Abmahnungen von Sasse, Bachelin und Lichtenhahn Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1401 Beitrag von Steffen » Mittwoch 30. September 2015, 20:51

Danke für die Info. Letztendlich ist es Deine Entscheidung. Wenn Du selbst damit im Reinen bist, dann ist es so.

VG Steffen

frycook
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1402 Beitrag von frycook » Mittwoch 7. Oktober 2015, 10:02

Hallo,

mir gehts ähnlich wie Tunero. Habe im Sept.2013 die Abmahnung bekommen. Mod. UE per Mail hingeschickt, seitdem nichts mehr von denen gehört. Bis vorgestern das Schreiben (dieses Mal per Brief statt Post) reinkam, dass sie Klage einreichen werden.
Ich bin im Moment soweit, dass ich einen Vergleich erzielen will. Die ursprüngliche Forderung waren knapp 800€.
Tunero hat ja per Mail angeboten 300€ zu zahlen, woraufhin sie sich auf 500€ geeinigt haben. Das wäre für mich auch gerade noch ok.
Ich frage mich, wie ich das am geschicktesten anstelle. Man hat ja wahrscheinlich nicht mehr als einen Versuch. Wie formuliert man das Schreiben? Ist e-Mail der "richtige" Weg? Auf welcher Basis schlägt man die Höhe des Vergleichs vor? Bekommt man eine Bestätigung von der Kanzlei, dass damit das Thema vom Tisch ist?
Fragen über Fragen... Ich habe auch Tunero schon gefragt, wollte mir aber zusätzlich noch weitere Meinungen einholen.

Danke schonmal!

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1403 Beitrag von Steffen » Mittwoch 7. Oktober 2015, 10:14

Hallo @frycook,

man muss anfänglich daran denken, einerseits wird ein Forum keinen Anwalt ersetzen (können) und anderseits, ein Forum darf auf eine konkrete Rechtsfrage keine konkrete Antwort erteilen. Jetzt kommt zwar wieder der Gedanke, für was dann ein Forum überhaupt da ist? Für ein allgemeine Diskussion über allgemeine Fragen sowie allgemeine Probleme zum Recht.

,j.j-.


Dann gibt es, wenn man die 'Forensuche' verwendet auch ein Link, wo man einiges erfährt.

Link - klick mich!


Immer unter den Gesichtspunkt:
  • a) beide Parteien sind vergleichsbereit
    b) man einigt einvernehmlich
    c) mit Abschluss (ohne gerichtliche Schritte des Abmahners) sollten -alle- Ansprüche und Forderungen abgegolten sein
    d) ein einvernehmlicher Vergleich = Vertrag und bindend!
VG Steffen

Jerry
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1404 Beitrag von Jerry » Freitag 9. Oktober 2015, 14:20

Hallo,

vielen Dank für die ganzen Beiträge.
Weiß jemand was wäre wenn mein Bekannter aus dem Ausland zu Besuch war, ich ihm klar gesagt habe, was nicht geht und er sich darüber hinweg gesetzt hat und das jetzt auch bestätigen würde.
Leider kann er halt nicht nach Deutschland kommen. Eine Versicherung an Eides statt läge aber vor.
Danke Euch!

rumpl
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1405 Beitrag von rumpl » Samstag 10. Oktober 2015, 04:08

tunero hat geschrieben:2,5 Jahre war Ruhe, am 31.12.2015 wäre verjährt, vor 4 Wochen kam die Androhung der Klage, habe per Mail geantwortet und nen Vorschlag als Vergleich von 300 Euro eingereicht
Hattest du nicht vorgehabt abzuwarten bis eine tatsächliche Klage reinkommt bevor du einen Anwalt beanspruchst? Die Androhung der Klage ist ja erstmal nichts weiter als eine Drohung.

Was hat deine Meinung geändert dass du denen von alleine entgegen gekommen bist? Das war vermutlich ihr Ziel.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1406 Beitrag von Steffen » Mittwoch 21. Oktober 2015, 10:44

WBS-LAW: Sasse & Partner verliert vor dem Amtsgericht Leipzig



10:45 Uhr


Das Amtsgericht in Leipzig (Az. 107 C 2133/15) entschied erneut in einer Filesharing Sache zugunsten eins unseres Mandanten. Splendid Film vertreten durch die Abmahnkanzlei Sasse & Partner gelang der Nachweis der Täterschaft unseres Mandanten nicht.


