Abmahnungen von Kornmeier & Partner

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lukasbzyku
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#241 Beitrag von lukasbzyku » Dienstag 14. Februar 2012, 20:11

na gut ich zahle für mein anwalt die sagen wir 400€ und er gibt dann mod UE ab und was passiert dann? Kriege ich einfach irgendwannmal post das ich doch angeklagt wurde ? Oder die abmahnkanzlei kriegt schiss das ich doch zum anwald gegangen bin und er für mich das macht? Ich habe nämlich alleine das gemacht ohne 400€ zu zahlen

lukasbzyku
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#242 Beitrag von lukasbzyku » Dienstag 14. Februar 2012, 21:52

Sorry ich habe gemeihnt das ich mod.UE vom Hr.Steffen bekommen habe und so geschikct habe

lukasbzyku
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#243 Beitrag von lukasbzyku » Donnerstag 16. Februar 2012, 15:37

Hallo allem heute habe ich meine Anwältin angerufen wegen dem Rechnung vom 570€ die ich bekommen habe. Komischer Weiße habe ich bloß gesagt, dass der Rechnung für 2 gleiche Sachen meiner Meinung nach ist zu teuer, weil es eigentlich um dasselbe gehandelt war. Dann sagte sie:“ ja aber 2 Aktenzeichen und so“, dann ich:“ Sie haben mir einfach 2 mal das selber schreiben geschickt bloß mit anderen Überschrift“, dann weiter geredet dann sagte Sie:“ dann zahlen sie das höhere Rechnung (320€) und 2 Rechnung zahlen sie später oder mache ich neuen günstigeren Vorschlag .dann sagte ich: „dass ich mich genauso jetzt durch ihre Rechnung genauso fühle wie die ganze Sache mit mp3 und das ich einfach nie beim Anwalt war, und dass Sie normalerweise mir Pauschalen Tarif berechnen sollen für Mod.UE „(wie Hr. geldabscheider mir geraten hat)dann hat sie gesagt „was schlagen sie vor“ da habe ich sie beantwortet“ ich zahle nur einen Beratungstermin der mit höheren Rechnung (320€) und sie sagte dafür „normalerweise sind wir nicht auf dem Basar aber wenn ich heute den betrag überweise dann muss ich den anderen nicht zahlen“ dann habe ich mich bedankt für Ihr Verständnis und so. Jetzt die Frage wie kann es sein das die Anwältin einfach so seine 250€ Belohnung sein gelassen hat obwohl theoretisch musste ich das zahlen? Hatte Sie einfach Verständnis dafür?

lukasbzyku
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#244 Beitrag von lukasbzyku » Donnerstag 16. Februar 2012, 21:04

Jan nach paar tage hier im Forum habe ich mich besser informiert als beim dieser Anwältin vielen dank und 250 € habe ich in meiner tasche Vielen Dank nochmal Abmahnungen bleiben aber och offen aber wenigstens des habe ich erledigt

Domi_2511
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#245 Beitrag von Domi_2511 » Freitag 17. Februar 2012, 09:34

Hallo und guten Morgen!

Auch uns hats erwischt. Am Mittwoch kam ich nachmittags vom Frisör nach Hause und beim betreten der Wohnung sagte meine Vater: "Schau mal Sohnemann, da hab ich dir was aufs Bett gelegt, da kannste dich mal drum kümmern....".... :)

Eine euch allgemein bekannte Abmahnung von Kornmeier und Partner. Es dreht sich um den Song von David Guetta Titanium aus dem Chartcontainer "German Top 100 vom 10.10.2011"... "Tatzeitpunkt" soll der 09.10.2011 gewesen sein....

Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus, d.h. wir könnten auch nur ein "Störer" sein.

Anfangs wusste ich natürlich, wie die meisten die in diesem wundervollen Forum landen, nicht was ich jetzt auf die schnelle machen soll.

Erstmal abwarten und :;,;: fragen....

Ich werde also die mod. UE, die hier zu finden ist, mit meinen Daten ausfüllen und per email und per Post an die abmahnende Person schicken, oder lieber an Kornmeier & Partner??

Danach warte ich dann auf das sogenannte "Bettelschreiben" von K & Partner....

Soweit richtig?

Jetzt stellt sich nur die Frage, ob ich auch vorauseilende mod. UEs verschicken soll?!?! .)(

Sollte ich hierfür mal meinen Anwalt fragen, oder am besten über die Datenbank suchen, welche Titel aus diesem Container noch abgemahnt werden können??!?!

Vielen vielen Dank für eure Hilfe!

