Abmahnungen von Sasse, Bachelin und Lichtenhahn Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1361 Beitrag von Steffen » Samstag 9. Mai 2015, 10:54

Jetzt kein Joke von mir. Verfasse doch einmal eine Online-Petition. Es gibt auch welche, wo keine zig-Unterschriften notwendig sind.

VG Steffen

abzocke
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1362 Beitrag von abzocke » Samstag 9. Mai 2015, 11:46

@kittykat

Es werden Bettelbriefe erfolgen, die in ihrer Summe schwanken.Ich wurde 2010 abgemahnt habe weder einen MB erhalten noch wurde ich verklagt.Mein Fall ist mittlerweile verjährt.Sasse ist klagefreundlicher als andere Kanzleien in diesem Metier ,aber wie in meinem Fall zu sehen, verklagt er auch nicht jeden.

Ich würdere weitere Bettelbriefe abheften.Einem MB komplett wiedersprechen(geht auch ohne Anwalt) und nur einen Anwalt hinzuziehen, wenn man wirklich verklagt wird.Man kann sich auch noch vergleichen,wenn man verklagt wurde.

Targhas
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1363 Beitrag von Targhas » Montag 11. Mai 2015, 07:38

Hier nur ein kurzer Bericht von mir :
Abmahnung wegen wandelnder Toten im November '11
Mod UE und Ende März kam Annahme mit weiterer Forderung von 800 €. Seit dem kam nichts mehr, denke mal es sollte
Alles durchgestanden sein.

voter
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1364 Beitrag von voter » Mittwoch 27. Mai 2015, 18:39

Hat jemand diese Geschichte gesehen https://ngb.to/threads/4129-Mutter-hat- ... lten/page2

Sieht irgentwie selstam aus...
Anscheinend hat es bei jemanden nicht funktioniert und er ist in Komplizierte Verhandlungen über ein Vergleich gelandet.

achmann
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1365 Beitrag von achmann » Donnerstag 4. Juni 2015, 11:05

Bin ich eigentlich als Abgemahnter verpflichtet, dem Abmahner bei Umzug meine neue Anschrift mitzuteilen? Ich würde, da ich die Strategie modUE und abwarten verfolge, ungern schlafende Hunde wecken ;)

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1366 Beitrag von Steffen » Donnerstag 4. Juni 2015, 11:35

[quoteemachmann]Bin ich eigentlich als Abgemahnter verpflichtet, dem Abmahner bei Umzug meine neue Anschrift mitzuteilen? Ich würde, da ich die Strategie mod. UE und abwarten verfolge, ungern schlafende Hunde wecken![/quoteem]

Diese Rechtsfrage und Rechtsthema wird immer wieder gestellt und konträr diskutiert. Da es keine gefestigte Rechtsprechung - ich glaube nicht einmal eine auf Filesharing bezogen überhaupt - gibt, konnten mit hier selbst Juristen - keine - verbindliche Antwort geben.

Sorry für den nachfolgenden Textbaustein, aber diese Frage wird einfach so oft gestellt, dass ich nicht jedes Mal neu antworten möchte.


AW3P-Textbaustein:


"Muss ich dem Abmahner einen Wohnortwechsel / Adressänderung melden?"

Vorwort

In einem Forum muss man sich zu gewissen Themen positionieren. Natürlich kann man auch nachplappern, was jeder anonyme Forenuser so schreibt. Mach ICH aber nicht. Jeder Forenbetreiber / Administration (mit ladungsfähiger Anschrift) ist deshalb gut beraten - eine einheitliche Ausrichtung festzulegen. Das erspart Kummer und Sorgen und unterschiedliche Meinungen zu diesem Thema.
»So steht die Ausrichtung bei AW3P fest - eine Adressänderung ist dem Abmahner / Inkasso mitzuteilen!«
Natürlich gibt es hierzu keine gefestigte bzw. keine Rechtsprechung, worin steht das ein Unterlassungsschuldner oder ein Abgemahnter (allgemein) eine Adressänderung dem Unterlassungsgläubiger oder dem Abmahnenden (allgemein) mitteilen muss.


Was will man denn aber mit dem Nichtmelden erreichen?
  • a) Hoffnung, dass es dem Abmahner zu viel Arbeit sei, die neue Adresse herauszufinden, und man vielleicht abgelegt wird
    b) will man selbst keine "schlafende Hunde wecken"
    c) es gibt generell dafür keine Meldepflicht

Ja aber es gehen ja Tausende Briefe verloren?

