Abmahnungen von Sasse, Bachelin und Lichtenhahn Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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Xorron
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#601 Beitrag von Xorron » Samstag 14. Juli 2012, 11:38

Habe einen Brief von Sasse & Partner bekommen wegen
Unerlaubtem Anbieten geschützter Filmwerke in Tauschbörsen

Nun war ich aber zu deren besagter Tatzeit nicht zuhause.
**********************

Ich soll also The Walking Dead Staffel XX Folge XX angeboten haben
**********************.

Einmaliger Pauschalbetrag 800 €

**********************

Um die Störerhaftung komme ich wohl nicht herum obwohl ich auf meinem Rechner
keine Software besitze die torrent möglich macht. Ich weiss aber nicht wer.
**********************

Also was tun
1.mod.UE klar (mit Begleitschreiben Beweise beilegen und benennen , Veranstaltung ist noch online einsehbar )
-mit Anwalt oder ohne
2.mod.UE und dann warten bis Verhandlung wenn Klage kommt und mit Anwalt Beweise vorlegen
da ich beweisen kann das ich nicht da war kommen nur Dritte in Erwägung

Also klar ist ich will nicht zahlen und wenn es zur Klage kommt dann so wenig wie möglich
Ist schon abzusehen was für Kosten auf mich zukommen wenn es hart auf hart geht
wie gesagt um die Störerhaftung komme ich wohl nicht herum

Hoffe es antwortet jemand und gibt mir eine Einschätzung

Wenn nicht

Halte euch auf jeden Fall auf dem neusten Stand da meine mod.UE noch nicht weg ist

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#602 Beitrag von Steffen » Samstag 14. Juli 2012, 15:17

O.K. lösche mal Deine ganzen Einzelheiten. Hier können spätere Rückschlüssen
gezogen werden auf Deine Person. Hab's gleich selbst gemacht.

Entweder Du nimmst einen Anwalt oder gibst eine mod. UE ab, zahlst nicht
und sammelst hübsch alle eidesstl. Versicherungen Deiner Zeugen, dies es
dann auch vor Gericht wiederholen können, das die Geräte aus waren und vom
Strom + Deiner Abwesenheit zum Tatzeitpunkt. Denke aber daran wie viele
Ermittlungszeitpunkte gab, wird eine Akteneinsicht klären. Denn man in der
Regel noch weitere, vielleicht auch Tage später, in Hinterhand. Also Akteneinsicht
nehmen. Steht alles in den empfohlenen Vorgehensweisen (Signatur).

VG Steffen

pops03
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#603 Beitrag von pops03 » Sonntag 15. Juli 2012, 00:15

Ich habe mich nun wie soviele hier mit dem Thema (im Forum und den anderen bekannten Seiten) beschaeftigt.

Wenn man denn vor hat zu bezahlen, wie geht man dann vor ohne ein Schuldeingestaendnis zu kommunizieren?

a) mod-UE und das Folgeschreiben abwarten und dann den Betrag zahlen
b) mod-UE und gleich bezahlen
c) mod-UE und versuchen privat vergleich anzustreben

Danke fuer eure Hilfe.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#604 Beitrag von Steffen » Sonntag 15. Juli 2012, 11:08

[quoteempops03]Ich habe mich nun wie soviele hier mit dem Thema (im Forum und den anderen bekannten Seiten) beschäftigt.

Wenn man denn vorhat zu bezahlen, wie geht man dann vor - ohne ein Schuldeingeständnis - zu kommunizieren?

a) mod. UE und das Folgeschreiben abwarten und dann den Betrag zahlen
b) mod. UE und gleich bezahlen
c) mod. UE und versuchen privat vergleich anzustreben

Danke für eure Hilfe.[/quoteem]


Vergleich - wie?



Hallo pops3,

wenn Du Dich wirklich vergleichen willst, macht es n.M.n. den einzigen Sinn - mit Abgabe der mod. UE. Hier
hat man die beste Ausgangslage kostengünstig herauszukommen. Sicherlich kann man die Foren drei Jahre
beobachten und dann sich immer noch entscheiden, selbst mit Erhalt der Klageschrift ist es dann außergericht-
lich noch möglich. Aber je länger man wartet, desto schlechter werden die Konditionen.



