Abmahnungen von Kornmeier & Partner

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auxiborn
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#421 Beitrag von auxiborn » Freitag 15. März 2013, 09:47

Danke Steffen für deine Antwort.

Also ist das Standard Vorgehen mit modifizierter UE immer noch möglich?

Ändert sich durch diesen Schriftverkehr etwas an der Verjährungsfrist?
Abmahnung kam 2010, Antwort von RA auch 2010, jetzt erneut Antwort von Kornmeier 2013.
Ende 2013 müsste das ganze dann doch verjährt sein, wenn ich nur eine UE schreibe?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#422 Beitrag von Steffen » Freitag 15. März 2013, 10:46

[quoteemauxiborn]Also ist das Standard Vorgehen mit modifizierter UE immer noch möglich?[/quoteem]
Natürlich.

[quoteemauxiborn]Ändert sich durch diesen Schriftverkehr etwas an der Verjährungsfrist? Abmahnung kam 2010, Antwort von RA auch 2010, jetzt erneut Antwort von Kornmeier 2013. Ende 2013 müsste das ganze dann doch verjährt sein, wenn ich nur eine UE schreibe?[/quoteem]
Was ich nicht verstehe, wenn ich einen RA für die außergerichtliche Abwicklung meiner Abmahnung beauftrage, sollten doch alle Tätigkeiten beinhaltet sein, so dass ich nicht wegen jeder neuen Anfrage oder Schriftsatz neu zahlen muss. Natürlich wird bei einem eventuellen Gerichtsverfahren eine Neubeauftragung + Zahlung notwendig. O.K.

Man muss sich doch immer im Klaren sein: Wenn ich nicht zahle gilt - entweder Verjährung oder Klage!

Wenn ich keine mod. UE abgegeben habe -geht es nicht mehr in Richtung EV- kann aber in Richtung Unterlassungsklage gehen, wo die Anwaltsgebühren gar nicht mit eingefordert werden müssen, sondern später und separat. Die Entscheidung, wie Du dich letztendlich entscheidest, die kann Dir keiner abnehmen. Dies ist auch sehr stark abhängig, inwieweit Du eine beweisbare Verteidigungsstrategie Dein Eigenen nennst.


Die mod. UE allein hat keinen Einfluss auf die Verjährung.


VG Steffen

Holwink
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#423 Beitrag von Holwink » Montag 25. März 2013, 21:45

Hallo @ Steffen !

Habe die MUE genau so geschrieben mit nur Bezug auf den einen Titel.
Bis jetzt noch kein weiterer Brief gekommen. Ist jetzt schon zwei Wochen her.

Bin mal gespannt.

In der Zwischenzeit gab es ja auch ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof bezüglich der Anwalts kosten. Die dürfen demnach nicht höher als 155€ sein. Würde das in unseren aller Fällen jetzt gelten?

Mit freundlichen Grüßen

Holger

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#424 Beitrag von Steffen » Dienstag 26. März 2013, 00:34

Bis jetzt noch kein weiterer Brief gekommen. Ist jetzt schon zwei Wochen her.
Keine Sorge, man wird dich nicht vergessen. Es bedarf Geduld, die haben eben 3 Jahre Zeit.
In der Zwischenzeit gab es ja auch ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof bezüglich der Anwalts kosten. Die dürfen demnach nicht höher als 155€ sein. Würde das in unseren aller Fällen jetzt gelten?
EuGH? Kenne ich nicht. Kannst Du mal einen Link posten?

VG Steffen

Stevie
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#425 Beitrag von Stevie » Montag 15. April 2013, 16:30

Hallo!

Eine Bekannte von mir hat einen Abmahnung erhalten, die jedoch an Ihren Mädchennamen adressiert war. Sie hat vor einem Jahr geheiratet, aber den Namen beim Telefonanbieter noch nicht ändern lassen. Sollte sie jetzt trotzdem auf das Schreiben reagieren oder abwarten, da es gut sein kann, dass zukünftige Schreiben nicht mehr den Weg in den Briefkasten finden.

