Abmahnungen von Kornmeier & Partner

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#21 Beitrag von Steffen » Donnerstag 25. November 2010, 12:27

das heißt?
Was soll ich da machen?
Hier lesen!

Man braucht erst einmal keinen Anwalt.

Mod. UE + Nichtzahlen + Akteneinischt!


VG Steffen

einsnull
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#22 Beitrag von einsnull » Samstag 4. Dezember 2010, 00:52

Liebe Leute,

jetzt hat es mich auch erwischt; die Abmahnung von Kornmeier bezieht sich auf die konkrete MP3 "We no speak americano" von Yolanda Be Cool & Dcup.

Na ja, ich habe fest vor den empfohlenen Weg zu gehen und eine Mod UE zu schicken und es auszusitzen, allerdings habe ich dazu folgende Frage:

- Beanstandet wird zwar diese MP3, aber sie ist laut Abmahnschreiben angeblich Teil eines Samplers ("Smash! Hits 2010") und ich weiß nicht genau wie ich mich wegen möglicher anderer angeblich enthaltener Titel in Bezug auf die UE verhalten soll. Laut Trackliste des Samplers ist mindestens ein weiterer Titel (eines anderen Rechteinhabers) enthalten, der von Kornmeier abgemahnt wird (ob Titel anderer Abmahnanwälte beteiligt wären, weiß ich nicht...).

Wie sieht in diesem Fall die UE am besten aus? Außerdem die Frage, was passiert, wenn sie nicht angenommen wird? Die Kanzlei selbst macht einem ja auf ihrer eigenen Seite schon etwas Angst: http://faq.kornmeier.de/Kategorie6-Lese ... st-50.html

Danke für Tipps und Anregungen; Frist für die UE ist der 14.12.2010.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#23 Beitrag von Steffen » Samstag 4. Dezember 2010, 01:10

Wie sieht in diesem Fall die UE am besten aus? Außerdem die Frage, was passiert, wenn sie nicht angenommen wird?
Die Kanzlei selbst macht einem ja auf ihrer eigenen Seite schon etwas Angst: Verlinkung.
1. Vorgehensweise eines Abgemahnten: Link
2. Wenn ich jetzt eine mod. UE an Kornmeier abgeben muss, nehme ich natürlich den einen Titel, den Du noch gefunden
hast, als Erweiterung mit auf.
Hier mal zum Thema schlaumachen: F.A.Q. -Unterlassungserklärung
3. Unser Musterschreiben einer mod. UE ist straf- und gerichtsbewehrt. Hältst Du Dich an die Nutzungshinweise, ist es
letztendlich nur zu Deinem Vorteil, wenn sie nicht angenommen wird. Denn dann wird das Vertragsstrafeversprechen
im Wiederholungsfall nicht fällig. In der Regel wird unsere mod. UE aber angenommen. Immer aber erst alles Durchlesen!

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einsnull
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#24 Beitrag von einsnull » Samstag 4. Dezember 2010, 01:20

Danke für die schnelle Antwort!

Ja, habe mir schon alles durchgelesen und werd auch noch weiterschaun... hab ja auch noch ein paar Tage Zeit.
Ich war mir eben nur nicht sicher, ob ich diesen anderen Titel mitaufnehmen soll... irgendwie klingt das dann auf ne komische Art und Weise nach nem Geständnis, dass ich den ja auch geladen habe, immerhin waren beide laut Abmahnschreiben in der gleichen .rar-Datei enthalten... Am Ende bekomme ich deswegen dann ne zweite Abmahnung...?

Gibt es eigentlich wirklich gar keine Erfahrungswerte darüber wie oft die bei ihren Einzel-mp3-Fällen vor Gericht ziehen, nachdem es da laut der Abmahnstatistik allein 2009 über 70.000 abmahnungen gab und 40% oder so nicht gezahlt haben...? Müsste nicht irgendwer in diesem Forum sagen können 'Ich wollte es aussitzen und wurde vor Gericht geschleift'...?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#25 Beitrag von Steffen » Samstag 4. Dezember 2010, 01:31

Eine mod. UE ist kein Schuldeingeständnis, da man ja verspricht eine bestimmte Handlung
- zukünftig - zu unterlassen.

