Abmahnungen von Kornmeier & Partner

Antworten
Nachricht
Autor
Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#41 Beitrag von Steffen » Montag 24. Januar 2011, 12:33

einfach - auf den namen des künstlers und dem titelnamen des songs - belassen.

vg steffen

Primaballerina
Beiträge: 4
Registriert: Montag 24. Januar 2011, 11:28

Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#42 Beitrag von Primaballerina » Montag 24. Januar 2011, 13:02

Also ohne Orignal oder Extended? Ich dachte das wäre wichtig.

Soll ich denn die mod. UE erweitern, für den Fall der Fälle? Was meinst Du? Sorry das ich so viele Fragen stelle. Habe aber irgendwie jetzt Angst das noch mehr kommt. Es war ja nicht nur das eine Lied.

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#43 Beitrag von Steffen » Montag 24. Januar 2011, 13:46

Also ohne Orignal oder Extended? Ich dachte das wäre wichtig.
Nur: Tonaufnahme/Musikwerk "Name des Titels" des "Names des Künstlers/der Künstler".
Soll ich denn die mod. UE erweitern, für den Fall der Fälle? Was meinst Du? Sorry
das ich so viele Fragen stelle. Habe aber irgendwie jetzt Angst das noch mehr kommt.
Es war ja nicht nur das eine Lied.
Dieses hängt ab, von Deiner Analyse unserer Abgemahnten-Datenbank: Wer mahnt was ab?
Befinden sich hier noch Titel, die Dir eventuell bekannt vorkommen und vielleicht auf der Platte
sich befinden, kann man natürlich erweitern. Das hat den Vorteil, man wird zwar immer noch abgemahnt,
aber die anwaltlichen Gebühren dürfen dann nicht eingefordert werden. Schadensersatz ja, der ist
aber separat sehr schwierig einzufordern.

Bitte bedenken, es gibt keine nervende Fragen, sondern nur genervte Antworten! :lol:

VG Steffen

Primaballerina
Beiträge: 4
Registriert: Montag 24. Januar 2011, 11:28

Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#44 Beitrag von Primaballerina » Montag 24. Januar 2011, 13:51

Ja, von Kornmeiers Liste sind noch 4 weitere runtergeladen worden. Jedoch ist noch ein anderer Rechteinhaber dabei.

Heißt das das ich für jedes Lied von jedem Rechteinhaber eine mod. UE unterschreiben muß? Passiert das häufig das ein Anwalt mehrere Abmahnungen verschickt?

Mein Kopf raucht schon.

Was passiert denn wenn ich es bei dieser einen Unterlassungserklärung lasse und die mir dann noch eine von z. B. "Yolanda be cool" schicken? Reicht es wenn ich dann im nachhinein dafür auch die mod. UE schicke?

Ich habe das Programm schon seit 2 Wochen nicht mehr auf dem Rechner. Ich will damit nichts mehr zu tun haben. Die Einsicht kommt spät, aber besser spät als nie.

Trotzdem wer weiß was jetzt noch alles kommt. Ich habe schon richtig bammel.

Wenn z. B. jetzt von jedem Lied eine Abmahnung kommt, und dann?

Primaballerina
Beiträge: 4
Registriert: Montag 24. Januar 2011, 11:28

Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#45 Beitrag von Primaballerina » Montag 24. Januar 2011, 14:41

Heißt das in meinem Fall ich kann jetzt dem RA eine mod. UE mit den aufgezählten Lieder schicken

wie z. B.

die geschützten Tonaufnahme / Musikwerk

1. XX, der Künstlergruppe XX
2. XX
3. XX

Noch irgendwas reinschreiben von wegen vorbeugend oder so?

Ich habe von Kornmeier Lieder von 2 Rechteinhaber. Dann muß ich 2 Unterlassungserklärungen an Kornmeier mit den verschiedenen Rechteinhaber verschicken?

Sehe ich das richtig?


Ich hatte es vorher so geschrieben:


:Y :,.-:

Keine Teile der eigenen mod. UE posten.
Keine Entschuldigung.
Einfach an die Boardregeln halten.

