Abmahnungen von Sasse, Bachelin und Lichtenhahn Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#61 Beitrag von Steffen » Mittwoch 2. März 2011, 01:02

Das mit den Freunden war ein Beispiel und ich sehe ein, dass es ein schlechtes war. Die Frage ist allerdings, wie man das überhaupt beweisen
kann, wenn man keinen Zeugen dafür angeben kann, weil die Existenz eines Zeugen schon wieder quasi gleichbedeutend mit einem Bruch der
Geheimhaltungspflicht der Daten wäre.

Da ich es tatsächlich nicht getan habe und mein Netz in der Tat gesichert war, wüsste ich einfach gerne, welchen Beweis man überhaupt führen
kann.
Keiner ist vollkommen!

Es ist halt das Komplizierteste, seine Unschuld zu beweisen. Anderseits ist es völlig Banane, ob der Anschlussinhaber unschuldig ist. Es kommt
nur darauf an, wie der Zugang gesichert war und ist. Wenn es dann zu einem Verfahren kommt, muss einfach die Störerhaftung entkräftet werden.

VG Steffen

Gero
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#62 Beitrag von Gero » Donnerstag 10. März 2011, 09:42

Hallo!

Tolle Seite, an dieser Stelle schon einmal vielen Dank dafür! :te

So, nun zu meiner Sache:
Bei mir ist vor einigen Tagen auch ein Schreiben der Sasse und Partner eingetrudelt, das mir vorwirft, ich hätte einen Film runtergeladen
und soll nun 800€ bezahlen und diese UE abgeben.

Frage ist jetzt natürlich, wie man vorgeht.

1. Es scheint mir relativ klar, dass ich nur eine mod. UE abgeben werde. Soll ich aber wirklich nur dieses eine Schreiben abgeben? Empfiehlt es sich nicht auch zusätzlich noch ein Schreiben beizufügen, in dem man sagt, dass man den Download nicht getätigt hat?

2. Wie hoch sind die finanziellen Risiken, falls es zum Prozess kommt? Ich meine ich hätte etwas von 1000-1200€ gelesen?

3. Welches Gericht ist zuständig? Kann ich das bestimmen, oder wird das von denen festgelegt?

4. Macht es Sinn sich einen Anwalt zu besorgen, der hierauf spezialisiert ist? Würde der in den ersten Schritten mitunter anders vorgehen als hier vorgeschlagen? Wie hoch ist das übliche Honorar in solchen Fällen? (~120€, stimmt das?)

5. Wo finde ich die angesprochenen Statistiken zu S&P, was die Abmahnungen und Klagen angeht?


Das würde mir schon viel weiterhelfen! Ist ja schon ein unangenehmes Schreiben, das Teil! ;-)

Gruß,
Gero

Gero
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#63 Beitrag von Gero » Donnerstag 10. März 2011, 12:21

danke für deine Antworten!

Ich entnehme daraus aber schon, dass ein Anwalt durchaus individuell Unterschiede in
der Verteidigung macht und man nicht immer dem Vorgang hier folgt?

Die Statistiken habe ich mir angeschaut. Es ist natürlich trotzdem extrem schwierig zu sehen,
wie oft S&P nun klagt, weil Klagen in dem Dokument ja gar nicht auftauchen!
Leider haben sie ja wohl den Ruf oft zu klagen, und das Gericht in Hamburg entscheidet wohl
auch noch relativ streng was die Störerhaftung angeht...*grummel*

Gero
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#64 Beitrag von Gero » Donnerstag 10. März 2011, 16:52

Danke, nochmals!
Das habe ich übersehen.

Gero
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#65 Beitrag von Gero » Samstag 12. März 2011, 09:26

ich glaube ich hatte in meinen vorherigen Überlegungen zur Statistik einen Denkfehler drin.

Ist es richtig, dass die Kanzleien in der Regel auch erst 2-3 Jahre später klagen?
Wenn es also klar ist, dass der Abgemahnte sonst nichts bezahlt.

