Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
[quoteemzauberlehrer]Bemüh doch bitte mal die Suche und lies nach, was bei Beschuldigung der eigenen Kinder passieren kann.[/quoteem]
Ehe Ihr jetzt alle noch gänzlich in Mitleid zerfließt. Ich habe definitiv keines mit jemand, der in Betracht zieht (auch wenn vlt. theoretisch), für seinen eigenen verbockten Mist das 4-jährige Kind seiner Freundin (die auch eigentlich abgemahnt wurde) für Pornodownloads vor's Loch zu schieben.
Ehe hier herumzueiern, würde ich die Freundin schnappen und auf eigene Kosten einen Anwalt beauftragen. Ich habe auch keine Lust, diese Jammerei mit anzuhören. Übernehme endlich Verantwortung!
Ich habe den Betreffenden gesperrt.
VG Steffen
Ehe Ihr jetzt alle noch gänzlich in Mitleid zerfließt. Ich habe definitiv keines mit jemand, der in Betracht zieht (auch wenn vlt. theoretisch), für seinen eigenen verbockten Mist das 4-jährige Kind seiner Freundin (die auch eigentlich abgemahnt wurde) für Pornodownloads vor's Loch zu schieben.
Ehe hier herumzueiern, würde ich die Freundin schnappen und auf eigene Kosten einen Anwalt beauftragen. Ich habe auch keine Lust, diese Jammerei mit anzuhören. Übernehme endlich Verantwortung!
Ich habe den Betreffenden gesperrt.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Hallo zusammen,
netter Beitrag zu FAREDS und Malibu Media LLC:
Quelle: http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesha" onclick="window.open(this.href); return false; ... hen-41404/
Gilt sicher nicht für alle Abmahnungen von FAREDS und ist sicherlich kein Freifahrtsschein, aber doch etwas.
Chaime
netter Beitrag zu FAREDS und Malibu Media LLC:
Quelle: http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesha" onclick="window.open(this.href); return false; ... hen-41404/
Diese Website beruft sich bereits darauf: ******************* Sry, bitte auf die Verlinkung verzichten! Danke...
Nach einer Beschwerde zweier Beteiligter aus dem Verfahren stellte das Gericht jedoch nun fest, dass die Malibu Media nicht ausreichend dargelegt habe, überhaupt berechtigt zu sein die angeblich bestehenden Rechte an dem Film geltend zu machen. Außerdem seien die angebotenen Pornofilme weder als Filmwerke noch als Laufbilder im Sinne des Urheberrechts schützenswert.
...
Gilt sicher nicht für alle Abmahnungen von FAREDS und ist sicherlich kein Freifahrtsschein, aber doch etwas.
Chaime
-
- Beiträge: 8
- Registriert: Freitag 30. August 2013, 21:42
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
tja, und trotzdem mahnt fareds höchstwahrscheinlich ungestarft und unberechtigt weiter für malibu media ab. die hätten niemals die adressdaten bekommen dürfen und das muntere treiben hätte schon längst unterbunden werden müssen. es stinkt zum himmel. glaube aber kaum, dass fareds tatsächlich klagt, denn wenn sie scheitern, was nach dem münchener urteil ziemlich sicher ist, dürfte das perfide konstrukt zusammenbrechen. nur wie viele leute zahlen sofort oder streben nach einiger zeit einen vergleich an? es scheint sich wohl zu lohnen...
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
[quoteemrico]CHAIME::"WUSSTE GAR NICHT DAS JETZT HIER SCHON DIE RECHTS ANWÄLTE AUCH HIER WERBUNG GEGEN ABMAHNUNG MACHEN".
abmahnhelfer. de SIND DIE SCHLIMMSTEN::: KOSTENLOS ANRUFEN ABER WOLLEN DANN ABER GLEICH GELD HABEN---LASST BLOß DIE FINGER VON DEN-::-:
WAS STEFFEN EUCH HIER SAGT IST SCHON RICHTIG:::[/quoteem]
Hallo @rico,
was hast Du denn erwartet? Anwalt = Dienstleistung! Bei Anruf ist halt sofort zu klären, ob es unter einer Erstberatung fällt. Man kann auch nicht zum Bäcker gehen in ein Brötchen beißen und dann sagen, nehme ich nicht, Geld bekommst Du aber keines, ich habe es ja nicht gekauft.
[...] Soweit es nur bei einem ersten Gespräch mit dem Rechtsanwalt bleibt, egal wie lange dieses Gespräch dauert, darf der Rechtsanwalt gegenüber sog. Verbrauchern maximal 190,00 € (zzgl. MWSt) in Rechnung stellen, § 34 Abs. 1, S. 3, 2. Halbsatz RVG. [...]
Es gibt viele RAe, die ein erstes kurzes Gespräch ohne Rechnung führen, andere stellen eine. Wenn ca. 30 Abgemahnte am Tag anrufen und alles kostenlos wissen wollen, dann vertrödelt der Anwalt einerseits seine Zeit, anderseits verdient er in dieser Zeit nichts.
