Abmahnungen von Sasse, Bachelin und Lichtenhahn Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#401 Beitrag von Steffen » Dienstag 27. März 2012, 12:43

[quoteemMiszy]Jetzt mal ganz salopp gefragt, kann man das auch alles alleine schaffen? Also wenn ich die mod. UE von http://www.abmahnwahn-dreipage.de/mod.ue.htm" onclick="window.open(this.href); return false; hier lade, den richtigen Namen eintrage, die Klageanwälte und die Datei angebe ist die Sache für's erste geritzt? Dann direkt noch so ein Vergleichsangebot abschicken, von sagen wir mal 300€? Kann man das alleine machen und ist das sinn-voll? Weil ich weiß echt nicht wie viel Zeit für so einen Beratungshilfeschein drauf geht...[/quoteem]

Jeder, der abgemahnt wird, steht vor der gleichen Ausgangslage.
  • 1. Klarmachen, was ist eine Abmahnung bzw. warum habe ich eine erhalten;
    2. Beurteilung der möglichen Vorgehensweise;
    3. Entscheidung, wie reagiere ich auf die Abmahnung.
In den diversen Verbraucherforen wird eine allgemeine Vorgehensweise empfohlen. Bitte einmal den Spoiler dazu öffnen.
Vorgehensweisen eines Abgemahnten:
  • 1. man gibt eine mod. UE ab
    - Hier kann man prüfen oder prüfen lassen, ob man eventuell erweitert oder sogar vorbeugt
    - Link: mod. UE
    - Link: schlafende Hunde wecken

    2. Nichtzahlen (Risiko) oder Zahlen (Sicherheit)

    2.1. Man entscheidet sich für das Nichtzahlen
    - Risiko, man kann auf die Kosten verklagt werden. Dieses ist zwar gering, aber wenn es
    einen trifft, sollte man mit 1.000,- - 1.200,- € rechnen. Bei Rasch sogar um die 3.000,- €.

    2.1.1. Man beantragt eine Akteneinsicht in die Beschlussakte
    - Wer sich verteidigen will, egal ob jetzt oder später, für die ist diese Beantragung -
    wichtig!
    - Link: Warum?
    - Link: Wie?
    - Link: Von Akteneinsicht bis Beschwerdeverfahren

    2.2. Man entscheidet sich für das Zahlen
    - Wer den außergerichtlichen Rechtsstreit erledigt wissen will, kann trotz Abgabe der mod. UE zahlen.
    - Wenn man diesen Sicherheitsweg aber einschlägt, sollte man versuchen die Höhe des Pauschal-
    betrages zu drücken. Hier haben die meisten Kanzleien einen Spielraum.

    Beachte:
    - Anwälte sind sensibel; höflich bleiben und vermeide ein Schuldeingeständnis.

    Musterschreiben eines möglichen privaten Vergleich: Link

    3. Verjährungsfrist
    Beginnend: am Ende des Jahres mit Erhalt des Abmahnschreiben Sylvester 24:00 Uhr
    Ende: 3 Jahre Sylvester 24:00 Uhr
    - Einfluss haben hier Vergleichsverhandlungen und gerichtliche Mahnverfahren.

    !
    Hinweis:
    Wer nicht vorhat zu bezahlen, keinen Kontakt - weder Begleitschreiben, Erklärungsschreiben,
    Beleidigungsschreiben, Ausredeschreiben sowie keine Telefonanrufe mit dem Abmahner.
    Nur die mod. UE = schweigende Verteidigung!
    Für denjenigen, der ohne Anwalt reagiert, die angemessene Verteidigung.

    4. Man legt monatlich 50,- € in einen “Klagetopf“
    Wird man in den drei Jahren verklagt, hat man das "Sicherungsgeld", wird man nicht,
    spendet man es für einen guten Zweck oder gönnt sich einen Urlaub!

