Abmahnungen von Sasse, Bachelin und Lichtenhahn Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1021 Beitrag von Steffen » Freitag 25. Oktober 2013, 23:00

  • A) Rechtsanwalt
    B) Mustervergleich
    C) Netzwelt.de/Forum/Allgemeine Filesharing-Diskussionen

MisterM
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1022 Beitrag von MisterM » Freitag 15. November 2013, 21:00

Hallo lieber Steffen,

an erster Stelle: Tiefsten Respekt für deine Arbeit.

Ich befinde mich nun leider in der leidigen Situation abgemahnt worden zu sein, bzw. meine Mutter als Anschlussinhaberin. Es geht um den angeblichen Upload von The Walking Dead Staffel 4 Episode 3.

Registriert wurde der Download am 02.11.2013 um 17:30, der Brief selber war dann schon am 13.11. bei meiner Mutter im Briefkasten.

Es geht natürlich mal wieder um die berüchtigten 800€, statt der eigentlich 1400€ ;)

Sasse und Partner hat natürlich nicht am Papier gespart und ganz viel gedruckt.

Die Zahlung soll nun bis zum 26.11. erfolgen. Ich persönlich möchte nun nach längerer Recherche auf Zeit spielen und meine Mutter damit beruhigen.

Mein Plan war also so gegen 21.11. oder so einen Brief per Einschreiben abzuschicken mit einer mod UE. Woraufhin ich ja dann wohl auf die Antwort warten muss.

Wie viel zeit kann ich so insgesamt gewinnen und wie lange dauert es in der Regel bei S&P bis es ernst wird?

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist ja die Wahrscheinlichkeit tatsächlich verklagt zu werden verschwindend gering.
Das Gesetz zum fliegenden Gerichtsstand ist ja leider noch nicht geändert worden, wenn ich das richtig verstanden habe, also erhöht das ja schon mal die Wahrscheinlichkeit.

Meine Präferenz wäre folgende:
1. Nichts zahlen
2. Die hälfte zahlen +/- 100€
3. Weniger als 800€ inklusive eigenem Anwalt zahlen
4. 800€
5. Klage und vielleicht verlieren und somit 1200€ zahlen

1. und 5. sind wohl am unwahrscheinlichsten, es sei denn ich habe Glück und es verjährt.

Wie schaut bei einer Außergerichtlichen Einigung auf die Hälfte der Summe aus?
Gibt es Neuigkeiten bezüglich der 100€ Grenze? S&P sagt ja einfach, das trifft bei ihnen nicht zu.

Meine Mutter selber ist aktuell Arbeitslos und beginnt irgendwann nächstes Jahr mit der Meisterschule. Gilt sowas als Argument bei der Betragshöhenverhandlung?

Gruß,

MisterM

muensteraner
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1023 Beitrag von muensteraner » Freitag 15. November 2013, 22:13

Wie lange du warten musst, bis du eine Antwort auf deine modUE erhältst, kann man nicht sagen. Das ist sehr unterschiedlich. Selbst beim gleichen Abmahner. Manche erhalten 4 Wochen später ein Schreiben mit dem Hinweis, dass die modUE angenommen wurde und noch die Vergleichssumme bezahlt werden soll, andere hören Jahre nichts mehr.
Vergleichen kannst du dich immer. Die wirtschaftliche Situation des Abgemahnten ist immer ein Argument um die Vergleichssumme zu drücken.
Der Eindruck der hier verbreitet wird, dass die Wahrscheinlichkeit verklagt zu werden sehr gering ist, stimmt nur teilweise. Es hängt erstens vom Abmahner ab, andererseits kann man Anzahl der Abmahnungen und Anzahl der Klagen nicht gegenrechnen, da die Abgemahnten in der Regel mehrere Abmahnungen erhalten. Somit entspricht die Anzahl der Abgemahnten nicht der Anzahl der Abmahnungen. Dann sollte man auch sehen, dass sich viele VOR der Klage bzw. spätestens sobald die Klageschrift im Briefkasten liegt vergleichen. Somit ist die Anzahl der Verweigerer weit geringer wie es der erste Eindruck sein mag.