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Rechtsanwalt Christian Solmecke

WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte GbR
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29 | 50672 Köln
Tel.: 0221 / 951 563 0 | Fax: 0221 / 400 675 52
E-Mail: info@wbs-law.de | Web: www.wbs-law.de

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Wir berichten: Ein erneuter Filesharing-Erfolg unserer Kanzlei vor dem Amtsgericht Leipzig gegen die Splendid Film GmbH, die durch die bekannte Hamburger Abmahnkanzlei Sasse & Partner vertreten wurde.



Abmahnung wegen "The Expendables 2" erhalten

Unser Mandant wurde von der Gegenseite am 20.03.2013 erstmalig abgemahnt. Es wurde behauptet, dass Dritten über die IP-Adresse unseres Mandanten der Film "The Expendables 2" zum Download angeboten wurde. Gefordert wurden zum einen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zum anderen die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 800,00 Euro. Am 28.03.2013 gaben wir daraufhin im Namen unseres Mandanten eine modifizierte Unterlassungserklärung ab und verweigerten die Zahlung der geforderten Summe.

Im Verfahren vor dem AG Leipzig forderte die Gegenseite nun einen Gesamtbetrag von 1.255,80 Euro zuzüglich Zinsen ein, bestehend aus 400,00 Euro Schadensersatz sowie vorgerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten von 755,80 Euro.



Film wurde nicht zum Download angeboten

Unser Mandant bestritt, dass er den abgemahnten Film "The Expendables 2" über seinen Anschluss öffentlich zugänglich gemacht und somit für andere zum Download angeboten habe. Zudem hat unserer Auffassung nach keine ordnungsgemäße Dokumentation der Rechtsverletzung vorgelegen. Ferner bestritten wir, dass die Gegenseite Inhaberin der Verwertungsrechte an dem Film und damit das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung habe.

Darüber hinaus hatte zum Tatzeitpunkt neben unserem Mandanten sein Sohn und seine Ehefrau Zugriff auf den Internetanschluss. Auf Nachfrage unseres Mandanten hatten alle Familienmitglieder mitgeteilt, dass sie keine Tauschbörsen genutzt haben.



Klage war zulässig hat in der Sache jedoch keinen Erfolg

Das Amtsgericht Leipzig entschied nun, dass die Klage zwar zulässig gewesen sei, in der Sache jedoch keinen Erfolg hatte. Daher besteht kein Anspruch gegen unseren Mandanten auf Zahlung des geforderten Schadensersatzes oder auf Erstattung entstandener Rechtsanwaltskosten. Er hafte weder als Täter noch als Störer urteilte die Richterin am AG Leipzig.



Keine Haftung als Täter

Der Nachweis der Täterschaft ist der Gegenseite nicht gelungen. Es ist grundsätzlich Sache des Rechteinhabers darzulegen und nachzuweisen, dass der jeweilige Beklagte Täter oder Teilnehmer der behaupteten Urheberrechtsverletzung ist (BGH, Urt. v. 15.11.2012, I ZR 74/12 - "Morpheus"). Eine tatsächliche Vermutung für die Täterschaft des Anschlussinhabers kommt nur in Betracht, wenn es sich bei dem Anschlussinhaber um den alleinigen Nutzer des Anschlusses handelt, also nicht in Fällen, in denen Familienangehörige ebenfalls als Täter in Betracht kommen.



Sekundärer Darlegungslast genüge getan

Da die Rechteinhaber und Abmahnkanzleien in der Regel jedoch nicht wissen können, ob es sich um einen Ein- oder Mehrpersonenhaushalt handelt traf unseren Mandanten eine sekundäre Darlegungslast. Hier genügt allerdings die Information, wer zum Tatzeitpunkt welche Mitbenutzungsmöglichkeit besaß. Wie bereits erwähnt hatten der Sohn unseres Mandanten sowie seine Ehefrau Zugriff. Beide Familienangehörigen machten von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Der sekundären Darlegungslast hatte unser Mandant damit genügt.

