Abmahnungen von Sasse, Bachelin und Lichtenhahn Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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asterix
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1221 Beitrag von asterix » Donnerstag 27. März 2014, 12:29

Hallo,

meine Mutter hat mich heute morgen angerufen, sie hat eine Abmahnung von Sasse und Partner wegen "The Walking Dead" Staffel 4, Episode 9 bekommen (Provider 1&1), der Gegenstand wird auf 15000 euro gesetzt und durch die Gebuehrenordnung, kommt die Rechnung auf 970,63 euro. Die 'Bereitstellung' soll am 22.2 stattgefunden haben. An diesem Wochenende hatte ich ihr das neue Modem angeschlossen, es also einige Resets und kurzzeitige neue IP Adressen. S&P hat 2 Unterlassungserklaerungen angehaengt. S&P erwartet die Antwort und UEs bis zum 9.4 Posteingang.

Ich habe also versucht mich hier durchzulesen und zu verstehen was wenigstens der naechste Schritt ist. Meine Mutter hat ueber google einen RA ausfindig gemacht, der fuer 200 euro einen Vergleich ausshandeln wuerde, und sagte das Kostenrisiko wenn es zur Verhandlung kommt in die 5000 eur gehen koennte.

Mein Verstaendnis, unabhaengig davon ob man es auf einen Rechtsstreit anlegt oder nicht, man sollte auf jeden Fall die mod EU ausfuellen und zurueck schicken, per email und Einschreiben mit Rueckschein um sicher zu stellen, dass S&P sie bekommen hat.

Danach muss man sich selbst entscheiden: Vergleich aushandeln (meine Mutter bekommt eine sehr kleine Rente, unter 900 eur/Monat, die Wohnung gehoert mir, sie wohnt um sonst darin, ich wohne ausserhalb der EU) oder es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen (und dann auf jeden Fall mit RA).

Habe ich etwas uebersehen? Muessen wir uns jetzt schon festlegen ob wir eher einen Vergleich machen oder das Risiko einer Gerichtsverhandlung eingehen?

Gruesse,

Asterix

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1222 Beitrag von Steffen » Donnerstag 27. März 2014, 12:57

Hallo @Asterix,

nur einmal angenommen der betreffende RA könnte wirklich einen Vergleich aushandeln in Höhe von 200,- EUR (was ich bezweifle), kommen dann doch noch seine Gebühren obendrauf. Das heißt 200,- EUR (eines noch nicht akzeptierten Vergleich) + Gebühren des beauftragten Anwaltes = X. Mit General-“rund um sorglos“-Paket vielleicht = X +. Da kann man doch selbst einen Privatvergleich um die ca. 450,- EUR anstreben. Spart man sehr viel Kohle (Link).

Ansonsten hast Du die empfohlene Vorgehensweise richtig verstanden. Wie man sich entscheidet, ob “mod. UE + Nichtzahlen“; “mod. UE + Zahlen mittels Vergleich“ oder gar “keine mod. UE (bitte nur mit Anwalt)“ bzw. die unberechtigte Abmahnung ganz zurückweist (bitte nur mit Anwalt)“, das ist Gott sein Dank nicht meine Entscheidung. Diese muss jeder für sich allein treffen.

Wichtig ist nur, wer der AI ist. Derjenige wird abgemahnt und muss reagieren.

VG Steffen

asterix
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1223 Beitrag von asterix » Donnerstag 27. März 2014, 13:13

Hallo @Steffen,

danke fuer die schnelle Rueckmeldung! Ich habe mich vielleicht schlecht ausgedrueckt, der RA den meine Mutter gefunden hatte wollte 200 euro fuer sich, wie hoch der Vergleich sein koennte hat er nicht gesagt. Ich verstehe natuerlich, dass wenn er z.B. 500 aushandelt, meine Mutter 500+200 zahlt (wenn nicht noch irgendwelche versteckte kosten dazu kommen). Der AI ist meine Mutter, ich versuche nur sie zu unterstuetzen.

Muss meine Mutter jetzt schon entscheiden zwischen “mod. UE + Nichtzahlen“ und “mod. UE + Zahlen mittels Vergleich“?

asterix
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1224 Beitrag von asterix » Donnerstag 27. März 2014, 15:23

kersare hat geschrieben:
asterix hat geschrieben:S&P hat 2 Unterlassungserklaerungen angehaengt. S&P erwartet die Antwort und UEs bis zum 9.4 Posteingang.
Gleich Zwei???? Könntest Du die mal bitte mir oder dem Dicken Boardbetreiber hier entpersonalisiert per PN zuschicken? Würde mich mal interessieren

> Ich bin am Wochenende bei meiner Mutter und werde das mal einscannen
asterix hat geschrieben:Meine Mutter hat ueber google einen RA ausfindig gemacht, der fuer 200 euro einen Vergleich ausshandeln wuerde
Den könnt Ihr Euch erst mal sparen.

