Abmahnungen von Kornmeier & Partner
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Genau bis zum Klageschrift,falls es soweit kommt.
Oder falls der Trend mit Inkassofirmen fortgesetzt wird, bis zum ersten Brief (Inkassofirma), alles widersprechen.
Oder falls der Trend mit Inkassofirmen fortgesetzt wird, bis zum ersten Brief (Inkassofirma), alles widersprechen.
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Hallo,
ich habe auch von Kornmeier & Partner jetzt bereits schon die zweite Mahnung erhalten. Ich habe zu besagtem Datum absolut nichts am PC gemacht. Jetzt habe ich gestern die Polizei angerufen und diesen den Fall geschildert. Diese teilten mir mit, dass Kornmeier & Partner schon gelistet sind als ********** und sich täglich viele Menschen bei der Polizei melden wegen diesen Anwälten. Sie meinten diese müssen mir mitteilen 1. welche Software ich genutzt habe um den Song zum Tausch anzubieten und auch welches Technikunternehmen angeblich meinen Anschluss durchforstet hat. Stimmt das?
Ich könnte anhand des Verlaufs einwandfrei beweisen, dass zu besagtem Zeitpunkt nichts gemacht wurde, reicht dies als Beweis?
Meine Anwältin ist leider die nächsten Wochen nicht erreichbar und einen neuen Anwalt möchte ich erstmal nicht nehmen. Vielleicht kann mir ja hier jemand einen wirklich guten Tipp geben.
Gruß
Kerstin
ich habe auch von Kornmeier & Partner jetzt bereits schon die zweite Mahnung erhalten. Ich habe zu besagtem Datum absolut nichts am PC gemacht. Jetzt habe ich gestern die Polizei angerufen und diesen den Fall geschildert. Diese teilten mir mit, dass Kornmeier & Partner schon gelistet sind als ********** und sich täglich viele Menschen bei der Polizei melden wegen diesen Anwälten. Sie meinten diese müssen mir mitteilen 1. welche Software ich genutzt habe um den Song zum Tausch anzubieten und auch welches Technikunternehmen angeblich meinen Anschluss durchforstet hat. Stimmt das?
Ich könnte anhand des Verlaufs einwandfrei beweisen, dass zu besagtem Zeitpunkt nichts gemacht wurde, reicht dies als Beweis?
Meine Anwältin ist leider die nächsten Wochen nicht erreichbar und einen neuen Anwalt möchte ich erstmal nicht nehmen. Vielleicht kann mir ja hier jemand einen wirklich guten Tipp geben.
Gruß
Kerstin
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Rede erst einmal mit Deiner Anwältin.
Und nur einmal am Rande erwähnt, kenne ich persönlich keinen Strafermittler, wo Dr. K. als Betrüger gelistet ist. Im Gegenteil, alle bislang erstatteten Strafanzeigen (dank an alle furchtlose Abgemahnte) sind in einem zu zahlenden Peanuts-Betrag verpufft.
VG Steffen
Und nur einmal am Rande erwähnt, kenne ich persönlich keinen Strafermittler, wo Dr. K. als Betrüger gelistet ist. Im Gegenteil, alle bislang erstatteten Strafanzeigen (dank an alle furchtlose Abgemahnte) sind in einem zu zahlenden Peanuts-Betrag verpufft.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Hallo,
Ich hab eine Abmahnung wegen des Titels Let her go von Pasanger von Kornmeier & Partner bekommen.
Ich würde gerne die mod. UE abschicken danach warten und versuchen die Kosten zu mindern und Raten zu beantragen.
Ist sowas möglich?
Lg Tanja
Ich hab eine Abmahnung wegen des Titels Let her go von Pasanger von Kornmeier & Partner bekommen.
Ich würde gerne die mod. UE abschicken danach warten und versuchen die Kosten zu mindern und Raten zu beantragen.
Ist sowas möglich?
Lg Tanja
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Im Grundsatz, ja.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Hallo alle zusammen...
Auch mich hat es gestern erwischt.In meinem Briefkasten lag ein dicker Umschlag von Kornmeier und Partner.Mir wird vorgeworfen eine Urheberrechtsverletzung im Internet begangen zu haben.
Titel: Let her go - Passenger (im Top 100 Container),Schadensersatzhöhe: 450 Euro,Embassy of Music GmbH.
