Abmahnungen von Sasse, Bachelin und Lichtenhahn Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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Anischerl
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#161 Beitrag von Anischerl » Dienstag 19. Juli 2011, 03:31

Grazer57 hat geschrieben:@ basty

welchen Postbeleg?
Den Rückschein vom Einschreiben?

Hallo Basty,

ja klar....wenn Du Deine mod. UE per Einschreiben/Rückschein abgeschickt hast, erhältst Du die nächsten Tage den Rückschein
(rötliche Farbe) zurück. Darauf kannst Du erkennen, wer von Sasse & P. dies entgegengenommen hat, denn seine/ihre
Unterschrift ist drauf.
Dieser Beleg ist WICHTIG............also gut aufheben. Falls das der Beleg sein sollte, den Deine Frau weggeworfen hat, dann
hast Du ja in dem 2. Schreiben von S&P die Bestätigung des Erhaltes Deiner mod. UE - das reicht natürlich auch.

Gruß

Methos
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#162 Beitrag von Methos » Dienstag 19. Juli 2011, 18:23

Hallo Mitleidende,

mir geht es ziemlich genau so wie "Solfire" nur das Datum variiert um ein paar Tage. Ich habe das Ganze mit einem befreundeten Anwalt
durchgesprochen und es scheint sich hier ganz um eine rechtliche Grauzone zu handeln. Ich stehe voll und ganz zur Meinung von Solfire
und sehe hier wirklich kaum Bewegungsspielraum für den normaldeutschen Bürger.

Man kann es sicher, wie schon so viel beschworen, einfach aussitzen, aber man sollte sich im Klaren sein, dass man zum einen die Kosten
für die Verhandlung, die Kosten für die Fahrt zum Verhandlungsort und wenn man Pech bei der Rechtschutz hat, auch die Strafe zahlen
darf. Ich will es nicht soweit kommen lassen, und bin inzwischen auch soweit gekommen, dass eine normale Privatperson keinerlei Chancen
hat das Ganze auszusitzen.

****************************

Man sehe sich hier nur mal den Unterschied von einem Strafrechtsverfahren (z.B. wegen Diebstahls oder Nötigung) zu diesen Verfahren zum
UrhG an. Die Verhältnismäßigkeit der Strafe ist bereits jetzt verloren gegangen.
Mein Anwalt hat mir geraten den Vergleich über 550 EUR und die modUE anzunehmen, anstatt das Risiko weiter zu erhöhen.

****************************

Bevor hier die Meinung laut wird, dass mir das Geld locker sitzt, will ich das gleich negieren. Ich muss hier auch an die letzten Ersparnisse
ran. Aber es ist mir immernoch lieber als weiter mit dem Risiko zu leben und meine Nerven einzubüßen.
Der Besuch in Hamburg mit einem geeigneten "****** bitte sachlich bleiben, das heißt Fachanwalt" bleibt mir ja immer noch.

Sagt mir eure Meinung und wenn ihr noch einen guten Tipp habt, bin ich dafür gern offen. Aber mit den bisherigen Durchhalteparolen ist
niemandem geholfen.

Vg
Methos

Ein Hinweis für Solfire zu der 100 EUR - Deckelung:
Es gibt mittlerweile den Begriff der einfachen Urheberrechtsverletzung welche mit 100 EUR gedeckelt wird.
Alles andere und inzwischen vor allem basierend auf dem Filesharing unterliegt der Deckelung nicht mehr.
Ein Schelm wer hier wieder an die Grauzone denkt...




Bitte einmal trotz emotionalem Hintergrund
eine gewisse Sachlichkeit wahren!

1. Ob jemand Geld ausgeben will für eine Waffe,
das behaltet mal schön für Euch.
2. Es gibt eine klare Gesetzeslage, hört einfach
auf filezusharen!
3. Keine Erklärungen diesbezüglich.

VG Steffen Site-Admin



Vorgehensweisen eines Abgemahnten

basty
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#163 Beitrag von basty » Mittwoch 20. Juli 2011, 00:01

Anischerl hat geschrieben:
Grazer57 hat geschrieben:@ basty

welchen Postbeleg?
Den Rückschein vom Einschreiben?

Hallo Basty,

ja klar....wenn Du Deine mod. UE per Einschreiben/Rückschein abgeschickt hast, erhältst Du die nächsten Tage den Rückschein
(rötliche Farbe) zurück. Darauf kannst Du erkennen, wer von Sasse & P. dies entgegengenommen hat, denn seine/ihre
Unterschrift ist drauf.
Dieser Beleg ist WICHTIG............also gut aufheben. Falls das der Beleg sein sollte, den Deine Frau weggeworfen hat, dann
hast Du ja in dem 2. Schreiben von S&P die Bestätigung des Erhaltes Deiner mod. UE - das reicht natürlich auch.