Ihr müsst einmal davon abgehen, das ein Anwalt jemanden kostenlos beraten muss am Telefon, wenn dieser ihn dann nicht einmal beauftragt.
Anwalt = kostet Geld!
VG Steffen
abmahnhelfer. de SIND DIE SCHLIMMSTEN::: KOSTENLOS ANRUFEN ABER WOLLEN DANN ABER GLEICH GELD HABEN---LASST BLOß DIE FINGER VON DEN-::-:
WAS STEFFEN EUCH HIER SAGT IST SCHON RICHTIG:::[/quoteem]
Hallo @rico,
was hast Du denn erwartet? Anwalt = Dienstleistung! Bei Anruf ist halt sofort zu klären, ob es unter einer Erstberatung fällt. Man kann auch nicht zum Bäcker gehen in ein Brötchen beißen und dann sagen, nehme ich nicht, Geld bekommst Du aber keines, ich habe es ja nicht gekauft.
[...] Soweit es nur bei einem ersten Gespräch mit dem Rechtsanwalt bleibt, egal wie lange dieses Gespräch dauert, darf der Rechtsanwalt gegenüber sog. Verbrauchern maximal 190,00 € (zzgl. MWSt) in Rechnung stellen, § 34 Abs. 1, S. 3, 2. Halbsatz RVG. [...]
Es gibt viele RAe, die ein erstes kurzes Gespräch ohne Rechnung führen, andere stellen eine. Wenn ca. 30 Abgemahnte am Tag anrufen und alles kostenlos wissen wollen, dann vertrödelt der Anwalt einerseits seine Zeit, anderseits verdient er in dieser Zeit nichts.
Ihr müsst einmal davon abgehen, das ein Anwalt jemanden kostenlos beraten muss am Telefon, wenn dieser ihn dann nicht einmal beauftragt.
Anwalt = kostet Geld!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Sorry, lass die Verlinkung dann ab sofort weg ...
Chaime
Chaime
Steffen hat geschrieben: ...
VG Steffen
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Kein Problem, kein Drama.
VG Steffen
.
.
VG Steffen
.
.
Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
Ausführlich hier!
.
.
.
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
- keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
Ausnahmen
a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link) - Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
b) Verfügung eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
ein! - Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
- Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
Ursachen bzw. Quellen)!
b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
- innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
- Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Ausführlich hier!
.
.
.
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Hallo
wir haben jetzt ein brief vom amtsgericht bekommen was sollen wir machen?
die fordern über 800 euro wiederspruch dann kommen noch mehr kosten auf mich zu.
so zum fall wir haben auch im jahr 2010 post bekommen vom...
es ging um ein lied was wir runtergeladen haben bzw sampler.
Wir sind damit zum anwalt gegangen und er machte uns eine modu fertig
wir sollten 100 euro überwiesen laut dem paragraf.
wir haben alles so gemacht wie besprochen und jetzt nach fast 3 jahren bekammen wir wieder post diesmal aber vom amtsgericht
meine frage was sollen wir jetzt machen????
wir haben jetzt ein brief vom amtsgericht bekommen was sollen wir machen?
die fordern über 800 euro wiederspruch dann kommen noch mehr kosten auf mich zu.
so zum fall wir haben auch im jahr 2010 post bekommen vom...
es ging um ein lied was wir runtergeladen haben bzw sampler.
Wir sind damit zum anwalt gegangen und er machte uns eine modu fertig
wir sollten 100 euro überwiesen laut dem paragraf.
wir haben alles so gemacht wie besprochen und jetzt nach fast 3 jahren bekammen wir wieder post diesmal aber vom amtsgericht
meine frage was sollen wir jetzt machen????
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Du wendest dich sofort an den Anwalt Deines Vertrauens, beauftragst ihn mit deiner aktiven Verteidigung und rupfst denen das Gesäß wie eine Schranktür auf.
empfohene Liste von Anwälten
Eigentlich muss Du damit zu dem Anwalt hingehen, der dich so grandios für Geld beraten und für dich tätig geworden ist. Die Zahlung -kann- als Teilschuldeingeständnis (Zeugnis gegen sich selbst) gewertet werden. Ich bin mir auch sicher, das zwischen Abgabe der mod. UE + freiwilligen 100-€-Überweisung noch weitere Folgeschreiben kamen, auf die niemand reagierte. Oder?
Hier muss einfach mit einem qualifizierten Anwalt abgeklärt werden, ob man eine Chance hat - bei Sichtung aller Schriftsätze - vor Gericht, oder es besser wäre sich zu vergleichen. Hier wurde einfach von Anfang an gemurkst.
VG Steffen
empfohene Liste von Anwälten
Eigentlich muss Du damit zu dem Anwalt hingehen, der dich so grandios für Geld beraten und für dich tätig geworden ist. Die Zahlung -kann- als Teilschuldeingeständnis (Zeugnis gegen sich selbst) gewertet werden. Ich bin mir auch sicher, das zwischen Abgabe der mod. UE + freiwilligen 100-€-Überweisung noch weitere Folgeschreiben kamen, auf die niemand reagierte. Oder?
