Abmahnungen von Sasse, Bachelin und Lichtenhahn Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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AbduL03
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1101 Beitrag von AbduL03 » Freitag 10. Januar 2014, 13:44

Ich würds so machen, wie ichs gesagt hab. The Grinch hat Recht. Wenn dein Vater damals der alleinige Anschlussinhaber war, dann dürfte das alles ausreichen und die fassen deine Mutter nicht an.

The Grinch
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1102 Beitrag von The Grinch » Freitag 10. Januar 2014, 14:25

"Theoretisch" treten die Erben auch diese Forderungen an,
wenn Diese das Erbe nicht ausgeschlagen haben!
Da müsste aber auch erst noch ein Urteil zu erfolgen - ob so etwas bekannt ist weiss ich nicht.

Softskill
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1103 Beitrag von Softskill » Freitag 10. Januar 2014, 15:13

Also Vertragsinhaber oä. war er sicher zu dem Zeitpunkt nicht 3 Jahre tot...
Vertrag dürfte daher auf meine Mutter übergegangen sein. Erbfolge hin oder her, wie sollten die das ermitteln?

Meiner Mutter kann ich das nur als makaberen Scherz verkaufen,
Toter Ehegatte abgemahnt wegen Film " The walking DEAD" Jahre nach seinem Tod.

muensteraner
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1104 Beitrag von muensteraner » Freitag 10. Januar 2014, 15:20

also "unbekannt verzogen" anzugeben ist einfach schwachsinnig. Schließlich wohnt ja deine Mutter und du noch dort. Alles Dinge die man über Melderegister locker herausfinden kann. Habe eben gesehen, dass das ja ein aktueller Fall ist und nicht ein Altfall vor dem Tod deines Vaters. Da nutzt das Zusenden der Sterbeurkunde mit Sicherheit nichts. Frgae mich wirklich warum Leute heutzutage immer noch meinen ungestraft Filesharing betreiben zu können.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1105 Beitrag von Steffen » Freitag 10. Januar 2014, 15:27

[quoteemSoftskill]Die haben bei mir Heute an meinen Verstorbenen Vater geschrieben.
Er ist seit 2 Jahren tot....
Ob wirklich jemand über den Anschluss Video geschaut hat, kann ich nicht sagen.
Ich wohne nun in dem Haus, habe aber einen eigenen Internetanschluss...
Wie würdet Ihr so reagieren?[/quoteem]

Also ich nehme einmal an, das der verstorbene AI heute ein Abmahnschreiben erhalten hat wegen einer vermeintlichen UrhR-Verletzung, sowie aufgefordert wurde zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassung- und Verpflichtungserklärung.

Hier sollte man schon sehen, das bestehende Verträge (dazu gehört auch der Internetzugangsvertrag) nicht mit Tod erlöschen, sondern an den Erbfolger übergehen. Wird die Erbschaft vollumfänglich von allen Erbfolgern notariell ausgeschlagen, muss der Provider darüber informiert werden bzw. der Vertrag gekündigt werden. Hier gibt es aber eine 6-wöchige gesetzlich geregelte Frist!

Hier wurde einfach 2 Jahre lang versäumt, den Anschluss zu kündigen, weiter bezahlt und offensichtlich auch genutzt bzw. den Provider über den Tod in Kenntnis zu setzen und den AI umzumelden. Ich glaube nicht, das der Erbfolger den Internetzugang des Verstorbenen zahlt und nicht nutzt bzw. keiner aus dem Familienverbund. Wenn wirklich, dann gibt es ja keine Einwahl und der Provider hat keine auswertbare und verauskunftbare Daten! Logisch.

Mit der Übersendung der Kopie der Sterbeurkunde ist es nicht getan. Man sollte diesbezüglich einen Anwalt befragen, da ich nicht auf einen Einzelfall eingehen darf. Sicherlich geht aber alles auf den Erbfolger über.

VG Steffen

The Grinch
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1106 Beitrag von The Grinch » Freitag 10. Januar 2014, 15:29

@Softskill
Dann gehe ich mal stark davon aus, dass Dein Vater nach seinem Tod immer noch als AI geführt wurde,
und die Umschreibung auf die Mutter später (nach dem Log-Zeitpunkt) erfolgte.
Andernfalls wäre die Zustellung der Abmahnung namentlich auf Deinen Vater nicht passiert.

MisterM
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1107 Beitrag von MisterM » Samstag 11. Januar 2014, 09:01

Hey Leute,

will nen Vergleich anstreben und frage mich jetzt, muss ich die folgende Passage wirklich ändern?

Mein Internetzugang ist mit den mir zumutbaren und gebotenen Pflichten hinsichtlich Prüfung, Kontrolle und Aufsicht gesichert i.V.m. dem zum Zeitpunkt der Abmahnung vorherrschenden technischen Mitteln und Maßnahmen.

