Abmahnungen von Kornmeier & Partner

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#541 Beitrag von Steffen » Sonntag 23. März 2014, 11:04

:Y

Die Antworten auf Fragen der Verjährung hat mir/Forum das LG Berlin mittels EV - Az. 103 O 60/13 untersagt.
Um mich an die Auflagen der Landesrichter zu halten und meinen Respekt zum Ausdruck zu bringen, werden
keine Fragen hinsichtlich einer Verjährung direkt oder indirekt beantwortet!

Steffen Heintsch - Site-Admin
[/b]

Bitte hier einlesen: Chip.de: praxistipps.chip.de: verjaehrung einer filesharing-abmahnung

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#542 Beitrag von Steffen » Freitag 20. Juni 2014, 10:46

Klage durch Kanzlei Kornmeier & Partner
im Auftrag der Embassy of Music GmbH




(...) Aktuell liegt uns eine Klage der Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der Embassy of Music GmbH vor.
Der Sache nach geht es um die Einforderung von Schadenersatz sowie angefallenen Anwaltskosten aufgrund
einer früher ausgesprochenen Abmahnung.

Mit der ursprünglichen Abmahnung hatte die Kanzlei Unterlassungsansprüche geltend gemacht sowie zur
Abgeltung sämtlicher Zahlungsansprüche einen pauschalen Betrag in Höhe von 450,- Euro gefordert.
Gegenstand der Abmahnung aus dem Jahr 2013 war ein aktuelles Musikstück gewesen.
Außergerichtlich war eine Unterlassungserklärung in abgeänderter Form abgegeben worden. Ein Ausgleich
der Zahlungsansprüche erfolgte hingegen nicht.

Im gerichtlichen Verfahren werden nun Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 3.000,- Euro
(= 265,70 Euro), Ermittlungskosten von 30,33 Euro sowie ein nach der Lizenzanalogie angenommener
Schadensersatzanspruch in Höhe von 150,- Euro geltend gemacht. (...)



... weiterlesen!


.......................................


Quelle: internetrecht-freising.de

Autor:
Rechtsanwälte Dr. Altersberger und Kollegen

Fürstendamm 7
85354 Freising
Telefon: 08161 – 486 90
Telefax: 08161 – 923 42
E-Mail: info@rae-altersberger.de

.......................................

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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#543 Beitrag von The Grinch » Samstag 21. Juni 2014, 07:09

Netter Aufsatz, der nach den Einleitenden Worten keinen weiteren Hinweis liefert
wie die Kanzlei hier gegen vorgehen will!
Sicherlich, es wäre nicht klug seine Strategie zu publizieren, aber der Rest ist doch nur
Füllstoff, mit dem Hinweis "Wenn Klage, dann Anwalt".

(es sei denn ich hab da was überlesen)

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#544 Beitrag von Steffen » Dienstag 12. August 2014, 00:25

Beim Filesharing eines Chartcontainers muss
der Tausch der einzelnen Songs nachgewiesen
werden!






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Rechtsanwalt Christian Solmecke

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Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
50672 Köln
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E-Mail: info@wbs-law.de
Web: www.wbs-law.de


.................





Abmahnung für den Tausch eines Chartcontainer Songs

Die Rechtsanwälte "Kornmeier und Partner" mahnten einen unserer Mandanten aufgrund des vermeintlichen Tauschs
des Liedes "Get Shaky" der Datei "Germany Top 100 Singlecharts" ab. Abgemahnt wurde somit ein Musikstück aus
einem so genannten Chartcontainer.



Kein Nachweis für den Tausch des abgemahnten Songs erbracht

Das Amtsgericht Köln (AG) hat die Klage abgewiesen, mit der Begründung, dass gar nicht nachgewiesen werden
konnte, dass genau der abgemahnte Song auch über die Filesharing Börse getauscht wurde (Urteil vom 30.07.2014,
Az. 125 C 144/14). Nach Ansicht des Gerichts sei es beim Filesharing von "Containern" mit 100 Songs nicht
unwahrscheinlich, dass der Upload aus dem einen oder anderen Grund abgebrochen wurde. Es könne deshalb nicht
mit Sicherheit festgestellt werden, dass es zu einem Upload aller 100 Songs gekommen ist.