Dann müsste man die 19 Klagen ja in Relation mit den Abmahnungen von 2007 in Relation setzen.
Und das dürften deutlich weniger sein, als die von 2010. (finde dazu leider wieder keine Statistik)


Andererseits: Ist es nicht so, dass die Internetprovider etc die Daten nach spätestens 7 Monaten löschen
müssen? Das hieße doch aber auch, dass viele "Beweise" nach 7 Monaten vernichted sind?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#66 Beitrag von Steffen » Samstag 12. März 2011, 10:08

[quoteemGero]Andererseits: Ist es nicht so, dass die Internetprovider etc. die Daten nach spätestens 7 Monaten löschen müssen? Das hieße doch aber auch, dass viele
"Beweise" nach 7 Monaten vernichtet sind?[/quoteem]
Das Grundproblem, im Rahmen des Auskunftsverfahrens nach § 101 Abs. 9 UrhG, wird erst ein Sicherungsbeschluss erlassen (damit nicht nach 7 Tagen
oder sofort gelöscht wird) danach eine Gestattungsanordnung. Liegt diese dann dem Provider vor, beauskunftet er die gespeicherten Daten und löscht sie.
Es gibt vonseiten des Providers - keine - Daten mehr diesbezüglich.


[quoteemGero]Ist es richtig, dass die Kanzleien in der Regel auch erst 2-3 Jahre später klagen?
Wenn es also klar ist, dass der Abgemahnte sonst nichts bezahlt. Dann müsste man die 19 Klagen ja in Relation mit den Abmahnungen von 2007 in Relation
setzen. Und das dürften deutlich weniger sein, als die von 2010. (finde dazu leider wieder keine Statistik)[/quoteem]
Der Betroffene (- verständlich -) möchte immer Sicherheit, eine Tabelle, eine Zahl, eine Aussage, am besten jemand, der ihn an der Hand nimmt und ihm
jeden Schritt vorsagt, am Besten noch selbst tätigt. Es gibt keinen perfekten Weg - sowie keine Kosten. Jeder muss sich aber letztendlich entscheiden,
ob er Sicherheit oder Risiko will!

Wir haben eine empfohlene Vorgehensweise, die lautet - Stand letzter Aktualisierung November 2010 -,
  • 1. Abgabe einer mod. UE
    2. nicht zahlen
    3. Akteneinsicht
Diese beruht auf Erfahrungen vieler Abgemahnten. Es ist einfach sichtbar, dass derjenige, der sich danach richtet und anwendet eine gute Chance hat mit nur
einem blauen Auge davon zu kommen. Vonseiten der Abmahner ist keine große Klagefreundlichkeit zu erkennen. Sicherlich hat keiner eine Glaskugel, aber
wenn statistisch 2010 ca. 575.800 Personen abgemahnt wurden und dagegen statistisch ca. 150 Personen nur verklagt wurden, gibt die Statistik uns recht.
Aber und darauf weisen wir immer hin, besteht für einen renitenten Nichtzahler ein Risiko. Dieses Risiko lautet, das ich trotz abgegebener mod. UE auf die
Kosten der Abmahnung verklagt werden könnte.

Eine Abmahnung ist kein Kinderspiel. Man befindet sich hier in einem Rechtsstreit. Wenn man aber die Risiken abwägt, muss man auf das Ergebnis kommen
- es ist überschaubar. Auch wenn es jetzt absolut überheblich klingt,

Jeder Betroffene, der eine mod. UE abgibt und nicht zahlt, hat ein Risiko von ca. 1.200 € +/- 200 € pro Abmahnung, was bei 0,026 % liegt.

Das heißt, man hat im (Regel-)Klagefall die Kosten vergleichsweise mit einem Winterunfall (Kotflügel) mit dem Auto.
Dabei gehen wir immer von dem schlimmsten Fall aus, des Verlierens bzw. Verglichenes. Es macht sich doch niemand die Mühe, wenn er betont, das er
unschuldig zu sein, das Gewinnen einzurechnen.

