Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
darf man noch fragen, bei welchem Internet-Provider Du bist?
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
davon hängt es nicht ab wieviel Abmahnungen du für einen Chartcontainer bekommst. Es hängt davon ab, wie viele Abmahnkanzleien davon Kenntnis erhalten haben. Es gibt wenige Provider die gar keine IPs loggen, aber bei denen seid ihr wohl beide nicht. Die Telekom loggt 7 Tage. Das ist ausreichend um den Klarnamen zu ermitteln. musst einfach abwarten was noch kommt.mckenzie hat geschrieben:
darf man noch fragen, bei welchem Internet-Provider Du bist?
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Hallo,
wir hatten auch eine Abmahnung von Kornmeier & Partner.
Ich war entsetzt, wegen dem UPLoad eiones Musik-Stückes .
Bei und hört niemand diese Musik, wir sind Jazz und Blues Fans.
Dank dieses Forums habe ich die veränderte Unterlassungserklärung hingesandt.
Zusätzlich habe ich mir die Notebook meiner beiden volljährigen Kinder zeigen lassen.
(Beide haben das angeboten und es freiwillig gemacht um zu beweisen das sie kein BT nutzen)
Nun kommt von Ko..& Pa.. eine erneute Aufforderung die 450 Euro zu bezahlen.
Also hatten wir wieder Familiendiskusion, wer war das?
Möglich sind nun 2 Dinge,
1. eine Tochter hat sich ein gebrauchtes Tablet gekauft. Alles was drauf war hat sie ausprobiert und
gelöscht oder halt behalten. Auch hat Sie die Musik die auf dem Tablet war gelöscht.
Es ist kein BT Pgm auf dem Tablet, auch dieses eine Lied nicht.
2. Sie hat öfter Mittschüler- + Mitschülerinnen zum lernen da. Die hat Sie auch in unser Netz gelassen.
Da es sich bei der Truppe eher um typische Streber handelt, trau ich das zwar keinem zu, weis es aber nicht genau.
Die MAC Adressen der anderen habe ich gelöscht, die kommen bei uns nicht mehr rein.
Ich habe nun gelesen, das es in HH ein Urteil gab, das Eltern nicht führ Ihre Volljährigen Kinder haften.
Kann ich das für mich in Anspruch nehmen?
Was ratet ihr mir
Danke
Robert
wir hatten auch eine Abmahnung von Kornmeier & Partner.
Ich war entsetzt, wegen dem UPLoad eiones Musik-Stückes .
Bei und hört niemand diese Musik, wir sind Jazz und Blues Fans.
Dank dieses Forums habe ich die veränderte Unterlassungserklärung hingesandt.
Zusätzlich habe ich mir die Notebook meiner beiden volljährigen Kinder zeigen lassen.
(Beide haben das angeboten und es freiwillig gemacht um zu beweisen das sie kein BT nutzen)
Nun kommt von Ko..& Pa.. eine erneute Aufforderung die 450 Euro zu bezahlen.
Also hatten wir wieder Familiendiskusion, wer war das?
Möglich sind nun 2 Dinge,
1. eine Tochter hat sich ein gebrauchtes Tablet gekauft. Alles was drauf war hat sie ausprobiert und
gelöscht oder halt behalten. Auch hat Sie die Musik die auf dem Tablet war gelöscht.
Es ist kein BT Pgm auf dem Tablet, auch dieses eine Lied nicht.
2. Sie hat öfter Mittschüler- + Mitschülerinnen zum lernen da. Die hat Sie auch in unser Netz gelassen.
Da es sich bei der Truppe eher um typische Streber handelt, trau ich das zwar keinem zu, weis es aber nicht genau.
Die MAC Adressen der anderen habe ich gelöscht, die kommen bei uns nicht mehr rein.
Ich habe nun gelesen, das es in HH ein Urteil gab, das Eltern nicht führ Ihre Volljährigen Kinder haften.
Kann ich das für mich in Anspruch nehmen?
Was ratet ihr mir
Danke
Robert
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
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Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
Ausführlich hier!
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Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
- keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
Ausnahmen
a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link) - Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
b) Verfügung eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
ein! - Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
- Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
Ursachen bzw. Quellen)!
b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
- innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
- Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Ausführlich hier!
