Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Also habe gestern noch eine Mail hingeschickt und heute morgen gleich die Antwort mit der Abmahnung von 2010 im Anhang erhalten. Darin geht es aber um ein ganz anderes Musikwerk, als in dem Schreiben von Neulich angesprochen? Jetzt steig ich da gar nicht mehr durch. Wie gehe ich jetzt am Besten vor? Mod. UE für das alte oder das neue Schreiben aufsetzen? Wobei ich ja jetzt für das Musikstück vom neuen Schreiben gar keine Abmahnung bekommen habe? Oder noch ein Schreiben mit meinem Problem hinschicken?
Lg
Lg
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Man sollte hier alles chronologisch überprüfen.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Naja, da gibt es leider nicht viel zu überprüfen. In dem erneuten Schreiben "beziehen wir uns auf unser Abmahnschreiben". In der Mail steht "erhalten Sie unser Schreiben vom xx.xx.2010", das selbe Datum auch im angehängten Abmahnschreiben. Nur stehen auf dem erneuten Schreiben und auf dem Abmahnschreiben von damals zwei völlig verschiedene Musikwerke. Ich denke ich schicke morgen eine mod. UE für die richtige Abmahnung ab, für den anderen Titel habe ich ja gar keine richtige Abmahnung vorliegen. Könnte das auch ein Fehler ihrerseits sein?
LG Michael
LG Michael
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Dann macht eine neue mod. UE so richtig keinen Sinn. Man muss eben erst einmal alles überprüfen, von Abmahnung bis dato.Könnte das auch ein Fehler ihrerseits sein?
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Bis auf den Namen der Firma und den des Titels hat Alles seine Ordnung. Würde der Name also auf beiden Schreiben der selbe sein, wäre ich nicht so verwirrt
Aber warum macht eine mod. UE keinen Sinn, wenn ich die für das Musikwerk, für das ich damals abgemahnt wurde, aufsetze? Ich habe ja jetzt erst erfahren, dass ich eine Abmahnung dafür bekommen habe!? Und für das Musikwerk, das im neueren Schreiben genannt wird, habe ich ja keine Abmahnung bekommen, sondern nur eine erneute Frist zur Abgabe der UE.
Danke und lG
Michael
Aber warum macht eine mod. UE keinen Sinn, wenn ich die für das Musikwerk, für das ich damals abgemahnt wurde, aufsetze? Ich habe ja jetzt erst erfahren, dass ich eine Abmahnung dafür bekommen habe!? Und für das Musikwerk, das im neueren Schreiben genannt wird, habe ich ja keine Abmahnung bekommen, sondern nur eine erneute Frist zur Abgabe der UE.
Danke und lG
Michael
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
wenn ich ein abmahnschreiben nicht erhalten habe, fordere ich die kopie des schreibens an i.v.m. einer fristverlängerung.
vg steffen
vg steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Das mit den Namen war ein Fehler der Kanzlei, ist nun alles geklärt, danke
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Hi Leute,
nochmal danke für die Tipps und die Hilfe...
Chartcontainer
lasst es einfach sein.... ich denke ich kann sagen das ich mit einem blauen Auge aus der Geschichte gekommen bin und es bisher bei 2 Abmahnungen geblieben ist.
Abmahndatenbank sei dank... ich kann nur jedem empfehlen alle Rechteinhaber eines Containers zu prüfen und gegebenfalls vorbeugend zu unterlassen.
nochmal danke für die Tipps und die Hilfe...
Chartcontainer
lasst es einfach sein.... ich denke ich kann sagen das ich mit einem blauen Auge aus der Geschichte gekommen bin und es bisher bei 2 Abmahnungen geblieben ist.
Abmahndatenbank sei dank... ich kann nur jedem empfehlen alle Rechteinhaber eines Containers zu prüfen und gegebenfalls vorbeugend zu unterlassen.
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Ich habe gestern ein Schreiben von Kornmeier bekommen, soll 290 Euro zahlen für den download eines Liedes aus den Top100 v. 11.11.13.
Die 290 Euro sind ärgerlich, aber noch verschmerzbar, so dass ich den Betrag an sich bezahlen und eine mod. UE abgeben möchte.
Nun meine Fragen dazu:
1. Bin ich dann mit dieser Kanzlei fertig oder muss ich mit weiteren Abmahnungen rechnen?
Hat also jemand mehrere Abmahnungen von einer Kanzlei bekommen?
2. Wie soll ich weiter vorgehen, kann ja nicht 290 euro pro Lied = 29.000 Euro zahlen?
P.S.: Habe nur 5% der Top100 geladen, dann bemerkt, dass sich das Programm geöffnet hatte. Hilft dies irgendwie?
Die 290 Euro sind ärgerlich, aber noch verschmerzbar, so dass ich den Betrag an sich bezahlen und eine mod. UE abgeben möchte.
Nun meine Fragen dazu:
1. Bin ich dann mit dieser Kanzlei fertig oder muss ich mit weiteren Abmahnungen rechnen?
Hat also jemand mehrere Abmahnungen von einer Kanzlei bekommen?