Gruß
Also es war normales einschreiben (ohne Rückschein) und das Beleg war der mit dem Sendung Nr. von Post und das Betrag in der Höhe von 2,60 €.
Meine mod.UE habe ich mit FAX und Email gesendet und Erst am Nächsten Tag einschreiben bei der Post abgegeben. Zweite schreiben von S&P hat das gleiche Datum wie die auf dem Einschreiben. Das heist das die (S&P), auf grund von gesendetem Email oder Fax, meine mod.UE angennomen haben!! Ich kann mir nicht anderes vorstellen...

Danke für euer schnelle Antworten! :te

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#164 Beitrag von Steffen » Mittwoch 20. Juli 2011, 12:03

[quoteembasty]Habe modUE versendet, Mail. FAX und Einschreiben. Leider hat meine Frau der Post beleg veggeworfen :roll:
Von S&P habe ich im zweitem Brief "bestätigung der Eingang der Unterlassungserkläung" bekommen. Reicht
das für den fall das es mit S&P weiter geht?[/quoteem]
Du hast doch die mod. UE zusätzlich per Fax + E-Mail versendet und sicherlich die elektr. Sende- und
Empfangsbestätigung sowie die versendete E-Mail archiviert. Das ist völlig ausreichend! Außerdem
hat S&P den Eingang bestätigt und deren Inhalt nicht beanstandet. Das heißt, sie gilt als angenommen.

VG Steffen

Methos
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#165 Beitrag von Methos » Mittwoch 20. Juli 2011, 15:31

Hallo Steffen,

erst einmal Respekt für Deine Ruhe und fachspezifische Hingabe zu diesem Thema.

Ich möchte trotzdem gern zu den angemerkten Punkten etwas sagen:
Steffen hat geschrieben: Bitte einmal trotz emotionalem Hintergrund
eine gewisse Sachlichkeit wahren!

1. Ob jemand Geld ausgeben will für eine Waffe,
das behaltet mal schön für Euch.
2. Es gibt eine klare Gesetzeslage, hört einfach
auf filezusharen!
3. Keine Erklärungen diesbezüglich.

VG Steffen Site-Admin
zu 1.) Entschuldigung dazu, habe mich gehen lassen.

zu 2.) Es gibt keine klare Gesetzeslage! Das fängt bereits bei der 100 EUR-Deckelung an. Es gibt die Regelung des einfachen Verstoßes wofür nur die Deckelung
auf diesen Betrag gilt. Was ein einfacher Verstoß ist, wird nirgends explizit festgelegt und muss im Laufe einer Verhandlung erst geklärt werden. Dafür gilt in diesem
Fall der Gerichtstand Hamburg, was allein schon ein Kostenfaktor an sich ist. Außerdem scheinen die OLG's in Hamburg rabiater mit dem UrhG umzugehen und die
Anwälte eher zu unterstützen als in anderen Ländern. Auch das widerspricht einer klaren Rechtslage, da sonst alle OLG's an einem Strang ziehen würden.

Halten wir uns mal an die Wahrscheinlichkeit eines vorsätzlich und unerwünschten Fremdzuganges auf dem eigenen WLAN-Netz, du scheinst es ja auszuschließen mit Deinem Hinweis. Man hat laut Gesetzt nachzuweisen, dass zu der Tatzeit der Rechner nicht gelaufen ist und zusätzlich nachzuweisen, dass das System zu diesem Zeitpunkt ausreichend geschützt war. Diese Beweise sind praktisch unmöglich darzubringen. Wo ist also das Recht des Anschlussinhabers geblieben der mit dieser Situation konfrontiert ist?

****************************

Es kann nicht sein, dass es in Deutschland mittlerweile eine Lobby für diese Anwaltsabmahnungen gibt, welche mit dem Geld der Steuerzahler die Gerichte mit
diesen überzogenen Abmahngebühren beschäftigen. Keiner sagt, dass es nicht gerechtfertigt ist Filesharing-User mit einer Abmahnung abzustrafen. Aber hat sich
mal jemand gegen die Unverhältnismäßigkeit der Höhe der Abmahnstrafe gerichtlich erfolgreich aufgelehnt!?! Da sind schwerere Vergehen in anderen Feldern des Strafrechts
günstiger.

Ich habe mal eine Frage offener Art: Haben bereits mehrere Privatpersonen die Verhandlung gewonnen wenn es zur Klage gekommen ist?

Am Anfang bin ich auch mit der notwendigen Sachlichkeit an die Sache herangegangen. Nachdem ich aber bemerkt habe, dass man als Privatperson eigentlich
beim äußersten Ende keine Chance hat, sehe ich das Ganze etwas emotionaler. Ich habe viele Foren durchgelesen, und ohne Ausnahme wird bei allen empfohlen
die modUE zu senden und dann auszuharren. Ich glaube nicht dass dadurch die Gesamtsituation besser wird.