:an

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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#246 Beitrag von Admin » Freitag 17. Februar 2012, 10:29

Domi_2511 hat geschrieben: Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus, d.h. wir könnten auch nur ein "Störer" sein.
...
Ich werde also die mod. UE, die hier zu finden ist, mit meinen Daten ausfüllen und per email und per Post an die abmahnende Person schicken, oder lieber an Kornmeier & Partner??
Wer ist Anschlussinhaber (AI)? An wen ist die Abmahnung addressiert? An Deinen Vater? Du kannst ja die modUE vorbereiten und IHN (den AI) unterschreiben lassen. Und nichts weiter dazu schreiben!

Empfohlenes Vorgehen:
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 104#p11235
Es ist aber alles die Entscheidung des AI!

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Domi_2511
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#247 Beitrag von Domi_2511 » Freitag 17. Februar 2012, 10:34

Ja, AI ist mein Vater. Mir gehts jetzt nur darum ob ich noch weiter modUE (als Vorsorge) erstellen und versenden soll .... :\

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#248 Beitrag von Steffen » Freitag 17. Februar 2012, 10:46

Hallo Domi_2511,

ich kenne diese Aussagen und kann sie zwar nachvollziehen, aber hier muss man deinem Dad
ganz klar sagen: “Hallo Paps, wenn ich mich darum kümmre, sind wir beide dran und
es wird richtig und sinnfrei teuer!“


Es hat in solchen Konstellationen der abgemahnte Anschlussinhaber zu reagieren. Das heißt,
er gibt eine mod. UE ab und du zahlst notfalls dann die Zeche. Ansonsten passiert nämlich
eines, das der Abmahner ein leichtes Spiel hat, wenn er den Störer (Dad) und den vermutlichen
selbst benannten “Täter“ (dich), auf einen Silbertablett präsentiert bekommt.

Nur weil Du jetzt vielleicht eine mod.UE abgibst, ist der AI (Dad) noch nicht aus der Angelegenheit
heraus. Ganz im Gegenteil, im Fall “hart auf hart“, nehmt ihr - alle beide - im Gerichtssaal
auf der Beklagtenbank platz.
  • 1. Dad als Störer (muss eine UE abgeben und könnte gegenüber Dir dann die erstatteten Kosten aus
    der Abmahnung geltend machen)
    2. Du als der wahrscheinliche benannte “Täter“ gibst jetzt freiwillig und unnötigerweise eine
    mod.UE ab, und kommst für den Schadensersatz auf + den Schaden der zum Upload angebotenen Datei.
Alle Strategien - auch die blödsinnigsten - funktionieren natürlich auch, wenn und solange der
Gegner keine Klage erhebt. In diesem Fall ist aber das Risiko nicht gesunken, doch eher gestiegen,
da man leichteres Spiel hätte. Dann muss man sehen, wir haben es hier mit einer Abmahnung
Chartcontainers zu tun. Hier drohen Folgeabmahnungen (3-5)!

Ich kann von so etwas nur abraten. Dein Dad und Du, Ihr müsst Euch im Klaren werden, das es so
unnötigerweise teuer werden kann. Der abgemahnte AI ist nicht aus der Pflicht, wenn er dieses
Schreiben dir einfach überlässt.
Wir befinden uns hier im Zivilrecht, hier gilt eben nicht der
Grundsatz. Unschuldig bis zum Beweis der Schuld, sondern um ein UE und Forderungen nach anwaltlichen
Gebühren und Schadensersatz. Hier ist kein Platz für Selbstschusterei. Wer eine ordentliche Frisur
haben will, geht ja auch nicht zum Metzger.

Folgende Links (für Deinen Dad):
1. Vorgenesweisen eines Abgemahnten
2. Abmahnungen Chartcontainer


Kurz und knapper: Dad gibt eine mod. UE ab, Du zahlst, wenn es hart auf hart kommt!

VG Steffen

Domi_2511
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#249 Beitrag von Domi_2511 » Freitag 17. Februar 2012, 11:29

Hi Steffen. Besten Dank für deine ausführliche Antwort.

Natürlich wird mein Dad das abgeben! Hab ich vllt etwas falsch ausgedrückt, denn ICH werde offiziell gar nichts machen, da das Schreiben ja an meinen Dad und nicht an mich ging. Von mir wird überhaupt nicht die Rede sein. Wir lesen hier beide mit und wie gesagt, wird er die modUE ausfüllen und unterschreiben.
Ich bleibe außen vor, was ich damit nur meinte ist, dass er meinte, ich solle mich schlau machen, da er die nächsten beiden Tage kaum Zeit hat und geschäftlich unterwegs ist!