Ich mein das entspricht der Tatsache oder muss ich (bzw. ja eigentlich meine Mutter) sowas reinschreiben wie: Der WLAN Router ist durch ein mehrstelliges hexadezimales WPA2 Passwort geschützt usw. ?

Noch ein paar weitere Fragen.. Kann man bei den aktuellen Entwicklungen auch einen Vergleich in Höhe von 155€ (wobei diese Grenze ja wohl nicht wahr ist) oder 300€ anstreben? Ich mein dank abgeschafftem fliegenden Gerichtsstand und co. ist man ja nun in einer etwas besseren Situation (hoffentlich). Wobei natürlich 400 oder 450 immer noch besser als 800€ sind..

Bei der finanziellen Situation habe ich dann reingeschrieben, dass sie eine alleinerziehende Mutter ist und eine einfache Friseurin und außerdem bis vor kurzem arbeitslos war und nun die Meisterschule in Vollzeit besucht, eventuell erwähne ich noch, dass sie keine Aussicht auf eine Stelle danach hat. Reicht das? Oder ist das zu viel? Wobei das wirklich alles wahr ist, deswegen ist mir der Vergleich so wichtig.

Hatte übrigens im Namen meiner Mutter geschrieben, dass sie vom 4.12. bis zum 4.1. nicht da ist, was auch wirklich der Wahrheit entsprach, das wurde aber einfach ignoriert und sie bekam eine Antwort dass die mod UE angenommen wurde, sie aber bis zum 27.12. die Zahlung wollen.. so kurz nach Weihnachten? Zufall?

Sie konnte jedenfalls zum Glück nicht reagieren.. :D

Gibt es eigentlich die Möglichkeit dass sie sagt, sie hat mich darüber aufgeklärt, dass ich kein Filesharing betreiben darf und ich das aber ignoriert habe usw.? Wobei sie ja nicht einmal gegen mich aussagen müsste? Habe mal was gelesen, dass es da Möglichkeiten gibt. Ich weiß aber nicht ob das nur für minderjährige Kinder gilt. Wie gesagt, habe da einfach mal was gelesen aber es handelte sich nur um diesen einen Fall den ich gelesen habe. Will nicht dass meine Mutter dann als Täter und Störer (was ist eigentlich ein "störer"?) angeklagt wird.

Viele Grüße und vielen Dank schon mal für eure ausführlichen antworten und vor allem großen Dank an Steffen!

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1108 Beitrag von Steffen » Samstag 11. Januar 2014, 10:07

[quoteemMisterM]will nen Vergleich anstreben und frage mich jetzt, muss ich die folgende Passage
wirklich ändern?

Mein Internetzugang ist mit den mir zumutbaren und gebotenen Pflichten hinsichtlich
Prüfung, Kontrolle und Aufsicht gesichert i.V.m. dem zum Zeitpunkt der Abmahnung
vorherrschenden technischen Mitteln und Maßnahmen.

Ich mein das entspricht der Tatsache oder muss ich (bzw. ja eigentlich meine Mutter)
sowas reinschreiben wie: Der WLAN Router ist durch ein mehrstelliges hexadezimales
WPA2 Passwort geschützt usw. ?[/quoteem]

Schau mal, wir stellen hier zur Hilfe und zum besseren Verständnis diverse -allgemeine -
Musterschreiben zur Verfügung. Hier liegt die Betonung auf Allgemein!
Warum? Wir als Nichtjuristen und als Forum sowie AW3P dürfen nicht auf einen
konkreten Rechtsfall eingehen und konkret Antworten. Punkt. Natürlich wurden diese
Musterschreiben mit diversen Anwälten abgesprochen auf deren Sinn.

Ein wichtiger Bestandteil eines jeden Musterschreibens bilden die Nutzungs- und
Anwendungshinweise. Und hier steht immer:

Auszug:

(...) Sie müssen aber begreifen, das Musterschreiben ist kein Dogma, sondern, wie der
Name schon ausdrückt, ein Musterschreiben (Vorlage). Der Inhalt dieses
Musterschreibens muss deshalb an die konkrete Situation angepasst, ergänzt oder
gekürzt werden.

Die mit den Schriftfarben Blau gekennzeichneten Textpassagen sind auf den eigenen
konkreten Fall anzupassen bzw. zu ergänzen. (...)


Das heißt, Musterschreiben = Grundlage - pass es auf deine Situation an oder beauftrage
ein Anwalt. Leider können wird aufgrund Vorbenannten deshalb nicht jeden seinen konkreten
Schriftsatz abfassen.


