Abmahnungen von Sasse, Bachelin und Lichtenhahn Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Antworten
Nachricht
Autor
Walkin_zombie
Beiträge: 2
Registriert: Samstag 14. April 2012, 12:33

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#421 Beitrag von Walkin_zombie » Samstag 14. April 2012, 12:41

Guten Tag,

das wichtigste zuerst: vielen Dank für dieses Forum und die Leute die so hilfsbereit sind, es hat mir geholfen ruhiger zu bleiben.

Nun zu meinem Fall :

Im Februar habe ich einen Mahnbescheid bekommen bzgl. Walking Dead Season 2 (Folge Nebraska (8 oder 9)).
Ich habe umgehend die mod. UE abgeschickt, sowie eine Aktenansicht angefordert.
Die mod. UE wurde akzeptiert, eine Zahlung wurde jedoch weiter gefordert. Nachdem ich diese weitere Mahnung ignoriert habe, kam heute ein Brief an indem steht
"... da die Vergleichshandlungen als gescheitert gelten müssen, werden wir nunmehr auftragsgemäß Klage einreichen"

Ist dies das normale Prozedere, oder eher als ungünstiger Werdegang zu bezeichnen?
Dadrauf reagieren kann und werde ich jetzt sowieso nicht.
Die Unterlagen vom Gericht sind auch eingetroffen, viel geholfen hat mir dies bis jetzt jedoch nicht.

VG

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#422 Beitrag von Steffen » Samstag 14. April 2012, 12:57

[quoteemWalkin_zombie]Die mod. UE wurde akzeptiert, eine Zahlung wurde jedoch weiter gefordert. Nachdem
ich diese weitere Mahnung ignoriert habe, kam heute ein Brief an indem steht
"... da die Vergleichshandlungen als gescheitert gelten müssen, werden wir nunmehr
auftragsgemäß Klage einreichen"

Ist dies das normale Prozedere, oder eher als ungünstiger Werdegang zu bezeichnen?
Dadrauf reagieren kann und werde ich jetzt sowieso nicht.
Die Unterlagen vom Gericht sind auch eingetroffen, viel geholfen hat mir dies bis
jetzt jedoch nicht.[/quoteem]
S&P ist eine der Kanzleien, die eher klagefreundlich ist. Aber, dieses Risiko trägt
halt jeder, wer sich für “mod. UE + nicht zahlen“ entscheidet. Viele denken: Cool,
ich muss nichts bezahlen, die klagen ja lt. den Foren nicht.“ Pustekuchen. Jeder
trägt das Risiko, auf die Kosten der Abmahnung verklagt zu werden, wenn er nur die
mod. UE abgibt und nicht löhnt. Ob Du aber verklagt wirst, das weiß nur S&P und ihre
Mandantin.

Solange man keinen Hinweisbeschluss erhalten hat vom AG Hamburg könnte man sich immer
noch mit denen außergerichtlich einigen. Dieses geht auch im laufenden Verfahren, ist
aber dann komplizierter.



Zur Akteneinsicht

Die Akteneinsicht ist ein unterstützendes Instrument zur eigenen Verteidigung. Hier
werden mögliche Fehler aufgedeckt oder man erhält Gewissheit das erst einmal alles
offensichtlich stimmt. Wenn ich aber unberechtigt abgemahnt werde - so wie fast alle -
dann werde ich mir alle zur Verfügung stehende Mittel wohl ausschöpfen.


VG Steffen

Walkin_zombie
Beiträge: 2
Registriert: Samstag 14. April 2012, 12:33

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#423 Beitrag von Walkin_zombie » Dienstag 17. April 2012, 11:13

Steffen hat geschrieben:

S&P ist eine der Kanzleien, die eher klagefreundlich ist. Aber, dieses Risiko trägt
halt jeder, wer sich für “mod. UE + nicht zahlen“ entscheidet. Viele denken: Cool,
ich muss nichts bezahlen, die klagen ja lt. den Foren nicht.“ Pustekuchen. Jeder
trägt das Risiko, auf die Kosten der Abmahnung verklagt zu werden, wenn er nur die
mod. UE abgibt und nicht löhnt. Ob Du aber verklagt wirst, das weiß nur S&P und ihre
Mandantin.