    5. Anwalt ist wichtig, insbesondere - mit Erhalt - einer Klageschrift.

Allgemein deshalb, weil ein Forum nicht auf einen konkreten Einzelfall eingehen darf - das wäre nicht erlaubte Rechtsberatung - und man nicht “eine“ bzw. “die“ Vorgehensweise niederschreiben kann die jede Eventualität einbezieht. Das geht halt nicht, weil trotz einer Gemeinsamkeit, dem Erhalt des Abmahnschreiben, es zu viele unterschiedliche Faktoren - im jeweiligen Einzelfall - vorhanden sind.

Aber eines kann man schon empfehlen, für eine “mod. UE + nicht zahlen“, oder “mod. UE + privater Vergleich“, brauch man in der Regel keinen Anwalt. Ein Anwalt ist wichtig, ab Erhalt der Klageschrift oder in Sonderfällen.



1. mod. UE + nicht zahlen

Es gibt ein Musterschreiben mit einer ausführlichen Erläuterung, so dass ein Nichtjurist es ohne Probleme anwenden kann. Wer nicht zu Recht kommt, der sollte dann besser einen Anwalt beauftragen.

Risiko: Ich kann auf die Kosten aus der Abmahnung verklagt werden. Es kann aber niemand sagen, es wird mit xx,xx %iger Wahrscheinlichkeit passieren oder mit xx,xx %iger Wahrscheinlichkeit nicht. Tritt der Fall ein, hat man die berühmte A-Karte gezogen. Sicherlich ist S&P klagefreundlicher unterwegs als andere, aber man wird auch hier nicht jeden verklagen. Hop oder Flop.



2. mod. UE + privater Vergleich

Natürlich wird ein Anwalt einen preisgünstigeren Vergleich erzielen, als ein Privatmann. Addiert man aber dann zu diesem Betrag die Anwaltsgebühren, dann wird es teurer als die ganze Abmahnung. Mit 400,- € sollte man aber günstig liegen, wenn sie ihn nicht annehmen, habe sie eben Pech und man zahlt nicht. Sicherlich sollte man sich nach dem Musterschreiben (im Spoiler) richten, es an seiner Situation anpassen. Ohne eine explizite Annahmeerklärung sollte man aber nichts vorüberweisen.

Wie man vorgeht, mit oder ohne Anwalt, bezahlen, vergleichen, nicht bezahlen, das bleibt jedem seine Entscheidung. Viele Engagierten sagen, wofür denn sich vergleichen. Jeder muss seinen Weg finden und alle Möglichkeiten kennen. Die Entscheidung letztendlich liegt bei jedem allein und es geht nicht um das Geld der Foren-User, sondern um das, des jeweils Einzelnen. Denn von den "Brüdern" siehst Du dann keinen mehr im Gerichtssaal.

VG Steffen

Miszy
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#402 Beitrag von Miszy » Dienstag 27. März 2012, 12:53

Also sage ich es mal so, wenn ich wirklich diesen Beratungshilfeschein kurzfristig bekommen würde, wären die läppischen 10€, gut investiertes Geld. Sonst hatte ich mir schon alles angeguckt und durchgeforstet auch im Bezug zur mod. UE. Ich mache es jetzt abhängig ob wir den Beratungshilfeschein bekommen, wenn wende ich mich an http://www.dr-abmahnung.de/Sasse-Partner-Abmahnung" onclick="window.open(this.href); return false; , oder sollte man sich an jemanden anderen wenden?

Diesbezüglich noch welche Tipps?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#403 Beitrag von Steffen » Dienstag 27. März 2012, 13:00

Wenn einen Anwalt, dann Herrn RA Dr. Alexander Wachs.