Hier muss einfach mit einem qualifizierten Anwalt abgeklärt werden, ob man eine Chance hat - bei Sichtung aller Schriftsätze - vor Gericht, oder es besser wäre sich zu vergleichen. Hier wurde einfach von Anfang an gemurkst.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
wir haben leider nichts von dennen gehört 2010 ein brief und jetzt vom amtsgericht das war es
geht sowas eigentlich?
geht sowas eigentlich?
-
- Beiträge: 752
- Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
du hast 100 Euro bezahlt. Damit hast du den Vergleich anerkannt. Da wurden wohl 2010 einige von Anwälten falsch beraten. Denke die wollen nun den Rest und da wird es schwierig werden den Kopf wieder aus der Schlinge zu ziehen.
VG
VG
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
ich schlage dennen einfach ein vergleichsangebot vor oder geht sowas nicht mehr?
-
- Beiträge: 752
- Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Ich habe obiges bei einem Anwalt gefunden. Denke die lassen sich auf keinen Vergleich mehr ein. Versuchen kannst du es natürlich und solltest auch.Teilzahlung als Schuldeingeständnis (vgl. BGH)
Jede Zahlung an die Abmahnkanzlei, egal ob EUR 100,00 oder mehr, ist ein Schuldeingeständnis, und zwar selbst dann, wenn die Zahlung ohne rechtliche Verpflichtung hierzu oder unter Vorbehalt geleistet wird. Bezahlt man der Abmahnkanzlei einen Teilbetrag, ohne vorher einen entsprechenden Vergleich inklusive Verzicht auf die Restforderung abgeschlossen zu haben, kann man sich später vor Gericht nicht mehr verteidigen bzw. muss man beweisen, dass die Schadensersatzansprüche nicht bestehen. Die Gerichte werten nämlich jede Zahlung als Schuldanerkenntnis, so der BGH, Urteil vom 01.12.2005, Az. I ZR 284/02:
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
aber wenn soll ich anschreiben?
amtsgericht oder fareds rechtsanwälte?
amtsgericht oder fareds rechtsanwälte?
-
- Beiträge: 752
- Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
den Vergleich musst du mit Fareds schließen. also die ? Hast du einen Mahnbescheid oder Klage erhalten ? Wenn du einen MB erhalten hast musst du dem auf jeden Fall in der Frist widersprechen, sonst droht Vollstreckungsbescheid..Wenn es sich um eine Klage handelt sofort zum Anwalt, sonst droht evntl. ein Säumnisurteil.
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
das ist ein mahnbescheid ja wenn ich wiederspreche kommen noch mehr kosten auf mich zu
das läuft ja alles über mein vater er kann das so oder so nicht begleichen da er frührenter ist und nur um die 500 euro erhält.
das läuft ja alles über mein vater er kann das so oder so nicht begleichen da er frührenter ist und nur um die 500 euro erhält.
-
- Beiträge: 752
- Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
und wenn du nicht widerspricht und die den Mahnbescheid nicht selbst zurücknehmen haben die einen vollstreckbaren Titel. Du hattest ja damals einen Anwalt. Der sollte eigentlich noch verpflichtet sein für dich zu arbeiten. Hast ja schließlich für ihn bezahlt. Setze dich doch mit dem nochmal in Verbindung.
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
das läuft ja alles über mein vater er kann das so oder so nicht begleichen da er frührenter ist und nur um die 500 euro erhält.
-
- Beiträge: 752
- Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
wie gesagt, einfach laufen lassen kannst du das auch nicht. Ihr habt ja 2010 den Anwalt für die außergerichtliche Vertretung bezahlt. Also sollte er auch heute zumindest nochmals kostenlos beraten. Auch wenn es über deinen Vater läuft und er Frührentner ist kann im Falle einer Vollstreckung gepfändet werden. Denke nicht dass das in eurem Sinne ist.
Ansonsten wenn dein Vater nur 500 Euro erhält kann er sowieso zu eurem Amtsgericht gehen und einen Beratungshilfeschein beantragen und damit zum Anwalt gehen. Der kostet dann nur 10 Euro.
Das sollte halt möglichst schnell geschehen. Also am Montag und dann direkt zum Anwalt. Zum Widerspruch auf den Mahnbescheid habt ihr nur 14 Tage Zeit.
Ansonsten wenn dein Vater nur 500 Euro erhält kann er sowieso zu eurem Amtsgericht gehen und einen Beratungshilfeschein beantragen und damit zum Anwalt gehen. Der kostet dann nur 10 Euro.
Das sollte halt möglichst schnell geschehen. Also am Montag und dann direkt zum Anwalt. Zum Widerspruch auf den Mahnbescheid habt ihr nur 14 Tage Zeit.
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
dann müssen wir das wohl leider so machen und erstmal wiedersprechen bzw gucken was unser anwalt sagt
-
- Beiträge: 752
- Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
ja, das ist das Beste.