Abmahnungen von Sasse, Bachelin und Lichtenhahn Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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2010gingslos
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1141 Beitrag von 2010gingslos » Dienstag 21. Januar 2014, 18:41

Auch hier eine Zwischenstand bei mir:

Abmahnung in 2010

ModUE abgegeben

Bettelbrief kam irgendwann, müsste jetzt nachschauen wann

Seitdem Ruhe, eigentlich müsste ich durch sein wenn kein MB letztes Jahr beantragt wurde

Dalmatinac
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1142 Beitrag von Dalmatinac » Freitag 24. Januar 2014, 11:18

Zwischenstand bei mir:

Abmahnung Oktober 2010 und Zahlung von 800 EUR
Bettelbrief 2011 und Zahlung von 800 EUR
Bettelbrief Dezember 2013 mit Erinnerung an Verjährung und Zahlung von 450 EUR bis zum 24.12.2013

Bin mal gespannt ob jetzt ein Mahnbescheid kommt...

xamoel
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1143 Beitrag von xamoel » Freitag 24. Januar 2014, 15:33

Hier mein Zwischenstand: Side Effects, mod UE letztes Jahr, jetzt Brief dass mod UE angenommen wurde und neue Forderung von 800 mit Hinweis auf Sicherungspflicht des AI. Nur Bettelbrief? AI ist eine Firma, nur zu Info.
Nicht reagieren oder?

mrpinkeyes
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1144 Beitrag von mrpinkeyes » Freitag 24. Januar 2014, 17:01

Bettelbrief - abheften

Arno
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1145 Beitrag von Arno » Donnerstag 30. Januar 2014, 01:07

Hi,

ich wurde trotz UE mehrmals abgemahnt und erhielt ein Schreiben, dass die Vergleichsbemühungen gescheitert seien und S+P eine Klage einreichen werden. Hat irgendjemand schon Erfahrungen damit? Ist das einfach nur Taktik oder ist es schon zu spät auf den Vergleich einzugehen und ich demnächst ein Klagebrief vom zuständigen Amtsgericht bekomme? Ich selber befürchte, dass jetzt der Zeitpunkt gekommen ist den Anwalt einzuschalten.

The Grinch
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1146 Beitrag von The Grinch » Donnerstag 30. Januar 2014, 06:18

@Arno
Du stellst die identische Frage von gefühlten 10.000 anderen Betroffenen!
Du muss Dich hier einlesen, es wurden garantiert 98% aller relevanten Fragen
hier schon beantwortet.

Arno
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1147 Beitrag von Arno » Donnerstag 30. Januar 2014, 09:46

@The Grinch,

ich hab mich ziemlich intensiv eingelesen, aber nirgendwo gelesen dass die "auftragsgemäß eine Klage einreichen werden". Meine Frage bezog sich konkret auf diese Situation. Ich wollte wissen ob sie jetzt wirklich klagen werden oder ist das eine Masche. Das Wort "werden" klingt für mich eher wie eine Drohung. Also um die Frage zu konkretisieren: Ist das ein normales Vorgehen bei S+P und die reichen tatsächlich demnächst eine Klage ein (quasi verbindlich) oder ist das einfach nur eine Drohung?

The Grinch
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1148 Beitrag von The Grinch » Donnerstag 30. Januar 2014, 10:24

Diese Vorgehensweise ist durchweg bei den meisten Abmahn-Anwälten die Gleiche!
Jeder rasselt mit dem Säbel - und in einigen wenigen Fällen (wenn man alle Abmahnungen ins Verhältnis zu den bekannten Klagen stellt).
kommt es zu Klagen und Mahnbescheiden.

Deine Situation ist nichts Besonderes!
Und wenn Du Dich eingelesen hast, auch bei den Anderen Abmahnern, müsstest Du dieses Schema erkannt haben.

WICHTIG ist das Du die mod. UE abgegeben hast, so das Du einer EV vorgebeugt hast.

Arno
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1149 Beitrag von Arno » Donnerstag 30. Januar 2014, 12:56

@Grinch:

vielen Dank, war sehr beruhigend. Die mod. UE hab ich per Einschreiben abgegeben, die wurde auch akzeptiert jedoch, wie bei vielen anderen auch, auf Zahlung von 800 Euro bestanden.

Ich hätte da noch 2 Fragen:

1) wie sieht es aus wenn man wegen einem Film mit Tonspur in einer osteuropäischen Sprache abgemahnt wird? Bei Splendid steht, dass dieser Film nur mit engl.+de Tonspur zu erwerben sei. Hier im Forum war nur mal die Rede von engl. Tonspur von TWD wenn ich mich recht erinnere

2) Ich bin ein Student und kann mir weder ein Vergleichsangebot (egal wie niedrig) noch einen Anwalt leisten. Jetzt war auf Seite 53 die Rede von einem Beratungsschein für Wenigverdiener. Hat irgend jemand schon Erfahrungen damit gesammelt? Ich meine den muss man beantragen, aber wie lang ist die Wartezeit? Und das wichtigste wo beantragen, Amtsgericht oder normale Anwaltskanzlei?

