Abmahnungen von Sasse, Bachelin und Lichtenhahn Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
- Hedgehog87
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Hallo,
bei mir ging es auch um diese eine The Walking Dead-Folge, für die ich bereits Anfang des Jahres abgemahnt wurde. Daher habe ich im Februar eine mod. UE als Antwort geschickt und nun eine Rückantwort erhalten:
- "(..) bestätigen zunächst den Eingang der Unterlassungserklärung, die wir namens unserer Mandantschaft hiermit der guten Ordnung halber nochmals ausdrücklich annehmen. Allein mit Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung ist der Fall für unsere Mandantschaft jedoch noch nicht erledigt. Aufgrund der von Ihrem Internetanschluss aus begangenen Rechtsverletzung sind Sie außerdem zur Erstattung der angefallenen Kosten verpflichtet."
- "(..) steht in technischer Hinsicht fest, dass die Rechtsverletzung von Ihrem Internetanschluss aus begangen worden ist."
- "Wir gehen weiterhin davon aus, dass Sie für die Rechtsverletzung verantwortlich sind und daher haften."
- "Allein zur Förderung einer kurzfristigen außergerichtlichen Einigung war und ist unsere Mandantschaft bereit, einen Vergleich abzuschließen. Sollte die im Abmahnschreiben genannte Vergleichssumme in Höhe von EUR 800,- bis zum [Datum] auf unserem Rechtsanwaltsanderkonto (bitte was?) eingehen, wird unsere Mandantin keine weiteren Ansprüche gegen Sie oder gegen einen etwaigen dritten (ggf. auch minderjährigen) Täter geltend machen und den Vorgang als erledigt betrachten."
Welche empfehlenswerten Optionen habe ich nun noch? 800€ sind für mich eine große Stange Geld und ich hatte gehofft, dass der Fall mit meiner mod. UE erledigt wäre. Außerdem macht diese Kanzlei den Eindruck, als ob sie mit ihren Abmahnungen und Geldforderungen im Vergleich zu manch anderer Kanzlei am Ball bleiben würde, weswegen einfach nicht zahlen und die 3 Jahre abwarten vllt. etwas gewagt wäre?
Laufen diese drei Jahre eigentlich automatisch seit dem Eingang der ersten Abmahnung im Februar?
Liebe Grüße und besten Dank
bei mir ging es auch um diese eine The Walking Dead-Folge, für die ich bereits Anfang des Jahres abgemahnt wurde. Daher habe ich im Februar eine mod. UE als Antwort geschickt und nun eine Rückantwort erhalten:
- "(..) bestätigen zunächst den Eingang der Unterlassungserklärung, die wir namens unserer Mandantschaft hiermit der guten Ordnung halber nochmals ausdrücklich annehmen. Allein mit Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung ist der Fall für unsere Mandantschaft jedoch noch nicht erledigt. Aufgrund der von Ihrem Internetanschluss aus begangenen Rechtsverletzung sind Sie außerdem zur Erstattung der angefallenen Kosten verpflichtet."
- "(..) steht in technischer Hinsicht fest, dass die Rechtsverletzung von Ihrem Internetanschluss aus begangen worden ist."
- "Wir gehen weiterhin davon aus, dass Sie für die Rechtsverletzung verantwortlich sind und daher haften."
- "Allein zur Förderung einer kurzfristigen außergerichtlichen Einigung war und ist unsere Mandantschaft bereit, einen Vergleich abzuschließen. Sollte die im Abmahnschreiben genannte Vergleichssumme in Höhe von EUR 800,- bis zum [Datum] auf unserem Rechtsanwaltsanderkonto (bitte was?) eingehen, wird unsere Mandantin keine weiteren Ansprüche gegen Sie oder gegen einen etwaigen dritten (ggf. auch minderjährigen) Täter geltend machen und den Vorgang als erledigt betrachten."
Welche empfehlenswerten Optionen habe ich nun noch? 800€ sind für mich eine große Stange Geld und ich hatte gehofft, dass der Fall mit meiner mod. UE erledigt wäre. Außerdem macht diese Kanzlei den Eindruck, als ob sie mit ihren Abmahnungen und Geldforderungen im Vergleich zu manch anderer Kanzlei am Ball bleiben würde, weswegen einfach nicht zahlen und die 3 Jahre abwarten vllt. etwas gewagt wäre?
Laufen diese drei Jahre eigentlich automatisch seit dem Eingang der ersten Abmahnung im Februar?