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Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Bei "Kornmeier & Partner Rechtsanwälte" erfolgt
bereits Abmahnung nach zukünftiger Rechtslage
Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
Kanzlei Dr. Wachs – Rechtsanwälte
Telefon: 040 411 88 15 70
Fax: 040 411 88 15 77 oder 040 444 65 51 0
E-Mail: info@dr-wachs.de
Web: Dr. Wachs.de oder Dr. Abmahnung.de
:::::::::::::::::::::::::::::
Die Kanzlei "Kornmeier & Partner Rechtsanwälte" versenden aktuell Abmahnungen, in denen
auf die in Zukunft geltende Rechtslage maßgeblich auf den Paragrafen 97a Abs. 3 (neu
Fassung) Urhebergesetz (geändert durch Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken) bereits
eingegangen wird, obwohl das Gesetz noch nicht in Kraft getreten ist.
Dabei schlüsselt die Kanzlei "Kornmeier & Partner Rechtsanwälte" in der Abmahnung sehr
detailliert die einzelnen Kostenpositionen außerhalb des reinen Schadensersatzanspruchs
auf, dazu zählen:
genannten Positionen (mit Ausnahme der Anwaltskosten für die Abmahnung) nur anteilig
geltend gemacht werden. Ein Vergleich mehrerer aktueller Abmahnungen bestätigt, dass die
genannten Positionen tatsächlich individuell festgesetzt werden. Zu diesen Punkten wird in
der aktuellen "Kornmeier & Partner Rechtsanwälte" Abmahnung dann noch eine Schadensersatz
Pauschale in Höhe von 150,00 EUR gefordert.
In der Summe ergibt dies in einer uns vorliegenden Abmahnung einen Betrag in Höhe von
303,66 EUR. Damit ist die Forderung der Kanzlei "Kornmeier & Partner Rechtsanwälte" knapp
150,00 EUR unter dem alten Pauschalbetrag, welcher bei 450,00 EUR lag. Hinsichtlich der
Forderungshöhe ist anzumerken, dass - von dem reinen Schadensersatz abgesehen - hier kaum
Raum zu Herabsetzungen besteht.
Fazit
Anders als eine andere Anwaltskanzlei, die bereits den 97a Abs. 3 UrhG umzusetzen sucht,
addiert die Kanzlei "Kornmeier & Partner Rechtsanwälte" nicht alles Positionen um davon
dann die Anwaltskosten zu errechnen sondern hat berücksichtigt, dass hier in letzter
Minute Änderungen zu dem geplanten Gesetz dergestalt durchgeführt worden sind, dass es
sich nunmehr um eine Beschränkung des anwaltlichen Kostenerstattungsanspruchs handelt.
Eine Reduktion auf die Summe bemessen nach einem Wert von 1.000,00 EUR. Ob alle anderen
Forderungen des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken eingehalten wurden, kann
allerdings erst nach einer vertieften Prüfung beantwortet werden.
Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass es sich regelmäßig um "Chart Container" oder
"Sampler" handelt, für die Abmahnungen von der Kanzlei "Kornmeier & Partner Rechtsanwälte"
ausgesprochen werden, daher ist mit sog. Folgeabmahnungen wegen anderer Lieder (auch von
anderen Kanzleien) zu rechnen.
Eine anwaltlich Beratung ist deswegen weiterhin sinnvoll. Wenn Sie eine Kornmeier und
Partner Abmahnung erhalten haben, nutzen sie die Möglichkeit einer kurzen kostenlosen
Ersteinschätzung.
____________________________________
Autor: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
Quelle: Blog Dr. Wachs
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bereits Abmahnung nach zukünftiger Rechtslage
Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
Kanzlei Dr. Wachs – Rechtsanwälte
Telefon: 040 411 88 15 70
Fax: 040 411 88 15 77 oder 040 444 65 51 0
E-Mail: info@dr-wachs.de
Web: Dr. Wachs.de oder Dr. Abmahnung.de
:::::::::::::::::::::::::::::
Die Kanzlei "Kornmeier & Partner Rechtsanwälte" versenden aktuell Abmahnungen, in denen
auf die in Zukunft geltende Rechtslage maßgeblich auf den Paragrafen 97a Abs. 3 (neu
Fassung) Urhebergesetz (geändert durch Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken) bereits
eingegangen wird, obwohl das Gesetz noch nicht in Kraft getreten ist.