Das bedeutet, unsere empfohlene Vorgehensweise eines Abgemahnten basiert auf zwei Komponenten:
  • 1. Ein Anwalt ist notwendig, aber erst mit Erhalt einer Klageschrift
    2. Schweigende Verteidigung - keine unnötigen Argumente für die Gegenseite.
Das bedeutet, man hat erst bedeutende Kosten, wenn es wirklich zu einem Prozess käme und man das Verlieren schon einplant.

VG Steffen

ul28
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#67 Beitrag von ul28 » Donnerstag 17. März 2011, 00:25

hallo zusammen!

zunaechst mal ein grosses lob an die "macher" hier! ganz tolle seite, auf die ich leider aufmerksam geworden bin, weil mir heute ein schreiben von sasse zuging. ich werde wohl den standardweg beschreiten, habe aber zwei fragen.

im schreiben von sasse taucht nirgends das wort "abmahnung" auf. vom inhalt her handelt es sich aber zweifellos um eine solche. reicht das aus?

im mitgeschickten vordruck der unterlassungserklaerung wird sehr breit von "geschuetzten Filmwerken" gesprochen, nicht aber der titel spezifiziert, der im abmahnschreiben genannt wird. was sollte ich auf der abgeaenderten ue angeben? breit oder spezifisch?

vielen dank im voraus!

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#68 Beitrag von Steffen » Donnerstag 17. März 2011, 00:47

scann mir es einmal bitte ein und schick es mir an
steffen.steinwiesen@t-online.de

Du bekommst dann eine Antwort per E-Mail. Keine
Sorge, es wird nichts veröffentlicht.

VG Steffen

christian_b
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#69 Beitrag von christian_b » Donnerstag 17. März 2011, 15:38

Hallo zusammen,

ersteinmal Glückwunsch zu dieser Seite, ist echt super.

Folgender Sachverhalt meine Mutter wurde letzten Oktober abgemahnt von Sasse&Partner mit der Forderung von 800€. Da sich keiner Schuld bewußt, ab zur Verbraucherzentrale. Von dieser kam vom Anwalt der Rat, Abgabe der modifizierter UE & Zahlung von 150€ mit Vermerk, dass dies kein Schuldeingeständnis ist.

Heute kam der Brief, der Vorgang ist nicht erledigt, Auforderung zur Zahlung der restlichen 650. meine Frage daher, wie sollte sie sich am besten verhalten?

Danke schon mal für eure Hilfe

Gruß Christian

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#70 Beitrag von Steffen » Donnerstag 17. März 2011, 17:35

Hallo Christian,

in diesem Jahr, sind ein Menge dieser “Erfolgsstrategie“ zu verzeichnen. Dabei wird dem Betreffenden geraten, eine mod. UE abzugeben und einen bestimmten Betrag X zu überweisen. Damit wäre dann der Fall erledigt, denn der Abmahner geht das Risiko nicht ein, den Rest einzuklagen.

Rufe mal denjenigen an, sagen ihm, das Du jetzt eine Klageschrift vorliegen hast, dank seines Rechtsrates und ihm haftbar dafür machst. Die Antwort kann ich Dir jetzt schon sagen: hu, hu, hu wir dürfen gar keine Rechtsberatung erteilen, Sie hatten uns gar nicht beauftragt, mom, es klingelt gerade, ich muss weg. Aufgelegt.

Mit der Zahlung der EUR 150,00 ist man ein Teilschuldeingeständnis eingegangen (Zeugnis gegen sich selbst). Letztendlich kann man dich jetzt erfolgreich verklagen, egal on Du es warst oder nicht.

Was machen? Nichtzahlen (sichere Klage) oder zahlen (vielleicht mit den Handeln).