Solange man keinen Hinweisbeschluss erhalten hat vom AG Hamburg könnte man sich immer
noch mit denen außergerichtlich einigen. Dieses geht auch im laufenden Verfahren, ist
aber dann komplizierter.

Dies ist mir durchaus bewusst, es ging mir vielmehr darum ob es in anderen Fällen ein ähnliches Vorgehen gab/gibt.
Steffen hat geschrieben:
Zur Akteneinsicht

Die Akteneinsicht ist ein unterstützendes Instrument zur eigenen Verteidigung. Hier
werden mögliche Fehler aufgedeckt oder man erhält Gewissheit das erst einmal alles
offensichtlich stimmt. Wenn ich aber unberechtigt abgemahnt werde - so wie fast alle -
dann werde ich mir alle zur Verfügung stehende Mittel wohl ausschöpfen.



VG Steffen
Hier wollte ich andeuten dass ich aus den Dokumenten selber nicht wirklich schlau werde. Das einzige was relativ klar ist, sind die Logeinträge.

Ich hoffe einfach nur dass nicht das Schlimmste eintritt. Vielen Dank dass Du so schnell geantwortet hast.

lukas334e
Beiträge: 1
Registriert: Samstag 31. März 2012, 22:59

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#424 Beitrag von lukas334e » Mittwoch 18. April 2012, 15:09

Hi,

habe auch eine Abmahung von Sasse und Partner bekommen. Mod UE kam am 03.04 per Einschreiben dort an, seitdem keine Antwort seitens Sasse. Mehr als abwarten kann ich nicht tun, oder?

JDBlubb
Beiträge: 4
Registriert: Dienstag 3. April 2012, 19:32

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#425 Beitrag von JDBlubb » Mittwoch 18. April 2012, 17:20

Bei mir das gleiche, ich hab eine mod. UE vor ca. 2 Wochen hingeschickt und seitdem keine Antwort mehr außer dem Rückschein

Ich hoffe nicht, dass die jetzt irgendwann einfach schreiben, dass die Frist verstrichen ist und die sonst was machen -.-"

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#426 Beitrag von Steffen » Mittwoch 18. April 2012, 17:28

Mehr als abwarten kann ich nicht tun, oder?
Ja, abwarten und Tee trinken.

VG Steffen

AerynSun
Beiträge: 2
Registriert: Samstag 21. April 2012, 09:20

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#427 Beitrag von AerynSun » Samstag 21. April 2012, 09:27

entfernt

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#428 Beitrag von Steffen » Samstag 21. April 2012, 15:38

Mal krass unkorrekt vom Forum Netzwelt.de zweckentfremdet!


Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

1.
ich denke nicht, dass es Sasse und Partner oder der WVG darauf ankommt, nach Folge 5 der Staffel 2
noch eine weitere Abmahnung wegen einer anderen Folge der Staffel "hinterherzuschieben".
Die beigefügte Unterlassungserklärung lässt dafür jedenfalls kein Raum. Diese ist nämlich auf alle
Werke von WVG bezogen.

Also zielt die Abmahnung eher nicht darauf ab, Anschlussinhaber wegen einer Serie mehrfach abzumahnen.
Ich bezweifele auch, dass das System abgeändert wird, wenn der Nutzer eine enge UE abgibt aber...

Natürlich ist man als beratender Anwalt hier immer vorsichtig und formuliert die Unterlassungserklärung
möglichst eindeutig, um nicht selber dann durch eine zu enge Unterlassungserklärung Angriffspunkte zu
liefern - oder wie das eben mit dem Mandanten besprochen ist.

2.
Seltsam finde ich allerdings die Formulierung in der UE von Sasse und Partner ("auswerten und oder
auswerten zu lassen") klingt für mich wie eine Analogie einer alten Rasch Unterlassungserklärung, welche
ich meine bereits eingestaubt ist. Das schaue ich aber mal nach, wenn ich eine aktuelle Rasch Abmahnung
in die Finger bekomme.