BGH, Beschluss vom 12.09.2013 - Az. V ZB 187/12
  • (...) Eine Partei darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass im Bundesgebiet werktags aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag ausgeliefert werden. Geht eine Sendung verloren oder wird sie verspätet ausgeliefert, darf dies der Partei nicht als Verschulden angerechnet werden. Weitere Vorkehrungen müssen nicht ergriffen werden. (...)
Natürlich gibt es hierzu auch anderweitige Entscheidungen, aber ich halte mich einmal an die Aktuelle.


Meldepflicht?

Natürlich ist der Abmahner erst einmal selbst in der Pflicht, insbesondere wenn man die Verjährungsfrist ausreizt, bei Erlass eines MB oder eine Klage vorher zu überprüfen (hierzu gibt es auch einige Entscheidungen), ob die ladungsfähige Adresse (Abmahnung, mod. UE) auch noch stimmt. Bei "Waldorf Frommer" z.B. geschieht das mit dem berühmten Brief, wo man seine ladungsfähige Adresse bestätigen soll.

Muster:

Bild
»Kommt der Brief ungeöffnet und als nicht zustellbar zurück (Vermerk: "Empfänger unbekannt verzogen"), dann muss WF eben die neue Adresse recherchieren. Kommt der Brief nicht zurück, gilt der Anscheinsbeweis, dass die Adresse stimmt.«

Ausrichtung AW3P

Hier spielen auch weitere Gedanken mit eine Rolle, dass ja der normale "mod. UE-Abgeber" diese unbefristet als Vertrag abgibt und Änderungen bei den Vertragspartnern (wie z.B. Adresse) meldepflichtig sind. Auch im Schuldrecht allgemein, sind Änderungen zwischen Gläubiger und Schuldner - und umgekehrt - meldepflichtig. Natürlich sehen es viele nicht so und es gibt, wie anfangs erwähnt, hierzu gibt es keine Rechtsprechung und es ist nur meine Meinung.

Dann gibt es in DE sowieso eine Meldepflicht, wo man aufs Einwohnermeldeamt (kurz: EWA) gehen muss und sich an-/ummelden (1 Woche nach Einzug). Hier jetzt die neue Adresse herauszufinden ist nicht das Problem (§ 45 BMG). Diese Auskunft (meist entgeltlich) bieten die diversen EWA sogar selbst an.



AW3P hat deshalb die Empfehlung hinsichtlich der Mitteilung eines Wohnungswechsel / Adressänderung ausgesprochen. Ob Du dich danach richtest, bleibt dir überlassen. Nur muss man als Forenbetreiber eine einheitliche Empfehlung treffen und die Verantwortung tragen. Natürlich stellt die Empfehlung kein Dogma dar. Wer meint: Ne, muss ich gar nicht!, dann soll er es eben lassen. Wer sich danach richtet, einfach nach dem Muster,

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
<Absender>
Vorab per E-Mail: info@abmahner.de
Per Einschreiben
<Empfänger>.............................................<Ort>, den <Datum>

Adressänderung wegen Umzug
Aktenzeichen: <Aktenzeichen Abmahnung>

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen folgende Änderung meiner Kontaktdaten mit.
Die Änderung ist gültig <seit/ab>: <Datum>

Neue Anschrift:
<neue Anschrift>

Mit freundlichen Grüßen

_______________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~


VG Steffen

achmann
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1367 Beitrag von achmann » Donnerstag 4. Juni 2015, 20:40

Danke für den Textbaustein. Ich würde das auch nicht jedesmal neu verfassen wollen.

Dass es keine gesicherte Rechtsprechung zu dem Thema - ob nun im Kontext Filesharing oder nicht - gibt, ist ja interessant. Deine restlichen Argumente sind angekommen und ich werde mit ihnen im Hinterkopf in mich gehen und entscheiden, wie ich mich verhalte.