> Dachte ich auch.
asterix hat geschrieben:Muessen wir uns jetzt schon festlegen ob wir eher einen Vergleich machen oder das Risiko einer Gerichtsverhandlung eingehen?
Nein.
Wichtig ist, nach dem Versenden der modUVE evl. Beweise zu sammeln die die Unschuld (?) beweisen könnten.
asterix hat geschrieben:Die 'Bereitstellung' soll am 22.2 stattgefunden haben. An diesem Wochenende hatte ich ihr das neue Modem angeschlossen, es also einige Resets und kurzzeitige neue IP Adressen.
Routerlogs/- protokolle?
Werde am Wochende mal in der Router schauen und sehen was los ist. Meine Mutter hat auch bei 1&1 angerufen, die wollen mal nachsehen was die ueber die Anfrage haben, keine Ahnung was die uns vielleicht schicken werden.

asterix
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1225 Beitrag von asterix » Freitag 28. März 2014, 01:11

1&1 hat sogar zurueck gerufen, blabla nur der Staatsanwalt kann sehen was die denen geschickt haben. Danke fuer den Tip mit Akteneinsicht, das hatte ich uebersehen.
Wie "Klage freundlich" sind denn S&P?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1226 Beitrag von Steffen » Freitag 28. März 2014, 10:25

Was erwartest Du denn? Der Provider muss nicht und wird nicht mitteilen, was er beauskunftet hat und an wem. Im Gegenteil, nach der Beauskunftung löscht er dann rechtskonform. Der einzige der Auskunft geben muss, ist der Abmahner und diese geschieht mittels Abmahnung.

Kann man hier nachlesen.

Und seit dem in Kraft treten des GEigDuVeG am 01.09.2008, kann man eben als Betroffener Akteneinsicht selbst vornehmen. Hier bedarf es keinen StA mehr. Eine Akteneinsicht ist ein Bestandteil der eigenen Verteidigung.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1227 Beitrag von Steffen » Freitag 28. März 2014, 13:13

[quoteemkersare]Na Steffen... Nachtschicht gehabt?
Woher soll ein Neuabgemahnter wissen was der Prov. einem Betroffenem mitteilt und was nicht oder überhaupt. Statt auf ihn rumzuhacken, sollte man froh sein das sich überhaupt jemand Gedanken macht und handelt, statt nur große Reden zu schwingen.[/quoteem]

Mein lieber @kersare,

Nachtschicht habe ich seit 15 Jahren nicht mehr. Hier wird auch nicht “herumgehackt“, sondern nur hingewiesen. Und was verlangst Du denn? ist bei Weitem kein Herumhacke. Und wenn ich etwas nicht weiß, dafür gibt es Dr. Google und die Foren. Natürlich kann, soll und werde ich den Betreffenden darauf hinweisen, wie es wirklich ist. Wie geschehen.

Ansonsten gab es durch AW3P schon die Antistatistiken, mit den beinhalteten gemeldeten Klagezahlen von einer geringen Zahl von Kanzleien, die aber nicht aussagekräftig genug sind. Denn es gibt bei Weitem mehr Kanzleien, die Beklagte vertreten, Beklagte, die sich selbst vertreten - anerkennen, sich vergleichen, versäumen, verlieren oder auch gewinnen. Die genauen Zahlen hat nur der Abmahner, und der wird sie nicht rausrücken.

Trotzdem zum Nachlesen und mit ohne CC-Lizenz: Und ehe die Fantasterei mit der Gemeinschaft kommt und meine Egozentrik. Mir ist es egal, was andere über mich denken. Mir ist nur wichtig, wie ich mich selbst sehe. Und eine Gemeinschaft, die gibt es nicht, nur unterschiedliche Interessen. Gab es nur einmal, damals bei Gulli -> 2007.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1228 Beitrag von Steffen » Samstag 29. März 2014, 02:09

[quoteemkersare]Nachtschicht gehabt? | Bist Du alkoholisiert?[/quoteem]

Mein lieber @kersare,

dünnes Eis, ganz dünnes Eis! Wenn Du mich weiterhin persönlich und öffentlich angehst, musst Du dann mit den Konsequenzen leben.

Zum besseren Verständnis.

Die Zahlen Klagetätigkeiten beziehen sich auf Angaben einer Anzahl X. Sind in dieser Zahl X z.B. gerade die Kanzleien, die -keine- Klagen vom Abmahner hatten, andere Kanzleien dagegen ja, haben diese aber nicht gemeldet oder sind nicht gelistet, so sollte jeder sehen, das man eventuell und vielleicht einen Trend herauslesen kann, aber niemals von den veröffentlichten Zahlen von einer Klagefreundlichkeit bzw. Klageunfreundlichkeit.

