Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

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ArmerHaui
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#521 Beitrag von ArmerHaui » Samstag 9. März 2013, 23:29

Hallo,

Du brauchst Dich nicht zu entschuldigen, da Du vollkommen Recht hast.

Bin halt sehr aufgelöst gewesen bei Erhalt des Schreibens und wollte Wissen, wie das möglich ist.

Soweit ich das nachlesen konnte, setzen die Leute hier erfolgreich Eure/Deine Tipps um und darum bin ich immo doch recht beruhigt.

Von daher erstmal Danke.

Judge_Dredd
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#522 Beitrag von Judge_Dredd » Sonntag 10. März 2013, 18:37

Judge_Dredd hat geschrieben:
Pechi hat geschrieben: @Judge_Dredd: Ich war mir unsicher wegen des Pauschalbetrages. Das ist vermutlich die 600 Euro?! Ich habe 450 benannt. Keine Ahnung ob das schlau war. Bei mir geht es auch um einen Schmuddelstreifen von Malibu. Streitwert ist 10.000 Euro.
Ich tendiere im Moment auch zur Strategie ModUE + Vergleichsangebot (auf die Gründe hierfür gehe nur ein, Falls sie hier jemanden interessieren...). Allerdings erscheinen mir die 450 EUR von Pechi ein als zu großes entgegenkommen. Ich meine, in den einschlägigen Quellen hier im Forum etwas von höchstens 50% der ursprünglichen Forderung gelesen zu haben.

Das bedeutet für meine Strategie (Abmahnsumme: 600 EUR):

1. ModUE + Vergleichsangebot über 250 EUR
2. Wenn FAREDS mir bis 400 EUR als Gegenangebot entgegenkommt -> OK
3. Wenn Punkt 2 nicht eintritt, MB abwarten
4. MB vollumfänglich wiedersprechen
5. "Bettelbrief" mit "verbessertem" Angebot abwarten; dieses annehmen.

Ab Punkt 3 wird's natürlich etwas riskant, sollte FAREDS sein übliches Vorgehen künftig dahingehen ändern Punkt 5 zu überspringen und gleich das Klageverfahren einzuleiten.

Dann hab ich echt die AK...
So, liebe Mitleidende...

habe am Freitag ein Schreiben von Fareds erhalten, wonach sie auf mein Vergleichsangebot i.H.v. EUR 250 eingehen werden (hat mich überrascht, wie schnell das ging...).

Was mich betrifft, ist die Sache daher mit Eintreten von Punkt 2 (s.o.) abgeschlossen.

Frage mich, ob ich noch weiter hätte runtergehen können... aber naja.

@Pechi: Nicht ärgern...

@All: Ob man jetzt bei Fareds als Faustregel ansetzen kann "Bei Abmahnbetrag von 600,- lassen die sich bis 250,- runterhandeln" weiß ich nicht. Bei mir hat es geklappt.

Ich überweise den Betrag, betrachte ihn als Lehrgeld und befolge in Zukunft das 11. Gebot...

LG
Judge Dredd

NGO
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#523 Beitrag von NGO » Dienstag 12. März 2013, 14:16

einen privaten Vergleich ca. EUR 250 ( Wie Judge_Dredd,Pechi) ist gut aber ich habe angst weitere mahnung bekommen wenn ich bezahlen..

abzocke
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#524 Beitrag von abzocke » Dienstag 12. März 2013, 19:16

@NGO

Wenn du dich für die Variante mod UE+nicht zahlen entschieden hast kannst du diesen Brief lochen und abheften.Ist ein sogenannter Bettler der tausendfach verschickt wird.

NGO
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#525 Beitrag von NGO » Donnerstag 14. März 2013, 00:33

vielen Dank für die schnelle Antwort.Nun meine Fragen:
Zwischen Download und Abmahnung liegen 2 Monate kommen dann gleich die nächsten Schreiben? Kann es sein das man selbst nach 6 Monaten noch abgemahnt wird oder..?
Vielen Dank schon mal vorab und lieben Gruß

xlv278
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#526 Beitrag von xlv278 » Samstag 16. März 2013, 16:46

Hallo zusammen,

nach eingehenden Studium dieses Threads möchte ich nun doch eine Frage stellen:

Sachverhalt: Fareds hat abgemahnt 03/11 - Feststellung der IP / Namens war Ende 2010 - mod UE abgegeben, vor kurzem kam der MB, Forderung war deutlich höher als der erste Vergleich.

Meine Frage: wäre es eine Möglichkeit dem Abmahner an dieser Stelle noch ein eigenes Vergleichsangebot zu stellen, oder macht man sowas nur direkt nach der Abmahnung?