Damit lag der Ball wieder auf der Seite der Gegenseite und Sasse hätte gemeinsam mit Splendid Film den Beweis erbringen müssen, dass unser Mandant den Anschluss doch alleine nutzt. Diesen Beweis konnte die Gegenseite nicht führen.



Keine Haftung als Störer

Eine Haftung als Störer war für das Gericht ebenfalls zutreffend nicht gegeben. Zum einen war der Anschluss gesichert und zum anderen lag kein Verstoß gegen eventuelle Überwachungs- und / oder Belehrungspflichten vor. Sowohl der Sohn als auch seine Frau waren beide zum Tatzeitpunkt volljährig gewesen. Volljährige Familienangehörige jedoch müssen jedoch nicht belehrt oder überwacht werden.


Dieses Urteil reiht sich in eine ganze Reihe erfolgreich geführter Filesharing-Verfahren unserer Kanzlei in jüngerer Vergangenheit ein. Bei Interesse, erfahren Sie unter folgendem Link mehr: Siegreiche Filesharing-Verfahren mehren sich (TOS)


~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Autor: Rechtsanwalt Christian Solmecke
Quelle: www.wbs-law.de
Link: https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesh ... zig-63837/

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AG Leipzig, Urteil vom 07.10.2015, Az. 107 C 2133/15

Ellradio
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1407 Beitrag von Ellradio » Donnerstag 22. Oktober 2015, 22:11

Guten Abend zusammen,

mich hat's auch erwischt. Aber der Reihe nach:

1. Ich habe am 26.08.2013 einen Brief von Sasse & Partner Rechtsanwälte bekommen, indem ich dazu aufgefordert wurde, wegen unerlaubtem Anbieten geschützter Werke in Tauschbörsen 800 Euro zu zahlen

2. Am 28.08.2013 habe ich Sasse & Partner Rechtsanwälte meine modifizierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zugeschickt

3. Am 23.09.2013 haben Sasse & Partner Rechtsanwälte den Erhalt der Unterlassungserklärung bestätigt

4. Am 20.10.2015 haben Sasse & Partner Rechtsanwälte mir einen Brief mit folgendem Inhalt geschickt:
...in oben bezeichneter Angelegenheit werden wir nunmehr, da die Vergleichsbemühungen unserer Mandantin als gescheitert gelten müssen, auftragsgemäß Klage einreichen
Ich habe mir jetzt sehr viele Seiten in diesem Thread durchgelesen, weiß aber leider nicht so recht, was jetzt die beste Vorgehensweise ist. Aus meiner Sicht bietet sich folgendes an:

1. Klage ist natürlich keine Option ;)
2. Einen Vergleich anbieten und dafür die Mustervorlage nutzen
3. Den Vergleichsbetrag bezahlen

Oder ist das sowieso jetzt alles egal, weil die auf jeden Fall die Klage einreichen werden?

Besten Dank und Gruß,
André

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1408 Beitrag von Steffen » Donnerstag 22. Oktober 2015, 23:07

[quoteemEllradio]1. Klage ist natürlich keine Option
2. Einen Vergleich anbieten und dafür die Mustervorlage nutzen
3. Den Vergleichsbetrag bezahlen[/quoteem]

Wenn für dich ein Klageverfahren keine Option ist, sollte man sich mit dem Abmahner vergleichen. Einfach mal Morgen dort anrufen und einen günstigen Vergleich versuchen (Hinweise: Link). Es ist der einfachste und schnellste Weg, wenn man sich a) vergleichen und b) keine Klage möchte.

VG Steffen

Ellradio
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1409 Beitrag von Ellradio » Donnerstag 22. Oktober 2015, 23:15

Danke Steffen für deine schnelle Antwort.

Werden die denn auf den Vergleich überhaupt noch eingehen, da sich der Brief so liest, als ob die Klage unabhängig davon eingereicht wird?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1410 Beitrag von Steffen » Donnerstag 22. Oktober 2015, 23:17

So schnell schießen die Preußen nicht. Nur sollte man jetzt nicht Wochen warten. Einfach morgen da einmal anrufen.

