Abmahnungen von Sasse, Bachelin und Lichtenhahn Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Antworten
Nachricht
Autor
Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#861 Beitrag von Steffen » Freitag 17. Mai 2013, 16:19

Mich macht stutzig, dass zwischen dem Log und dem Versenden der Abmahnung fast ein halbes Jahr liegt.
Das ist rechtlich gesehen - ohne - Relevanz. Der Abmahner hat nach

- Log
- LG Beschluss gem. § 101 IX UrhG
- Providerklarnamenübermittlung

am Ende des Jahre der Providerklarnamenübermittlung - 3 Jahre Zeit die Ansprüche geltend zu machen. Der Gesetzgeber gibt keine Frist vor - wann nach Kenntnis abzumahnen ist.

VG Steffen

Arxexes
Beiträge: 34
Registriert: Donnerstag 13. Dezember 2012, 15:52
Wohnort: Berlin

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#862 Beitrag von Arxexes » Samstag 18. Mai 2013, 18:38

Ich mal wieder ;-).

Nach einer seltsamen E-Mail möchte ich nur kurz etwas klarstellen:

Ja, ich genieße gerade die Aufmerksamkeit der S&P Kanzlei und ja, ich bin hier kein falscher Fünfziger. Ich bin auch gerne bereit, meine Abmahnung zur Ansicht an Steffen zu schicken. Nur sollte es Kritiken geben, einfach hier anfragen und nicht hinterrücks per Mail. Leider ist mein Account-Name recht ungewöhnlich :-/.

Nur ist meine Einstellung sicher etwas ungewöhnlich, da ich mir selbst nichts vorzuwerfen habe. Und nur weil ich mich nicht aufrege, kriege ich hier Vorwürfe zu hören? Es ist nun mal so, dass ich schon genug mit IT und Datensicherheit beruflich zu tun habe und selbst schon torrent-clients in meinem beruflichen Umfeld blockiert und 'berufliche' Abmahnungen für die Nutzung verteilt habe. Nur ist die Kenntnis von torrent & Co. kein Schuldeingeständnis und schon gar nicht für 'hochgelobte' und 'überschätzte' französische Problem-Komödien.

Ansonsten ärgert mich S&P nicht wirklich...freuen tut es mich aber auch nicht. Nur weiß ich halt, was in meinem Netzwerk abgeht und ich sehe nicht ein zu zahlen, außer ein Richter sagt es. Mein Blutdruck ist mir viel zu schade... :-)

VG
Arx

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#863 Beitrag von Steffen » Sonntag 19. Mai 2013, 00:23

[quoteemArxexes]Nach einer seltsamen E-Mail möchte ich nur kurz etwas klarstellen:[/quoteem]

Kann Dir gerade nicht folgen. Du hast das letzte mal am 24.04. voller Kampfkraft gepostet. Wer hat wem was per E-Mail geschrieben bzw. vorgeworfen? Gern per PN oder E-Mail. Mich interessiert immer was hinter den Kulissen passiert.

VG Steffen

Arxexes
Beiträge: 34
Registriert: Donnerstag 13. Dezember 2012, 15:52
Wohnort: Berlin

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#864 Beitrag von Arxexes » Sonntag 19. Mai 2013, 12:38

Du hast ne PN...und an meiner 'Kampfkraft' hat sich nix geändert...nur verstehe ich die Mail auch nicht wirklich... :?:

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#865 Beitrag von Steffen » Sonntag 19. Mai 2013, 13:02

Den Inhalt habe ich gerade gelesen. Wenn es diesen User hier gäbe, wäre er sofort von mir gelöscht worden. Aber den Mut des Betreffenden siehst Du ja selbst: Nickname, Abkürzung des Namens, Wegwerf-E-Mail und IP-Anonymisierungsdienst. So kann man andere dann richtig beleidigen.

Ärgre Dich nicht und lass dich nicht demotivieren. Mach es so wie ich - ab in den Papierkorb (wo es hingehört).

VG Steffen

Arxexes
Beiträge: 34
Registriert: Donnerstag 13. Dezember 2012, 15:52
Wohnort: Berlin

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#866 Beitrag von Arxexes » Sonntag 19. Mai 2013, 13:20

Sehe ich auch so...nur witzig, wie erwachsen manche Menschen sind. Und mich ärgern...das ist schwierig, dazu habe ich schon zuviel erlebt :-). Wenn es Kritik gibt, dann raus damit, wir sind eigentlich hier alle mündig :-).