Was er (wir) nun nur noch wissen sollten ist, ob wir dann auf die 3-5 Folgemahnung warten sollen, oder doch lieber etwas im Voraus unternehmen sollten.

Danke und Grüße.... :)

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#250 Beitrag von Steffen » Freitag 17. Februar 2012, 11:39

  • 1. man gibt eine mod. UE ab
    - hier kann man prüfen oder prüfen lassen, ob man eventuell erweitert oder sogar vorbeugt
    - Link: mod. UE
    - Link: schlafende Hunde wecken
    2. man entscheidet sich für das Nichtzahlen
    - Risiko, man kann auf die Kosten verklagt werden. Dieses ist zwar gering, aber wenn es
    einen trifft, sollte man mit 1.000,- - 1.200,- € rechnen. Bei Rasch sogar um die 3.000,- €.
    3. man beantragt eine Akteneinsicht ind die Beschlussakte
    - wer sich verteidigen will, egal ob jetzt oder später, für die ist diese Beantragung -
    wichtig!
    - Link: Warum?
    - Link: Wie?
    - Link: Von Akteneinsicht bis Beschwerdeverfahren
    4. Verjährungsfrist
    Beginnend: am Ende des Jahres mit Erhalt des Abmahnschreibens Sylvester 24:00 Uhr
    Ende: 3 Jahre Sylvester 24:00 Uhr
    - Einfluss haben hier Vergleichsverhandlungen und gerichtliche Mahnverfahren.

    !
    Hinweis:
    Wer nicht vorhat zu bezahlen, keinen Kontakt - weder Begleitschreiben, Erklärungsschreiben,
    Beleidigungsschreiben, Ausredeschreiben sowie keine Telefonanrufe mit dem Abmahner.
    Nur die mod. UE = schweigende Verteidigung!
    Für denjenigen, der ohne Anwalt reagiert, die angemessene Verteidigung.
    5. man legt monatlich 50,- € in einen “Klagetopf“
    Wird man in den drei Jahren verklagt, hat man das "Sicherungsgeld", wird man nicht,
    spendet man es für einen guten Zweck oder gönnt sich einen Urlaub!
    6. Anwalt ist wichtig, insbesondere - mit Erhalt - einer Klageschrift.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#251 Beitrag von Steffen » Freitag 17. Februar 2012, 11:53

[quoteemDomi_2511]Was er (wir) nun nur noch wissen sollten ist, ob wir dann auf die 3-5 Folgemahnung warten
sollen, oder doch lieber etwas im Voraus unternehmen sollten.[/quoteem]

@Domi_2511,

das ist doch das Schwierigste an sich. Abmahnung eines Liedes aus einem Chartcontainer bzw.
Sampler-CD heraus und die Reaktion darauf.

1. Wer verantwortungsbewusst mit seiner Empfehlrolle umgeht, wird zumindest hinsichtlich
dieser Möglichkeit - Erweitern und/oder/bzw. Vorbeugen - aufmerksam machen. Alles andere
wäre und ist dumm.

2. Liegt die Entscheidung dann bei jedem selbst. Manchmal ist es auch gut, dass man als
Empfehlender diese Entscheidung nicht treffen muss. Denn Erteilen heißt auch Haften, wenn
es in die Hose geht.
3. Anwälte und andere divderse Foren empfehlen meist - keine Erweiterung und Vorbeugung.
"Verwenden Sie auf keine Fälle Vordrucke oder Musterschreiben aus Verbraucherforen - nur
wir sind schlau" usw.
Letztendlich bekommt man dann ein “Internet-All Inclusive-Sorglos-Filesharing-Paket“, wo
Erweiterung und Vorbeugung (jetzt natürlich gegen ein höheres Entgeld) beinhaltet sind.

Vieles hängt ja auch vom Saugverhalten ab (nicht Deiner Freundin) sondern im P2P-Netzwerk
und war man es überhaupt als Abgemahnter oder gar der Spross der eigenen Lenden usw.?

Hier gibt es viel zu lesen, sich mit Dad zu bereden und zu entscheiden.

VG Steffen

lukasbzyku
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#252 Beitrag von lukasbzyku » Freitag 17. Februar 2012, 15:25

Abmahnung habe ich auch wegen diesen lied bekommen und dann 3 weiter jeweils vom anderen Kanzleien. An alle habe ich mod.UE geschickt. Wenn ich zum anwald gehe und sage ich habe mod.UE abgegeben aber will ich das er das ganze ubernimmt meihne ich damit akteneinsicht und weitere brife was kann mich dann das ganze kosten?
Weil das mit akteneinsicht kapiere nicht ganz.

