Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
okay aber bis jetzt war es von kornmeier und partner das einzigste was ich bekommen habe also kann es schon sein das es damit erledigt ist oder `?
-
- Beiträge: 752
- Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
ok, auf andere Abmahner wirkt sich das nicht aus.c_kmann hat geschrieben:okay aber bis jetzt war es von kornmeier und partner das einzigste was ich bekommen habe also kann es schon sein das es damit erledigt ist oder `?
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
aber jetzt nachdem ich mich gemeldet habe und diese frist bekommen habe einfach abzuwarten ist warscheinlich auch falsch
-
- Beiträge: 752
- Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
das Problem war dass du selbst ein Angebot gemacht hast und keine Frist für die Annahme gesetzt hast.
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
wenn ich noch einmal blöd fragen darf was hätte mir diese frist gebracht?
-
- Beiträge: 752
- Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Ich habe dir ja den Chipbericht über Verjährung gepostet. Da steht ja alles drin. So lange Vergleichsverhandlungen laufen ist Verjährung gehemmt.
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
dankeschön dann werde ich wohl zahlen und abwarten und hoffen das es sich damit erledigt hat
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
"Nicht-Melden" scheint bei K. normal zu sein. Ich hatte über einen Anwalt eine Unterlassungserklärung und ein Antwortschreiben abgegeben, bisher keinerlei Reaktion (ca. ein Jahr her).
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Hallo zusammen...
Hier mal wieder ein kleines Update...
...vorgestern war eine PDF Datei von We save your Copyrights in meinem Mailfach.In der PDF stand:"...in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf die bisher geführte Korrespondenz. Die übersandte Unterlassungserklärung nehmen wir namens unserer Mandantschaft an...".
Ist der Mailweg jetzt die einfachere Methode?....egal...
...ausdrucken und ab ins Archiv...
Gruß Stumpen
Hier mal wieder ein kleines Update...
...vorgestern war eine PDF Datei von We save your Copyrights in meinem Mailfach.In der PDF stand:"...in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf die bisher geführte Korrespondenz. Die übersandte Unterlassungserklärung nehmen wir namens unserer Mandantschaft an...".
Ist der Mailweg jetzt die einfachere Methode?....egal...
...ausdrucken und ab ins Archiv...
Gruß Stumpen
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Eher der Kostengünstigere. Es gibt meiner Meinung nach nicht sehr viele Abmahner, die bei Folgeschreiben nur den elektronischen Weg nehmen. Die Beweiskraft des Versand ist aber trotzdem gegeben. Einfach ausdrucken und archivieren.Ist der Mailweg jetzt die einfachere Methode?...
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Habe heute auch von Kornmeier eine Abmahnung für ein Lied aus den Top 100 Sampler vom 11.11. bekommen.
Bin mir trotz der FAQ nicht sicher wie ich vorgehen muß.
Da sicherlich noch weitere Abmahnungen folgen da vom "betroffenem" Interpreten mehrer Titel in dem Sampler sind, tendiere ich zum erweiteren der mod UE.
Da es aber in den Datenbanken nicht ersichtlich ist, welche aktuellen Titel von denen abgemahnt wird trage ich alle 100 Titel aus dem Sampler in die mod UE ein?
Und schreibe ich nur eine mod UE ohne Aktenzeichen, oder eine mit Aktenzeichen und dem ursprünglichem Titel und eine zweite zur Erweiterung? Erhöht sich dann der Abmahnbetrag? Oder bleibt trotz mit der erweiterten mod UE der Betrag gleich?
Wenn ich dann eine erweiterte mod UE mit allen Titeln geschrieben habe und die 290€ zahle ist dann Ruhe oder kann dazu dann noch was kommen?
Bin mir trotz der FAQ nicht sicher wie ich vorgehen muß.
Da sicherlich noch weitere Abmahnungen folgen da vom "betroffenem" Interpreten mehrer Titel in dem Sampler sind, tendiere ich zum erweiteren der mod UE.
Da es aber in den Datenbanken nicht ersichtlich ist, welche aktuellen Titel von denen abgemahnt wird trage ich alle 100 Titel aus dem Sampler in die mod UE ein?
Und schreibe ich nur eine mod UE ohne Aktenzeichen, oder eine mit Aktenzeichen und dem ursprünglichem Titel und eine zweite zur Erweiterung? Erhöht sich dann der Abmahnbetrag? Oder bleibt trotz mit der erweiterten mod UE der Betrag gleich?