The Grinch
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1150 Beitrag von The Grinch » Donnerstag 30. Januar 2014, 13:11

1) Eine Frage die geklärt wird, wenn es vor Gericht geht!
2) ==> http://www.hukuk24.de/rechtsberatung/be ... enlos.html" onclick="window.open(this.href); return false; oder http://www.justiz.de/formulare/index.php" onclick="window.open(this.href); return false;

Hadley
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1151 Beitrag von Hadley » Montag 3. Februar 2014, 03:09

@Arno
Ist bei mir exakt das selbe Szenario, man kan nnur abwarten.

Wenn die Klage kommen würde, könnte man sich dann trotzdem noch um einen Vergleich bemühen?

AbduL03
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1152 Beitrag von AbduL03 » Montag 3. Februar 2014, 10:07

Hadley hat geschrieben: Wenn die Klage kommen würde, könnte man sich dann trotzdem noch um einen Vergleich bemühen?
Natürlich. In den meisten Fällen schlägt der Richter persönlich ein außergerichtliches Vergleich vor. Da müssen dann aber beide Parteien akzeptieren. Vergleichen geht immer.

junkie69
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1153 Beitrag von junkie69 » Mittwoch 5. Februar 2014, 10:34

Auch ich hatte gestern ein Abmahnschreiben von Sasse u. Partner im Kasten.
Nun verhält sich das so, dass bei mir der Anschlussinhaber, an den das Schreiben gerichtet ist, eine andere Person ist, die mir damals den Telefonanschluss angemeldet hat, da ich bei der Telekom zu Zeiten, als es noch keine Flats gab, finanziell in Ungnade gefallen bin und daher keinen Anschluss mehr bekomme.
Ich habe das Schreiben mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" zur Post gebracht, mit der Bitte, es an den Absender zurückzuschicken.
Was meint ihr, wird nun passieren?

abmahnwarrior
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1154 Beitrag von abmahnwarrior » Mittwoch 5. Februar 2014, 14:09

das ist sinnlos. Über das Einwohnermeldeamt können die sehr schnell die Adresse des Anschlussinhabers herausbekommen. Die Abmahnung wird dann wohl ihm zugehen. Wenn der dann dem Abmahner mitteilt, dass der Anschluss dir gehört und du geschreiben hast "unbekannt verzogen" ( obwohl du ja den Anschlussinhaber kennst, wohl auch weißt wo er wohnt ) hast du ein zusätzliches Problem. Zumal ja die Post der Telekom an deine Adresse (Rechung z.b.) auch nie als "unbekannt verzogen" zurückgesendet wurde. Vernünftiges Handeln wäre gewesen sich mit dem Anschlussinhaber in Verbindung zu setzen und einen Anwalt zu beauftragen.

junkie69
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1155 Beitrag von junkie69 » Mittwoch 5. Februar 2014, 16:50

Der Anschlussinhaber hat nie an dieser Adresse gewohnt. Und es gibt seit 3 Jahren keinen Kontakt mehr. Also "unbekannt verzogen" ist nicht mal gelogen, da ich seinen momentanen Wohnsitz nicht weiss.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1156 Beitrag von Steffen » Mittwoch 5. Februar 2014, 17:05

Der Provider verauskunftet dem entsprechenden juristischen Vertragspartner so, wie er bei ihm in den Unterlagen steht.

Wird nun ein Abmahnschreiben mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" zurückgeschickt, wird der Abmahner über den Einwohnermeldeamt die aktuelle Adresse mit wenig Geld übermittelt bekommen. Dann erhält dieser das Abmahnschreiben - neu zugestellt.

Ganz ehrlich? Schäme dich! Der AI richtet für dich einen Anschluss auf seinen Namen ein, Du nutzt den Anschluss und lässt den AI für seine Hilfsbereitschaft jetzt ins offene (Abmahn-)Messer laufen.

Menschlich fair gewesen wäre, wenn Du das Abmahnschreiben entgegengenommen, dich als wahrer AI geoutet und auf das Abmahnschreiben reagiert hättest. Damit meine ich nicht, deine Verantwortung jemand anderen aufbürden.

Mann oh Mann ...

jkj:s_;

VG Steffen

benjamin
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1157 Beitrag von benjamin » Sonntag 9. Februar 2014, 09:15

Hallo!
Kann mir jemand sagen, ob ich bei der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Einwurf Einschreiben

und auch

Vorab per Email:

stehen lasse? Oder soll das weggelassen werden, dann würde der Briefkopf mit der Email beginnen?!

