Abmahnungen von Sasse, Bachelin und Lichtenhahn Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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Abmahnhahn
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1301 Beitrag von Abmahnhahn » Mittwoch 19. November 2014, 18:50

Hallo,

im April 2011 kam die Abmahnung von Sasse und Partner wegen des illegalen Herunterladens des Films "The King's Speech". Ich habe mich daraufhin umfassend erkundigt, welche weitere Vorgehensweise ich wählen möchte und mich zu Nichtzahlen + mod. UE und weitere Aufforderungen ignorieren entschieden.

Nun, kurz vor der Verjährung, kam noch einmal ein Brief von der Kanzlei mit folgendem Inhalt:

"Sehr geehrter Herr XXX,

in oben bezeichneter Angelegenheit konnte eine Einigung leider nicht erzielt werden, so dass wir zur Hemmung der Verjährung beauftragt worden sind, das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten.

Zur Vermeidung der gerichtlichen Auseinandersetzung ist unsere Mandantin letzmalig zum Abschluss eines Vergleichs bereit [...]."

Es wird anschließend mit der Einleitung des Mahnverfahrens gedroht, sollte eine Zahlung von 450 Euro ausbleiben.

Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:

1. Handelt es sich hierbei nur noch einmal um Panikmache kurz vor der Verjährung, oder habe ich mit absoluter Sicherheit mit einem Gerichtsverfahren zu rechnen? -> Weiterhin ignorieren oder zahlen?

(Vielleicht gibt es da noch Erfahrungsberichte aus dem letzten Jahr, ich habe in ein paar Beiträgen von ähnlichen Briefen gelesen)

2.) Der Film wurde damals von meinem volljährigen Sohn heruntergeladen. Würde bei einem möglichen Verfahren hier das Urteil des BGH im "Bearshare" Fall greifen, d.h. ich nicht als Störer haftbar gemacht werden können?

3.) Könnte mein volljähriger Sohn verklagt werden, wenn dieser (nach möglicher Abweisung der Klage gegen mich) als eigentlicher Urheberrechtsverletzer ausgemacht wird?

siroscha1990
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1302 Beitrag von siroscha1990 » Mittwoch 19. November 2014, 20:11

@ Abmahnhahn

Haben heute auch Post bekommen, kurz vor der Verjährung. Selber Inhalt.
Weiß auch nicht so recht, wie ich jetzt zu reagieren habe :(

EDIT1: Mir stellt sich die Frage: Sollte ich die 450€ einfach bezahlen und fertig?! Wenn nicht, jetzt sofort Widerspruch einlegen und dann bald vor Gericht ziehen dürfen?!

EDIT2: Nach stundenlangem Recherchieren stelle ich fest, dass es wohl sinnvoller ist, diese 450€ zu bezahlen. Ich habe sehr ungerne Lust auf eine Klage mit Gericht etc. . Außerdem ist der Betrag in meinen Augen "noch in Ordnung". Andere Leute bekommen Vergleichsbeträge um die 650€...
Aber eine allgemeine Frage zum Bezahlen habe ich: WENN ICH DAS GELD ZAHLE, ist die Sache ENDGÜLTIG erledigt? Oder könnte ich weitere Forderungen seitens S&P trotzdem noch bekommen?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1303 Beitrag von Steffen » Donnerstag 20. November 2014, 00:00

Habe heute auch Post bekommen, kurz vor der Verjährung. Selber Inhalt. Weiß auch nicht so recht, wie ich jetzt zu reagieren habe.
Ein Forum kann doch Euch eure ureigene Entscheidung nicht abnehmen. Wer nicht zahlt, entscheidet sich für: entweder Verjährung oder Klage. Chancen: 50-50. Und solange die Ansprüche und Forderungen nicht verjährt sind, können diese gerichtlich geltend gemacht wer-den.