Wenn ich dann eine erweiterte mod UE mit allen Titeln geschrieben habe und die 290€ zahle ist dann Ruhe oder kann dazu dann noch was kommen?
-
- Beiträge: 752
- Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
bist du bekloppt ? Du trägst den Titel und Rechteinhaber ein, der abgemahnt wurde. Wenn du einen Chartcontainer geladen hast, werden in den nächsten Wochen noch weitere Abmahnungen von anderen Abmahnkanzleien kommen. Vorbeugende UE sind nicht ratsam, weil man damit schlafende Hunde weckt. Es ist nicht gesagt, dass die anderen Rechteinhaber vom Download Kenntnis erlangt haben. Wenn du vorbeugende UEs schickst, dann haben sie Kenntnis. Und die vorbeugende UE schützt nicht vor Schadensersatzforderungen.Mech hat geschrieben:
Da es aber in den Datenbanken nicht ersichtlich ist, welche aktuellen Titel von denen abgemahnt wird trage ich alle 100 Titel aus dem Sampler in die mod UE ein?
Und schreibe ich nur eine mod UE ohne Aktenzeichen, oder eine mit Aktenzeichen und dem ursprünglichem Titel und eine zweite zur Erweiterung? Erhöht sich dann der Abmahnbetrag? Oder bleibt trotz mit der erweiterten mod UE der Betrag gleich?
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Also für jede Abmahnung eine einzelne mod UE schreiben und verschicken?
Denke jedoch das von der Kanzlei noch mehr kommt da 3 Titel von einem Rechteinhaber.
Das heisst ich müsste evtl. danach noch 2 mod UE schreiben !?
Denke jedoch das von der Kanzlei noch mehr kommt da 3 Titel von einem Rechteinhaber.
Das heisst ich müsste evtl. danach noch 2 mod UE schreiben !?
-
- Beiträge: 752
- Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Hallo,
habe Ende November eine Abmahnung bekommen, das Forum hier gelesen und brav eine UE hingeschickt. Ich habe aber nichts runtergeladen, habe zwar eine Vermutung, wer es war, aber der ist nicht mehr greifbar für mich :-(((
Nun ist die Antwort gekommen, UE sei ok, aber weil ich nicht zahle, wolle ich wohl vors Gericht... drohen die nur, oder sollte ich doch besser knapp 300€ überweisen?
habe Ende November eine Abmahnung bekommen, das Forum hier gelesen und brav eine UE hingeschickt. Ich habe aber nichts runtergeladen, habe zwar eine Vermutung, wer es war, aber der ist nicht mehr greifbar für mich :-(((
Nun ist die Antwort gekommen, UE sei ok, aber weil ich nicht zahle, wolle ich wohl vors Gericht... drohen die nur, oder sollte ich doch besser knapp 300€ überweisen?
-
- Beiträge: 752
- Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
das ist eine der üblichen Drohungen. Kornmeier ist auf das schnelle Geld aus. So schnell Klagen die nicht. Das ist zusätzlicher Arbeitsaufwand für die. Das müssen die ja fürs Geld etwas arbeiten.
-
- Beiträge: 9
- Registriert: Dienstag 17. September 2013, 08:54
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
muensteraner hat geschrieben: So schnell Klagen die nicht. Das ist zusätzlicher Arbeitsaufwand für die. Das müssen die ja fürs Geld etwas arbeiten.
Um so länger der Abmahner wartet um so mehr Geld kann er geltend gemacht.
Ehrliche Arbeit und Abmahnanwalt. Finde den Fehler.
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Ehrliche Arbeit und Abmahnanwalt. Finde den Fehler.
Sorry, wie meinst du das?
Sorry, wie meinst du das?
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
RA Herrle:
AG München, Urteil vom 11.02.2014,
Az. 142 C 18344/13
Durch den Kieler Rechtsanwalt Carsten M. Herrle wurde vor dem Amtsgericht München ein
positives Urteil erstritten, was bislang wenig Beachtung fand. Das Amtsgericht
München hatte über Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche wegen des Angebots einer
urheberrechtlich geschützten Tonaufnahme in einer Internet-Tauschbörse zu entscheiden
und wies die Klage eines Rechteinhabers vollumfänglich ab, aufgrund widerlegter
Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers (zur sog. sekundären Darlegungslast).