VG

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1024 Beitrag von Alter Sack » Samstag 16. November 2013, 09:54

@ MisterM - da dein Plan dir noch ein wenig Zeit gibt, lies dich doch erstmal ordentlich ein. Die gängige, jahrelang bewährte Methode war mod.UE + Nichtzahlen. Und vor kurzem hat auch der Doc davon abgeraten, voreilige Zahlungen zu leisten. Und gerade die zuletzt veröffentlichten Urteile lassen ein Umdenken auch auf Seiten der Justiz erkennen. Abzuraten ist auf alle Fälle von nicht ausgehandelten Teilzahlungen, kommt bei Gericht eher als Schuldeingeständnis an. Vor allem - Nerven behalten und sich nicht verrückt machen lassen.

abzocke
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1025 Beitrag von abzocke » Samstag 16. November 2013, 12:04

MisterM hat geschrieben:




Wenn ich das richtig verstanden habe, ist ja die Wahrscheinlichkeit tatsächlich verklagt zu werden verschwindend gering.
Das Gesetz zum fliegenden Gerichtsstand ist ja leider noch nicht geändert worden, wenn ich das richtig verstanden habe, also erhöht das ja schon mal die Wahrscheinlichkeit.




MisterM
Das neue Gesetz ist durch und somit fällt der fliegende Gerichtsstand weg.Sollte es zu einer Klage kommen ist diese an einem Gericht in der Nähe des Beklagten durchzuführen.

md5sum
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1026 Beitrag von md5sum » Samstag 16. November 2013, 21:47

Hallo zusammen,

vielen Dank, dass es diese Seite mit den wertvollen Tipps gibt. Ich habe ebenfalls Post erhalten. Als Beweis wird aufgeführt: IP, Provider, lokale Zeit/Datum, Dateiname, Datei-Hash, Client.

Der im Schreiben aufgeführte Datei-Hash ist laut meinen Recherchen nur der Info-Hash vom torrent. Das ist weder der Hashwert des Inhalts des Werkes noch der Hashwert der Torrent-Datei. Was ich verstanden habe ist, dass der Info-Hash benötigt wird, um die Echtheit der Dateien aus dem Download gegen zu checken. Wieso können S&S den info hash als Beweismittel zu Grunde nehmen? Ich hatte verstanden es muss eindeutig bewiesen sein, dass das Orginal zur Verfügung gestellt werden muss?!? Und wie soll der Beweis stattfinden, wenn die Bestimmung des hash Wertes nur geht, wenn die ganze Datei zur Verfügung steht. Ist das nicht ein bischen wenig für eine lückenlose Beweislage? Bitte um Berichtigung, wenn ich falsch liege.

Meine Vorgehensweise:
1.) Ich werde jetzt erst einmal Akteneinsicht verlangen...ich will wissen was da alles angeblich geloggt wurde.
2.) Ich verwende die mod. UE.

Danke und Gruß
md5sum

Dudoke
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1027 Beitrag von Dudoke » Samstag 16. November 2013, 23:04

Hallo,

danke erstmals für eure Hilfe vor etwa einem halben Jahr. Ich habe für eine Folge aus der Staffel 3 von Walking Dead eine Abmahnung mit einer 800€ Forderung bekommen. Ich habe anschließend eine modifizierte UA abgeschickt, worauf hin sich 6 Monate nichts getan hat.

Nun schreiben sie dass sie die modifizierte UA ausdrücklich annehmen. Auch schreiben sie, dass ich ja beweisen müsste dass ich nicht der Täter bin, was angeblich mit Guardaley Ltd. definitiv feststeht.

Sie bestehen also weiterhin auf die 800€ und behaupten, dass die Kosten eigentlich viel höher lägen.

Ich möchte natürlich weiterhin nicht zahlen, aber es gibt eine Frist bis zum Ende des Monats. Man soll Fristen ja nicht ignorieren, aber nachdem ich die ModUA schon abgeschickt habe ist die Frage was ich da noch machen kann?

MfG

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1028 Beitrag von Steffen » Sonntag 17. November 2013, 10:07

[quoteemDudoke]Ich möchte natürlich weiterhin nicht zahlen, aber es gibt eine Frist bis zum Ende des Monats. Man soll Fristen ja nicht ignorieren, aber nachdem ich die ModUA schon abgeschickt habe ist die Frage was ich da noch machen kann?[/quoteem]
Kein Joke, dann zahle einfach nicht und warte ab, ob Verjährung oder Klage eintrifft! Klage ist dabei das Risiko. Inzwischen sollte man eine beweisbare Verteidigung aufbauen.