VG Steffen

Ellradio
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1411 Beitrag von Ellradio » Donnerstag 22. Oktober 2015, 23:30

Danke dir, dann rufe ich morgen mal dort an.

rumpl
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1412 Beitrag von rumpl » Freitag 23. Oktober 2015, 00:30

Hier zieht ja nun wirklich jeder den Schwanz bei diesen "wir klagen jetzt"-Briefen ein. Die Briefe scheinen erfolgsversprechend für Sasse zu sein. Dabei hat sich mit Erhalt des Briefes überhaupt nichts an der Ausgangslage geändert, finde ich. Das Risiko eine Klage zu bekommen ist immer noch genauso groß wie damals, als man sich entschieden hat, eine mod. Unterlassungserklärung loszuschicken und abzuwarten.

Ich will denen nicht mein Geld geben. 800 Euro für 1 Minute Upload? Gehts noch? Ich will denen auch keine 500 Euro geben.

Wenn alle Leute sofort bei diesem Klagebrief nachgeben, bleibt evtl. nur noch eine handvoll Leute übrig, die weiter ausharren, und für die es sich entweder nicht lohnt, vor Gericht zu ziehen, oder für die es sich gerade lohnt, vor Gericht zu ziehen.

Mal sehen, wo die Reise hinführt. :|

Was die gelegentlichen Siege vor Gericht anbelangt, die Steffen postet, ich weiß ja nicht, ob das wirklich motivierend ist, da das Verhältnis zwischen gewonnen und verloren nicht bekannt ist. Oder ist es?
Ein kleinbisschen hilft es aber schon :).

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1413 Beitrag von Steffen » Freitag 23. Oktober 2015, 10:16

Hallo @rumpel,

es geht ja wieder einmal um
  • a) auf AW3P wird man zum Zahlen genötigt und alle zahlen nur da!
    b) die Berichterstattung von Gerichtsurteilen ist "kontraproduktiv", lieber die geistigen Ergüsse anonymen User


Ich habe einmal eine Rechnung: "100 Abgemahnte" aufgestellt, die niemand gefallen wird, aber den Kern trifft!

Vorgerichtlich - sagen wir - 100 Abgemahnte pro Gestattungsbeschluss:
  • 25 % Zahlen sofort: 25 Abgemahnte
  • 25 % wollen - sofort oder später - einen Vergleich: 25 Abgemahnte
  • 10 % reagieren nicht: 10 Abgemahnte
  • 40 % geben nur eine mod. UE ab und verweigern - erst einmal - die Zahlung: 40 Abgemahnte
50 renitente Nichtzahler:
  • 50 % werden verklagt: 25 Abgemahnte
  • 50 % verjähren: 25 Abgemahnte
Nur gerichtlich = 25 Abgemahnte als Beklagte:
  • 5 x EV oder Unterlassungsklage
  • 20 x Leistungsklage
    • 5 erkennen sofort an
    • 1 versäumt
    • 10 vergleichen sich außergerichtlich / gerichtlich
    • 4 verteidigen sich aktiv
      • 2 verlieren; 1 geht durch die Instanzen
      • 2 gewinnen
Dies widerspiegelt die Realität und nicht die lilabunte Forenwelt, die sowieso nur noch besteht auf Schreiben von Debcon zu reagieren und zu Stoßzeiten bzgl. MB oder Klage zu diskutieren bzw. einen Privatchat zu führen. Die Foren sind tot! Auch diese Entwicklung wurde - hier - schon rechtzeitig erkannt.

Letztlich gilt für jeden Betroffenen - mit jedem neuen außergerichtlichen / gerichtlichen Schreiben -
  • a) warte ich weiter ab - Klage oder Verjährung (Chancen 50-50)
    b) zahle ich und versuche dazu einen Privatvergleich.
Und diese Entscheidung kann st weder Du noch ich noch ein Forum irgendjemand abnehmen.


Zur Gerichtsberichtserstattung

Sicherlich gehört dieser Abmahner nicht zu denen, die Abmahnung in großer Anzahl versenden. Das heißt, natürlich hat man dann mehr Zeit, sich auch um die renitenten Nichtzahler zu kümmern, und es werden nicht so viele durchs Verjährungsraster flutschen. Anderseits ist es auch logisch, das nicht jeden Tag von heroischen Siegen von eigenen Anwälten und Betroffenen berichtet werden kann. Weil es die nicht gibt! Das ist dann wieder vielen geschuldet. Entweder ist der Abmahner besser, oder wir schlechter. Suche es dir aus, was dir genehm ist.