Aber Danke Dir Steffen...

Dudoke
Beiträge: 4
Registriert: Donnerstag 23. Mai 2013, 21:29

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#867 Beitrag von Dudoke » Donnerstag 23. Mai 2013, 21:32

Hallo, auch uns hat es erwischt - wir haben eine Abmahnung von Sasse & Partner für eine folge the walking dead staffel 3 erhalten, bzw mein Vater als Anschlussinhaber.

Ich habe daher eine modifizierte UA abgeschickt und dabei auf die komplette dritte staffel erweitert, sowohl per Mail als auch per Einschreiben.

Gibt es jetzt noch einen Grund eine Akteneinsicht zu tätigen?

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#868 Beitrag von Steffen » Freitag 24. Mai 2013, 01:50

Ich habe daher eine modifizierte UA abgeschickt
Du eigentlich überhaupt nicht. Wenn, dann Dad!

VG Steffen

Dudoke
Beiträge: 4
Registriert: Donnerstag 23. Mai 2013, 21:29

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#869 Beitrag von Dudoke » Freitag 24. Mai 2013, 11:51

Steffen hat geschrieben:
Ich habe daher eine modifizierte UA abgeschickt
Du eigentlich überhaupt nicht. Wenn, dann Dad!

VG Steffen
Selbstverständlich in seinem Namen und mit seinem Einverständnis.

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#870 Beitrag von Steffen » Freitag 24. Mai 2013, 12:01

[quoteemDudoke]Selbstverständlich in seinem Namen und mit seinem Einverständnis.[/quoteem]
Deshalb wird es aber nicht besser. Außer Dein Dad ist im Koma oder Du sein Vormund.

Die mod. UE ist ein unbefristet abgegebenes Angebot Seitens des Abgemahnten. Abgemahnt wird immer der AI und ist deshalb in der Pflicht, sich darum persönlich zu kümmern. Warum? Weil bei Annahme der mod. UE, dieses zu einem (Unterlassungs-)Vertrag wird. Das sind einfach Gepflogenheiten des Vertragsrecht. Man stellt so viele sich wiederholende Fragen (kein Vorwurf, dafür sind wir da), diejenigen die wichtig wären, aber nicht.

Konsequenzen?
- wenn sich die Kanzlei die versendete mod. UE nicht genau durchliest - keine, oder erst später im möglichen Klageverfahren
- wenn man es tut, könnte man sie ablehnen, eine EV erwirken oder ein Schuldeingeständnis deinerseits nachfordern.

Du bist nicht der Unterlassungsschuldner, sondern Dady!

VG Steffen

Ranunkulusrepens
Beiträge: 1
Registriert: Freitag 31. Mai 2013, 10:19

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#871 Beitrag von Ranunkulusrepens » Freitag 31. Mai 2013, 10:54

Mich hat es auch vor einiger Zeit erwischt: Sasse & Partner, TWD Folge 10 Staffel 3.

Juristische Sache sind überhaupt nicht mein Ding - ich bin schon jedes Mal überfordert, wenn ich meinen Hiwi-Arbeitsvertrag alle sechs Monate ausfüllen muss ;) Dementsprechend habe ich mir einen Anwalt gesucht. Der hat eine modUE für die ganze Serie für mich gebastelt. Das war Anfang April.

Nun kam die Antwort von Sasse und Partner. Darin steht, dass es aus technischer Sicht feststeht, dass die Rechtsverletzung von meinem Anschluss aus begangen wurde - von welchem Gerät das geschehen ist, das ist egal. Danach erklären sie, dass die Daten nichts rechtswidrig erlang wurden. Auch die Ausrede, dass sich ein unbekannter über den W-Lan Anschluss reingehackt und die Daten gezogen hat, sehen sie nicht als geltend, da ich dafür sorgen müsste, dass mein Anschluss sicher ist (aus Paranoia habe ich schon vor einem Monat mein W-Lan abgeschaltet ^^). Auch wenn meine Kinder oder andere volljährige Familienmitglieder als Täter in Frage kämen, wäre ich noch immer die Schuldige. Ganz am Ende wollen sie nun statt 800 Euro nur noch 550 Euro von mir haben.

Mein Anwalt meinte zu mir, dass ich nun folgende Optionen hätte:
- Ich zahle die 550 und habe meine Ruhe.
- Ich zahle nicht und warte ab, was nun kommt.
- Ich sage, ich war es nicht, doch mein Anschluss wird noch von meiner Freundin genutzt. Und diese sagt, dass sie es auch nicht gewesen ist.