Danke für Eure Antworten,
Stevie

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#426 Beitrag von Steffen » Montag 15. April 2013, 17:33

Hallo @Stevie,

angemahnt wird immer der AI / die AI. Das bedeutet: Bekannte hat geheiratet, neuen Namen, diesen beim Provider nicht umändern lassen. Änderungen bei den Vertragspartnern wie Namensänderung oder Umzug sind meldepflichtig!

Natürlich muss Sie auf die Abmahnung reagieren und eine mod. UE mit Ihrem Vornamen und (Ehe)Familiennamen eigenhändig unterzeichnen. Warum sollte sie denn nicht reagieren? Das Versäumnis (keine Namensänderung AI) liegt doch auf ihrer Seite. Der Provider beauskunftet in der Regel den AI, der bei ihm gemeldet ist.

VG Steffen

PS: Bekannte soll beim Provider den Namen ändern.



.
.
Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#427 Beitrag von Steffen » Montag 15. April 2013, 17:45

[quoteemStevie]Desweiteren muß noch gesagt werden, dass sie für die Abmahnung nichts kann, sondern eine andere Person, die ihr aber bekannt ist, was runtergeladen hat.[/quoteem]
AI gibt mod. UE ab, Filesharer zahlt (wenn es hart auf hart kommt), das ist das Einfachste. Ein schriftliches Geständnis wird er wohl nicht unterzeichnen. Oder? Ist wiederum zu Kompliziert, da er jetzt auch eine mod. UE abgibt und alle beide auf die Beklagtenbank platznehmen, wenn man nicht zahlt und es zum Prozess kommt.

VG Steffen

Dampfhans
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#428 Beitrag von Dampfhans » Montag 15. April 2013, 18:07

Mahlzeit @ll,

@Stevie, ist das nicht nur Pillepalle?

*Wenn "Ich jedem dahin gelaufendem a-m-o;_ erlaube über meinen account was runterzuladen ist man doch selber schuld?!" .-:;

Bei sowas bekomme ich ne richtig dicke Krawatte!!! b,b,,,b,

Lege doch auch nicht meine "Schwarze xxx.Karte mit Pin irgendwo hin" und bitte drumm das diese bitte keiner benutzen soll ( Hauptbahnhof Berlin etc. ...)!!!

Also für mich einfach nur :,)

Der Person einfach mal kräftig in den .... tretten!!!


@ Steffen, halte durch, z.,z,, alles nur Spacken z.,z,, -ö.,,ö.,, .

Gr. Dampfhans dddr:;

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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#429 Beitrag von Stevie » Montag 15. April 2013, 18:37

gelöscht

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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#430 Beitrag von Steffen » Montag 15. April 2013, 18:47

AI gibt eine mod. UE ab und benennt notfalls - und im Absprache mit dem Anwalt - den Ehemann als Täter. Nur, dann sind evtl. alle beide dran. AI als mögliche Störerin (bei Kenntnis sogar Täterin) und Ehemann als Täter. Wenn die Abmahner alle beide haben, Störer und Täter, haben sie ein noch leichteres Spiel. Deshalb jetzt erst einmal nur eine mod. UE durch die AI.

Alles andere ist zum Status Quo unnötig Kompliziert.

Natürlich kann Deine Bekannte auch ihren Ehemann als Täter benennen. Es ist letztendlich ihre Entscheidung.

VG Steffen

Stevie
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#431 Beitrag von Stevie » Dienstag 16. April 2013, 18:00

@Steffen
Vielen Dank für Deine Antwort!

Ich habe meiner Bekannten unter Nennung der Risiken empfohlen, eine mod. UE abzugeben und die schweigende Verteidigung zu wählen. Sollte sie das trotzdem über einen Anwalt machen?