Danke - Steffen (Site-Admin)

isiraider
Beiträge: 14
Registriert: Montag 24. Januar 2011, 18:26

Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#46 Beitrag von isiraider » Montag 24. Januar 2011, 18:38

Hallo allerseits,

ich bin neu hier und habe vor meiner Anmeldung sowohl hier als auch in anderen Foren usw. viel über das Thema gelesen.
Mich bzw. die Inhaberin meines Anschlusses, meine Mutter, im folgenden "Uns" genannt hat es erwischt. Am Samstag kam von der Korni Truppe eine Abmahnung bezüglich des Stückes namens "Yolanda Be Cool & DCUP - We no speak americano", welches von unserem Anschluss über eine Tauschbörse bereitgestellt worden sein soll...

In dem Schreiben waren wie wohl üblich Datum, Uhrzeit, Dateiname, IP-Adresse etc. aufgeführt. Daraufhin habe ich direkt meinen Provider angerufen, um zu checken, ob unser Anschluss zur besagten Zeit mit der genannten IP-Adresse online war. Daraufhin haben mir in zwei unabhängigen Gesprächen zwei verschieden Serviceberater bestätigt, dass ich den kompletten besagten Tag nicht online war. Nun habe ich meinen Provider schriftlich aufgefordert, mir disen Fakt zu bestätigen.

Wie kann das eigentlich sein, dass dann so eine Beschuldigung aufkommt??? Die Forderung ist wie bei jedem anderen auch eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und 450,-€ zu berappeln. Die haben doch einen Hirnschaden.

Bitte um Stellungnahme vor Allem in Bezug zur Aussage meines Providers.

Danke und schönen Gruß

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#47 Beitrag von Steffen » Montag 24. Januar 2011, 19:58

Hier meine Stellungnahme!

Wenn ich es richtig verstehe, obwohl der Provider die Daten, frühsten nach 7 Tagen, spätestens nach vorliegendem Richterbeschluss
löscht, können 2 Serviceberater Deines Providers fernmündlich bestätigen, dass - wir einigen uns auf Ihr -, Ihr am Log-Tag nicht
Online gewesen seit. Wenn Du es nun schriftlich hättest, wäre es perfekt. Es tut mir Leid, aber ich persönlich höre diesbezüglich
schon lange nicht mehr darauf, was Serviceberater am Telefon erzählen, solange ich es nicht schriftlich vorliegen habe.

Ob der Abmahner einen Hirnschaden hat, tut mir Leid, entzieht sich meiner Kenntnis. Fakt ist, dass ein vermeintlicher Rechtsverstoß
vom Anschluss aus geahndet wird. Der Gesetzgeber ist hier eindeutig:

§ 97a Abmahnung - UrhG
[…](1) Der Verletzte (Rechteinhaber) soll den Verletzer (Anschlussinhaber) vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unter-
lassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlas-
sungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.[…]

Wenn man jetzt - ohne - Anwalt reagiert und das Schreiben Deines Providers - nicht - vorliegen hat, sollte man zumindest erst einmal
eine mod. UE abgeben - die kein Schuldeingeständnis darstellt - und dann auf das Provider-Schreiben warten, was wahrscheinlich nie
kommen wird. Da die Berechtigung der Abmahnung, sich erst vor Gericht herausstellt, kann man dann, dem Kläger das Schreiben (sollte
es doch noch eintrudeln) unter die Nase halten und wäre aus dem Schneider. Eher aber nicht.

VG Steffen

isiraider
Beiträge: 14
Registriert: Montag 24. Januar 2011, 18:26

Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#48 Beitrag von isiraider » Montag 24. Januar 2011, 22:21

Hallo Steffen,

danke zunächst für Deine Stellungnahme!

Wenn ich nun also selbst ohne Anwalt eine modifizierte UE erstelle und verschicke, mit welchen Konsequenzen kann ich rechnen und wie wahrscheinlich sind diese?
Also wird der Abmahner mir dann mit großer Sicherheit ein zweites Schreiben schicken mit noch höheren Forderungen? Und wie reagiere ich dann? Habe jetzt so viel auch heute wieder gelesen, so dass ich jetzt noch verunsicherter bin...