Wichtig ist eines dabei:
  • a) Vergleichsverhandlungen haben Einfluss auf die Verjährung.
    b) Bezahlen, aber erst wenn der Abmahner dem Vergleich und deren Zahlungsvereinbarungen - schriftlich - zustimmt.
    Nicht einfach einen Betrag xx,xx € ohne Zustimmung des Abmahners sofort überwiesen und denken, das der Abmahner
    jetzt in Demut und mit Tränen in den Augen vor Rührung zustimmt. Dieses geht nach hinten los und wird als “Zeugnis
    gegen sich selbst“ gewertet werden können (Teilschuldgeständnis). Etwas anders mit Zustimmung.
    c) Kommt ein Vergleich mit Ratenzahlung zustande ist man bestens beraten, sich an diesen dann auch zu halten.
    d) Mit Anwalt kommt in der Regel der Günstigste (niedrigste von der Höhe) zustande. Dann muss man noch die Kosten
    des eigenen Anwaltes draufschlagen.
    Bsp.: S&P verlangt 800 Pauschal. AW drückt auf 300, und verlangt 500. Kann man doch gleich bezahlen. Natürlich
    gibt es hier viele Anwälte mit den unterschiedlichsten Preisen. Einfach nachfragen - vor Beauftragung, insbesondere
    nachrechnen! Aber für nur einen kleinen “Gulden“, wird es wohl nicht gehen!
    e) Privat wird es sich wohl um Minimum 400 einpegeln. Aber Vorsicht, haut man zu viel auf die Kacke mit seinem
    Härtefall, geht es nach hinten los, wenn man Belege (Kopie) anfordert und den Vergleich davon abhängig macht.


Ein Mustervergleichsgespräch wird es nicht geben, weil eben jeder Fall ein
Einzelfall darstellt. Man kann nur allgemein etwas empfehlen.

  • 1. Sei höflich und demütig - Anwälte sind sensibel!
    2. Vermeide ein Schuldeingeständnis oder weise jemanden anderen die Schuld zu!
    3. Sei beharrlich und lass dich nicht einfach abspeisen - einfach, sei ein Nerventod!
    4. Übertreibe deine eigene wirtschaftliche Lage nicht, denn man könnte Belege dafür einfordern!
    5. Drücke auf die Tränendrüsen!
    6. Biet keine naiven Vergleichssummen an wie 100 Euro (immer ca. die Hälfte von Pauschal)!
Oder nehme das Musterschreiben und beachte die enthaltenen Hinweise!

Oder beauftrage einen Anwalt.

Oder lass es sein. Es ist und bleibt Deine Entscheidung!

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VG Steffen

Hotzenplotz911
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#605 Beitrag von Hotzenplotz911 » Montag 16. Juli 2012, 21:21

Hallo Zusammen,

erstmal vielen Dank, insbesondere Steffen, für dieses Forum. Auch mich hat eine Abmahnung von S+P erwischt.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#606 Beitrag von Steffen » Montag 16. Juli 2012, 23:46

1. Mod. UE für diejenigen, die Safety 1st gehen wollen!
[...] zu unterlassen

das urheberrechtlich geschützte Filmwerk (Bild-/Tonaufnahme) “The Walking Dead“ (Endzeit-Serie),


mit den beinhalteten Filmwerken der 01. Staffel:

  • 01. Episode/Folge 01: „Gute alte Zeit“ (Originaltitel “Days Gone Bye“),
    02. Episode/Folge 02: „Gefangene der Toten“ (“Originaltitel Guts“),
    03. Episode/Folge 03: “Tag der Frösche” (Originaltitel “Tell It to the Frogs”),
    04. Episode/Folge 04: “Vatos“ (Originaltitel “Vatos“),
    05. Episode/Folge 05: “Tag 194” (Originaltitel “Wildfire”),
    06. Episode/Folge 06: “TS-19” (Originaltitel “TS-19”),