Zum Thema Klagen: Link

VG Steffen

einsnull
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#26 Beitrag von einsnull » Samstag 4. Dezember 2010, 01:40

Das ist klar, aber theoretisch könnte der Abmahner sich dann ja auf den vorherigen Verstoß beziehen... Ich versuche nur zu verstehen, was die Erweiterung genau für Vorteile gegenüber 'bei Folgeabmahnung halt noch eine Mod UE verschicken' bringt. Ich meine, kann ich damit eine weitere Abmahnung verhindern, die auf vor Absendung der UE datiert ist?

Sorry wenn ich doof frage; habe das Kapitel in deinem Link auch schon gelesen, da steht "Hinweis: Sicherheit = 1.+2.; Forenmeinung = 3.", aber ich habe nicht ganz verstanden, warum genau es in Fall 1 sicherer ist (Man wird ja kaum so doof sein, die Datei weiter zu verteilen, nachdem man die UE abgeschickt hat, also kann eine erneute Abmahnung ja einfach vordatiert werden und dann ist es egal... oder versteh ich da was falsch?)

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#27 Beitrag von Steffen » Samstag 4. Dezember 2010, 11:41

Nochmals. Die mod. UE ist kein Schuldeingeständnis und der Gegenseite wird es nicht gelingen, etwas in der Richtung zu konstruieren!
  • […] „Hiermit verpflichte ich, mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und
    Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,"[…]
    Das bedeutet: Ich, als Abgemahnter, erkenne die Unterlassungserklärung trotzdem als verbindliche Regelung an.
  • da keine Definierung einer Zahlung des Schadensersatzes (auch in Pauschalbetrag mit enthalten) erfolgt, die sich dann, auf ein konkrete
    Tathandlung in der Vergangenheit bezöge = Schuldeingeständnis, sondern man verspricht eine - zukünftige - Handlung zu unterlassen
    = kein Schuldeingeständnis!
  • Für die korrekte Abfassung der UVE, ist der Schuldner verantwortlich, genau wie weit oder wie eng man sie abfasst.
  • Eine UVE (mod. UE) muss ernsthaft abgegeben werden, ein Vertragsstrafeversprechen enthalten und die Wiederholungsgefahr ausschließen.
    Sie ist aber an keiner schriftlichen Form gebunden.
  • der im Abmahnschreiben enthaltene Entwurf gilt als Vertragsentwurf. Wird dieser unüberlegt unterschrieben, bedarf es keiner expliziten
    Annahmeerklärung, stellt aber in jeden Fall eine Zahlungsverpflichtung und ein Schuldeingeständnis dar.
ev.jpg
ev.jpg (25.75 KiB) 16305 mal betrachtet
Hier steht aber nichts davon, dass man die als Entwurf eines Unterlassungsvertrages beigelegte unterzeichnen MUSS. Mann sollte mehr
Wert einmal legen, nicht die Gegenseite zu verteidigen , sondern sich selbst.

Warum genau es in Fall 1 sicherer ist (man wird ja kaum so doof sein, die Datei weiter zu verteilen, nachdem man die UE abgeschickt hat, also
kann eine erneute Abmahnung ja einfach vordatiert werden und dann ist es egal ... oder versteh ich da was falsch?)?
Also. Die Gegenseite ist auch nicht doof (jedenfalls dachte ich es bis zu den Berichten über die Regensburger). Wenn sie etwas Rechtwidriges
unternimmt, es im Rahmen der Verteidigung ans Tageslicht kommt - ist die Abmahnung Geschichte (und vielleicht das ganze Geschäft).

Was wir jetzt machen, die Erfahrungen aus 5 Abmahnjahren bündeln, zu einer Vorgehensweise komprimieren, und Euch als Empfehlung
weitergeben. Es kann niemand, der seriös hilft, irgendjemanden ein Sicherheitszertifikat oder Garantieschein ausstellen. Das große Problem aber,
wofür ich Verständnis habe, da ich auch einmal abgemahnt wurde,