Es bestehe daher eine Unsicherheit darüber, ob der abgemahnte Song "Get Shaky" aus dem Chart Container auch
tatsächlich heruntergeladen und wieder hochgeladen wurde. Der ermittelte Hashwert sage nichts darüber aus,
ob tatsächlich alle 100 Songs hochgeladen worden sind. Somit hat das Gericht die Klage aufgrund der unzu-
reichenden Tatsachengrundlage vollumfänglich abgewiesen.

Fazit: Aus dem Filesharing einer Gesamtdatei kann nicht auf das Filesharing aller Teile der Datei geschlossen
werden.



...............


Hier das Urteil im Volltext: AG Köln, Urteil vom 30.07.2014, Az. 125 C 144/14

....................



___________________________

Autor: Rechtsanwalt Christian Solmecke
Quelle: www.wbs-law.de
Link: http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesha ... den-55154/

__________________________________________________________

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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#545 Beitrag von Steffen » Mittwoch 13. August 2014, 10:39

Erfolg der Kanzlei WBS im Filesharing Prozess
gegen "Kornmeier und Partner"




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.................



Das Amtsgericht Frankfurt hat am 05.08.2014 eine Klage der Rechtsanwaltskanzlei
"Kornmeier und Partner" gegen unsere Mandantin in einem Filesharing Verfahren
vollumfänglich abgewiesen und die Berufung nicht zugelassen (Az. 30 C 774/14-45).

Eine Tonträgerfirma hat unsere Mandantin, als Anschlussinhaberin, aufgrund einer
vermeintlich begangenen Urheberrechtsverletzung auf Schadensersatz verklagt. Die
Firma behauptete, dass über ihren Anschluss das Lied "Laserkraft 3D - Nein, Mann!
(Original Mix)" als Datei zum Herunterladen verfügbar gemacht worden sei.



Der sekundären Darlegungslast wurde genügt

Die Klage wurde jedoch vollumfänglich abgewiesen. Das Gericht war zu der Überzeugung
gelangt, dass es keine Beweise für eine Täterschaft unserer Mandantin gab. Auch hatte
sie ihrer sekundären Darlegungslast in ausreichendem Umfang entsprochen. Sie hatte
dargelegt, dass außer ihr auch ihr Sohn, sowie dessen Freunde, wenn diese zu Besuch
waren den Internetanschluss nutzen konnten.

Das Gericht hat das Erfordernis zu weitere Nachforschungen durch unsere Mandantin
verneint. Die sekundäre Darlegungslast führe nicht zu einer Umkehr der Beweislast und
zu keiner über die prozessuale Wahrheitspflicht und Erklärungslast hinausgehende
Verpflichtung des Anschlussinhabers.

Der Vortrag ob und gegebenenfalls welche anderen Personen selbstständigen Zugang zum
Internetanschluss hatten und damit als Täter der Rechtsverletzung ebenfalls in Betracht
kommen, reicht somit aus. Im Folgenden liegt die Beweislast wieder bei der Klägerin.
Diesen Beweis konnte sie jedoch nicht führen.

Eine Berufung wurde ebenfalls nicht zugelassen. Das Gericht geht davon aus, dass mit
Hinblick auf das Urteil des BGH vom 08.01.2014 (Az.: I ZR 169/12) keine Entscheidung
des Berufungsgerichts mehr erforderlich ist.



_______________________________

Autor: Rechtsanwalt Christian Solmecke
Quelle: www.wbs-law.de
Link: http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesha ... ner-55187/

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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#546 Beitrag von HerrRossi » Sonntag 17. August 2014, 12:29