Und auch bei diesem aktuellen Schriftsatz des Abmahners steht man erneut vor derselben Entscheidung.
  • 1. Warte ich weiter ab, dann wähle ich: entweder Verjährung oder Klage!
    2. Zahle den Vergleichsbetrag + der Zusicherung, das alle Ansprüche damit abgegolten sind, und beende diesen Rechtsstreit
.


2.) Der Film wurde damals von meinem volljährigen Sohn heruntergeladen. Würde bei einem möglichen Verfahren hier das Urteil des BGH im "BearShare" Fall greifen, d.h. ich nicht als Störer haftbar gemacht werden können?
3.) Könnte mein volljähriger Sohn verklagt werden, wenn dieser (nach möglicher Abweisung der Klage gegen mich) als eigentlicher Urheberrechtsverletzer ausgemacht wird?
Natürlich könnte, wenn die Bedingungen erfüllt wären, der BGH-Entscheid "BearShare" Anwendung finden. Nur wer soll dieses in ein Forum prüfen? Ehe man jetzt stöhnt oder unkt, sollte man sich einmal die Forenregeln hervorholen, die jeder Forenuser mit Registrierung freiwillig akzeptiert (egal in welchem Forum).
(...) Auszug aus dem § 2 - Begriff der Rechtsdienstleistung RDG
[...] (1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.[...]

(...)

(1) Es dürfen jederzeit Fragen gestellt, Standpunkte sowie Meinungen vertreten und Erläuterungen gegeben werden zu Rechtsfällen und Rechtsfragen, die nicht spezifisch auf eine Person bzw. auf einem Rechtsfall zugeschnitten sind. Diese Fragen sollten deshalb allgemein bzw. fiktiv verfasst werden. (...)

Sobald ich einen Täter namentlich benenne, dieser die Tat auch einräumt, wird die Klage entweder sofort auf den Benannten erweitert, der AI ist unter Umständen raus, der Benannte drin, oder man wird nach Klageabweisung bzw. Klagerücknahme das volle Programm gegen den Benannten beginnend mit einer Abmahnung (UE, SE) abspulen. Dieses vergessen die Verfechter des Benennens leider immer - mit zu erklären. Ob in einem Verfahren die Täterschaft einer anderen Person, als den Beklagten, ohne Täterbenennung bzw. ohne Beweis erbracht werden kann, vage ich zu bezweifeln.

Letztlich sollte man hier einen Anwalt konsultieren, denn es ist Euer Geld, nicht meines.


VG Steffen

Coralixx
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1304 Beitrag von Coralixx » Donnerstag 20. November 2014, 08:57

Hi zusammen.
Ich habe genau den selben Brief bekommen wie Abmahnhahn.
Erstmals habe ich im März 2011 von denen gehört, dann die ModUE abgeschickt und es kam nie wieder was.
Wie geht ihr nun vor?
Wie genau läuft das mit der Verjähungsfrist ab? Heisst das für mich, dass die Frist erst zum anfang des Jahres abläuft?

Danke für eure Hilfe.
Cora

PS: Ein wirklich wahnsinning informatives & hilfreiches Forum, danke!

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1305 Beitrag von Steffen » Donnerstag 20. November 2014, 09:42

[quoteemCoralixx]PS: Ein wirklich wahnsinnig informatives & hilfreiches Forum danke![/quoteem]
Nach meiner erfolgten Antwort bleibt wohl dann nur - wahnsinnig - im Raum stehen. :lol:

Wie es weitergehen könnte, hat doch das teilweise veröffentlichte Schreiben und die Anmerkungen von @Abmahnhahn verdeutlicht. Ich kenne es inhaltlich nicht und kann und werde deshalb mich dazu nicht explizit äußern.
Abmahnhahn hat geschrieben:(...) in oben bezeichneter Angelegenheit konnte eine Einigung leider nicht erzielt werden, so dass wir zur Hemmung der Verjährung beauftragt worden sind, das gerichtliche Mahnverfah-ren gegen Sie einzuleiten.

Zur Vermeidung der gerichtlichen Auseinandersetzung ist unsere Mandantin letztmalig zum Abschluss eines Vergleichs bereit [...]."