VG Stevie



Habe Dir eine PN gestickt - Steffen

jokijoker
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#432 Beitrag von jokijoker » Samstag 11. Mai 2013, 20:26

Hallo zusammen,
auch ich habe ein Schreiben erhalten von Kornmeier.
Gibt es hier einen letzten Stand, was das Beste Vorgehen ist?
Vielen Dank an Euch alle!
VG

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#433 Beitrag von Steffen » Samstag 11. Mai 2013, 21:40

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Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

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mathias84
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#434 Beitrag von mathias84 » Donnerstag 20. Juni 2013, 21:59

Hallo in die Runde, erschreckend welche Ausmaße das nimmt.
Und mit Mir wieder einer mehr (von vielen).

Habe heute auch Post von K&P erhalten. Gleiche Anschuldigung eines Liedes aus einem Container namens "Top 100 29.04.2013" mit 450€ plus der zusätzlichen Kosten.

Ich hoffe euch hängt meine Frage nicht zu Hals raus...

Ich hab mich noch nicht so recht entschieden aber würde gerne die mod UE nehmen mit Erweiterung für den "Container", weil es aus der „Top100“ eines von vielen Liedern ist.

Hab hier einige Beiträge gelesen und glaube das es richtig wäre so zu aggieren (oder auch nicht? .)( )

Bzw sollte man es bei dem einen Titel belassen, weil nur im UE steht "Tonaufnahme 'Let her go' der Künstlergruppe Passenger ODER EINZELNE TEILE hiervon..."
Meine Frage:
Schreibe ich je Titel eine eigenständige UE an K&P oder alle Titel in einer UE?
ODER belasse ich es bei dem einen Titel? (wie aus der Vorgefertigten UE von K&P)

Bin etwas verunsichert.

Danke.

Osmane
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#435 Beitrag von Osmane » Donnerstag 20. Juni 2013, 23:12

@mathias84

Volltreffer da du einen Top 100 abgemahnt wurdest kannst drauf warten das du von anderen Kanzleien in kürzeste zeit Folge Abmahnungen bekommst.

Vorgehensweisen eines Abgemahnten:

1. man gibt eine mod. UE ab
- Hier kann man prüfen oder prüfen lassen, ob man eventuell erweitert oder sogar vorbeugt
- Link: mod. UE
- Link: schlafende Hunde wecken

2. Nichtzahlen (Risiko) oder Zahlen (Sicherheit)

2.1. Man entscheidet sich für das Nichtzahlen
- Risiko, man kann auf die Kosten verklagt werden. Dieses ist zwar gering, aber wenn es
einen trifft, sollte man mit 1.000,- - 1.200,- € rechnen. Bei Rasch sogar um die 3.000,- €.

2.1.1. Man beantragt eine Akteneinsicht in die Beschlussakte
- Wer sich verteidigen will, egal ob jetzt oder später, für die ist diese Beantragung -
wichtig!
- Link: Warum?
- Link: Wie?
- Link: Von Akteneinsicht bis Beschwerdeverfahren

2.1.2. Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
- Innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
- Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!

2.2. Man entscheidet sich für das Zahlen
- Wer den außergerichtlichen Rechtsstreit erledigt wissen will, kann trotz Abgabe der mod. UE zahlen.
- Wenn man diesen Sicherheitsweg aber einschlägt, sollte man versuchen die Höhe des Pauschal-
betrages zu drücken. Hier haben die meisten Kanzleien einen Spielraum.

Beachte:
- Anwälte sind sensibel; höflich bleiben und vermeide ein Schuldeingeständnis.

Musterschreiben eines möglichen privaten Vergleich: Link

3. Verjährungsfrist
Beginnend: am Ende des Jahres mit Erhalt des Abmahnschreiben Sylvester 24:00 Uhr
Ende: 3 Jahre Sylvester 24:00 Uhr
- Einfluss haben hier Vergleichsverhandlungen und gerichtliche Mahnverfahren.


!
Hinweis:
Wer nicht vorhat zu bezahlen, keinen Kontakt - weder Begleitschreiben, Erklärungsschreiben,
Beleidigungsschreiben, Ausredeschreiben sowie keine Telefonanrufe mit dem Abmahner.
Nur die mod. UE = schweigende Verteidigung!


Für denjenigen, der ohne Anwalt reagiert, die angemessene Verteidigung.

