines Abgemahnten hernehmen: Link
Hier befindet sich unter Punkt 2.1.1.:
betone können - Fehler entdeckt werden, oder sollte S&P Log-Firma noch - kein - Gutachten besitzen, ein
Beschwerdeverfahren à la OLG Köln vom 20.01.2012, Aktenzeichen: 6 W 242/11 einreichen.
OLG Köln - Az. 6 W 242/11:
"Das Erfordernis der Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung dient dem Schutz der am Verfahren zunächst
nicht beteiligten Anschlussinhaber, der durch eine unberechtigte Inanspruchnahme in erheblicher Weise in
seinen Rechten verletzt wird [...]. Dieser Schutz läuft leer, wenn die Ordnungsgemäßheit der Ermittlungen
erst im Nachhinein (also nachdem die Auskunft erteilt worden ist) auf die Rüge des Anschlussinhabers hin
ermittelt wird. Vielmehr muss dem Erfordernis der Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung bereits im
Zeitpunkt der Antragstellung genügt werden. Der Rechteinhaber muss daher, bevor er mit der Ermittlung von
Rechtsverletzungen beginnt, sicherstellen, dass diese Ermittlungen ordnungsgemäß durchgeführt werden und
dass er dies dokumentieren kann. Setzt er hierfür eine Software ein, muss diese durch einen unabhängigen
Sachverständigen überprüft und regelmäßig kontrolliert werden. Eine nachträgliche Untersuchung der
eingesetzten Software durch das Gericht mit ungewissem Ausgang (vgl. Beschluss des Senats vom 7.9.2011 –
6 W 82/11) genügt dagegen nicht, um eine Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung begründen zu können."
VG Steffen
Welche Fehler lassen sich in den Akten finden und wie wirkt sich dass auf das Verfahren aus?
Gibt es auch einen Leitfaden für die AE?[/quoteem]
Wir fordern nicht, sondern legen Euch dieses Hilfsmittel nahe.
Man könnte vielleicht einmal die empfohlene Vorgehensweise eines Abgemahnten hernehmen: Link
Hier befindet sich unter Punkt 2.1.1.:
2.1.1. Man beantragt eine Akteneinsicht in die Beschlussakte
- Wer sich verteidigen will, egal ob jetzt oder später, für die ist diese Beantragung -
wichtig!
- Link: Warum?
- Link: Wie?
- Link: Von Akteneinsicht bis Beschwerdeverfahren
Kurz und knapp, Akteneinsicht ist ein unabdingbares Hilfsmittel zur eigenen Verteidigung. Dann können - ich - Wer sich verteidigen will, egal ob jetzt oder später, für die ist diese Beantragung -
wichtig!
- Link: Warum?
- Link: Wie?
- Link: Von Akteneinsicht bis Beschwerdeverfahren
betone können - Fehler entdeckt werden, oder sollte S&P Log-Firma noch - kein - Gutachten besitzen, ein
Beschwerdeverfahren à la OLG Köln vom 20.01.2012, Aktenzeichen: 6 W 242/11 einreichen.
OLG Köln - Az. 6 W 242/11:
"Das Erfordernis der Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung dient dem Schutz der am Verfahren zunächst
nicht beteiligten Anschlussinhaber, der durch eine unberechtigte Inanspruchnahme in erheblicher Weise in
seinen Rechten verletzt wird [...]. Dieser Schutz läuft leer, wenn die Ordnungsgemäßheit der Ermittlungen
erst im Nachhinein (also nachdem die Auskunft erteilt worden ist) auf die Rüge des Anschlussinhabers hin
ermittelt wird. Vielmehr muss dem Erfordernis der Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung bereits im
Zeitpunkt der Antragstellung genügt werden. Der Rechteinhaber muss daher, bevor er mit der Ermittlung von
Rechtsverletzungen beginnt, sicherstellen, dass diese Ermittlungen ordnungsgemäß durchgeführt werden und
dass er dies dokumentieren kann. Setzt er hierfür eine Software ein, muss diese durch einen unabhängigen
Sachverständigen überprüft und regelmäßig kontrolliert werden. Eine nachträgliche Untersuchung der
eingesetzten Software durch das Gericht mit ungewissem Ausgang (vgl. Beschluss des Senats vom 7.9.2011 –