Der Abgemahnte möchte,
  • brandeilige Hilfe, am besten sofort;
  • dass nur er wichtig und vorrangig zu bedienen mit Antworten ist;
  • er selbst hat keine Zeit, sich um diese (Abmahn-)Sache, neben Job, Familie und Freizeit zu kümmern, geschweige sich etwas durchzulesen;
  • man will eine Lösung, die Null Euro kostet aber gleichzeitig 110% sicher ist.
So funktioniert es aber nicht. Man muss schon einmal Zeit investieren und sich Wissen selbst aneignen.
„Wie wenig du gelesen hast, wie wenig du kennst - aber vom Zufall des Gelesenen hängt es ab, was du bist und wie Du handelst.“

Ich gebe einmal nur zwei Links zum Lesen, welch eigentlich in meiner Signatur, für jeden
sichtbar versteckt sind.
:lol:

1. Abmahnfibel
2. F.A.Q. - Antworten auf die meist gestellten Fragen


VG Steffen

maddin
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#28 Beitrag von maddin » Donnerstag 9. Dezember 2010, 18:09

Servus Leidensgenossen !

Hab vor ein paar Wochen eine Abmahnung von genannter Kanzlei erhalten, eine modUE geschickt und ein Antwortschreiben kam die Tage.
Darin lediglich festgestellt, daß ich deren Angebot "zur Abgeltung der Ersatzansprüche unserer Mandantschaft" nicht angenommen habe (nix gezahlt halt).
Weiterhin wird auf drei Seiten der Sachverhalt und die Rechtslage erklärt.
Abschliessend heisst es, inkl. neuer Fristsetzung, daß der Mandanschaft die gerichtliche Geltendmachung empfohlen wird, falls ich nicht reagiere.

Es wird keine Summe genannt (in der Abmahnung stehen 650€), da scheint sich was an der Taktik zu ändern...

Gruß und vielen Dank an die Betreiber dieses Forums, Ihr verdient höchsten Respekt !

PS: Hab noch eine bekommen, steht im betreffenden Thread

Kais83
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#29 Beitrag von Kais83 » Freitag 10. Dezember 2010, 09:49

lg kais

Kais83
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#30 Beitrag von Kais83 » Samstag 11. Dezember 2010, 17:28

Grazer57 hat geschrieben:@ Kais83

Steffen hat dazu einen guten Beitrag am Freitag 10. Dezember 2010,
12:34 verfasst:

http://www.abmahnwahn-dreipage.de/forum ... 579#p11579
Ab
"Abmahnungen Chartcontainer sind ......"

Vlt hilft Dir das ...
Danke sehr! Das Hilft!
ist bei dir im haus wieder alles okay?
bye

Holla die Waldfee
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#31 Beitrag von Holla die Waldfee » Samstag 15. Januar 2011, 14:20

Hallo zusammen,

auch mich hat es erwischt, ich habe alle Beiträge zu Kornmeier & Partner gelesen komme aber nicht weiter. Es wäre toll wenn jmd. mir Tipps zum weiteren Vorgehen geben könnte. Vielen Dank schon mal vorab :-)

Zum besseren Verständnis liste ich den Vorgang chronologisch auf:

- Anschreiben K & P, datiert XX.11.2010, Posteingang XX.11.2010, Log vom XX.09.2010 *Schlag den Raab*,
Aufforderung bis zum XX.11.2010 UE zu unterschreiben und 600,00€ zu überweisen.

- Internetrecherche nach einem Anwalt, einen vermeintlich seriösen gefunden, Kontaktaufnahme am 07.11.2010, Auftragsvergabe des Mandates, Honorarvereinbarung 190,00€ zzgl. MwST.

- RA sendet mod. UE am XX.11.2010 sowohl per Fax als auch per Post an K & P mit dem Hinweis das ich unpfändbar bin und man(n) davon ausgehe dass sich die Sache damit erledigt hat.

- XX.01.2011 erneutes Schreiben meines RA, dass ich aus Gründen der besser Einschätzung hier komplett einsetze:


Sehr geehrte Frau XXX,

die Kanzlei Dr. Kornmeier ging gegen Sie wegen der illegalen Verbreitung von Dateien in Internettauschbörsen vor. Sie hat nun für das Jahr 2011 telefonisch eine Klagewelle angedroht und bereits gegen einen Mandanten eine Klage eingereicht. In diesem Fall werden EUR 651,80 Anwaltskosten und EUR 200,00 fiktive Lizenzgebühren gefordert. Eine solche Klage könnte auch Ihnen drohen. Dies müssen wir unbedingt vermeiden.