VG Steffen

Dudoke
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1029 Beitrag von Dudoke » Sonntag 17. November 2013, 16:56

Steffen hat geschrieben:[quoteemDudoke]Ich möchte natürlich weiterhin nicht zahlen, aber es gibt eine Frist bis zum Ende des Monats. Man soll Fristen ja nicht ignorieren, aber nachdem ich die ModUA schon abgeschickt habe ist die Frage was ich da noch machen kann?[/quoteem]
Kein Joke, dann zahle einfach nicht und warte ab, ob Verjährung oder Klage eintrifft! Klage ist dabei das Risiko. Inzwischen sollte man eine beweisbare Verteidigung aufbauen.

VG Steffen
Wie sähe eine solche Verteidigung idealerweise aus? Gibt es dazu Tipps?

williams_tekken
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1030 Beitrag von williams_tekken » Sonntag 17. November 2013, 19:27

Hallo Leute,

leider hat es mich auch erwischt und zu allem Ärger betrifft es den Anschluss meiner Kollegin, bei der ist 6 Wochen zur Untermiete gewohnt habe.

Ich möchte die Schuld auf mich übertragen lassen, damit meine Vermieterin raus aus der Sache ist. Reicht es, wenn ich beim Absenden der mod.UE dies S&P mitteile? Muss ich meine Meldeadresse angeben oder lediglich den aktuellen Wohnort? Ich frage, weil ich mich nicht umgemeldet habe, da ich dies erst machen wollte, sobald ich nach nach Zentral Hamburg gezogen, also nächste Woche erst. Zuletzt war ich in Niedersachsen gemeldet und habe mich dann nicht mehr beim Einwohneramt neu gemeldet. Könnte das Stress geben?

Bei der Abmahnfolge handelt es ich um The Walking Dead Staffel 4 Folge 2. Die weitere 3 Folge habe ich auch gedownloaded.
Sollte ich dies auch in der mod.UE vorsichtshalber schon mit erwähnen?

Meine Frist endet am 22.11 und ich will morgen die mod.UE per Einschreiben versenden, parallel dazu per Mail und habe einen Zeugen für den Versand der Post. Allerdings handelt es sich dabei um meine Schwester. Ist das trotzdem ok oder gilt das nicht?

Danke im Voraus

Grüße

Wiliams

Edit. Eine Abmahnung zu Folge 1 habe ich nicht erhalten. Könnte das noch kommen oder bin ich da zu mindestens fein raus?

muensteraner
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1031 Beitrag von muensteraner » Sonntag 17. November 2013, 19:33

In deinem Fall würde ich bevor ich überhaupt etwas unternehme einen Anwalt befragen !!! Schon weil du das deiner Kollegin schuldig bist, wenn du den Anschluss von ihr für Filesharing missbraucht hast. ( sry, aber wie blöd muss man ein einen fremden Anschluss für so etwas zu nutzen , das ist ein klarer Vertrauensmissbrauch )


Wenn die modUE nun mit deinem Namen und deiner Unterschrift kommt, kannst du direkt auch den Geldbetrag überweisen, weil du dich damit als Täter outest. Ich weiß auch nicht, inwieweit das deine Kollegin entlastest oder noch stärker in die Scheisse reitest (Störerhaftung). Eigentlich wurde sie angeschrieben und müsste meiner Ansicht nach die modUE abgeben, die Tat wurde ja auch von ihrem Anschluss begangen.

williams_tekken
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1032 Beitrag von williams_tekken » Sonntag 17. November 2013, 20:46

