Abmahnungen von Sasse, Bachelin und Lichtenhahn Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Ich hatte auch 3 Abmahnungen von N&L nach dem selben Schema, eine davon ist vor eine Woche verjährt und die anderen beiden ende Juli und August diesen Jahres. Jetzt steht nur noch Sasse an, mal sehen wie das ausgeht aber ich habe mich auch fürs aussitzen entschieden bis eine Klageschrift einflattert.
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Ich befürchte das deine 3 Abmahnungen erst zum 31.12 verjähren, musst dich leider noch was gedulden
- Hedgehog87
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Nach meiner mod. UE und meinem Gegenangebot in Höhe von 450€ (anstatt 800€ wie von der Kanzlei verlangt) kam nun deren Antwort, dass sie die Ratenzahlung zwar akzeptieren, aber immerhin noch 600€ verlangen. Soll ich das akzeptieren oder welche realistischen Möglichkeiten habe ich noch? Ich hatte Raten in Höhe von jeweils 150€ angeboten, von daher lag es wohl nahe, dort noch einmal 150€ raufzupacken..
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Bei mir kam noch nix zurück....
Seit Montag 8.7 ist das Brief noch nicht zugestellt worden (Einschreiben mit Rückschein)
Wohl noch nicht angekommen
Bin mal gespannt.
Seit Montag 8.7 ist das Brief noch nicht zugestellt worden (Einschreiben mit Rückschein)
Wohl noch nicht angekommen
Bin mal gespannt.
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Wann treten die Änderungen vom 27.06.2013 die der Bundestag beschlossen hat in Kraft?
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Wenn das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist.stefan2057 hat geschrieben:Wann ...
(Hier Ablauf eines Gesetzgebungsverfahrens)
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
dann treten Gesetzesänderungen wohl doch erst später in Kraft als 26.7.2013? Bin jetzt neu hier. Habe seit ein paar Tagen einen Brief unserer Hamburger Freunde vorliegen.Tenor: Ich hätte auf das letzte schreiben nicht reagiert und werde letztmalig zur Abgabe einer strafbewerten UE aufgefordert. Bisher habe ich aber noch überhaupt keine Abmahnung erhalten. Ich weiß daher eigentlich überhaupt nicht , was mir vorgeworfen wird und unterlassen soll, noch was ich ich jetzt an die Mandantin zu zahlen habe. Diese handelt offensichtlich mit Filmen, wie ich durch diverse Googleleien herausgefunden habe. Wenn ich ein Schreiben erhalten habe soll, dann muss es doch zumindest schriftlich vorliegen, wenn schon nicht als Einschreiben, oder? Ich hatte mal tatsächlich diesen Fakevirus auf dem Rechner, von wegen Bundespolizei, die dann den Internetzugang sperren, der dann nach anonymer Zahlung von 100,- euro wieder freigeschaltet wird. Den Virus konnte ich erfolgreich entfernen. Ich möchte jetzt nicht sagen warum das möglicherweise geschehen ist, nur soviel: Es könnte sein das über meine IP Filmmaterial angeschaut wurde, nicht aber runtergeladen wurde, abgesehen von den paar Sekunden im Puffer.
Könnte über diesen obskuren Weg Datenmaterial an die Filmfirma gegangen sein bzw. an die Kanzlei? Ich kann ja jetzt noch nicht mal die mod.UE schicken, wenn ich gar keine abmahnung schriftlich vorliegen habe. Besteht die Wahrscheinlichkeit, daß die Kanzlei die abmahnung noch gar nicht verfasst hat und nur so tut als ob, damit ich schon mal durch Nachfrage bei Sasse und Partner in irgend einen Fettnapf trete? Ich kann doch jetzt wirklich nur abwarten oder? Bitte um hilfreiche Einschätzung und sag schon mal vielen Dank
Könnte über diesen obskuren Weg Datenmaterial an die Filmfirma gegangen sein bzw. an die Kanzlei? Ich kann ja jetzt noch nicht mal die mod.UE schicken, wenn ich gar keine abmahnung schriftlich vorliegen habe. Besteht die Wahrscheinlichkeit, daß die Kanzlei die abmahnung noch gar nicht verfasst hat und nur so tut als ob, damit ich schon mal durch Nachfrage bei Sasse und Partner in irgend einen Fettnapf trete? Ich kann doch jetzt wirklich nur abwarten oder? Bitte um hilfreiche Einschätzung und sag schon mal vielen Dank
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
[quoteemgitarrenkaiser]... dann treten Gesetzesänderungen wohl doch erst später in Kraft als 26.7.2013?[/quoteem]
Es gibt doch schließlich Wichtigeres! Hier gilt es von allen an Einsicht, das wir die Gürtel enger schnallen müssen.
