Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
moin,
ich konnte eben erfahren das nach information des AG Hannover die generische seite das mahnverfahren eingestellt hat. man würde jetzt die unterlagen der zuständigen richterin vorlegen und dann soll´s das endlich gewesen sein.
ich kanns gar nicht glauben... nach 6 jahren
gruß, rené
ich konnte eben erfahren das nach information des AG Hannover die generische seite das mahnverfahren eingestellt hat. man würde jetzt die unterlagen der zuständigen richterin vorlegen und dann soll´s das endlich gewesen sein.
ich kanns gar nicht glauben... nach 6 jahren
gruß, rené
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Das heißt aber, Du musst es nicht zahlen, oder?
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
nein, zahlen brauche ich nix. die nette dame sagte das durch das schreiben welches ihr heute vorliegt, dass die gegnerische seite das mahnverfahren eingestellt hat ich auch nichts zahlen muss.
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
o.k. danke für die rückinfo.
vg steffen
vg steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Glückwunsch elbingo
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Hallo,
habe gestern eine Abmahnung bekommen. Es geht um einen Songs aus eine Bravo Hit Sampler Doppel CD. Kosten belaufen sich auf 389,50 eur. Habe jetzt eine modUE geschrieben und bin mir unsicher ob ich überweise um einfach Ruhe zu haben oder ob ich es drauf anlege.
Meine eigentliche Frage ist aber, kommen da noch mehr Abmahnungen? Kann man rausfinden ob mehrere "Künstler" von Fareds vertreten werden und was kan man dagegen tun?
Hat da jemand Erfahrung? Im Netz liest man verschiedene Meinungen zu den vorab UE die man wohl machen kann.
habe gestern eine Abmahnung bekommen. Es geht um einen Songs aus eine Bravo Hit Sampler Doppel CD. Kosten belaufen sich auf 389,50 eur. Habe jetzt eine modUE geschrieben und bin mir unsicher ob ich überweise um einfach Ruhe zu haben oder ob ich es drauf anlege.
Meine eigentliche Frage ist aber, kommen da noch mehr Abmahnungen? Kann man rausfinden ob mehrere "Künstler" von Fareds vertreten werden und was kan man dagegen tun?
Hat da jemand Erfahrung? Im Netz liest man verschiedene Meinungen zu den vorab UE die man wohl machen kann.
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Zuerst einmal kannst Du dich hier vorab informieren.
Ob noch mehr Abmahnungen vom gleichen RI/Anwalt oder einem anderen kommen können, hängt davon ab wer die Rechte auf was hat + ob andere auch loggten und mittels Gestattungsantrag (§ 101 IX UrhG) und Providerauskunft den Klarnamen des dazugehörigen Anschlussinhabers erhielten. Kann, muss aber nicht sein bzw. weiß ich nicht.
Sinn macht es natürlich die Interpreten + Songs aus dem Sampler aufzuschreiben und die bestehende mod. UE zu erweitern, wenn der/die von FAREDS mit vertreten werden. Wie, steht in den Hinweisen zur mod. UE.
Ob es generell Sinn macht vorzubeugen? Die ganz große Bedeutung von vorbeugenden mod. UE's ist nicht mehr gegeben, da meist die AG (die evtl. wegfielen) sowieso nur den geringeren Anteil einer Abmahnung (nach inkrafttreten des GguGpr) ausmachen. Wer will kann - ist aber kein muss mehr.
Bei einer bestehenden Abmahnung eventuell erweitern, das macht schon mehr Sinn und solle man in Erwägung ziehen.
VG Steffen
Ob noch mehr Abmahnungen vom gleichen RI/Anwalt oder einem anderen kommen können, hängt davon ab wer die Rechte auf was hat + ob andere auch loggten und mittels Gestattungsantrag (§ 101 IX UrhG) und Providerauskunft den Klarnamen des dazugehörigen Anschlussinhabers erhielten. Kann, muss aber nicht sein bzw. weiß ich nicht.