Es wird anschließend mit der Einleitung des Mahnverfahrens gedroht, sollte eine Zahlung von 450 Euro ausbleiben. (...)
Wie nun jemand selbst sich entscheidet, das hängt wohl nicht von der gegenwärtigen Laune eines Forums und seinen User ab. Hier sollte, nein muss sich jeder selbst entscheiden, ob man dem Vergleich zustimmt oder einfach weiter abwartet. Natürlich wird bei Letzteren eine beweisbare Verteidigung schon irgendwie Sinn machen. Entweder beantragt der Abmahner einen MB, erhebt sofort Klage bis zum Schluss des Jahres, oder die Ansprüche verjähren nach § 102 UrhG.

Diese Entscheidung trägt aber jeder, der ein Abmahnschreiben erhielt und die Zahlung bislang verweigert. Entweder Verjährung oder Klage. Chancen: 50-50.

Sollte man sich mit den Konsequenzen nicht im Klaren sein, natürlich sollte man dann einen Anwalt konsultieren. Es ist schließlich Dein Geld, um was es geht. Nicht meines!


[quoteemCoralixx]Wie genau läuft das mit der Verjähungsfrist ab? Heisst das für mich, dass die Frist erst zum anfang des Jahres abläuft?[/quoteem]

Zur Frage der Verjährung in deinem konkreten Fall, :n(


Bild

Die Antworten auf Fragen der Verjährung hat mir/Forum das LG Berlin mittels EV -
Az. 103 O 60/13 untersagt.

Um mich an die Auflagen der Landesrichter zu halten und meinen Respekt zum Ausdruck
zu bringen, werden keine Fragen hinsichtlich einer Verjährung direkt oder indirekt
beantwortet!

Steffen Heintsch - Forenbetreiber
[/b]


Bitte hier einlesen: Chip.de:
praxistipps.chip.de: verjaehrung einer filesharing-abmahnung
VG Steffen

HereBeDragons
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1306 Beitrag von HereBeDragons » Montag 24. November 2014, 00:18

Ich gehöre auch zu den "The Walking Dead Season 2 Episode 7" abgemahnten und habe ebenfalls ein Schreiben erhalten, welches mich dazu aufvordert 450€ zu Zahlen, oder es kommt zu einem Gerichtlichen Mahnverfahren.

Nach einer Stunde der Internetrecherchie habe ich festgestellt dass ******* noch immer ******* sind und keine Seele haben.

Nicht desto trotz ist der Brief von Sasse irgendwie komisch. Es steht drin, dass ein Gerichtliches Mahnverfahren gegen mich eingeleitet wird, wenn ich nicht bis 04.12.2014 450€ Überweise. Sehe ich es jetzt richtig, dass ich folgende Optionen habe:

Option 1: Zahlen, fertig.
Option 2: Nicht zahlen und warten.

Bei option 2 eröffnen sich, wenn ich das richtig sehe, nun mehr Optionen, denn entweder tritt die Verjährung in Kraft, oder ich erhalte ein Gerichtliches Mahnverfahren.

Jetzt kann ich mich wieder entscheiden, entweder zu zahlen, oder weiter zu warten und der Mahnung zu wiedersprechen. Wichtig für diese Entscheidung wäre es zu wissen, welchen Betrag das gerichtliche Mahnverfahren beinhaltet, die 450€ aus dem aktuellen schreiben, oder die 800€ aus der Abmahnung?

Edit: Und desweiteren ist die Zahlungsaufvorderung irgendwie unseriös, zwar sind die Kontodaten sauber im Briefkopf enthalten, jedoch steht bei der Zahlungsaufvorderung weder ein Betreff, noch eine Referenz.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1307 Beitrag von Steffen » Montag 24. November 2014, 04:50

[quoteemHereBeDragons]Wichtig für diese Entscheidung wäre es zu wissen, welchen Betrag das gerichtliche Mahnverfahren beinhaltet, die 450€ aus dem aktuellen schreiben, oder die 800€ aus der Abmahnung?[/quoteem]
Dieses wäre eigentlich die Frage an dem Abmahner. Aber sicherlich handelt es sich bei der aktuellen Höhe (450,- €) um einen Vergleichsbetrag. Letztlich werden in einem Klageverfahren - wenn es kommen sollte (ich weiß es nicht) - die vollen Gebühren nach AG + SE aus der Abmahnung eingefordert.