Ich denke, dass ich das Geld einfach zahlen werde. Nachdem, was ich hier so gelesen habe, scheint Sasse und Partner ja recht klagefreudig zu sein, so dass die Wahrscheinlichkeit, dass ich am Ende 1200 Euro zahlen muss, durchaus vorhanden ist. Außerdem bricht mir allein schon bei der Vorstellung vor Gericht zu stehen der Schweiß aus >.<

Und die letzte Option ist mir ja ziemlich suspekt. Dies ist auch der Grund, warum ich diesen Beitrag schreibe. Ich frage mich, was würde theoretisch passieren, wenn ich nun sagen würde, dass nicht ich alleine der Nutzer dieses Anschlusses bin. Wenn S&P diese Ausrede akzeptieren würde, dann müsste doch meine Freundin auch mit einer Anklage rechnen, oder? Dann behauptet sie natürlich, dass sie es auch nicht gewesen ist. Und dann? Letztendlich würde das dann am Ende doch auch vor Gericht ausgefochten werden, oder?

Lg
Ranunkulus Repens

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#872 Beitrag von Steffen » Freitag 31. Mai 2013, 14:56

.
.
Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

.
.
.

Alexslim
Beiträge: 2
Registriert: Freitag 31. Mai 2013, 21:55

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#873 Beitrag von Alexslim » Freitag 31. Mai 2013, 22:38

Guten Abend,

mich(meine Mutter) hat es leider auch erwischt. Die 3te Folge der dritten Staffel von Walking Dead, im November 2012 festgestellt, 800€ pauschal will man haben.

Habe jetzt per E-Mail mod.UE geschickt, morgen mit einem Zeugen werden den Brief per Einschreiben und Rückschein schicken.

Ich habe mich für meine Gesundheit entschieden und daher möchte ich versuchen mich mit Sasse und Partner zu verständigen und die Summe nach Unten drücken.

Ich und meine Mutter sind nicht Wohlhabend, sodass 400-500€ die eventuell dabei rauskommen, eine große Summe für uns ist. Was passiert im schlimmsten Fall, wenn wir nicht zahlen können? Hat jemand Erfahrung damit gemacht, ob die Kanzlei auch kleinere Raten annimmt? Schließlich ist es besser für die als gar nichts.

Gibt es eine Möglichkeit rauszufinden ob diese Kanzlei sonst noch irgendwelche Vorhaben uns gegenüber hat? Es wurde über unsere IP vermutlich nicht nur 1 Folge runtergeladen. Kann man da irgendwie vorbeugen? Noch mehr solcher Summen können wir sicher nicht verkraften.

MfG

Luerz
Beiträge: 1
Registriert: Samstag 1. Juni 2013, 01:30

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#874 Beitrag von Luerz » Samstag 1. Juni 2013, 02:00

Hallo,

ich bekam heute eine Abmahnung von S&P und soll 800 € für Walking Dead zahlen. Die allgemeine Vorgehensweise habe ich schon verstanden, vielen Dank an die Betreiber der Seite! Allerdings hätte ich noch eine Frage: Ich bin der Anschlussinhaber, wohne aber in einer WG. Ich habe die Serie selbst nicht runtergeladen, meine Mitbewohner wollen's aber auch nicht gewesen sein (na toll...). Das W-LAN ist ausreichend gesichert (WPA2, regelmäßiger Schlüsselwechsel) und auch meine Mitbewohner hatte ich ausdrücklich darüber unterrichtet, dass kein Filesharing betrieben werden darf. Besteht die Chance, dass die klagefreudige S&P akzeptiert, dass ich weder Täter, noch Störer bin? Wie sollte man in diesem Fall am besten argumentieren? An sich erwähnen sie in ihrem Schreiben ja selbst diese Möglichkeit, allerdings weiß ich nicht, wie ernst das gemeint ist.

Vielen Dank!

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#875 Beitrag von Steffen » Sonntag 2. Juni 2013, 13:25

Hallo @Luerz,

generell geht die Abmahnung immer an den verantwortlichen Anschlussinhaber (juristische Vertragspartner des Providers).

Es gibt außer dem LG Köln, Urteil vom 14.03.2013, Az. 14 O 320/12 noch keine gefestigte Rechtsprechung zur WG-Störer-Konstellation. Es kommt auch immer auf die konkrete Einzelfall-Situation und auf die Wahrnehmung der zumutbaren Prüfpflichten deinerseits an. Die kenne ich nicht genau, und darf selbst bei Kenntnis nicht darauf antworten (unerlaubte Rechtsberatung).