Und nun wieder zum Thema:

.
.
.
.Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw., es reduziert sich alles auf:


Stand: 10.02.2014!

Wenn ich nicht zahle - können - die Abmahner mich innerhalb der Verjährungsfrist auf die Kosten
der Abmahnung:

  • § 102 Satz 1 UrhG:
    • Abmahnung: anwaltliche Gebühren (AG), Schadensersatz (SE), Rechtsverfolgungskosten, Unterlassung = 3 Jahre,
  • § 102 Satz 2 UrhG:
    • Restschadensersatz (RSE) gem. § 852 Satz 1 BGB = 10 Jahre (bei Täterschaft),
[/b]
verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).

!
Hinweis:
Die aktuellen Entwicklungen in den Klageverfahren nach in Kraft treten des GguGepr (09.10.2013) werden mit Kenntnis aktualisiert!
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen (Allgemein):
    • a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
      b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    • a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
      b) Verfügung eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
      ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    • a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
      Ursachen bzw. Quellen)!
      b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
      c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
      d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
      e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
      - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
      des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
      befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
      - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
      um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
      verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
      mentieren zu können. Zeit dafür ist genügend vorhanden

      • § 102 Satz 1 UrhG:
        • Abmahnung: anwaltliche Gebühren (AG), Schadensersatz (SE), Rechtsverfolgungskosten, Unterlassung = 3 Jahre,
      • § 102 Satz 2 UrhG:
        • Restschadensersatz (RSE) gem. § 852 Satz 1 BGB = 10 Jahre (bei Täterschaft),
[/b]
verklagen!

Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

.
.
.

zombie
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1229 Beitrag von zombie » Donnerstag 3. April 2014, 00:18

Hallo!

Kurzer Zwischenbericht von mir: Ich hatte mich nach der Abmahnung entschieden nicht zu bezahlen, sondern es auf eine Klage ankommen zu lassen. Also hab ich eine um wenige Folgen erweiterte mod.UE abgegeben und zeitgleich Akteneinsicht beim LG Köln beantragt. Das ist inzwischen allerdings beides über anderthalb Monate her. Der nächste Bettelbrief von S&P ist schon da, die mod. UE akzepiert, vom LG Köln habe ich auf meinen Antrag hin aber noch nichts gehört.

Ist das normal, dass das so lange dauert? Oder würdet ihr den Antrag sicherheitshalber nochmal abschicken?

Viele Grüße

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1230 Beitrag von Steffen » Donnerstag 3. April 2014, 04:41

Wenn man die Akteneinsicht ordnungsgemäß gestellt hat (Doppelversand), kann es schon vorkommen, das man eine längere Wartezeit einplanen muss. Antwort erhält man aber definitiv. Außerdem hast Du doch Zeit (mind. 3 Jahre).

VG Steffen

MisterM
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1231 Beitrag von MisterM » Sonntag 6. April 2014, 13:15

Hey Steffen,

würdest du so weit gehen und vermuten, dass S&P eine Strategieänderung vorgenommen hat?

Es scheint mir nun aggressiver zu sein. In der Antistatistik waren ja nur wenige Mahnbescheide aufgeführt, was natürlich keine absoluten Zahlen sind sondern nur die Zahlen an die du gekommen bist, aber allein von der "Intuition" her, kommt es mir so vor als hätte sich die Zahl erhöht.

Gruß.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1232 Beitrag von Steffen » Sonntag 6. April 2014, 13:35

S&P ist eine Kanzlei, die in geringer Anzahl abmahnen. Letztes Jahr waren sehr wenige erlassene MB zu verzeichnen und eine geringe Anzahl an gemeldeten Klagen. Auch wenn man diese Zahlen (meist ca. 30 Kanzleien) nicht überbewerten darf.

Natürlich steht dann hier (wie auch bei den anderen Abmahnern) das Verhältnis der Klagen mit dem der Zahler / Vergleicher (sofort, später). Je mehr zahlen, desto weniger wird geklagt. Je weniger zahlen, desto höher die Klagen.

Und man sollte sich nicht täuschen lassen von den einzelnen Beiträgen in den diversen Foren. Die meisten AI (Erfahrungen aus den Jahren per Telefon, Fax, E-Mail, Brief, PN und Posting) wollen lieber mittels Vergleichszahlung Ruhe haben, einen Schlussstrich ziehen und es nicht auf einen kostenintensiven Prozess ankommen lassen. Und diejenigen, die verklagt werden, sich letztlich vergleichen, anerkennen, versäumen oder verlieren, diejenigen werden sicherlich nicht in ein Forum kommen, die haben berechtigt meistens die Nase voll. Von denjenigen die gewinnen, von denen liest man schon in den Foren oder Anwalts-Blogs.