Liebe Grüße und besten Dank
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
- 1. Ignore
2. Zahlen
3. Gegenangebot 450 € (Link)
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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- Hedgehog87
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Wie hoch sind denn die Erfolgsaussichten, sofern ich mich für das Ignorieren entscheide? Einen Gerichtsprozess würde ich schon gerne vermeiden, vor allem da es schwierig werden dürfte meine Unschuld zu beweisen.
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Nichts für Ungut, aber warum sollte Die die abmahnende Kanzlei sich mit einer Mod.UE zufrieden geben, wenn sie für den Preis einer Briefmarke (oder eines Faxes) den Druck auf Dich ganz einfach aufrecht erhalten können?Hedgehog87 hat geschrieben: Welche empfehlenswerten Optionen habe ich nun noch? 800€ sind für mich eine große Stange Geld und ich hatte gehofft, dass der Fall mit meiner mod. UE erledigt wäre. Außerdem macht diese Kanzlei den Eindruck, als ob sie mit ihren Abmahnungen und Geldforderungen im Vergleich zu manch anderer Kanzlei am Ball bleiben würde, weswegen einfach nicht zahlen und die 3 Jahre abwarten vllt. etwas gewagt wäre?
Laufen diese drei Jahre eigentlich automatisch seit dem Eingang der ersten Abmahnung im Februar?
Gegenangebot mit eigenem Anwalt des Vertrauens wäre vielleicht noch eine Variante der Option (3). Ob sich das Lohnt kommt aber dann sicher auf deine ganz persönliche Situation an...
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Das ist aber im besten Fall ein Nullsummenspiel. Rechnen wir mal grob mit runden Zahlen durch:whitespace hat geschrieben: Gegenangebot mit eigenem Anwalt des Vertrauens wäre vielleicht noch eine Variante der Option (3). Ob sich das Lohnt kommt aber dann sicher auf deine ganz persönliche Situation an...
Forderung aus Abmahnung: 800,-
Vergleichsangebot (Anwalt): 500,-
+ eigene Anwaltskosten: 300,-
= Vergleichsangebot: 800,- ... Hoppla!
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
So lohnt sich das natürlich nicht...
- Hedgehog87
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Weil öfter Abgemahnte unter all den zahlreichen automatisch generierten und versendeten Abmahnungen untergehen, nachdem sie die mod. UE eingeschickt haben. Den Fall hatten wir in einer WG schon mal, wo der Anschlussinhaber jemand anders war und nach der mod. UE auch nichts mehr von der Kanzlei kam.whitespace hat geschrieben:Nichts für Ungut, aber warum sollte Die die abmahnende Kanzlei sich mit einer Mod.UE zufrieden geben, wenn sie für den Preis einer Briefmarke (oder eines Faxes) den Druck auf Dich ganz einfach aufrecht erhalten können?Hedgehog87 hat geschrieben: Welche empfehlenswerten Optionen habe ich nun noch? 800€ sind für mich eine große Stange Geld und ich hatte gehofft, dass der Fall mit meiner mod. UE erledigt wäre. Außerdem macht diese Kanzlei den Eindruck, als ob sie mit ihren Abmahnungen und Geldforderungen im Vergleich zu manch anderer Kanzlei am Ball bleiben würde, weswegen einfach nicht zahlen und die 3 Jahre abwarten vllt. etwas gewagt wäre?
Laufen diese drei Jahre eigentlich automatisch seit dem Eingang der ersten Abmahnung im Februar?
Was kann der Anwalt denn anderes machen als einen Text für ein Gegenangebot wie den im von Steffen verlinkten Dokument auszufüllen und an die Kanzlei zu schicken?Gegenangebot mit eigenem Anwalt des Vertrauens wäre vielleicht noch eine Variante der Option (3). Ob sich das Lohnt kommt aber dann sicher auf deine ganz persönliche Situation an...
Wie kommst du eigentlich auf die 450€? Ist das eine bekannte Schmerzgrenze bei Abmahnkanzleien oder könnten es auch 400 oder 500 Euro sein?Steffen hat geschrieben:VG Steffen
- 1. Ignore
2. Zahlen
3. Gegenangebot 450 €
Generell frage ich mich, ob sich Ignorieren für mich lohnt. Ich bewohne meine Wohnung allein und nutze damit auch den Anschluss die meiste Zeit allein, wodurch meine Unschuld im Falle einer Klage o.ä. schwer zu beweisen sein dürfte. Wenn man nur wüsste wie wahrscheinlich es ist, dass die Kanzlei einen in Ruhe lässt und nicht rechtliche Schritte einleiten wird..