Julia22
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1368 Beitrag von Julia22 » Mittwoch 10. Juni 2015, 08:33

Man braucht sich nicht wundern, wenn immer mehr Menschen die Anwälte solcher Firmen verteufeln

milito22
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1369 Beitrag von milito22 » Sonntag 14. Juni 2015, 01:54

Hallo,

nun hat es auch mich erwischt. Abmahnung wegen Walking Dead S05E01 von November 2014. Das erste Schreiben erreichte mich Januar 2015. Darauf hin habe ich eine mod. UE abgeben. Nun kam heute eine weitere Mahnung, in der drin steht, dass sie die UE akzeptieren aber weiter hin auf die 800€ bestehen und dass ebenfalls noch weitere Folgen zum Download angeboten wurden (da bin ich aber tatsächlich nicht sicher ob das wahr ist)

Wie sollte man nun weiter strategisch vorgehen? mit wie vielen Mahnung kann man noch rechnen bis es zu einem Gerichtstermin kommt und welche Kosten würden dann auch mich zu kommen?

Ich habe bis jetzt keinen Anwalt kontaktiert und lediglich eine mod. UE abgegeben. Ich würde jetzt noch gerne warten bis 1-2 weitere Mahnungen eintreffen, um etwas Zeit zu gewinnen, und dann ggf. einen Vergleich aushandeln. Aber bin natürlich für Ratschläge offen ;)

Vielen Dank schon mal für Tipps.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1370 Beitrag von Steffen » Sonntag 14. Juni 2015, 07:00

Wir können Dir zwar einige allgemeinen Empfehlungen ans Herz legen, einmal musst Du allein lesen, andermal allein entscheiden. Warum? Weil es letztendlich um Dein Geld geht.

Lies mal das hier, Hast Du dann noch Fragen, einfach stellen.

VG Steffen

milito22
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1371 Beitrag von milito22 » Montag 15. Juni 2015, 04:24

Danke für die Infos! Die grundsätzlichen Strategien habe ich mittlerweile ganz gut verstanden.

Meine Frage wäre nun ob ich noch mindestens mit einer (oder mehreren) weiteren Abmahnung rechnen kann oder ob jetzt schon nach Ablauf der Zahlungsfrist direkt ein gerichtlicher Bescheid im Briefkasten liegen wird? So wie ich es in diversen Posts gelesen habe, wird ja im Schreiben explizit erwähnt, ob es nun der "letzte Versuch" sei oder nicht?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1372 Beitrag von Steffen » Montag 15. Juni 2015, 10:47

Das sind ja die Fragen, auf die nur der Abmahner dir eine verbindliche Antwort erteilen kann.

Grundprinzip (salopp):
  • »Log. - Gestattung - Providerauskunft - Abmahnung«
War der betreffende bekannte / unbekannte Filesharer sehr fleißig, das Grundprinzip in jedem Fall erfüllt, könnten natürlich weitere Abmahnungen im Briefkasten liegen. Nur ob, oder ob nicht, darauf kenne ich nicht die Antwort.