Also meine Magenschmerzen kamen und meine Frau gleich mit...nun gut...was tun?Also erstmal Google angeworfen und gesucht.Dabei musste ich mit Erschrecken feststellen das die ersten sechs Seiten voll mit Anwaltskanzleien waren die schnelle Hilfe versprachen...nix für mich...ich wollte was lesen von Leuten die in der gleichen Patsche stecken wie ich.Und dann kam ich auf diese Seite hier.Und zu der Seite ansich muss ich erstmal sagen:Respekt!!!Extrem informativ und lehrreich.Also hab ich angefangen zu lesen...das war nach dem Abendessen und aufgehört habe ich um 4Uhr morgens.Klar...alles aufsaugen was geht...Doch irgendwann wollte der Kopf nicht mehr...lol.Zumindest bin ich nun wesentlich schlauer als vorher.So...genug gelullt...ich habe folgendes vor:Ich werde die Sache aussitzen und nichts zahlen.Habe ja gestern meine allererste Post von Kornmeier bekommen und werde Sonntag Abend eine modue als Mail an die verschicken.Das gleiche nochmal in Briefform als Einschreiben.In diese modue kommt nur der eine Titel rein der mir vorgeworfen wird obwohl es noch laut Datenbank einen zweiten Titel gibt.Also alles in allem das Standardprozedere...
mal abwarten was passiert...bis dahin habe ich noch viel Zeit zum lesen...ich werde euch auf jeden Fall auf dem laufenden halten...
Gruß Stumpen
Auch mich hat es gestern erwischt.In meinem Briefkasten lag ein dicker Umschlag von Kornmeier und Partner.Mir wird vorgeworfen eine Urheberrechtsverletzung im Internet begangen zu haben.
Titel: Let her go - Passenger (im Top 100 Container),Schadensersatzhöhe: 450 Euro,Embassy of Music GmbH.
Also meine Magenschmerzen kamen und meine Frau gleich mit...nun gut...was tun?Also erstmal Google angeworfen und gesucht.Dabei musste ich mit Erschrecken feststellen das die ersten sechs Seiten voll mit Anwaltskanzleien waren die schnelle Hilfe versprachen...nix für mich...ich wollte was lesen von Leuten die in der gleichen Patsche stecken wie ich.Und dann kam ich auf diese Seite hier.Und zu der Seite ansich muss ich erstmal sagen:Respekt!!!Extrem informativ und lehrreich.Also hab ich angefangen zu lesen...das war nach dem Abendessen und aufgehört habe ich um 4Uhr morgens.Klar...alles aufsaugen was geht...Doch irgendwann wollte der Kopf nicht mehr...lol.Zumindest bin ich nun wesentlich schlauer als vorher.So...genug gelullt...ich habe folgendes vor:Ich werde die Sache aussitzen und nichts zahlen.Habe ja gestern meine allererste Post von Kornmeier bekommen und werde Sonntag Abend eine modue als Mail an die verschicken.Das gleiche nochmal in Briefform als Einschreiben.In diese modue kommt nur der eine Titel rein der mir vorgeworfen wird obwohl es noch laut Datenbank einen zweiten Titel gibt.Also alles in allem das Standardprozedere...
mal abwarten was passiert...bis dahin habe ich noch viel Zeit zum lesen...ich werde euch auf jeden Fall auf dem laufenden halten...
Gruß Stumpen
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
So...kleine Info am Rande....
Modue an Kornmeier ist heute Morgen raus....und noch was war da....:
Heute lag ein dicker Umschlag von Daniel Sebastian im Briefkasten mit der Forderung von 1.800Euro für sechs Musikstücke...natürlich aus dem gleichen Chartcontainer (Top100) wir auch das Musikstück von Kornmeier.Die Info scheint ja schnell rum zu gehen...wenn mann bedenkt das sich jetzt noch die anderen Anwälte der restlichen 93 Musikstücke melden und versuchen ihre Forderungen durchzusetzen... ...auf jeden Fall wieder eine modue mit exakt diesen sechs Titeln fertig gemacht...geht auch wieder morgen früh raus...Um so mehr Post von Anwälten kommt um so unentspannter wird mein Umfeld...mal sehen wie es weiter geht...
Gruß Stumpen
Modue an Kornmeier ist heute Morgen raus....und noch was war da....:
Heute lag ein dicker Umschlag von Daniel Sebastian im Briefkasten mit der Forderung von 1.800Euro für sechs Musikstücke...natürlich aus dem gleichen Chartcontainer (Top100) wir auch das Musikstück von Kornmeier.Die Info scheint ja schnell rum zu gehen...wenn mann bedenkt das sich jetzt noch die anderen Anwälte der restlichen 93 Musikstücke melden und versuchen ihre Forderungen durchzusetzen... ...auf jeden Fall wieder eine modue mit exakt diesen sechs Titeln fertig gemacht...geht auch wieder morgen früh raus...Um so mehr Post von Anwälten kommt um so unentspannter wird mein Umfeld...mal sehen wie es weiter geht...