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
[quoteemHedgehog87]Wie kommst du eigentlich auf die 450€? Ist das eine bekannte Schmerzgrenze bei Abmahnkanzleien oder könnten es auch 400 oder 500 Euro sein?[/quoteem]
Männliche Intuition!
[quoteemHedgehog87]Generell frage ich mich, ob sich Ignorieren für mich lohnt. Ich bewohne meine Wohnung allein und nutze damit auch den Anschluss die meiste Zeit allein, wodurch meine Unschuld im Falle einer Klage o.ä. schwer zu beweisen sein dürfte. Wenn man nur wüsste wie wahrscheinlich es ist, dass die Kanzlei einen in Ruhe lässt und nicht rechtliche Schritte einleiten wird..[/quoteem]
Man hat doch - genau wie der Abmahner - 3 Jahre Zeit die Forenlandschaft zu beobachten und monatlich etwas zurückzulegen. Solange von Gericht nichts kommt, kann man sich immer noch mit den vergleichen, wenn man dann will. Eine Klagevorbereitung (Abmahnung - Klage) dauert ca. 1 - 2 Jahre, also es ist erst einmal Zeit da, um nichts überstürzt zu unternehmen.
VG Steffen
Männliche Intuition!
[quoteemHedgehog87]Generell frage ich mich, ob sich Ignorieren für mich lohnt. Ich bewohne meine Wohnung allein und nutze damit auch den Anschluss die meiste Zeit allein, wodurch meine Unschuld im Falle einer Klage o.ä. schwer zu beweisen sein dürfte. Wenn man nur wüsste wie wahrscheinlich es ist, dass die Kanzlei einen in Ruhe lässt und nicht rechtliche Schritte einleiten wird..[/quoteem]
Man hat doch - genau wie der Abmahner - 3 Jahre Zeit die Forenlandschaft zu beobachten und monatlich etwas zurückzulegen. Solange von Gericht nichts kommt, kann man sich immer noch mit den vergleichen, wenn man dann will. Eine Klagevorbereitung (Abmahnung - Klage) dauert ca. 1 - 2 Jahre, also es ist erst einmal Zeit da, um nichts überstürzt zu unternehmen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Kommt von Sasse & Partner eigentlich noch ein eindeutig formulierter letzter Brief bevor sie die Klage wirklich einreichen? Wohl kaum, da sie damit den Briefen vorher die Zähne ziehen würden, oder?Steffen hat geschrieben: Man hat doch - genau wie der Abmahner - 3 Jahre Zeit die Forenlandschaft zu beobachten und monatlich etwas zurückzulegen. Solange von Gericht nichts kommt, kann man sich immer noch mit den vergleichen, wenn man dann will. Eine Klagevorbereitung (Abmahnung - Klage) dauert ca. 1 - 2 Jahre, also es ist erst einmal Zeit da, um nichts überstürzt zu unternehmen.
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Letztendlich steht doch im jeden Brief, (...) wenn sie nicht zahlen, werden wir unserer Mandantschaft zu gerichtlichen Schritten raten. (...) o.s.ä.
[Ironie-Ob] Ein Schreiben, wo darin steht: (...) Schicken Sie uns bitte, bitte Ihren Vergleich, mir nehmen alle Summen an - sonst verklagen wir Sie am Tag-X (...), wird nicht erfolgen! [Ironie-Off]
VG Steffen
[Ironie-Ob] Ein Schreiben, wo darin steht: (...) Schicken Sie uns bitte, bitte Ihren Vergleich, mir nehmen alle Summen an - sonst verklagen wir Sie am Tag-X (...), wird nicht erfolgen! [Ironie-Off]
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Hallo und Hilfe!!!
Mein Freund bekam heut Post von Sasse wegen einer Walking-Dead-Folge. Er kommt erst später heim und ich bin gerade leicht panisch. Ich habe versucht, mir hier die wichtigsten Infos zusammen zu suchen, blicke aber noch nicht ganz durch.
Also wenn ich das richtig verstehe, wäre es gut, eine mod. UE zu schicken? Oder können daraus auch Nachteile erwachsen? Diese dient dazu, dass nicht weitere Klagen wegen evtl. weiterer Folgen der Serie kommen? Wenn dem so ist, macht es dann Sinn, die gesamte Serie darin aufzunehmen? Und wie macht man das? Einfach die Serie dort reinschreiben? Sorry für all die vielleicht dummen Fragen, aber ich bin - wie gesagt - ein wenig panisch...
Dann erstmal abwarten? Oder besser gleich ein Angebot über 450 € schicken? Wenn das abgelehnt wird, kann einem ja wohl nix Schlimmeres passieren als die ursprgl. 800, oder?