Dabei schlüsselt die Kanzlei "Kornmeier & Partner Rechtsanwälte" in der Abmahnung sehr
detailliert die einzelnen Kostenpositionen außerhalb des reinen Schadensersatzanspruchs
auf, dazu zählen:
- anteilige Technikkosten für die Ermittlung der Rechtsverletzung,
- anteilige Gerichtskosten des Gestattungsverfahren zweimal (wohl Sicherung- und
Auskunftsverfahren) - anteilige Auslagenpauschale für das Gestattungsverfahren;
- anteilige Kosten Providerauskunft;
- anteilige Anwaltskosten für die Geltendmachung des Auskunftsanspruchs gegenüber dem
Provider; - anteilige Auslagenpauschale für die geltend machen des Auskunftsanspruchs gegenüber dem
Provider; Anwaltskosten für die Abmahnung und Pauschale für Post- und
Telekommunikationsdienstleistungen.
genannten Positionen (mit Ausnahme der Anwaltskosten für die Abmahnung) nur anteilig
geltend gemacht werden. Ein Vergleich mehrerer aktueller Abmahnungen bestätigt, dass die
genannten Positionen tatsächlich individuell festgesetzt werden. Zu diesen Punkten wird in
der aktuellen "Kornmeier & Partner Rechtsanwälte" Abmahnung dann noch eine Schadensersatz
Pauschale in Höhe von 150,00 EUR gefordert.
In der Summe ergibt dies in einer uns vorliegenden Abmahnung einen Betrag in Höhe von
303,66 EUR. Damit ist die Forderung der Kanzlei "Kornmeier & Partner Rechtsanwälte" knapp
150,00 EUR unter dem alten Pauschalbetrag, welcher bei 450,00 EUR lag. Hinsichtlich der
Forderungshöhe ist anzumerken, dass - von dem reinen Schadensersatz abgesehen - hier kaum
Raum zu Herabsetzungen besteht.
Fazit
Anders als eine andere Anwaltskanzlei, die bereits den 97a Abs. 3 UrhG umzusetzen sucht,
addiert die Kanzlei "Kornmeier & Partner Rechtsanwälte" nicht alles Positionen um davon
dann die Anwaltskosten zu errechnen sondern hat berücksichtigt, dass hier in letzter
Minute Änderungen zu dem geplanten Gesetz dergestalt durchgeführt worden sind, dass es
sich nunmehr um eine Beschränkung des anwaltlichen Kostenerstattungsanspruchs handelt.
Eine Reduktion auf die Summe bemessen nach einem Wert von 1.000,00 EUR. Ob alle anderen
Forderungen des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken eingehalten wurden, kann
allerdings erst nach einer vertieften Prüfung beantwortet werden.
Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass es sich regelmäßig um "Chart Container" oder
"Sampler" handelt, für die Abmahnungen von der Kanzlei "Kornmeier & Partner Rechtsanwälte"
ausgesprochen werden, daher ist mit sog. Folgeabmahnungen wegen anderer Lieder (auch von
anderen Kanzleien) zu rechnen.
Eine anwaltlich Beratung ist deswegen weiterhin sinnvoll. Wenn Sie eine Kornmeier und
Partner Abmahnung erhalten haben, nutzen sie die Möglichkeit einer kurzen kostenlosen
Ersteinschätzung.
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Autor: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
Quelle: Blog Dr. Wachs
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Hallo meine lieben, ich habe mich hier angemeldet weil auch ich heute eine Abmahnung von Kornmeier bekommen habe.
Bei mir handelt es sich auch um einen Conti mit dem Lied "Let her go" von Passenger.
Allerdings habe ich einekleinere Rechnungsumme
Jetzt frage ich mich natürlich warum muss ich weniger zahlen ?
neue Masche oder was geht da ab?
Gruß
Bei mir handelt es sich auch um einen Conti mit dem Lied "Let her go" von Passenger.
Allerdings habe ich einekleinere Rechnungsumme
Jetzt frage ich mich natürlich warum muss ich weniger zahlen ?
neue Masche oder was geht da ab?
Gruß
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- Beiträge: 752
- Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
zuerst lösche einmal die Summe. Es könnte sein, dass die mitlesen. Ansonsten kann das eine Reaktion auf die Gesetzesänderung vom 22.9.2013 sein. Freue dich auf weitere Abmahnungen. Denke das war ein Sampler oder Chartcontainer. Wieso ladet ihr das Zeugs immer noch über Filesharing-Börsen ? Ich versteh das nicht. Mittlerweile kann man mit 80-100%iger Wahrscheinlichkeit bei solchen Chartcontainer damit rechnen erwischt zu werden. Die sind bei den Abmahnern beliebt, weil sie in der Regel gleich mehrere Abmahnungen schicken können.Acer hat geschrieben:Hallo meine lieben, ich habe mich hier angemeldet weil auch ich heute eine Abmahnung von Kornmeier bekommen habe. (...) neue Masche oder was geht da ab?