Danke! Benjamin

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1158 Beitrag von Steffen » Montag 10. Februar 2014, 23:38

.
.
.
.Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw., es reduziert sich alles auf:


Stand: 10.02.2014!

Wenn ich nicht zahle - können - die Abmahner mich innerhalb der Verjährungsfrist auf die Kosten
der Abmahnung:
  • anwaltliche Gebühren (AG) = 3 Jahre,
  • Schadensersatz (SE) = 10 Jahre,
verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).

Hinweis:
Die aktuellen Entwicklungen in den Klageverfahren nach in Kraft treten des GguGepr (09.10.2013)
werden mit Kenntnis aktualisiert!

Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen:
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Verfügung eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit dafür ist genügend vorhanden (für die anwaltlichen Gebühren = 3 Jahre, für
    den Schadensersatz = 10 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

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zombie
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1159 Beitrag von zombie » Sonntag 16. Februar 2014, 10:31

Hallo liebes Forum!

Ich erhielt ebenfalls eine Abmahnung wegen einer Folge The Walking Dead. Nachdem ich mich u.a. durch den langen Thread gekämpft habe, plane ich eine mod. UE abzugeben, nicht zu bezahlen und es auf eine Klage ankommen zu lassen.

In folgenden Fragen bzgl des Klagefalls bin ich mir noch nicht sicher, ob ich sie richtig verstanden habe. Es melden sich ja leider wenige die wirklich vor Gericht endeten. Vielleicht mag ich die eine oder andere Antwort auch überlesen haben - dann entschuldigt mich, der Thread ist lang und am Ende war ich echt müde.
  1. Es wurden hier mehrfach Prozesskosten zwischen 1000 und 1500 EUR in den Raum geworfen. Kommen da die ursprünglichen Abmahngebühren noch dazu?
  2. S&P verneint in ihrer Abmahnung die Anwendbarkeit des §97a Abs. 3 Satz 2 UrhG. Ich bin da etwas anderer Meinung. Am Ende entscheidet das Gericht, richtig? Sehe ich das richtig, dass es dazu bisher noch keine Gerichtsentscheidung gab?
  3. Die Klage muss wegen dem neuen §104a UrhG an einem für meinen Wohnort zuständigen Gericht erhoben werden, richtig?
  4. Bei mir wurde eine etwas ältere Folge abgemahnt. Inzwischen gibt es eine Handvoll weiterer Folgen, die ja möglicherweise auch noch abgemahnt werden könnten. (Von den älteren ganz zu schweigen.) Steffen schrieb, Folgeabmamhnungen seien ihm noch nicht bekannt. Mich würde allerdings interessieren: Könnte die erweiterte UE im Klagefall schaden, z.B. weil das Gericht sie als (Teil-)Schuldeingeständnis sieht?
Vielen Dank für dieses wunderbar informative Forum!

abmahnwarrior
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1160 Beitrag von abmahnwarrior » Sonntag 16. Februar 2014, 10:49

zombie hat geschrieben: [*]Bei mir wurde eine etwas ältere Folge abgemahnt. Inzwischen gibt es eine Handvoll weiterer Folgen, die ja möglicherweise auch noch abgemahnt werden könnten. (Von den älteren ganz zu schweigen.) Steffen schrieb, Folgeabmamhnungen seien ihm noch nicht bekannt. Mich würde allerdings interessieren: Könnte die erweiterte UE im Klagefall schaden, z.B. weil das Gericht sie als (Teil-)Schuldeingeständnis sieht?[/list]

Vielen Dank für dieses wunderbar informative Forum!
Es können durchaus noch Abmahnungen kommen, wenn du weitere Folgen geladen hast. Es kommt darauf an, in welcher Reihenfolge der Abmahner die Abmahnungen abarbeitet. Er hat ja ausreichend Zeit nach Ermittlung der Klardaten.

Eine erweiterte vorbeugende UE sollte ein Anwalt verfassen. Wenn du beispielsweise schreibst

Staffel 1 Folge 3,4 und 7
Staffel 3 Folge 1, 5, 9

kann das Gericht schon fragen, woher du weißt dass ausgerechnet diese Folgen geladen wurden und die anderen nicht und das als Schuldeingeständnis werten. Sicherlich kommt es auch immer auf den Richter an. Aber bei so einer Formulierung deutet schon einiges darauf hin, dass nur der Täter die genaue geladene Folgenliste kennen kann. Andererseits sollte man auch aufpassen, dass man das Ganze nicht zu weit fasst. Also. Erweiterte, vorbeugende am Besten nur mit Anwalt.

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