[quoteemMisterM]Noch ein paar weitere Fragen. Kann man bei den aktuellen Entwicklungen auch einen
Vergleich in Höhe von 155€ (wobei diese Grenze ja wohl nicht wahr ist) oder 300€
anstreben? Ich mein dank abgeschafftem fliegenden Gerichtsstand und co. ist man ja
nun in einer etwas besseren Situation (hoffentlich). Wobei natürlich 400 oder 450
immer noch besser als 800€ sind.[/quoteem]

Du kannst jede Summe einschreiben die beliebt. Wichtig ist, das diese von der
Gegenseite explizit angenommen wird, ehe man überweist. Wenn nicht, erhältst du dann
ein neues Angebot. Entweder das aus der Abmahnung oder eine anderes.



[quoteemMisterM]Bei der finanziellen Situation habe ich dann reingeschrieben, dass sie eine allein
erziehende Mutter ist und eine einfache Friseurin und außerdem bis vor kurzem
arbeitslos war und nun die Meisterschule in Vollzeit besucht, eventuell erwähne ich
noch, dass sie keine Aussicht auf eine Stelle danach hat. Reicht das? Oder ist das zu
viel? Wobei das wirklich alles wahr ist, deswegen ist mir der Vergleich so wichtig.[/quoteem]

Bitte im Grundsatz beachten. Deine Mum hat letztlich zu unterzeichnen, aber natürlich
kannst du bei der Abfassung im Auftrag helfen. Das heißt, die Verantwortung trägt der
Unterzeichnende und man sollte bei der Wahrheit bleiben. Fordert man seitens der
Gegenseite Belege der betreffenden schwierigen Lage an, fällt man auf die Goschen
wenn man zu dick aufgetragen hat. Natürlich muss man aber sehen, man wird nur mit dem
Angebot runtergehen, wenn man auch sieht und nachvollziehen kann, das der Abgemahnte
in einer tatsächlich schwierigen Lage ist. Was du letztlich deshalb einschreibst,
liegt bei dir und deiner Mum. Sie muss es verantworten.



[quoteemMisterM]Hatte übrigens im Namen meiner Mutter geschrieben, dass sie vom 4.12. bis zum 4.1.
nicht da ist, was auch wirklich der Wahrheit entsprach, das wurde aber einfach
ignoriert und sie bekam eine Antwort dass die mod. UE angenommen wurde, sie aber bis
zum 27.12. die Zahlung wollen.. so kurz nach Weihnachten? Zufall?[/quoteem]

Die Fristen im Urheberrecht (UVE, Kohle) sind relativ kurz gehalten, was mit der
Wiederholungsgefahr insbesondere bei Filesharing begründet wird. Dieses ist rechtens.
Ob deine Mutter da ist oder nicht, ist nicht relevant, denn man hätte dann eine
Fristverlängerung beantragen müssen. Und im Zeitalter der Technik gibt es E-Mail,
Fax, Telefon und noch die gute alte Briefpost zu diesem Zweck. Das bedeutet, Du
informierst deine Mum in deren häuslichen Abwesenheit, sie nimmt dann mit der
Gegenseite sofort Kontakt auf hinsichtlich einer Fristverlängerung, oder erteilt dir
eine Vollmacht. Es gibt eben gewisse Abläufe und Firsten zu halten und das hieße:
Antrag auf Fristverlängerung!



[quoteemMisterM]Sie konnte jedenfalls zum Glück nicht reagieren.[/quoteem]

Ich gewinne langsam den Eindruck, ich kann mich auch täuschen, das deine Mum nicht
so richtig Bescheid wissen tuten tut. Nur am Rande.



[quoteemMisterM]Gibt es eigentlich die Möglichkeit dass sie sagt, sie hat mich darüber aufgeklärt,
dass ich kein Filesharing betreiben darf und ich das aber ignoriert habe usw.? Wobei
sie ja nicht einmal gegen mich aussagen müsste? Habe mal was gelesen, dass es da
Möglichkeiten gibt. Ich weiß aber nicht ob das nur für minderjährige Kinder gilt. Wie
gesagt, habe da einfach mal was gelesen aber es handelte sich nur um diesen einen
Fall den ich gelesen habe. Will nicht dass meine Mutter dann als Täter und Störer
(was ist eigentlich ein "störer"?) angeklagt wird.[/quoteem]

Obwohl es schon die Presseerklärung zum BGH - I ZR 169/12 - “BearShare“ gibt, sich
endlos Leute (eigentlich nur ein Anonymer) für ihren “Beitrag“ auf die Schulterchen
klatschen, gibt es noch - keinen - Volltext! Hier gab es schon zwischen
Pressemitteilung und Volltext zu BGH - 1 ZR 121/08 - "Sommer unseres Lebens", für viele
ein bitteres Aufwachen und es verging vielen schnell (oder später) das Lachen.
Deshalb muss man etwas vorsichtig sein - insbesondere als Nichtjurist und
Nichtbetroffener - was man im Auftrag für jemand anderen schreibt. Hier kann man
schnell die Tragweite seines Handeln nicht erkennen. Deshalb weiß ich nicht, ob es
ausreicht! Solange der Volltext zum BGH - I ZR 169/12 - “BearShare“ nicht vorliegt,
kann man keine Aussagen treffen. Außerdem kann ich dir nicht vorsagen, was du dann im
Auftrag für deine Mum schreibst. Warum? Ich kenne nicht die gesamte Situation vom
Log-Zeitpunkt ab.

