Abmahnungen von Sasse, Bachelin und Lichtenhahn Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Hallo Andreas,
also ich habe seinerzeit als ich meine Abmahnungen von Sasse und Partner bekam (2 Stück in 2012) mit einer ModUe hier aus dem Forum reagiert. Und habe die Sache danach ausgesessen wie mann hier so schön sagt.
Es kamen in dieser Zeit zwischen 2012 und 2015 noch diverse Briefe, auf die ich nicht reagiert habe.
Mittlerweile wir schreiben den 18 Januar 2016 denke ich das ich es geschafft habe, und das ganze verjährt ist.
Denke Nicht das noch ein Mahnbescheid eintrudelt.
Möchte mich auf diesem Wege auch hier bei diesem Forum Bedanken für die Hilfreichen Tipps.
Danke Steffen für dieses Forum
also ich habe seinerzeit als ich meine Abmahnungen von Sasse und Partner bekam (2 Stück in 2012) mit einer ModUe hier aus dem Forum reagiert. Und habe die Sache danach ausgesessen wie mann hier so schön sagt.
Es kamen in dieser Zeit zwischen 2012 und 2015 noch diverse Briefe, auf die ich nicht reagiert habe.
Mittlerweile wir schreiben den 18 Januar 2016 denke ich das ich es geschafft habe, und das ganze verjährt ist.
Denke Nicht das noch ein Mahnbescheid eintrudelt.
Möchte mich auf diesem Wege auch hier bei diesem Forum Bedanken für die Hilfreichen Tipps.
Danke Steffen für dieses Forum
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
AndreasM, vorsicht: Die Gegenseite liest hier auch mit. Ich glaube sie schreibt auch hier..
Veröffentliche daher keine Details, es ist nicht von Vorteil, wenn Sack weiß, dass du vielleicht wirklich was runtergeladen hast. Als Privatperson muss man sich eh kaum noch sorgen machen. Da zahlt man nur freiwillig. (Ich nehme auch gerne Spenden entgegen. Dann lass ich euch auch in Ruhe*hihi*)
mod. UE + nicht zahlen = 100 % Erfolgsstrategie in vielen Fällen bereits! Andere haben aus "Angst" bezahlt. Selber Schuld also.
Steffen: Wo ist der Hinweis mit dem VPN - Server ? Löscht du hier? Das fände ich mehr als schade.
Veröffentliche daher keine Details, es ist nicht von Vorteil, wenn Sack weiß, dass du vielleicht wirklich was runtergeladen hast. Als Privatperson muss man sich eh kaum noch sorgen machen. Da zahlt man nur freiwillig. (Ich nehme auch gerne Spenden entgegen. Dann lass ich euch auch in Ruhe*hihi*)
Oh, und Finger weg von Dr. Wachs. Der hatte schon 2012 bei Netzwelt einen zweifelhaften Ruf. Und vieles was er bei youtube erzählt hat, war einfach nur blödsinn. Es gibt auch Anwälte in deiner Nähe. Aber die wollen natürlich alle dann Geld. Aussitzen ist bislang das Beste was man machen kann.Ein wichtiger Punkt des Gesetzes ist die Kostendeckelung bei Filesharing-Abmahnungen. Allgemein gesagt: Der Streitwert darf 1.000 Euro nicht mehr übersteigen. Dies trifft auf die erstmalige Abmahnung gegen Privatpersonen zu.
mod. UE + nicht zahlen = 100 % Erfolgsstrategie in vielen Fällen bereits! Andere haben aus "Angst" bezahlt. Selber Schuld also.
Steffen: Wo ist der Hinweis mit dem VPN - Server ? Löscht du hier? Das fände ich mehr als schade.
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- Registriert: Dienstag 12. Januar 2016, 13:46
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Hallo,
wenn noch keine Abmahnung die wegen des downloades/filesharing von The Walking Dead eingetroffen ist, sollte man schon vorab eine mod. UE abschicken?