muensteraner hat geschrieben:In deinem Fall würde ich bevor ich überhaupt etwas unternehme einen Anwalt befragen !!! Schon weil du das deiner Kollegin schuldig bist, wenn du den Anschluss von ihr für Filesharing missbraucht hast. ( sry, aber wie blöd muss man ein einen fremden Anschluss für so etwas zu nutzen , das ist ein klarer Vertrauensmissbrauch )
ich gebe dir vollkommen Recht und frage mich auch, warum ist das gemacht habe. Es liegt wohl daran, dass ich seit Jahren keine Probleme mite US Serien per Torrent hatte und bislang im Irrglaube lebte, dass Ami Serien unproblematisch seien. Wohl geirrt :(
Ich hätte dennoch daran denken müssen, dass es nicht mein Anschluss ist.
muensteraner hat geschrieben: Wenn die modUE nun mit deinem Namen und deiner Unterschrift kommt, kannst du direkt auch den Geldbetrag überweisen, weil du dich damit als Täter outest. Ich weiß auch nicht, inwieweit das deine Kollegin entlastest oder noch stärker in die Scheisse reitest (Störerhaftung). Eigentlich wurde sie angeschrieben und müsste meiner Ansicht nach die modUE abgeben, die Tat wurde ja auch von ihrem Anschluss begangen.
Ja, daran habe ich auch gedacht, dass es dann quasi eine Schuldeingeständnis ist. Für einen Anwalt wird das ganze wohl sehr kurzfristig, da dir Frist am 22.11 ist. Leider habe ich vom Schreiben erst vor 2 Tagen erfahren. Meine Kollegin will ich eigentlich aus der Sache raus halten, da ich nun mal der Idiot bin. Mist was mache ich nur....

AbduL03
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1033 Beitrag von AbduL03 » Sonntag 17. November 2013, 20:55

Wenn du zu einem Anwalt gehst, wird er S&P anschreiben und um Fristverlängerung bitten/verlangen. S&P wird da schon nicht hartnäckig sein, sodass sie dir längere Fristen geben. Dann kannst du alles mit deinem Anwalt besprechen.

Wenn du Student/Azubi oder Geringverdiener bist, kannst du ein Beratungsschein beantragen, dann wäre dein Anwalt für dich kostenlos bzw. 10€ für den Beratungsschein. Bist du aber Vollzeittätig und verdienst ordentlich, dann müsstest du es aus deiner eigenen Tasche zahlen.

Mehr kann man dir hier auch nicht helfen, da ein Anwalt das besser weiß und man hier auch keine Rechtsberatung geben darf.

muensteraner
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1034 Beitrag von muensteraner » Sonntag 17. November 2013, 21:03

Ja, daran habe ich auch gedacht, dass es dann quasi eine Schuldeingeständnis ist. Für einen Anwalt wird das ganze wohl sehr kurzfristig, da dir Frist am 22.11 ist. Leider habe ich vom Schreiben erst vor 2 Tagen erfahren. Meine Kollegin will ich eigentlich aus der Sache raus halten, da ich nun mal der Idiot bin. Mist was mache ich nur....
Wie gesagt, dir bleibt nichts anderes übrig und einen Fachanwalt zu konsultieren. Und nimm deine Kollegin mit zum Anwalt. Alles was du machst betrifft nicht nur dich sondern auch deine Kollegin und kann Konsequenzen für sie haben. Somit ist es fahrlässig ohne vernünftige Rechtsberatung etwas zu unternehmen. Und ob sie wirklich ganz herausgehalten werden kann ist fraglich, weil sie vermutlich zumindest eine UE abgeben muss. Möglicherweise wäre es vielleicht besser (günstiger), alles über sie laufen zu lassen und einen Vergleich auszuhandeln, den du dann bezahlst. Aber wie gesagt, investiere das Geld in einen Anwalt. Kostenfrei kommst du aus DIESER Sache nicht raus.

Und versuch nicht denen am Telefon irgendetwas zu "erklären". Die sind da sehr "verständnisvoll", wenn sie freiwillig Beweise geliefert bekommen.

VG

AbduL03
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1035 Beitrag von AbduL03 » Sonntag 17. November 2013, 21:32

muensteraner hat geschrieben:Möglicherweise wäre es vielleicht besser (günstiger), alles über sie laufen zu lassen und einen Vergleich auszuhandeln, den du dann bezahlst.

VG
Das habe ich vergessen. Wenn du deine Nachbarin entlasten willst und die Sache bezahlen willst, dann wäre das die vernünftigste Vorgehensweise. Du musst hier aber nicht den vollen Betrag zahlen, sondern nur ein Teil, da du den angegeben Betrag noch um einiges mindern kannst, per Vergleich (Telefonisch oder Schreiben).

Ansonsten wie gesagt, zum Anwalt oder alles über sie laufen lassen und abwarten. Das will sie dann aber auch bestimmt nicht, da es zu einer Klage kommen könnte.