Nachfolgendes Smilie ist - nicht - beleidigend, aber zutreffend, wenn man keinen Plan
hat, was man schreiben soll:

-,.,=

Das heißt, wenn man sich nicht sicher ist, erwähnt man es nicht. Noch besser wäre natürlich,
keinen Plan = Anwalt.


VG Steffen

muensteraner
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1109 Beitrag von muensteraner » Samstag 11. Januar 2014, 10:51

Wenn du wirklich versuchst wie Steffen vermutet, das ganze ohne deine Mutter zu informieren durchzuziehen, kann ich dir nur davon abraten. Mal abgesehen, dass du dann die Unterschrift deiner Mutter fälschen musst, kannst du das Ganze auf Dauer doch nicht vor deiner Mutter verheimlichen. Alles was du beim Vergleich als Mnderungsgrund anführst musst du durch Dokumente belegen können. Ich würde lieber "reinen Tisch" machen. Sicher gibt es verständlicherwiese Ärger mit deiner Mutter, aber besser jetzt wie später wo dann alles vermurkst ist. Deine Mutter ist die Anschlussinhaberin und wenn du ihrendetwas vermurkst musst deine Mutter den Kopf hinhalten und für die Kosten aufkommen.

MisterM
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1110 Beitrag von MisterM » Samstag 11. Januar 2014, 16:08

Zunächst: Da ich keine Ahnung habe frage ich auch erst einmal und schicke eben nichts ab. Ich erwähne das gerade nur noch einmal, da ich nicht weiß ob sich das "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten" auf mich bezieht, oder auf Verfasser diverser Beiträge nach dem Motto "Sagt einfach euer Kind war es und damit hat sich die Sache erledigt. Die sind nämlich so blöd ey und wir sind so viel schlauer als diese Anwälte".

Ich wollte mit dem Erwähnen eben jener Beiträge lediglich in Erfahrung bringen, ob sich diese Herangehensweise lohnt. Bei meinem Schwiegervater in Spe hat es zum Beispiel geklappt, er sagte einfach dass seine Frau und 2 Kinder im Haushalt leben und er alle aufgeklärt hat bezüglich Filesharing und er ja niemanden überwachen kann (Er versuchte einen gedownloadeten Porno auf meine Freundin zu schieben, als diese 16 war :D ). Gibt aber auch eben genug Leute bei denen es nicht klappt. Ich bin aber niemand der sich, metaphorisch gesprochen, auf den 90 Jahre alten rauchenden Opa bezieht, sondern gehe eher vom klassischen Lungenkrebs aus.

Zweitens: Meine Mutter ist voll informiert, ich zeige ihr Stets die betreffenden Muster und gehe es mit ihr durch und erkläre es ihr. Sie muss ja auch unterschreiben und als Einwurf Einschreiben abgeben. Sie hat ja den Brief zur Abmahnung auch aufgemacht, da ich hier gar nicht mehr wohne. War leider ein einmaliger großer Fehler das Ganze. Als Student, kann ich aber auch nicht mal eben 800€ stemmen. Den Vergleich muss nämlich letztlich ich Zahlen. Würde es auch gerne direkt auf mich nehmen, aber da meine Mutter Anschlussinhaberin ist, scheint der wahre Schuldige (höchstwahrscheinlich eben ich) völlig egal zu sein.

Ich empfinde es aber als ziemliche Unverschämtheit davon auszugehen, dass ich meine Mutter belüge und gar ihre Unterschrift fälsche. Vor allem im Bezug auf so ein ernstes Thema, bei dem es locker mal um 1500€ und mehr gehen kann. Und überhaupt, warum soll ich im anonymen Internet noch lügen, wenn ich so lediglich verhindere, dass mir am besten geholfen wird?

Mit 23 Jahren entzieht man sich nun mal nicht mehr so einfach und feige der Verantwortung. Ich war sogar überrascht wie lässig meine Mutter das ganze hingenommen hat mit dem Satz "Es ist doch egal, irgendwie kann man das bezahlen."