Sinn macht es natürlich die Interpreten + Songs aus dem Sampler aufzuschreiben und die bestehende mod. UE zu erweitern, wenn der/die von FAREDS mit vertreten werden. Wie, steht in den Hinweisen zur mod. UE.
Ob es generell Sinn macht vorzubeugen? Die ganz große Bedeutung von vorbeugenden mod. UE's ist nicht mehr gegeben, da meist die AG (die evtl. wegfielen) sowieso nur den geringeren Anteil einer Abmahnung (nach inkrafttreten des GguGpr) ausmachen. Wer will kann - ist aber kein muss mehr.
Bei einer bestehenden Abmahnung eventuell erweitern, das macht schon mehr Sinn und solle man in Erwägung ziehen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Bei einer Abmahnung für den Titel einer Bravo Hits kannst du davon ausgehen, daß noch weitere Abmahnungen folgen werden.sbee hat geschrieben:Meine eigentliche Frage ist aber, kommen da noch mehr Abmahnungen?
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Hallo zusammen,
habe letzter woche eine abmahnung von Fareds bekommen!
wegen einen lied aus german top 100 am 14.08.15 über ytorrent runter geladen haben,
habe wie hier im forum beschrieben wird mit gehänderten ue.reagiert,aber nach eine woche keine antwort,
leider kam heute nochmal ei en abmahnung wegen einen anderes lied aus dem gleiche sampler,
ich werde langsam nervös,
wir waren gerade vom 14.8 bis 28.8 in Urlaub,
soll ich das spiel fortsetzen?oder einen anwalt einschalten,
und mei e grosse frage,wenn ich in urlaub war muss ich diese ue abgeben?
Lg
habe letzter woche eine abmahnung von Fareds bekommen!
wegen einen lied aus german top 100 am 14.08.15 über ytorrent runter geladen haben,
habe wie hier im forum beschrieben wird mit gehänderten ue.reagiert,aber nach eine woche keine antwort,
leider kam heute nochmal ei en abmahnung wegen einen anderes lied aus dem gleiche sampler,
ich werde langsam nervös,
wir waren gerade vom 14.8 bis 28.8 in Urlaub,
soll ich das spiel fortsetzen?oder einen anwalt einschalten,
und mei e grosse frage,wenn ich in urlaub war muss ich diese ue abgeben?
Lg
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Hallo @nerone,
wenn man wegen einem Archiv: "German Top 100" abgemahnt wird ist die Gefahr groß, dass hier weitere Abmahnungen vom gleichen Abmahner oder eines anderen drohen können.
Wer sich umfassend im Forum informiert, findet im Forum: "Diskussion" ganz oben:
Empfohlene Vorgehensweisen eines Abgemahnten
... dann unter
(...) 2. Abgabe einer mod. UE
(...) Link: Schlafende Hunde wecken!?(...)
Hier kann man sich vorab informieren. Wobei man sich entscheiden sollte, ob man es allein weiterhändelt oder einen Anwalt einschaltet. Diese Entscheidung kann ich dir aber nicht abnehmen.
VG Steffen
wenn man wegen einem Archiv: "German Top 100" abgemahnt wird ist die Gefahr groß, dass hier weitere Abmahnungen vom gleichen Abmahner oder eines anderen drohen können.
Wer sich umfassend im Forum informiert, findet im Forum: "Diskussion" ganz oben:
Empfohlene Vorgehensweisen eines Abgemahnten
... dann unter
(...) 2. Abgabe einer mod. UE
(...) Link: Schlafende Hunde wecken!?(...)
Hier kann man sich vorab informieren. Wobei man sich entscheiden sollte, ob man es allein weiterhändelt oder einen Anwalt einschaltet. Diese Entscheidung kann ich dir aber nicht abnehmen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Die Antworten auf Fragen der Verjährung hat mir das Landgericht Berlin mittels EV - Az. 103 O 60/13 untersagt.