VG Steffen

geraldine
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#71 Beitrag von geraldine » Freitag 18. März 2011, 13:59

Hallo, ich bin (leider) neu dabei. Vielen Dank für diese Seite! Sehr übersichtlich.
Habe wegen einer Abmahnung durch Sasse & Partner nun einen Anwalt beauftragt.
Mir fällt es schwer jemandem zu vertrauen. Durch Berichte wie "Scheffleropfer" bin ich auch gänzlich verunsichert.
Meine Anwaltskanzelei hat auch am Wochenende geöffnet, aber nicht 24h. Ich zahle meinem Anwalt eine hohe Honorar-Pauschalsumme, die knapp 60% zzgl Mehrwertsteuer des Vergleichsangebotes ausmacht. Geboten wird mir ein, ich will es mal "Sorge dich nicht weiter"-Paket (und dafür bin ich gerne bereit die Summe zu zahlen, denn mich zermürben solche Briefe schnell). Sprich UE, vorsorgliche UE (evtl. gab es weitere dateien, die über meinen Anschluss gezogen wurden) und ein gemindertetes Vergleichsangebot. Der Anwalt wurde auch auf der Seite http://abmahnwahn-dreipage.de/Anwalt.html empfohlen (also mit Schwerpunkt Medien/Urheberrecht).
Bewegt sich das Anwalts-Honorar in einer normalen Dimension? Die Sache blockiert mein logisches Denkvermögen und ich habe Angst vom Regen in die Traufe zu kommen...

geraldine
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#72 Beitrag von geraldine » Freitag 18. März 2011, 20:34

@ grazer57
ich danke für die antwort!

Anischerl
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#73 Beitrag von Anischerl » Mittwoch 30. März 2011, 00:31

Bin neu dabei.....u. sage jetzt schon mal Danke für diese Seite.
Am Samstag habe ich eine Abmahnung von der genannten RA-Kanzlei erhalten. Habe bereits meinen Rechtsanwalt konsultiert. Der gab mir den Auftrag dort anzurufen und zu verhandeln. Lt. § 97a Abs. 2 UhG ist bei einem "einfachen Fall" ein Betrag von 100,00 € angemessen. Dies habe ich am Telefon angeboten. Darauf ist man überhaupt nicht eingegangen. Erst als ich sagte, mein Sohn (****************************) ist noch Schüler und hat kein Einkommen und ich sei Hartz IV Empfängerin .....plötzlich machte man mir das Angebot, nach einem Nachweis von Hartz IV könne man mir anbieten: 400,00 € in Ratenzahlung.
Ich bot ihnen max. 200,00 € an......war immer noch zu wenig!! Daraufhin sagte ich der Kanzlei....dann sollen sie mich verklagen.
Frage: Springt für eine Anklage eine Rechtsschutzversicherung ein?

Gruß Anischerl


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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#74 Beitrag von Steffen » Mittwoch 30. März 2011, 01:00

@Anischerl,

bitte nicht böse sein (ich glaube Dir), aber Dein Posting liest sich wie ein schlechter Scherz. Ich werde auch etwas bei Dir editieren, da die Gegenseite mitliest. Man sollte nicht zu viel preisgeben.

1. AW konsultiert? Hast Du den auch noch dafür bezahlt?

2. Film und § 97a Abs. 2 UrhG, das wäre mir neu oder ist mir entgangen. Die 100-Euro-Deckelung wird hier - keine - Anwendung finden.

3.
[…]Erst als ich sagte, mein Sohn noch Schüler und hat kein Einkommen und ich sei Hartz IV Empfängerin .....plötzlich machte man mir das Angebot,[…]
Sorry, das klingt, sagen wir etwas wild. Hast Du das, was in den Klammern stand, auch gegenüber Sasse & Partner geäußert oder ist es nur ein dezenter Hinweis an uns?