Wir hatte vor kurzem besuch und es wurde glaub ich ep 5 und 6 von der Staffel 6 runtergeladen.
Vorab vielen Dank
wenn noch keine Abmahnung die wegen des downloades/filesharing von The Walking Dead eingetroffen ist, sollte man schon vorab eine mod. UE abschicken?
Wir hatte vor kurzem besuch und es wurde glaub ich ep 5 und 6 von der Staffel 6 runtergeladen.
Vorab vielen Dank
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Nein. Dann musst du gar nichts machen
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Hallo,
auch ich habe gestern einen Brief von Sosse und P bekommen.
Es geht, wie so oft, um die Serie "The Walking Dead". An dem Abmahnschreiben fällt mir auf, das zwei verschiedene Rechteinhaber genannt werden, und zwar "WVG Medien" im Betreff und auf Seite 1, andererseits "One Entertainment, London, UK" auf Seite 2 (ich hoffe ich habe die Namen richtig, denn ich habe das Schreiben momentan nicht zur Hand).
Wer ist denn nun tatsächlich der Rechteinhaber? WVG Medien oder One Entertainment? Wurde hier geschlampt und Textvorlagen durcheinander geworfen?
Wichtiger ist jedoch für mich die Frage, auf welchen Inhaber ich mich bei der modifizierten UE beziehen soll. Soll ich beide nennen, oder zwei Varianten zurücksenden?
Danke für eure Hilfe und für das Forum :-)
auch ich habe gestern einen Brief von Sosse und P bekommen.
Es geht, wie so oft, um die Serie "The Walking Dead". An dem Abmahnschreiben fällt mir auf, das zwei verschiedene Rechteinhaber genannt werden, und zwar "WVG Medien" im Betreff und auf Seite 1, andererseits "One Entertainment, London, UK" auf Seite 2 (ich hoffe ich habe die Namen richtig, denn ich habe das Schreiben momentan nicht zur Hand).
Wer ist denn nun tatsächlich der Rechteinhaber? WVG Medien oder One Entertainment? Wurde hier geschlampt und Textvorlagen durcheinander geworfen?
Wichtiger ist jedoch für mich die Frage, auf welchen Inhaber ich mich bei der modifizierten UE beziehen soll. Soll ich beide nennen, oder zwei Varianten zurücksenden?
Danke für eure Hilfe und für das Forum :-)
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Es gibt eine noch schnelleren und verbindlicheren Weg, einfach den Telefonhörer in die Hand nehmen und den Abmahner anrufen und danach befragen. Aber nur dazu. Ich weiß doch nicht, was in dein Abmahnschreiben steht.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Da gebe ich dir Recht, allerdings frage ich mich als Laie, sollte es sich hier um simple Schlamperei handlen, im Falle einer Gerichtsverhandlung der Abmahner nicht eventuell (zu meinen Gunsten) diskrediert? Würde mein Anruf "schlafende Hunde wecken"?Steffen hat geschrieben:Es gibt eine noch schnelleren und verbindlicheren Weg, einfach den Telefonhörer in die Hand nehmen und den Abmahner anrufen und danach befragen. Aber nur dazu. Ich weiß doch nicht, was in dein Abmahnschreiben steht.
VG Steffen
Möglicherweise lese ich diesen ganzen verschwurbelten Kram auch nicht richtig - ich schaue mir das heute abend nochmals zuhause genauer an.
Gruß
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Lese dir einfach noch einmal alles richtig durch. Wenn Du dann immer noch nicht klarkommst, scanne die Abmahnung komplett ein und schicke sie mir per Mail.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Vielen Dank für das Angebot, Steffan.
Ich habe mir den Schrieb eben nochmal angesehen, für einen Vollpfosten für mich ist das Geschwurbel nicht immer so ganz offensichtlich.
Rechteinhaber ist wohl die WVG Medien die Ihre Lizenz von der Entertainment One hat.
Ich habe mir den Schrieb eben nochmal angesehen, für einen Vollpfosten für mich ist das Geschwurbel nicht immer so ganz offensichtlich.