Vor Gericht ist man nahezu chancenlos. Im Falle eines Prozesses kämen vermutlich obige Kosten sowie zusätzliche Anwalts- und Gerichtskosten auf Sie zu. Die Kanzlei Dr. Kornmeier hat gestern telefonisch angeboten, Ihren Fall abzuschließen, sofern Sie ingesamt EUR 400,00 bezahlen (EUR 50,00-Raten sind möglich).

Sofern Sie schon EUR 400,00 bezahlt haben, was aus unseren Unterlagen nicht hervorgeht, ist die Sache damit bereits erledigt.

Sofern Sie wengier bezahlt haben als EUR 400,00, bezahlen Sie bitte bis spätestens 20.01.2011 noch die Differenz zu EUR 400,00 auf das Konto der Kanzlei Kornmeier unter der Angabe des dortigen Aktenzeichens. Im Falle einer Ratenzahlung bezahlen Sie noch die 1. Rate im Januar und dann monatliche Raten. Schreiben Sie auf den Verwendungszweck "Ratenzahlung", damit Kornmeier weiß, dass noch Zahlungen folgen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt


Soviel zu den Fakten, nun zu meinen Fragen:

- soll ich das Schreiben von meinem RA ignorieren? Für mich besteht massiv der Eindruck als würden mein RA und K & P unter einer Decke stecken. 8 Wochen nach der mod. UE kommen die wie die alte Fastnacht hinterher und wollen EUR 400,00 haben ohne jegliche Begründung, ohne Angabe eines AZ, keine Bankverbindung etc.

- Der Brief von meinem RA kam per Infopost !!!, verpackt wie eine Werbesendung, könnte ich diesen als Werbung angesehen und in die runde Ablage *entsorgt* haben?

- Ich habe im November 2010 eine E.V. abgegeben, Schuldenbereinigungsverfahren läuft, hätte eine Klage von K & P gegen mich Erfolg?

Sollten zu dem Vorgang noch nähere Informationen benötigt werden, werde ich diese gerne beantworten. Für realistische Einschätzungen und Ratschläge bin ich sehr dankbar.

Viele Grüße an alle, Waldfee

EDIT by Grazer57

bitte keine genauen Daten angeben. Danke!
Kannst Du Dich vlt. mit Steffen telefonisch oder per PN in Verbindung setzen.
Dann kann ggf. Deine Befürchtung der Zusammenarbeit der RAs ausgeschlossen werden. Danke

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#32 Beitrag von Steffen » Samstag 15. Januar 2011, 14:55

Hallo @Holla die Waldfee,

bitte bedenke, das wir keine Anwälte sind, keine anwaltlichen Kommentare abgeben, sondern wir Dir
unsere nicht erlaubte Rechtsberatung mitteilen - als Meinung bzw. Standpunkt.

Zuerst einmal Abmahnung, AW (190,-) beauftragt zur Abgabe einer mod. UE und nicht zu zahlen.

!
Auch mit AW gibt die Gegenseite keine Ruhe!
Jetzt sagt Kornmeier: wird sind großzügig, wenn man 400,- hinlegt (natürlich auch in Raten zu je 50,-),
ist dieser Rechtsstreit erledigt. Du sagst nun: was soll ich machen?

Du hast, bis auf die Beauftragung eines AW zum nicht zahlen, mit der Abgabe einer mod. UE doch alles
richtig gemacht. Natürlich gibt sich damit die Gegenseite nicht zufrieden. Schon aus diesem Grund
proklamieren wir doch: schweigende Verteidigung! Nur mod. UE, keine Argumente der Gegenseite liefern.

Da ich mich in einer ähnlichen Lage befinde, einen nackten Mann (oder auch Frau) kann niemand in die
Tasche fassen. Es liegt ein Offenbarungseid vor, Insolvenzverfahren läuft, es gibt nichts zu holen.
Kommt es zu einem Verfahren und Du verlierst, was soll passieren? Die Summe geht als neue Schuld ein,
außerhalb des Insolvenzverfahrens, hast darauf keinen Einfluss und die Gegenseite bleibt auf die Kosten
sitzen. Auch ein Gerichtsvollzieher kann einer nackten Frau nicht in die Tasche fassen.

Für mich gäbe es keine Fragen. Die Grundverfahrensweise: mod. UE + nicht zahlen wird beibehalten.

