Schreibe das mit dem Zeugen am Besten auf, auch der Zeuge sollte das schriftlich niederlegen. Sich nach mehreren Jahren noch korrekt zu erinnern ist oft schwierig. Die haben mehr als 3 Jahre Zeit. Es kann Jahre dauern bis die sich wieder melden. Mein Abmahner hatte sich auch mehr als 2 Jahre nach Abgabe der modUE nicht mehr gemeldet, bis ich das nächste Schreiben im Briefkasten hatte.rauchquarz hat geschrieben:Hallo miteinander, meine mUE habe ich im Juni abgegeben, per Einschreiben mit Rückschein. Mittlerweile habe ich Kontakt zu einem Zeugen aufgenommen,der mir bestätigt, mich zur fraglichen Zeit in seiner Autowerkstatt gesehen zu haben. Bisher kam noch keine Reaktion von Fareds, ist nun über 2 Monate her. Mal sehen ob noch was kommt. Ich sehe der Sache allerdings auch gelassen entgegen.rauchquarz hat geschrieben:Erstmal vielen Dank an die Forenbetreiber. Durch stundenlanges lesen konnte ich mir einen Eindruck über den Abmahnwahn verschaffen.
Mich hat es im Mai durch FAREDS auch erwischt. Zuerst dachte ich an verarsche , das war dem aber nicht so. Dieses Forum hier hatte ich damals leider nicht gefunden . Mir wurde unterstellt ein Lied heruntergeladen zu haben. ich konnte es nicht gewesen sein, da ich zu fraglichem Zeitpunkt nicht zu Hause war. Das habe ich auch so zurückgeschrieben und dafür auch Zeugen benannt. Weiterhin habe ich belegt, dass mein Internetzugang nach aktuellem Stand gesichert ist.
Nach 4 Wochen kam die erneute Aufforderung den Vergleichsbetrag von 450.- zu zahlen und die UE zu unterzeichnen. Diesmal hat FARED ein Urteil beigefügt um Druck zu machen und um zu verängstigen. Echt übel diese Art und Weise. Allerdings habe ich gestern dieses Forum entdeckt und nun die Entscheidung getroffen nicht zu zahlen und eine mod.UE abzugeben .
Ich hoffe nur mein Antwortschreiben hat keine Nachteile für mich. Ich hatte allerdings auch keine Details erwähnt die zu meinem Nachteil sein könnten,hoffe ich. Nun werden wir mal abwarten.
Ich bin gerade etwas knapp mit der Zeit, da ich zur Post muß das Schreiben abgeben. Ich kann den Fall gerne weiter hier posten und Euch auf dem aktuellen Stand halten.
Gruß
Das mal zwischendurch.
LG
Ansonsten ist das schwierig das als Beweis anzuführen, irgendwo zu diesem Zeitpunkt gesehen worden zu sein. Du könntest ja auch bevor du aufgebrochen bist deinen Rechner angeschaltet und den Download gestartet haben. Schließlich muss man während des Downloads nicht am Computer sitzen. Rechne also nicht damit, dass die das anerkennen. Überlege dir also ob du noch mehr Beweise hast, dass du das selbst nicht gewesen sein kannst