
GBPicsOnline - Prost GB
Hallo, ich habe gestern den ähnlichen Brief bekommen, Tobis hat die Rechte an der deutschen Kino-Fassung, aber es handelt sich um eine DVD-Rip-Datei der russischen Fassung. Jetzt bin ich total unschlüssig, was ich machen soll. Na gut auf jeden Fall mod. UE abgeben und danach tendiere ich momentan zum Sicherheitsweg, also zum Zahlen. Die Frage ist, wie hoch soll die vorgeschlagene Vergleichsumme und soll man im Schreiben erwähnen, dass sie evtl. keine Rechte an der herunterladenen Datei haben? Oder soll ich lieber zum Anwalt gehen, obwohl der auch noch kostet?gomireg hat geschrieben:Hallo. Ich bin mir noch unschlüssig, was zu tun ist. S&W haben mich wegen eines Filmes abgemahnt, für den TOBIS die Rechte an der deutschen (Kino) Fassung haben. Die DVD ist in Deutschland noch nicht erschienen, und die Rechte an der DVD Fassung haben Universal Media. Nun handelt es sich bei der Datei aber um einen DVD-Rip der englischen Fassung, wobei der Upload nach dem deutschen Kinostart stattfand. Es scheint mir, als ob S&H hier ein wenig übereifrig, also ohne gültiges Mandat abmahnen.
Das war auch meine Meinung.geldabschneider hat geschrieben: Warum "neuer Fall"?In der Regel (so sollte es - wenn schon Anwalt im Spiel - vereinbart werden) deckt doch die anwaltliche Vertretung die komplette außergerichtliche Korrespondenz ab
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gomireg hat geschrieben:Die 750 Euro sind ja bereits ein Vergleichsangebot (einmalig und befristet 111!1!!!!). S&W halten es daher auch gar nicht fuer noetig diesen Betrag nach Schadensersatz, Anwaltskosten und Ermittlungsgebueren aufzuschluesseln.
In Ordnung finde ich das auch nicht. Zumal die Kanzlei ja auch so gut wie keine Arbeit damit hat. Gerade die Antiabmahnkazleien haben wahrscheinlich für jedes Schreiben den passenden "Vordruck" auf Lager in dem sie nur noch Namen und Aktenzeichen ändern.geldabschneider hat geschrieben: Danke für die Erklärung! Finde ich allerdings nicht "in Ordnung" von deiner vertretenen Kanzlei.![]()
Würde mich mal interessieren, ob das andere "Antiabmahnkanzleien" genauso handeln, wenn der Gegner ein Inkasso einschaltet!?