Es bleibt also dabei UE neu - und wie diese dann formuliert wird - eng weit oder wie auch immer, hängt
davon ab, was gewünscht ist.

3.
Mehrfach ist jetzt bestätigt, dass das Amtsgericht Hamburg im "Großeinsatz" ist was Klageverfahren angeht.
Aktuell besonders viel aktiv sind:
a. rka
b. Sasse und Partner und Zimmermann und Decker
Mehr wird es auch von Rasch und es kommen deutlich mehr Klagen von Schulenberg und Schenk, die aber
bevorzugt vors Landgericht gehen.

Nach Anrufern in meiner Kanzlei soll es auch schon mit der Klageschrift in einigen Fällen Hinweise auf
die Möglichkeit eines Anerkenntnisses geben, um Reisekosten und Geld zu sparen. Diese Hinweise habe ich
aber selber noch nicht gesehen.

In den Verfahren, welche ich bisher vor dem Amtsgericht hatte, waren die Gerichte schon immer sehr um
einen Interessenausgleich bemüht und durchaus auch für Argumente zugänglich. Allerdings ist die Durchbrechung
der Störerhaftung wirklich schwer.

Andererseits hat das Hamburger Amtsgericht eine klare Position, dass die sekundäre Darlegungslast keine
Beweislast ist, sondern eben eine Darlegungslast. Für die Praktiker sicher eine wichtige Info.

Besten Gruß aus Hamburg

Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-




Ansonsten gilt:
Vorgehensweisen eines Abgemahnten:
  • 1. man gibt eine mod. UE ab
    - Hier kann man prüfen oder prüfen lassen, ob man eventuell erweitert oder sogar vorbeugt
    - Link: mod. UE
    - Link: schlafende Hunde wecken

    2. Nichtzahlen (Risiko) oder Zahlen (Sicherheit)

    2.1. Man entscheidet sich für das Nichtzahlen
    - Risiko, man kann auf die Kosten verklagt werden. Dieses ist zwar gering, aber wenn es
    einen trifft, sollte man mit 1.000,- - 1.200,- € rechnen. Bei Rasch sogar um die 3.000,- €.

    2.1.1. Man beantragt eine Akteneinsicht in die Beschlussakte
    - Wer sich verteidigen will, egal ob jetzt oder später, für die ist diese Beantragung -
    wichtig!
    - Link: Warum?
    - Link: Wie?
    - Link: Von Akteneinsicht bis Beschwerdeverfahren

    2.2. Man entscheidet sich für das Zahlen
    - Wer den außergerichtlichen Rechtsstreit erledigt wissen will, kann trotz Abgabe der mod. UE zahlen.
    - Wenn man diesen Sicherheitsweg aber einschlägt, sollte man versuchen die Höhe des Pauschal-
    betrages zu drücken. Hier haben die meisten Kanzleien einen Spielraum.

    Beachte:
    - Anwälte sind sensibel; höflich bleiben und vermeide ein Schuldeingeständnis.

    Musterschreiben eines möglichen privaten Vergleich: Link

    3. Verjährungsfrist
    Beginnend: am Ende des Jahres mit Erhalt des Abmahnschreiben Sylvester 24:00 Uhr
    Ende: 3 Jahre Sylvester 24:00 Uhr
    - Einfluss haben hier Vergleichsverhandlungen und gerichtliche Mahnverfahren.

    !
    Hinweis:
    Wer nicht vorhat zu bezahlen, keinen Kontakt - weder Begleitschreiben, Erklärungsschreiben,
    Beleidigungsschreiben, Ausredeschreiben sowie keine Telefonanrufe mit dem Abmahner.
    Nur die mod. UE = schweigende Verteidigung!
    Für denjenigen, der ohne Anwalt reagiert, die angemessene Verteidigung.

    4. Man legt monatlich 50,- € in einen “Klagetopf“
    Wird man in den drei Jahren verklagt, hat man das "Sicherungsgeld", wird man nicht,
    spendet man es für einen guten Zweck oder gönnt sich einen Urlaub!