2. Wie soll ich weiter vorgehen, kann ja nicht 290 euro pro Lied = 29.000 Euro zahlen?
P.S.: Habe nur 5% der Top100 geladen, dann bemerkt, dass sich das Programm geöffnet hatte. Hilft dies irgendwie?
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
[quoteemrext]P.S.: Habe nur 5% der Top100 geladen, dann bemerkt, dass sich das Programm geöffnet hatte. Hilft dies irgendwie?[/quoteem]
So richtig nicht!
[quoteemrext]1. Bin ich dann mit dieser Kanzlei fertig oder muss ich mit weiteren Abmahnungen rechnen?
Hat also jemand mehrere Abmahnungen von einer Kanzlei bekommen?[/quoteem]
Das kommt darauf an. Wenn diese Kanzlei noch weitere RI vertritt, die sich im Container befanden, dann können natürlich weiter Abmahnungen folgen. Auch wenn jemand anderes geloggt hat, der Provider deinen Anschluss zugeordnet, und eine andere Kanzlei, andere RI vertritt. In der Regel, 3 - 5 Abmahnungen bei einem Container.
[quoteemrext]2. Wie soll ich weiter vorgehen, kann ja nicht 290 euro pro Lied = 29.000 Euro zahlen?[/quoteem]
Einfach einmal die Links in meiner Signatur durchlesen. Die beinhalten deine Fragen.
VG Steffen
So richtig nicht!
[quoteemrext]1. Bin ich dann mit dieser Kanzlei fertig oder muss ich mit weiteren Abmahnungen rechnen?
Hat also jemand mehrere Abmahnungen von einer Kanzlei bekommen?[/quoteem]
Das kommt darauf an. Wenn diese Kanzlei noch weitere RI vertritt, die sich im Container befanden, dann können natürlich weiter Abmahnungen folgen. Auch wenn jemand anderes geloggt hat, der Provider deinen Anschluss zugeordnet, und eine andere Kanzlei, andere RI vertritt. In der Regel, 3 - 5 Abmahnungen bei einem Container.
[quoteemrext]2. Wie soll ich weiter vorgehen, kann ja nicht 290 euro pro Lied = 29.000 Euro zahlen?[/quoteem]
Einfach einmal die Links in meiner Signatur durchlesen. Die beinhalten deine Fragen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Mal eine weitere Frage zum Preis. Sind 290 Euro OK oder lassen die sich noch runterhandeln?
Ich denke, im Vergleich zu anderen Rechnungen, von denen ich hier gelesen habe, ist die Summe akzeptabel, oder?
Hat jemand Erfahrungen mit welcher Gesamtsumme ich ungefähr rechnen muss für die Top100?
Mal eine weitere Frage zum Preis. Sind 290 Euro OK oder lassen die sich noch runterhandeln?
Ich denke, im Vergleich zu anderen Rechnungen, von denen ich hier gelesen habe, ist die Summe akzeptabel, oder?
Hat jemand Erfahrungen mit welcher Gesamtsumme ich ungefähr rechnen muss für die Top100?
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Lies doch einmal einfach die Links in meiner Signatur, ehe man Hektik verbreitet. Wenn ich sage, das es regelmäßig zu Folgeabmahnungen kommen kann, man es war, die Titel kennt, dann erweitre ich gleich oder beuge vor!Hat jemand Erfahrungen mit welcher Gesamtsumme ich ungefähr rechnen muss für die Top100?
Mehr so i net.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Ich nochmal. Hatte damals eine mod. UE hingeschickt, aber keine Bestätigung oder sonst irgendetwas bekommen. Dieses Wochenende dann ein neues Schreiben bekommen, dass ich mich nicht zu dem Sachverhalt geäußert haben soll?! Hab dann den Versand online überprüft und dort steht auch, dass meine mod. UE angekommen ist. Wie gehe ich vor? Nochmal eine mod. UE hinschicken? Habe jetzt eben eine erneute Frist bekommen. Ab dem 01.01.2014 müsste der Sachverhalt verjährt sein.
Danke schonmal!
Gruß
Michael
Danke schonmal!
Gruß
Michael
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Kopie deiner Mod UE und die Kopie des Beleges vom Einschreiben an die Kanzlei verschicken und ein kurzes Brief schreiben, das du eine Unterlassungserklärung schon verschickt hast, aber nochmal eine Kopie verschickst und den entsprechenden Nachweis. Sonst nichts schreiben und weitere Schreiben ignorieren. Dir wird dann vermutlich ein schreiben kommen, das die Mod UE akzeptiert wurde und die Zahlung noch aussteht.ScreaM hat geschrieben:Ich nochmal. Hatte damals eine mod. UE hingeschickt, aber keine Bestätigung oder sonst irgendetwas bekommen. Dieses Wochenende dann ein neues Schreiben bekommen, dass ich mich nicht zu dem Sachverhalt geäußert haben soll?! Hab dann den Versand online überprüft und dort steht auch, dass meine mod. UE angekommen ist. Wie gehe ich vor? Nochmal eine mod. UE hinschicken? Habe jetzt eben eine erneute Frist bekommen. Ab dem 01.01.2014 müsste der Sachverhalt verjährt sein.