Um mich an die Auflagen der Landesrichter zu halten und meinen Respekt zum Ausdruck zu bringen, werden
keine Fragen hinsichtlich einer Verjährung direkt oder indirekt beantwortet!
Bitte hier einlesen: Link
Steffen Heintsch - Site-Admin[/b]
Um mich an die Auflagen der Landesrichter zu halten und meinen Respekt zum Ausdruck zu bringen, werden
keine Fragen hinsichtlich einer Verjährung direkt oder indirekt beantwortet!
Bitte hier einlesen: Link
Steffen Heintsch - Site-Admin[/b]
AG Rostock, Az. 49 C 205/15
Werdermann | von Rüden:
Amtsgericht Rostock -
WVR-Law obsiegt gegen Jens Kindervater
16:00 Uhr
Rostock. Das Amtsgericht Rostock (AG Rostock, Urteil vom 18.03.2016, Az. 49 C 205/15) hat eine Klage gegen eine Mandantin der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Werdermann | von Rüden im vereinfachten Verfahren nach § 495a ZPO vollständig abgewiesen.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Werdermann | von Rüden Partnerschaft von Rechtsanwälten
Leipziger Platz 9 | 10117 Berlin
Telefon: 030 / 200 590 770 | Telefax: +49 (0)30 / 200 590 77 11
E-Mail: info@wvr-law.de | Internet: http://www.wvr-law.de
Bericht
Autor:
Rechtsanwalt Johannes von Rüden
Link: https://www.wvr-law.de/amtsgericht-rost ... ndervater/
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Der Anschlussinhaberin wurde vorgeworfen am 09.12.2012 über ihren Internetanschluss den Musiktitel "Heartbeat" des Künstlers "Jens Kindervater" über eine Tauschbörse heruntergeladen zu haben und damit anderen Teilnehmern der Tauschbörse zugänglich gemacht zu haben. Das Gericht hatte sowohl den Ehemann als auch die Kinder der Beklagten schriftlich nach § 377 Abs. 3 Satz 1 ZPO schriftlich angehört. Nach deren Anhörung stand zur Überzeugung des Gerichts fest, dass die beiden ebenso eigenständigen Zugang zu dem Internetanschluss hatten.
Amtsgericht Rostock: Familie steht unter dem besonderen Schutz des Staates
Die Anschlussinhaberin war auch ihrer sekundären Darlegungslast nachgekommen, indem sie die beiden anderen Familienmitglieder zu dem Vorwurf befragt hatte und dieses Ergebnis dann auch mitgeteilt hatte. Das Gericht führt in diesem Zusammenhang aus, dass es vor dem Hintergrund des "besonderen Schutzes, den die Familie" genieße, nicht erwartet werden kann, dass [bkriminalistische Aufklärungsarbeit[/b] gegenüber Familienangehörigen geleistet wird. Zudem dürften an die Widerlegung der tatsächlichen Vermutung gegen den Anschlussinhaber "nicht zu hohe Anforderungen" gestellt werden, da es der "Lebenswirklichkeit entsprechen dürfte, dass alle Angehörigen eines Mehrpersonenhaushaltes gleichberechtigten Zugriff auf einen vorhandenen Internetanschluss haben."
Störerhaftung scheitert an Aufklärungspflicht
Auch haftete die Anschlussinhaberin nicht als so genannte Störerin, denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht gegenüber erwachsenen Familienmitgliedern keine anlasslose Aufklärungspflicht.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
AG Rostock, Urteil vom 18.03.2016, Az. 49 C 205/15
Amtsgericht Rostock -
WVR-Law obsiegt gegen Jens Kindervater
16:00 Uhr
Rostock. Das Amtsgericht Rostock (AG Rostock, Urteil vom 18.03.2016, Az. 49 C 205/15) hat eine Klage gegen eine Mandantin der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Werdermann | von Rüden im vereinfachten Verfahren nach § 495a ZPO vollständig abgewiesen.