Hallo Zusammen,

auch ich habe Post von besagter Kanzlei erhalten, der berechtigte Vorwurf bezieht sich auf einen Titel eines Samplers.
In einem Gespräch mit einem Anwalt der Verbraucherzentrale wurde mir geraten, eine modifizierte UE abzugeben und den Betrag (317 €) zu zahlen.
Da ich aber laut Aussage des Anwalts mit weiteren Abmahnungen rechnen muss, finde ich diese Vorgehensweise nicht wirklich sinnvoll.
Die Frage die sich mir nun stellt: Es gibt ja eine Vielzahl von Kanzleien, die sich auf eben solche Abmahnungen spezialisieren und für einen Pauschalbetrag diese und weitere Abmahnungen in meinem Interesse vertreten. So hat mir WBS aus Köln für 595 € quasi ein rundum Sorglospaket angeboten. Habe ich denn dann auch wirklich Ruhe? Gibt es Erfahrungen mit dieser oder anderen Kanzleien?
Ich will einfach nur meine Ruhe haben und mich nicht mit diesem Thema über Monate auseinandersetzen müssen. Die Anwältin dieser Kanzlei sagte mir, dass in 98% der Fälle alles gut ausgeht. Hmm, das kann ich ja nun nicht kontrollieren. Ich will nur verhindern, knapp 600 € an eine Kanzlei zu zahlen und letztlich doch für die Abmahnungen zahlen zu müssen.
Oder soll ich nur eine modifizierte UE (die der Anwalt der VZ schon für mich geschrieben hat) abgeben? Oder die eine Forderung zahlen ohne Anerkennung der Schuld? Fragen über Fragen, ich hoffe Ihr könnt mir helfen. In den zahlreichen Beiträgen habe ich keine Antwort auf die Frage der Erfolgsquote einer Kanzlei wie WBS gefunden ...

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#547 Beitrag von Steffen » Sonntag 17. August 2014, 13:11

Hallo @HerrRossi,

deine Einschätzung zum VSZ-Vorschlag ist übereinstimmend mit der aktuellen Einschätzung von Anwälten. Es bringt einfach nicht viel freiwillig einen Teilbetrag (wenn es einer ist) zu bezahlen, ohne schriftliches Einverständnis der Gegenseite. Es könnte durchaus als Zeugnis gegen sich selbst (Teilschuldanerkenntnis) gewertet werden.

Natürlich sind und bleiben Sampler- bzw. Chartcontainerabmahnungen die kompliziertesten Abmahnungen in ihrer Beurteilung. Warum? Es -können- mehrere Abmahnungen betreffs 1 Samplers oder 1 Chartcontainer einen ereilen, neben der aktuellen Abmahnung. Deshalb muss bei einer Vorgehensweise -ohne- Anwalt die Einschätzung -aller- -möglichen- Risiken und Kosten schon einen bewusstsein. Hierzu kann man die ersten beiden Links in meiner Signatur sich näher betrachten.

Wenn man auf eine Abmahnung -mit- Anwalt reagieren will, bedarf es neben eines Vergleiches mehrere Kanzleien, folgende Punkte:

Code: Alles auswählen

Beachte: erst Fragen und Klären, dann Beauftragen!

Vor einer Beauftragung eines Rechtsanwaltes muss feststehen:
1. die Höhe des anwaltlichen Honorars (Pauschalhonorar, Stundenhonorar, Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer, mit oder ohne Vergleich)
2. die genauen anwaltlichen Tätigkeiten (mod. UE, allg. Schriftverkehr usw.)

Von einer Beauftragung des Rechtsanwaltes ist abzuraten,
1. keine konkrete Höhe des anwaltlichen Honorars benannt wird und
2. die Höhe des anwaltlichen Honorars größer ist, als die Forderungen der Abmahnung
Über die Erfolgsquote wird -niemand- etwas aussagen können, außer die betreffende Kanzlei selbst. Hier hilft nur der Einsatz von Dr. Google und lesen, lesen und nochmals lesen.

Und die Kanzlei “Wilde, Beuger, Solmecke“ mit Rechtsanwalt Christian Solmecke ist sowieso außerhalb jeder Wertung, da man hier ganz allein oben steht. Das ist nun einmal “Champions League“, der “Bentley“ unter den Kanzleien. Und das ist nur ein ganz klein wenig Geschleime und viel ehrlicher Respekt. Und es wird doch keiner gezwungen diese Kanzlei zu beauftragen! Aber WBS ist nun einmal die Kanzlei mit den meisten Erfolgen und Mandanten. Punkt.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#548 Beitrag von HerrRossi » Sonntag 17. August 2014, 14:05

Danke für Deine Anmerkungen, Steffen. Die Arbeit jener Kanzleien, die sich auf Rechtsvertretung bei Abmahnungen spezialisiert haben ist also durchaus seriös? Ich war mir nicht sicher, in wie weit das nicht auch ein Geschäftsmodell ist, so wie eben auch die Abmahn-Kanzleien ihr Geld damit verdienen...
Also denkst Du, dass ich mit WBS schon ganz gut bedient bin?
Mich würde halt interessieren wie die Erfolgsquote aussieht ....