;hp

isiraider
Beiträge: 14
Registriert: Montag 24. Januar 2011, 18:26

Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#49 Beitrag von isiraider » Montag 24. Januar 2011, 23:04

@Grazer57

Danke auch Dir für die schnelle Antwort!
Gibt es in diesem Forum auch Erfahrungen mit der Anwaltskanzlei Kornmeier und Partner, wie diese auf solche modifizierten UEs reagieren?

isiraider
Beiträge: 14
Registriert: Montag 24. Januar 2011, 18:26

Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#50 Beitrag von isiraider » Montag 24. Januar 2011, 23:18

@Grazer57

Ja ich weiss, dass es kein Schuldeingeständnis ist, sondern nur eine Erklärung, dass man es unterlässt in der Zukunft die vorgeworfene Tat zu begehen.
Aber gerade deswegen ist es doch gut, wenn diese angenommen wird. Dann ist die Sache doch gegessen oder nicht? Oder warum ist es Dir egal bzw. sogar lieber, wenn diese abgelehnt wird? Verstehe das irgendwie nicht...

maddin
Beiträge: 150
Registriert: Donnerstag 9. Dezember 2010, 17:32

Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#51 Beitrag von maddin » Dienstag 25. Januar 2011, 15:42

Meine modUE wurde angenommen (zumindest gehe ich davon aus, weil mit keinem Wort erwähnt) und es kam ein zweites Schreiben von denen, mit neuer Frist zur Zahlung.
Das war letztes Jahr, irgendwann im Dez....

isiraider
Beiträge: 14
Registriert: Montag 24. Januar 2011, 18:26

Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#52 Beitrag von isiraider » Dienstag 25. Januar 2011, 18:31

@maddin

Okay und was heisst das nun? Was bedeutet das zweite Schreiben eigentlich? Abgemahnt wurde man ja schon...
Und ihr schreibt, dass man das zweite Schreiben ignorieren darf und soll... Und was ist, wenn ich dann doch gerichtlich belangt werde? Einen Rechtsstreit möchte ich möglichst vermeiden.

maddin
Beiträge: 150
Registriert: Donnerstag 9. Dezember 2010, 17:32

Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#53 Beitrag von maddin » Dienstag 25. Januar 2011, 23:56

Das zweite Schreiben heisst, ich (der Abmahnanwalt) verleihe meiner Forderung Nachdruck, sei es gerechtfertigt oder nicht.
Wenn man den Postings in den vielen Threads hier Glauben schenkt, dann kommt nach dem zweiten Schreiben nichts mehr. Eine Garantie gibt es dafür aber nicht.
Der nächste Schritt wäre der Mahnbescheid, die sind aber anscheinend dünn gesät.

Ich würd sagen, lies Dir jeden Thread in diesem Forum durch und bilde Dir selbst ein Urteil, bei schwerwiegenden Fragen haste hier genug Profis am Start.

isiraider
Beiträge: 14
Registriert: Montag 24. Januar 2011, 18:26

Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#54 Beitrag von isiraider » Donnerstag 27. Januar 2011, 00:21

@Mitleser

Du bist lustig... Schließlich hast DU ja keinen Brief. Da kann man dann auch so befreit reden. Den Brief hat meine Mutter erhalten, die bereits Rentnerin ist.
Erklär ihr mal dass sie eine Strafanzeige erstatten soll. Ich will aus dieser Misere möglichst ohne Besuch beim Anwalt wieder raus...
Bislang weiss ich nur, dass ich diese blöde, aber wohl hilfreiche mod UE abschicken soll. Es ist alles einfach lästig und man weiss nicht, was letztenendes passiert.

maddin
Beiträge: 150
Registriert: Donnerstag 9. Dezember 2010, 17:32

Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#55 Beitrag von maddin » Donnerstag 27. Januar 2011, 22:12

Nun ja, in meinem Fall geht´s um ein PC Spiel, da isses nich so verworren. Chartcontainer sind aber sicher ne schwierigere Geschichte.

Duncan
Beiträge: 2
Registriert: Donnerstag 27. Januar 2011, 22:23

Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#56 Beitrag von Duncan » Donnerstag 27. Januar 2011, 23:05

Hallo zusammen,

jetzt hat es mich erwischt!

Für die File "Duck Sauce - Barbara Streisand (Radio Edit)" soll ich bis zum 450 € zahlen...für die GSDR GmbH
Bin mir noch nicht genau sicher wie ich vorgehen soll! Das einzige was sicher ist..ich werde die mUE absenden!
Desweiteren schwebe ich zw. aussitzen oder nen vergleich anbieten!Es ist ja nicht so das ich nicht unschuldig bin! will die natürlich nicht eingestehen denen gegenüber.Und 450€ finde ich unverschämt!!