Ich sag schonmal Danke
und

Beste Grüße

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Steffen
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#527 Beitrag von Steffen » Samstag 16. März 2013, 17:02

Ich nehme an, das man dem MB widersprochen hat. Mhm, sicherlich kann man einen Verlgeich anstreben, aber zu welchen Konditionen = keine Ahnung. Dieses muss man herausfinden.

VG Steffen

xlv278
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#528 Beitrag von xlv278 » Samstag 16. März 2013, 17:13

Widersprochen wurde noch nicht, würde aber vorher erfolgen. Meine Frage zielte auch auf Fragen der Verjährung an wenn jetzt Vergleichsberhandlungen aufgenommen werden.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#529 Beitrag von Steffen » Samstag 16. März 2013, 17:16

der mb hemmt doch sowieso die verjährung um ca. 6 monate, da kommt es auf die Zeit von vergleichsstellung bis -antwort auch nicht mehr an. man sollte - wenn man es möchte - trotzdem unbedingt erst widersprechen und dann vergleichsverhandlungen aufnehmen.

vg steffen

Hoffnung
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#530 Beitrag von Hoffnung » Montag 18. März 2013, 08:44

also vergleichen geht natürlich immer. Aber wie Steffen sagte, zu welchen Konditionen. der MB dürfte so 800-900 Euro gewesen sein. Ich kenn die Psychologie der Anwälte nicht, aber wenn du bisher nix gezahlt hast und nach nem MB vergleichen willst, könnte das auch als Angst und Schwäche ausgelegt werden. Ich wüsste auch nicht wie ich das im Vergleichsschreiben formulieren sollte. Und ein Anwalt kostet dich auch wieder 200 Euro. Das ist ja das Dilemma Vergleich 500-600 Euro plus Analt sind auch wieder 800 Euro. ich persönlich traue mir gar keinen Kontakt mit den Anwälten zu.

Einige bekommen auch nach einem MB nochmal ein Erinnerungsschreiben in dem eine Summe von 5xx,00 Euro steht. Eventuell darauf hoffen das so ein Bettelbrief noch kommt und dann darauf reagieren, oder gleich bezahlen.

Pechi
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#531 Beitrag von Pechi » Mittwoch 20. März 2013, 23:11

Ich melde mich auch mal wieder.

Erstaunlicherweise habe ich von Fareds noch nix gehoert. Kann das was bedeuten? Wie lange haben die eigentlich Zeit auf eine modUE zu reagieren (falls es da Fristen gibt). Automatisch angenommen wird sie wohl nicht sein... *grübel*
Es wundert mich insofern sehr, da ich eine Woche nach Fareds auch noch von einer anderen Kanzlei eine Abmahnung erhalten habe und auch dort gleichermassen mit modUE + Vergleichsangebot vorgegangen bin, aber auch hier ist noch nichts passiert. Ich habe mich aber an die hiesigen Vorlagen gehalten.
Judge_Dredd hat geschrieben: @Pechi: Nicht ärgern...
Wieso sollte ich? Freut mich fuer Dich und macht mir Hoffnung, dass auch auf mein Vergleichsangebot eingegangen wird *aufholzklopf*

tolja
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#532 Beitrag von tolja » Donnerstag 21. März 2013, 11:25

bei mir läufts mit fareds auch immer im monatsrhythmus, mitte dezember ne mod.ue verschickt, dann wieder mitte februar. schlau gemacht haben sies ja, das gleiche album zwei mal abgemahnt, einmal im dezember und einmal im januar (ganzes jahr mehr verjährungszeit -.-). zwei lieder insgesamt, jeweils 450 euro.

interessant ist, dass sie meine mod.ue von dezember direkt angenommen haben und die zweite mod.ue erst einmal abgelehnt haben, obwohl sie identisch zur ersten mod.ue verfasst wurde, halt mit den geänderten daten vom zweiten schreiben. bis jetzt aber noch nichts von denen gehört bezüglich der zweiten version der zweiten mod.ue.. haben die frei?

tripley
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#533 Beitrag von tripley » Mittwoch 27. März 2013, 19:08

Hallo zusammen,

habe heute ein zweites Schreiben von FAREDS erhalten, nachdem das Erste bereits fünf Wochen zurückliegt.
Damals hatte ich unmittelbar eine modUE per Einwurf Einschreiben und Email zurückgeschickt. Auf die modUE
wurde im zweiten Schreiben nicht eingegangen. Stattdessen wird daraufhingewiesen, dass eine modUE in
jedem Fall nicht anerkannt wird.

Die zweite Frist beträgt nur sechs Tage (inkl Ostern). Dahinter könnte man jetzt auch wieder eine Masche
vermuten.

Wurde bei anderen auch die modUE ignoriert? Sollte ich in einem Schreiben (Einwurf Einschreiben und Email)
auf meine modUE von vor vier Wochen hinweisen?

