Abmahnungen von Kornmeier & Partner

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binneuhier
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#401 Beitrag von binneuhier » Samstag 26. Januar 2013, 14:39

Hallo Leute!

Ich habe ein Schreiben erhalten mit dem Betreff:

LEtzte Möglichkeit zur außergerichten Klärung!!!

Ich soll nun einen Vergleichsbetrag in Höhe von 199€ zahlen.

Das Angebot stellt ein letztmaliges großes Entgegenkommen unserer Mandantschaft zur außergerichtlichen Klärung dar. Sollten Sie dieses Angebot nicht wahrnehmen...., beabsichtigt unsere Mandantschaft ihre Ansprüche endgültig gerichtlich durchzusetzen.

Das mit einem gerichtlichen Verfahren verbundene finanzielle Risiko liegt für Sie dann um ein Vielfaches über diesem Betrag.

MfG

Rechtsanwalt (Christoph Wilhelm).

Schreiben kam von CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mhH.


Wozu ratet ihr mir? Ich hatte vor einem Jahr die UE abgeschickt und nicht mehr.

Timo
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#402 Beitrag von Timo » Samstag 26. Januar 2013, 18:12

Ich würde der Einfachheit halber zahlen. 199,-€ bleiben zwar 199,-€, sind aber überschaubar und immer noch besser, als jeden Tag mit einem mulmigen Gefühl zum Briefkasten zu laufen ;) Das ist meine ganz naive Meinung.

anzil
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#403 Beitrag von anzil » Montag 18. Februar 2013, 11:53

ich habe auch ne Abmahnung von Kornmeier erhalten über 450€.

„David Guetta – She Wolf (Falling Pieces)[feat. Sia] – Various Artists / German Top 100 Single Charts Container vom 17.12.2012

jetzt bin ich mir recht unsicher was ich machen soll.

nur mod. UE oder
mod. UE + 450€

anzil
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#404 Beitrag von anzil » Montag 18. Februar 2013, 12:22

in welchem zeitraum kommen denn dann noch weitere Abmahnungen?

anzil
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#405 Beitrag von anzil » Montag 18. Februar 2013, 12:41

ui...ok, also Mod.UE und abwarten

anzil
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#406 Beitrag von anzil » Montag 18. Februar 2013, 12:53

hab ich schon gelesen.

jetzt weis ich aber auch nicht ob ich noch weiter reagieren soll oder erstmal abwarten ob noch was von einer anderen Kanzlei kommt ?!

anzil
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#407 Beitrag von anzil » Montag 18. Februar 2013, 17:58

und wie ist es dann mit dem Spruch: Wecken schlafender Hunde

anzil
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#408 Beitrag von anzil » Montag 18. Februar 2013, 20:48

Muss ich dann auch einen gewissen betrag bezahlen?

anzil
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#409 Beitrag von anzil » Dienstag 19. Februar 2013, 07:32

muss ich dann auch beträge bezahlen?

anzil
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#410 Beitrag von anzil » Dienstag 19. Februar 2013, 16:24

Also ich habe mal was zu dem Thema auf der Verbraucherschutzzentrale nachgelesen, da steht:

Bei Bagatellverstößen hat der Gesetzgeber vorgesehen, die gegnerischen Anwaltsgebühren für eine Abmahnung auf 100 Euro zu begrenzen.

saintz
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#411 Beitrag von saintz » Mittwoch 20. Februar 2013, 12:45

Hallo zusammen!

Habe heute eine Abmahnung von Kornmeier und Partner auf Grund eines Musikstückes erhalten.
Der Betrag beläuft sich auf 450€ und ich wäre auch bereit diesen Betrag zu zahlen.
Allerdings war das Musikstück Teil eines Chartcontainers (Germany Top100) und ich habe die Befürchtung, dass es vll nicht nur bei der einen Abmahnung bleibt.