Und sind wir ehrlich, die Zahlen der Abmahnungen haben sich spätestens dann reduziert, als die Gestattungs-Landgerichte -pro IP- die 200’er Gebühr einfordern. Natürlich, je weniger abgemahnt werden, desto höher steigt das Risiko einer Klage an. Natürlich ist es dann Aggro.

VG Steffen

MisterM
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1233 Beitrag von MisterM » Sonntag 6. April 2014, 14:15

Ich habe zumindest beschlossen es nun auf eine Klage ankommen zu lassen.

Meine Mutter hat diesen "Verstoß" sicherlich nicht begangen und darauf kommt es eben an. Ob ich es war? Keine Ahnung. Vielleicht, vielleicht auch nicht. Letztlich wollen S&P aber Geld von meiner Mutter und in ihrem Fall absolut ungerechtfertigt.

Ich habe Zugang zum WLAN, meine Freundin hat Zugang zum WLAN und natürlich andere Freunde welche hier regelmäßig verkehren. Das WLAN ist natürlich gesichert und ich wurde natürlich aufgeklärt hinsichtlich P2P und co.

Wenn S&P dann meint, meine Mutter soll die 1000€ zahlen, die sie netterweise anbieten dann ist das doof gelaufen. Im Falle einer Klage beträgt das Risiko eben 1300€ (wobei ich immer noch nicht verstehe ob das die Gesamtkosten sind, oder exklusive Anwalt und co?). Jedenfalls machen es die 300 in dem Bereich auch nicht mehr aus, wenn man bedenkt, dass die Chancen gut stehen dass meine Mutter nur Rechtsanwaltskosten zu tragen hat, da Sie ja keine Prüfpflichten verletzt hat und bei ihr die Täterschaftsvermutung entkräftet werden kann.

Haben nun 650€ angeboten und warten mal ab was passiert.

Gruß,

MisterM

PS: Danke für die Info, dass S&P generell weniger abmahnt und dafür die ominöse "Klagewahrscheinlichkeit" wohl etwas höher ist als beim Rest. Mir ist natürlich bewusst, dass man von keiner absoluten Wahrscheinlichkeit sprechen kann, da niemand außer die Gerichte und die Kanzleien die absoluten Zahlen kennen...

Ach hatte übrigens letztens ein nettes Gespräch mit einer angehenden Juristin und sie war regelrecht sauer, dass ich das ohne Anwalt mache. Als ich ihr dann gesagt habe, dass Vergleich per Anwalt fast immer eine Nullrechnung ist, meinte sie: Ja von irgendwas muss er ja wohl leben?
Da merkt man eben wie vielen Winkeladvokaten Abmahnungen als Lebensgrundlage dienen. Wirft ein schlechtes Licht auf alle Juristen und das tut mir leid für die seriösen Juristen die wirklich an Gerechtigkeit interessiert sind.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1234 Beitrag von Steffen » Sonntag 6. April 2014, 15:08

[quoteemMisterM]Da merkt man eben wie vielen Winkeladvokaten, Abmahnungen als Lebensgrundlage dienen. Wirft ein schlechtes Licht auf alle Juristen und das tut mir leid für die seriösen Juristen die wirklich an Gerechtigkeit interessiert sind.[/quoteem]
Mal ehrlich, was ist denn daran aufregenswert? Für @kersare, es stellt kein Herumhacken auf @MisterM dar! Anwalt ist eine Dienstleistung und die kostet nun einmal Geld. Und natürlich verdienen die Anwälte damit Ihr Unterhalt, sowie das ihrer Kanzleiangestellten. Und natürlich wird ein Anwalt immer sagen, es ist besser mich zu beauftragen, als laienhaft herumzuwurschteln. Wobei es in speziellen Fällen auch ohne Klage zum Vorteil wäre. Aber dies wollen wir weder lesen noch hören.


Wenn man es auf eine Klage ankommen lässt, sollte man die Zeit nutzen (insbesondere deine Mum) sich trotzdem so vorzubereiten, als wenn man schon die Klageschrift in der Hand hält.
  • 1. Absicherung Anschluss - generell (Hard-, Software), detailliert zu den jeweiligen Log-Zeiten
    2. AI: wo, was (Beweise), detailliert zu den jeweiligen Log-Zeiten
    3. berechtigte Zugriffspersonen (Alter, Verhältnis, wo, was - Beweise, detailliert zu den jeweiligen Log-Zeiten)
    4. Belehrung und Verbot von P2P (wann, bei wem, mit welchem konkreten Inhalt - Beweise; kann sich der jeweilige Belehrende auch noch an alles im Zeugenstand notfalls erinnern)
    5. Kenntnis der Mum von evtl. UrhR-Verstöße (ja/nein) usw.
VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1235 Beitrag von ichwarsnich » Dienstag 8. April 2014, 04:29

Ich habe mich bereits einigermassen eingelesen und informiert. Hier nun mein Fall: Ich habe eine Abmahnung erhalten, während ich im Ausland war (und weiterhin bin). Während der Zeit habe ich meine Wohnung untervermietet. Den Untermieter habe ich belehrt, was die Nutzung des Internetanschlusses betrifft. Das steht auch im Mietvertrag. Auch mein Nachbar nutzt seit Jahren den Anschluss per Wlan, er ist ebenfalls belehrt (mündlich) und es gab nie Probleme. Der Zugang ist Passwort-geschützt.
In der betrefflichen Zeit hat nun der Nachbar selbst auch untervermietet und mein Passwort ohne mein Einverständnis und ohne Belehrung rausgerückt.