Danke für's Durchlesen und die eine oder andere Meinung zu diesem Thema.
:te

Beste Grüße
Methos

basty
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#166 Beitrag von basty » Mittwoch 20. Juli 2011, 23:13

Steffen hat geschrieben:[quoteembasty]Habe modUE versendet, Mail. FAX und Einschreiben. Leider hat meine Frau der Post beleg veggeworfen :roll:
Von S&P habe ich im zweitem Brief "bestätigung der Eingang der Unterlassungserkläung" bekommen. Reicht
das für den fall das es mit S&P weiter geht?[/quoteem]
Du hast doch die mod. UE zusätzlich per Fax + E-Mail versendet und sicherlich die elektr. Sende- und
Empfangsbestätigung sowie die versendete E-Mail archiviert. Das ist völlig ausreichend! Außerdem
hat S&P den Eingang bestätigt und deren Inhalt nicht beanstandet. Das heißt, sie gilt als angenommen.

VG Steffen
Fax sendebestätigung so wie das versendete Email ist archiviert.
Bie jetzt beruhigt, danke!

Abgemahnter5555
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#167 Beitrag von Abgemahnter5555 » Mittwoch 3. August 2011, 19:21

Ich wurde auch abgemahnt.
S&P hat mir heute netterweise den Erhalt der mod.UE bestätigt und akzeptiert.
Muss ich jetzt unbedingt Akteneinsicht nehmen? Der Datei-Hash war schon im ersten Schreiben drin und wurde genauso wie Zeit und Datum von mir überprüft. Kann ich denn überhaupt noch Akteneinsicht nehmen? Bei der empfohlenen Vorgehensweise steht was von einer 14-tägigen Frist.

d000883
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#168 Beitrag von d000883 » Mittwoch 3. August 2011, 20:02

Es kommt durchaus vor, dass Abmahner hier mitlesen. Deshalb würde ich alles zwischen "drin" und "Kann" schnellstens löschen!
Akteneinsicht bringt dann wohl nicht viel.

cobi
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#169 Beitrag von cobi » Mittwoch 3. August 2011, 20:16

Ich habe in der mod. UE zusätzlich zum Namen des Films auch den Dateinamen mit Hash-Wert aufgeführt,
nach abschicken las ich dann, es reicht, wenn man geschützter Film xxx schreibt.

Kann die mod UE dadurch unwirksam werden?

Gruß

d000883
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#170 Beitrag von d000883 » Mittwoch 3. August 2011, 20:21

Wenn sie deine mod UE nicht anerkennen, werden sie es dir deutlich zu verstehen geben. Du hast dann (i.d.R.) noch eine zweite Chance.
Nächstes Schreiben also genau lesen!

solfire
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Klage von Sasse & Partner

#171 Beitrag von solfire » Donnerstag 25. August 2011, 19:04

Hallo Allerseits :)

ich mal wieder und meine Vermutung war korrekt!!! Klage von S&P ist heute per Post zugestellt worden!

Gegenstandswert: 1105,80€
Versäumnisurteil Kosten: 338,00€

Bitte um genaue Anweisung, was ich jetzt machen soll! Da ich in HH wohne wäre RA Dr. Wachs meine erste Wahl, da auch vor Ort!

Danke schon mal!

wombat
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#172 Beitrag von wombat » Donnerstag 25. August 2011, 19:56

@ solfire
du hast das schon richtig erkannt. mit erhalt einer klageschrift solltest du dir einen fachanwalt suchen. gegen deiner erste wahl des anwalts spricht nichts. ich denke das du bei dr. wachs in guten händen bist.
viel glück.

solfire
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#173 Beitrag von solfire » Donnerstag 25. August 2011, 20:49

@wombat

E-Mail an den besagten Anwalt ist raus. Leider schreiben ja echt wenige, die 'kalt' erwischt wurden.

Interessant wäre zu wissen, wie schon früher mal Vergleiche ausgehandelt wurden, so das man weiss was in dem Fall zu erwarten ist an Kosten. Ansonsten - das besagte Urteil vom April kennen wir ja alle.

wombat
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#174 Beitrag von wombat » Freitag 26. August 2011, 09:55

vielleicht hilft dir das weiter http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine ... rg-74.html
hier hat ein anwalt mal die kosten bei einer sasse klage aufgeschlüsselt.
vg

solfire
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#175 Beitrag von solfire » Freitag 26. August 2011, 20:54

So ich hatte heute ein gutes Telefonat mit meinem zukünftigen RA. S&P scheint jetzt massenweise die Klagen raus zu hauen (alleine in der Kanzlei werden mehrere Fälle pro Woche zur Verteidigung angefragt). Es scheint warscheinlich zu viele Nichtzahler zu geben und da sich das Geschäft lohnen muss wird jetzt ein Gang rauf geschaltet. Interessant ist, das schon welche in der Beweisaufnahme sind und das Gericht vieleicht merkt, das es hier nur um Massen-Abzocke geht und nicht wirklich um das Urheberrecht!