Wie gestalte ich nun meine mod UE?
Wie gestalte ich vorbeugende UEs, oder sollte ich das einem Anwalt überlassen?
Ich habe gestern Abend ein kostenloses Erstgespräch mit einem Anwalt der Abmahnhelfer.de gehabt. Ich sollte 390,00 Euro + MwST an die Abmahnhelfer.der zahlen (für eine sg. Flatrate), damit wäre es angeblich für mich erledigt. Sie würden eine vorbeugende UEs an alle evtl. beteiligten Abmahner senden. Die 450,00 Euro an Kornmeier & Co solle ich nicht zahlen müssen...

Ist das seriös? Sind die Abmahnhelfer seriös? Hat jemand Erfahrung mit den Abmahnhelfern gemacht? Was ist der beste Weg?
Mir kommt das so vor als ob die alle unter eine "Decke" stecken...

Vielen Dank für Eure Meinungen/Erfahrungen etc...

Gruß,
Klaus

maddin
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#412 Beitrag von maddin » Mittwoch 20. Februar 2013, 16:36

Moin Klaus,
die modUE erstellste am besten anhand der hier auf der empfohlenen Vorlage.
Vorbeugende ist Arbeit, dazu musst Du jeden Rechteinhaber des Chartcontainers rausfuchsen und für die jeweiligen Titel eine modUE verfassen.
390€ + MwSt und die Sache ist für Dich erledigt ??? Und wenn es zur Klage kommt, was machen die dann ?

Meine persönliche Meinung : modUE und erstmal abwarten. Einen Anwalt braucht es dafür nicht, zahlen kannst Du auch später noch ;)

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#413 Beitrag von Steffen » Mittwoch 20. Februar 2013, 16:40

.
.
Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

Ausführlich hier!

.
.
.

Markus K.
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#414 Beitrag von Markus K. » Samstag 23. Februar 2013, 15:58

Guten Tag ins Land,

bin über die Suche "Abmahnung + dlink router" auf das Forum gekommen. Habe die Standart-Abmahnung von Kornmeier&Partner erhalten, wo Mitte Januar um 04:50 Uhr die "German Top100" unter meiner IP geladen worden sein soll. Vertreten wird EMI Music Germany GmbH mit dem Titel von "David Guetta - She Wolf" - wie wohl üblich geht es um 450 Euro Vergleichsbetrag.

Hab schon soweit gelesen, dass ich mit noch mehr Abmahnungen rechnen muss, weil es ein Container ist - bin mal gespannt.
Desweiteren werde ich dann die angepasste UE aus dem Forum abschicken - auch OK, oder?

Übrig bleibt aber jetzt noch, dass ich gar kein Filesharing betrieben habe OO. Die Computer sind bei uns nachts aus, der Router bleibt aber an. Habe jüngst (so Anfang Februar) von Unitymedia die Mail bekommen, dass mein Router Dlink Dir-300 massive Sicherheitslücken aufweist, was wohl auch nicht so versierten Nutzern ermöglicht, kompletten Zugriff auf mein Netzwerk und meinen Internetzugang zu erlangen. Wenn man das googelt wird man von dem Thema erschlagen - sogar die Polizei in Niedersachsen konnte recht einfach über eine onlinesuche die Nutzer dieses Routers aufdecken.
Fühle mich da als Verbraucher am Ende meiner Möglichkeiten, wenn ich einen zur Verrfügung gestellten Router mit den üblichen/höchst möglichen Verschlüsselungen nutze und der Hersteller mist programmiert hat. Die Firmware wurde nach der Warnmeldung natürlich von mir aktualisiert, was vermutlich auch sämtliche Log-Dateien resetet hat - hab da keine Ahnung von. Aber das mein Anschluss benutzt worden ist, halte ich fast schon für ziemlich wahrscheinlich.

Mein Bauchgefühl sagt mir, dass ein Richter, der irgendwann über diese Umstände urteilen muss, mir als Endnutzer kaum noch den Vorwurf machen kann, ich hätte mich um die Sicherheit meines Zugangs schuldhaft unzureichend gekümmert.

Macht es Sinn, Kornmeier&Partner auf diesen Umstand hinzuweisen? Zusammen mit der UE?

War da nicht Ende des Jahres mit Routern der Telekom eine ähnliche Sicherheitslücke bekanntgeworden?
Habe leider keinen Beitrag gefunden, ob und wie sich diese rein technischen, m.E. nicht vorwerfbaren Sicherheitslücken auf ein Abmahnverhalten ausgewirkt haben.