Lediglich das mit dem Antrag auf Fristverlängerung habe ich versäumt, da ich nicht wusste, dass es da eines ganzen Antrags bedürft. Mein Fehler und wird nicht mehr vorkommen. In Anbetracht der Tatsache, dass ja ignorieren (außer im Bezug auf mod UE und Mahnbescheid) häufig implizit als die beste Methode empfohlen wird, haben meine Mutter und ich ja automatisch was richtig gemacht... :D . Möchte aber wie gesagt viel lieber den Weg des verringerten Vergleichs gehen.

Was die Angaben zur wirtschaftlichen Lage angeht, lässt sich ja eben alles nachweisen da es auch tatsächlich der Wahrheit entspricht, da fällt also keiner auf die Goschen. Sie ist Friseurin (Sie hat ja einen Nachweis zur bestanden Ausbildung), Sie war bis zum Beginn der Meisterschule arbeitslos (Gibt genug Dokumente die das belegen), sie besucht aktuell die Meisterschule in Vollzeit (dazu gibt es Bescheinigungen) und erhält gerade mal 600€ oder 700€ Meister Bafög (Gibt ja einen Bafög-Bescheid) monatlich zum Leben. Sie ist ledig und hat keinen Partner und mich zum Sohn (Kindergeldnachweise). Des weiteren hat sie Kredite die abgezahlt werden müssen. Dachte aber das so etwas wie Kredite und co zu weit gehen.

Ich verstehe übrigens die Bedeutung "Musterschreiben", als Master-Student reichen da die intellektuellen Fähigkeiten durchaus aus. Ich frage mich lediglich ob ich den Originaltext löschen muss oder ob es reicht ihn um Tatsachen zu erweitern wie eben "hexadezimale und sich regelmäßig ändernde Passwörter zur Absicherung" und co.

Was die Frage zum Betrag angeht... Ich lese nunmal einfach immer wieder diese Magische 450€ Grenze, bei der man beginnen soll und frage mich nun ob es Leute gibt die mit weniger Erfolgreich waren. Vielleicht gibt es ja hier den ein oder anderen der nur 300 bezahlen musste vor allem in Bezug auf den abgeschafften fliegenden Gerichtsstand und diverser anderer Gesetzesänderungen. Ich würde einfach gerne einen glatten Betrag von 400€ oder weniger anbieten. Hätte aber auch kein Problem mit 450€. Ich frage auch hier wieder einfach, weil ich keine Ahnung habe.

Habe natürlich wie jeder andere, der das hier ernst nimmt, sämtliche vorherigen Beiträge gelesen, aber es hat sich ja (zum Glück) einiges geändert und wollte nach aktuelleren Trends fragen.

Ich erwarte auch keine umfassende kostenlose Rechtsberatung die extra auf meinen Fall abgestimmt ist, sondern Frage nur nach Tendenzen, Wahrscheinlichkeiten oder Erfahrungen. Wie man so etwas zu interpretieren hat ohne zu glauben, dass sich alle Probleme erledigt haben, weiß ich nämlich.

Vielen Dank schon mal für alles und auch explizit Danke an Steffen.

PS: Ich denke diese umfassende Stellungnahme ist etwas zu viel des Guten, wollte aber einfach mal klar stellen, dass ich nicht unehrlich, dumm oder sonstiges bin und das alles hier durchaus ernst nehme nur eben versuche mit möglichst wenig blauen Flecken aus der Sache raus zu kommen, wie eben JEDER hier, der sich hier anmeldet.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1111 Beitrag von Steffen » Sonntag 12. Januar 2014, 00:24

[quoteemMisterM]Zunächst: Da ich keine Ahnung habe frage ich auch erst einmal und schicke eben nichts
ab. Ich erwähne das gerade nur noch einmal, da ich nicht weiß ob sich das "Wenn man
keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten" auf mich bezieht, oder auf Verfasser
diverser Beiträge nach dem Motto "Sagt einfach euer Kind war es und damit hat sich
die Sache erledigt. Die sind nämlich so blöd ey und wir sind so viel schlauer als
diese Anwälte".[/quoteem]

Deshalb habe ich ja auch geschrieben -

(...) Nachfolgendes Smilie ist - nicht - beleidigend, aber zutreffend, wenn man
keinen Plan
hat, was man schreiben soll (...)


Oder besser ausgedrückt - ohne meine besondere Art von Humor -, wenn man nicht weiß
was man und wie man es schreibt, lässt man es lieber! Im Strafrecht heißt es
“Schweigen ist Gold!“ Im Zivilrecht, wenn man ohne Anwalt reagiert, sollte man so
wenig als möglich schreiben. Insbesondere, wenn man die Gegenreaktion auf das
Geschriebene nicht absehen kann.


[quoteemMisterM]Ich empfinde es aber als ziemliche Unverschämtheit davon auszugehen, dass ich meine
Mutter belüge und gar ihre Unterschrift fälsche.[/quoteem]

Ich kann mich nicht daran erinnern, dieses behauptet zu haben. Und was denkst du denn,
was ich ales als Unverschämtheit empfinde.