6 W 82/11) genügt dagegen nicht, um eine Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung begründen zu können."
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Wie sollte man wissen welche Fehler eventuell in den Akten sind, ohne diese zu kennen?!? Um eben das zu erfahren, muss man dies doch machen! Was ist das für eine Logik? Wer keine Akteneinsicht macht, vertraut blind dem Abmahner das schon alles in Ordnung ist... Denn ansonsten hat man doch keinerlei Kenntnis von irgendwas, bis auf den Abmahnbrief selbst! Warum sollte überhaupt irgendwer davon ausgehen, dass solche Vorgänge über jeden Zweifel erhaben sind?r00b3n hat geschrieben:Welche Fehler lassen sich in den Akten finden und wie wirkt sich dass auf das Verfahren aus?
Wie gesagt, ich erwarte nicht mal das die Akteneinsicht irgendwelche Informationen liefert die das Ruder komplett herumreißen könnten, aber so oder so hatte ich dann überhaupt erst mal Kenntnis von der Sache...
//Edit
@Steffen
Was ich hierbei (OLG Köln - Az. 6 W 242/11) nicht verstanden habe: Das Gericht hätte also ohne ein solches Gutachten die Daten der Frau nicht herausgeben sollen - aber hat das jetzt, wo der Abmahner die Daten schon hat, überhaupt noch einen Effekt auf die Abmahnung? Denn das ist für mich dabei die fast noch wichtigere Info - was ist denn jetzt überhaupt mit der Abmahnung passiert? Ist die damit hinfällig oder bleibt diese davon komplett unberührt? Ausgerechnet das stand nämlich nirgends dabei!
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
ich hab auch ein schreiben von S&P wegen Iron Sky bekommen, und schreibe grade UA.
nach anruf beim LG Munchen I, wo der antrag auf datensicherung und auskuft ist, war mir gesagt das die akte existiert aber weitere information wollten die nicht rausgeben (seitenzahl; etc.)
ich bedenke auch eine aktenauskuft beim S&P zu beantragen, um zu wissen wie die beweisse aussehen und natuerlich um mehr arbeit fuer die zu sorgen..
wenn es mehrere tun wurden wird S&P weniger freizeit haben um klagen zu vorbereiten..
wollte auch gerne wissen was passieren konnte wenn S&P die folgebriefe nicht mehr zustellen kann (zb. nach umzug)? koennen die dann immer noch weiter machen und klagen?
nach anruf beim LG Munchen I, wo der antrag auf datensicherung und auskuft ist, war mir gesagt das die akte existiert aber weitere information wollten die nicht rausgeben (seitenzahl; etc.)
ich bedenke auch eine aktenauskuft beim S&P zu beantragen, um zu wissen wie die beweisse aussehen und natuerlich um mehr arbeit fuer die zu sorgen..
wenn es mehrere tun wurden wird S&P weniger freizeit haben um klagen zu vorbereiten..
wollte auch gerne wissen was passieren konnte wenn S&P die folgebriefe nicht mehr zustellen kann (zb. nach umzug)? koennen die dann immer noch weiter machen und klagen?
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Haben sie auch gesagt wieso nicht? Ich habe mal gehört es gibt einige Gerichte die nur Anwälten eine Akteneinsicht erlauben und nicht... allen anderen. Weiß nicht ob das stimmt. In dem Fall müsstest du dir dazu einen Anwalt nehmen (damit wird die Beantragung einer Auskunft natürlich deutlich unattraktiver - wenn man nicht sowieso schon einen hat).M8R hat geschrieben:nach anruf beim LG Munchen I, wo der antrag auf datensicherung und auskuft ist, war mir gesagt das die akte existiert aber weitere information wollten die nicht rausgeben (seitenzahl; etc.)