Gruß und dankbar für Infos!
Markus

Markus K.
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#415 Beitrag von Markus K. » Samstag 23. Februar 2013, 17:55

OK - Danke erst mal. mod.UE wird rausgehen.

Hab aber in der ganzen Sucherei irgendwo ein Urteil gefunden, dass der Beklagte auf Schadensersatz verknackt wurde, weil er sich nicht um eine adäquate/aktuell lebensübliche Sicherung seines Netzwerkes gekümmert hatte - ich glaub WPA2 Verschlüsselung - also Unkenntnis der Materie schützte hier, m.E. nachvollziehbar nicht.
Wenn ich hier jedoch alles, für den Endverbraucher machbare zur Absicherung durchführe, bleibt eigentlich nur "Stecker raus" übrig... kann das erwartet werden?
In der Abmahnung wird unter "Störerhaftung" das BGH-Urteil 12.05.10 zitiert, worin von "...nicht ausreichend passwortgeschützter W-Lan Zugang..." und "..."unzureichend gesichertem W-Lan Zugang..." geschrieben wird.
Bezeichne demnach meinen Zugang (zur Tatzeit) als dementsprechend hinreichend geschützt.
Die Firma DL** machte einen eklatanten Programmierfehler und hinterlässt im Land massenweise unsichere W-Lan Netzwerke (wohl überwiegend Kunden von Kabel-TV-DSL) wobei zu erwarten ist, dass bis zur öffentlichen Warnmeldung des Herstellers das Nutzen dieser unsicheren Netzwerke für Sachkundige zum Hobbysport avanciert war.
Aber die Technik gehört hier gar nicht hin...

Hätte eher vermutet, dass ich dem SB bei Kornmeier & Partner den Spaß am Abmahnen nehme, wenn ich diesen Umstand mitteile, sprich zu erwarten ist, dass ich mich bis ins dorthinaus wehren werde, hier etwas zu bezahlen und das m.E. mit guten Chancen. Munition haben sie ja von meinem Provider schon genug bekommen. Überlege schon Strafanzeige zu erstatten, weil da irgendjemand unbekanntes unter Ausnutzung einer Sicherheitslücke Zugriff auf mein Netzwerk hatte.

Markus K.
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#416 Beitrag von Markus K. » Samstag 23. Februar 2013, 19:03

aha - danke für die zweite Meinung - deckt sich mehr mit meinem Bauchgefühl.

Einschätzungen zu dem Telekomskandal aus ´12 von RA gibts zu genüge, die da ins gleiche Horn stoßen - sprich Störerhaftung sei bei so einem, vom Hersteller schon fehlerhaften Gerät nicht mehr anwendbar. Da waren es diese Speedport-router.
Hab aber kein Urteil dazu gefunden, worin so ein Fall mal beklagt wurde...ist wohl noch zu früh.

Bleibt nur noch meine Frage, ob ich Kornmeier das schon so mitteilen sollte oder das alles für den Fall einer Verhandlung sammeln soll. Sehe irgendwie noch die Chance, das Kornmeier jetzt schon einen Haken hinter den Vorgang macht und schon eher von einem Verfahren absieht.

selbstredend...natürlich nicht der richtige Name :-)

Holwink
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#417 Beitrag von Holwink » Dienstag 12. März 2013, 11:10

Hallo zusammen !

Nach zwei Tagen lesen hier im Forum bin ich etwas schlauer aber noch nicht ganz.

Auch ich habe einen Brief von K&P bekommen. 450 € für das Lied " Master Blaster - Hypnotic Tango 2K12- Various Artists / Apres Ski Hits 2013 XXL "

So Steht es unter dem Aktenzeichen.
Möchte jetzt die mUE schreiben. Bin mir jetzt aber nicht sicher wie oder was ich noch alles da mit rein schreiben soll.
Meinen K&P jetzt nur das eine Lied oder beziehen sie sich auf das Gesamte Apres Ski Hits Werk ?
Wie soll ich vorgehen ?
Bitte mal um Hilfe von Euch zu genaueren Erstellung der m UE

Danke !