400,- Dr. K + 190,- eigener AW = 590,- (ohne MwSt. + Zinsen), da hättest Du doch gleich zahlen können!

VG Steffen

basstox
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#33 Beitrag von basstox » Montag 17. Januar 2011, 16:08

Hallo zusammen!
Jetzt hat's mich auch erwischt. Kornmeier und Partner mahnen für die GSDR GmbH das Stück "Yolanda Be Cool & Dcup - We no speak American" ab. Das Stück ist auf einem Sampler drauf. Ich bin alle Stücke nach Rechteinhabern durchgegangen und habe festgestellt, daß es noch ein weiteres Stück auf dem Sampler gibt, dessen RI die GSDR ist und auch von Korni vertreten wird.
Meine Frage: Macht es Sinn, die Mod UE über das abgemahnte Yolanda- Stück um das 2.Stück zu erweitern? Oder wäre diese Erweiterung gar nicht an Korni, sondern direkt an den Rechteinhaber zu richten? Die Infos hier im Forum sind diesbezüglich leider nicht eindeutig. Wer kann helfen?

Liebe Grüße

basstox

einsnull
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#34 Beitrag von einsnull » Montag 17. Januar 2011, 23:56

@Basstox:
Da geht es dir haargenau wie mir ^^ Smash Hits oder? Und das zweite Stück ist dann 'nein, Mann', wenn ich mich recht entsinne... Also ich hab es nicht mit aufgenommen. Ich habe nach wie vor nicht begriffen, was das bringen soll (Hab hier ein paarmal nachgefragt, aber die Antworten haben sich nie konkret darauf bezogen, was ich meine... womöglich denk ich zu kompliziert :-D Aber ich mein, die Kanzlei kann so oder so beide Stücke abmahnen, egal ob du's mit aufnimmst oder nicht, also ist es meiner Meinung nach vollkommen egal; stattdessen sagst du der Kanzlei damit: "Das hab ich auch runtergeladen" (Immerhin wars ja in der selben rar-Datei enthalten!), und ich glaube nicht, dass es für die Kanzlei ein Problem darstellt ne vordatierte Abmahung daraufhin auszustellen. Aber das is nur meine unqualifizierte Meinung, auskennen tu ich mich auch nicht...). Bisher wurde nur bei mir 'We don't Speak Americano' abgemahnt, das war im November. Keinerlei andere Kanzleien und auch das zweite Stück nicht, aber ich rechne eigentlich noch damit...

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#35 Beitrag von Steffen » Dienstag 18. Januar 2011, 00:53

[quoteemeinsnull]Also ich hab es nicht mit aufgenommen. Ich habe nach wie vor nicht begriffen, was das bringen soll (Hab hier ein paar Mal
nachgefragt, aber die Antworten haben sich nie konkret darauf bezogen, was ich meine... womöglich denk ich zu kompliziert.
Aber ich mein, die Kanzlei kann so oder so beide Stücke abmahnen, egal ob du's mit aufnimmst oder nicht, also ist es meiner
Meinung nach vollkommen egal; stattdessen sagst du der Kanzlei damit: "Das hab ich auch runtergeladen" (Immerhin wars ja
in der selben rar-Datei enthalten!), und ich glaube nicht, dass es für die Kanzlei ein Problem darstellt ne vordatierte
Abmahung daraufhin auszustellen.[/quoteem]

Wenn sich mal jemand die Mühe machen würde und unser F.A.Q. lesen, wären sehr viele Fragen einfach Selbsterlediger.

Link: F.A.Q. - UE - Sampler-CD + Chartcontainer Abmahnungen!


Grundsätzlich wird empfohlen:
Je Abmahnung - eine mod. UE + nicht zahlen + Akteneinsicht!

Es kommt dann immer das Veraltete (was übrigens nicht aus den Foren, sondern von Scheffler stammt): “Keine schlafende Hunde
wecken!“ Spätestens aber nach der zweiten kostenpflichtigen Abmahnung denkt man anders.

Abmahnungen Sampler-CDs sind neben dem Chartcontainer (Top 100) aber auch das Komplizierteste mit, was der Abmahnwahn anzubieten
hat. Nachfolgendes stellt nur meine Meinung dar.