[quoteemMisterM]Und überhaupt, warum soll ich im anonymen Internet noch lügen, wenn ich so lediglich
verhindere, dass mir am besten geholfen wird?[/quoteem]

Woher soll ich denn wissen, wie es tatsächlich zum Vorwurf am Anschluss aussah?
Hinter einem anonymen Account, kann jeder alles schreiben.


[quoteemMisterM]Lediglich das mit dem Antrag auf Fristverlängerung habe ich versäumt, da ich nicht
wusste, dass es da eines ganzen Antrags bedürft.[/quoteem]

Ja, das ist ja das große Problem. Wir brauchen alle keinen Anwalt, wissen und können
alles besser, wie diese Sesselpuper. Ups, bis auf die kleine Beantragung auf
Fristverlängerung auf ... usw. Kann ja passieren.


[quoteemMisterM]Was die Angaben zur wirtschaftlichen Lage angeht, lässt sich ja eben alles nachweisen
da es auch tatsächlich der Wahrheit entspricht, da fällt also keiner auf die Goschen.[/quoteem]

Jetzt einmal Spaß beiseite. In meinem Posting habe ich dich nicht persönlich
beleidigt oder von der Seite angemacht, sondern nur Hinweise gegeben. Man sollte
nicht in ein Forum kommen, wenn man jedes Wort auf die Goldwaage legt bzw. etwas
falsch versteht.

(...) Fordert man seitens der Gegenseite Belege der betreffenden schwierigen Lage an,
fällt man auf die Goschen, wenn man zu dick aufgetragen hat. (...)


Ich habe nicht behauptet, das du es gemacht hast, sondern es war als Hinweis gedacht.


[quoteemMisterM]Ich verstehe übrigens die Bedeutung "Musterschreiben", als Master-Student reichen da
die intellektuellen Fähigkeiten durchaus aus. Ich frage mich lediglich ob ich den
Originaltext löschen muss oder ob es reicht ihn um Tatsachen zu erweitern wie eben
"hexadezimale und sich regelmäßig ändernde Passwörter zur Absicherung" und co.[/quoteem]

Wenn Du ein Musterschreiben verstehst, wirst Du auch sicherlich verstehen, das ich
nicht auf eine konkrete Frage Antwort geben kann, die einen konkreten Rechtsfall
betrifft. Und gleich gar nicht, dein Vergleichsschreiben vorgeben.


[quoteemMisterM]Ich erwarte auch keine umfassende kostenlose Rechtsberatung die extra auf meinen Fall
abgestimmt ist, sondern Frage nur nach Tendenzen, Wahrscheinlichkeiten oder
Erfahrungen. Wie man so etwas zu interpretieren hat ohne zu glauben, dass sich alle
Probleme erledigt haben, weiß ich nämlich.[/quoteem]

Natürlich erwartest Du das. Du willst dir das Geld für einen Anwalt sparen und
erhoffst, das du auf jede Frage eine Antwort für Lau erhältst. Und wenn das Erhoffte
nicht eintrifft, kommst du zurück und wetterst, wie mistig das Forum mit seinen
Experten sei. man muss einfach sehen, ein Forum ist gewisse Grenzen gesetzt. Diese
sind, wenn jemand konkrete Fragen auf einen konkreten Rechtsfall stellt und die
beantwortet haben möchte.

Wenn man nicht in der Lage ist, eine Frage abstrakt zu formulieren oder die Option PN
oder E-Mail zu nutzen, sry, dann tut mir es leid.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1112 Beitrag von MisterM » Sonntag 12. Januar 2014, 01:37

Dachte mir auch schon, dass ich es einfach nur falsch verstanden hab. Im Internet versteht man leider alles schnell falsch.
Ich empfand einfach nur die geäußerten Vermutungen als Angriff, da ich nun mal zumindest versuche stets ein ehrlicher Mensch zu sein.

Nun dann eine abstrakte Formulierung: Falls Person A einen Vergleich aufsetzen will, muss diese die besagte Passage bezüglich der Schutzmaßnahmen im Musterschreiben denn wirklich ersetzen oder reicht es, diese Passage zu erweitern in dem man beispielsweise die tatsächlich vorhanden Schutzmechanismen aufzählt?

Ich erwarte wirklich keine umfassende Rechtsberatung sondern hoffe lediglich auf kostenlose Hilfe. Jeder der hier ist, will kostenlose Hilfe bei dem ganzen um sich einen Anwalt ersparen zu können. Das gilt natürlich auch für mich.

Ich möchte auch überhaupt nicht gegen das Forum stänkern, sondern habe großen Respekt, auch wenn ich nicht allem zustimmen kann, was hier so geäußert wird. Das muss ich aber auch gar nicht, da wir ja in einer Demokratie leben. Ich habe mich wie gesagt nur persönlich angegriffen gefühlt.