    5. Anwalt ist wichtig, insbesondere - mit Erhalt - einer Klageschrift.

muha
Beiträge: 1
Registriert: Samstag 21. April 2012, 14:09

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#429 Beitrag von muha » Samstag 21. April 2012, 17:17

Kann ich auch selbst ohne Anwalt ein niedrigeres Vergleichsangebot abgeben, oder ist davon eher abzuraten?
Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt (vor, mit, nach modUE) und in welcher Form sollte ich das tun?

MfG

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#430 Beitrag von Steffen » Samstag 21. April 2012, 22:03

Natürlich ist das Abmahnschreiben für die Meisten erst einmal furchteinflößend und auch kein Kinderspiel. Aber, genau wie der Abmahner 3 Jahre (Verjährungsfrist) zur Verfügung hat, kann auch der Betroffene diese Zeit nutzen.

1. Mod. UE + Nichtzahlen
2. Man beobachtet alle einschlägigen Foren, wie Verein gegen den AW e.V., Netzwelt.de, Gulli.com + AW3P. Hier sieht, liest man doch, wohin der Dampfer fährt. Erhöhen sich die Klagen, kann man sich Privat vergleichen (nicht unter 400), oder man sitzt es eben weiter aus.

Jeder, der sich für mod. UE + Nichtzahlen entscheidet, lebt eben mit den Risiko (egal wie hoch bzw. gering), auf die Kosten der Abmahnung verklagt werden zu können. Das muss sich jeder im Klaren sein.

VG Steffen

Tiffy
Beiträge: 3
Registriert: Samstag 28. April 2012, 12:29

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#431 Beitrag von Tiffy » Samstag 28. April 2012, 12:37

Hallo Steffen,

erstmal recht herzlichen Dank für die enorme Mühe, die Du Dir hier machst. Ohne diese Seiten wäre ich vermutlich völlig ohne Orientierung gewesen.
Nun zu meiner Frage (sollte diese schon mal gestellt worden sein, tut es mir leid, aber ich habe trotz gründlichen Lesens keine Anhaltspunkte gefunden): Die Frist nach Abgabe einer ModU, die der Kanzlei für die Klageerhebung bleibt, beträgt ja 3 Jahre. Gibt es eine ähnliche Frist für Fälle, in denen der Abgemahnte nicht auf das Schreiben reagiert hat und als nächster Schritt, soweit ich es gelesen habe, dann eine einstweilige Verfügung fällig wird? Kann diese auch 3 Jahre lang noch eintrudeln?

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#432 Beitrag von Steffen » Samstag 28. April 2012, 15:01

@Tyffy,

danke für das Lob, welches - sehr vielen - Engagierten hier und anderswo gilt.

Keine Sorge, wir sind gewohnt, das man eher dazu geneigt ist seine Frage zu stellen,
als mühsam und zeitaufwendig zu lesen. Bild

Wie bei sehr vielen Sachen, können wir immer nur allgemeine Angaben tätigen,
da die Einzelfälle stets unterscheiden.

Eine EV kann dich im Prinzip - nur - ereilen, wenn du auf eine Abmahnung - nicht -
reagierst oder der Abmahner die abgegebene mod. UE - ablehnt - und resultierend die
Wiederholungsgefahr wieder auflebt. Dieses teilt er dir aber schriftlich mit.
Nimmt er sie an, oder erwähnt sie nicht, kann keine EV beantragt werden, da die
Eilbedürftigkeit bzw. Wiederholungsgefahr nicht mehr gegeben bzw. ausgeräumt ist.

!
Mod. UE immer per Doppelversand verschicken!
Wenn man eine mod. UE nach unserem Musterschreiben abgegeben hat, der Abmahner
diese nicht ablehnt, ist es egal, welches nachfolgende Schreiben des Abmahners,
zu welchen Termin innerhalb der 3 jährigen Verjährungsfrist eintrudelt. Deshalb
ist ja auch unsere empfohlene Vorgehensweise ausgerichtet auf:
- mod. UE + nicht zahlen
- keine weitere Reaktion auf Post vom Abmahner (erst wieder bei Gerichtspost).


