
meine abmahnung der kanzlei S-W kam ende märz. hab dann die mod UE abgegeben, wurde auch angenommen. nun bin ich beim 1. schreiben von infoscore angelangt und grad dabei, den widerspruch fertig zu machen. dazu hätte ich 2 fragen:
1. muss ich zum widerspruch wirklich die mod UE nochmals in kopie beilegen, wie im wegweiser angegeben? (mag mit dem ding ja nicht unbedingt hausieren gehen...)
2. hab erst jetzt im beitrag von steffen entdeckt, dass man akteneinsicht anfordern soll. wäre das auch jetzt nach 4 monaten noch sinnvoll? zumal in meiner abmahnung kein aktenzeichen des landgerichts zu finden ist!
grüße