Gruß Stumpen
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Hallo an alle Leidensgenossen,
mich hats auch erwischt. Gleicher Ablauf wie beim Stumpen. Erst der Kornmeier miteinem Titel.
Jetzt noch Daniel und Sebastin aber mit 4 Titeln aus dem gleichen CHartcontainer.
NAch Rückinnerung und Durchforstung alter Mails habe ich den Vorgang von einem Bekannten wieder gefunden. In dem Fall wurde er auch von Kornmeier abgemahnt im Jahre 2009.
Dieser hat von einer Internetberatung ein vorformuliertes Anschreiben mit mod. EU abgeschickt. Auf die Kosten ist er damals eingegangen, aber nur über die Pauschale von der Regelung § 97 a Absatz 2 Urheberrechtsgesetz (100 Euro). Danach kam nix mehr bis zum heutigen Tage.
Leider bin ich aufgrund meines Schreckens übereilt den gleichen Weg gegangen. Und habe mit geänderten Daten alles ausgefüllt und vorab per Fax verschickt.
Per Post ist noch nix unterwegs (Frist hab ich noch ne Woche). Um die Sache schnell zu beenden, dachte ich. Jedoch hab ich mich danach erst durch dieses Forum gearbeitet und mich mit der Chartcontainerthematik beschäftigt. Meine Befürchtung wurde war und lag von Daniel und Sebastian im Briefkasten.
Kann ich die bereits vorab nur per Fax geschickte mod UE und das Anscheiben für nichtig erklären ?
Nach stundenlanger Arbeit durch die Abmahndatenbanken habe ich weitere Stücke aus dem Chartcontainer (Liste der Titel besorgt) gefunden die durch die beiden Abmahner vertreten werden, aber noch nicht abgemahnt wurden. Ebenfalls einige andere Abmahner mit vertretenden Titeln.
Ich fürchte um weitere Abmahnungen sowie Folgeabmahnungen.
Ich will hier tätig werden und je nach Abmahner mod UE/erweiterte mod UE oder auch bei noch nicht abgemahnten Titel vorbeugende mod EU abgeben.
mod. UE´s hab ich 3 Vorlagen und eure für geeignet befunden. Leider finde ich keine Vorlage für eine vorbeugende mod UE bzw ist der link Futsch. Ich weiss das der Rechteinhaber angeschrieben werden muss. Aber wie soll sowas ausehen ? Kann ich auch an die Abmahner schreiben und diese informieren den RI ? Oder am besten an beide schicken ?
Steffen kannst du mir da helfen ?
Besten Dank im vorraus. Diese Forum ist ein Segen.
mich hats auch erwischt. Gleicher Ablauf wie beim Stumpen. Erst der Kornmeier miteinem Titel.
Jetzt noch Daniel und Sebastin aber mit 4 Titeln aus dem gleichen CHartcontainer.
NAch Rückinnerung und Durchforstung alter Mails habe ich den Vorgang von einem Bekannten wieder gefunden. In dem Fall wurde er auch von Kornmeier abgemahnt im Jahre 2009.
Dieser hat von einer Internetberatung ein vorformuliertes Anschreiben mit mod. EU abgeschickt. Auf die Kosten ist er damals eingegangen, aber nur über die Pauschale von der Regelung § 97 a Absatz 2 Urheberrechtsgesetz (100 Euro). Danach kam nix mehr bis zum heutigen Tage.
Leider bin ich aufgrund meines Schreckens übereilt den gleichen Weg gegangen. Und habe mit geänderten Daten alles ausgefüllt und vorab per Fax verschickt.
Per Post ist noch nix unterwegs (Frist hab ich noch ne Woche). Um die Sache schnell zu beenden, dachte ich. Jedoch hab ich mich danach erst durch dieses Forum gearbeitet und mich mit der Chartcontainerthematik beschäftigt. Meine Befürchtung wurde war und lag von Daniel und Sebastian im Briefkasten.
Kann ich die bereits vorab nur per Fax geschickte mod UE und das Anscheiben für nichtig erklären ?
Nach stundenlanger Arbeit durch die Abmahndatenbanken habe ich weitere Stücke aus dem Chartcontainer (Liste der Titel besorgt) gefunden die durch die beiden Abmahner vertreten werden, aber noch nicht abgemahnt wurden. Ebenfalls einige andere Abmahner mit vertretenden Titeln.
Ich fürchte um weitere Abmahnungen sowie Folgeabmahnungen.