P.S. Ich mache jetzt 4 mod.UE un da steht Tonaufnahme Nightwish-Storytime und die vom Hr.Steffen steht Musikwerk was soll ich jetzt schreiben musikwerk oder Tonaufnahme?

http://www.filesharing-abmahnung-mythen.de/" onclick="window.open(this.href); return false; kann mir jemand das erklären das stehts ganz was anderes oder ist das einfach seite um leuten angst zu machen

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#253 Beitrag von Steffen » Samstag 18. Februar 2012, 00:15

[quoteemlukasbzyku]Eine Abmahnung habe ich auch wegen diesen Lied bekommen und dann 3 weitere, jeweils von anderen Kanzleien.
An alle habe ich mod. UE geschickt. Wenn ich zum Anwalt gehe und sage ich habe mod. UE abgegeben, aber ich
will, das er das ganze übernimmt, meine ich damit Akteneinsicht und weitere Briefe. Was kann mich dann das
ganze kosten? Weil das mit Akteneinsicht kapiere nicht ganz.[/quoteem]
Fangen wir so an. Wenn Du jetzt schon selbst jeweils eine mod. UE abgegeben hast - brauchst Du erst einmal
keinen Anwalt. Denn, wenn Du nicht vor hast zu zahlen, reagiert man erst wieder wenn wirklich Post vom
Gericht kommt. Dann - muss - man einen Anwalt einschalten.

Einen Anwalt hinsichtlich einer Akteneinsicht benötigt man, wenn das LG Bielefeld Auskunft gestattet hat.
Bei den anderen kann man Akteneinsicht beantragen - ohne Anwalt. Einfach mal hier lesen.

Solltest Du jetzt, nach dem Versand der mod.UE einen Anwalt einschalten - würde es keinen Sinn ergeben.
Denn wenn Du zahlen willst, kannst Du das Geld doch gleich überweisen. Ansonsten nimmt man doch und bezahlt
einen Anwalt um nicht zu zahlen. Aber mit 150 - 250 € pro Fall musst Du dann schon rechnen. Bitte aber
vorher alles abklären.



[quoteemlukasbzyku]P.S. Ich mache jetzt die 4 mod. UE und da steht Tonaufnahme: Nightwish-Storytime und die vom Hr.Steffen
steht Musikwerk was soll ich jetzt schreiben Musikwerk oder Tonaufnahme?[/quoteem]
Wenn Du das Musterschreiben von AW3P verwendest, steht doch in den Erläuterungen schon die Antwort auf
Deine Frage.

[...] *Braun - Spezifikation Streitgegenstand
Hier erfolgt die Spezifikation des streitgegenständlichen Werkes nach Bezeichnung und Namen. Verwenden
Sie hierzu - nur - die Angaben aus der originalen Unterlassungserklärung.[...]

Das heißt, wird in der originalen UE der Streitgegenstand als Tonaufnahme thematisiert, kommt diese
Bezeichnung auch in die mod. UE hinein.



[quoteemlukasbzyku]http://www.filesharing-abmahnung-mythen.de/ kann mir jemand das erklären? Das steht ganz was anderes oder
ist das einfach Seite um Leuten Angst zu machen[/quoteem]
Wie ich Herrn RA Ferner kenne, schätze ich ihn nicht so ein, das er jemanden Angst machen möchte. Er
schreibt die Probleme eben aus seiner Sicht als Anwalt. Aber natürlich ist es Quatsch, selbst eine mod. UE
- ohne Anwalt - zu versenden. Denn da verdient der Anwalt ja nichts und in der Regel sieht sein Muster
auch nicht anders aus als unser Musterschreiben. Man kann das Fahrrad nicht zweimal erfinden. Natürlich
wird ein Anwalt (Dienstleistung) immer sein Produkt anpreisen und den richtigen Weg darstellten. Sonst,
keine Mandanten, damit keine Knete.

VG Steffen

lukasbzyku
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#254 Beitrag von lukasbzyku » Samstag 18. Februar 2012, 21:21

danke schön für fachliche antwort grüß lukas

Domi_2511
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#255 Beitrag von Domi_2511 » Sonntag 19. Februar 2012, 18:34

Hallo. Vielen lieben Dank für eure Hilfe.

Ich werde nochmals den Rat unseres Anwalts einholen, aber ich denke, dass mein Vater einfach die modUE abschicken wird und wir warten erstmal ab!