Warum würden S&P dir irgendwas geben/zeigen? Vor einem eventuellen Prozess zeigen die garantiert nicht was sie alles aus dem Ärmel schütteln können. Ganz allgemein ist von Kontakt zum Abmahner, bis auf das unumgängliche, auch eher abzuraten. Wer weiß was sie dann noch alles versuchen.M8R hat geschrieben:ich bedenke auch eine aktenauskuft beim S&P zu beantragen, um zu wissen wie die beweisse aussehen und natuerlich um mehr arbeit fuer die zu sorgen..
Verstehe nicht inwiefern ein Umzug das überhaupt beeinflussen würde. Normalerweise gehen Briefe dann einfach an die neue Adresse - sofern man nicht wirklich "abtaucht". Abgesehen davon sollte das natürlich auch sowieso egal sein - der einzige Brief der dich erreichen muss ist die Abmahnung selbst und die hast du ja schon bekommen.M8R hat geschrieben:wollte auch gerne wissen was passieren konnte wenn S&P die folgebriefe nicht mehr zustellen kann (zb. nach umzug)? koennen die dann immer noch weiter machen und klagen?
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
OLG Köln - Az. 6 W 242/11
Die erwirkte Anordnung an den Provider wurde aufgehoben. Natürlich betrifft es alle dazugehörigen IP-Adressen. Keine rechtskräftige Auskunft - keine rechtskräftige Abmahnung (für alle im Beschluss enthaltenden IP-Besitzer).
VG Steffen
Fast vergessen. Interessant für Abgemahnte (falls es welche geben sollte) mit Gestattungsanordnung gegenüber Telekom -
Landgericht Köln, Az. 218 O 216/11. Dieser Beschluss ist nichtig, das heißt - keine resultierende Abmahnung!
Die erwirkte Anordnung an den Provider wurde aufgehoben. Natürlich betrifft es alle dazugehörigen IP-Adressen. Keine rechtskräftige Auskunft - keine rechtskräftige Abmahnung (für alle im Beschluss enthaltenden IP-Besitzer).
VG Steffen
Fast vergessen. Interessant für Abgemahnte (falls es welche geben sollte) mit Gestattungsanordnung gegenüber Telekom -
Landgericht Köln, Az. 218 O 216/11. Dieser Beschluss ist nichtig, das heißt - keine resultierende Abmahnung!
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
@Steffen
Danke erstmal.
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Was ist eine Gestattungsanordnung?
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Hier:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koel ... 20120.html" onclick="window.open(this.href); return false;
steht "Beschwerdewert 750 Euro". Heißt das das ist die Summe die die Frau für ihre Beschwerde zahlen musste? Oder was ist damit gemeint?
Danke erstmal.
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Was ist eine Gestattungsanordnung?
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Hier:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koel ... 20120.html" onclick="window.open(this.href); return false;
steht "Beschwerdewert 750 Euro". Heißt das das ist die Summe die die Frau für ihre Beschwerde zahlen musste? Oder was ist damit gemeint?
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Gestattungsanordnung, ist ein anderer Begriff für den Antrag zur Herausgabe von Verkehrsdaten nach 3 101 IX UrhG. Quasi, der stinknormale Antrag (Abmahner) + Gestattung (LG) auf die Beauskunftung der Person hinter der IP.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin der Gestattungsanordnung, quasi der Abmahner (da er verloren hat).
VG Steffen
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin der Gestattungsanordnung, quasi der Abmahner (da er verloren hat).
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
@Steffen
Vielen Dank für die wertvollen Informationen! Ich werde dann jetzt mal schauen wie/ob mir das konkret in meinem Fall weiterhelfen kann.
Vielen Dank für die wertvollen Informationen! Ich werde dann jetzt mal schauen wie/ob mir das konkret in meinem Fall weiterhelfen kann.