VG Steffen

Miszy
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#404 Beitrag von Miszy » Dienstag 27. März 2012, 15:22

Muss man bei diesen mod. UE und Vergleichschreiben etwas besonderes beachten? Oder könnte man da theoretisch Namen, Fall und alles eintragen und alles wäre gut?
Ich befasse mich damit schon ganze zeit, aber so richtig schlau werden, tue ich daraus nicht :S

Achja und jetzt nehmen wir mal an, mod. UE ist eingeschickt worden und auch anerkannt. Wann sollte ich oder kann ich, so eine Vergleichzahlung anfordern, ich will den Dreck einfach schnell vom Tisch haben und gut ist die ganze Sache :/

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#405 Beitrag von Steffen » Dienstag 27. März 2012, 16:34

@kirchi,

ich empfehle immer das, was ich als realer Privatmann auch vertreten kann und nicht, was irgendein anonymer Foren-User (ich weiß, hört Ihr nicht gern) denkt oder irgendwo gelesen hat. Wenn ich einen Anwalt empfehle, dann muss er einen günstigen Preis anbieten i.V.m. mit einem sehr guten Fachwissen hinsichtlich Urheberrecht.

Mir nützt kein Anwalt, der das Blaue vom Himmel verspricht, nur unser Musterschreiben ausfüllen kann, Honorar Empfehlungen àla Millionärsclub verlangt und dann im Gerichtssaal versagt, gar nicht erst zum Termin erscheint oder gar nicht erst gerichtlich weitermacht, weil er keinen toten Gaul reitet.

Und Ihr werdet mich viel wieder hassen (, was mich soviel interessiert wie der Wasserstand der Elbe), Herr RA Dr. Alexander Wachs ist nach m.E. - einer der besten Anwälte - in unserem Bereich.

Und eine Empfehlung ist allenfalls ein Vorschlag und kein Dogma.


VG Steffen

blako27
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#406 Beitrag von blako27 » Dienstag 27. März 2012, 16:48

Brechthold hat geschrieben: Gerade in diesem Fall solltest du dir keine Illusionen machen. Verfolge die Abmahnwelle von S&P bzgl Walking Dead, du wirst feststellen, dass hier 24/7 geloggt wird, seit Beginn der ersten Folge der neuen Staffel. Dass deine IP nach 2 Tagen gelöscht wurde ist unerheblich, geloggt wurde sie, der Rechteinhaber wird sie auf jeden Fall haben und ggblfs reagieren (bitte dazu auch mal den ganzen S&P thread durchlesen.).
Das ist doch reine Spekulation - oder gibt es dafür Fakten? Selbst der oben dargelegte Gedanke erschließt sich mir nicht, erinnert dagegen an die Arbeit von Geheimdiensten.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#407 Beitrag von Steffen » Dienstag 27. März 2012, 18:38

Es wurde doch auch genügend zu der Abmahnung - The Walking Dead geschrieben. Jeder weiß doch, ob er es heruntergeladen hat oder nicht. Und wenn einer, Folge 3, Staffel 2 herunter lud, wird er wohl auch die anderen Folgen gezogen haben.

Entweder, ich gebe eine mod. UE - auf nur das eine Werk aus der Abmahnung - ab oder erweitre auf alle Folgen der einen bzw. aller Staffeln. Diese Entscheidung muss doch jeder allein treffen. Mehr ist es auch nicht.

Das ist doch auch nur die halbe Miete. Genauso wichtig, wie die mod. UE, ist die Akteneinsicht, ob der RI überhaupt an den abgemahnten Werk die Rechte hat.

VG Steffen

khmfn
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#408 Beitrag von khmfn » Dienstag 27. März 2012, 19:00

der vollständigkeit halber: wurde im februar geloggt, kurz darauf die abmahnung --> mod. UE; (per mail am we, dienstag kam schon antwort, zackig die jungs; haben aber nat. noch die schriftform+unterschrift verlangt und nat. ihre 800€ weiterhin, aber das einschreiben war ja schon unterwegs); seitdem tote hose.