1. Ich nehme mir das Abmahnschreiben her

Entscheidung,
  • je Abmahnung eine mod. UE, oder
  • die Kosten/Risiken minimieren!
[/b]

1 Stunde Zeit, Arbeit und Konzentration
Ich schaue in die Abmahnung und suche die Angaben zur Sampler-CD. Auf diverse Cover-Sites findet man dann auch das Bootleg mit
den Titeln und RI. Diese Liste vergleicht man jetzt mit unserer Datenbank, nimmt einen Stift, Blatt Papier, Lineal und Ratzefummel.

Man klickt sich in die Datenbank: Wer mahnt was ab und arbeitet jede einzelne Kanzlei ab.
Url: http://www.abmahnwahn-dreipage.de/princess15114.html

Hinweis:
Es gibt keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Entschließt sich irgendjemand Rechte nach zu kaufen und abzumahnen, die noch nicht in
der Liste stehen, muss man damit leben.

Jetzt hat man auf dem Blatt Papier die Angaben geordnet nach Kanzlei, RI - welche Titel infrage kommen. Das ist eigentlich die
Hauptarbeit.


2. Erweitern und Vorbeugen
Bei Sampler-CD und Chartcontainer macht es schon Sinn zu erweitern. Hierzu die Nutzungshinweise und Beispiele im Musterschreiben
der mod. UE
Url: http://abahnwahn-dreipage.de, 2.v.l.o.
beachten. Hier wurde es verständlich erklärt (1 RI, mehrere RI usw.)

Bei den anderen beugt man vor. Versand: immer an den RI; Doppelversand; nur wenn die Adresse nicht googelbar ist, an den Abmahner;
Musterschreiben wie das der mod. UE - nur ohne Zeile Aktenzeichen.

Warum alles?
Natürlich kann ich warten, ob etwas kommt oder nicht. Kommt nichts mehr, ist es gut. Kommen aber noch weitere Abmahnungen, sagt man
sich dann: Hätte ich doch!, weil diese dann kostenpflichtig sind mit dem vollen Programm (AG +SE).

Mit einer Erweiterung oder Vorbeugung kann man kostenpflichtigen Abmahnungen entgegenwirken. Der Abmahnende darf keine anwaltlichen
Gebühren mehr verlangen, da man Kenntnis, von der erweiterten oder vorbeugenden UE hat.
Abmahnung
  • 1. Unterlassungsanspruch (§ 97a Abs. 1 UrhG)
    - Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
    - Anwaltlichen Gebühren (alt GoA)
    2. Schadensersatzanspruch (§ 97 Abs. 2 UrhG)
    - Schadensersatzforderungen
Der Schadensersatz ist zwar allein einforder- und Abmahnbar, aber in den seltensten Fällen erfolgreich einklagbar. Ohne Geständnis
oder Ergebnis einer HD (die es im Zivilrecht nicht gibt) ist es nicht nachweisbar, dass der AI es selbst gewesen ist. Hier kann man
sich die Störerhaftung abschminken.

"Ich hab nur gesagt es wird billig, nicht es wird einfach

VG Steffen

bytexxx
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#36 Beitrag von bytexxx » Sonntag 23. Januar 2011, 16:57

Hallo,
gestern hat es mich auch erwischt...
Gehe an meinen Briefkasten und denke noch:"was ist das denn? Dicker Umschlag und von nem Anwalt???"
Das Schreiben ist vom XX.01.2011 und mir wird vorgeworfen die Datei "Yolanda Be Cool & Dcup - We No Speak Americano_www.clubkings.eu.mp3" am XX.11.2010 zum Download angeboten zu haben.
Mit dabei ist der Hashwert und meine IP-Adresse(die ich zu diesem Zeitpunkt hatte versteht sich!).
Nur weil es hier immer wieder erwähnt wird würde mich mal interessieren was bei denen als Dateiname steht die einen ganzen Sampler(SamplerName.rar???) oder Top100(GermanTop100.rar???) runtergeladen haben.
Denn wenn bei mir nur eine Datei direkt benannt ist dann meinen die doch auch definitiv die eine Datei, oder.
Ich frage nur deswegen weil ich um dieses Datum herum nach genau diesem Lied gesucht habe und ich nicht weiß ob ich da auch mal nen Sampler zwischenhatte bei den Dateien.