In so einen speziellen Fall ist es immer besser, einen Anwalt "Deines Vertrauens" zu beauftragen. Hier im Do it yourself -Verfahren zu reagieren und selbst gewählte Argumente mit der Abmahnkanzlei - als Nichtjurist - auszutauschen, halte ich persönlich für zu riskant, wenn man nicht weiß, wovon man spricht.

VG Steffen

cursed
Beiträge: 1
Registriert: Montag 3. Juni 2013, 13:09

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#876 Beitrag von cursed » Montag 3. Juni 2013, 13:37

Hallo, ich habe ebenfalls Post bekommen.

Ich habe keine Ahnung warum ich angeblich die Folge zum Download angeboten habe, denn diese Funktion war ausgeschaltet, wie auch immer sehe ich ein das es nicht sehr clever war dieses Programm (Torrent) überhaupt zu benutzen...

Das ich nach langer schwerer Krankheit derzeit immernoch in Reha bin und absolut keinen einzigen Euro habe irgendwas zu bezahlen wird diese Firma sicher nicht interessieren- ich bin ratlos, habe durch Medikamentenkosten und Hartz 4 sowiso Probleme über die Runden zu kommen - ich kenne auch niemand der mir aushelfen könnte - habe auch keinen Anwalt im Bekannten/Freundeskreis...

Selbst wenn man die Strafe auf 400€ runterschrauben würde wäre ich nicht in der Lage zu bezahlen.

Als ob alles nicht schon schlimm genug wäre droht mir also nun Gericht + evt eine Haftstrafe... ich habe den ganzen Thread durchgelesen und weiß trotzdem nicht was ich machen soll. Ich bin mir sicher wenn ich den Brief ignoriere kommt bald der Gerichtstermin, ich sollte also eine mod. UE versenden, was allerdings auch jedenfalls teilweise ein Schuldgeständnis ist...so oder so ist das alles ein Alptraum.

Der Brief war heute erst im Briefkasten und ich habe nur bis Donnerstag! Zeit zu bezahlen...was nun?

UE versenden? Amt nach Anwalt fragen? Ignorieren und 3 Jahre einen Kopf machen?

Vielen Dank schonmal für jegliche hilfreiche Antworten

Arxexes
Beiträge: 34
Registriert: Donnerstag 13. Dezember 2012, 15:52
Wohnort: Berlin

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#877 Beitrag von Arxexes » Montag 3. Juni 2013, 16:14

Also: Da ich ja auch das Vergnügen mit dieser Kanzlei habe...kann ich erst einmal sagen: Ins Gefängnis: Nein! Die wollen nur Geld. Gibt auch keine Vorstrafe oder sowas. Ansonsten empfehle ich die Signatur des Chefs hier: Steffen! [Gibt es auch rot unterlegt fette Schrift - 1.Post Seite 45]

Also die meisten nutzen hier die modUE (kein Schuldeingeständnis) und die sollte man schon versenden, weil der Unterlassungsanspruch besteht ja.

zappel
Beiträge: 1
Registriert: Montag 3. Juni 2013, 21:43

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#878 Beitrag von zappel » Montag 3. Juni 2013, 21:52

a-m-o;_

Le Fuet
Beiträge: 3
Registriert: Mittwoch 5. Juni 2013, 22:31

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#879 Beitrag von Le Fuet » Mittwoch 5. Juni 2013, 23:03

Habe gerade ein Schreiben bekommen wegen:

The Expendables 2 - Back for War

Kostenpunkt 800€. Da ich noch etwas Zeit habe bis zur mod. UE (18.06.2013), habe ich das Landgericht erstmal um Akteneinsicht gebeten.

Frage im Vorfeld, kann ich, wenn ich die mod. UE abgesendet habe und danach eine Forderung nach den 800€ bekomme, immer noch einen Bettelbrief schreiben in dem ich klar lege, dass ich auf Grund meiner finanziellen Situation nicht in der Lage bin die Vorderung zu erfüllen und um Ratenzahlung bitten.

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#880 Beitrag von Steffen » Mittwoch 5. Juni 2013, 23:28

Zuerst einmal gibt man eine mod. UE ab. Dann kann man drei jahrelang die Forenwelt beobachten. Solange nichts von Gericht kommt, kannst Du deinen Bettelbrief dann immer noch abschicken.

VG Steffen


.
.
Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

.
.
.

Antworten