mit den beinhalteten Filmwerken der 02. Staffel:
  • 01. Episode/Folge 01: “Zukunft im Rückspiegel“ (Originaltitel “What Lies Ahead“),
    02. Episode/Folge 02: “Blutsbande” (Originaltitel “Bloodletting”),
    03. Episode/Folge 03: “Die letzte Kugel” (Originaltitel “Save the Last One”),
    04. Episode/Folge 04: “Die Cherokee Rose” (Originaltitel “Cherokee Rose”),
    05. Episode/Folge 05: “Chupacabra” (Originaltitel “Chupacabra”),
    06. Episode/Folge 06: “Beichten” (Originaltitel “Secrets”),
    07. Episode/Folge 07: “Tot oder Lebendig” (Originaltitel “Pretty Much Dead Already”),
    08. Episode/Folge 08: “Nebraska” (Originaltitel “Nebraska”),
    09. Episode/Folge 09: “Am Abzug” (Originaltitel “Triggerfinger”),
    10. Episode/Folge 10: “Ausgesetzt” (Originaltitel “18 Miles Out”),
    11. Episode/Folge 11: “Sorry, Bruder!“ (Originaltitel “Judge, Jury, Executioner“),
    12. Episode/Folge 12: “Die besseren Engel unserer Natur“ (Originaltitel “Better Angels“),
    13. Episode/Folge 13: “Die Mahd” (Originaltitel “Beside the Dying Fire”),

ganz oder Teile daraus[/i] [...]

Vergleich - wie?


Wenn Du Dich wirklich vergleichen willst, macht es n.M.n. den einzigen Sinn - mit Abgabe der mod. UE. Hier
hat man die beste Ausgangslage kostengünstig herauszukommen. Sicherlich kann man die Foren drei Jahre
beobachten und dann sich immer noch entscheiden, selbst mit Erhalt der Klageschrift ist es dann außergericht-
lich noch möglich. Aber je länger man wartet, desto schlechter werden die Konditionen.



Wichtig ist eines dabei:
  • a) Vergleichsverhandlungen haben Einfluss auf die Verjährung.
    b) Bezahlen, aber erst wenn der Abmahner dem Vergleich und deren Zahlungsvereinbarungen - schriftlich - zustimmt.
    Nicht einfach einen Betrag xx,xx € ohne Zustimmung des Abmahners sofort überwiesen und denken, das der Abmahner
    jetzt in Demut und mit Tränen in den Augen vor Rührung zustimmt. Dieses geht nach hinten los und wird als “Zeugnis
    gegen sich selbst“ gewertet werden können (Teilschuldgeständnis). Etwas anders mit Zustimmung.
    c) Kommt ein Vergleich mit Ratenzahlung zustande ist man bestens beraten, sich an diesen dann auch zu halten.
    d) Mit Anwalt kommt in der Regel der Günstigste (niedrigste von der Höhe) zustande. Dann muss man noch die Kosten
    des eigenen Anwaltes draufschlagen.
    Bsp.: S&P verlangt 800 Pauschal. AW drückt auf 300, und verlangt 500. Kann man doch gleich bezahlen. Natürlich
    gibt es hier viele Anwälte mit den unterschiedlichsten Preisen. Einfach nachfragen - vor Beauftragung, insbesondere
    nachrechnen! Aber für nur einen kleinen “Gulden“, wird es wohl nicht gehen!
    e) Privat wird es sich wohl um Minimum 400 einpegeln. Aber Vorsicht, haut man zu viel auf die Kacke mit seinem
    Härtefall, geht es nach hinten los, wenn man Belege (Kopie) anfordert und den Vergleich davon abhängig macht.


Ein Mustervergleichsgespräch wird es nicht geben, weil eben jeder Fall ein
Einzelfall darstellt. Man kann nur allgemein etwas empfehlen.

  • 1. Sei höflich und demütig - Anwälte sind sensibel!
    2. Vermeide ein Schuldeingeständnis oder weise jemanden anderen die Schuld zu!
    3. Sei beharrlich und lass dich nicht einfach abspeisen - einfach, sei ein Nerventod!
    4. Übertreibe deine eigene wirtschaftliche Lage nicht, denn man könnte Belege dafür einfordern!
    5. Drücke auf die Tränendrüsen!
    6. Biet keine naiven Vergleichssummen an wie 100 Euro (immer ca. die Hälfte von Pauschal)!
Oder nehme das Musterschreiben und beachte die enthaltenen Hinweise!

Oder beauftrage einen Anwalt.

Oder lass es sein. Es ist und bleibt Deine Entscheidung!

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VG Steffen

Brony
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#607 Beitrag von Brony » Dienstag 17. Juli 2012, 15:59

Nach tagelanger Internetrecherche wage ich mich auch mal hier rein.