Ich will hier tätig werden und je nach Abmahner mod UE/erweiterte mod UE oder auch bei noch nicht abgemahnten Titel vorbeugende mod EU abgeben.
mod. UE´s hab ich 3 Vorlagen und eure für geeignet befunden. Leider finde ich keine Vorlage für eine vorbeugende mod UE bzw ist der link Futsch. Ich weiss das der Rechteinhaber angeschrieben werden muss. Aber wie soll sowas ausehen ? Kann ich auch an die Abmahner schreiben und diese informieren den RI ? Oder am besten an beide schicken ?
Steffen kannst du mir da helfen ?
Besten Dank im vorraus. Diese Forum ist ein Segen.
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Willkommen im Club! :-/Stumpen hat geschrieben:Hallo alle zusammen...
Auch mich hat es gestern erwischt.In meinem Briefkasten lag ein dicker Umschlag von Kornmeier und Partner.Mir wird vorgeworfen eine Urheberrechtsverletzung im Internet begangen zu haben.
Titel: Let her go - Passenger (im Top 100 Container),Schadensersatzhöhe: 450 Euro,Embassy of Music GmbH.
Der hat von mir wg. fünf Musikwerke eine vorbeugende mod.UE bekommen. Die ging vorgestern raus...Stumpen hat geschrieben:Heute lag ein dicker Umschlag von Daniel Sebastian im Briefkasten mit der Forderung von 1.800Euro für sechs Musikstücke...natürlich aus dem gleichen Chartcontainer (Top100) wir auch das Musikstück von Kornmeier.
Was hiesse das konkret bezogen auf die normalerweise pro Musikwerk geforderten 450€? Konkret: Wie viel "kann" man den da runterhandeln?monty2013 hat geschrieben:Dieser hat von einer Internetberatung ein vorformuliertes Anschreiben mit mod. EU abgeschickt. Auf die Kosten ist er damals eingegangen, aber nur über die Pauschale von der Regelung § 97 a Absatz 2 Urheberrechtsgesetz (100 Euro). Danach kam nix mehr bis zum heutigen Tage.
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
[quoteemmonty2013]Steffen, kannst du mir da helfen ?
Besten Dank im Voraus. Dieses Forum ist ein Segen.[/quoteem]
Es kommt immer an, auf welcher Seite der verschlossenen Tür du stehst (, wenn du musst).
Viele ist dieses Forum auch ein Fluch (selbst unter Abgemahnten), statt Segen.
Chartcontainer - 1. Abmahnung Kornmeier & Partner (1 Lied), 2. Abmahnung RA Daniel Sebastian (4 Lieder)
[quoteemmonty2013]In dem Fall wurde er auch von Kornmeier abgemahnt im Jahre 2009. Dieser hat von einer Internetberatung ein vorformuliertes Anschreiben mit mod. EU abgeschickt. Auf die Kosten ist er damals eingegangen, aber nur über die Pauschale von der Regelung § 97 a Absatz 2 Urheberrechtsgesetz (100 Euro). Danach kam nix mehr bis zum heutigen Tage.[/quoteem]
Mhm, möglich. Aber man sollte beachten, dass sich die Rechtsprechung seit 2010 nicht gerade zu unseren Gunsten entwickelt hat. Und der § 97a greift auch nicht.
Rechtsanwalt Dr. Frank Eikmeier:
(...) Alle Tipps - auch die blödsinnigsten - funktionieren natürlich auch, wenn und solange der Gegner keine Klage erhebt. (...)
So ist es leider!
[quoteemmonty2013]Leider bin ich aufgrund meines Schreckens übereilt den gleichen Weg gegangen. Und habe mit geänderten Daten alles ausgefüllt und vorab per Fax verschickt. Per Post ist noch nix unterwegs (Frist hab ich noch ne Woche). Um die Sache schnell zu beenden, dachte ich. Jedoch hab ich mich danach erst durch dieses Forum gearbeitet und mich mit der Chart-containerthematik beschäftigt. Meine Befürchtung wurde war und lag von Daniel und Sebastian im Briefkasten.[/quoteem]
Abmahnungen aus einem Chartcontainer (Top 100) heraus sind immer noch schwierig händelbar. Viele warten nach meiner Meinung viel zu lange, um eventuell zu erweitern oder vorzubeugen. Natürlich tragen auch hier die Foren ihren Teil mit. Spätestens seit dem aktuellen BGH Urteil, welches durch die Kanzlei Wilde, Beuger und Solmecke erstritten wurde, sollte es einem einleuchten, das eine vorbeugende UVE auch sehr viele Vorteile hat.