VG Steffen

HereBeDragons
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1308 Beitrag von HereBeDragons » Montag 24. November 2014, 09:27

Klageverfahren == Gerichtliches Mahnverfahren?

Oder kommt das Klageverfahren aus dem resultat einer wiedersprochenen gerichtlichen Mahnverfahren?

Den aktuell sehe ich den Sinn und Zweck des Schreibens von Sasse und Partner nicht. Ich kann entweder jetzt zahlen, oder weiter schweigen, um eventuell zu einem späteren Zeitpunkt nochmal zur Kasse gerufen zu werden mit einem gerichtlichen Mahnverfahren. Ob das jetzt 450 oder 800 sind ist vorerst egal.

The Grinch
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1309 Beitrag von The Grinch » Montag 24. November 2014, 11:19

Mahnverfahren kann in Klageverfahren über gehen, muss aber nicht!
Keiner MUSS erst ein Mahnbescheid zustellen lassen, um dann eine Klage ein zu reichen,
man KANN sofort Klagen.

HereBeDragons
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1310 Beitrag von HereBeDragons » Montag 24. November 2014, 16:50

Habe mal wieder eine Stunde Zeit inverstiert und das Forum und Internet zu Guardaley durchforstet. Bin dabei auf infodocc.info/update-zu-sasse-und-partner-abmahnungen/ diesen Bericht gestoßen. Wobei Sasse und Partner Abmahnungen zurückgezogen hat, sowie die Software der FirmaGuardaley als Fehlerhaft eingestuft wurde.

Meine Frage, hat jemand erfahrung mit den Zurückgezogenen Abmahnungen gemacht? Bzw.müssen die mir Mitteilen, dass meine Abmahnung zurückgezogen wurde?

Und für die es interessierte meine aktuelle Lösungswegspräferenz: Suche mir gerade einen Anwalt ;), mir kommt das gerade richtig Spanisch vor oO, bzw. mein Bauchgefühl sagt mir, hier läuft irgendwas nicht richtig ^^.

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1311 Beitrag von siroscha1990 » Dienstag 25. November 2014, 10:58

HereBeDragons hat geschrieben:Edit: Und desweiteren ist die Zahlungsaufvorderung irgendwie unseriös, zwar sind die Kontodaten sauber im Briefkopf enthalten, jedoch steht bei der Zahlungsaufvorderung weder ein Betreff, noch eine Referenz.
Im allerersten Brief steht ausdrücklich drinne, was du als Betreff einzutragen hast.
Aber grundsätzlich solltest du mit deinem Namen und dem Zeichen des Briefes nix falsch machen können.

enquire
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1312 Beitrag von enquire » Dienstag 25. November 2014, 17:44

Hallo.

Bin in einer ähnlichen Situation.

1. Erste Abmahnung Mitte 2011, Betrag 800 €.
- es wurde nichts gezahlt, mod. UE wurde abgegeben.

2. Zweite Mahnschreiben 17.11 2014. Die Verjährung steht bevor (Ende des Jahres).
Angebot, 450 € zu bezahlen. Angedroht wird das Mahnverfahren und weitere Schritte.

Was mich zunächst interessieren würde, und da muss es ja Jemanden geben, der etwas dazu sagen kann,

1.Falls, wovon ich ausgehe, ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, welche Summe wird dort draufstehen?
800 € + Kosten für den Mahnbescheid? wie hoch sind die?

2. Falls ich mich dennoch entscheide, nicht zu Zahlen, und die Sache in die nächste Runde geht, sagen wir
ich erhalte in den nächsten 6 Monaten eine Klage, wie sind dann die Chancen sich zu vergleichen,
und wie hoch die Kosten ungefähr?