Ich habe einen Liebesbrief von Sasse & Partner bekommen. Ich böser Urheberrechtsverletzter hätte den Film "Ziemlich beste Freunde" öffentlich zugänglich gemacht, IP-Nr, Datum/Uhrzeit, Dateiname und Datei-Hash sind vorhanden, die großartige Summe beträgt 800€.

ModUE wird morgen brav gesendet werden. Da ich ein ausländischer Student bin und derzeit nur mit dem Einkommen meines Vaters auskommen muss, werden sie kein Geld zu Gesicht bekommen, weil ich diese Mittel gar nicht besitze oder irgendwie aufbringen kann. Meine Frage hier - wäre es klug einen Begleitschreiben mit Schilderung meiner Situation abzugeben? Ich habe in einem anderen Forum (Netzwelt) von einem ähnlichen Fall gelesen (eigentlich 2 Fälle), wo der Student in Ruhe gelassen wurde - ist irgendwie auch logisch, denn wo kann Geld vorhanden ist, kann man auch keins abzapfen.

Kann ich als Normalsterblicher so einen Begleitschreiben überhaupt verfassen, oder brauche ich dazu einen Anwalt? Auch meinten die Besucher im anderen Forum, dass die ganze Aktion völliger Schwachsinn wäre, da Sasse & Partner damit quasi ein Schuldeingeständnis bekommen würde und sie es mit offenen Armen empfangen würden etc. Ich bin etwas angespannt, verwirrt und ratlos... Was denkt ihr darüber?

FortyTwo
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#608 Beitrag von FortyTwo » Dienstag 17. Juli 2012, 16:10

Einer der ersten juristischen Grundsätze lautet: "Geld hat man zu haben." Es ist daher völlig unerheblich, ob du "zur Zeit" Geld hast oder nicht.

Wenn Du bei dem Abmahner versuchst auf die Tränendrüse zu drücken, könnte das glatt als Schuldeingeständnis gewertet werden, daher würde ich mir diesen Schritt sehr gut überlegen.

Brony
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#609 Beitrag von Brony » Dienstag 17. Juli 2012, 16:20

Was würden sie dann machen? Ich habe noch nichteinmal eine richtige Aufenthaltserlaubnis, sondern eine Duldung. Theoretisch könnte mich der Deutsche Staat in den Hintern treten und mich zurück zu meinem Busch senden, und davon hätte Sasse & Partner auch nichts, oder?

'Tschuldigung wenn ich hier ein völlig verzerrtes juristisches Bild aufbringe, ich habe null Ahnung von der ganzen Sache und ich kann mir auch nur ansatzweise ausmalen, wie es mit einer Vollstreckung aussehen würde.

FortyTwo
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#610 Beitrag von FortyTwo » Dienstag 17. Juli 2012, 16:33

In diesem besonderen Fall würde ich mir auf jeden Fall einen juristischen Rat einholen und mich hier nicht auf die Forenmeinung und deren FAQs verlassen. Es ist hier sehr genau abzuwägen, ob man die juristische Konfrontation (mit eventuellen unliebsamen Nachwirkungen) sucht, oder ob man dem Streit lieber aus dem Weg geht und eventuell doch noch irgendwo Geld auftreiben kann.

Brony
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#611 Beitrag von Brony » Dienstag 17. Juli 2012, 18:33

Ich habe noch eine Frage:

Ich will das modUE per Einschreiben und per Fax abschicken. Wenn ich das vom Copy-Shop aus machen will, was soll ich als Faxnummer angeben?

Hotzenplotz911
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#612 Beitrag von Hotzenplotz911 » Dienstag 17. Juli 2012, 18:50

Brony hat geschrieben:Ich habe noch eine Frage:

Ich will das modUE per Einschreiben und per Fax abschicken. Wenn ich das vom Copy-Shop aus machen will, was soll ich als Faxnummer angeben?
Die, die im Schreiben steht als Adressat. Vermutlich unterdrückt der Copyshop die Nummer. Sinn macht das, sonst kommen alle Bettelbriefe dorthin. Ausser Du entscheidest Dich zu bezahlen. Dann kommen keine.

Leicht ist die Entscheidung nicht. Für den Fall, dass man selbst genau einen Film gesaugt hat schon. ModUE raus und entscheiden ob zahlen oder nicht. Wenn man nichts getan hat, dann ist das schon schwieriger. S+P könnte zwei Wochen nach dem Vergleich erneut um die Ecke kommen, z.B. mit einem älteren Log eines Vergehens.