Wenn man eine Abmahnung erhält, nur eine mod. UE abgibt und die Zahlung verweigert, sollte man mind. mit 1Jahr rechnen, bis man verklagt werden kann. Jedenfalls wurde dieser reale Zeitraum (Abmahnung - mögliche Klageerhebung) mir einmal genannt. Auf alle Fälle innerhalb der gesetzlich normierten dreijährigen Verjährungsfrist kann man die Berechtigung der Ansprüche gerichtlich abklären lassen.
Letztendlich kommt es aber darauf an,
  • a) wer sich für das Nichtzahlen entscheidet, wählt: entweder Klage oder Verjährung (Chancen 50-50)
    b) mit jedem außergerichtlichen / gerichtlichen Schreiben muss man sich neu entscheiden
    c) mit Erhalt Abmahnung ist sofort die Verteidigung aufzubauen

~~~~~~~~~~~~~~~


Ich habe einmal einige Forderungen von Gerichten zusammengestellt. Jeder sollte erkennen, das die Zeiten: "Das ist alles nur Betrug, das ist alles gar nicht rechtens!" vorbei sind, und dato gilt: "Vor der Klage ist nach der Klage!" Das bedeutet man muss es als Einheit sehen.



Akteneinsicht

Wie? Hier unter Punkt 3.1.1. bis 3.1.1.2.

Hinweis:
  • Innerhalb 14 Tage - mit - Erhalt Abmahnung. Püfung ist später erst im Klageverfahren möglich


Recherchepflicht (Nachforschungspflicht) - mit - Erhalt Abmahnung
  • a) Benennung der konkreten Zugriffberechtigten im fraglichen Zeitraum (mit Namen, Alter + Anschrift)
    b) Art und Anzahl der PCs im Haushalt
    c) Absicherung der PCs gegenüber unbefugten Zugriffen
    d) Nutzungsverhalten der Zugriffsberechtigten
    e) Art und Umfang der Absicherung des WLAN-Anschlusses gegenüber Eingriffen unbefugter Dritter
    f) Anwesenheit der Zugriffsberechtigten
    g) Umfang der Nachforschungen bei den Zugriffsberechtigten in Form von
    • - Befragung (Ergebnis dokumentieren)
      - Verbot gegenüber minderjährigen Zugriffsberechtigten Internettauschbörsen zu nutzen
      [- Onlineaktivität zum Tatzeitpunkt im Verlauf des Betriebssystems des jeweiligen Rechners (dieser Unterpunkt: LG Stuttgart (Urt. v. 25.11.2014 - Az. 17 O 468/14) = überzogen, muss aber mit benannt werden)]

Wichtig:
  • Detailliertheit und Plausibilität des Vortrages! Punkt zu a) beachten!


Sekundäre Darlegungslast (im Klageverfahren, mit Klageerwiderung)

Im Rahmen des Zumutbaren:
  • a) die eigene mögliche Verantwortlichkeit bestreiten
    b) Tatsachen darlegen hinsichtlich einer ernsthaften Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablauf. Alternativer Sachverhalt, wonach eine dritte Person als Täter in Betracht kommt.
Das heißt, Möglichkeit einer Alleintäterschaft eines anderen Mitbenutzers.
  • Konkret benannte Personen (mit Namen, Alter + Anschrift)
    a) die zum jeweiligen Log das Internet (mit-)benutzten
    b) deren Nutzungsverhalten
    ba) Allgemein:
    • - Gewohnheiten
      - Vorlieben hinsichtlich des Streitgegenstandes (z.B. zu Filmen)
    bb) Log-Zeiten:
    • - Mitbenutzung des Internets
    c) oder gar das Einräumen des Vorwurfs innerhalb der Recherchepflicht
    • - dieses ist aber anwaltlich abzudiskutieren
Beachte:
  • a) Eine Behauptung ist ein Tatsachenvortrag. Dieser muss bewiesen werden. Der Beweis ist erbracht, wenn die behauptete Tatsache zur Überzeugung des Gerichtes feststeht.
    b) Wird der sekundären Darlegungslast nicht genüge getan, fällt die tatsächliche Vermutung der Verantwortlichkeit wieder auf den Anschlussinhaber zurück. Ergo, er ist Störer und Täter.

Natürlich ist hier der Fall - rein - BGH-Entscheid "BearShare", wenn es einen Mitbenutzer gibt. Bei minderjährigen Mitbenutzern im Familenverbund gelten wieder weitere zusätzliche Regelungen (BGH-Entscheid Morpheus") - ausgerichtet auf die Einsichtsfähigkeit des jeweiligen Kindes - wie,
  • - Belehrung (schriftlich, oder zumindest sollte sich das Kind an Datum / Inhalt widerspruchslos erinnern) über das Verhalten im Internet
    - Verbot von der Benutzung von Tauschbörsen
Hinweis:
  • - Nur wenn dem AI keine Kenntnis bzw. Anhaltspunkte vorliegen von begangenen UrhR-Verstößen des Minderjährigen