Der Kostenlink von oben ist interessant, aber ganz so günstig wird es wohl nicht. Immerhin wurden mir die Kosten gleich im 2. Satz gesagt und es ist ein Pauschalpreis der höher liegt, als die RVG (276,80 €) aus dem Link. Also denke ich, das wenn man keinen Vergleich macht maximal mit 2000€ da raus geht. Sonst halt 1500€ oder auch NICHTS, falls man gewinnen sollte, wovon ich mal nicht ausgehe. Mir wurde geraten es durch zu ziehen, alles andere kostet ähnlich viel! Ich werde es nächste Woche erfahren.

Ich bin gespannt was ich da erfahre und was die für Strategien haben. Ich seh das jetzt sportlich :) und rechne mit 2k, die ja auch erst in ein paar Monaten fällig werden, da es ja doch etwas dauern wird...

Man sollte mal schauen, ob dieser Rechtsprofessor, der bei einer WISO Sendung Anfang des Jahres was zu der Anwendung von §97 gesagt hat, schon mal ein Gutachten erstellt hat, was man ranziehen könnte. Ich erinner mich auch ganz dunkel an einen Politiker, der gesagt hat, das man die Gerichte angwiesen hat, das Gesetz auch endlich anzuwenden - nur weiss ich leider nicht mehr in welcher Sendung das war und vor allem wer - vieleicht fällt ja einem hier noch was dazu ein.

basty
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#176 Beitrag von basty » Freitag 2. September 2011, 01:15

;hp
Bei mir ist Heute auch die "KLAGE" eingetroffen!! Film: THE EXPENDABLES; Splendid-Guardley
Steritwert: 1105,80 €
Wie soll ich jetzt vor gehen, RA Dr Wachs informieren oder einen RA der hier bei mir in der nahe ist. Wohne weit weg von Hamburg.
Danke!

wombat
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#177 Beitrag von wombat » Freitag 2. September 2011, 10:11

@basty
man sollte bedenken das ein anwalt noch fahrtkosten abrechnet. wenn er durch das halbe land fahren muss kommen da noch schnell ein paar euro zusammen. die wahl deines anwalts kann dir aber keiner abnehmen. vertrauen sollte schon da sein. wenn ich in hamburg verklagt werden würde dann würd ich mir einen anwalt aus hamburg suchen.
viel glück

bene`-
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#178 Beitrag von bene`- » Mittwoch 7. September 2011, 17:21

Hi Leute,

also ich habe auch eine Abmahnung bekommen von S&P wegen "The Expendables", die modEU hab ich zurückgeschickt und diese wurde auch angenommen.
In den schreiben in dem diese modEU angenommen wurde, kam auch gleich der Hinweis, dass ich doch noch die 800 € zahlen muss, ansonsten würde ich verklagt.
So in etwa steht es drin. (Hab den Schrieb leider gerade nicht hier.)
Bis zum 13.09. geht die Frist. Jetzt ist nur meine Frage:
Was kann mir im schlimmsten Falle wiederfahren wenn ich nicht zahle.
Ab wann sollte ich dann ggf. einen Anwalt einschalten.
Oder lohnt es sich jetzt schon einen vergleichsbetrag heranzuziehen um nicht allzuviel zahlen zu müssen, denn 800 € ist eine Stange Geld.

MfG bene`-

maddin
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#179 Beitrag von maddin » Mittwoch 7. September 2011, 17:32

@bene´-
Bis jetzt brauchste keinen Anwalt, erst mit Erhalt der Klageschrift.
Einem Mahnbescheid kannste auch noch allein widersprechen.

Einen Vergleichsbetrag hamse Dir mit den 800€ schon angeboten, selber verhandeln bringt nix.
Schlimmster Fall, Du wirst verklagt, verlierst und landest bei irgendwas mit ~1200€ oder so, dazu steht von Steffen aber genug in anderen Threads.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#180 Beitrag von Steffen » Mittwoch 7. September 2011, 18:07

Das Grundproblem ist, wenn ich nur eine mod. UE abgebe und nicht zahle,
kann ich auf die Kosten aus der Abmahnung verklagt werden. Das ist - außer
bei Rasch - bei fast allen ein kalkulierbares Risiko zw. 1.000 - 1.200,- €.

Entweder ich gehe es ein oder ich zahle. Es kann niemand eine Erfolgsgarantie
ausstellen, aber es wird nicht jeder verklagt. Es hängt vom Typ ab, will man
Sicherheit oder geht man schon einmal gern ein Risiko ein.

VG Steffen

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