[quoteemgitarrenkaiser]Bin jetzt neu hier. Habe seit ein paar Tagen einen Brief unserer Hamburger Freunde vorliegen. Tenor: Ich hätte auf das letzte Schreiben nicht reagiert und werde letztmalig zur Abgabe einer strafbewehrten UE aufgefordert. Bisher habe ich aber noch überhaupt keine Abmahnung erhalten. Ich weiß daher eigentlich überhaupt nicht, was mir vorgeworfen wird und unterlassen soll, noch was ich jetzt an die Mandantin zu zahlen habe.[/quoteem]
Ehe man sich jetzt Gedanken über alles und jedes verliert, schreibt man dem Abmahner formlos an. Schildert ihm unter Verwendung des Aktenzeichens, das man kein Abmahnschreiben erhalten hat, fordert eine Kopie des betreffenden Schreibens an - um angemessen reagieren zu können -, sowie erbittet eine angemessene Verlängerung der Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Erhält man dann die Kopie des Abmahnschreiben, entscheidet man, wie man reagieren will.
VG Steffen
Es gibt doch schließlich Wichtigeres! Hier gilt es von allen an Einsicht, das wir die Gürtel enger schnallen müssen.
- 1. Keine peinlichen Diäten-Debatten mehr?
Quelle: http://www.dw.de/abgeordnete-wollen-di% ... a-16716509
Keine peinlichen Diäten-Debatten mehr?
(...) Denn im so genannten Abgeordnetengesetz ist als eine Orientierungsgröße das Gehalt eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes vorgegeben. Das liegt derzeit bei 8.520 Euro, die Abgeordnetendiät dagegen bei "nur" 8.252 Euro. (...)
(...) Das Grundgehalt eines obersten Bundesrichters soll die "angemessene Ausgangsgröße für die Abgeordnetenentschädigung sein". Doch nicht nur das: Künftig soll es den Bundestagsabgeordneten auch erspart bleiben, nach mehr oder minder peinlichen Plenumsdebatten ihre eigenen Diätenerhöhungen zu beschließen, um am nächsten Tag doch wieder die üblichen hämischen Kommentare in den Zeitungen zu lesen. (...)
2. Sommerpause
3. Wagnerfestspiele
4. Hitzerekord
5. Bearbeitung etwas, was alle wussten - Geheimdienst
6. BTW 2013
7. das die versprochenen Hilfen für Flut-Opfer, so spät als möglich ankommen (am besten überhaupt nicht)
8. Ja kein Mindestlohn festgelegt wird, außer in Wahlk(r)ampfversprechen
9. das Armutsreporte “geschönt“ werden usw.