Rechtsanwalt Carsten M. Herrle
.Herrle Rechtsanwaltskanzlei
Harmsstraße 86
24114 Kiel
NOTFALLTELEFON: 0171 1943482
Büro: +49 (0) 431-3 05 37 19
Fax: +49 (0) 431-3 05 37 18
Öffnungszeiten: Mo-Fr: 08:00-18:00 Uhr
E-Mail: ra.herrle(at)t-online.de
Web: http://www.ra-herrle.de
.....
Sachverhalt
Anschlussinhaberin Frau-Y wird wegen einer vermeintlichen UrhR-Verletzung abgemahnt.
Sie soll über ein P2P-Netzwerk ein Lied heruntergeladen und angeboten haben, und
wurde aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, sowie einen
Pauschalbetrag in Höhe von 450,00 EUR zu bezahlen. Frau-Y gab eine mod. UE ab, zahlte
nicht und wurde verklagt.
Der Kläger war der Meinung, die Vermutung der Täterschaft erfolge aus der Abgabe der
mod. UE und machte 150,00 EUR Schadensersatz sowie 651,80 EUR anwaltliche Gebühren
(Gegenstandswert 10.000,00 EUR) geltend.
Frau-Y bestritt die örtliche Zuständigkeit des Amtsgericht München, die
Aktivlegitimation und erhob Einrede auf Verjährung und der Verwirkung des Anspruchs,
da sie selbst keinen PC hat sowie der Anschluss ausschließlich von ihrem
(mittlerweile verstorbenen) Ehemann und ihrem volljährigen Sohn genutzt wurde, die
beide über ein Notebook verfügten und beide durch sie belehrt wurden. Sie selbst habe
keine P2P-Software auf dem Notebook ihres Ehemannes feststellen können und auf
Nachfragen wurde der Vorwurf abgestritten.
Urteil
Vermutung der Täterschaft durch Abgabe einer Unterlassungserklärung
Bei vielen Abmahnkanzleien und auch teilweise bei eigenen Anwälten und Foren liest
man, das eine Unterlassungserklärung (auch abgeändert) ein ("deklinatorisches")
Schuldeingeständnis sei.
Das Amtsgericht München entschied eindeutig:
Beklagte nicht bewiesen. In Anlehnung an die einschlägige Rechtsprechung des BGH
bestehe zwar
ergebe, wonach ein einfaches Bestreiten der Rechtsverletzung nicht ausreiche. Und
weiter:
skizzierten Anforderungen im Rahmen der sekundären Darlegungslast genügt und kam
letztlich zu der Überzeugung, der Ehemann sei
unmissverständlich aus:
Rechteinhaber überführe, denn die sekundäre Beweislast gleiche lediglich das
Wissensdefizit zwischen den Parteien aus. "Mehr tut sie nicht." Abschließend führte
das Amtsgericht München somit aus:
des BGH (Urteil vom 08.01.2014, Az. I ZR 169/12) abgelehnt.
_______________________________________________
Urteil im Volltext: Das entsprechende Urteil des Amtsgerichts München wird durch
Rechtsanwalt Herrle als PDF-Download bereitgestellt (Urteil AG München).
Wer nicht über das notwendige Font-Paket (Japan) verfügt, kann sich den PDF hier
herunterladen und das Urteil nachlesen: AG München, Urteil vom 11.02.2014, Az. 142 C
18344/13.
bei Browserproblemen; Rechtsklichk, Ziel speichern unter...
_________________________________________
Schlagwörter:
AG München, Urteil vom 11.02.2014,
Az. 142 C 18344/13
Durch den Kieler Rechtsanwalt Carsten M. Herrle wurde vor dem Amtsgericht München ein
positives Urteil erstritten, was bislang wenig Beachtung fand. Das Amtsgericht
München hatte über Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche wegen des Angebots einer
urheberrechtlich geschützten Tonaufnahme in einer Internet-Tauschbörse zu entscheiden
und wies die Klage eines Rechteinhabers vollumfänglich ab, aufgrund widerlegter
Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers (zur sog. sekundären Darlegungslast).
Rechtsanwalt Carsten M. Herrle
.Herrle Rechtsanwaltskanzlei
Harmsstraße 86
24114 Kiel
NOTFALLTELEFON: 0171 1943482
Büro: +49 (0) 431-3 05 37 19
Fax: +49 (0) 431-3 05 37 18
Öffnungszeiten: Mo-Fr: 08:00-18:00 Uhr
E-Mail: ra.herrle(at)t-online.de
Web: http://www.ra-herrle.de
.....