Allen, ein schönes und sonniges WE, mit (hoffentlich) Brücken- und Feiertag - Steffen

ybot69
Beiträge: 2
Registriert: Samstag 28. April 2012, 13:36

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#433 Beitrag von ybot69 » Samstag 28. April 2012, 17:00

Hallo allerseits!

Auch von mir zunaechst einmal vielen Dank an alle (insb. Steffen), die hier so aktiv helfen.

Kurz meine Kerndaten:

- Abgemahnt von S&P, beauftragt von WVG Medien
- zu Walking Dead S02E09 (geloggt am 21.2.2012).
- Betrag: Klassische 800EUR


Ich bin im Bilde ueber meine Moeglichkeiten:
- mod. UE + abwarten wuerde ich waehlen, wenngleich ich mir wegen der Gefahr von Folgeabmahnungen noch nicht ganz im Klaren darueber bin, ob ich die restlichen Folgen der Staffel mit einbeziehen wuerde.

Ich habe jedoch vor allem ein weiteres Problem: die gesetzte Frist ist gestern (27.2.) abgelaufen, ohne dass ich bisher etwas unternommen haette. Ich war ueber die Woche weg und habe meinen Stapel Briefe erst heute aufgearbeitet. Eine unangenehme Situation, aber dank der kurzen Fristsetzungen sicherlich kein Einzelfall, wuerde ich meinen.

Habe ich mich damit schon voellig in die Nesseln gesetzt (sprich: den Abmahnbetrag unwiederbringlich erhoeht) oder koennte ich noch auf Gnade hoffen, wenn ich die mod. UE ASAP (sprich: heute am Samstag noch - einen Tag zu spaet) zumindest per email sende?

Ich habe den empfohlenen Anwalt Herrn Wachs bereits kontaktiert. Natuerlich kann er erst am Montag wieder etwas unternehmen (Gleiches gilt natuerlich auch fuer die Herren S&P).

Also: _jetzt_ mod. UE selbst absenden oder die Situation vom Fachmann bereinigen lassen?
(Ich weiss: Keine individuellen Ratschlaege und ich als muendiger Buerger sollte so etwas selbst entscheiden koennen - eure Meinung interessiert mich dennoch!).

Ausserdem: Da die Walking Dead Season 2 S&P Welle ja schon einige Zeit rollt: Sind in diesem speziellen Fall schon Folgeabmahnungen nach abgeschlossener oder laufender Erstabmahnung bekannt geworden?

Viele Gruesse,
T

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#434 Beitrag von Steffen » Samstag 28. April 2012, 18:36

[quoteemybot69]Also: jetzt mod. UE selbst absenden oder die Situation vom Fachmann bereinigen lassen?
(Ich weiß: Keine individuellen Ratschläge und ich als mündiger Bürger sollte so etwas
selbst entscheiden können - eure Meinung interessiert mich dennoch!).[/quoteem]

Mündiger Bürger, ich glaube damit hat es nichts zu tun. Jeder steht wahrscheinlich das
erste Mal vor dieser Situation und ist, machen wir uns nichts vor, damit überfordert!
Anwälte die man anruft sagen dies, Verbraucherschutzzentralen das und die untereinander
konkurrierenden, - ups, mein Fehler, ihren “Erfolg“ suchenden - Foren, wieder etwas ganz
anderes, wenn es ums Eingemachte geht.


Im Grunde genommen ist es ganz einfach.
Entweder:
=> Mod. UE (bitte nach unserem Musterschreiben, Link, eventuell erweitern) + nicht zahlen.
Oder:
=> Mod. UE + zahlen, aber dann mit einem privaten Vergleich

Die Entscheidung muss jeder selbst und allein treffen. Entweder und Oder gehen aber erst
einmal ohne Anwalt. Einen Fachanwalt sollte an erst Einschalten in komplizierten Fällen
oder wenn Gerichtspost eintrudelt.