[quoteemgitarrenkaiser]Bin jetzt neu hier. Habe seit ein paar Tagen einen Brief unserer Hamburger Freunde vorliegen. Tenor: Ich hätte auf das letzte Schreiben nicht reagiert und werde letztmalig zur Abgabe einer strafbewehrten UE aufgefordert. Bisher habe ich aber noch überhaupt keine Abmahnung erhalten. Ich weiß daher eigentlich überhaupt nicht, was mir vorgeworfen wird und unterlassen soll, noch was ich jetzt an die Mandantin zu zahlen habe.[/quoteem]
Ehe man sich jetzt Gedanken über alles und jedes verliert, schreibt man dem Abmahner formlos an. Schildert ihm unter Verwendung des Aktenzeichens, das man kein Abmahnschreiben erhalten hat, fordert eine Kopie des betreffenden Schreibens an - um angemessen reagieren zu können -, sowie erbittet eine angemessene Verlängerung der Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Erhält man dann die Kopie des Abmahnschreiben, entscheidet man, wie man reagieren will.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Hallo und erst mal Danke für die schnelle Reaktion. Die Einlassung über den Bundestag musste ich dann doch ein zweites mal lesen um sie nicht in den falschen Hals zu kriegen. Erstmal die Kopie der Abmahnung anzufordern ist sicherlich keine schlechte Idee. ( Reicht per Mail oder sollte es doch ein Einschreiben sein?) Ich hatte die Hoffnung, daß es Erfahrungswerte gibt, in wie weit auch schon mal nur behauptet wird, daß eine Abmahnung geschickt worden ist, um es den Herrschaften in Hamburg noch leichter zu machen, weil ich ja dann mit denen Kontakt aufnehmen muss. In dem Schreiben heißt es , daß ich riskiere, daß bei Nichteinhaltung der Frist die Forderung gerichtlich geltend gemacht wird. Klingt doch irgendwie so, als würden die auch noch im Nebel stochern, oder?
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Hab jetzt erstmal per Mail und per einschreiben um Zusendung der Abmahnkopie sowie um Fristverlängerung gebeten bei Sasse und Partner. Ich hoffe , das war jetzt mal richtig. Grüsse vom Gitarrenkaiser
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
O.K. Halte uns bitte auf dem Laufenden.
VG Steffen
VG Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Interessant bei der Sache von S&P finde ich die Geschichte, dass der Geschäftsführende Partner
Herr S., gleichzeitig
im Vorstand der Senator Entertainment AG sitzt und nebenbei auch Geschäftsführer der
Senator Home Entertainment GmbH ist
Echt schlau gleichzeitig Rechteinhaber und Abmahner zu sein.
Hat zudem paar Mal nen Vertrag mit sich selbt geschlossen, aber dat geht ja noch.....
Herr S., gleichzeitig
im Vorstand der Senator Entertainment AG sitzt und nebenbei auch Geschäftsführer der
Senator Home Entertainment GmbH ist
Echt schlau gleichzeitig Rechteinhaber und Abmahner zu sein.
Hat zudem paar Mal nen Vertrag mit sich selbt geschlossen, aber dat geht ja noch.....
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Mal einen schönen Filmkaufen, bei einem Rechteinhaber mit Sitz in Neumühlen 17 in Hamburg? Sitz der Anwaltskanzlei: Neumühlen 17 in Hamburg. Alles klar?!
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
[quoteemgitarrenkaiser]Mal einen schönen Film kaufen, bei einem Rechteinhaber mit Sitz in Neumühlen 17 in Hamburg? Sitz der Anwaltskanzlei: Neumühlen 17 in Hamburg. Alles klar?![/quoteem]
Das ist doch eine schiefe Diskussion. Wenn Person-Xyz einen Film gekauft hätte, wäre auch keine Abmahnung gekommen hinsichtlich eines UrhR-Verstoßes in einem P2P-Netzwerk über den Anschluss-Abc.
Ich glaube auch nicht, dass irgendjemand gezwungen wird ein P2P-Client zu installieren, und urheberrechtlich geschütztes Zeugs herunterzuladen. Insbesondere 2013, wo mittlerweile es überall klar sein sollte, das man hierfür abgemahnt werden kann. Das Problem, das jeder überheblich saugt und sich mit dem Thema intensiv auseinandersetzt - mit Erhalt des Abmahnschreiben. Ging mir doch genauso. Aber mit Einstellung von P2P 12/2006 habe ich keine Abmahnung (jedenfalls für P2P) erhalten. Ich kann langsam die Ausreden nicht mehr lesen.
Und selbst wenn man auf einer Etage sich Büroräume sogar teilt, sollte man kaufen statt saugen.