Sachverhalt
Anschlussinhaberin Frau-Y wird wegen einer vermeintlichen UrhR-Verletzung abgemahnt.
Sie soll über ein P2P-Netzwerk ein Lied heruntergeladen und angeboten haben, und
wurde aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, sowie einen
Pauschalbetrag in Höhe von 450,00 EUR zu bezahlen. Frau-Y gab eine mod. UE ab, zahlte
nicht und wurde verklagt.
Der Kläger war der Meinung, die Vermutung der Täterschaft erfolge aus der Abgabe der
mod. UE und machte 150,00 EUR Schadensersatz sowie 651,80 EUR anwaltliche Gebühren
(Gegenstandswert 10.000,00 EUR) geltend.
Frau-Y bestritt die örtliche Zuständigkeit des Amtsgericht München, die
Aktivlegitimation und erhob Einrede auf Verjährung und der Verwirkung des Anspruchs,
da sie selbst keinen PC hat sowie der Anschluss ausschließlich von ihrem
(mittlerweile verstorbenen) Ehemann und ihrem volljährigen Sohn genutzt wurde, die
beide über ein Notebook verfügten und beide durch sie belehrt wurden. Sie selbst habe
keine P2P-Software auf dem Notebook ihres Ehemannes feststellen können und auf
Nachfragen wurde der Vorwurf abgestritten.
Urteil
Die Klage wurde abgewiesen.
Vermutung der Täterschaft durch Abgabe einer Unterlassungserklärung
Bei vielen Abmahnkanzleien und auch teilweise bei eigenen Anwälten und Foren liest
man, das eine Unterlassungserklärung (auch abgeändert) ein ("deklinatorisches")
Schuldeingeständnis sei.
Das Amtsgericht München entschied eindeutig:
(...) Die Schadensersatzpflicht ergibt sich nicht aus der von der Beklagten
abgegebene Unterlassungserklärung, da diese kein Anerkenntnis enthält (BGH, MDR 2014,
105, "Medizinische Fußpflege"). (...)
Die Klägerin habe die streitgegenständliche Urheberrechtsverletzung durch dieabgegebene Unterlassungserklärung, da diese kein Anerkenntnis enthält (BGH, MDR 2014,
105, "Medizinische Fußpflege"). (...)
Beklagte nicht bewiesen. In Anlehnung an die einschlägige Rechtsprechung des BGH
bestehe zwar
(...) eine tatsächliche Vermutung, dass der Anschlussinhaber für die über seinen
Internetanschluss begangene Rechtsverletzung persönlich verantwortlich ist (vgl. BGH,
Urteil vom 12.05.2010, Az.: I ZR 121/08, "Sommer unseres Lebens") (...)
sodass sich aus dieser Vermutung eine sekundäre Darlegungslast für die BeklagteInternetanschluss begangene Rechtsverletzung persönlich verantwortlich ist (vgl. BGH,
Urteil vom 12.05.2010, Az.: I ZR 121/08, "Sommer unseres Lebens") (...)
ergebe, wonach ein einfaches Bestreiten der Rechtsverletzung nicht ausreiche. Und
weiter:
(...) Eine Entkräftung der tatsächlichen Vermutung erfordert (...) Sachvortrag, nach
dem die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass allein ein Dritter, und nicht auch der
Anschlussinhaber den Internetzugang für die behauptete Rechtsverletzung genutzt hat
(vgl. BGH, 15.11.2012, Az. ZR 74/12, "Morpheus"). Der Anschlussinhaber muss seine
Verantwortlichkeit deshalb im Rahmen des ihm Zumutbaren substantiiert bestreiten
sowie Tatsachen darlegen und ggf. beweisen, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit
eines abweichenden Geschehensablaufs - nämlich die Alleintäterschaft eines anderen
Nutzers des besagten Internetanschlusses - ergibt (OLG Köln, 02.08.2013, Gz. 6 U
10/13). (...)