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Werdermann | von Rüden Partnerschaft von Rechtsanwälten
Leipziger Platz 9 | 10117 Berlin
Telefon: 030 / 200 590 770 | Telefax: +49 (0)30 / 200 590 77 11
E-Mail: info@wvr-law.de | Internet: http://www.wvr-law.de
Bericht
Autor:
Rechtsanwalt Johannes von Rüden
Link: https://www.wvr-law.de/amtsgericht-rost ... ndervater/
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Der Anschlussinhaberin wurde vorgeworfen am 09.12.2012 über ihren Internetanschluss den Musiktitel "Heartbeat" des Künstlers "Jens Kindervater" über eine Tauschbörse heruntergeladen zu haben und damit anderen Teilnehmern der Tauschbörse zugänglich gemacht zu haben. Das Gericht hatte sowohl den Ehemann als auch die Kinder der Beklagten schriftlich nach § 377 Abs. 3 Satz 1 ZPO schriftlich angehört. Nach deren Anhörung stand zur Überzeugung des Gerichts fest, dass die beiden ebenso eigenständigen Zugang zu dem Internetanschluss hatten.
Amtsgericht Rostock: Familie steht unter dem besonderen Schutz des Staates
Die Anschlussinhaberin war auch ihrer sekundären Darlegungslast nachgekommen, indem sie die beiden anderen Familienmitglieder zu dem Vorwurf befragt hatte und dieses Ergebnis dann auch mitgeteilt hatte. Das Gericht führt in diesem Zusammenhang aus, dass es vor dem Hintergrund des "besonderen Schutzes, den die Familie" genieße, nicht erwartet werden kann, dass [bkriminalistische Aufklärungsarbeit[/b] gegenüber Familienangehörigen geleistet wird. Zudem dürften an die Widerlegung der tatsächlichen Vermutung gegen den Anschlussinhaber "nicht zu hohe Anforderungen" gestellt werden, da es der "Lebenswirklichkeit entsprechen dürfte, dass alle Angehörigen eines Mehrpersonenhaushaltes gleichberechtigten Zugriff auf einen vorhandenen Internetanschluss haben."
Störerhaftung scheitert an Aufklärungspflicht
Auch haftete die Anschlussinhaberin nicht als so genannte Störerin, denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht gegenüber erwachsenen Familienmitgliedern keine anlasslose Aufklärungspflicht.
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AG Rostock, Urteil vom 18.03.2016, Az. 49 C 205/15
Aktivlegitimation Malibu Media LLC
Rechtsanwalt Christian Kramarz:
Malibu Media LLC hat kein (deutsches) Urheberrecht!
09:45 Uhr
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Rechtsanwalt Christian Kramarz, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Master of Law (Medienrecht)
Bad Nauheimer Str. 4 |64289 Darmstadt
Tel.: 06151-73475176 | Fax: 06151-39217609
E-Mail: mail@rechtsanwalt-kramarz.de | Web: kanzlei-kramarz.de
Bericht
Quelle: kanzlei-kramarz.de
Link:
http://kanzlei-kramarz.de/abmahnwellen/ ... eberrecht/
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
In einer derzeit hier betreuten Klagesache wurde ein Mandant wegen der angeblichen Verbreitung eines pornografischen Films an dem die "Malibu Media LLC" die Urheberrechte halten soll durch die Kanzlei "FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH" abgemahnt.
Nach Jahren erhielt der Mandant einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen den Widerspruch eingelegt wurde. Die Anwälte der "FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH" begründeten den Anspruch namens ihres Mandanten "Malibu Media LLC". Nachdem die Anwälte der "FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH" die Klage zunächst beim unzuständigen Gericht eingereicht hatten wurde die Sache auf Rüge von Rechtsanwalt Kramarz an das zuständige Gericht verwiesen. In der Klageerwiderung erhob Rechtsanwalts Kramarz Einwendungen gegen die angeblichen Ansprüche der "Malibu Media LLC".