4. Man legt monatlich 50,- € in einen “Klagetopf“
Wird man in den drei Jahren verklagt, hat man das "Sicherungsgeld", wird man nicht,
spendet man es für einen guten Zweck oder gönnt sich einen Urlaub!

5. Anwalt ist wichtig, insbesondere - mit Erhalt - einer Klageschrift.


Gruß Osmane

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#436 Beitrag von Steffen » Freitag 21. Juni 2013, 10:37

[quoteemmathias84]Hab hier einige Beiträge gelesen und glaube das es richtig wäre so zu aggieren (oder
auch nicht?)

Bzw sollte man es bei dem einen Titel belassen, weil nur im UE steht "Tonaufnahme 'Let
her go' der Künstlergruppe Passenger ODER EINZELNE TEILE hiervon..."

Meine Frage:
Schreibe ich je Titel eine eigenständige UE an K&P oder alle Titel in einer UE?
ODER belasse ich es bei dem einen Titel? (wie aus der Vorgefertigten UE von K&P)[/quoteem]

Die alter Frage: Erweitern, Vorbeugen oder nicht?

Spätestens nach der 5. Abmahnung aus einem Chartcontainer heraus, kennst Du die Antwort.

Für mich würde zählen, will ich Sicherheit oder gehe ich Risiko.
  • 1. Sicherheit
    - Erweitre ich die bestehende Abmahnung und beuge vor
    2. Risiko
    - gebe die mod. UE nur auf das Werk aus der Abmahnung ab.
    3. Kienen Plan = Anwalt
Mehr ist es doch nicht.


VG Steffen



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Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
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sportklotz33
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#437 Beitrag von sportklotz33 » Montag 24. Juni 2013, 18:56

Hi Zusammen,

mich hats jetzt auch erwischt, bzw. meine Partnerin, welche auch gleichzeitig AI ist.
Vor einer Woche kam ein Schreiben von Kronmeier & Kronmeier --> mod. UE geschickt (wegen einem Titel) und die Tage kam ein Schreiben von RA Daniel Sebastian --> mod. UE in Arbeit (über mehrere Titel).

War dummerweise ein Chartcontainer, irgendwelche TOP 50 Dance Charts, welchen ich aber eigentlich nicht geuploaded hab... bzw nicht wissentlich.

Wer von Euch wurde denn schon abgemahnt und nach mod. UE und weiteren Zahlungserinnerungen kam nix mehr? Also somit auch nach drei Jahren verjährt? Gibt es da einen Fall? Muss sich meine Partnerin überhaupt verantworten wenn Sie mit dem Fall überhaupt nichts zu tun hat?

Hab da so ein aktuelles Urteil auf Eurer Startseite gelesen zwecks Ehegatten und Kontrolle usw..

VG Grüße

sportklotz33

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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#438 Beitrag von Holwink » Montag 1. Juli 2013, 21:13

Hallo zusammen. Nachdem ich auf die erste Forderung der 450 € nicht eingegangen bin ohne Kommentar Brief oder sonstiges, kam jetzt während meines Urlaubes ein neuer Brief mit der nochmaligen Aufforderung zur Zahlung da die Mandandtschaft nicht verzichten wolle. Komisch an der Sache finde ich es geht immer noch " nur " um die 450€. Also keine Erhöhung der Summe durch versäumen der ersten Frist.

Soll ich weiter Ignorieren?
Zählt das neue EU Gesetzt mit max. 150 e schon ? was kann passieren?

Meine Frau ist etwas nervös!

Vielen Dank

MFG

Holwink

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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#439 Beitrag von Steffen » Dienstag 2. Juli 2013, 01:24

das neue gesetz muss erst einmal inkraft treten. eine rückwirkung ist erst einmal nicht vorgesehen.



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Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
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    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
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Holwink
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#440 Beitrag von Holwink » Dienstag 2. Juli 2013, 22:06

Heißt dann im Klartext abwarten und Tee trinken.

Richtig??

Mit freundlichen Grüßen

Holwink

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