Naja, was soll ich sagen. Es trifft ja keinen Unschuldigen.... Aber freuen tue ich mich natürlich nicht.

Die mod. UE habe ich schon ausgefüllt und würde sie gerne mal jemandem zu lesen geben ob alles soweit richtig ist.
Dann schick ich die per Mail und per Einschreiben zu K&P.
Ob ich zahle oder nicht(450€) überlege ich noch.

Aber Fakt ist doch:
-wenn ich zahle hab ich meine Ruhe und alles ist wie vorher, nur meine Geldbörse ist ein bischen leichter

-wenn ich nicht zahle dann kann ich Glück haben muß es aber nicht und die Mühle dreht sich weiter... Richtig?


Gruß, Andre.

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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#37 Beitrag von Steffen » Sonntag 23. Januar 2011, 17:25

[quoteemAndrè]Aber Fakt ist doch:
-wenn ich zahle hab ich meine Ruhe und alles ist wie vorher, nur meine Geldbörse ist ein bischen leichter
-wenn ich nicht zahle dann kann ich Glück haben muß es aber nicht und die Mühle dreht sich weiter... Richtig?[/quoteem]
Darum geht es doch nicht. Sicherlich hat derjenige, der zahlt, in diesem einen Fall Ruhe. Es hat aber sich
gezeigt, dass gerade der Zahler, noch schneller weitere Abmahnungen erhält. Sicherlich ist es in Abhängigkeit
vom Filesharer zu sehen.


Simpel:

Abmahnung
.
.
.
mod. UE + nicht zahlen + Akteneinsicht in die Beschlussakte
.
.
.
Abmahnschreiben werden ignoriert und abgeheftet
.
.
.
Man lässt es jetzt darauf ankommen. Erhält man keine Klageschrift, hat man Glück. Erhält man eine (jetzt sollte
man auch einen AW einschalten), kommt ein finanzielles Risiko um die 1.000,- € - 1.200 € auf einen zu. Wenn man
es gewesen ist, kann man sich aber vor der Hauptverhandlung anerkennen oder vergleichen. War man es nicht, kann
man sogar gewinnen bei entsprechend guter Strategie.

Mehr bedarf es nicht.


VG Steffen

bytexxx
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#38 Beitrag von bytexxx » Sonntag 23. Januar 2011, 17:54

Hallo ihr beiden.

Ich habe eben mal im E-mule-Netzwerk nach der genauen Dateibezeichnung(die mir vorgeworfen wird) gesucht.
Bingo.
Emule sagt mir das ich genau diese Datei runtergeladen habe und wenn ich den Hashwert des Netzwerklinks anschaue dann stimmt er definitiv mit dem auf dem Schreiben überein.
Also habe ich keinen Samper oder TOP100 mit der Datei runtergeldaden, sondern genau die Datei die mir vorgeworfen wird.

@steffen:
ich denke du hast recht.
Ich werde die mUE. hinschicken und es dann aussitzen.
Da ich kein Geld habe(leider krankheitsbedingt HartzIV) kann es mir irgendwie egal sein ob ich 450€(geliehen von einem Bekannten) oder 1200€ bezahlen muß.
Ich kanns mir eigentlich soweiso nicht leisten...
Wenn es denn zu einer Anklage kommt dann muß ich halt Anwaltskosten- und Gerichtskostenbeihilfe beantragen.
Ist die Akteneinsicht eigentlich absolut zwingend?
Oder eher symbolisch um K&P zu zeigen das man nicht so einfach klein beigiebt?

Gruß, Andre.

Haumichweg
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#39 Beitrag von Haumichweg » Sonntag 23. Januar 2011, 19:21

Hallo Leute,

auch ich möchte ein wenig aus meinem Erfahrungsschatz plaudern.

Vor einigen Jahren bin ich wegen einiger FSK-18-Filme aus dem "Erotikbereich" abgemahnt worden.

Was macht man dann in solch einem Fall - Rat, Hilfe von einem Anwalt einholen, der wirds schon richten.


Ich bin mir der Summe schon nicht mehr bewusst, aber ich bin es werden schon etliche Hunderte gewesen sein.