Habe ich es richtig verstanden das wenn man die beigefügte UE schickt..das wie ein "Schuldeingeständniss" ist....und die mUE nicht??
Sehen die eine mUE i.V. mit dem anbieten eines Vergleichs auch als schuldeingeständniss?
Wie sind eure erfahrungen...viele,viele fragen..ich weiss! :roll:
Hab die letzten 3 stunden zuviel input hier
bekommen..bin verwirrt!! :D
Was würdet ihr mir raten?
Vielen Danke schon mal im vorraus für eure antworten!

Lg

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#57 Beitrag von Steffen » Freitag 28. Januar 2011, 00:57

[quoteemDuncon]Für die File "Duck Sauce - Barbara Streisand (Radio Edit)" soll ich 450 € zahlen für die GSDR GmbH

Bin mir noch nicht genau sicher, wie ich vorgehen soll. Das Einzige, was sicher ist, ich werde die
mod. UE absenden. Des Weiteren schwebe ich zw. Aussitzen oder einen Vergleich anbieten. Es ist ja
nicht so, das ich nicht unschuldig bin. Ich will die natürlich nicht eingestehen denen gegenüber.
Und 450€ finde ich unverschämt!

Habe ich es richtig verstanden, das wenn man die beigefügte UE schickt, das wie ein "Schuldeingeständnis"
ist und die mod. UE nicht?
Sehen die, eine mod. UE i.V.m. dem Anbieten eines Vergleichs auch als Schuldeingeständnis?
Wie sind eure Erfahrungen? Viele,viele Fragen, ich weiß![/quoteem]
Hab die letzten 3 Stunden zu viel Input hier bekommen. Ich bin verwirrt!
Zuerst einmal, ich bin 4 Jahre hier und manche behaupten, ich wäre mehr als verwirrt.
Aber, es sollte reichen, um auf unsere Vorgehensweisen hinzuweisen: mal anklicken!

Kernaussagen, ich habe gegen bestehendes Recht verstoßen, finde es aber blöd, besonders die Unverschämtheit
dafür Geld zu fordern, möchte ich lieber nicht kommentieren. Halte Dich einfach an die empfohlenen Vorgehensweisen.

Die originale UVE, die als Entwurf eines Unterlassungsvertrages beigefügt ist, stellt immer ein Schuldeingeständnis
sowie Zahlungsverpflichtung dar. Unsere mod. UE dagegen ist kein Schuldeingeständnis, da man sich auf eine zukünftige
Handlung bezieht. Wenn ich, wie in den meisten originalen UVE’s, mich auf eine Zahlung (SE, Pauschal) verpflichte,
bezieht sich dieses auf eine konkrete vergangene Handlung.

Wer sich vergleichen will (was erst einmal kein Schuldeingeständnis darstellt), bitte schön, aber unsere Vorgehensweisen
sehen keinen Vergleich vor.
Außerdem, ist der Titel aus einem Sampler oder Chartcontainer, bekommst Du höchstwahrscheinlich noch weitere Abmahnungen.
Dann wird es teuer, wenn man sich jedes mal vergleicht bzw. zahlt.

VG Steffen

Duncan
Beiträge: 2
Registriert: Donnerstag 27. Januar 2011, 22:23

Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#58 Beitrag von Duncan » Freitag 28. Januar 2011, 13:50

Außerdem, ist der Titel aus einem Sampler oder Chartcontainer, bekommst Du höchstwahrscheinlich noch weitere Abmahnungen.
Der Titel is definitiv nicht aus einem Sampler oder Chartcontainer. Da bin ich mir 100% sicher.

Ich fasse mal kurz zusammen:
1.Ein Rechtsanwalt macht erst auch nicht mehr als ein mod UE + evtl Vergleichsangebot zu stellen. Korrekt?
2.Wenn es dann nachher hart auf hart kommt und der streitwert sich massivst erhöht hat kann man immer noch einen rechtsanwalt konsultieren. Korrekt?

Lg Magnus

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#59 Beitrag von Steffen » Freitag 28. Januar 2011, 15:03

[quoteemDuncan]Ich fasse mal kurz zusammen:
1.Ein Rechtsanwalt macht erst auch nicht mehr als ein mod. UE + evtl. Vergleichsangebot zu stellen.
Korrekt?
2.Wenn es dann nachher hart auf hart kommt und der Streitwert sich massivst erhöht hat kann man immer
noch einen Rechtsanwalt konsultieren. Korrekt?[/quoteem]

Ich fasse einmal nach:

Wird jemand abgemahnt wegen einem Urheberechtsverstoß hinsichtlich eines P2P-Netzwerkes, sieht ja
jeder der sich informiert, o.k. der Rechteinhaber oder -verwerter ist zwar - dem Gesetz nach- im Recht,
aber man könnte es auch anders regeln, wenn man nur wollte. Es weht immer ein verwesender Geruch von
“Turn Piracy into Profit“.