3. Einfach aus dem Bauch heraus, wie entscheidet ihr euch / würdet ihr euch entscheiden?
Zahlen oder Warten?

Das waren die handfesten Fragen....

Nun was ich mir für die Entscheidung wünschen würde.

Ich meine, man liest hier im Forum viele leere Phrasen und Sätze wie "es muss jeder selbst wissen".
Das ist mir auch klar, aber man kriegt irgendwie den Eindruck, dass Leute die sich anscheinend täglich
mit dem Thema Abmahnungen beschäftigen, keine wirkliche Ahnung haben oder Angst, falsche Tips zu geben.
Was ich eigentlich gerne Lesen würde wären stichhaltige Zahlen, die auch nicht einfach zu ermitteln sind, das ist alles einleuchtend.
Aber es kann doch nicht sein, dass sich nicht irgendwie auch nur im entferntesten errechnen lässt, wie hoch UNGEFÄHR die Chance ist verklagt zu werden,
und dabei nicht die 50/50 Formel anzuwenden. Das ist es doch, was im Endeffekt jeder wissen will, oder nicht?

Sorry bin genervt von dem Schreiben,

enquire

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1313 Beitrag von Steffen » Dienstag 25. November 2014, 21:34

[quoteemenquire]Ich meine, man liest hier im Forum viele leere Phrasen und Sätze wie "es muss jeder selbst wissen".
Das ist mir auch klar, aber man kriegt irgendwie den Eindruck, dass Leute die sich anscheinend
täglich mit dem Thema Abmahnungen beschäftigen, keine wirkliche Ahnung, oder Angst, falsche Tipps
zu geben. Was ich eigentlich gerne Lesen würde wären stichhaltige Zahlen, die auch nicht einfach zu
ermitteln sind, das ist alles einleuchtend. Aber es kann doch nicht sein, dass sich nicht irgendwie
auch nur im entferntesten errechnen lässt, wie hoch UNGEFÄHR die Chance ist verklagt zu werden, und
dabei nicht die 50/50 Formel anzuwenden. Das ist es doch, was im Endeffekt jeder wissen will, oder
nicht?[/quoteem]

Hallo @enquire,

natürlich ist für jeden Betroffenen sein ureigener Abmahnfall eine Achterbahn voller Emotionen und
das in der Regel über Jahre hinweg. Nur es gibt auch gewisse Grundlagen, die jeder kennen muss und
die sich nicht groß ändern.

Jede Entscheidungsfindung basiert auf eine außergerichtliche und/oder/bzw. gerichtliche Reaktion
eines Abmahners. Resultierend jetzt der Entscheidungsprozess des Betroffenen,
  • a) der Abwägung von Kosten und Risiken je Reaktion des Abmahners i.V.m. der Eigenen
    b) Entschluss: aktive oder passive eigene Reaktion
Und alles unter den Gesichtspunkten
  • a) juristisches Wissen + Kenntnis von Abläufen (außergerichtlich - Abmahnung, gerichtlich - ZPO)
    b) jede Entscheidung birgt Risiken (1., 2., 3., ...) und Kosten (1. - ? €, 2. - ? €, 3. - ? €, ...) für den
    jeweiligen Betroffenen.
    c) wenn ich nicht zahle, verjähre ich oder kann verklagt werden.

.......................

Das ist die Realität! The Real Deal. Wissen, oder besser gesagt lesen will dies aber niemand so richtig.

.......................