    - dem AI sind technische Maßnahmen zumutbar, die eine Installation / Benutzung von Tauschbörsensoftware, zumindest erschweren (Firewall, Benutzerkonto mit eingeschränkten rechten). Eine ab und zu oberflächliche Sichtung des Rechners wäre auch angebracht.
Beachte:
  • Mit Anhaltspunkte oder gar Kenntnisse einer behaupteten oder eingeräumten UrhR-Verletzung sind vom AI verschärte Prüfpflichten gefordert, bis hin von Sanktionen.

Ist der betreffende Internetzugang hingegen unzureichend gesichert, greift wieder der BGH-Entscheid "Sommer unseres Lebens". Das bedeute meist, Störer - ja, Täter / Teilnehmer - nein.

Beachte:
  • Immer unter Beachtung substantiierter Vortrag hinsichtlich der sekundären Darlegungslast.


Natürlich, hat man Indizien von Fehlern in der Beweiskette (fehlerhafte bzw. falsche Ermittlung, Zahlendreher, kein Internetzugangsvertrag usw.), oder unberechtigte Drittbenutzung (Hacker), sollten diese - beweiskräftig -dokumentiert werden.

Beachte:
Ich habe gelesen, ich habe gehört - reicht nicht!



Natürlich gibt es auch immer Wiederkehrende - manche behaupten dies - Theorien.

1. Honeypot
  • - Beweis notwendig
    - Beweiskraft - fraglich
2. Delta-Theorie (in derselben Angelegenheit)

Bsp.: Reihenhaus; mit 1 Eigentümer (Strafrecht klammre ich aus)
Durch 100 Rowdys, zu unterschiedlichen Zeiten und unabhängig agierend in der Nacht, werden alle Schreiben zu Straßenansicht eingeworfen. Jetzt, so die abstruse Theorie, sollte ein Streitwert durch 100 geteilt werden und damit die anwaltlichen Gebühren berechnet, die für jeden der 100 fällig wäre. Eine Art "Mengenrabatt".

Egal, ob diesen Mengenrabatt der Gesetzgeber nicht vorsieht, ist diese Theorie mit Inkrafttreten des GguGpr - atomisiert. Warum? Mit Inkrafttreten des GguGpr (09.10,2013) wurde der (U-) Gegenstandswert gedeckelt bzw. jetzt gesetzlich reduziert.

3. Eine Spendenaktion hilft mir bei: "Bis zum BGH und viel weiter ..."

Eine Spendenaktion ist im Grundsatz etwas Gutes, danke an allen Spendern dieser Abmahnwelt. Ausrufezeichen.

- Zeitaufwendig. Meist über viel Jahre andauernd
- Die genaue Auswahl des entsprechenden Falles.
Dies gestaltet sich sehr schwierig, da alles verloren sein muss, was geht. Warum? Da ansonsten der Abmahner oder der Abgemahnte niemals alle Instanzen durchgeht. Das heißt, wird es brennzlich, kann einer von beiden schon beim LG das Handtuch werfen.
- Der Ausgang ist immer ungewiss!
Bsp.: Termin 11.06. BGH-Entscheide: Filesharing I - III (noch kein Volltext)

Und es kommt auf die Seriosität der Spendenaktion, deren Verantwortliche und Spender an. Es nützt nichts, wenn man spendet, die Verantwortlichen - eigentlich- einer geistig nicht dazu in der Lage ist diese Verantwortung zu tragen. Ich kann nicht einmal mich als Hero feiern, andermal dann als Loser abfeiern bzw. in einem durch die Verantwortlichen selbst eingeschätzten, im vorn hinein verloren Fall - Spendengeld verschleudern. Denn hier zählt nicht keine Demokratie, da man mit Spende - kein - Anrecht auf das Ergebnis mehr hat, sondern nur der Verantwortliche. Dies Argumentation ist kein Angriff auf die Aktion und Aktionäre (bin selbst einer) - muss sich der Verantwortliche selbst gefallen lassen. Das nennt man konstruktive Kritik und weil er selbst so argumentiert.

Du siehst, nach uns "Forenexperten" ist alles soooo easy, das wir alles - allein - händeln können.
1ööüüää1


VG Steffen

Winterdream
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1373 Beitrag von Winterdream » Mittwoch 17. Juni 2015, 21:15

mein vater hatte jetzt auch besagten brief in der post. problem ist momentan, dass wir auf dem land wohnen und es in der umgebung nur anwälte mit anderen fachgebieten gibt. ihm ist aber der persönliche kontakt und ein treffen sehr wichtig. seht ihr das als nachteil an?

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1374 Beitrag von isiraider » Montag 27. Juli 2015, 16:34

Hi,

ich wurde auch von Sasse & Partner abgemahnt, wegen einer Episode von "Walking Dead".
Daraufhin habe ich eine mod. UE versendet.
Am Samstag kam nun die Antwort von S&P, dass sie die UE annehmen, aber trotzdem auf Ihre Vergleichsforderung in Höhe von 800,- bestehen mit Zahlungsfrist bis zum 06.08., andernfalls werden Sie ihrem Mandanten raten, es gerichtlich einzufordern.