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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#549 Beitrag von Steffen » Sonntag 17. August 2014, 14:29

Hallo @HerrRossi,

Erfolgsquote, da musst Du sie schon selbst fragen, oder naheliegender, gebe einmal in der Suchfunktion des Forums (ja, so etwas gibt es ganz oben rechts) den Namen “Christian Solmecke“ ein.

Natürlich hört man immer wieder Geschäftsmodell; weiße und schwarze Anwälte usw. Ein Anwalt ist eine Dienstleistung und kostet Geld. Es gibt halt Anwälte, die im Auftrag abmahnen und Anwälte bei Mandatierung für Abgemahnte tätig sind. Das ist meines Erachtens ganz normal z.B. im Zivilrecht. Letztlich muss ja keiner einen Anwalt beauftragen. Ich vergleiche es gern mit einem Bäcker. Es geht doch niemand dahin und beschwert sich, das dieser mit dem Hunger der Bevölkerung sein Geld verdient und sich ein lukratives Geschäftsmodell aufgebaut hat.

Natürlich gibt es Qualitäts- und Preisunterschiede sowie Unterschiede beim Biss der jeweiligen Kanzlei. WBS ist halt = “Champions League“, und das schon immer.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#550 Beitrag von Steffen » Dienstag 20. Januar 2015, 18:10

Filesharing: AG Oldenburg Klage abgewiesen

Das AG Oldenburg hat eine Klage der Embassy of Music GmbH, vormalige Ministry of Sounds über einen Schadensersatz wegen Filesharings abgewiesen (Urteil vom 26.11.2014, Az. 1 C 1467/14),

Die durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner vertretene Klägerin konnte das Gericht nicht davon überzeugen, dass in dem Chartcontainer „German Top 100 Single Charts“ genau die Tonaufnahme „Get Shaky“ des Künstlers „The Ian Carey Project“ enthalten war. Das Amtsgericht in Oldenburg ist somit der Rechtsauffassung der Rechtsanwaltskanzlei HEYERS Rechtsanwälte gefolgt, die die Beklagte vertreten hat.

Quelle:
heyers-rechtsanwaelte.de

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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#551 Beitrag von Steffen » Donnerstag 29. Januar 2015, 00:32

Amtsgericht Hamburg:
Klageabweisung.
Kein Anspruch auf Zahlung von Anwaltskosten für eine Abmahnung
nach Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung!



00:30 Uhr



Die Berliner Kanzlei "Sievers und Coll. Rechtsanwälte" veröffentlichte am 23. Januar dieses Jahres eine sehr interessante und Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Hamburg (Urt. v. 20.11.2014, Az. 31c C 364/14 ), die bislang trotz Rechtskraft kaum Erwähnung findet.



Abmahnfall

Her "X" versendete am 26.08.2010 (warum auch immer, sei jetzt dahingestellt) an diversen Rechteinhaber vorbeugende Unterlassungserklärungen unter Vermeidung einer Vertragsstrafe, bezogen auf die geschützten Tonaufnahmen des jeweiligen Unterlassungsgläubigers. Am 22.09.2010 wurde Herr "X" von der Frankfurter Kanzlei "Kornmeier und Partner"* im Auftrag der "Fa. GSDR GmbH" außergerichtlich abgemahnt und u.a. ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von EUR 450,00 eingefordert.



Urteil gem. § 495a ZPO
  • (...) erkennt das Amtsgericht Hamburg - Abteilung 31c - durch die Richterin am Amtsgericht "xxx" am 20.11.2014 ohne mündliche Verhandlung gem. § 495a ZPO für Recht:
    • 1. Die Klage wird abgewiesen.
      2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
      3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
    (...)