Natürlich will keiner sehr gern vor Gericht, aber man kann sich gegen dieses Geschäftsmodell wehren.

1. Mod. UE
Für denjenigen, der ohne AW reagiert Pflicht. Denn ein Risiko eine EV zu erhalten bei Nichtabgabe ist
hier einfach zu groß.
Der Gesetzgeber ist auch hier eindeutig:
Bild

2. nicht zahlen
Beim Verhältnis von Abmahnungen zu den tatsächlichen Klagen, ist einerseits nicht zahlen eine Form von
sich wehren, anderseits ein vertretbares Risiko. Es sollte sich aber jeder im Klaren sein, auch mit
Abgabe der mod. UE - kann - ich auf die Forderungen der Abmahnung verklagt werden.

3. Akteneinsicht in die Beschlussakte
Es zeigt sich, das die Empfehlung sich bewährt, um eben Fehler aufzudecken und Beschwerdeverfahren zu
ermöglichen.

Dabei gilt (bis jetzt):
  • LG Köln - ohne Anwalt
  • LG Bielefeld - mit Anwalt.


Das Thema Anwälte
Ein Anwalt ist für die gerichtliche Vertretung unerlässlich. Deshalb sollte man einen AW unbedingt, mit
Erhalt einer möglichen Klageschrift, beauftragen. Ansonsten kann man es erst einmal allein Händeln.
Für mich persönlich macht es absolut keinen Sinn, für die Abgabe einer strafbewehrten UVE und der
Entscheidung nicht zu bezahlen einen AW zu beauftragen für ca. EUR 500,00.



Das Thema Klagen
Es gehört zum allgemeinen Lebensrisiko, dass wenn man nur eine mod. UE abgibt und nicht zahlt, das man
verklagt werden kann, auf die Forderungen der Abmahnung.

Risiko: Vergleichbar mit einem Blechschaden (Kotflügel) im Winter; um die EUR 1.000,-

Wir hatten 2010:
  • 575.800 Abmahnungen
  • ca. 150 Klagen = 0,03%
Natürlich gibt es jetzt supi schlaue Leute, die wahrscheinlich aus Angst es kommt niemand mehr zu ihnen,
diese Zahlen anzweifeln. Aber die Klagewahrscheinlichkeit bis dato ist seitens der Abmahner einfach zu
gering.

Dann gibt es immer die Möglichkeit sofort anzuerkennen, sich vor der Hauptverhandlung zu vergleichen oder
gar zu gewinnen.


Deshalb sollte man sich bei vorliegendem Status quo (Abmahnung und Reaktion darauf), nicht verrückt machen
lassen. Sicherlich kann man zahlen oder sich vergleichen mit der Gegenseite nach der Abmahnung. Spätestens
nach der Zweiten wird man dann ruhiger.

VG Steffen


Bild

auxilium
Beiträge: 1
Registriert: Samstag 12. Februar 2011, 10:54

Re: Abmahnungen von Kornmeier & Partner

#60 Beitrag von auxilium » Samstag 12. Februar 2011, 11:10

Guten Morgen,

Ich habe da auch mal eine kurze Frage, speziell zu möglichen anfallenden Kosten.

Ein Familienmitglied wurde ebenfalls von der Kanzlei angeschrieben, allerdings absolut unberechtigterweise(ist aber halt anschlussinhaber)
Leider haben wir das Forum spät gesehen und er ist direkt zu einem Anwalt gegangen.

Hat dem Anwalt dann den Fall geschildert und ihn beauftragt, etwas zu unternehmen.

Hat er auch getan, worauf sich Kornmeier et co. nicht mehr gemeldet haben.
Allerdings kam jetzt der Hammer, dass der Anwalt für seine Arbeit einen Betrag von über 800 € fordert, die sich aus dem Streitwert von 450 € und dem Bestreiten der Unterlassungserklärung (wurde mit 10.000) gebildet hat.

Welche Möglichkeiten gibt es nun?
Hätte dann ja auch direkt den von Kornmeier verlangten Betrag unberechtigterweise bezahlen können, hätte der Anwalt auf solche Honorarforderungen nicht hinweisen müssen?

Antworten