Vergleichen würde ich mich schon, aber eben nicht um genau das Risiko. Sonst geht das nämlich so weiter. Daher warte ich erst einmal ab und schaue was kommt. Ggfs. brauchts doch einen Anwalt, der per Formulierung das Risiko rausnimmt. Sofern das überhaupt geht.

Brony
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#613 Beitrag von Brony » Dienstag 17. Juli 2012, 19:19

Hotzenplotz911 hat geschrieben:
Brony hat geschrieben:Ich habe noch eine Frage:

Ich will das modUE per Einschreiben und per Fax abschicken. Wenn ich das vom Copy-Shop aus machen will, was soll ich als Faxnummer angeben?
Die, die im Schreiben steht als Adressat. Vermutlich unterdrückt der Copyshop die Nummer.
Ich verstehe das nicht ganz. Im Musterbrief steht eine Nummer, die soll ich ja wohl nicht angeben, oder? Soll ich (da ich aus dem Copyshop senden will) am besten gar keine Nummer oder "vorab per" angeben?

(Entschuldigt ein bisschen meine Dummheit, ich habe sowas noch nie gemacht ;9/ )

Brony
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#614 Beitrag von Brony » Dienstag 17. Juli 2012, 19:33

geldabschneider hat geschrieben:Brony,

ganz einfach: Du trägst die Faxnummer ein, an die Du auch Dein Fax sendest (das heißt: Faxnummer der abmahnenden Kanzlei)! :)
Mehr ist es nicht...
Oh... ! Danke, ich stand total aufm Schlauch :oops: Das ist der Schlafmangel. Ich danke euch vielmals.

CombatWombat
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#615 Beitrag von CombatWombat » Dienstag 17. Juli 2012, 21:45

EDIT:

Kompletter Beitrag aus Sicherheitsgründen entfernt.

CombatWombat
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#616 Beitrag von CombatWombat » Mittwoch 18. Juli 2012, 09:35

Danke, ich werde heute einen Brief an das Landgericht Köln senden. Wie konnte meine IP denn nur in die Hände der Logger gelangen? Hat da jemand von euch eine Idee?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#617 Beitrag von Steffen » Mittwoch 18. Juli 2012, 09:56

[quoteemCombatWombat]Wie konnte meine IP denn nur in die Hände der Logger gelangen? Hat da jemand von euch eine Idee?[/quoteem]

Mhm, lass mal überlegen. Die Abmahnung bezog sich auf eine Urheberverletzung über ein P2P-Netzwerk. Vielleicht hat jemand Person-xyz filegeshared, dabei ist eine IP ermittelt wurden und diese wurde Deinem Anschluss zugeordnet. Es besagt ja nicht, dass du es warst, sondern Dein Anschluss.


[quoteemCombatWombat]Mein WLAN Netzwerk ist per WPA2-Personal AES gesichert und es hat niemand Zugang zu diesem PC.[/quoteem]

Das ist ja prima, dann hast Du ja nichts zu befürchten, außer die Störerhaftung, denn jetzt wird eine mögliche Entkräftung dieser noch schwieriger. Deshalb sollte man sofort sich verteidigen. Mod. UE, nicht zahlen, Akteneinsicht. Gut. O.K. in der Akteneinsicht ist dann wahrscheinlich ersichtlich, das der Provider alle P2P-IP’s (in der Regel mehr als 1, mehr als 1 Tag) Deinem Anschluss zugeordnet hat.

Ob Du eine Kinokarte hattest, wenige Tage zuvor ist nicht pikant, sondern nicht relevant. Besser, für jeden Ermittlungsdatensatz eine Kinokarte und mindestens 1, 2 Freunde, die beeiden (auch vor Gericht), das alle Geräte aus und vom Strom genommen waren, sowie Du nicht zu Hause über einen Zeitraum vom Uhr, bis Uhr. Und selbst jetzt wird es noch schwer!
:ew


Alles andere ist Murks.