Der "Gute" hat mir natürlich explizit erklärt, dass "immer" zu Gunsten des Abmahners entschieden wird, man eventuell ein wenig an der geforderten Summe drehen kann, ebenfalls würde er mir eine mUE erstellen.

Mit Anwaltsgebühren kam mir der ganze Spass dann vlt 50€ weniger...Toll!


Das 2.mal hats mich ganz böse erwischt...

Nach der ersten Abmhanung hab ich dem P2P komplett abgeschworen, jedoch lagen noch einige "Leichen" im Keller.

Auf der Abmahnung waren etliche Titel aufgelistet, der Abmahnwert war ca 1200€.

Daraufhin habe ich mir eine Vorbeugende UE für ca 50 RI´s "aufschwatzen" lassen, -ich hatte einfach noch zuuu viele "Filmchen" im Keller, das war mir zu heikel.


Mir war das dann "zu blöd" und ich hab meinem RA gesagt, er soll denen 400€ (oder 600€?) anbieten, anderenfalls würde ich es auf eine Klage ankommen lassen.

"Gefährlich, überdenken Sie das...." usw. war seine Antwort.

Auf mein Angebot wurde eingegangen.

Alles in Allem eine recht kostenspielige Angelegenheit.

Seit dem lade ich nur noch ab und an ein paar TV-Folgen, ich weiß- auch nicht legal.

Blöderweise muss ich irgendwann mal den "The Expandables" angklickt habe (wirklich saudoof).

Nun will Sasse 800€ von mir.


Die mUE habe ich ja nun schon hier vorliegen, deckt sich mit dem aus dem Forum, wobei meine doch tatsächlich "allgemein" auf die Werke des RI sich bezieht, nicht auf den expliziten Titel.

Nun, ich bin ja schon etwas praxiserprobt.

Meine Gedanken: Der RA verschlingt schon einen guten Batzen an Geld, im Vorfeld zur Erstellung einer mUE werde ich mir den jetzt NICHT mehr leisten, das geht auch allein.

Die verlangte Summe zu senken (Vergleich), das sollte auch ohne RA gehen - sofern ich denn zahlungswillig bin.

Sollte die gegnerische Partei keinem Vergleich zustimmen, wird der RA sicherlich IMMER auf die Gefahren hinweisen und eine Zahlung empfehlen.

Damit stellt sich die Frage - wozu in diesem Stadium einen RA konsultieren???

Die mUE werde ich morgen eigenhändig abschicken via Fax und Einschreiben.

Ich überlge noch, ob ich statt 800 den 200, evtl. 300 anbiete...oder auch nichts - werde ich in den kommenden 3 Tagen entscheiden.

Eine Frage , ich bin selbstständig ( Einzelunternehmung) und auf dem Fax würde meine Firmierung -Absenderkennung-stehen, kann mir das zum Nachteil gereichen?


Kurzum: Die Entscheidung "zahle ich", oder "nicht", kann mir kein Anwalt nehmen.

Das ist mein Entscheid, daher wird dafür kein RA mehr von mir Geld sehen.

Primaballerina
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Registriert: Montag 24. Januar 2011, 11:28

Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#40 Beitrag von Primaballerina » Montag 24. Januar 2011, 11:30

Guten Morgen,

ich bin neu hier.

Am Samstag habe ich eine Abmahnung von RA Kornmeier & Partner wegen einem Lied bekommen. Die üblichen 450,- Euro werden verlangt.

Nachdem der Ärger ein wenig verflogen ist, habe ich mich jetzt für die mod. UE und Nichtzahlen entschieden.
... Meine mod. UE bezieht sich nur auf das eine Lied aus der Abmahnung.

Unter dem AZ steht in Klammern Original Mix und bei dem Dateinamen Extended mix. Ist das wichtig in der mod. UE zu beachten. Ich habe mich jetzt auf Original Mix bezogen oder ist das egal.

Jetzt bin ich verunsichert, soll ich die mod. UE noch erweitern auf weitere Lieder? Wenn ja, wie, weil es sind ja auch andere Rechteinhaber. Kann vom gleichen RA noch eine Abmahnung wegen eines der Lieder kommen??

Wie habt Ihr das gemacht? Habt Ihr es wie in der Abmahnung auf das eine Lied belassen oder die mod. UE noch erweitert?

Danke Euch, meine Frist ist bis zum 04.02.2011.

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