Auf die Abmahnung habe ich zunächst nur mit Widersprich reagiert - Täter war ich nicht (nachweisbar). Auch Störerhaftung habe ich zurückgewiesen. Immerhin habe ich jeden Mitnutzer belehrt. Das kann man natürlich schlecht nachweisen.

Die Frist ist verstrichen. Mein Internetzugang wurde zum Monatsende abgeschaltet (das war vorher geplant). Kann sein, dass der Router zurückgeschickt wurde.

Leider kam heute ein weiterer Brief, mit einer weiteren (gleichhohen) Forderung. Ich müsse einen alternativen Tathergang schildern, nicht einfach nur die Schuld von mir weisen.

Ist das so? Müssen die mir nicht nachweisen, dass ich im Land war, bzw. dass ich die Mitnutzer nicht belehrt habe?

Ausserdem schreiben sie "technisches Versehen oder Verwechslung ausgeschlossen" - Datenquelle: Guardaley. Die haben schon einmal falsche Daten geliefert.

Was ratet ihr? Schuldbewehrte mod. UE? Ich fühle mich wahrlich unschuldig - mehr als Vorsorgen und informieren kann man nicht von einem Normalmenschen verlangen.

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1236 Beitrag von Steffen » Dienstag 8. April 2014, 11:35

[quoteemichwarsnich](...) Außerdem schreiben sie "technisches Versehen oder Verwechslung ausgeschlossen" - Datenquelle: Guardaley. Die haben schon einmal falsche Daten geliefert. (...)[/quoteem]
Bitte beachten, da ging es um eine ganz andere Kanzlei (BB) und um einen ganz anderen erhaltenen Log-Auftrag. Mit dieser Argumentation kommt man bei S&P nicht durch. Die Richter sehen es ähnlich. Und wen es falsche Daten wären, dann solltest Du es beweisen können. Ich persönlich würde hier abrücken. Nur am Rande.


[quoteemichwarsnich](...) Ist das so? Müssen die mir nicht nachweisen, dass ich im Land war, bzw. dass ich die Mitnutzer nicht belehrt habe? (...)[/quoteem]
Man muss sich als Abgemahnter erst einmal vor Augen halten, dass man sich einmal in einem außergerichtlichen Zivilrechtsstreit befindet und andermal, das die höchstrichterliche Rechtsprechung bei Filesharing (BGH: “Leben unseres Sommers“, “Morpheus“) eindeutig ist.

»Es besteht eine tatsächliche Vermutung, dass von der ermittelten (P2P-)IP-Adresse sowie durch den Provider beauskunfteten Internetzugang aus, der vorgeworfene UrhR-Verstoß ausging, der Anschlussinhaber erst einmal als Verantwortlicher betrachtet wird, und dieser sich zu erklären hat.«

Und natürlich gibt sich der Abmahner nicht mit einfachen Bestreiten zufrieden, sondern will detaillierte Erklärungen, die dann noch lebensnah sind. Am besten - wenn man nicht selbst in Betracht kommt - das man jemanden namentlich benennt. Du bist, so wie Du ausführst, der Untervermieter, hast vertraglich nachweisbar die Nutzer des Internetzuganges belehrt, P2P verboten und warst nachweislich ortsabwesend zu den jeweiligen Log-Daten. Hier gibt es mittlerweile eine gefestigte Rechtsprechung (Amtsgericht München, Az. 142 C 10921/11; Landgerichts Köln, Az. 14 O 320/12; Oberlandesgericht Hamm, Az. 22 W 60/13). Leider liegt der BGH: “BearShare“ (Haftung erwachsener Kinder/Personen) noch nicht im Volltext vor.

Anwalt nehmen und alles abklären. Ich würde hier von Anfang an nicht selbst und planlos herumwurschteln, da die Erfolgsaussichten gut sind. Sag mal Bescheid, gern auch nur über PN und E-Mail.