Ich würde sie erstmal aufklären und zusammen zum Anwalt rennen, wenn du nicht vorerst bezahlen willst.

lungfish
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1036 Beitrag von lungfish » Montag 18. November 2013, 09:51

Hallo Forum,

auch ich habe eine Abmahnung dieser Kanzlei für eine Folge der Serie 'walking dead' erhalten.
Ich habe nun versucht, mir einigermassen einen Überblick zu der Thematik anzulesen und habe eine UE anhand des hier gegebenen Musters abgeben (vielen Dank für diese ganze Seite an der Stelle!).

Nun scheint mir der mit 15.000 € angegebene Streitwert geradezu grotesk überzogen zu sein, aber dazu gibt es ja das Urteil zum §97a... desweiteren wird der Schadensersatz mit 500€ für das unkontrollierte, unberechtige und unbegrenzte öffentliche Zugänglichmachen des Werkes benannt. Meiner bescheidenen Auffassung nach ist ein Werk, falls es jemand über p2p rein privat bereitstellt, ja aber nicht unbegrenzt, sondern nur für die Dauer der p2p-Nutzung (unter Umständen nur ein paar Minuten vollständig) zugänglich. Gibt es dazu vielleicht irgendwelche Beispiel-Urteile, die das (auch in der Schadensersatzsumme) berücksichtigen?

Sehe ich das richtig daß, bei einer Gesamtforderung von ca. 1500€, es auch im Fall der Klage und eines Verfahrens bei dieser Summe bleiben würde, oder kommen dann noch Verfahrens-/Gerichtskosten etc. auf einen zu? Ich habe mich auch schon mit dem Gedanken des Vergleichs getragen, einfach um meine Ruhe zu haben (natürlich genau das, was diese Kanzlei - die übrigens die selbe Adresse, wie die Rechteinhaberin hat (so ein Zufall), möchte).

Mein Problem, und da bin ich wahrscheinlich nicht der einzige hier, ist, daß ich finanziell so schlecht gestellt bin, daß ich einen Anwalt schlicht nicht bezahlen kann... :-(.

Grüße
L. F.

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1037 Beitrag von Alter Sack » Montag 18. November 2013, 09:58

Dann mach's wie die meisten Betroffenen es seid Jahren tun. Mod.UE + Nichtzahlen + stille Verteidigung. Ein Anwalt lohn sich in den meisten Fällen sowieso erst mit Erhalt der Klageschrift und das könnte in deinem Fall noch ein paar Jahre dauern. Es weiss außerdem auch niemand, wie sich das Abmahnwesen bis dahin entwickelt hat. Aktuell sind z.B. einige Gerichtsurteile, die eher eine Wende erahnen lässt. Also Abkehr von einer eher abmahnerfreindlichen Justiz. Voreiliges Zahlen ist definitiv nicht angebracht.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1038 Beitrag von Steffen » Montag 18. November 2013, 11:31

:al

es hat doch jeder Abgemahnte, seit Inkrafttreten des GguGepr die gleiche
Ausgangssituation, zumindest bei “The Walking Dead“:


Bild

Bild


S&P ist der Meinung, das die Kostenerstattung, wie im § 97a Abs. 3 Satz 2 UrhG
-keine- Anwendung findet und man es als Unbillig einschätzt (§ 97a Abs. 3 Satz 3
UrhG). Und sicherlich wird man bei Nichtzahlen den Betrag:

AG - 970,67€
SE - 500,00€
________________
Gesamt: 1470,67€
================

dann gerichtlich geltend machen. Etwas anderes macht keinen Sinn!

_ __ _ __ _ __ __ _

Statt aber jetzt mit (Abmahnwahn-)Geschichte zu schreiben, diese Kostenforderung
infrage zu stellen, eine richterliche Entscheidung herbeizuführen: Ist es wirklich
Unbillig, oder wird der Kostenerstattungsanspruch der anwaltlichen Gebühren
höchstrichterlich beschränkt auf

Bsp.
§ 97a Abs. 3 Satz 2 - 1.000€
SE - 500€
_______________________
1.500€
======

resultierend, anwaltliche Gebühren nach 1,3 GG RVG: 169,50€,

kommt sofort,

»Wo ist der kostengünstigste, schnellste, nervenschonendste und stressfreie -
Bettelvergleich?«



Jetzt bitte nicht falsch verstehen!

Sicherlich habe ich Verständnis für Abgemahnte, die es selbst waren, oder Betroffene,
die keine beweisbare Strategie haben, oder Betroffene, die im Armutsland DE wenig Kohle
haben und sich jetzt lieber kostengünstig und privat vergleichen. Aber ...