Grüße

Thomas

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Steffen
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#534 Beitrag von Steffen » Donnerstag 28. März 2013, 10:55

Die gängige Rechtsprechung sagt hierzu:
  • Stillschweigen = keine Annahme, eine mod. UE bedarf einer expliziten Annahmeerklärung;
  • wird dagegen,
    • der Eingang explizite bestätigt und
    • der Inhalt nicht beanstandet sowie
    • die Ansprüche daraus weiter geltend,
    gilt sie als konkludent angenommen (OLG Köln, Az. 6 U 54/05);
  • Die Annahme ist unbefristet, das heißt, sie kann jederzeit durch den Abmahner angenommen werden;
  • Die mod. UE räumt trotzdem die Wiederholungsgefahr aus und wirkt einer EV + Unterlassungsklage entgegen (wenn man die Nutzungshinweise
    beachtet hat).
Wir haben diesen Trend, auf abgegebene mod. UE’s nicht zu reagieren schon länger. Mittlerweile dürfte sich auch bei den meisten Abmahner herumgesprochen haben, das die Annahme bzw. inhaltliche Beanstandung der bessere Weg wäre.

Denn, ohne Annahme = keine Vertragsstrafe!
BGH, Urteil vom 18.05.2006, Az. I ZR 32/03: “Keine Vertragsstrafe ohne Unterlassungsvertrag“
[...] Die Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe wird nicht schon durch eine einseitige Erklärung des Schuldners begründet, sondern setzt den Abschluss eines Vertrags zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner voraus. Für das Zustandekommen eines solchen Vertrags gelten die allgemeinen Vorschriften über Vertragsschlüsse (vgl. Teplitzky, Wettbe-werbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Aufl., Kap. 20 Rdn. 7 f.; Staudinger/Rieble, BGB, Neubearbeitung 2004, § 339 Rdn. 20 f. m.w.N.; a.A. Köhler, Festschrift für Gernhuber, 1993, S. 207 ff.). [...]
FAREDS 2011.jpg
FAREDS 2011.jpg (52.94 KiB) 11088 mal betrachtet
FAREDS hat schon immer diese spezielle Vorgehensweise. Wer unter Beachtung der Nutzungshinweise eine mod. UE nach unserem Muster abgegeben hat, diese im Doppelversand nachweisbar versendet, muss sich [blink2]-keine-[/blink2] Sorgen machen. Wie gesagt, ohne Annahme keine Vertragsstrafe im Wiederholungsfall.

VG Steffen

tripley
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#535 Beitrag von tripley » Donnerstag 28. März 2013, 16:46

Hallo Steffen,

soweit, so gut.

FAREDS droht damit, sollte ich in Erwägung ziehen, lediglich eine modUE abzugeben, weisen sie mich schon jetzt daraufhin, dass deren Mandantschaft in diesem Fall vom Vergleichsangebot zurücktritt und die Zahlungsansprüche in voller Höhe und ohne weitere Ankündigung gem. §§ 32, 35 ZPO einzuklagen.

Was ist denn davon zu halten?

VG Thomas

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Steffen
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#536 Beitrag von Steffen » Donnerstag 28. März 2013, 17:17

Paperlapapp, mod. UE abgeben und gut! Wenn man nicht zahlt, bleibt das Risiko gleich!

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#537 Beitrag von tripley » Freitag 29. März 2013, 08:31

Hallo nochmals,

Steffen, verhält sich das mit deiner Einschätzung anders, wenn man sich vergleichen will, da man eben
nicht nachweisen kann, dass man es nicht war?

Schöne Ostertage!

VG Thomas

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Steffen
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#538 Beitrag von Steffen » Freitag 29. März 2013, 10:00

[quoteemtripley]Steffen, verhält sich das mit deiner Einschätzung anders, wenn man sich vergleichen will,
da man eben nicht nachweisen kann, dass man es nicht war?[/quoteem]
Nur mal am Rande, es kommt nicht darauf an nachzuweisen, das man es nicht war, sondern seine
mögliche Störerhaftung zu entkräften! Dieses geschieht - mit Erhalt - eines Abmahnschreiben.
Nur begehen die meisten jetzt schon eine Fehleinschätzung.
  • => Wer es letztendlich war, der kann eine mod. UE abgeben, nicht zahlen und verfährt nach:
    Entweder Verjährung oder Klage! Risiko ist bekannt: Normal 1.200,-; Rasch3.000,- ++. Erhält
    man eine Klageschrift, logo vergleich. Gepokert und verloren. Erhält man keine gewinnt dir
    Bank diesesmal nicht.

    => Wer es nicht war, denjenigen nicht kennt, sich aber nicht vorbereitet hat, und keine Verteidigung
    aufgebaut, sollte sich eben mit Erhalt einer Klageschrift vergleichen.