Was die konkreten Aussagen betrifft, habe ich nun folgende Schlussfolgerung gezogen.. Eine konkrete Aussage zu einem tatsächlichen Rechtsfall wäre illegal oder? Wusste bisher nicht, dass dem so ist.

An etwas wie PN habe ich wirklich nicht gedacht, da ich mir nicht vorstellen mag, wie viele tausende PN bei dir eingehen.

Tut mir leid, falls mein vorheriger Beitrag zu aggressiv rüber kam, aber so war er definitiv nicht gemeint.

Vielen Dank Steffen an dieser Stelle!

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1113 Beitrag von Steffen » Sonntag 12. Januar 2014, 11:15

Hallo MisterM,

aus Missverständnissen heraus, sind schon Kriege geführt wurden.

Ich versteh die teilweise emotionale Lage, da ich 2006 auch wegen P2P abgemahnt wurde. Aber, man sollte nicht jedes scharfe Wort auf die Goldwaage legen. Es ist wie überall. Derjenige, der sich mit einem Thema jahrelang beschäftigt, vergisst schnell, das er auch einmal in ein Forum kam und völlig “hysterisch“ Antworten auf nur seine Fragen suchte.

Nur haben wir als Forum mit einem wichtigen Aspekt zu kämpfen. Über uns hängt immer das Schwert der unerlaubten Rechtsberatung! Das bedeutet, wie dürfen auf konkrete (Rechts-)Fragen (auch von anonyme Accounts aus), die einen konkreten Rechtsfall betreffen, keine konkret Antwort erteilen.

Und irgendwie sollte man doch einmal auch sehen, wenn man nicht weiß, was man schreiben soll, was man ändern soll, welche Gegenreaktion ein eigener Vortrag hervorbringt, sollte man sich an das Musterschreiben halten, oder einfach einen Anwalt beauftragen.

Durch den ganzen Wirbel der Missverständnisse ist es einfach so, das ich dir keine öffentliche Antwort geben werde. Diese musst du einfach akzeptieren.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1114 Beitrag von MisterM » Sonntag 12. Januar 2014, 15:00

Hey Steffen,

ich werde einfach mal logisch denken was die Passage mit technischen Mitteln angeht. :D

Wie gesagt, tut mir leid mit dem Missverständnis.

Nun aber wirklich mal generell, hatte hier jemand schon Erfolg mit einem Betrag der geringer war als 450€ ?
Ich habe mir den Ablauf angeschaut, gibt ja letztlich nur 3 Möglichkeiten: Die Kanzlei nimmt den Vergleich an, die Kanzlei macht ein Gegenangebot oder die Kanzlei bleibt beim alten Betrag von 800€.

Habe nur Angst, dass einem Nachteile entstehen oder die schlechte wirtschaftliche Lage nicht vielleicht als "Erpressungsgrund" verwendet wird. Dazu sollte es aber wohl nicht kommen, nach dem was ich hier so gelesen habe.

Das mit der unerlaubten Rechtsberatung verstehe ich nun. Würde mir hier einer eine Auskunft machen und am Ende läuft es schief, könnte es große Probleme für alle Beteiligten geben.

Ich möchte das alles hier nämlich wirklich verstehen, da ich das unheimlich interessant finde. Für ein Jura Studium ist es ja nun leider schon ein paar Semester zu spät :D

Danke schon mal Steffen und danke an alle künftigen Antworten.

VG MisterM

EDIT: Wer hat das hier bereits gelesen? http://www.sueddeutsche.de/digital/bgh- ... -1.1858511" onclick="window.open(this.href); return false;

Frage mich nun was das bedeutet. Muss am Ende niemand was zahlen, oder wird jetzt die Abmahnung einfach umformuliert und die Schadensersatzforderungen werden an den Stiefsohn gestellt, statt an den Vater (Anschlussinhaber)? Das Urteil klingt zwar zunächst positiv, aber wundere mich nun darüber, was das wirklich ändert..

Settler
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1115 Beitrag von Settler » Donnerstag 16. Januar 2014, 14:16

Hallo,

so, habe heute mal wieder Post von meinem Anwalt in Sachen "Walking Dead" erhalten. Nachdem in nach Rücksprache mit meinem Anwalt die angebotenen 550 EUR (von 800,- auf 550,- reduziert) ebenfalls nicht gezahlt habe, wird mir nun mit einer "zeitnahen" Klage gedroht. Hat für diesen Fall ebenfalls jemand noch nicht gezahlt und auch schon so einen Brief bekommen?