Du hast zwei Möglichkeiten: 1. Sicherheit = Vergleich in Raten, 2. abwarten (Risiko einer Klage ist gegeben, aber gering).
Frage: Springt für eine Anklage eine Rechtsschutzversicherung ein?
Nein!

VG Steffen

Anischerl
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#75 Beitrag von Anischerl » Mittwoch 30. März 2011, 01:12

Sorry............mhh, bin das erste Mal in einem Forum und absoluter Anfänger!
Wer hat das Bild "Zensur ist Schweinerei" reingesetzt? Ich verstehe das nicht!

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#76 Beitrag von Steffen » Mittwoch 30. März 2011, 01:44

Das Bild ist von michens und ich hatte in meinen Posting
angedeutet, dass Du zu viel von Deinem Fall gepostet hast,
die Gegenseite mitliest und ich deshalb etwas wegstreiche.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#77 Beitrag von Anischerl » Donnerstag 31. März 2011, 02:25

Vielleicht brauche ich ja als Forum-Anfänger noch etwas Unterstützung!

Habe heute die mod.UE an meinen Rechtsanwalt per mail und per post gesandt.
Ich bin wirklich gespannt, wie dies weitergeht. Aber nachdem ich viele Beiträge von
Euch gelesen habe, bin ich doch etwas zuversichtlich, dass ich diese 800,00 nicht
bezahlen muss, oder? Was meint ihr dazu?

Danke schon mal im Voraus für eure Unterstützung!! :hl

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#78 Beitrag von Steffen » Donnerstag 31. März 2011, 10:16

Wer sich mit dem Thema befasst, weiß zwar, das S&P etwas klagefreundlicher ist als andere Kanzleien, aber man sich hier immer zwischen Sicherheit (Zahlen) und Risiko (Klage) entscheiden muss. Es kann niemand eine Garantie ausstellen, das man nicht verklagt wird, aber auch nicht vom Gegenteil.

Diejenigen, die sich an unsere empfohlenen Vorgehensweisen eines Abgemahnten halten, sind am besten damit gefahren.

VG Steffen

steviehd
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#79 Beitrag von steviehd » Freitag 1. April 2011, 16:11

Hallo allerseits,

bin auch neu in diesem Forum und der Grund ist wie vermutet auch ein eher unangenehmer bis ziemlich besch****ner...
Habe gestern früh einen netten Brief von Sasse und Partner bekommen mit dem schon bekannten Inhalt. Splendid will 1. Unterlassungsschreiben und 2. 800€.für den Film The Expendables. Natürlich war ich auch erstmal in Schock, so was ist mir das erste Mal in die Hände geflattert und nach einiger Zeit stieß ich
auch auf eure HP (übrigens großes Lob!)
Nach einiger Diskussion (Eltern...) war ich zum Entschluss gekommen, die mod. UE die ihr bereit gestellt habt, per Fax und Einschreiben abzuschicken und
erst mal nix zu zahlen. Allerdings habe ich im Moment zuviel um den Kopf, als mir den ganzen Mist noch Monate lang antun zu wollen, deswegen würde ich gerne auf einen privaten Vergleich aus.
Jetzt habe ich 3 Fragen:
1. Wie lange dauert das so, bis die sich wieder melden?
2. Wo sollte ich denn starten mit dem Vergleich? Bin Student und bekomme höchstens ein mickriges Praktikumsgehalt...
3. hat jemand Erfahrung mit den Vergleichen?
Ich danke schon mal im Voraus für die Hilfe. Echt klasse, dass es eine HP von engagierten Leuten gibt, die sich mit der Thematik befassen.
MFG

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#80 Beitrag von Steffen » Freitag 1. April 2011, 17:18

Hallo @ steviehd,

wir haben eine empfohlene Vorgehensweisen eines Abgemahnten. Die sieht keinen Vergleich vor.
So wie es aussieht, hat man wohl von den Eltern einen Auftrag bekommen. ½ der geforderten Summe,
darunter brauchst Du nicht anzufangen.

VG Steffen

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