[quoteemmonty2013]Kann ich die bereits vorab nur per Fax geschickte mod. UE und das Anscheiben für nichtig erklären?[/quoteem]
Ein Unterlassungsvertrag kommt nur mit einer eigenhändigen Unterschrift zu Stande. Das heißt, die mod. UE sollte per Post versendet wurden sein. Hat man jetzt mittels Faxversand einen inhaltlichen Fehler begangen, versendet man eine neue mod. UE, einmal wieder per Fax und andermal zeitnah per Einwurfeinschreiben (eigenhändiger Unterschrift). In einem Begleitschreiben (was auch mit-gefaxt wird) kann man sich ungefähr so ausdrücken, ...
... das man durch einen persönlichen Irrtum einen Fehler bei der Abfassung der strafbewehrten UVE getätigt hat. Deshalb erklärt man die am <Datum> per Telefax versendete mod. UE nichtig und nur gültig bis zur Zustellung der neuen strafbewehrten UVE vom <Datum der Neuen>. Auf eine explizite Annahmeerklärung durch den Abmahner würde man von deiner Seiten aus verzichten.
Man sollte aber nicht Wochen damit warten, sondern zeitnah handeln und dieses Versehen aufklären.
[quoteemmonty2013]Ich will hier tätig werden und je nach Abmahner mod UE/erweiterte mod UE oder auch bei noch nicht abgemahnten Titel vorbeugende mod EU abgeben.
mod. UE´s hab ich 3 Vorlagen und eure für geeignet befunden. Leider finde ich keine Vorlage für eine vorbeugende mod UE bzw ist der link Futsch. Ich weiss das der Rechteinhaber angeschrieben werden muss. Aber wie soll sowas ausehen ? Kann ich auch an die Abmahner schreiben und diese informieren den RI ? Oder am besten an beide schicken ?[/quoteem]
Eine vorbeugende mod. UE unterscheidet sich nicht vom Musterschreiben (Link), außer, das man kein Aktenzeichen einschreibt und es an den Rechteinhaber versendet, nicht an den Anwalt (außer die Adresse des RI ist nicht herausfindgooglebar). Natürlich kann ich dir keine, für deinen Fall, hier im Forum posten.
VG Steffen
Besten Dank im Voraus. Dieses Forum ist ein Segen.[/quoteem]
Es kommt immer an, auf welcher Seite der verschlossenen Tür du stehst (, wenn du musst).
Viele ist dieses Forum auch ein Fluch (selbst unter Abgemahnten), statt Segen.
Chartcontainer - 1. Abmahnung Kornmeier & Partner (1 Lied), 2. Abmahnung RA Daniel Sebastian (4 Lieder)
[quoteemmonty2013]In dem Fall wurde er auch von Kornmeier abgemahnt im Jahre 2009. Dieser hat von einer Internetberatung ein vorformuliertes Anschreiben mit mod. EU abgeschickt. Auf die Kosten ist er damals eingegangen, aber nur über die Pauschale von der Regelung § 97 a Absatz 2 Urheberrechtsgesetz (100 Euro). Danach kam nix mehr bis zum heutigen Tage.[/quoteem]
Mhm, möglich. Aber man sollte beachten, dass sich die Rechtsprechung seit 2010 nicht gerade zu unseren Gunsten entwickelt hat. Und der § 97a greift auch nicht.
Rechtsanwalt Dr. Frank Eikmeier:
(...) Alle Tipps - auch die blödsinnigsten - funktionieren natürlich auch, wenn und solange der Gegner keine Klage erhebt. (...)
So ist es leider!
[quoteemmonty2013]Leider bin ich aufgrund meines Schreckens übereilt den gleichen Weg gegangen. Und habe mit geänderten Daten alles ausgefüllt und vorab per Fax verschickt. Per Post ist noch nix unterwegs (Frist hab ich noch ne Woche). Um die Sache schnell zu beenden, dachte ich. Jedoch hab ich mich danach erst durch dieses Forum gearbeitet und mich mit der Chart-containerthematik beschäftigt. Meine Befürchtung wurde war und lag von Daniel und Sebastian im Briefkasten.[/quoteem]
Abmahnungen aus einem Chartcontainer (Top 100) heraus sind immer noch schwierig händelbar. Viele warten nach meiner Meinung viel zu lange, um eventuell zu erweitern oder vorzubeugen. Natürlich tragen auch hier die Foren ihren Teil mit. Spätestens seit dem aktuellen BGH Urteil, welches durch die Kanzlei Wilde, Beuger und Solmecke erstritten wurde, sollte es einem einleuchten, das eine vorbeugende UVE auch sehr viele Vorteile hat.