btw: 2006 hab ich auch mal einen serienbrief bekommen (k&w). da damals noch die empfehlung "complete ignore" oder mod. ue. zur auswahlstand, hab ich ersteres gewählt und nicht bereut. 2009 verjährt, vorher (glaube 2007) kam noch n bettler mit 1111, xx € was weißt ich für ne fantasiezahl, die aber angeblich genau den auf meinen fall zutreffenden kosten entspräche... (zinsen, etc). betrag kurz gegoogelt: alle mit 2. schreiben hatten den selben betrag. kurz traurig aufgelacht und weiter ignoriert. die gerichtsverhandlung hätte ich gern erlebt, aber sie wollten ja nicht.
the end
ps: danke an alle forenbenutzer, die sinnvolles schreiben und vor allem dem stetig ackernden steffen (lass die leute ab jetzt doch einfach lesen, schon 2006 konnte ich die infos aus dem forum holen, warum muss die vorgehensweiße ständig wiederholt werden. die leute sparen doch geld damit, kurz ne forensuche und lesen kann doch nicht zuviel verlangt sein. obwohl... ; ) aber das nur am rande) jedenfalls danke, für 150 bzw 1111,11elf gesparte € damals!

maxwell
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#409 Beitrag von maxwell » Dienstag 27. März 2012, 22:40

Hallo Allerseits!
Ich bin froh das es dieses Forum gibt, ich gehöre seit kurzem zu den Betroffenen.

Es geht sich um The Walking Dead S02E12 und den üblichen 800 Euro Pauschale

Ich werde die mod. UE selbst (also ohne Anwalt, aber mit Hilfe des Muster) schreiben.

Ich habe mir bereits sehr viel durchgelesen, hier und auf Netzwelt. Habe aber noch ein Paar Fragen zu möglichen Kostenfolgen und ein paar anderen Sachen

1.)
nach Erhalt des 1. Schreiben mit Hilfe eines Fachanwaltes vergleichen
a) ich habe gelesen mind. die Hälfte von eben diesen 800 Euro (müssten dann 400-500 sein ODER?)
b) + die Kosten des eigenen Anwalts i.H.v. ???

2.)
modUE + abwarten: falls es zu einer Klage kommt (Fachanwalt wird dann natürlich beauftragt):
a) Lässt man sich dan bei Erhalt der Klageschrift vergleichen oder vor Gericht?
b) Muss man persönlich vor Gericht erscheinen (wg. Reisekosten) oder nicht?
c) Wenn nein: hat dann der Richter eine andere Meinung von einen?
d) ist ein Vergleich vor Gericht in jedem Fall möglich (also Erfahrungsgemäß, nicht nur rein rechtlich gesehen?
e) bei einem Vergleich hab ich gelesen ca. 1000-1200 Euro inkl. eigenen Anwalt, aber auch schon was von ca. 2400? Genau dieser Punkt macht mir am meisten Sorgen.

3.)
habe auch was von einer "Klagekasse" gelesen. Finde aber nichts mehr dazu. Das war entweder hier im Forum oder bei Netzwelt. Was ist das, wie funktioniert das?

4.)
Ich habe auch noch eine kurze Frage, die ich nicht öffentlich im Forum stellen möchte, sondern lieber einen Admin. Wem darf ich anschreiben?

Hoffe, ich habe keine Fragen gestellt die mir durch lesen der Beiträge selbst beantworten hätte können. ;-) Hab schon vor lauter lesen viereckige Augen

Vielen Dank im Voraus!

Grüße Maxwell

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#410 Beitrag von Steffen » Dienstag 27. März 2012, 23:38

Hallo Allerseits!
Ich bin froh das es dieses Forum gibt, ich gehöre seit kurzem zu den Betroffenen.
O.K. Es gibt Menschen, die können sich Deiner Meinung nicht anschließen. Und das sind keine Abmahner.


1.)
nach Erhalt des 1. Schreiben mit Hilfe eines Fachanwaltes vergleichen
a) ich habe gelesen mind. die Hälfte von eben diesen 800 Euro (müssten dann 400-500 sein ODER?)
b) + die Kosten des eigenen Anwalts i.H.v. ???
zu a) Die Hälfte von 800 ist 400 (800 : 2)!
zu b) Wenn man von einem Vergleich von ca. 400 ausgeht, kommen dann anwaltliche Gebühren drauf von ca. 180 - 550 €
(je nach Kanzlei). Hier lohnt es sich dehalb die Konditionen der einzelnen Anwälte zu vergleichen und dann erst zu beauftragen.