Danke schonmal!
Gruß
Michael
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
[quoteemScreaM]Hatte damals eine mod. UE hingeschickt, aber keine Bestätigung oder sonst irgendetwas bekommen. Dieses Wochenende dann ein neues Schreiben bekommen, dass ich mich nicht zu dem Sachverhalt geäußert haben soll?! Hab dann den Versand online überprüft und dort steht auch, dass meine mod. UE angekommen ist. Wie gehe ich vor? Nochmal eine mod. UE hinschicken? Habe jetzt eben eine erneute Frist bekommen. Ab dem 01.01.2014 müsste der Sachverhalt verjährt sein.[/quoteem]
Eine mod. UE ist seitens des Abgemahnten ein neues (Unterlassungs-)Angebot und bedarf einer expliziten schriftlichen Annahmeerklärung durch den Abmahner. Bis diese Annahmeerklärung nicht erfolgt, gilt sie als einseitiges Rechtsgeschäft (schießt die Wiederholungsgefahr aus) und im Wiederholungsfall wäre keine Vertragsstrafe möglich. Vertragsstrafe, wie der Name sagt, nur bei Verstoß gegen einen rechtlich gültigen Vertrag. Das bedeutet, die Vorteile liegen klar beim Abgemahnten. Die Rechtsprechung sagt aber auch, das der Abmahner die abgegebene mod. UE fristlos annehmen kann. Das heißt, zur jedem ihm genehmen Zeitpunkt.
Ich kann auch nicht erkennen, das der Abmahner die abgegebene mod. UE bemängelt oder das Fehlen einer. Er bemängelt eben nur, das man sich bislang zum Vorwurf nicht geäußert hat. Wenn man solange gewartet hat, warum sollte man jetzt mit denen Kontakt aufnehmen?
Das Versenden einer Kopie bzw. neuen mod. UE ist nicht Notwendig. Alles schön dauerhaft archivieren.
VG Steffen
Eine mod. UE ist seitens des Abgemahnten ein neues (Unterlassungs-)Angebot und bedarf einer expliziten schriftlichen Annahmeerklärung durch den Abmahner. Bis diese Annahmeerklärung nicht erfolgt, gilt sie als einseitiges Rechtsgeschäft (schießt die Wiederholungsgefahr aus) und im Wiederholungsfall wäre keine Vertragsstrafe möglich. Vertragsstrafe, wie der Name sagt, nur bei Verstoß gegen einen rechtlich gültigen Vertrag. Das bedeutet, die Vorteile liegen klar beim Abgemahnten. Die Rechtsprechung sagt aber auch, das der Abmahner die abgegebene mod. UE fristlos annehmen kann. Das heißt, zur jedem ihm genehmen Zeitpunkt.
Ich kann auch nicht erkennen, das der Abmahner die abgegebene mod. UE bemängelt oder das Fehlen einer. Er bemängelt eben nur, das man sich bislang zum Vorwurf nicht geäußert hat. Wenn man solange gewartet hat, warum sollte man jetzt mit denen Kontakt aufnehmen?
Das Versenden einer Kopie bzw. neuen mod. UE ist nicht Notwendig. Alles schön dauerhaft archivieren.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Alles klar, vielen Dank für die schnellen Antworten!
Ich warte dann mal weiter ab und freue mich schon darauf, was mich in diesem Jahr noch so erwartet
Gruß
Michael
Ich warte dann mal weiter ab und freue mich schon darauf, was mich in diesem Jahr noch so erwartet
Gruß
Michael
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
Hallo habe das gleiche Problem wie mein vorredner K&P hat sich kurz vor der verjährung noch einmal gemeldet habe geantwortet und 100€ angeboten habe nun noch eine letzte frist mit dem neuen Betrag mit dem sie zurzeit abmanhnen bekommen. Nun meine Frage ist würde das ganze Bezahlen nur ist es möglich dies noch ein bisschen rauszuziehen denn in 3 Wochen verjährt das ganze einfach nur um noch weiteren Abmahnungen aus dem Weg zu gehen??? Oder kommt dann sofort etwas vom Gericht??
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- Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
nachdem du jetzt 100 euro angeboten hast führt das zur Hemmung der Verjährung. Du hast hoffentlich eine Frist für die Annahme deines Vergleichsangebotes gesetzt ? Normalerweise sollte man ,wenn man auf Verjährung hofft, wie hier im Forum beschrieben stillhalten und abwarten.
Verjährung Filesharing Abmahnung
Verjährung Filesharing Abmahnung
Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner
okay dann ist es wohl blöd gelaufen für mich nein habe keine frist gesetzt aber wenn ich jetzt diese eine bezahle verjährt der rest ja trozdem oder?
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- Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34