Rechteinhaber ist wohl die WVG Medien die Ihre Lizenz von der Entertainment One hat.
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
HAHA! Ja so hab ich es auch gemacht. Einfach mod. UE und danach toter Mann spielen. Je weniger man auf sich aufmerksam macht umso besser. Wirklich toter Mann spielen danach.uhli hat geschrieben:Hallo Andreas,
also ich habe seinerzeit als ich meine Abmahnungen von Sasse und Partner bekam (2 Stück in 2012) mit einer ModUe hier aus dem Forum reagiert. Und habe die Sache danach ausgesessen wie mann hier so schön sagt.
Es kamen in dieser Zeit zwischen 2012 und 2015 noch diverse Briefe, auf die ich nicht reagiert habe.
Mittlerweile wir schreiben den 18 Januar 2016 denke ich das ich es geschafft habe, und das ganze verjährt ist.
Denke Nicht das noch ein Mahnbescheid eintrudelt.
Möchte mich auf diesem Wege auch hier bei diesem Forum Bedanken für die Hilfreichen Tipps.
Danke Steffen für dieses Forum
Nun denn, ich habs auch vor wenigen Wochen überstanden. Hatte es schon ganz vergessen das da was war. Ein Kumpel hat vor 2 Jahren oder so seine Abmahnung sofort bezahlt.
Was für ein Idiot. Hossenschisser hoch 10. Und wer Geld ausgibt und sich einen Anwalt nimmt der zahlt auch zu viel. Würde ich nicht machen. Man hat doch so oft die Möglichkeit einen Anwalt
zuzuschalten. Ein anderer Kumpel der Jura studiert meinte falls nach dem Mahnbescheid vom Gericht was kommen sollte. Aber so früh wie manche hier meinen. Also wenn man wirklich soviel
Geld hat kann man genauso gut gleich die Abmahnung zahlen.
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Das habe ich noch gelesen, dass man bei Bettler jetzt noch anrufen soll. Hemmt das nicht sogar die Verjährung??Steffen hat geschrieben:Es gibt eine noch schnelleren und verbindlicheren Weg, einfach den Telefonhörer in die Hand nehmen und den Abmahner anrufen und danach befragen. Aber nur dazu. Ich weiß doch nicht, was in dein Abmahnschreiben steht.
VG Steffen
Niemand muss an Sack was zaheln. Außer freiwillig Hosenschisser. Lest mal Wirtschatfsnachrichten, Abmahnungen an Privatpersonen sind fast immer ungülitg und man muss man so gut wie gar nichts zahlen. Lasst euch nicht einschüchtern. Die bösen Worte und Drohungen sind nur Masche. Einfach /ignore. Sack und Partner ist einschlägig bei Gerichten bekannt.
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Hallo,
ich erzähle wie bei mir gelaufen ist:
- 2012 Abmahnung erhalten
- keine mod. UE abgeben
- 2013 noch einen Brief gekriegt mit einer weiteren Anforderung zur Zahlung, wieder nichts gemacht
- 2014 noch einen Bettelbrief bekommen
- 2015 Vergleichsangebot 450€ erhalten, wieder keine Reaktion
- 2016, bis zum 22.01 keinen MB bekommen.
Ich gehe davon aus, dass das ganze verjährt ist. Ich möchte mich herzlich bei Steffen bedanken, da er diese Foren für uns bereitstellt und viele Infos und Ratschläge gepostet hat. Ich werde weiterhin AW3P besuchen und weiter posten, da das Thema ziemlich wichtig ist.
ich erzähle wie bei mir gelaufen ist:
- 2012 Abmahnung erhalten
- keine mod. UE abgeben
- 2013 noch einen Brief gekriegt mit einer weiteren Anforderung zur Zahlung, wieder nichts gemacht
- 2014 noch einen Bettelbrief bekommen
- 2015 Vergleichsangebot 450€ erhalten, wieder keine Reaktion
- 2016, bis zum 22.01 keinen MB bekommen.