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#418 Beitrag von Steffen » Dienstag 12. März 2013, 11:28

Hallo @Holwink,
Holwink hat geschrieben:[...] Nach zwei Tagen lesen hier im Forum bin ich etwas schlauer aber noch nicht ganz. [...]
Darüber musst du Dir keine Gedanken machen, es ist immer ein Lernprozess.

Wir gehen doch einfach von der Ausgangslage aus. Man geht erst einmal davon aus, das man es
selbst als AI - nicht - war. Da verpflichte ich mich doch - mit Kenntnis - nur zu so viel, als
unbedingt Notwendig!

Du wurdest doch abgemahnt wegen dem Lied: “Hypnotic Tango 2k12 (Radio Edit) - Master Blaster“
und nicht wegen der Sampler-CD-Box: “Apres Ski Hits 2013 Xxl“ (69 Titel, 3 CDs). Deshalb hat
der Zusatz der Sampler-CD-Box auch nichts in der mod. UE zu suchen! Genau wie zus. Bemerkungen:
Radio Edit, Clubmix usw. nicht erwähnt werden sollen, sondern nur:

[...] die urheberrechtlich geschützte Tonaufnahme: “Hypnotic Tango 2k12 - Master Blaster“, [...]

(hier aus der originalen UE, die Spezifikation: Tonaufnahme, Lied, Werk oder was weiß ich - übernehmen)

VG Steffen

auxiborn
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#419 Beitrag von auxiborn » Donnerstag 14. März 2013, 15:26

Hallo zusammen,

nun bin ich nach Jahren wegen derselben Geschichte doch wieder auf diesem Forum gelandet.
Es wäre prima, wenn mir jemand einen Tipp für meine Story geben kann.
Das ist bisher passiert:

Ende Oktober 2010 : Abmahnung von Kornmeier + Partner wegen eines Liedes aus einem Sampler:
Gefordert waren Unterlassungserklärung + Vergleich von 450 €

November 2010 : RA eingeschaltet, der ein Schreiben an die Kanzlei aufsetzte (Dezember 2010), in dem Download abgestritten
wurde (wie tatsächlich es auch war)

Januar 2011: RA schreibt, dass er aufgrund Zeitablauf davon ausgeht, dass alles erledigt sei und stellt 840 € in Rechnung.
Streit mit Anwalt über Rechtfertigung eines solchen Betrages.

Februar 2011: RA macht "gütiges Angebot" : die Hälfte sei noch zu zahlen (420 €) ansonsten Rechtsstreit mit Anwalt.
Gleichzeitig stellt RA Bearbeitung des Falles ein.

März 2013: Kornmeier + Partner haben sich erneut an RA gewandt (Begründung zu Störerhaftung etc.), schreiben dass
das Vergleichsangebot noch eine Woche gültig sei und sie bis dahin Antwort vom RA erwarten.


Die Frage ist: Was kann/soll ich jetzt tun?

RA wieder in Anspruch nehmen (ohne neue Kosten)?:
Pro:

RA schreibt: "er geht davon aus, dass die Sache erledigt sei" Die Sache war anscheinend aber nicht erledigt, kann man das noch aufgreifen?

Contra:

Durch Zahlung von "lediglich" der Hälfte des fälligen Betrages wurde ja aktzeptiert, dass RA nichts mehr macht.


Selber handeln?

Modifizierte Erklärung abgeben und auf Verjährung hoffen?


Bin momentan etwas verwirrt. Durch die schlechte Erfahrung mit dem Anwalt habe ich inzwischen wohl Geld verbrannt, da die Sache immer noch nicht erledigt ist.
Jemand eine Idee?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#420 Beitrag von Steffen » Freitag 15. März 2013, 00:08

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Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:


Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!

Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).


Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
  • keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
    Ausnahmen
    a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
    b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link)
  • Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
    a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
    b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
    ein!
  • Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
  • Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
    a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
    Ursachen bzw. Quellen)!
    b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
    c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
    d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
    e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
    - innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
    des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
    befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
    - Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
    um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
    verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
    mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Mehr ist es nicht!

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