VG Steffen

Benny Boy
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1237 Beitrag von Benny Boy » Samstag 12. April 2014, 15:27

Guten Tag,

ich habe schon einiges gelesen über Sasse&Partner, über die Betroffenen und über die Tipps im Internet und hier im Forum.
Vorab: ich könnte vor Wut losfahren und von S&P in Hamburg, das ganze Haus mit ihren Scheissbriefen tapezieren und dann einen Sitzstreik starten! Sorry, ich koche vor Wut, weil meine Frau (Anschluss gehört ihr) für etwas zahlen soll, was wir nicht verursacht haben. Das tut uns in der Seele weh und wir sind schon echt am Rande eines Nervenzusammenbruches.
Nun zur Sache:
Meine Frau wurde das 1. Mal am 2.4.2013 angeschrieben: WVG Medien GmbH / A.B. - Unerlaubtes Anbieten geschützter Filmwerke in Tauschbörsen - Walking Dead - Staffel 3 Folge 13 - (kennen wir nicht mal)
PS: Die Briefe sind alle nicht mit originaler Unterschrift- alles Kopien, sind unsicher, ob das echt ist oder ob das Massenabmahnungen sind.
Angeblich am 15.03.2013 23:14 Uhr – haben wir über unseren Anschluss diesen Film öffentlich zugänglich gemacht.
Dann kommt der ganze Pamfle mit der Rechtsprechung usw.
Aufforderung: Eingang 16.02.2013 – unterzeichnete Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Aufforderung: 800EUR Geldersatzanspruch – Schreiben von ********** -Rechtsanwalt
Fakt: wir können nachweisen, dass wir an diesem Abend nicht mal zu Hause waren(Restaurant mit Freunden) und sonst keiner Zugriff auf unser W-Lan hat und diesen Film runtergeladen oder verbreiten kann. Wurden wir gehackt??
Daraufhin hat meine Frau natürlich gegoogelt, viele Anwälte angerufen und sich beraten lassen: Das günstigste Angebot war 450EUR und keine Garantie, daß das Thema erledigt ist.
Alice kann nichts dazu sagen.
4.4.2013 Kontakt aufgenommen mit Landgericht München und Akteneinsicht verlangt.
Daraufhin ist sie zum Verbraucherschutz in Berlin gegangen. Kostenpunkt: 50EUR und eine Briefvorlage und der gute Rat, verhandeln und auf jeden Fall darauf reagieren. Nächste Beratung von denen würde Kosten 20EUR.
Vorgehensweise: Frau unterschreibt Unterlassungserklärung vom Verbraucherschutz.
Brief an RA S&P - > Erklärung, daß der Vergleichsbetrag laut Verbraucherschutz deutlich überhöht ist, Erklärung, daß zur vorgeworfenen Tatzeitpunkt weder sie noch ich Zuhause waren und somit keine Urheberrechtsverletzung begangen haben und die Störerhaft ausscheidet. Ausdrückliche Ablehnung: Die Zahlung von Schadensersatz und der Anwaltskosten.
Antwort S&P am 24.10.2013
Wir beziehen und auf ihr Schreiben vom 16.04. bla bla bla…
Wie bestätigen den Eingang einer Unterlassungserklärung, die wir namens unserer Mandantschaft hiermit der guten Ordnung halber nochmals ausdrücklich annehmen.
1. Aufgrund der für ein gerichtliches Verfahren dokumentierten Daten der Guardaley Ltd. Steht in technischer Hinsicht definitiv fest, dass die Rechtsverletzung von ihrem Internetanschluss aus begangen worden ist. (FUCK wurden wir gehackt oder was ist das?)
Die Guardaley Ltd. Hat des Weiteren gestgestellt und beweissicher dokumentiert, dass neben der hier in Rede stehenden Folge 13 auch die Folgen 4,5,6,7, 10 und 15 der dritten Staffel der Serie, The Walking Dead“ über ihren Anschluss zum Download angeboten wurden. Auch insoweit hat der Provider jeweils ihren Namen und ihre Anschrift mitgeteilt. Im gerichtlichen Verfahren würden wir auch diese weiteren Rechtsverstöße darlegen. Die Folgen 7,6 und 10 wurden ihrerseits sogar mehrfach beauskunftet. -> ICH KANN DURCHDREHEN JETZT SIND ES SOGAR MEHRERE FOLGEN.
2. Wir gehen weiterhin davon aus, dass Sie für die Rechtsverletzung verantwortlich sind und daher haften. Bla bla bla ….. Das bloße Bestreiten der Rechtsverletzung bzw. ihrer Verantwortlichkeit mit einem pauschalen Hinweis auf weitere Mitnutzer des Anschlusses ist hierfür nicht ausreichend. Insbesondere ist die Behauptung, Sie seien zum fraglichen Zeitpunkt nicht zu Hause gewesen, unerheblich. …………. Auch wenn Sie die Rechtsverletzung nicht selbst als Täter oder Teilnehmer begangen haben sollten, haben Sie grundsätzlich als so. Störer für die Rechtsverletzung einzustehen. ……
3. Zu den angefallenen Kosten nehmen wir ergänzend wie folgt Stellung. Der vorgeschlagene Vergleichsbetrag ist mehr als angemessen. Im Falle einer Verurteilung in Folge einer streitigen Auseinandersetzung wäre der von Ihnen zu zahlende Betrag erheblich höher. Allein für unsere Tätigkeit wäre bei einem Gegenstandswert für den Unterlassungsanspruch in Höhe von 15.000EUR nach dem Rechtsanwa.verg.gesetz ein Beitrag in Höhe von 755,80EUR zu zahlen……………………………………
Vergleichssumme von 800,- ist bis zum 7.11.2013 zu zahlen.
freundlichen Grüßen – ********** (Rechtsanwältin)