Das Amtsgericht München führte insoweit aus, dass der Sachvortrag der Beklagten dendem die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass allein ein Dritter, und nicht auch der
Anschlussinhaber den Internetzugang für die behauptete Rechtsverletzung genutzt hat
(vgl. BGH, 15.11.2012, Az. ZR 74/12, "Morpheus"). Der Anschlussinhaber muss seine
Verantwortlichkeit deshalb im Rahmen des ihm Zumutbaren substantiiert bestreiten
sowie Tatsachen darlegen und ggf. beweisen, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit
eines abweichenden Geschehensablaufs - nämlich die Alleintäterschaft eines anderen
Nutzers des besagten Internetanschlusses - ergibt (OLG Köln, 02.08.2013, Gz. 6 U
10/13). (...)
skizzierten Anforderungen im Rahmen der sekundären Darlegungslast genügt und kam
letztlich zu der Überzeugung, der Ehemann sei
(...) damit als möglicher Alleintäter eindeutig gezeichnet. (...) zusätzlich von der
Beklagten zu fordern, den Ehemann als Täter zu benennen (ist) (...) angesichts des
Andenkens an den verstorbenen Ehegatten jedenfalls nicht zumutbar. (...)
Zur sekundären Darlegungslast führte das Amtsgericht München sodannBeklagten zu fordern, den Ehemann als Täter zu benennen (ist) (...) angesichts des
Andenkens an den verstorbenen Ehegatten jedenfalls nicht zumutbar. (...)
unmissverständlich aus:
(...) Das Konstrukt der sekundären Darlegungslast ändert nichts an der
grundsätzlichen Beweislast für die Urheberrechtsverletzung, die nach wie vor der
Kläger trägt. Sinn und Zweck der sekundären Darlegungslast ist nämlich allein, dem
Kläger, der naturgemäß nicht wissen kann (Art. 13 GG) was sich hinter dem
Internetanschluss abspielt, Kenntnis des möglichen/wahrscheinlichen, alleinigen
Verletzers zu erlangen mit der Folge, dass er gegen diesen vorgehen kann. (...)
Es sei nicht Sinn und Zweck, dass der Anschlussinhaber den Täter für dengrundsätzlichen Beweislast für die Urheberrechtsverletzung, die nach wie vor der
Kläger trägt. Sinn und Zweck der sekundären Darlegungslast ist nämlich allein, dem
Kläger, der naturgemäß nicht wissen kann (Art. 13 GG) was sich hinter dem
Internetanschluss abspielt, Kenntnis des möglichen/wahrscheinlichen, alleinigen
Verletzers zu erlangen mit der Folge, dass er gegen diesen vorgehen kann. (...)
Rechteinhaber überführe, denn die sekundäre Beweislast gleiche lediglich das
Wissensdefizit zwischen den Parteien aus. "Mehr tut sie nicht." Abschließend führte
das Amtsgericht München somit aus:
(...) Der Beklagen oblag damit keine Beweislast für die im Rahmen der sekundären
Darlegungslast vorgebrachten Tatsachen (so auch LG München, Urteil vom 22.03.2013,
NJOZ 2013, 1301). (...)
Auch wurde ein Auswahl- oder Überwachungsverschulden mit der aktuellen RechtsprechungDarlegungslast vorgebrachten Tatsachen (so auch LG München, Urteil vom 22.03.2013,
NJOZ 2013, 1301). (...)
des BGH (Urteil vom 08.01.2014, Az. I ZR 169/12) abgelehnt.
_______________________________________________
Urteil im Volltext: Das entsprechende Urteil des Amtsgerichts München wird durch
Rechtsanwalt Herrle als PDF-Download bereitgestellt (Urteil AG München).
Wer nicht über das notwendige Font-Paket (Japan) verfügt, kann sich den PDF hier
herunterladen und das Urteil nachlesen: AG München, Urteil vom 11.02.2014, Az. 142 C
18344/13.
bei Browserproblemen; Rechtsklichk, Ziel speichern unter...
_________________________________________
Schlagwörter:
- AG München Urteil vom 11.02.2014 Az. 142 C 18344/13
Rechtsanwalt Carsten M. Herrle
.Herrle Rechtsanwaltskanzlei
http://www.ra-herrle.de/tag/ag-muenchen ... c-1834413/
http://www.ra-herrle.de/wp-content/uplo ... enchen.pdf
http://www.ra-herrle.de/
http://www.abmahnwahn-dreipage.de/Steff ... 344_13.pdf
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
hi,
ich wurde drittes quartal 2010 von kornmeier abgemahnt, ausser ein paar bettlern ist nix gewesen,
die sache ist nun verjährt....
ich wurde drittes quartal 2010 von kornmeier abgemahnt, ausser ein paar bettlern ist nix gewesen,
die sache ist nun verjährt....