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Sag auf alle mal Bescheid.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Ich habe die modUE noch nicht abgegeben, habe allerdings auch noch über 1 Woche zeit. Der Beschluss des LG ist von Ende März, das Schreiben von Sasse+Partner kam erst letzte Woche. Eine Einstweilige Verfügung scheint mir unwahrscheinlich aufgrund des dazwischen liegenden Zeitraums, die Dringlichkeit ist nach so einem langen Zeitraum nicht mehr gegeben. Nur weiss man halt nicht wie die Gerichte das dann tatsächlich sehen werden, ich werde es auch nicht riskieren herauszubekommen.
Ich möchte hier nochmal bitten, sollte jemand Akteneinsicht im Falle von Walking Dead beantragt und auch schon erhalten haben, sich vielleicht kurz zu den entsprechendne Vollmachten bzgl. Rechteverwertung zu äußern.
Ich möchte hier nochmal bitten, sollte jemand Akteneinsicht im Falle von Walking Dead beantragt und auch schon erhalten haben, sich vielleicht kurz zu den entsprechendne Vollmachten bzgl. Rechteverwertung zu äußern.
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
[quoteemjhigh]Ich habe die mod. UE noch nicht abgegeben, habe allerdings auch noch über 1 Woche Zeit. Der Beschluss des LG ist von Ende März, das Schreiben von Sasse + Partner kam erst letzte Woche. Eine Einstweilige Verfügung scheint mir unwahrscheinlich aufgrund des dazwischen liegenden Zeitraums, die Dringlichkeit ist nach so einem langen Zeitraum nicht mehr gegeben.[/quoteem]
Wenn Du die mod. UE noch nicht abgegeben hast, weil eben die gestellte Frist noch nicht verstrichen ist, warum sollte denn dann eine EV erwirkt werden? Lässt man die Frist aber fruchtlos verstreichen, natürlich - kann - dann eine EV oder Unterlassungsklage erwirkt werden.
VG Steffen
Wenn Du die mod. UE noch nicht abgegeben hast, weil eben die gestellte Frist noch nicht verstrichen ist, warum sollte denn dann eine EV erwirkt werden? Lässt man die Frist aber fruchtlos verstreichen, natürlich - kann - dann eine EV oder Unterlassungsklage erwirkt werden.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Ich würde es an deiner Stelle so oder so trotzdem selbst beantragen. Was wenn sich in deinem Fall etwas unterscheidet? Da die Abmahnungen alle zu verschiedenen Zeiträumen erstellt wurden, wäre es sogar möglich das sich in der Zwischenzeit was an deren Vollmachten geändert hat. Dann würdest du eventuell weitere Entscheidungen auf falschen Informationen basieren.jhigh hat geschrieben:Ich möchte hier nochmal bitten, sollte jemand Akteneinsicht im Falle von Walking Dead beantragt und auch schon erhalten haben, sich vielleicht kurz zu den entsprechendne Vollmachten bzgl. Rechteverwertung zu äußern.
Außerdem könnten ja auch abseits der Vollmacht Fehler in der Akte enthalten sein, auch das erfährst du nur wenn du es beantragst.
Erfahrungen austauschen ist super und deshalb bin ich auch hier, aber deshalb sollte man trotzdem eigene machen.
Ich werde hier auch nochmal schreiben wenn ich die Einsicht endlich erhalte. Bei mir sind es jetzt über 2 Wochen ohne das sich das Gericht gerührt hätte.
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Natürlich, der Antrag auf Einsicht ist noch am selben Tag als die Abmahnung ankam raus.
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Musterschreiben für die Unsicheren!
[...] zu unterlassen
das urheberrechtlich geschützte Filmwerk (Bild-/Tonaufnahme) “The Walking Dead“ (Endzeit-Serie),
mit den beinhalteten Filmwerken der 01. Staffel:
mit den beinhalteten Filmwerken der 02. Staffel:
ganz oder Teile daraus [...]