EDIT: hab hier nochmal etwas zurückgeblättert... Bevor es endgültig zur Klage kommt, kommt noch ein Mahnbescheid, oder? Oder haben die nun Ihre Taktik geändert, damit Sie noch so viel wie möglich absahnen können, bevor irgendwann dieses Kartenhaus zusammenfällt?

Gruß

EndlessNameless
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Registriert: Sonntag 22. Dezember 2013, 14:54

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1116 Beitrag von EndlessNameless » Donnerstag 16. Januar 2014, 17:30

Settler hat geschrieben:Hallo,

so, habe heute mal wieder Post von meinem Anwalt in Sachen "Walking Dead" erhalten. Nachdem in nach Rücksprache mit meinem Anwalt die angebotenen 550 EUR (von 800,- auf 550,- reduziert) ebenfalls nicht gezahlt habe, wird mir nun mit einer "zeitnahen" Klage gedroht. Hat für diesen Fall ebenfalls jemand noch nicht gezahlt und auch schon so einen Brief bekommen?


Gruß
Von wem wurden die genannten 550€ angeboten?

Willkommenimclub
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Registriert: Freitag 10. Januar 2014, 14:54

Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1117 Beitrag von Willkommenimclub » Donnerstag 16. Januar 2014, 18:04

Settler hat geschrieben:Hallo,

so, habe heute mal wieder Post von meinem Anwalt in Sachen "Walking Dead" erhalten. Nachdem in nach Rücksprache mit meinem Anwalt die angebotenen 550 EUR (von 800,- auf 550,- reduziert) ebenfalls nicht gezahlt habe, wird mir nun mit einer "zeitnahen" Klage gedroht. Hat für diesen Fall ebenfalls jemand noch nicht gezahlt und auch schon so einen Brief bekommen?

EDIT: hab hier nochmal etwas zurückgeblättert... Bevor es endgültig zur Klage kommt, kommt noch ein Mahnbescheid, oder? Oder haben die nun Ihre Taktik geändert, damit Sie noch so viel wie möglich absahnen können, bevor irgendwann dieses Kartenhaus zusammenfällt?

Gruß
Sie haben die Wahl können einen MB beantragen müssen es aber nicht, genauso können Sie gleich eine Klage einreichen wie gesagt können aber müssen nicht. Wenn Du nach Rücksprache mit Deinen Anwalt den Vergleich ablehnst sind halt Sie am zug wie oder was passiert kann Dir keiner hier sagen.

muensteraner
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1118 Beitrag von muensteraner » Donnerstag 16. Januar 2014, 18:14

einerseits scheint die abmahnung ja noch recht "frisch" zu sein. Das heißt es sind noch 3 Jahre Zeit. Einen Mahnbescheid werden die also nicht so schnell einreichen. Auch finde ich 550 Euro für eine Serienfolge immer noch weit übertrieben. 800 Euro war unverschämt. Denke 250-300 Euro wäre akzeptabel. Denke es war richtig das zweite Angebot von denen abzulehnen. Je länger man wartet, desto besser werden die Angebote. Denke die gehen davon aus, dass dich der Anwalt 250 Euro kostet und haben den Betrag einfach von der ursprünglichen Summe abgezogen beim 2.Angebot.

Willkommenimclub
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1119 Beitrag von Willkommenimclub » Donnerstag 16. Januar 2014, 18:28

muensteraner hat geschrieben:. Je länger man wartet, desto besser werden die Angebote.
Ob das wirklich so ist wird die Zukunft zeigen, gerade in letzter Zeit ist ja viel durch U+C in Bewegung gekommen, so da auch die anderen Anwälte aufpassen müssen das sich die Lage nicht zu ihrem ungunsten verschlechtert. Meine persönliche Meinung ist das sich da in Zukunft etwas ändern wird (weniger Abmahnungen, Altfälle sind bearbeitet oder werden es) so das man genug Zeit hat auch die Neuen Fälle Zeitnah zubearbeiten.

muensteraner
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1120 Beitrag von muensteraner » Donnerstag 16. Januar 2014, 18:41

Willkommenimclub hat geschrieben: Meine persönliche Meinung ist das sich da in Zukunft etwas ändern wird (weniger Abmahnungen, Altfälle sind bearbeitet oder werden es) so das man genug Zeit hat auch die Neuen Fälle Zeitnah zubearbeiten.
Das kann man nicht verallgemeinern. Es gibt Abmahnkanzleien die immer noch sehr gut zu tun haben. Gerade wenn diese Blockbuster-Serien und Topfilme für die großen Rechteinhaber abmahnen gibt es genug "Freiwillige" die sich für Abmahnungen zur Verfügung stellen. Nicht ohne Grund konnte im letzten Jahr beispielsweise Waldorf Frommer gegen den Trend die Zahl der Abmahnungen steigern. Bei den Abmahnern, die nur Schrott abmahnen mag das stimmen.

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