2.)
modUE + abwarten: falls es zu einer Klage kommt (Fachanwalt wird dann natürlich beauftragt):
a) Lässt man sich dann bei Erhalt der Klageschrift vergleichen oder vor Gericht?
b) Muss man persönlich vor Gericht erscheinen (wg. Reisekosten) oder nicht?
c) Wenn nein: hat dann der Richter eine andere Meinung von einen?
d) ist ein Vergleich vor Gericht in jedem Fall möglich (also Erfahrungsgemäß, nicht nur rein rechtlich gesehen?
e) bei einem Vergleich hab ich gelesen ca. 1000-1200 Euro inkl. eigenen Anwalt, aber auch schon was von ca. 2400? Genau
dieser Punkt macht mir am meisten Sorgen.
zu a) Man kann sich immer noch vergleichen, selbst in einem laufenden Klageverfahren. Voraussetzung, der Abmahner spielt mit.
Ein richterlicher Vergleich hingegen muss erarbeitet werden auf Hamburg.

zu b) Hängt ab, ob der Richter auf die Anwesenheit besteht. Meistens aber ja.

zu c) Wir haben immer das Phänomen, das alle Mutigen genau am Tag der Verhandlung krank werden und nicht selbst erscheinen
können. Das macht natürlich gewaltigen Eindruck.

zu d) Nein. Ein richterlicher Vergleich - wir sprechen hier von Hamburg - wird einen nicht geschenkt. Hierzu bedarf es eines guten
anwaltlichen Vortrages. Die Richter sehen eben ab 2 unterschiedlich ermittelten und beauskunfteten IP-Adressen nicht den
freundlichen Hacker von Nebenan als Verursacher, sondern den Beklagten zumindest als Störer. Meist kommt auch nicht viel
vom Beklagten als das ewige einfache Bestreiten.

zu e) Ein gerichtlicher Vergleich beläuft sich auf Hamburg auf ca. 1.000. Aber hier sollte schon mehr kommen, als ich war es nicht.


3.)
habe auch was von einer "Klagekasse" gelesen. Finde aber nichts mehr dazu. Das war entweder hier im Forum oder bei Netzwelt.
Was ist das, wie funktioniert das?
Mal hier einlesen.


4.)
Ich habe auch noch eine kurze Frage, die ich nicht öffentlich im Forum stellen möchte, sondern lieber einen Admin. Wen darf ich anschreiben?
Mich, einfach mal in die Signatur schauen.


VG Steffen

maxwell
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#411 Beitrag von maxwell » Mittwoch 28. März 2012, 00:21

zu 1a)
ich meinte ob es schon Erfahrungswerte gibt / ob diese Einschätzung überhaupt richtig ist.
zu d) Nein. Ein richterlicher Vergleich - wir sprechen hier von Hamburg - wird einen nicht geschenkt. Hierzu bedarf es eines guten
anwaltlichen Vortrages. Die Richter sehen eben ab 2 unterschiedlich ermittelten und beauskunfteten IP-Adressen nicht den
freundlichen Hacker von Nebenan als Verursacher, sondern den Beklagten zumindest als Störer. Meist kommt auch nicht viel
vom Beklagten als das ewige einfache Bestreiten.

zu e) Ein gerichtlicher Vergleich beläuft sich auf Hamburg auf ca. 1.000. Aber hier sollte schon mehr kommen, als ich war es nicht.
Ich persönlich wüsste gar nicht was ich dem Richter erzählen soll. Kann daher auch nicht abschätzen ob ein fähiger Anwalt auf einen gerichtlichen Vergleich hinarbeiten kann.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#412 Beitrag von Steffen » Mittwoch 28. März 2012, 00:37

Ich persönlich wüsste gar nicht was ich dem Richter erzählen soll. Kann daher auch nicht abschätzen ob ein fähiger Anwalt auf einen gerichtlichen Vergleich hinarbeiten kann.
Es gibt nun einmal Unterschiede zwischen der Forenmeinung und der Realität. Es sollte doch einmal jeder insichkehren und mal sagen (für sich), was er als Verteidigung vorzubringen hat (oder kann). Bei den Wenigsten kommt etwas Gescheites heraus. Das heißt, seine konkrete Situation muss mit Hilfe des Anwaltes geordnet und aufbereitet werden.