[quoteemmonty2013]Kann ich die bereits vorab nur per Fax geschickte mod. UE und das Anscheiben für nichtig erklären?[/quoteem]
Ein Unterlassungsvertrag kommt nur mit einer eigenhändigen Unterschrift zu Stande. Das heißt, die mod. UE sollte per Post versendet wurden sein. Hat man jetzt mittels Faxversand einen inhaltlichen Fehler begangen, versendet man eine neue mod. UE, einmal wieder per Fax und andermal zeitnah per Einwurfeinschreiben (eigenhändiger Unterschrift). In einem Begleitschreiben (was auch mit-gefaxt wird) kann man sich ungefähr so ausdrücken, ...
... das man durch einen persönlichen Irrtum einen Fehler bei der Abfassung der strafbewehrten UVE getätigt hat. Deshalb erklärt man die am <Datum> per Telefax versendete mod. UE nichtig und nur gültig bis zur Zustellung der neuen strafbewehrten UVE vom <Datum der Neuen>. Auf eine explizite Annahmeerklärung durch den Abmahner würde man von deiner Seiten aus verzichten.
Man sollte aber nicht Wochen damit warten, sondern zeitnah handeln und dieses Versehen aufklären.
[quoteemmonty2013]Ich will hier tätig werden und je nach Abmahner mod UE/erweiterte mod UE oder auch bei noch nicht abgemahnten Titel vorbeugende mod EU abgeben.
mod. UE´s hab ich 3 Vorlagen und eure für geeignet befunden. Leider finde ich keine Vorlage für eine vorbeugende mod UE bzw ist der link Futsch. Ich weiss das der Rechteinhaber angeschrieben werden muss. Aber wie soll sowas ausehen ? Kann ich auch an die Abmahner schreiben und diese informieren den RI ? Oder am besten an beide schicken ?[/quoteem]
Eine vorbeugende mod. UE unterscheidet sich nicht vom Musterschreiben (Link), außer, das man kein Aktenzeichen einschreibt und es an den Rechteinhaber versendet, nicht an den Anwalt (außer die Adresse des RI ist nicht herausfindgooglebar). Natürlich kann ich dir keine, für deinen Fall, hier im Forum posten.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
@ mckenzie
Hast du die vorbeugende nur an den Anwalt geschickt ?
Die muss an den Rechteinhaber vergiss das nicht.
@ Steffen
danke erstmal für deine Einschätzung
Wenn jedoch der Rechteinhaber nicht mit Adresse ermittelbar ist schick ich es den Abmahner.
ISt( RI c/o Abmahner mit Adresse) die richtige Wahl für DIe Anschrift?
Macht es Sinn die vorbeugende mod UE an RI und Abmahner zu schicken bzw den Abmahner auf den Versand an den RI aufmerksam zu machen mit einer Kopie der vorbeugende mod UE ? Oder wäre das ein Nachteil für mich?
Hast du die vorbeugende nur an den Anwalt geschickt ?
Die muss an den Rechteinhaber vergiss das nicht.
@ Steffen
danke erstmal für deine Einschätzung
Wenn jedoch der Rechteinhaber nicht mit Adresse ermittelbar ist schick ich es den Abmahner.
ISt( RI c/o Abmahner mit Adresse) die richtige Wahl für DIe Anschrift?
Macht es Sinn die vorbeugende mod UE an RI und Abmahner zu schicken bzw den Abmahner auf den Versand an den RI aufmerksam zu machen mit einer Kopie der vorbeugende mod UE ? Oder wäre das ein Nachteil für mich?
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
In Fällen, wo man weiss das der Abmahnanwalt auch andere Werke für diesen Rechteinhaber vertritt, kannst du das an den verschicken.
Warum macht ihr euch das alle so schwer? Vorbeugende UE an den RI, der verweisst dann eventuell auf eine Anwaltschaft die ihn vertritt. Nicht andersherum.
Dazu ist doch die Abmahndatenbank gut. Und ich hoffe euch ist klar das ihr nur die Anwaltkosten eventuell spart, Schadensersatz gilt trotzdem und der muss ja auch anwaltlich betreut werden. Ergo Kosten, dann sieht die Rechnung halt nur anders aus...Da gibts noch kaum Versuche, da Geld zu erwirtschaften, bis jetzt ist das Loggen wahrscheinlich noch zu erträglich
Warum meinst du ist eine Kanzlei mit Klage losgegangen, die haben auch keine Lust den RI zu ermitteln, mit dem Kontakt aufzunehmen, obwohl keine Mandantschaft vorliegt. Nagut könnte man den ja unterstellen, das sie dadurch einen neuen Kunden bekommen, nur hat RI meist eh schon eine Abmahnkanzlei hinter sich. Urteil befreit von den Gedanken der Geschäftsstörung, aber daraus entsteht auch keine Pflicht das der Anwalt irgendwas mit euren Vorbeugenden UEs macht ausser Ablage P.