VG Steffen
Das ist doch eine schiefe Diskussion. Wenn Person-Xyz einen Film gekauft hätte, wäre auch keine Abmahnung gekommen hinsichtlich eines UrhR-Verstoßes in einem P2P-Netzwerk über den Anschluss-Abc.
Ich glaube auch nicht, dass irgendjemand gezwungen wird ein P2P-Client zu installieren, und urheberrechtlich geschütztes Zeugs herunterzuladen. Insbesondere 2013, wo mittlerweile es überall klar sein sollte, das man hierfür abgemahnt werden kann. Das Problem, das jeder überheblich saugt und sich mit dem Thema intensiv auseinandersetzt - mit Erhalt des Abmahnschreiben. Ging mir doch genauso. Aber mit Einstellung von P2P 12/2006 habe ich keine Abmahnung (jedenfalls für P2P) erhalten. Ich kann langsam die Ausreden nicht mehr lesen.
Und selbst wenn man auf einer Etage sich Büroräume sogar teilt, sollte man kaufen statt saugen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Hallo Steffen, hallo all Ihr anderen!
Ich kann es gut verstehen, daß man dumme ausreden nicht mehr ertragen kann nach all den Jahren. Nun bin ich aber erst ne knappe Woche wieder in der Abmahnmühle. Habe nun seit heute morgen wieder nur per E-mail Antwort von Sasse und co in Form einer Abmahnung von Wvg über 800 euro wegen walking the dead. Hab mich grade schlau gemacht und werde erstmal eine modUe abgeben, vielleicht auch geben lassen. Mir wurde auch geraten, daß es erstmal bei außergerichtlichem Stadium völlig wurscht ist, ob ich oder jemand anders bei uns diesen Film runtergesaugt hat. Ich persönlich wars auf jeden Fall nicht. Aber man lebt ja nicht alleine... Interresant ist auch daß Sasse und Partner in meiner Sache schon vor einem Jahr gemahnt haben, aber erst vor einer Woche schriftlich erneut gemahnt haben. Die haben wohl immer noch gut zu tun. Die Frist ist großzügigerweise um genau eine Woche verlängert worden. Ich übrigens auch der Meinung, daß Urheberrechte gewahrt werden sollten, nur wenn ich jetzt erlebe wie wirklich mit Kanonen auf Spatzten geschossen wird, bin ich auch der Meinung, daß man in diesem Forum sich nicht selbst beweinen sollte , sondern auf eine faire gesetzliche Handhabe von Urheberrechten im Netzt hinarbeiten sollte, etwa das französische Modell, oder Verfahrensdecklung bei nachweislich minderjährigen Netzbenutzern, die sich vielleicht nachts einloggen, aber noch nicht mal wissen, wie man Urheberrecht buchstabiert. Also Urheberrecht ja, aber keine Lizens zum Gelddrucken für Anwalt und co.
Ich kann es gut verstehen, daß man dumme ausreden nicht mehr ertragen kann nach all den Jahren. Nun bin ich aber erst ne knappe Woche wieder in der Abmahnmühle. Habe nun seit heute morgen wieder nur per E-mail Antwort von Sasse und co in Form einer Abmahnung von Wvg über 800 euro wegen walking the dead. Hab mich grade schlau gemacht und werde erstmal eine modUe abgeben, vielleicht auch geben lassen. Mir wurde auch geraten, daß es erstmal bei außergerichtlichem Stadium völlig wurscht ist, ob ich oder jemand anders bei uns diesen Film runtergesaugt hat. Ich persönlich wars auf jeden Fall nicht. Aber man lebt ja nicht alleine... Interresant ist auch daß Sasse und Partner in meiner Sache schon vor einem Jahr gemahnt haben, aber erst vor einer Woche schriftlich erneut gemahnt haben. Die haben wohl immer noch gut zu tun. Die Frist ist großzügigerweise um genau eine Woche verlängert worden. Ich übrigens auch der Meinung, daß Urheberrechte gewahrt werden sollten, nur wenn ich jetzt erlebe wie wirklich mit Kanonen auf Spatzten geschossen wird, bin ich auch der Meinung, daß man in diesem Forum sich nicht selbst beweinen sollte , sondern auf eine faire gesetzliche Handhabe von Urheberrechten im Netzt hinarbeiten sollte, etwa das französische Modell, oder Verfahrensdecklung bei nachweislich minderjährigen Netzbenutzern, die sich vielleicht nachts einloggen, aber noch nicht mal wissen, wie man Urheberrecht buchstabiert. Also Urheberrecht ja, aber keine Lizens zum Gelddrucken für Anwalt und co.