Ich bedanke mich für Antworten und versuche jetzt, mich ein wenig weiter zu beruhigen...
Mein Freund bekam heut Post von Sasse wegen einer Walking-Dead-Folge. Er kommt erst später heim und ich bin gerade leicht panisch. Ich habe versucht, mir hier die wichtigsten Infos zusammen zu suchen, blicke aber noch nicht ganz durch.
Also wenn ich das richtig verstehe, wäre es gut, eine mod. UE zu schicken? Oder können daraus auch Nachteile erwachsen? Diese dient dazu, dass nicht weitere Klagen wegen evtl. weiterer Folgen der Serie kommen? Wenn dem so ist, macht es dann Sinn, die gesamte Serie darin aufzunehmen? Und wie macht man das? Einfach die Serie dort reinschreiben? Sorry für all die vielleicht dummen Fragen, aber ich bin - wie gesagt - ein wenig panisch...
Dann erstmal abwarten? Oder besser gleich ein Angebot über 450 € schicken? Wenn das abgelehnt wird, kann einem ja wohl nix Schlimmeres passieren als die ursprgl. 800, oder?
Ich bedanke mich für Antworten und versuche jetzt, mich ein wenig weiter zu beruhigen...
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
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Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
Ausführlich hier!
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Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
- keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
Ausnahmen
a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link) - Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
ein! - Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
- Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
Ursachen bzw. Quellen)!
b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
- innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
- Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Ausführlich hier!
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Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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- Beiträge: 2
- Registriert: Samstag 8. Juni 2013, 14:40
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Lieber Steffen,
vielen Dank für die Seite und Dein Engagement!
Bei mir ist heute von S und P die Abmahnung eingetrudelt. Ich habe seit vier Stunden hier alles Relevante lesen können und bin nun gut informiert. Eine ganz spezielle Antwort habe ich leider noch nicht gefunden. Deshalb: Was passiert, wenn ich das Geld (800 Euro) bezahle und alles unterschreibe? Habe ich dann Ruhe? Oder muss ich wegen des gleichen Films fürchten, nochmal belangt zu werden?
Oder soll ich die mod. UE mitschicken und trotzdem bezahlen? Ich will das Ganze nur schnell hinter mich bringen. Das Sharen ist seit Silvester (war mein Vorsatz) vorbei.
Aussitzen ist nicht meine Stärke leider.
Danke für die Antwort und weiter so!
Carsten
vielen Dank für die Seite und Dein Engagement!
Bei mir ist heute von S und P die Abmahnung eingetrudelt. Ich habe seit vier Stunden hier alles Relevante lesen können und bin nun gut informiert. Eine ganz spezielle Antwort habe ich leider noch nicht gefunden. Deshalb: Was passiert, wenn ich das Geld (800 Euro) bezahle und alles unterschreibe? Habe ich dann Ruhe? Oder muss ich wegen des gleichen Films fürchten, nochmal belangt zu werden?
Oder soll ich die mod. UE mitschicken und trotzdem bezahlen? Ich will das Ganze nur schnell hinter mich bringen. Das Sharen ist seit Silvester (war mein Vorsatz) vorbei.
Aussitzen ist nicht meine Stärke leider.
Danke für die Antwort und weiter so!
Carsten
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Hallo Carsten,
ich hatte mich vor Kurzen mit einem abmahnenden Anwalt geschrieben. Darin ging es im Wesentlichen um Folgeabmahnungen. Er sagte kurz und bündig - gut schrieb eher -, wer die Hände davon lässt, muss keine Angst haben vor Abmahnungen bzw. Folgeabmahnungen. Dieses sollte mal jeder sich durch den Kopf gehen lassen. Sicherlich ist es erst einmal ganz schnell und leicht zu sagen, ich war es nicht, aber das dicke Ende (nicht ich) kommt vor dem Richter. Hier wird es dann konkret.
O.K.
Natürlich, wenn Du eine mod. UE abgibst und den Betrag 800€ zahlst, ist -dieser- Rechtsstreit erledigt. Nur, man sollte dann schon versuchen sich mit denen, sagen wir einmal auf 450€, zu vergleichen (Link; und natürlich mit Abgabe der mod. UE). Machen die mit, hat man Geld gespart, wenn nicht, kann man dann die 800€ immer noch voll bezahlen.
Ob es dann war, oder eine neue Abmahnung Dich ereilt, hängt doch ab,
=> von dem P2P-Verhalten
=> wurde man geloggt und beauskunftet usw.
Folgeabmahnungen, so fair muss man sein, gibt es bei S&P bislang nicht, jedenfalls nach meiner Kenntnis.