Warum macht ihr euch das alle so schwer? Vorbeugende UE an den RI, der verweisst dann eventuell auf eine Anwaltschaft die ihn vertritt. Nicht andersherum.
Dazu ist doch die Abmahndatenbank gut. Und ich hoffe euch ist klar das ihr nur die Anwaltkosten eventuell spart, Schadensersatz gilt trotzdem und der muss ja auch anwaltlich betreut werden. Ergo Kosten, dann sieht die Rechnung halt nur anders aus...Da gibts noch kaum Versuche, da Geld zu erwirtschaften, bis jetzt ist das Loggen wahrscheinlich noch zu erträglich
Warum meinst du ist eine Kanzlei mit Klage losgegangen, die haben auch keine Lust den RI zu ermitteln, mit dem Kontakt aufzunehmen, obwohl keine Mandantschaft vorliegt. Nagut könnte man den ja unterstellen, das sie dadurch einen neuen Kunden bekommen, nur hat RI meist eh schon eine Abmahnkanzlei hinter sich. Urteil befreit von den Gedanken der Geschäftsstörung, aber daraus entsteht auch keine Pflicht das der Anwalt irgendwas mit euren Vorbeugenden UEs macht ausser Ablage P.
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Nee, ich habe nur in zwei Fällen den RA schreiben müssen ( also c/o FAREDS bzw. Sebastian). Beim Rest habe ich den RI anschreiben können..monty2013 hat geschrieben:@ mckenzie
Hast du die vorbeugende nur an den Anwalt geschickt ?
Die muss an den Rechteinhaber vergiss das nicht.
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Hallo Leute...
Mal ein kleine Update...
Heute war ein relativ dünner Umschlag von Kornmeier im Briefkasten als Reaktion auf die verschickte Modue...in dem steht:
1.Erfüllung Unterlassungsanspruch (Modue also angenommen)
2.Nichtannahme Vergleichsvorschlag (Natürlich nicht...wäre ja noch schöner...)
Der Betrag von 450 Euro ist gleich geblieben aber es wird mir eine Ratenzahlung angeboten...
Also Locher anwerfen und ab in den Ordner damit...^^
Gruß Stumpen
Mal ein kleine Update...
Heute war ein relativ dünner Umschlag von Kornmeier im Briefkasten als Reaktion auf die verschickte Modue...in dem steht:
1.Erfüllung Unterlassungsanspruch (Modue also angenommen)
2.Nichtannahme Vergleichsvorschlag (Natürlich nicht...wäre ja noch schöner...)
Der Betrag von 450 Euro ist gleich geblieben aber es wird mir eine Ratenzahlung angeboten...
Also Locher anwerfen und ab in den Ordner damit...^^
Gruß Stumpen
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Hallo ,
so wie ja hier die meisten, habe ich gestern eine Abmahnung erhalten. -Passenger- let her Go- /Various Artist/German Top 100 Single Chart Container von.....
Am 27.07. habe ich eine erste Abmahnung aus diesen Chartcontainer vom anderen Anwalt erhalten. Daraufhin bin ich zu einem Anwalt,diese Sache läuft noch. Nun bekam ich eben gestern die 2. Abmahnung.
ich habe beschlossen, die Sache nicht zu zahlen und werde es darauf ankommen lassen.
Meine Situation sieht so aus, das ich der Anschlußinhaber bin, jedoch habe ich keine Download oder so getätigt. Tatsache ist das bei mir im Haushalt minderjährige Kinder leben. Dies kann ich ja nicht 24 Std am Tag kontrollieren. Die 2 jüngsten dürfen eh nur unter Aufsicht an den Computer, ebenso habe ich meinen Computer vor ihnen mit einem Passwort geschützt.Nun gut allerdings gibt es hier noch ein Teenie noch nicht ganz 18.Diese kann ich schlecht 24 Std beaufsichtigen,sie hat ihren Computer ebenfalls Passwortgeschützt, bedeutet ja ich habe auch gar keinen Zugriff drauf um etwas zu kontrollieren oder der gleichen. Klar haben wir als Eltern ihr solche Downloads/Uploads verboten.
Nun gut, ich habe nach der ersten Abmahnung damit gerechnet das noch was kommt und werde von daher mir die Zeit nehmen alles auseinander zu pflücken und solche vorbeugende Unterlassungserklärung fertig zu machen.