Ich hab jetzt nur noch 2 Fragen, damit ich das alles richtig ausfülle:

1.: <Konkrete Bezeichnung (z.B. die geschützte Tonaufnahme/Musikwerk; das geschützte Musikalbum; das geschützte Filmwerk; das geschützte PC-Game usw.) des Streitgegenstandes>: “<Name der Tonaufnahme; Albums; Filmwerk; PC-Game usw.)>“,
<Name des/der Interpreten (z.B. bei Tonaufnahme; Musikwerk oder Musikalben >*,


**************************

Oder lasse ich das ************************** weg???

2.: Einwurf Einschreiben
Vorab per E-Mail: Abmahnanwalt@abmahner.net oder/und Vorab per Fax: 02586 09865 007
Rechtsanwälte Musterpartnergesellschaft
Mustermannstraße 12
09090 Musterstadt

Hier muss auch die Anschrift der EMI rein, oder an die Anwälte??? :S

Sorry für die Fragen.... ;9/



Bild

Bitte keine konkreten realen Daten posten!
Danke - Steffen

lukasbzyku
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#256 Beitrag von lukasbzyku » Sonntag 19. Februar 2012, 18:39

ich habe das selber tiettel vom kornmeier bekommen wenn du willst kann ich dir schicken du musst nur deine adresse aktenzeichen ändern datum usw gib mir einfach dein email

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#257 Beitrag von Steffen » Sonntag 19. Februar 2012, 18:42

Wenn Du das Musterschreiben von AW3P verwendest, steht doch in den Erläuterungen schon die Antwort auf Deine Frage.


Braun - Spezifikation Streitgegenstand
Hier erfolgt die Spezifikation des streitgegenständlichen Werkes nach Bezeichnung und Namen. Verwenden
Sie hierzu - nur - die Angaben aus der originalen Unterlassungserklärung.[...]

Das heißt, wird in der originalen UE der Streitgegenstand als Tonaufnahme thematisiert, kommt diese
Bezeichnung auch in die mod. UE hinein. Irgendwelche Zusatzbezeichnung, wie z.B. Chartcontainer, lässt man weg.


Blau - Empfängerfeld (abmahnende Kanzlei)
Bitte verwenden Sie die Angaben aus dem Abmahnschreiben (nichtzutreffende Vor-ab-Variante streichen bzw. untereinanderschreiben).


Rot- Persönliche Angaben
Hinweise in Klammer stehen sowie Strichmarkierungen werden nicht mit übernom-men. Sie dienen nur zur besseren Veranschaulichung.
Das eigene Aktenzeichen findet man auf der ersten Seite des Abmahnschreibens, oben, unter: Unser Zeichen/Mein Zeichen/Aktennummer/Aktenzeichen.


Grün - Angaben des Rechteinhabers/der Rechteinhaber
Bitte entnehmen Sie die Anrede/Anreden <Firma, Herr, Herrn usw.> aus dem Ab-mahnschreiben, insbesondere die aus der originalen Unterlassungs- und Verpflich-tungserklärung.
Es muss <Anrede, Name/Firmenname und komplette Adresse> eingeschrieben werden. Nehmen Sie hierzu die Angaben aus der originalen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.
In manchen originalen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ist, bei der Anschrift des Rechteinhabers, noch der vertretungsberechtigte Geschäftsfüh-rer/Inhaber usw. aufgeführt. Diese Angabe kann, muss aber nicht mit verwendet werden. <Name/Firmenname, Straße mit Hausnummer, PLZ mit Wohnort> ist aus-reichend.


Aber warum Lesen, wenn man schnell Fragen kann!

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#258 Beitrag von lukasbzyku » Sonntag 19. Februar 2012, 18:44

hi ioch nochmal wenn ich statt musikwerk tonaufnahme getippt habe ist das schlimm?, weil im abmahnung stehts musikwerk und ich habe tonaufnahme geschrieben

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#259 Beitrag von Steffen » Sonntag 19. Februar 2012, 18:49

hi ioch nochmal wenn ich statt musikwerk tonaufnahme getippt habe ist das schlimm?, weil im abmahnung stehts musikwerk und ich habe tonaufnahme geschrieben
Im schlimmsten Fall wird sie nicht angenommen, da Musikwerk meistens für Texter, Komponisten gilt und Tonaufnahme für den Herausgeber. Aber, da Du so viele Fragen hast, habt Ihr sie doch noch nicht versendet und ist um zu formulieren!

Sollte sie aber schon abgeschickt worden sein, keine Hektik. Wenn sie sich melden und eine Neue fordern, dann richtig machen, und eine Neue abgeben.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#260 Beitrag von lukasbzyku » Sonntag 19. Februar 2012, 19:04

ja leider habe ich abgeschickt, weil war eillig deswegen habe ich text nicht geändert

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