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Kurz und knapp: Es gibt aber nun einmal bestehende Gesetze und eine Rechtsprechung. Mit denen müssen wir klarkommen, bis neuere kommen oder eine Änderung ersichtlich. Fairness wird im Urheberrecht und Zivilrecht nicht thematisiert!
Und wenn ich unberechtigt angemahnt werde, weise ich die Abmahnung sofort zurück oder erhebe eine neg. Feststellung (nur mit Anwalt). Und wenn ich eine mod. UE abgebe, nicht zahle und auf den Kelch der Verjährung und dessen Vorüberziehen hoffe, dann muss ich 3 Jahre warten und mit weiterer Briefpost des Abmahners - oder gar Gerichtspost - rechnen.
VG Steffen
Und wenn ich unberechtigt angemahnt werde, weise ich die Abmahnung sofort zurück oder erhebe eine neg. Feststellung (nur mit Anwalt). Und wenn ich eine mod. UE abgebe, nicht zahle und auf den Kelch der Verjährung und dessen Vorüberziehen hoffe, dann muss ich 3 Jahre warten und mit weiterer Briefpost des Abmahners - oder gar Gerichtspost - rechnen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Hallo,
Erstmal ein großes lob für die seite. Hat mir im ersten schritt wirklich weiter geholfen
Leider hat es mich auch erwischt mit einer folge von TWD.
Vorweg ich hatte mich fürs bezahlen entschieden weil ich mir weiteren stess bewahren wollte.
Ich habe die mod. UE und ein vergleichsangebot (vorlage verwendet) abgeschickt und eine antwort bekommen.
UE wurde akzeptiert aber nicht die 450€ vergleichssumme, sondern wollen sie jetzt 600€ haben.
Meien frage: ist dieses angebot nur bis zu der gegebenen frist gültig? Kann ich ein noch einmal ein gegenangebot unterbreiten von sagem wir mal 500€?
Erstmal ein großes lob für die seite. Hat mir im ersten schritt wirklich weiter geholfen
Leider hat es mich auch erwischt mit einer folge von TWD.
Vorweg ich hatte mich fürs bezahlen entschieden weil ich mir weiteren stess bewahren wollte.
Ich habe die mod. UE und ein vergleichsangebot (vorlage verwendet) abgeschickt und eine antwort bekommen.
UE wurde akzeptiert aber nicht die 450€ vergleichssumme, sondern wollen sie jetzt 600€ haben.
Meien frage: ist dieses angebot nur bis zu der gegebenen frist gültig? Kann ich ein noch einmal ein gegenangebot unterbreiten von sagem wir mal 500€?
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
[quote="Asd321"
UE wurde akzeptiert aber nicht die 450€ vergleichssumme, sondern wollen sie jetzt 600€ haben.
Meien frage: ist dieses angebot nur bis zu der gegebenen frist gültig? Kann ich ein noch einmal ein gegenangebot unterbreiten von sagem wir mal 500€?[/quote]
Wenn man bedenkt, dass das AG Hamburg den Streitwert grade auf 1000 Euro begrenzt hat (http://www.dr-schenk.net/aktuelles/news ... 0-EUR.html" onclick="window.open(this.href); return false;), wäre ich ja an Deiner Stelle versucht in einer erneuten Antwort "grosszügige" 300 Euro anzubieten - kann natürlich auch mächtig nach hinten losgehen und ich persönlich würd's mich nicht ohne Anwalt trauen...