LG
so wie ja hier die meisten, habe ich gestern eine Abmahnung erhalten. -Passenger- let her Go- /Various Artist/German Top 100 Single Chart Container von.....
Am 27.07. habe ich eine erste Abmahnung aus diesen Chartcontainer vom anderen Anwalt erhalten. Daraufhin bin ich zu einem Anwalt,diese Sache läuft noch. Nun bekam ich eben gestern die 2. Abmahnung.
ich habe beschlossen, die Sache nicht zu zahlen und werde es darauf ankommen lassen.
Meine Situation sieht so aus, das ich der Anschlußinhaber bin, jedoch habe ich keine Download oder so getätigt. Tatsache ist das bei mir im Haushalt minderjährige Kinder leben. Dies kann ich ja nicht 24 Std am Tag kontrollieren. Die 2 jüngsten dürfen eh nur unter Aufsicht an den Computer, ebenso habe ich meinen Computer vor ihnen mit einem Passwort geschützt.Nun gut allerdings gibt es hier noch ein Teenie noch nicht ganz 18.Diese kann ich schlecht 24 Std beaufsichtigen,sie hat ihren Computer ebenfalls Passwortgeschützt, bedeutet ja ich habe auch gar keinen Zugriff drauf um etwas zu kontrollieren oder der gleichen. Klar haben wir als Eltern ihr solche Downloads/Uploads verboten.
Nun gut, ich habe nach der ersten Abmahnung damit gerechnet das noch was kommt und werde von daher mir die Zeit nehmen alles auseinander zu pflücken und solche vorbeugende Unterlassungserklärung fertig zu machen.
LG
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Hallo nochmal
wenn ich von K Und P eine Abmahnung erhalten habe, bekomme ich dann auch Abmahnungen von SD Anwälten?
Nette Grüße
wenn ich von K Und P eine Abmahnung erhalten habe, bekomme ich dann auch Abmahnungen von SD Anwälten?
Nette Grüße
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Schau mal in meine Signatur (letzte Link).
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Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
Ausführlich hier!
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Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
- keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
Ausnahmen
a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link) - Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
ein! - Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
- Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
Ursachen bzw. Quellen)!
b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
- innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
- Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Ausführlich hier!
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Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Hallo,ich hab eine Abmahnung bekommen und hab mich an den Anwalt gewendet. Er hat ne mod. UE verfasst und an Kornmeier geschickt. Kornmeier hat hat die Frist verlängert und geschrieben,dass ich es komplett zahlen muss oder in Raten.
Ich traue mich nicht da anzurufen.
Ich beziehe Bafög und hab das Geld nicht. Ich will einen Brief dorthin schicken mit meinem Bafögbescheid. Würde es helfen?
Kann mir vielleicht jemand helfen den Brief zu formulieren?
Lg
Ich traue mich nicht da anzurufen.
Ich beziehe Bafög und hab das Geld nicht. Ich will einen Brief dorthin schicken mit meinem Bafögbescheid. Würde es helfen?
Kann mir vielleicht jemand helfen den Brief zu formulieren?
Lg
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Hallo @tanjas85,
verstehe ich irgendwie nicht. Du hast Dich an einen Anwalt gewendet und dieser hat eine mod. UE verfasst und versendet. Dann hast Du ihn ja beauftragt und bezahlt, oder er hat Dir einen Gefallen getan. Deshalb solltest Du, egal welche Konstellation, dich nochmals an ihm wenden und er soll dieses Schreiben für dich abfassen.
VG Steffen
verstehe ich irgendwie nicht. Du hast Dich an einen Anwalt gewendet und dieser hat eine mod. UE verfasst und versendet. Dann hast Du ihn ja beauftragt und bezahlt, oder er hat Dir einen Gefallen getan. Deshalb solltest Du, egal welche Konstellation, dich nochmals an ihm wenden und er soll dieses Schreiben für dich abfassen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
So, Kornmeier wollte wie erwartet trotz der mod.UE die 450€ haben (wenn auch in Raten). Ich habe denen 250€ angeboten. Mal sehen, ob die sich drauf einlassen...mckenzie hat geschrieben:Willkommen im Club! :-/Stumpen hat geschrieben:Hallo alle zusammen...
Auch mich hat es gestern erwischt.In meinem Briefkasten lag ein dicker Umschlag von Kornmeier und Partner.Mir wird vorgeworfen eine Urheberrechtsverletzung im Internet begangen zu haben.
Titel: Let her go - Passenger (im Top 100 Container),Schadensersatzhöhe: 450 Euro,Embassy of Music GmbH.