Ich gehe davon aus, dass das ganze verjährt ist. Ich möchte mich herzlich bei Steffen bedanken, da er diese Foren für uns bereitstellt und viele Infos und Ratschläge gepostet hat. Ich werde weiterhin AW3P besuchen und weiter posten, da das Thema ziemlich wichtig ist.
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Bin dann wohl auch durch, weil ich zwischenzeitlich umgezogen bin hab ich noch etwas gewartet bis die Korken knallen
Admahnung 11/2012 TWD irgend ne Folge Staffel 3 modUE abgegeben dann tot gestellt
Anfang 2013 noch ein Brief modUE angenommen und die höfliche Bitte doch noch 800€ zu zahlen
11/2015 Angebot sich mit 450€ zu vergleichen und drohung mit Mahnbescheid, welcher nie kam.
Danke an Stefan für das tolle Forum und für die viele Arbeit die er hier investiert!
Allen nichtzahlenden Abgemahnten drücke ich die Daumen das sie auch das Glück haben.
Schaue in Zukunft immer wieder mal hier rein.
Gruß Eumel
Admahnung 11/2012 TWD irgend ne Folge Staffel 3 modUE abgegeben dann tot gestellt
Anfang 2013 noch ein Brief modUE angenommen und die höfliche Bitte doch noch 800€ zu zahlen
11/2015 Angebot sich mit 450€ zu vergleichen und drohung mit Mahnbescheid, welcher nie kam.
Danke an Stefan für das tolle Forum und für die viele Arbeit die er hier investiert!
Allen nichtzahlenden Abgemahnten drücke ich die Daumen das sie auch das Glück haben.
Schaue in Zukunft immer wieder mal hier rein.
Gruß Eumel
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Liebe Community,
Wurde Mitte 2012 wegen angeblichem Download einer Staffel The Walking Dead abgemahnt. Darauf die Mod UE aus dem Forum verschickt. Die dann angenommen wurde, ergänzt um die Bitte, doch noch die 800 Euro zu überweisen. Die hatte ich allerdings anders verplant und daher nicht bezahlt. Bis jetzt gB es keine Reaktion mehr. Bin allerdings auch 2014 umgezogen (mit einjährigem Nachsendeauftrag). Liebesbriefe zu Weihnachten konnte ich daher nicht mehr erhalten. Daher habe ich bis jetzt gewartet und denke, die Brieffreundschaft hat sich erledigt. Vielen Dank an Steffen für das wertvolle Forum!!!
Wurde Mitte 2012 wegen angeblichem Download einer Staffel The Walking Dead abgemahnt. Darauf die Mod UE aus dem Forum verschickt. Die dann angenommen wurde, ergänzt um die Bitte, doch noch die 800 Euro zu überweisen. Die hatte ich allerdings anders verplant und daher nicht bezahlt. Bis jetzt gB es keine Reaktion mehr. Bin allerdings auch 2014 umgezogen (mit einjährigem Nachsendeauftrag). Liebesbriefe zu Weihnachten konnte ich daher nicht mehr erhalten. Daher habe ich bis jetzt gewartet und denke, die Brieffreundschaft hat sich erledigt. Vielen Dank an Steffen für das wertvolle Forum!!!
LG Flennsburg - WG Beschluss
WBS-Law:
Anschlussinhaber haftet nicht
für die Rechtsverletzung eines
WG Mitbewohners
23:45 Uhr
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Rechtsanwalt Christian Solmecke
WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte GbR
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29 | 50672 Köln
Tel.: 0221 / 951 563 0 | Fax: 0221 / 400 675 52
E-Mail: info@wbs-law.de | Web: www.wbs-law.de
Bericht
Quelle: www.wbs-law.de
Link: https://www.wbs-law.de/internetrecht/66558-66558/
Beschluss als PDF: https://www.wbs-law.de/wp-content/uploa ... nsburg.pdf
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Das Landgericht Flensburg hat in einem Berufungsverfahren in Sachen Filesharing darauf hingewiesen, dass ein Anschlussinhaber nicht per se für Rechtsverletzungen eines WG Mitbewohners haftet (Az. 8 S 48/15).