Jetzt kommen wir doch aber wieder letztendlich zum Kernproblem der meisten Betroffenen - wir haben keine Argumente und wollen keine finden. Außerdem wirst Du im Prozess sehr wenig richterlich gefragt, dies wird alles zwischen den Juristen geschehen.

VG Steffen

dasschaf
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#413 Beitrag von dasschaf » Freitag 30. März 2012, 18:36

Steffen hat geschrieben:Es gibt nun einmal Unterschiede zwischen der Forenmeinung und der Realität. Es sollte doch einmal jeder insichkehren und mal sagen (für sich), was er als Verteidigung vorzubringen hat (oder kann). Bei den Wenigsten kommt etwas Gescheites heraus. Das heißt, seine konkrete Situation muss mit Hilfe des Anwaltes geordnet und aufbereitet werden.

Jetzt kommen wir doch aber wieder letztendlich zum Kernproblem der meisten Betroffenen - wir haben keine Argumente und wollen keine finden. Außerdem wirst Du im Prozess sehr wenig richterlich gefragt, dies wird alles zwischen den Juristen geschehen.
Völlig korrekt. Deswegen gilt in jedem Fall: Klappe halten - möglichst auch gegenüber Familienmitgliedern, Freunden, Kollegen und auch vor Gericht. Letztlich muss der Kläger nachweisen, dass mit Vorsatz gehandelt wurde. Alles darunter läuft auf Störerhaftung oder Freispruch hinaus. Wenn man selbst redet ist die Gefahr zu hoch, dass man sich in Widersprüche verstrickt und das trotz Unschuld.

Ich denke aber nicht, dass ein routinierter Richter An- oder Abwesenheit des Beklagten offensichtlich mit in eine Urteilsfindung einfließen lassen wird. Der gute RA wird bei Abwesenheit sowieso vorab mitteilen / zu Protokoll geben, dass der Beklagte sich zur Sache nichts selbst äußern wird und deshalb auch nicht anwesend sein muss (wegen diesen Anschuldigungen vergeude ich doch keinen Urlaub!).

Oder liege ich falsch? -ö.,,ö.,,

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#414 Beitrag von Steffen » Freitag 30. März 2012, 21:43

wegen diesen Anschuldigungen vergeude ich doch keinen Urlaub!
O.K., es ist ja Dein Geld!

VG Steffen

JDBlubb
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#415 Beitrag von JDBlubb » Dienstag 3. April 2012, 19:50

Hallo,

ich bin neu hier und benötige etwas Hilfe. Ich weiss, in diesem Thread wurde dieses Thema schon bis aufs letzte breitgetreten aber ich kann zu ein paar Fragen keine Antwort finden.

Ich habe heute auch eine Abmahnung von Sasse & Partner erhalten.

Viele Benutzer hier haben davon gesprochen, das sie recht schnell ein schreiben von Sasse & Partner erhalten habe, bei mir hat dies über zwei Monate gedauert. Dies finde ich sehr komisch aber kann man nicht ändern...

Ich werde erstmal eine mod. UE schreiben, allerdings würde ich gerne "vorbeugen", da es ja über zwei Monate gedauert hat bis die "erste" Abmahnung kam und ich weitere Abmahnungen fürchte.
Wenn ich die mod. UE geschrieben und abgeschickt habe, wird sich S&P wieder melden, wenn ich das richtig verstanden habe.
Sie akzeptieren dann die mod. UE und wollen aber trotzdem die 800€. Da ich das Thema aus der Welt haben will, würde ich diesen Betrag bezahlen.
Oder wäre es intelligenter vorher zu versuchen den Pauschalpreis zu drücken?

Und was ist wenn ich vorbeuge, muss ich dann einen höheren Preis erwarten, oder bleibt es bei den 800€? Dazu konnte ich keine Hilfe finden. Ich würde mich über eine schnelle Antwort freuen.