Was soll ich nun tun?

a) Einfach ignorieren und hoffen, dass nur noch Drohungen kommen?
oder
b) jetzt nen Anwalt einschalten, der sich der Sache annimmt?

Wie wahrscheinlich ist es, dass sie wirklich klagen oder ein Mahnverfahren einleiten?
Wurde schon mal jemand verklagt von denen?

Bitte helft mir! :(

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1375 Beitrag von Steffen » Montag 27. Juli 2015, 16:46

Schau mal, es gibt doch eine kleine Hilfe im Infobereich dieses Forums bzw. unter meiner Signatur. Anderseits ist es doch m.M.n. schnurzpiepegal wie oft oder wie wenig man klagt, wie wahrscheinlich es wäre, denn
  • 1. keiner kann dir eine Garantie ausstellen, das du oder das du nicht,
    2. eine verbindliche Antwort kann nur der Abmahner erteilen,
    3. wenn man sich für das Nichtzahlen entscheidet, wählt man Klage oder Verjährung (Chance: 50-50).
    4. mit Abmahnschreiben bereitet man sich vor, als wenn man schon die Klageschrift in den Händen hält.
Nur kann ich dir jetzt nicht sagen, dass du a) oder b) nachkommen musst. Diese Entscheidung liegt letztendlich bei dir - es ist auch letztlich dein Geld, was auf dem Spiel stehen kann. Einfach mal den Infobereich durchlesen und sich dann entscheiden.

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1376 Beitrag von isiraider » Dienstag 28. Juli 2015, 09:21

Hallo Steffen,

Danke für die Antwort. Nehmen wir mal an, dass ich bereit bin etwas zu zahlen, was ist dann die günstigste Variante?
Den Abmahnern selbst (per Telefon/Post?) ein Gegenangebot unterbreiten oder nen Anwalt einschalten, der sich um alles kümmert?
1-3-4-s

VG
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1377 Beitrag von Steffen » Dienstag 28. Juli 2015, 09:54

Ich persönlich denke, wenn man zahlen will, sollte man (wenn man weiß, was man tut) einfach den (telefonischen) Kontakt mit den Abmahner suchen.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1378 Beitrag von isiraider » Dienstag 28. Juli 2015, 11:21

Und was soll man den Abmahnern sagen? Schließlich möchte ich natürlich nicht den geforderten Betrag von 800,-€ zahlen, sondern möglichst deutlich weniger...
Zudem geht es in meinem Fall um den Anschluss meiner 67-jährigen Mutter. Und die arme Frau (Ausländerin) kann zwar deutsch, hat aber keine Ahnung vom Internet, Filesharing, den Vorwürfen gegen sie und schon gar nicht vom juristischen Kauderwelsch.
Somit müsste ich anrufen. Doch, was sag ich denen dann? Ich rufe im Auftrag meiner Mutter an, und sie möchte die Sache aus der Welt geschafft bekommen. Ich bitte Euch 200,-€ an???
So leicht geht das bestimmt nicht...

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1379 Beitrag von Steffen » Dienstag 28. Juli 2015, 11:52

Hallo @isiraider,

was möchtest Du denn jetzt? Soll ich Dir jetzt für deinem konkreten Fall einen Text vorgeben? Das geht nicht. Wenn alles so einfach wäre, benötigt man doch keine Anwälte. Punkt.

Natürlich sollte man schon wissen, was man tut, wenn man sich mit dem Abmahner in Verbindung setzt. Das ist aber das Los, wenn man ohne Anwalt vorgeht, egal ob Student, Alleinerziehend, Rentner oder Migrant.

Lies mal hier.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1380 Beitrag von isiraider » Dienstag 28. Juli 2015, 13:47

Hallo Steffen,

ich weiss, dass das nicht geht... Ich suche nur nach Ratschlägen... Sorry, wenn mein letzter Post etwas blöd rüber kam. Das war nicht meine Absicht!

Meine Mutter ist aber definitiv nicht die Täterin. Es war der 19-jährige Sohn ihrer Nichte, der aus dem Ausland zu Besuch war. Sie hatte ihn sogar, so gut sie konnte ermahnt, sich keine illegalen Sachen über das Internet zu holen.
Nun haben wir dennoch das Dilemma. Und weder die ebenfalls im armen Ausland lebende Nichte, also die Mutter des 19-jährigen, noch der 19-jährige selbst besitzen die Mittel, um die Schuld zu begleichen.
Kann meine Mutter anzeigen, dass er es getan hat und sie ihn auch ermahnt hat und er es trotzdem getan hat? Welche Konsequenzen hätte das?

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