VG
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Warum muss Du immer mit einem Vollzitat antworten?
Das plustert das Forum nur unnötig auf!
Das plustert das Forum nur unnötig auf!
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Also ich kriege seit Juni ständig Abmahnungen von Kornmeier und Partner wegen irgendeinem Song den ich nicht kenne. ich habe bis jetzt nix gezahlt und nix unterschrieben.
alle paar Wochen kommen wegen dieser einen Sache Mahnungen.
Die polizei hat mir geraten k und p anzuzeigen wegen betrugs, doch soll ich das machen?
ich wollte jetzt akteineinsicht beim landgericht köln beantragen, ist mir aber zu teuer. diese möchten jetzt aber auch ohne akteneinsicht die ganzen abmahnungen zugeschickt bekommen. kann mir jemand sagen warum?
alle paar Wochen kommen wegen dieser einen Sache Mahnungen.
Die polizei hat mir geraten k und p anzuzeigen wegen betrugs, doch soll ich das machen?
ich wollte jetzt akteineinsicht beim landgericht köln beantragen, ist mir aber zu teuer. diese möchten jetzt aber auch ohne akteneinsicht die ganzen abmahnungen zugeschickt bekommen. kann mir jemand sagen warum?
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- Beiträge: 752
- Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Sag mal, meinst du das ernst, Kornmeier anzeigen zu wollen ? Wahrscheinlich handelt es sich um einen Sampler oder Chartcontaier der heruntergeladen wurde. Auch wurde deine IP als Täter geloggt und deine Adresse vom Provider an Kornmeier übermittelt. Es ist völlig normal dass da mehrere Abmahnungen kommen. Da kommen auch noch von anderen Kanzleien Abmahnungen. Wenn DU es nicht warst war es jemand anderes in deinem Umfeld oder dein WLAN wurde gehäckt( lol, wers glaubt) geh zum Anwalt. Keine modUE abzugeben ist auch nicht ratsam. Aber es ist dein Geld. Wenn du eine EV oder Unteralssungsklage riskieren willst, nur weiter so.
Ansonten gibt es einen "Wegweiser für Abgemahnte" im Forum, da werden eigentlich alle deine Fragen beantwortet.
VG
Ansonten gibt es einen "Wegweiser für Abgemahnte" im Forum, da werden eigentlich alle deine Fragen beantwortet.
VG
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- Beiträge: 752
- Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Es ist üblich zu zitieren. Dein ständiges "warum musst du immer mit Vollzitat antorten?" bläht noch unnötiger das Forum auf.The Grinch hat geschrieben:Warum muss Du immer mit einem Vollzitat antworten?
Das plustert das Forum nur unnötig auf!
VG
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
meine frage hast du mir trotzdem nicht beantwortet....... nur schlaues gelaber. wie viel zahlen sie dir dafür?
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- Beiträge: 752
- Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Streng dich einfach ein bisschen an im Forum zu recherchieren. Dann findet du alle Antworten auf deine Fragen. Du hast es ja auch hingebracht Filwsharing zu machen, dann bekommst du das auch noch hin. Ich vertrau da voll und ganz auf deine Fähigkeiten.
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
[quoteemK11088]Die Polizei hat mir geraten k und p anzuzeigen wegen Betrugs, doch soll ich das machen?[/quoteem]
Warum? Welche Beweise für einen Betrug hast Du denn? Sicherlich, kannst Du es aber im Grundsatz.
[quoteemK11088]Ich wollte jetzt Akteneinsicht beim Landgericht Köln beantragen, ist mir aber zu teuer. Diese möchten jetzt aber auch ohne Akteneinsicht die ganzen Abmahnungen zugeschickt bekommen. Kann mir jemand sagen warum?[/quoteem]
Das macht doch keinen Sinn. Wenn man abgemahnt wird und keine Akteneinsicht beantragt, warum soll jetzt das LG Köln dich anschreiben und die Kopie des Abmahnschreibens verlangen. Aber Du kannst mir ja gern das LG Schreiben einscannen und zusenden.
VG Steffen
Warum? Welche Beweise für einen Betrug hast Du denn? Sicherlich, kannst Du es aber im Grundsatz.