Ansonsten werde ich - egal wer was meint - jedes Urteil (gewonnen /verloren) worüber ich Kenntnis habe berichten!



VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1414 Beitrag von rumpl » Dienstag 27. Oktober 2015, 02:21

Das wirft auf jeden Fall neues Licht auf die Sache. Danke, Steffen.

Wie bist du eigentlich in diese ganze Sache hineingeraten, wenn ich fragen darf?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1415 Beitrag von Steffen » Dienstag 27. Oktober 2015, 05:05

Selbst am 15.12.200 wegen die "Gilde 2", damals von KUW (dann U+C, dann Geschichte) abgemahnt. Damals noch 150,- €. Keine UE, keine Zahlung, Strafanzeige (keinen Erfolg) verjährt.

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1416 Beitrag von herbertmaier » Mittwoch 18. November 2015, 12:46

Hallo zusammen,

ich wollte nur auch mal ein Status Update geben. ich wurde auch Anfang 2012 abgemahnt und hatte bis auf die Antwort auf die Unterlassungserklärung keine weitere Post mehr erhalten. Am Montag hab ich jetzt ein Schreiben von Sasse bekommen, das ich jetzt schnellstmöglich zahlen soll, sonst ergeht ein gerichtlicher Mahnbescheid... Das lustige daran ist das Sasse von sich aus den zahlbaren Betrag auf 450,- gedrückt hat (von ursprünglich 800,-). Naja, bin gespannt was jetzt passiert... :D Abwarten und Tee trinken.

Beste Grüße,

Herbie

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1417 Beitrag von Steffen » Mittwoch 18. November 2015, 13:08

Schau mal trotzdem, nach der möglichen Aufschlüsselung der 450,-€. Meist geht es dann nur separat entweder um den SE oder nur um die AG.

VG Steffen

herbertmaier
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1418 Beitrag von herbertmaier » Mittwoch 18. November 2015, 13:22

Hallo Steffen,

der genaue Wortlaut is:
... in oben bezeichneter Angelegenheit konnte eine Einignung leider nicht erzielt werden, so das wir zur Hemmung der Verjährung beauftragt worden sind,
das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten.
Zur Vermeidung der gerichtlichen Auseinandersetzung ist unsere Mandantin letztmalig zum Abschluss eines Vergleichs bereit und hierbei auf Sie zuzugehen.
Sollte bis zum XX.XX.2015 ein Betrag in Höhe von 450,- auf unserem Anderskonto eingehen, wird unsere Mandantin die Angelegenheit als erledigt betrachten.
Andernfalls wird wie vorstehend angekündigt das Mahnverfahren einzuleiten sein. Wir bitten um Verständnis für die Tatsache,
dass diese Frist aus prozessualen Gründen nicht verlängert werden kann. ...
Im Endeffekt ist das ganze nur eine Seite mit oben der Addresse, dann dem Text und der (gedruckten) Unterschrift eines der Sasse-Gehilfen.

Beste grüße,

Herbie

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1419 Beitrag von Steffen » Mittwoch 18. November 2015, 13:28

Danke für die Info und halte uns bitte auf dem Laufenden.

VG Steffen

PetraB
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1420 Beitrag von PetraB » Mittwoch 18. November 2015, 15:42

Hallo, selbiger Brief mit gleicher Summe ist bei (m)einer betroffenen Verwandten auch kürzlich eingetroffen. Die Abmahnung stammt aus Ende 2011 (Mitteilung des Providers im Nov, Zugang Abmahnung Dez., seitdem nur Bettelbriefe, kein MB). Ihr Anwalt hat just zur Zahlung geraten. Demfolgend freut sie sich gerade überschwänglich das Thema abgeschlossen zu haben. Sie hat gezahlt.

ohne jetzt die Party stören zu wollen weil es sich eh nicht mehr ändern lässt...aber das riecht doch nach bereits 11 Mon. verjährt? 1-2-3-s

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