Danke.
Gruß
JDBlubb

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#416 Beitrag von Steffen » Dienstag 3. April 2012, 22:42

@JDBlubb,

wenn man eine mod. UE abgibt und nicht zahlt, meldet sich man schon bei Dir um nochmals
auf die ausbleibende Bezahlung zu verweisen. Warum sollten sie denn die 800,- € nicht
einfordern? Hier sollte man entweder weiter aussitzen (3 Jahre) oder bezahlen.

Natürlich kann man bezahlen und hätte nur in den einen Fall Ruhe. Dann sollte man aber
versuchen, den Preis zu drücken. Wie gehabt wird dann der ½ Preis realistisch sein.
Aber man sollte immer beachten, es gibt viele, die bei ihrer wirtschaftlichen Situation
zu dick auftragen, und dann auf den Boden der Tatsachen geholt werden, wenn der Abmahner
Belege (Kopien) haben möchte. Das andere Problem, der Abmahner muss den Vergleich nicht
annehmen.

Eine mod. UE ist - kein - Schuldeingeständnis, denn man verpflichtet sich ja eine
- zukünftige - Handlung zu unterlassen. Wer sollte wem daraus einen Strick drehen?
Wichtig ist dabei nur die korrekte Abfassung! Warum sollte sich der Preis ändern,
wenn ich meine mod. UE auf weitere Titel erweitre oder vorbeuge? Das Einzige was
sich erhöht - immer vorausgesetzt, dass man die mod. UE korrekt abfasst - ist das
Risiko gegen das eigene Vertragsstrafeversprechen irgendwann zu verstoßen, je mehr
Titel man selbst aufnimmt. Das sollte jeder sich im Klaren sein.

Hier sollte man immer mit Verstand vorbeugen oder erweitern.


VG Steffen

JDBlubb
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#417 Beitrag von JDBlubb » Dienstag 3. April 2012, 23:13

Danke für die schnelle Antwort!

Wenn ich vorbeugen möchte, wie gehe ich dann am besten vor? Was genau muss dann an der mod. UE anders sein?

Würde es reichen die Zeile
das geschützte Werk "Name des Werks"
zu schreiben, ohne genauere Spezifikation um welches es sich handelt?


Soll das Aktenzeichen so bleiben wie es ist? Weil dieses Aktenzeichen würde sich ja eigentlich nur auf ein Werk beziehen.

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#418 Beitrag von Steffen » Mittwoch 4. April 2012, 00:25

Wenn ich eine Abmahnung erhalte, wird wohl im beigelegten Entwurf einer möglichen UVE, die Spezifikation dastehen. Oder?

Bsp.: Abmahnung Folge 01, Staffel 2 “Wacka of Dad“
Hier steht ja im Entwurf schon […] alle Filmwerke des RI-xyz […]!

Sollte ich nun erweitern wollen,
[…] das urheberrechtlich geschützte Filmwerk “Wacka of Dad“, Staffel 2, Folgen 01 - 09, […]


Wenn ich absolut keinen Plan haben, lasse ich einfach die Finger davon, oder beauftrage einen Anwalt.

VG Steffen

Diego
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#419 Beitrag von Diego » Donnerstag 5. April 2012, 03:55

Das ganze is schon sehr zermürbend.

Wenn man bedenkt wieviele Leute von denen jährlich angeschrieben werden (tausende) und wieviele die so pro Jahr verklagen (im zweistelligen Bereich), dann is die Chance ja schon gering, dass man erwischt wird.

Wie teuer würde eine Klage denn wirklich kommen, sind das 1700( im Falle von SuP, 800euro) euro inkl aller kosten auch eigenem Anwalt??? Das is zwar schon herb, aber kein totaler Weltuntergang und bei der Wahrscheinlichkeit und kein riesen großer unterschied zu 800 euro mehr..

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#420 Beitrag von Steffen » Donnerstag 5. April 2012, 08:20

Das Risiko liegt bei ca. 1.000 - 1.200 €.

VG Steffen

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