Nun kam es vor dem Amtsgericht Frankfurt zur mündlichen Verhandlung. In der Verhandlung erteilte die Richterin den Hinweis an die klagende "Malibu Media LLC", dass dieser nach Auffassung des Gerichts kein Anspruch zusteht, da sie nach deutschem Urheberrecht keine Rechte an dem Werk inne hat.
Hintergrund: Nach §§ 128 Abs. 2, 126 Abs. 2, 3 UrhG müssen Filme in Deutschland erschienen sein, damit sie den Schutz nach deutschem Urheberrecht genießen. Eine Ausnahme gibt es für Rechte bezüglich derer eine Staatsvertrag geschlossen worden ist, dies ist für die im Rechtsstreit geltend gemachten Rechte nicht der Fall.
Überraschend: Die "Malibu Media LLC" hatte im Rechtsstreit vorgetragen, der Film sei auf einer Domain mit der Endung ".de" veröffentlicht worden. Wie sich herausstellte, war der Film aber tatsächlich unter einer ".com" Adresse veröffentlicht worden. Ein bedauerlicher Schreibfehler der Anwälte der "FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH".
Die Ansicht des AG Frankfurt steht im Einklang mit der Entscheidung LG München I, Beschluss vom 29.05.2013, Az. 7 O 22293/12.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Malibu Media LLC,
fehlende Aktivlegitimation,
Aktivlegitimation,
Rechtsanwalt Christian Kramarz
Malibu Media LLC hat kein (deutsches) Urheberrecht!
09:45 Uhr
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Rechtsanwalt Christian Kramarz, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Master of Law (Medienrecht)
Bad Nauheimer Str. 4 |64289 Darmstadt
Tel.: 06151-73475176 | Fax: 06151-39217609
E-Mail: mail@rechtsanwalt-kramarz.de | Web: kanzlei-kramarz.de
Bericht
Quelle: kanzlei-kramarz.de
Link:
http://kanzlei-kramarz.de/abmahnwellen/ ... eberrecht/
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In einer derzeit hier betreuten Klagesache wurde ein Mandant wegen der angeblichen Verbreitung eines pornografischen Films an dem die "Malibu Media LLC" die Urheberrechte halten soll durch die Kanzlei "FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH" abgemahnt.
Nach Jahren erhielt der Mandant einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen den Widerspruch eingelegt wurde. Die Anwälte der "FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH" begründeten den Anspruch namens ihres Mandanten "Malibu Media LLC". Nachdem die Anwälte der "FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH" die Klage zunächst beim unzuständigen Gericht eingereicht hatten wurde die Sache auf Rüge von Rechtsanwalt Kramarz an das zuständige Gericht verwiesen. In der Klageerwiderung erhob Rechtsanwalts Kramarz Einwendungen gegen die angeblichen Ansprüche der "Malibu Media LLC".
Nun kam es vor dem Amtsgericht Frankfurt zur mündlichen Verhandlung. In der Verhandlung erteilte die Richterin den Hinweis an die klagende "Malibu Media LLC", dass dieser nach Auffassung des Gerichts kein Anspruch zusteht, da sie nach deutschem Urheberrecht keine Rechte an dem Werk inne hat.
Hintergrund: Nach §§ 128 Abs. 2, 126 Abs. 2, 3 UrhG müssen Filme in Deutschland erschienen sein, damit sie den Schutz nach deutschem Urheberrecht genießen. Eine Ausnahme gibt es für Rechte bezüglich derer eine Staatsvertrag geschlossen worden ist, dies ist für die im Rechtsstreit geltend gemachten Rechte nicht der Fall.
Überraschend: Die "Malibu Media LLC" hatte im Rechtsstreit vorgetragen, der Film sei auf einer Domain mit der Endung ".de" veröffentlicht worden. Wie sich herausstellte, war der Film aber tatsächlich unter einer ".com" Adresse veröffentlicht worden. Ein bedauerlicher Schreibfehler der Anwälte der "FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH".