    => Wer es nicht war / wer es war, und sich vor Erhalt von Gerichtspost vergleicht, dann soll er es.
    Die Entscheidung liegt doch letztendlich sowieso bei jeden selbst und die Masse der realen Menschen
    möchten Sicherheit.

    => Wer es nicht war / wer es war, und vor Erhalt von Gerichtspost die Abmahnforderung zahlt, dann soll
    er es. Die Entscheidung liegt doch letztendlich sowieso bei jeden selbst und die Masse der realen
    Menschen möchten Sicherheit.
Aber. Ein kleines aber ist immer dabei. Dann muss sich jeder die Frage stellen und gefallen lassen:

[...] Bist Du der Wolf, oder das Schaf!? [...]
Expendables 2, “Jean Vilain“ (Jean-Claude Van Damme)

In keinen anderen Bereich des Zivilrechts, halten beide involvierten Parteien das System am Laufen,
wie bei Filesharing. Und die heutige gefestigte Rechtsprechung haben wir doch mit zu tragen. Wenn
man den Foren glauben schenkt (, egal ob das dies bei der Störerhaftung nicht relevant ist,) sind
alle Unschuldig, waren es nicht, sagen offen und anonym ihre Meinung ... ... sobald der Abmahner
einen kleinen Huster lässt, gackert man wie wild und kreischt planlos herum.

Wenn man jetzt so ein alter Sack wie ich bin, kann man sogar sagen, werden UrhR-Verletzungen in
Tauschbörsen mit in Kraft treten wieder lukrativ. Denn die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden
ist mathematisch ausrechnender und die Kosten durch die 155 Euro Deckelung absehbarer. Und wenn im
Briefkasten ein Abmahnschreiben liegt, ist es erst einmal eine Frechheit, dann wartet man und zahlt
bzw. vergleicht sich. Und täglich grüßt das Murmeltier!

Bist Du der Wolf, oder das Schaf!? Es ist deine Entscheidung. Dann trage sie aber auch und
komme mit keinen Ausreden.


VG Steffen

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Homo homini lupus
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#539 Beitrag von Homo homini lupus » Freitag 29. März 2013, 16:18

Bist Du der Wolf, oder das Schaf!? Es ist deine Entscheidung. Dann trage sie aber auch und
komme mit keinen Ausreden.
Mein Nick sagt's schon: Ich bin ein Wolf :lo
"Guilty until proven innocent."

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Steffen
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#540 Beitrag von Steffen » Freitag 29. März 2013, 17:22

[quoteemHomo homini lupus]Mein Nick sagt's schon: Ich bin ein Wolf[/quoteem]

Bild

Eigentlich besagt Dein Nickname: »Der Mensch (ist) dem Menschen ein Wolf.« Nach dem englische Philosoph Thomas Hobbes (1588-1679) wird damit, das für ihm natürlichste Verhalten des Menschen, das aus den Grundtriebkräften Selbsterhaltung und Lustgewinn resultierende Streben nach uneingeschränkter Macht charakterisiert ([url=http://universal_lexikon.deacademic.com/170748/homo_homini_lupus]Link[/url]).

Oder umgemünzt: Der Abgemahnte ist er gefährlichste Feind des Abgemahnten!


Im Ernst. Wir haben doch uns seit ca.04/2005 die Taschen mit lilabunter Foren-Romantik gefüllt. Ich erspare mit die Aufzählung unsere Foren-Polemik. Irgendwie fruchtet es 2013 nicht mehr. Denn mit der Erhöhung der Schlagzahlen bei den Klageverfahren nach dem BGH “Sommer unseres Lebens“ (20120), zeigen sich unsere Defizite an denen die Foren mit Anteil tragen. Ganz zu Schweigen das derjenige, der ganz laut ruft: “Ich bin unschuldig, ich war es nicht, Ihr habt keine Beweise!“, mit dem ersten Huster der Gegenseite nun ruft: “Wo gibt es den kostengünstigsten und schnellsten Vergleich ohne großen Aufwand!?“ - sich einfach nur der Lächerlichkeit preis gibt. Dann kann ich mich doch gleich vergleichen und das still und heimlich. Und wenn sie nicht gestorben sind, saugen sie und vergleichen sie sich noch immer...

Es muss sich jeder - mit Erhalt - eines Abmahnschreiben so vorbereiten, als ob er schon die Klageschrift in den Händen hält!

A und O = Prüfpflichten! das heißt, Entkräftung der möglichen Störerhaftung. Dann kommen Aktivlegitimation, Technik, Massenabmahnung usw.

Das haben wir vernachlässigt und vernachlässigen es weiter. Solange wir nicht umdenken, bleibt es eben so wie es ist: Homo homini lupus!

VG Steffen

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