Erläuterung AW3P:

§ 495a - Verfahren nach billigem Ermessen - ZPO
(...) Das Gericht kann sein Verfahren nach billigem Ermessen bestimmen, wenn der Streitwert 600 Euro nicht übersteigt. Auf Antrag muss mündlich verhandelt werden. (...)
Quelle: http://dejure.org/gesetze/ZPO/495a.html



Entscheidungsgründe
(...) Die zulässige Klage hat in der Sache keinen Erfolg.

Der hiesigen Klägerin ("Superstar Entertainment GmbH & Co. KG") steht kein Anspruch von Abmahnkosten im Zusammenhang mit einer vorgerichtlichen Abmahnung der "Fa. GDSR GmbH", Abmahnschreiben vom 22.09.2010, Anlage K7, wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung über den Anschluss des Beklagten bezogen auf den Musiktitel "Yolanda Be Cool & Dcup - We Speak No Americano (Original) - Various Artists / German Top 100 Single Chart Container vom 02.08.2010" zu. Weiter steht der Klägerin kein Anspruch auf lizenzanalogen Schadensersatz gem. § 97 Abs. 2 UrhG zu. (...)


Zur Aktivlegitimation

Das Amtsgericht Hamburg verneint für die gerichtlich geltendmachenden Ansprüche die Aktivlegitimation der Klägerin, der "Superstar Entertainment GmbH & Co. KG".



Erläuterung AW3P:

Aktivlegitimation

Wenn dem Kläger die Aktivlegitimation zusteht, bedeutet dies, dass er die Befugnis hat, seinen Anspruch gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen. Zwingende Voraussetzungen dafür sind, dass ihm das geltend gemachte Recht auch zusteht sowie, dass er in seine eigene Rechte verletzt wurde.



Amtsgericht Hamburg:
(...) Die Abmahnung ist erfolgt im Namen der Fa. GSDR GmbH, der nach Klägervortrag die "Rechte mit Bezug auf Filesharing eingeräumt worden" seien, "damit diese im eigenen Namen gegen Rechtsverletzungen vorgehen kann." Zu diesem Zweck ist nach Klägervortrag wohl eine Rechteübertragung erfolgt. Nach Klägervortrag soll das Vertragsverhältnis mit der Fa. GSDR GmbH inzwischen aufgelöst worden sein. Die streitgegenständliche Abmahnung vom 22.09.2010 ist jedoch im Namen der Fa. GSDR GmbH erfolgt. Es handelt sich bereits nicht um Aufwendungen der Klägerin. (...)


Zu den Anwaltskosten aus der Abmahnung vom 22.09.2010

Amtsgericht Hamburg
(...) Zum anderen fehlt es aber auch bei den für die Abmahnung vom 22.09.2010 entstandenen Anwaltskosten am Kriterium der Erforderlichkeit dieser Aufwendungen i.S.d. § 97a UrhG. Denn unstreitig hatte der Beklagte bereits am 26.08.2010 schriftlich gegenüber der hiesigen Klägerin eine vorbeugende Unterlassungserklärung unter Vermeidung einer Vertragsstrafe abgegeben bezogen auf geschützte Tonaufnahmen der Unterlassungsgläubigerin und hiesigen Klägerin. Damit war eine Wiederholungsgefahr hinreichend beseitigt. Anwaltskosten für die spätere Abmahnung vom 22.09.2010 waren daher nicht mehr erforderlich i.S.d. § 97a Abs. 1 UrhG. Erstattung im Außenverhältnis kommt daher nicht in Betracht. (...)
(...) Überdies scheitert ein Aufwendungsersatzanspruch aus § 97a UrhG auch daran, dass die Klägerin nicht dazu vorträgt, ob und wer die geltend gemachten EUR 265,40 Anwaltskosten auch gezahlt hat. Weil § 97a UrhG ein Aufwendungsersatzanspruch ist, setzt dieser Anspruch nach dem hiesigen Landgericht (LG Hamburg. Urt. v. 09.07.2014, Az. 308 S 26/13) voraus, dass die Anwaltskosten auch bezahlt worden sind (Bornkamm in Köhler / Bornkamm, UWG, 32. Aufl., § 12 Rn. 1.9.2.b). Hierzu fehlt es bereits an klägerischen Darlegungen. § 250 BGB findet auf diesen Aufwendungsersatzanspruch keine Anwendung. (...)