UE wurde akzeptiert aber nicht die 450€ vergleichssumme, sondern wollen sie jetzt 600€ haben.
Meien frage: ist dieses angebot nur bis zu der gegebenen frist gültig? Kann ich ein noch einmal ein gegenangebot unterbreiten von sagem wir mal 500€?[/quote]
Wenn man bedenkt, dass das AG Hamburg den Streitwert grade auf 1000 Euro begrenzt hat (http://www.dr-schenk.net/aktuelles/news ... 0-EUR.html" onclick="window.open(this.href); return false;), wäre ich ja an Deiner Stelle versucht in einer erneuten Antwort "grosszügige" 300 Euro anzubieten - kann natürlich auch mächtig nach hinten losgehen und ich persönlich würd's mich nicht ohne Anwalt trauen...
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
[quoteemAsd321]Kann ich ein noch einmal ein Gegenangebot, unterbreiten von sagen wir mal 500€?[/quoteem]
Vergleichsverhandlungen sind ein Hin und Her. Du hast eine mod. UE abgegeben und hast vorgeschlagen, statt 800,-€ nur 450,-€ zu zahlen. Der Abmahner sagt: Vergleich ja, aber nur mit 600,-€.
Du kannst jetzt z.B. auch ein Gegenangebot von z.B. 100,-€ unterbreiten. Was kann denn passieren?
VG Steffen
Vergleichsverhandlungen sind ein Hin und Her. Du hast eine mod. UE abgegeben und hast vorgeschlagen, statt 800,-€ nur 450,-€ zu zahlen. Der Abmahner sagt: Vergleich ja, aber nur mit 600,-€.
Du kannst jetzt z.B. auch ein Gegenangebot von z.B. 100,-€ unterbreiten. Was kann denn passieren?
- 1. man sagt - was ich definitiv nicht denke - ja (Rechtsstreit erledigt)
2. man sagt - ja, aber nur bei letztmalig 600,-€ (Entscheidung zahlen/nicht zahlen)
3. man sagt - nein - Geduldsfaden überspannt - 800,-€ aus der Abmahnung oder Klage (Entscheidung zahlen/nicht zahlen)
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
So, bei mir der selbe Fall wie er schon zigtausend mal aufgelistet wurde:
Sasse & Partner > Film: Silver Linings....Vergleichsangebot: 800€
Habe pro Forma bei einem Anwalt um ein Informationsgespräch gebeten, er hat mich drum gebeten, einen Rechtsanwalt zu konsultieren (oh wunder!) und die Sache über ihn abwickeln zu lassen:
Er hat mir dann auch die Kosten genannt, die auf mich zukämen: 230€ für den Anwalt, damit die modifizierte Unterlassungserklärung über seine Seite abgewickelt wird, ist das nicht utopisch angesetzt?
Überdies hat er den Punkt hinzugefügt, dass Sasse&Partner ihn bereits kennen, ein Risiko aber nie ausgeschlossen werden kann.
Da lege ich lieber selbst Hand an die Sache und befolge die Schritte, die vom werten Steffen bereits in zahllosen Mengen gepostet wurden.
Sasse & Partner > Film: Silver Linings....Vergleichsangebot: 800€
Habe pro Forma bei einem Anwalt um ein Informationsgespräch gebeten, er hat mich drum gebeten, einen Rechtsanwalt zu konsultieren (oh wunder!) und die Sache über ihn abwickeln zu lassen:
Er hat mir dann auch die Kosten genannt, die auf mich zukämen: 230€ für den Anwalt, damit die modifizierte Unterlassungserklärung über seine Seite abgewickelt wird, ist das nicht utopisch angesetzt?
Überdies hat er den Punkt hinzugefügt, dass Sasse&Partner ihn bereits kennen, ein Risiko aber nie ausgeschlossen werden kann.
Da lege ich lieber selbst Hand an die Sache und befolge die Schritte, die vom werten Steffen bereits in zahllosen Mengen gepostet wurden.