Keine anlasslose Belehrungs- und Überwachungspflicht
"Ein wichtiger und richtiger Hinweis", sagt RA Christian Solmecke. "Eine anlasslose Belehrungs- und Überwachungspflicht muss in diesen Konstellationen genauso verneint werden, wie bei volljährigen Kindern, die mit dem Anschlussinhaber in einem Haushalt leben. Bislang hat der BGH sich in Haftungsfragen noch nie explizit zu der Haftung innerhalb von Wohngemeinschaften geäußert, so dass hier noch eine große Unsicherheit besteht. Der Beschluss des Landgericht Flensburg ist ein erster Schritt in die richtige Richtung."
500,00 Euro Schadensersatz für den Tausch eines Films
Der Anschlussinhaber wurde von der Kanzlei Sasse für das Teilen des Filmes "The Iceman" auf Schadensersatz in Höhe von 500,00 Euro verklagt. Der Anschlussinhaber konnte jedoch vor Gericht glaubhaft vortragen, dass sein damaliger Mitbewohner als Täter infrage kommt. In diesem Fall habe der Anschlussinhaber laut Gericht seine sogenannte sekundäre Darlegungslast erfüllt. Es obliege dann der Gegenseite den Beweis dafür zu erbringen, dass der Anschlussinhaber der tatsächliche Täter ist. Ist dies nicht möglich, müsse die Klage abgewiesen werden.
Das Teilen des Anschlusses in Wohngemeinschaften gehört zum erlaubten Risiko
Dass innerhalb einer WG Internetverbindungen zur Verfügung gestellt und geteilt werden, sei laut Gericht sozial adäquat und gehöre zum erlaubten Risiko, solange der Anschlussinhaber keine begründeten Zweifel an der rechtmäßigen Benutzung durch seine Mitbewohner hat. Eine Belehrung und Überwachung volljähriger Personen sei nicht notwendig. "Damit schließt sich das Gericht der Auffassung des BGH an, der eine Belehrungs- und Überwachungspflicht ebenfalls nur bei minderjährigen Kindern annimmt", sagt IT-Anwalt Christian Solmecke.
Fazit
Ein Anschlussinhaber haftet nach Ansicht des LG Flensburg nicht grundsätzlich als Störer für Urheberrechtsverletzungen, nur weil dieser seinen Anschluss zur Verfügung gestellt hat. Es sei denn, es bestehen konkrete Anhaltspunkte für einen eventuellen Missbrauch. "Sollte sich diese Ansicht in der Rechtsprechung durchsetzen, könnte dies auch Auswirkungen auf die Haftung von Hotel- oder Restaurantbetreibern haben", sagt Solmecke. "Auch in diesem Bereich ist die Haftung noch ungeklärt."
Der Beschluss des LG Flensburg ist hier abrufbar.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
LG Flensburg, Beschluss vom 23.02.2016, Az. 8 S 48/15
Wohngemeinschaft,
WG,
Rechtsanwalt Christian Solmecke,
Anschlussinhaber haftet nicht
für die Rechtsverletzung eines
WG Mitbewohners
23:45 Uhr
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Rechtsanwalt Christian Solmecke
WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte GbR
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29 | 50672 Köln
Tel.: 0221 / 951 563 0 | Fax: 0221 / 400 675 52
E-Mail: info@wbs-law.de | Web: www.wbs-law.de
Bericht
Quelle: www.wbs-law.de
Link: https://www.wbs-law.de/internetrecht/66558-66558/
Beschluss als PDF: https://www.wbs-law.de/wp-content/uploa ... nsburg.pdf
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Das Landgericht Flensburg hat in einem Berufungsverfahren in Sachen Filesharing darauf hingewiesen, dass ein Anschlussinhaber nicht per se für Rechtsverletzungen eines WG Mitbewohners haftet (Az. 8 S 48/15).