Meine Frau geht wieder zum Verbraucherschutz: Neuer Brief wird geschrieben:

Sehr geehrte ********** , in ihrem weiteren Schreiben vom 24.10.2013 werfen Sie mir weitere Urheberrechtsverletzungen vor. Diese weise ich zurück. Ich habe die behauptete Verletzungen nicht begangen.
Der von Ihnen vorgeschlagene Vergleichsbetrag ist deutlich überhöht.
Hinweis auf Lizenzanalogie vergl FaM 29.01.2010 AZ 31 C 1078/09 – Ablehnung der RA Kosten
Hinweis auf §97a nur ein Bertrag von 100EUR als Anwaltsvergütung
Originalsatz: Ich bestreite, dass es sich bei der behaupteten Rechtverletzung um eine erhebliche Verletzung handelt. Wie ich aus dem Internet ersehen konnte, verschicken Sie massenhaft Abmahnungen mit nahezu identischem Text, so dass sich ihr Aufwand in Grenzen halten dürfte. Aber auch im Hinblick auf die nunmehr geltende Begrenzung des Streitwertes auf 1.000EUR zeigt sich, dass ihre Kosten deutlich überhöht sind. Dies wird auch durch die Entscheidung des Amtsgericht Hamburg 31aC109/13 bestätigt.
Auch ist der Gegenstandswert völlig überhöht.
Für einen Film hat das Amtsgericht Halle in seiner Entscheidung zum AZ: 95 C 3258/09 einen Gegenstandswert von 1.200EUR angesetzt.
Für ein aktuelles Musikalbum hat das Amtsgericht Wildeshausen AZ 4 C 497/09 einen Gegenstandswert von 1.200EUR angesetzt.

Damit wären unabhängig von § 97 a UrhG ohnehin allenfalls 130,50 an Anwaltskosten gerechtfertigt.
Zur endgültigen und vollständigen Erledigung sämtlicher Ansprüche (auch fü die Folgen 4,5,6,7 und 15 aus der Staffel 3 der Serie „The Walking Dead“) – auch etwaige Ansprüche gegenüber Dritten- aus der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung biete ich folgendes an:
Ich zahle einen Einmalbetrag in Höhe von 150EUR.
Mfg
XY

Antwort S&P 11.04.2014 – Eingang 13.04.2014

Sehr geehrte Frau XY,
in oben bez. Ange…….. und teilen mit, dass der unterbreitete Vergleichsvorschlag in Höhe von EUR 150 von unserer Mandantin nicht akzeptiert wird. – nicht mal annähernd gerecht.
Bla bla bla….

Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen und lediglich zur Förderung einer noch außergerichtlichen Einigung, und ohne noch weiter auf die Sach- und Rechtslage einzugehen, war und ist unsere Mandantschaft bereit, einen Vergleich abzuschließen und hierbei weiter auf Sie zuzugehen. Sollte ein Betrag in Höhe von 500EUR bis zum x.05. auf unseren RAKonto eingehen, wird unsere Mandantin keine weitere Ansprüche gegen Sie geltend machen und den Vorgang als erledigt betrachten.
Teilen Sie uns bitte bis zur vorstehend aufgeführten Frist mit, ob auf dieser Basis eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann, oder unsere Mandantschaft auf den Klageweg verwiesen wird.
Mfg
**********
(Rechtsanwalt)

Ich möchte gerne Amoklaufen. Kann mich jemand verstehen? Nein!

abmahnwarrior
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1238 Beitrag von abmahnwarrior » Samstag 12. April 2014, 18:40

das ist völlig normal, dass die Abmahner das Argument wir waren zu dem bestimmten Zeitpunkt nicht zuhause nicht akzeptieren. Schließlich ist es ja ein Vorteil von Filesharing, dass man nicht neben dem Computer sitzen muss. Es reicht ja den Torrwent zu starten und dann den Rechner laufen zu lassen. Du musst da noch weitere Beweise sammeln. Allerdings kannst du davon ausgehen, dass die alles bis zu einer evntl. Klage zurückweisen werden werden. Der Richter muss dann entscheiden , ob deine Beweise ausreichend sind. Ansonsten einfach die Schreiben abheften und auf das weitere warten.