Was will man als Betroffener gern lesen?
  • 1. eine aussagekräftige kostenlose Antwort (bzw. Antworten) auf seinem konkreten Fall bezogene Frage
    (bzw. Fragen).
    2. seit den neusten Entscheidungen des BGH ist doch alles so easy.
    3. wir benötigen auch im Klageverfahren keinen Anwalt mehr.
    4. das sind alles nur Bettel- oder Drohschreiben - dir passiert schon nichts.
    5. es ist halt alles nur Betrug, eine Riesen Abzocke - ein Geschäftsmodell gieriger Anwälte (egal ob
    Schwarz oder Weiß) sofort Strafanzeige!
    und als Wichtigstes,
    6. ich helfe dir, antworte dir, berate dich, schreibe deine mod. UE, Widersprüche und Klageerwiderungen
    - natürlich für nichts bzw. weniger als bei einem Anwalt.
    7. wenn die wirklich es wagen sollten zu klagen, dann geht es mit dir i.V.m. unseren Spendengeldern bis
    zum BGH und noch viel weiter ...

..........................


Ein Forum ist aber
  • 1. kein kostengünstiger Anwaltsersatz.
    2. darf niemand in einem Forum öffentlich auf eine fallbezogene (Rechts-)Frage - konkret Antworten,
    selbst wenn der Fragesteller mittels anonymen Account diese stellt.

Und wenn man lesen will, was man gern lesen möchte, dann sollte man sich hier erst gar nicht
registrieren! Punkt.


............................


[quoteemenquire]1. Falls, wovon ich ausgehe, ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, welche Summe wird dort draufstehen?
800 € + Kosten für den Mahnbescheid? Wie hoch sind die?

2. Falls ich mich dennoch entscheide, nicht zu zahlen, und die Sache in die nächste Runde geht, sagen
wir ich erhalte in den nächsten 6 Monaten eine Klage, wie sind dann die Chancen sich zu vergleichen,
und wie hoch die Kosten ungefähr?[/quoteem]

800,- € das ist doch der pauschale Abgeltungsbetrag aus der Abmahnung. Sicherlich werden jetzt im
gerichtlichen Verfahren die vollen Gebühren betreff anwaltlichen Gebühren und Schadensersatz eingefordert,
die wahrscheinlich höher sind, als 800,- €. Aber wie viel, das weiß ich nicht. Genauso wie ich nicht weiß,
wie hoch eine Vergleichssumme ist, im laufenden Verfahren. Es hängt doch einfach von so vielen Faktoren ab,
die jetzt noch nicht festgelegt werden können. Außerdem ist ein Vergleich immer das Ergebnis von Verhandlungen
der Parteien und basiert nicht auf Wunschdenken.


[quoteemenquire]3. Einfach aus dem Bauch heraus, wie entscheidet ihr euch / würdet ihr euch entscheiden?
Zahlen oder Warten?[/quoteem]

Das ist Deine Entscheidung. Wer nicht zahlt, der wählt für sich entweder Verjährung oder Klage. Chancen 50-50,
es geht um Dein Geld! Wenn Du jemand benötigst, der für dich die Entscheidungen trifft, setz für dich einen
gesetzlichen Vormund ein. Ups, oder gehe ins andere, einem gewerblichem Forum ...


Gehst Du mit Zahnschmerzen zum Hobby-Handwerker oder bei Abwägung aller Schmerzen lieber doch zum Zahnarzt?



Ich möchte darauf keine Antwort von Dir hören. Beantworte sie selbst. 1ööüüää1


VG Steffen

mwd
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1314 Beitrag von mwd » Freitag 28. November 2014, 15:38

Der Vergleich wurde ja hoffentlich schriftlich dokumentiert. Dann sollte es doch eigentlich keine Probleme geben...

Kayns
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1315 Beitrag von Kayns » Freitag 28. November 2014, 16:16

Hallo zusammen,

mich hatte es ebenfalls 2011 erwischt. Ich habe eine modUE versandt und nun kurz vor Ablauf der Verjährung ein Vergleichsangebot erhalten, auf dass ich eingehen möchte. Allerdings frage ich mich, ob ich hierbei etwas beachten muss. Vorallem dann, wenn ich das vorherige Posting lese. Über einen Hinweis wäre ich euch sehr verbunden. Besten Dank und Grüße, Kayns

Meine modUE sah folgendermaßen aus:

Hiermit verpflichte ich,


******************


Bild

Bitte die Board-Regeln beachten!