Keine anlasslose Belehrungs- und Überwachungspflicht
"Ein wichtiger und richtiger Hinweis", sagt RA Christian Solmecke. "Eine anlasslose Belehrungs- und Überwachungspflicht muss in diesen Konstellationen genauso verneint werden, wie bei volljährigen Kindern, die mit dem Anschlussinhaber in einem Haushalt leben. Bislang hat der BGH sich in Haftungsfragen noch nie explizit zu der Haftung innerhalb von Wohngemeinschaften geäußert, so dass hier noch eine große Unsicherheit besteht. Der Beschluss des Landgericht Flensburg ist ein erster Schritt in die richtige Richtung."
500,00 Euro Schadensersatz für den Tausch eines Films
Der Anschlussinhaber wurde von der Kanzlei Sasse für das Teilen des Filmes "The Iceman" auf Schadensersatz in Höhe von 500,00 Euro verklagt. Der Anschlussinhaber konnte jedoch vor Gericht glaubhaft vortragen, dass sein damaliger Mitbewohner als Täter infrage kommt. In diesem Fall habe der Anschlussinhaber laut Gericht seine sogenannte sekundäre Darlegungslast erfüllt. Es obliege dann der Gegenseite den Beweis dafür zu erbringen, dass der Anschlussinhaber der tatsächliche Täter ist. Ist dies nicht möglich, müsse die Klage abgewiesen werden.
Das Teilen des Anschlusses in Wohngemeinschaften gehört zum erlaubten Risiko
Dass innerhalb einer WG Internetverbindungen zur Verfügung gestellt und geteilt werden, sei laut Gericht sozial adäquat und gehöre zum erlaubten Risiko, solange der Anschlussinhaber keine begründeten Zweifel an der rechtmäßigen Benutzung durch seine Mitbewohner hat. Eine Belehrung und Überwachung volljähriger Personen sei nicht notwendig. "Damit schließt sich das Gericht der Auffassung des BGH an, der eine Belehrungs- und Überwachungspflicht ebenfalls nur bei minderjährigen Kindern annimmt", sagt IT-Anwalt Christian Solmecke.
Fazit
Ein Anschlussinhaber haftet nach Ansicht des LG Flensburg nicht grundsätzlich als Störer für Urheberrechtsverletzungen, nur weil dieser seinen Anschluss zur Verfügung gestellt hat. Es sei denn, es bestehen konkrete Anhaltspunkte für einen eventuellen Missbrauch. "Sollte sich diese Ansicht in der Rechtsprechung durchsetzen, könnte dies auch Auswirkungen auf die Haftung von Hotel- oder Restaurantbetreibern haben", sagt Solmecke. "Auch in diesem Bereich ist die Haftung noch ungeklärt."
Der Beschluss des LG Flensburg ist hier abrufbar.
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LG Flensburg, Beschluss vom 23.02.2016, Az. 8 S 48/15
Wohngemeinschaft,
WG,
Rechtsanwalt Christian Solmecke,
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Was für loser dieses Sasse Pack. Aber anscheinend zahlen ja genug sofort freiwillig nach dem ersten Bettelbrief..
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Ich hab jetzt auch eine Abmahnung von Sasse & Partner erhalten.
Ich hab einen Anwalt (ein Freund) das schreiben ueberpruefen lassen und er meint eine ModUE waere nicht notwendig da die beiliegende Unterlassungsverpflichtungserklaerung soweit OK ist (Ich hab trotzdem ein mulmiges Gefuehl).
Er hat mir vorgeschlagen ein Vergleichsgegenangebot aufzusetzen. Jetzt waere es mir persoenlich auch lieber zu bezahlen damit diese Sache aus der Welt ist fuer mich.
Soll ich trotzdem die modUE benutzen und ist ein Vergleichsgegenangebot sinnvoll fuer meine Lage?
Vielen Dank schonmal im vorraus.