!
Wer die mod. UE abgibt und nicht zahlt - kann - auf die Kosten verklagt werden!
Muss aber nicht. Aber wenn, dann beträgt das Risiko ca. 1.000 - 1.200 EUR
Aber genauso kann man sich entscheiden für
Entweder:
=> ohne Anwalt
Oder:
=> mit Anwalt

Wer fit ist, und unser Musterschreiben anwenden - ohne zu denken: Was ist denn das für ein
Schaltplan? - brauch erst einmal keinen Anwalt.



[quoteemybot69]Außerdem: Da die “Walking Dead Season 2“-S&P Welle ja schon einige Zeit rollt: Sind in
diesem speziellen Fall schon Folgeabmahnungen nach abgeschlossener oder laufender Erst-
abmahnung bekannt geworden?[/quoteem]

Es sind noch keine Folgeabmahnung bekannt.


VG Steffen

ybot69
Beiträge: 2
Registriert: Samstag 28. April 2012, 13:36

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#435 Beitrag von ybot69 » Samstag 28. April 2012, 19:22

[quoteem]Mündiger Bürger, ich glaube damit hat es nichts zu tun. Jeder steht wahrscheinlich das
erste Mal vor dieser Situation und ist, machen wir uns nichts vor, damit überfordert!
Anwälte die man anruft sagen dies, Verbraucherschutzzentralen das und die untereinander
konkurrierenden, - ups, mein Fehler, ihren “Erfolg“ suchenden - Foren, wieder etwas ganz
anderes, wenn es ums Eingemachte geht.[/quoteem]


...wahr wahr. Leider Nimmt einem dennoch niemand die Entscheidung ab.

[quoteem]Im Grunde genommen ist es ganz einfach.
Entweder:
=> Mod. UE (bitte nach unserem Musterschreiben, Link, eventuell erweitern) + nicht zahlen.
Oder:
=> Mod. UE + zahlen, aber dann mit einem privaten Vergleich

Die Entscheidung muss jeder selbst und allein treffen. Entweder und Oder gehen aber erst
einmal ohne Anwalt. Einen Fachanwalt sollte an erst Einschalten in komplizierten Fällen
oder wenn Gerichtspost eintrudelt.[/quoteem]

Damit waere ich sicherlich nicht ueberfordert. Was meine Situation jedoch verschlimmert, ist, dass ich erst heute meine Post der Woche geoeffnet habe - die Frist war gestern. Selbst schuld, natuerlich, aber da die Frist auch nicht gerade ueppig bemessen war bin ich beinahe ueberrascht, hier im Forum nicht haeufiger von Fristverstreichern zu lesen. Deshalb meine Panik, ob sich S&P nicht schon die Haende reiben und nebst einstweiliger Verfügung oder Unterlassungsklage auch schon die Abmahngebuehr hochgepumpt haben.

Ich bin mir halt unsicher, ob ich hier nicht lieber den Anwalt um Fristfragen streiten lassen sollte. Gibt es hierzu Erfahrungsberichte? Habe ja noch bis Montag mit meiner Entscheidung Zeit (es sei denn mir wuerde jemand dringend raten, _sofort_ die mod. UE abzusenden)

[quoteem]Wer fit ist, und unser Musterschreiben anwenden - ohne zu denken: Was ist denn das für ein
Schaltplan? - brauch erst einmal keinen Anwalt.[/quoteem]

Das wuerde ich wohl hinbekommen - wenn da meine eigene Daemlichkeit mit der Frist nicht gewesen waere.

[quoteem]Es sind noch keine Folgeabmahnung bekannt.[/quoteem]

Das wiederum klingt ja zumindest erfreulich.

Gruss & Dank,
T

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#436 Beitrag von Steffen » Sonntag 29. April 2012, 08:51

Das wuerde ich wohl hinbekommen -
wenn da meine eigene Daemlichkeit mit der Frist nicht gewesen waere
.
Sofort per E-Mail und Zeitnah per Post hinterher und nicht so viel Zeit
noch mit Posten vertrödeln! :bl

VG steffen

hobin
Beiträge: 16
Registriert: Samstag 28. Januar 2012, 18:38

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#437 Beitrag von hobin » Sonntag 29. April 2012, 10:19

Hallo,
mal eine allgemeine Frage zum Ablauf bei Klage.