VG Steffen
ich hatte mich vor Kurzen mit einem abmahnenden Anwalt geschrieben. Darin ging es im Wesentlichen um Folgeabmahnungen. Er sagte kurz und bündig - gut schrieb eher -, wer die Hände davon lässt, muss keine Angst haben vor Abmahnungen bzw. Folgeabmahnungen. Dieses sollte mal jeder sich durch den Kopf gehen lassen. Sicherlich ist es erst einmal ganz schnell und leicht zu sagen, ich war es nicht, aber das dicke Ende (nicht ich) kommt vor dem Richter. Hier wird es dann konkret.
O.K.
Natürlich, wenn Du eine mod. UE abgibst und den Betrag 800€ zahlst, ist -dieser- Rechtsstreit erledigt. Nur, man sollte dann schon versuchen sich mit denen, sagen wir einmal auf 450€, zu vergleichen (Link; und natürlich mit Abgabe der mod. UE). Machen die mit, hat man Geld gespart, wenn nicht, kann man dann die 800€ immer noch voll bezahlen.
Ob es dann war, oder eine neue Abmahnung Dich ereilt, hängt doch ab,
=> von dem P2P-Verhalten
=> wurde man geloggt und beauskunftet usw.
Folgeabmahnungen, so fair muss man sein, gibt es bei S&P bislang nicht, jedenfalls nach meiner Kenntnis.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Ich glaube die meisten hier interessiert es, ob schon einmal weitere Folgen derselben Serie abgemahnt wurden....Wenn also so etwas bereits passiert ist, wäre es nett, es hier zu posten....
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Mit p2p bin ich durch. bis jetzt war ich froh, dass ich es ohne blaues Auge überstanden hatte. Das hole ich mir anscheinend jetzt. Das Datum liegt im letzten November. Seitdem bin ich clean. Haha.
Danke. Ich schick jetzt die modUE und warte. Dann reagiere ich auf weitere Post mit einem Vergleichsvorschlag. Ich berichte, wie's ausgegangen ist. Ahoi!
Danke. Ich schick jetzt die modUE und warte. Dann reagiere ich auf weitere Post mit einem Vergleichsvorschlag. Ich berichte, wie's ausgegangen ist. Ahoi!
- Hedgehog87
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- Registriert: Donnerstag 6. Juni 2013, 10:48
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Das wären dann 2/3, also 600€. Daher meine Frage auf der vorherigen Seite, wie du auf die 450€ kommst.Steffen hat geschrieben:Hallo Heino,
Als Vergleichsbetrag sind 450 € realistisch. Natürlich solltest Du die Hinweise im Mustertext (Link) genau durchlesen.
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Es gibt wohl gewisse Erfahrungssätze.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Hallo zusammen,
Der Anschlussinhaber (bei dem ich die einzige Mitbewohnerin bin) hat eine Abmahnung bekommen wo man 800EUR zahlen muss, zu der er nichts schuldet, ich war's. Nämlich, den Film über Torrents habe ich selber heruntergeladen, aber da ich aus Ausland komme (Albanien) hatte ich keine Ahnung dass das strafbar wäre. Und in Deutschland bin ich nur drei Monate.
Es hat mit bitter erwischt. Was ich tun soll? Er will nichts damit haben und will dass ich die Unterlassung- und Verpflichtungerklärung unterschreibe. Meine Hände sind gebunden, vielleicht kann ich mich noch wehren, oder es bis zum Gericht kommen lassen. Das nötige Geld habe ich auch nicht.
Ich bin total fassungslos.
Vielen Dank für eventuelle Antworte.
Der Anschlussinhaber (bei dem ich die einzige Mitbewohnerin bin) hat eine Abmahnung bekommen wo man 800EUR zahlen muss, zu der er nichts schuldet, ich war's. Nämlich, den Film über Torrents habe ich selber heruntergeladen, aber da ich aus Ausland komme (Albanien) hatte ich keine Ahnung dass das strafbar wäre. Und in Deutschland bin ich nur drei Monate.
Es hat mit bitter erwischt. Was ich tun soll? Er will nichts damit haben und will dass ich die Unterlassung- und Verpflichtungerklärung unterschreibe. Meine Hände sind gebunden, vielleicht kann ich mich noch wehren, oder es bis zum Gericht kommen lassen. Das nötige Geld habe ich auch nicht.
Ich bin total fassungslos.
Vielen Dank für eventuelle Antworte.
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
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Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
Ausführlich hier!
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Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
- keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
Ausnahmen
a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link) - Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
ein! - Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
- Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
Ursachen bzw. Quellen)!
b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
- innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
- Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
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