~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Das Urteil gem. § 495a ZPO vom 20.11.2014, Az. 31c C 364/14 kann auf der Homepage der Kanzlei:

"Sievers & Coll. Rechtsanwälte"
Olympische Straße 10
14052 Berlin
Telefon: +49 (0)30 / 323 015 90
Telefax: +49 (0)30 / 323 015 911
E-Mail: mail@recht-hat.de
Internet: www.recht-hat.de

im diesbezüglichen Bericht als PDF heruntergeladen werden.

Link: http://www.recht-hat.de/urheberrecht/fi ... 1-c-36414/

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~





* Wissenswertes:
  • => Die Kanzlei "Kornmeier und Partner" erstritt für Ihren Mandanten (Label von Moses Pelham) die Entscheidung: BGH, Urteil vom 12.05.2010, Az. I ZR 121/08: "Sommer unseres Leben"
    => Der Name des BGH-Entscheid wurde vom Streitgegenstand (1 Lied) abgeleitet: "Sebastian Hämer - Sommer unseres Lebens"
    => Durch die "Täterschaftsvermutung" der Bundesrichter stiegen die Klageverfahren ab Ende 2010 stetig an


~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Autor: Steffen Heintsch für AW3P

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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#552 Beitrag von Steffen » Dienstag 10. Februar 2015, 10:23

Sieg gegen "Kornmeier und Partner" vor dem Amtsgericht Bielefeld - Urteil des Amtsgerichts Bielefeld vom 11.11.2014 zu dem Aktenzeichen 42 C 17/14


10:06 Uhr


Das Amtsgericht Bielefeld hat unter dem 11. November 2014 unter dem Aktenzeichen 42 C 17/14 eine Klage der Rechtsanwälte "Kornmeier und Partner" aus Frankfurt am Main im Auftrage der Firma "Embassy of Music" wegen des Musikstücks: "Passenger - Let Her Go" abgewiesen. Der Beklagte, welcher die Rechtsanwaltskanzlei Carsten Herrle aus Kiel mit ihrer Vertretung beauftragte, musste daher keine Zahlung an die Klägerin oder an das Gericht leisten.


~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~


Bild

Rechtsanwalt Carsten M. Herrle

.Herrle Rechtsanwaltskanzlei
Harmsstr. 86,
24114 Kiel
NOTFALLTELEFON: 0171 1943482
Büro: +49 (0) 431-3 05 37 19
Fax: +49 (0) 431-3 05 37 18
Öffnungszeiten: Mo-Fr: 08:00-18:00 Uhr
E-Mail: ra.herrle(at)t-online.de
Web: www.ra-herrle.de

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~



Aus den Entscheidungsgründen des Amtsgerichts Bielefeld

"Die Klägerin hat gegenüber dem Beklagten keinen Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz aus § 97 II S. 1 I UrhG. Hiernach ist derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urhebergesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, dem Verletzten zum Ersatz des hieraus entstehenden Schadens verpflichtet. Die Voraussetzungen dieser Anspruchsnorm sind nicht erfüllt.

Der Beklagte hatte die Nutzungs- und Verwertungsrechte der Klägerin an der Tonaufnahme "Let Her Go" nicht verletzt. Der Klägerin ist der Beweis ihrer Behauptung, dass ein Teil der Tonaufnahme über den Internetanschluss des Beklagten angeboten worden sei, nicht gelungen.

Insofern kann als wahr unterstellt werden, dass aufgrund der Ermittlungen der Firma "Verstigo" feststeht, dass die streitgegenständliche Rechtsverletzung tatsächlich über einen Internetanschluss erfolgt ist, dem die IP-Adresse (...) zugewiesen war.

Es steht aber nicht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass selbige IP-Adresse zum Zeitpunkt des Angebots auch dem Internetanschluss des Beklagten zugeordnet war.

Insofern wurde klägerseits als Beweis allein der Ausdruck einer als Datei übermittelten tabellarischen Auskunft des Internet Service Providers vorgelegt, welche den Namen des Beklagten mit der IP-Adresse (...) verknüpft. Hierbei könnte es sich in der Tat um die abgekürzte IP-Adresse (...) handeln.