Die Ansicht des AG Frankfurt steht im Einklang mit der Entscheidung LG München I, Beschluss vom 29.05.2013, Az. 7 O 22293/12.
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Malibu Media LLC,
fehlende Aktivlegitimation,
Aktivlegitimation,
Rechtsanwalt Christian Kramarz
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Erinnert irgendwie an Baumgarten Brand ..
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Guten Morgen. Ich habe dazu eine Frage:
Begründet sich das Urteil ausschließlich auf den Schreibfehler in den Dokumenten oder ist der Film tatsächlich rechtlich gesehen nicht in Deutschland erschienen?
Begründet sich das Urteil ausschließlich auf den Schreibfehler in den Dokumenten oder ist der Film tatsächlich rechtlich gesehen nicht in Deutschland erschienen?
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Hallo @kryosz ,
Du beziehst dich auf AG Frankfurt a. M., Urteil vom 10.11.2016, Az. 32 C 1320/16 (84). Hierzu kann nur das verwendet werden, was im Bericht des RA Kramarz steht, da kein Volltext veröffentlicht wurde. Kurz und knapp, weiß ich nicht.
VG Steffen
Du beziehst dich auf AG Frankfurt a. M., Urteil vom 10.11.2016, Az. 32 C 1320/16 (84). Hierzu kann nur das verwendet werden, was im Bericht des RA Kramarz steht, da kein Volltext veröffentlicht wurde. Kurz und knapp, weiß ich nicht.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Hallo zusammen,
ich habe im März 2013 eine Abmahnung von Fareds erhalten und mit der modUE reagiert. Seitdem habe ich nichts von Fareds gehört. Diese Woche ist der Mahnbescheid reingeflattert. Ich möchte dem Mahnbescheid widersprechen und würde wie folgt vorgehen:
1) Datum des Widerspruchs ausfüllen
2) Häkchen unter "Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt" setzen
3) Unterschreiben
4) Den Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein an das Amtsgericht schicken
5) Den Widerspruch als Fax zusätzlich an das Amtsgericht schicken
Habe ich etwas vergessen oder passt das so?
Würde mich über eine Antwort sehr freuen!
Viele Grüße
Sqizzy
ich habe im März 2013 eine Abmahnung von Fareds erhalten und mit der modUE reagiert. Seitdem habe ich nichts von Fareds gehört. Diese Woche ist der Mahnbescheid reingeflattert. Ich möchte dem Mahnbescheid widersprechen und würde wie folgt vorgehen:
1) Datum des Widerspruchs ausfüllen
2) Häkchen unter "Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt" setzen
3) Unterschreiben
4) Den Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein an das Amtsgericht schicken
5) Den Widerspruch als Fax zusätzlich an das Amtsgericht schicken
Habe ich etwas vergessen oder passt das so?
Würde mich über eine Antwort sehr freuen!
Viele Grüße
Sqizzy
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
alles gut so, normales einwurf-einschreiben reicht aber aus.
vg steffen
vg steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Danke für den Tip!
VG
Sqizzy
VG
Sqizzy
Steffen hat geschrieben:alles gut so, normales einwurf-einschreiben reicht aber aus.
vg steffen
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
passt so!Sqizzy hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich habe im März 2013 eine Abmahnung von Fareds erhalten und mit der modUE reagiert. Seitdem habe ich nichts von Fareds gehört. Diese Woche ist der Mahnbescheid reingeflattert. Ich möchte dem Mahnbescheid widersprechen und würde wie folgt vorgehen:
1) Datum des Widerspruchs ausfüllen
2) Häkchen unter "Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt" setzen
3) Unterschreiben
4) Den Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein an das Amtsgericht schicken
5) Den Widerspruch als Fax zusätzlich an das Amtsgericht schicken
Habe ich etwas vergessen oder passt das so?
Würde mich über eine Antwort sehr freuen!
Viele Grüße
Sqizzy
eine Frage: Hast Du die modUE damals selbst aufgesetzt oder hat das dein Anwalt gemacht?