(ist aber halt Anschlussinhaber)
Leider haben wir das Forum spät gesehen und er ist direkt zu einem Anwalt gegangen.
Hat dem Anwalt dann den Fall geschildert und ihn beauftragt, etwas zu unternehmen.
Hat er auch getan, worauf sich Kornmeier et co. nicht mehr gemeldet haben. Allerdings kam jetzt der Hammer,
dass der Anwalt für seine Arbeit einen Betrag von über 800 € fordert, die sich aus dem Streitwert von 450 €
und dem Bestreiten der Unterlassungserklärung (wurde mit 10.000) gebildet hat.
Welche Möglichkeiten gibt es nun?
Hätte dann ja auch direkt den von Kornmeier verlangten Betrag unberechtigterweise bezahlen können, hätte der
Anwalt auf solche Honorarforderungen nicht hinweisen müssen?[/quoteem]
Wir haben hier das Betroffenen-Google-Syndrom vorliegen, was einige gern verdrängen.
- Ein AI wird abgemahnt, wenn er sich informiert im INet, gibt er ein:
<<Abmahnung Kornmeier, We no speak Americano>> - Jetzt, erst auf Seite 6, liest man den Link des Forum AW3P und den eines Weiteren.
- Bis zur Seite 6 sind nur spezialisierte AW-Websites vorhanden und der normale Abgemahnte, liest sich doch
keine Seitenweise Anzeigen durch, sondern nimmt meistens in der Regel - den ersten Link.
erst nach Beauftragung eines AW. Dann kommt meistens: “Ach her je, hätte ich nur gleich ein Forum gefunden und
ausgewählt!“
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Ausgangslage: Abmahnung Kornmeier: 450,- + UVE
Beauftragung eine AW: Forderungen resultierend einem Streitwert von 450,- + Bestreiten einer UVE = 800,- !?
Ich muss einmal fragen, wurde eine mod. UE abgegeben oder nicht? Wenn ein Streitwert von 450,- angenommen wurde,
darf nach RVG 1,3 GG nur ca. 83,54 verlangt werden. Dieser Fall ist für mich interessant. Kannst Du mich einmal
kontaktieren.
- 1. E-Mail: steffen.steinwiesen@t-online.de
2. Per Privater Nachricht – PN
3. Ruf - mich - an! 09262-974217
VG Steffen