... aber, hier geht es nicht mehr um “stillschweigende Verteidigung“, sondern den eigenen
Poppers hochzubekommen und die Meinung des Abmahners infrage zu stellen. Wer sagt denn,
das S&P Recht hat, und ein Richter sagt: Ne, Unbilligkeit trifft nicht zu, besonders bei
der Begründung:

Bild

In 3 Jahren brauchen wir darüber keine Diskussion mehr anfangen, bis dahin hat sich die
Rechtsprechung gefestigt, ist das GguGepr praktisch gereift. Aber, da niemand Schneid
hat und sich wehrt, sonder sich lieber zögerlich und ängstlich vergleicht, wohl eher zu
unseren Ungunsten.

Einfach mal sacken lassen, bevor man hyperventiliert.



VG Steffen

lungfish
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1039 Beitrag von lungfish » Montag 18. November 2013, 13:40

Steffen hat geschrieben::al



resultierend, anwaltliche Gebühren nach 1,3 GG RVG: 169,50€,

kommt sofort,

»Wo ist der kostengünstigste, schnellste, nervenschonendste und stressfreie -
Bettelvergleich?«


VG Steffen

Hi. Also, ich hab mir exakt diese Rechnung aufgemacht, mit der Gegenstandswerttabelle und dem Gebührensatz und bin zum selben Ergebnis gekommen.
Aber ich vermute mal, *jeder* der abgemahnt wird, denkt auch drüber nach, zu vergleichen. Wenn ich ordentlich verdienen würde und mir eine Klage + womöglich anstehende Verfahrenskosten und dann idealerweise noch die Anwaltskosten dazu "leisten" könnte, wär ich schon rein aus Interesse, und noch mehr, um dieser Einschüchterungspraxis was entgegenzusetzen, sofort dabei. Stand der Dinge ist aber nunmal leider, daß selbst der günstigste Vergleich mich noch vor monate- oder gar jahrelange Ratenzahlungen (wenn die akzeptiert werden. Alternativ verm. Gerichtsvollzieher (?)) stellt. Von einer verlorenen Klage ganz zu schweigen.
Ja nun. Nichts dagegen, daß Anwälte verdienen, aber über 800€ Gebühren für's Versenden eines Mahnbriefs (mehr Aufwand hat die Kanzlei nicht, wenn ich's richtig sehe)... kommt mir, rein vom Bauchgefühl her, doch eher unverhältnismäßig vor.
Weiß denn aus Erfahrung jemand, ob die Schadensersatzsumme schon mal in einem Verfahren thematisiert wurde?

Grüße, LF

williams_tekken
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1040 Beitrag von williams_tekken » Montag 18. November 2013, 19:17

muensteraner hat geschrieben: Wie gesagt, dir bleibt nichts anderes übrig und einen Fachanwalt zu konsultieren. Und nimm deine Kollegin mit zum Anwalt. Alles was du machst betrifft nicht nur dich sondern auch deine Kollegin und kann Konsequenzen für sie haben. Somit ist es fahrlässig ohne vernünftige Rechtsberatung etwas zu unternehmen. Und ob sie wirklich ganz herausgehalten werden kann ist fraglich, weil sie vermutlich zumindest eine UE abgeben muss. Möglicherweise wäre es vielleicht besser (günstiger), alles über sie laufen zu lassen und einen Vergleich auszuhandeln, den du dann bezahlst. Aber wie gesagt, investiere das Geld in einen Anwalt. Kostenfrei kommst du aus DIESER Sache nicht raus.

Und versuch nicht denen am Telefon irgendetwas zu "erklären". Die sind da sehr "verständnisvoll", wenn sie freiwillig Beweise geliefert bekommen.

VG
Leider wohnt die Kollegin in Nürnberg und ich in Hamburg, so dass der gemeinsame Gang zum Anwalt weg fällt.
Ich denke ich werde Sie darum, bitte die mod.UE zu versenden und einen Vergleich anzustreben, den ich dann zahle. Oder Sie spielt mit und wir ziehen die "mod.UE + Nicht zahlen " Strategie durch aber das traue ich mich gar nicht zu fragen.

Im Falle einer Zahlung, kann ich dann noch weitere Abmahnungen für weitere Folgen erhalten oder bin ich da safe, sofern ich dies in der mod. UE mit angebe?

vg

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