Ich hab einen Anwalt (ein Freund) das schreiben ueberpruefen lassen und er meint eine ModUE waere nicht notwendig da die beiliegende Unterlassungsverpflichtungserklaerung soweit OK ist (Ich hab trotzdem ein mulmiges Gefuehl).
Er hat mir vorgeschlagen ein Vergleichsgegenangebot aufzusetzen. Jetzt waere es mir persoenlich auch lieber zu bezahlen damit diese Sache aus der Welt ist fuer mich.
Soll ich trotzdem die modUE benutzen und ist ein Vergleichsgegenangebot sinnvoll fuer meine Lage?
Vielen Dank schonmal im vorraus.
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Du hast jetzt also zunächst eine Abmahnung erhalten? Wenn du aber zahlst und es kommen nach und nach noch weitere Abmahnungen, willst du dann auch so verfahren? Nur mal so als Gedankengang.mat11 hat geschrieben:Ich hab jetzt auch eine Abmahnung von Sasse & Partner erhalten.
Ich hab einen Anwalt (ein Freund) das schreiben ueberpruefen lassen und er meint eine ModUE waere nicht notwendig da die beiliegende Unterlassungsverpflichtungserklaerung soweit OK ist (Ich hab trotzdem ein mulmiges Gefuehl).
Er hat mir vorgeschlagen ein Vergleichsgegenangebot aufzusetzen. Jetzt waere es mir persoenlich auch lieber zu bezahlen damit diese Sache aus der Welt ist fuer mich.
Soll ich trotzdem die modUE benutzen und ist ein Vergleichsgegenangebot sinnvoll fuer meine Lage?
Als ich 2009 meine Abmahnung durchgelesen hatte, war mir klar das ich DIESE UE nicht unterschreiben werde, denn sie machte ein Schuldeingeständnis daraus. Aber wenn selbst du schon ein mulmiges Gefühl hast, solltest deinem Gefühl evtl folge leisten.
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
@mat11,
was hast du denn für einen RA, wenn ich fragen darf, der behauptet, dass die beiligende UE sowei o.k. sei?
OHA...Nachtigall ick hör dir trapsen.
was hast du denn für einen RA, wenn ich fragen darf, der behauptet, dass die beiligende UE sowei o.k. sei?
OHA...Nachtigall ick hör dir trapsen.
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Hallo @mat11,
Zuerst einmal wird in den Abmahnungen durch den Abmahner regelmäßig gefordert,
Muster:
Sollte es anders sein, wäre es schön, wenn Du mir einmal entpersonalisiert das Abmahnschreiben einscannst und zusendest (E-Mail in der Signatur). Also wäre es doch besser, eine mod. UE abfassen zu lassen. Hierzu hast Du ja einen wissenden Anwalt als Freund.
Ob Du den pauschalen Vergleichsbetrag begleichst, durch deinen Freund einen anderen Vergleich aushandeln lässt, dies liegt allein bei dir. Diese Entscheidung kann dir keiner abnehmen. Es ist wohl auch abhängig, wie fleißig man als Filesharer war, ob noch weitere Abmahnungen eintrudeln, oder es bei der einen bleibt.
VG Steffen
Zuerst einmal wird in den Abmahnungen durch den Abmahner regelmäßig gefordert,
- a) Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
b) pauschaler Abgeltungsbetrag i.H.v. xxx,xx EUR
Muster:
Sollte es anders sein, wäre es schön, wenn Du mir einmal entpersonalisiert das Abmahnschreiben einscannst und zusendest (E-Mail in der Signatur). Also wäre es doch besser, eine mod. UE abfassen zu lassen. Hierzu hast Du ja einen wissenden Anwalt als Freund.
Ob Du den pauschalen Vergleichsbetrag begleichst, durch deinen Freund einen anderen Vergleich aushandeln lässt, dies liegt allein bei dir. Diese Entscheidung kann dir keiner abnehmen. Es ist wohl auch abhängig, wie fleißig man als Filesharer war, ob noch weitere Abmahnungen eintrudeln, oder es bei der einen bleibt.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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