ichwarsnich
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1239 Beitrag von ichwarsnich » Samstag 12. April 2014, 19:47

Benny Boy, Gratulation zum Durchhaltevermögen. Vielen Dank dass du das hier teilst. Immerhin - runtergehandelt bis auf 500. Das ist schonmal was. Ich bin gespannt, wie es weitergeht. Mich interessiert, welche Kosten auf einen zukommen, sollte ein Richter am Ende entscheiden, dass man als Störer haftet. Kann jemand sagen, auf was sich so ein Rechtsstreit ca. beläuft? Plus Strafe? Reden wir hier von 1000 oder 20000 Euro?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1240 Beitrag von Steffen » Samstag 12. April 2014, 21:46

Hallo @Benny Boy,

anfänglich erst einmal zwei Gedanken. Wenn man selbst großen Wert auf Anonymität legt,
sollte man es gegenüber anderen, oder erst recht, so halten (deshalb werde ich die
(Kanzlei-)Namen entfernen, die für eine allgemeine Einschätzung irrelevant sind). Der
Zweite, auch wenn man jetzt aufstöhnt, es bringt niemand eine emotionale Überreaktion
weiter. Gerade weil es Deine Frau betrifft, solltest Du sachlich und ruhiger an den
Sachverhalt herangehen. Wir haben den Vorteil, ohne emotionalen Zusammenhang, den
Sachverhalt allgemein einzuschätzen.

Ich habe mir einmal alles durchgelesen und kann die Einschätzung der Vorposter nicht
ganz teilen.



Sachverhalt:
AI = Deine Frau und sie wurde abgemahnt, wegen ein UrhR-Verstoß: Folge 3 Folge 13 der
Zombieserie: “Walking Dead“. Forderungen: 1 strafbewehrte UVE + einen Pauschalbetrag
in Höhe von 800,- €. Seitens des Abmahners geht man von einer Unbilligkeit aus, sodass
die Deckelung nach § 97a Abs. 3 Satz 2 UrhG keine Anwendung fände.

AI:
- AI zum vorgeworfenen Log und der 1 Serie ortsabwesend (beweisbar mittels Zeugen).
- Anwälte = mind. 450,- € (ohne Garantie)
- Provider kann nichts dazu sagen (was soll er denn auch sagen, wenn er nicht muss?)
- Akteneinsicht
- Kontakt VSZ Berlin (1. 50,- €, 2. 20,- €); Ergebnis:Briefvorlage + Rat (Verhandeln -
reagieren)


Abmahner:
- mod. UE angenommen + der dezente Hinweis (was nicht selten passiert), das neben des
1 Streitgegenstandes: Folge 13, noch die Folgen: 4, 5, 6, 7, 10 und 15 auch geloggt
wurden (dabei die Folgen: 6, 7, 10 = mehrmals).
- Einfaches Bestreiten reicht nicht!


AI:
- zur VSZ Berlin
- Hinweis auf § 97a = 100,- € [?]
- Argument Massenabmahner + Entscheidungen von Amtsgerichten (wo sicherlich der Abmahner
vor Angst zittert und vor Verzweiflung in die Elbe springt = ironisch)
- Fantasie-Vergleichsvorschlag: 150,- € nicht nur für die Folge 13, sondern auch für die
Folgen: 4, 5, 6, 7, 10 und 15


Abmahner:
- Ablehnung des Vergleichsvorschlages (150,- €)
- Vergleichsangebot: 500,- €


.........................


Man sollte einmal realistisch einschätzen, dass man neben der 1 Folge 13, noch 6 weitere
Folgen in petto hat. Insgesamt 7 Serien! Diese vielleicht auch nicht nur an 1 Tag herunter-
geladen wurde (von wem auch erst einmal immer), was die mehrmaligen Verauskunften des
Providers verdeutlichen.

Ergo, man müsste zu jedem Log, jeden Tag, jede Stunde - ich betone zu jeden Log - seitens
deiner Frau als AI, die mögliche Störer- und Täterhaftung entkräften (+ die des jeweiligen
Mitbenutzer). Und hier wird ein Richter wohl nicht - ohne Beweise - ausgehen, dass die Log-
Firma fehlerhaft arbeitet, oder der Anschluss gehackt wurde. Dieses wird als lebensfremd
eingestuft. Nur einmal, um dich auf den Boden der Tatsachen herunter zu holen.



Fazit:
  • 1. Den 500,- € Vergleich annehmen.
    2. Sich verteidigen mittels Anwalt und Beweisen, und das für jeden Log. Man sollte aber
    sich im Klaren sein. Ohne beweisbare und felsenfeste Verteidigung hat Deine Frau = Null-Chance!

VG Steffen

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