VG Steffendas urheberrechtlich geschützte Filmwerk (Bild-/Tonaufnahme) “The Walking Dead“ (Endzeit-Serie),
mit den beinhalteten Filmwerken der 01. Staffel:
- 01. Episode/Folge 01: „Gute alte Zeit“ (Originaltitel “Days Gone Bye“),
02. Episode/Folge 02: „Gefangene der Toten“ (“Originaltitel Guts“),
03. Episode/Folge 03: “Tag der Frösche” (Originaltitel “Tell It to the Frogs”),
04. Episode/Folge 04: “Vatos“ (Originaltitel “Vatos“),
05. Episode/Folge 05: “Tag 194” (Originaltitel “Wildfire”),
06. Episode/Folge 06: “TS-19” (Originaltitel “TS-19”),
mit den beinhalteten Filmwerken der 02. Staffel:
- 01. Episode/Folge 01: “Zukunft im Rückspiegel“ (Originaltitel “What Lies Ahead“),
02. Episode/Folge 02: “Blutsbande” (Originaltitel “Bloodletting”),
03. Episode/Folge 03: “Die letzte Kugel” (Originaltitel “Save the Last One”),
04. Episode/Folge 04: “Die Cherokee Rose” (Originaltitel “Cherokee Rose”),
05. Episode/Folge 05: “Chupacabra” (Originaltitel “Chupacabra”),
06. Episode/Folge 06: “Beichten” (Originaltitel “Secrets”),
07. Episode/Folge 07: “Tot oder Lebendig” (Originaltitel “Pretty Much Dead Already”),
08. Episode/Folge 08: “Nebraska” (Originaltitel “Nebraska”),
09. Episode/Folge 09: “Am Abzug” (Originaltitel “Triggerfinger”),
10. Episode/Folge 10: “Ausgesetzt” (Originaltitel “18 Miles Out”),
11. Episode/Folge 11: “Sorry, Bruder!“ (Originaltitel “Judge, Jury, Executioner“),
12. Episode/Folge 12: “Die besseren Engel unserer Natur“ (Originaltitel “Better Angels“),
13. Episode/Folge 13: “Die Mahd” (Originaltitel “Beside the Dying Fire”),
ganz oder Teile daraus [...]
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Hallo,
ich bin neu hier und habe mich in den letzten 3 Tagen durch diese Seiten gelesen, da meine Eltern auch eine Abmahnung von S&P bekommen haben.
Jetzt meine Frage, dürfen die überhaupt für nicht deutschsprachige Filme (englisch ausgenommen) abmahnen. Oder gibt es bei einem Filmwerk keine Unterschiede in der Sprache.
Beispiel: Ich lade den Film "Abmahnwahn", Ursprungsland Deutschland, auf einer portugisischen Seite auf portugisischer Sprache runter.
Darf ich dafür abgemahnt werden, oder ist es unabhängig in welcher Sprache der Film ist?
ich bin neu hier und habe mich in den letzten 3 Tagen durch diese Seiten gelesen, da meine Eltern auch eine Abmahnung von S&P bekommen haben.
Jetzt meine Frage, dürfen die überhaupt für nicht deutschsprachige Filme (englisch ausgenommen) abmahnen. Oder gibt es bei einem Filmwerk keine Unterschiede in der Sprache.
Beispiel: Ich lade den Film "Abmahnwahn", Ursprungsland Deutschland, auf einer portugisischen Seite auf portugisischer Sprache runter.
Darf ich dafür abgemahnt werden, oder ist es unabhängig in welcher Sprache der Film ist?
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
solange man nicht weiß, ob der abmahner auch wirklich die rechte innehat,
sollte man sich nach der empfohlenen vorgehensweise (signatur) richten.
weißt du ob man die rechte innehat oder nicht? ich nicht!
vg steffen
sollte man sich nach der empfohlenen vorgehensweise (signatur) richten.
weißt du ob man die rechte innehat oder nicht? ich nicht!
vg steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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