Diese Auskunft stellt keine öffentliche Urkunde im Sinne des § 415 ZPO dar, welche die Richtigkeit eines beurkundeten Vorgangs beweisen könnte. Es gilt daher - wie bei Privaturkunden im Sinne des § 416 ZPO - der allgemeine Grundsatz, dass eine in irgendeiner Weise festgehaltene Information nicht gleichzeitig ihre eigene inhaltliche Richtigkeit beweist.

Letztlich wurde klägerseits auch nicht bewiesen, dass es sich tatsächlich um die Auskunft des Providers handelt, was beklagtenseits ausdrücklich bestritten wird. Der vorgelegte Ausdruck enthält hierfür keine Anhaltspunkte. Mangels Weiterer für die Richtigkeit des klägerischen Vortrags sprechende Anhaltspunkte kann das Gericht nicht mit der notwendigen Gewissheit davon ausgehen, dass die genannte IP-Adresse zum fraglichen Zeitpunkt tatsächlich dem Anschluss des Beklagten zugewiesen war."


~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Autor: Rechtsanwalt Carsten M. Herrle

Quelle: http://www.anwalt24.de

Link: http://www.anwalt24.de/beitraege-news/f ... -bielefeld

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~




AG Bielefeld - Urteil vom 11.11.2014 - Az 42 C 17/14





Hinweis AW3P:



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Bild

»Warnung vor dem "Princess15514+Shual-Dumping-Geschäftsmodell"«


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Mit Erhalt einer schriftlichen Verfügung eines Gerichtes zur Eröffnung eines Zivilverfahrens ist im Grundsatz auf die Hilfe der Foren (IGGDAW, AW3P) zu verzichten und keinesfalls irgendwelche Dokumente an Forenuser, wie z.B.:"Princess15114" oder "Shual", zu versenden. Hier wird meist eine fehlerbehaftete Erstberatung von Nichtjuristen vorgenommen oder man wird an deren "Haus- und Hofanwälte" nur weiter "verschachert". Man sollte mit Erhalt von Gerichtspost neugierige (anonyme) Dritte ausschließen.

Deshalb gilt, mit Erhalt einer schriftlichen Verfügung eines Gerichtes zur Eröffnung eines Zivilverfahrens ...


Bild




~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Steffen Heintsch für AW3P

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Fundsache der Woche:

Bild

isiraider
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#553 Beitrag von isiraider » Dienstag 28. Juli 2015, 15:42

Hallo,

ich möchte Euch kurz meine Erfahrung schildern.
Wurde im Mai 2011 abgemahnt (450€ Forderung) von Kornmeier und Partner wegen einem Song.
Mod. UE abgeschickt. Anschließend ein paar Wochen später wieder ein Brief mit der Aufforderung ca. 800€ zu bezahlen.
Nicht darauf reagiert und nie wieder was gehört.
Seit dem 01.01.2015 ist es verjährt.

Jetzt habe ich eine Abmahnung von Sasse und Partner... Bin gleichermaßen mit der mod. UE vorgegangen, doch jetzt sind sie schneller mit dem Antworten und irgendwie heftiger mit den Drohungen.
Habe Angst es diesmal wieder einfach zu ignorieren und zu hoffen, dass sie kein Mahnverfahren einleiten und bei Widerspruch von meiner Seite doch klagen...

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#554 Beitrag von Steffen » Freitag 7. Oktober 2016, 09:27

Bild

Wie die Kanzlei "Kornmeier & Partner Rechtsanwälte" informiert, hat
man sich der Frankfurter Wirtschaftskanzlei Schalast angeschlossen
und ist ab 01.10.2016 nur noch hierunter erreichbar.

Quelle: www.kornmeier.de


Bislang erhaltene Abmahnungen, werden dadurch nicht hinfällig!

VG Steffen

tygcvfsx658
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#555 Beitrag von tygcvfsx658 » Donnerstag 21. April 2022, 00:14

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tygcvfsx658
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#556 Beitrag von tygcvfsx658 » Samstag 23. April 2022, 09:38

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tygcvfsx658
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#558 Beitrag von tygcvfsx658 » Sonntag 24. April 2022, 16:44

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tygcvfsx658
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#560 Beitrag von tygcvfsx658 » Mittwoch 27. April 2022, 00:57

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