Auszug:

(2) Verbot:
Das Posten von konkreten Fallbezogenen Unterlassungserklärungen und deren Erläuterungen dazu.
Wir stellen das Musterschreiben einer strafbewehrten modifizierten Unterlassungserklärung zur
Verfügung, die sich im Informationsbereich befindet und in ihrer Aussage und erklärenden Bemerkungen
- eindeutig ist.

Danke - Steffen (Forenbetreiber)

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1316 Beitrag von Steffen » Freitag 28. November 2014, 16:23

[quoteemWerniman]Was haltet ihr davon? Ist das jetzt ne neue Masche, um noch mehr Kohle abzugreifen?[/quoteem]

In der Regel gibt es meist eine ganz banale Erklärung.

Ein gültiger Vergleich wird ja zwischen Parteien geschlossen und ist bindend (Vertragscharakter). Deshalb sollte es doch schon einen Schriftsatz geben zwischen dem Abmahner und dir/deinem Anwalt wo geschrieben steht das mit der Zahlung von einem Betrag-X sowie in soundsoviel Raten - alle - Ansprüche und Forderungen aus der Abmahnung (Aktenzeichen-xyz) abgegolten sind. Oder habt ihr einfach diesen Betrag gezahlt - ohne - der Zustimmung des Abmahners? Das solltest Du aber wissen!

Ansonsten kann es auch nur ein "Büroversehen"sein. Hier einfach Deinem Anwalt anhauen, dass er das abklärt und vom Abmahner eine schriftliche Bestätigung erhält (Inhalt, wie vor-genannt).

Halt uns bitte auf dem Laufenden, gern auch nur per PN und E-Mail.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1317 Beitrag von Kayns » Freitag 28. November 2014, 17:02

Hallo Steffen, sorry für den Fauxpas. Kannst du mir dennoch einen Tipp geben, wie ich mich verhalten soll?

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1318 Beitrag von Steffen » Freitag 28. November 2014, 17:36

[quoteemKayns]mich hatte es ebenfalls 2011 erwischt. Ich habe eine mod. UE versandt und nun kurz vor Ablauf der Verjährung ein Vergleichsangebot erhalten, auf dass ich eingehen möchte. Allerdings frage ich mich, ob ich hierbei etwas beachten muss. Vor allem dann, wenn ich das vorherige Posting lese.[/quoteem]

Hallo Kayns,

alles geschmeidig, ich muss nur in diese Richtung etwas aufpassen.

Viele halte es als eine Phrase, aber letztlich ist es doch so, dass jeder, der nicht zahlte, sich entschied für entweder Verjährung oder Klage. Und wer ohne Anwalt reagiert, muss sich eben bei jedem Schreiben (außergerichtlich/gerichtlich) neu entscheiden, wie er denn vorgehen will. Hier heißt es i.V.m. seiner beweisbaren Verteidigungsstrategie die möglichen Risiken und Kosten im Auge zu behalten.

Ob nun der Abmahner jeden verklagt, der weiterhin renitent ignoriert ...

... da wäre ich entweder ein

}6&(

oder, wenn ich es denn wüsste, die am Meisten gefragte Person im Abmahnwahn. Ich weiß es aber nicht!

Das bedeutet,
  • entweder ignoriert man den Vergleichsvorschlag,
    • => wird man nicht verklagt, hat man alles richtig gemacht
      => wird man verklagt:
      • a) MB kann man ohne Anwalt widersprechen
        b) man verteidigt sich mit einem Anwalt
        c) versucht sofort einen außergerichtlichen Vergleich mit dem Abmahner (geht ohne Anwalt),
  • oder man nimmt den Vergleich an.
Mehr ist es nicht.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1319 Beitrag von Steffen » Freitag 28. November 2014, 19:24

Dann ist es wohl ein "Büroversehen" ...

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1320 Beitrag von Steffen » Mittwoch 3. Dezember 2014, 23:33

Ja, ja ...

VG Steffen

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