Angenommen nach Abgabe/Annahme der modUE + Nichtzahlen schreibt der abmahnende Anwalt, "wir werden jetzt Klage einreichen, da sie die Frist für Annahme des Vergleichsangebots (Zahlung ursprüngliche Summe x) verstreichen ließen".
Falls es zur Klage käme: Wie lange dauert es in der Regel, bis der Verklagte die Klageschrift erhält, wie ist die (zeitliche) Abfolge anschließend ? Welche Termine/Fristen werden vom Gericht gesetzt etc.

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#438 Beitrag von Steffen » Sonntag 29. April 2012, 11:38

Zuerst einmal schreiben viele viel, um letztendlich einem zum Zahlen zu animieren. Aber jeder, der nicht zahlt, lebt halt mit dem Risiko, das der Abmahner einen auf die Kosten der Abmahnung verklagen kann. Sehr viele wissen dieses vielleicht, aber man verdrängt es sehr schnell, besonders wenn man über einen gewissen Zeitraum der Briefkasten leer ist.

Wenn jemand Klage einreicht, wird er es nicht großartig ankündigen und dann sofort tun. Er hat eben die vollen drei Jahre (Verjährung) Zeit. Sicherlich ist S&P klagefreundlicher als andere, aber auch sie werden nicht alle verklagen. Aber wie gesagt, das Risiko einer möglichen Klage trägt aber jeder, der nur die mod. UE abgibt und nicht zahlt. Deshalb hör auf zu überlegen und genieße das sonnige Leben.

Wenn sie klagen, erfährst Du es schon zeitig genug. Oder vergleiche dich mit denen, wenn Du zu viel Angst hast.

VG Steffen

Chenor
Beiträge: 4
Registriert: Sonntag 29. April 2012, 12:12

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#439 Beitrag von Chenor » Sonntag 29. April 2012, 12:22

Hallo,

habe nun auch eine Abmahnung erhalten von S&P wegen der Serie mit den wandelnden Toten.
Soll im November passiert sein, dem Beschluss auf Datenherausgabe wurde Ende März stattgegeben und die Abmahnung kam vor ein paar Tagen.
Allerdings habe ich den betreffenden Anschluss wegen Umzug letzten Juni auf jemand anderes ummelden lassen(Schreiben von der Telekom, daß dies geschah liegt vor).
Habe seitdem keinen Internetanschluss mehr in der neuen Wohnung.
Soll ich jetzt trotzdem die modUE abschicken kommt mir alles schon sehr seltsam vor.
Kann da evtl ein Fehler bei der Telekom vorliegen ?
Bin gerade ein wenig ratlos.

Danke schonmal(für jeden Input dankbar)

abzocke
Beiträge: 151
Registriert: Dienstag 11. Januar 2011, 11:47

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#440 Beitrag von abzocke » Sonntag 29. April 2012, 12:55

Chenor

Wirklich seltsam.Vor allem der Log stammt vom November 2011 und im März 2012 soll erst der Beschluss zur Datenherausgabe beschlossen worden sein.Normalerweise darf der Provider die Daten nur höchstens 7 Tage speichern.Ist es wohl nicht eher so, dass der Log aus dem November 2011 stammt und du erst jetzt die Abmahnung bekommen hast?

Wenn der Anschluss seid Juni 2011 nicht mehr auf dich läuft müßtest du aus dem Schneider sein.Vor allem wenn du dies schriftlich von der Telekom hast.Würde dies unverbindlich an die Kanzlei schicken mit einem kleinen Begleitschreiben das du somit als Anschlußinhaber unter diesen Voraussetzungen nicht belangt werden könntest und wohl ein Irrtum vorliegen müßte.

Warte aber mal ab was die Experten dir hier raten.

Antworten