[quoteemK11088]Ich wollte jetzt Akteneinsicht beim Landgericht Köln beantragen, ist mir aber zu teuer. Diese möchten jetzt aber auch ohne Akteneinsicht die ganzen Abmahnungen zugeschickt bekommen. Kann mir jemand sagen warum?[/quoteem]
Das macht doch keinen Sinn. Wenn man abgemahnt wird und keine Akteneinsicht beantragt, warum soll jetzt das LG Köln dich anschreiben und die Kopie des Abmahnschreibens verlangen. Aber Du kannst mir ja gern das LG Schreiben einscannen und zusenden.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Meine erste Reaktion war auch, Ihn zu verklagen.
Filesharing, bei uns... NIE
und dann auch noch die Upload von einem POP Song, kann nicht sein,
das hört hier kein Mensch.
Ich war echt sauer.
Aber nach wenigen Minuten I-net war die Sinnlosigkeit und die Kosten einer solchen Aktion klar.
Die Sachen mit den Freunden meiner Tochter ist vom Tisch, das war keiner.
(hätte ich dehnen auch schon technisch nicht zu getraut)
Das einzige was bleibt ist das ausprobieren diverser Pgmme auf dem gebraucht gekauften Tablett.
Meine Tochter meint, da war so viel schrott drauf, höchstwarscheinlich auch ein solches Pgm. Und Pop Musik war auch drauf.
Wir haben nun an K&P diesen möglichen Sachverhalt geschildert.
Er kann sich gene mal unser Musiksamlung anhören, das Lied (hab das Scheiben grad nicht vorliegen, und den Titel hab ich vergessen (irgendwas von Passagier oder so)) hat keiner von uns, die Gruppe kenn ich nicht.
Ich gehe davon aus, das die Sache nun erledigt ist. Wenn nicht geht's zu Anwalt. Wir habe nie (absichtlich) Songs geladen oder angeboten.
Robert
Filesharing, bei uns... NIE
und dann auch noch die Upload von einem POP Song, kann nicht sein,
das hört hier kein Mensch.
Ich war echt sauer.
Aber nach wenigen Minuten I-net war die Sinnlosigkeit und die Kosten einer solchen Aktion klar.
Die Sachen mit den Freunden meiner Tochter ist vom Tisch, das war keiner.
(hätte ich dehnen auch schon technisch nicht zu getraut)
Das einzige was bleibt ist das ausprobieren diverser Pgmme auf dem gebraucht gekauften Tablett.
Meine Tochter meint, da war so viel schrott drauf, höchstwarscheinlich auch ein solches Pgm. Und Pop Musik war auch drauf.
Wir haben nun an K&P diesen möglichen Sachverhalt geschildert.
Er kann sich gene mal unser Musiksamlung anhören, das Lied (hab das Scheiben grad nicht vorliegen, und den Titel hab ich vergessen (irgendwas von Passagier oder so)) hat keiner von uns, die Gruppe kenn ich nicht.
Ich gehe davon aus, das die Sache nun erledigt ist. Wenn nicht geht's zu Anwalt. Wir habe nie (absichtlich) Songs geladen oder angeboten.
Robert
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Ganz komisches Ding bei mir.
Habe ein Schreiben von K&P bekommen, in dem sie sich auf ein Abmahnschreiben beziehen und eine erneute Frist für die Abgabe der UE setzen. Weiterhin bieten sie an die Angelegenheit gegen eine geringere Zahlung als anfangs angesetzt zu erledigen, mit eben der unterschriebenen UE. Hat den Grund, dass die Angelegenheit bald verjährt und sie deshalb gezwungen sind bla bla.... Habe dann mal ins Archiv geschaut und gar keine Abmahnung von K&P gefunden bei mir?! Sollte eigentlich nicht verloren gegangen sein, habe immer alles sorgfältig abgeheftet.
Ich denke das sinnvollste ist nun einfach eine mod.UE hinzuschicken (habe ich auch bei anderen Kanzleien gemacht) und abzuwarten, oder gibt es da jetzt eine bessere Alternative? Anwalt einstellen brauche ich meinerseits eigentlich nicht, bin gegen die netten Brieflein zum Wochenende abgehärtet. :D
Gruß
Michi
Habe ein Schreiben von K&P bekommen, in dem sie sich auf ein Abmahnschreiben beziehen und eine erneute Frist für die Abgabe der UE setzen. Weiterhin bieten sie an die Angelegenheit gegen eine geringere Zahlung als anfangs angesetzt zu erledigen, mit eben der unterschriebenen UE. Hat den Grund, dass die Angelegenheit bald verjährt und sie deshalb gezwungen sind bla bla.... Habe dann mal ins Archiv geschaut und gar keine Abmahnung von K&P gefunden bei mir?! Sollte eigentlich nicht verloren gegangen sein, habe immer alles sorgfältig abgeheftet.