VG Steffen

CombatWombat
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#618 Beitrag von CombatWombat » Mittwoch 18. Juli 2012, 11:08

@ Steffen

Danke für deine Kommentare. Darf ich deine erste Ausführung bezüglich meines Anschlusses so verstehen, dass sich jemand aller Wahrscheinlichkeit nach in mein Netzwerk eingewählt (gehackt) hat und so über meinen Anschluss Filesharing betrieben hat?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#619 Beitrag von Steffen » Mittwoch 18. Juli 2012, 11:47

[quoteemCombatWombat]Danke für deine Kommentare. Darf ich deine erste Ausführung bezüglich meines Anschlusses so verstehen,
dass sich jemand aller Wahrscheinlichkeit nach in mein Netzwerk eingewählt (gehackt) hat und so über
meinen Anschluss Filesharing betrieben hat?[/quoteem]

@CombatWombat,

Du musst zwei Dinge beachten.

1. Ich bin/wir sind kein Anwalt/keine Anwälte, aber wie sehr viele (anonyme) Menschen in den diversen
Verbraucherforen (Gulli.com, Verein gegen den Abmahnwahn e.V., Sat.1.de, NW.de, 123recht.de, AW3P)
engagieren wir uns, - das schon seit 2006 - für Hilfesuchende bzw. Betroffene des Abmahnwesen. Das heißt,
wir werden Fehler machen, werden nicht 100%ig alle richtig deuten, erklären oder schreiben ... dürfen
keine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall erteilen ...
... wir sind aber keine Juristen, sondern Leute mit Zivilcourage.

2. Es wird alles reduziert auf: ein Rechtsverstoß wurde von einer bestimmten IP-Adresse aus dokumentiert,
einen bestimmten Anschluss zugeordnet, der Verantwortliche des Zuganges muss sich jetzt zur Überzeugung
des Gerichtes erklären. Kann er es nicht, ist er zumindest Störer (Anwaltsgebühren Abmahnung) oder gar
Störer und Täter (Schadensersatz).

Ob es Dir, Euch, uns, mir gefällt oder nicht, ist dabei nebensächlich. Es geht immer um die zumutbaren
Prüfpflichten des Anschlussinhabers. Und für den Richter steht schon zu seiner Überzeugung fest, dass der
dokumentierte Rechtsverstoß vom zugeordneten Anschluss aus auch getätigt wurde.

Der mögliche Beklagte muss sich jetzt dazu erklären - sekundäre Darlegungslast - und die mögliche Störer-
haftung entkräften.

Es ist uninteressant: Ich war es nicht, ich habe es nicht heruntergeladen, ich habe es im Kino gesehen
oder ich würde mir es nie ansehen usw.


Ich weiß nicht, wer es bei Dir war, wie es geschah, ob ein Fehler in der Beweiskette vorliegt usw. usf.
aber ich weiß, man hat in der Regel mehrere Datensätze von der Log-Firma vorliegen. Das heißt, es werden
mehrere Datensätze ausgepackt, wo mindestens 2 unterschiedliche IP-Adressen auftauchen werden (Bsp.:
rka.-RAe/Logistep: 40 Datensätze, 21 Tage, 14 unterschiedliche P-Adressen). Hier muss man sich dann für
jeden einzelnen Zeitpunkt erklären und der Richter sagt, dass es lebensfremd wäre, wenn alle falsch sind.
Und glaube mir, das ist gar nicht so einfach. In der Abmahnung ist aber nur immer ein Zeitpunkt angegeben.
Deshalb richtig Akteneinsicht und dann mit Erhalt der Abmahnung seine spätere Verteidigung aufbauen.

Wer und wie, das wird Dein Part sein! Und das immer schön zur richterlichen Überzeugung mittels Zeugen
Nachweise, Belege usw.


Welche richterlichen Anforderungen gibt es?


VG Steffen

Jebu
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Registriert: Donnerstag 24. Mai 2012, 23:46

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#620 Beitrag von Jebu » Mittwoch 18. Juli 2012, 20:56

Steffen hat geschrieben:
Deshalb sollte man sofort sich verteidigen. Mod. UE, nicht zahlen, Akteneinsicht. Gut. O.K. in der Akteneinsicht ist dann wahrscheinlich ersichtlich, das der Provider alle P2P-IP’s (in der Regel mehr als 1, mehr als 1 Tag) Deinem Anschluss zugeordnet hat.
Wie kann man in der Akte sehen, dass mehrere Datensätze vorliegen? Jedenfalls, wenn man nicht weiß, was man jeden Tag für eine IP-Adresse hatte? Muss dann in der Akte auch irgendwo der Name des AI stehen? Ich dachte, diese Infos gehen direkt vom Provider an den Antragsteller.

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