Ich denke das sinnvollste ist nun einfach eine mod.UE hinzuschicken (habe ich auch bei anderen Kanzleien gemacht) und abzuwarten, oder gibt es da jetzt eine bessere Alternative? Anwalt einstellen brauche ich meinerseits eigentlich nicht, bin gegen die netten Brieflein zum Wochenende abgehärtet. :D
Gruß
Michi
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
O.K. Natürlich könnte man auch erst die Kopie des Abmahnschreibens anfordern (da man diese nie erhalten hat), ehe man die mod. UE abgibt.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Hallo,
ich hab vor zwei Jahre auch eine Abmahnung von K&P bekommen.
Ich hab damals einen befreundeten Anwalt gefragt und der hat mir gesagt eine mod. UE abzugeben (habe ich via Mail und Brief gemacht)
und danach anstelle der 700 geforderten Euro 100 zu ueberweisen ohne weitere Angabe von Gruenden.
Dass hat funktioniert und bis vor einer Woche habe ich nir wieder was von denen gehoert, auch keine Bestaetigung meiner mod UE oder aehnliches.
Nun habe ich vor einigen Tagen erneut Post bekommen wo mir K&P sagt die aktzeptieren die mod. UE aber nicht die 100 Euro. Sie wollen von mir nun
insgesammt eine verminderte Summe haben um den Fall abzuschliesen (400 Euro abzhgl. von 100 Euro die ich schon vorher gezahl hatte).
Wie wuerdet ihr hier vorgehen? Einfach ignorieren? Muss ich denen jetzt noch schreiben "Nee ich bezahl dass nicht" bzw. erneut eine mod UE abgeben?
Danke fuer die Hilfe, den Anwalt von damals kann ich dazu leider nicht mehr fragen da der schon laenger verzogen ist.
ich hab vor zwei Jahre auch eine Abmahnung von K&P bekommen.
Ich hab damals einen befreundeten Anwalt gefragt und der hat mir gesagt eine mod. UE abzugeben (habe ich via Mail und Brief gemacht)
und danach anstelle der 700 geforderten Euro 100 zu ueberweisen ohne weitere Angabe von Gruenden.
Dass hat funktioniert und bis vor einer Woche habe ich nir wieder was von denen gehoert, auch keine Bestaetigung meiner mod UE oder aehnliches.
Nun habe ich vor einigen Tagen erneut Post bekommen wo mir K&P sagt die aktzeptieren die mod. UE aber nicht die 100 Euro. Sie wollen von mir nun
insgesammt eine verminderte Summe haben um den Fall abzuschliesen (400 Euro abzhgl. von 100 Euro die ich schon vorher gezahl hatte).
Wie wuerdet ihr hier vorgehen? Einfach ignorieren? Muss ich denen jetzt noch schreiben "Nee ich bezahl dass nicht" bzw. erneut eine mod UE abgeben?
Danke fuer die Hilfe, den Anwalt von damals kann ich dazu leider nicht mehr fragen da der schon laenger verzogen ist.
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- Beiträge: 752
- Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Also hat es nicht funktioniert :-) Das ist normal, dass man von denen jahrelang nichts mehr hört. Erst wenn es auf die Verjährung zugeht melden die sich wieder. Du wirst schwer um die Zahlung herumkommen, da die Zahlung von 100 Euro als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Deshalb entweder vergleichen oder gar nichts zahlen. Mit einfach 100 Euro überweisen ist es leider nicht getan.
VG
VG
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Verlängert sich denn die Frist wenn ich denen jetzt schreibe, dass ich gerne eine Kopie des ersten Schreibens zugesandt bekommen möchte? Die erwarten ja die unterschriebene UE von mir und das wäre dann ja nicht die Antwort, die sie erhoffen. Die mod. UE hätte ich sonst morgen abgeschickt. Oder macht es mehr Sinn die Anfrage nach der Kopie gleich mit der UE hinzuschicken?
Übrigens Danke nochmal für die Hilfe hier im Forum, ganz tolle Arbeit, die hier geleistet wird
LG
Übrigens Danke nochmal für die Hilfe hier im Forum, ganz tolle Arbeit, die hier geleistet wird
LG