Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

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Karel Hot
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#1101 Beitrag von Karel Hot » Mittwoch 10. Dezember 2014, 17:07

Vielen Dank erst mal.
Wer eine berechtigt Abmahnung erhielt, kann natürlich erst einmal pokern. Das bedeutet, man gibt eine mod. UE ab und verweigert die Zahlung. Natürlich sollte man in letzter Konsequenz die Hände von P2P lassen!

Hier trägt man wie alle anderen auch das Risiko, das man entweder verjährt, oder verklagt wird. Die Chancen stehen hier 50-50.
Angenommen Person X wird wegen der beschriebenen Urheberrechtsverletzung verklagt, verfügt aber nur über ein sehr geringes Vermögen: Wird Person X dennoch den von der Fareds GmbH dargestellten Gesamtbetrag von 750€ zahlen müssen?

Gibt es Erfahrungswerte zu der Vorgehensweise "gar nicht reagieren" bei Fareds? Dass dies ein Risiko für Person X beinhaltet, da es theoretisch zu einer einstweiligen Verfügung und einer Klage kommen kann, verstehe ich. Aber wie sieht es in der Praxis aus? Nutzt Fareds die Mittel einstweilige Verfügung und Klage tatsächlich? Eine kleine Umfrage dazu wäre spannend!
Wird man verklagt, klaro, macht eine Verteidigung keinen Sinn. Hier besteht die Möglichkeiten sofort anzuerkennen, oder einen außergerichtlichen Vergleich anzustreben.
Etwas kontroverse Frage vielleicht, aber: Gibt es denn - rein hypothetisch natürlich - keine Möglichkeiten darzulegen, dass der Anschluss von Person X auch von einer anderen Person außer Person X genutzt worden sein könnte? Oder ist dies unmöglich. Dass eine Verteidigung vor Gericht nur deswegen keinen Sinn macht, weil der Angeklagte "schuldig" ist, wäre mir zumindest neu.

Theoretisch hätten etwa Gäste den Anschluss von Person X genutzt haben können. Oder eine illegale Mitnutzung des WLans durch Fremde?
Eine Unterlassungserklärung deckt immer nur den abgefassten Inhalt ab sowie rückwirkend alle zu diesem Inhalt erfassten UrhR-Verletzungen - aber nur bis Abgabedatum.
Ist Inhalt hier gleichbedeutend mit einem konkreten Werk? Wenn Person X also ein anderes Werk des gleichen Rechteinhabers in der Vergangenheit geladen hat und dies von Fareds Anti-Piracy Partnern registriert worden wäre, gälte dies nicht als Verletzung der Unterlassungserklärung, weil es sich um ein anderes Werk handelt? Verstehe ich die Unterlassungserklärung richtig, als eine Selbstverpflichtung das konkrete Werk nicht erneut illegal zu laden und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, etwa durch Tauschbörsen?

Jetzt erst einmal nicht. Maximal später im Gerichtsverfahren, wenn es um die Schadensersatzhöhe geht. Hier sollte man aber seine Behauptungen beweisen können. Wenn man es aber letztendlich war, sollte man es auf keine aktive Verteidigung im Klagefall ankommen lassen.
Mit anderen Worten: Person X wird empfohlen die Schuld zu bekennen und zu zahlen, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte?


Viele Grüße

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Steffen
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#1102 Beitrag von Steffen » Mittwoch 10. Dezember 2014, 18:49

[quoteemKarel Hot]Angenommen Person X wird wegen der beschriebenen Urheberrechtsverletzung verklagt, verfügt aber nur über ein sehr geringes Vermögen: Wird Person X dennoch den von der Fareds GmbH dargestellten Gesamtbetrag von 750€ zahlen müssen?[/quoteem]

Natürlich. Einmal ist der rechtskräftige Titel meist sofort vollstreckbar und 30 Jahre gültig. Bis dahin kann der Student, dann Anwalt sein (Bsp.) und genügend Kohle verdienen.


[quoteemKarel Hot]Gibt es Erfahrungswerte zu der Vorgehensweise "gar nicht reagieren" bei Fareds? Dass dies ein Risiko für Person X beinhaltet, da es theoretisch zu einer einstweiligen Verfügung und einer Klage kommen kann, verstehe ich. Aber wie sieht es in der Praxis aus? Nutzt Fareds die Mittel einstweilige Verfügung und Klage tatsächlich? Eine kleine Umfrage dazu wäre spannend![/quoteem]

Ich kann doch als AW3P nur eine allgemeine Empfehlung erteilen. Von gar nicht reagieren kann ich deshalb nur abraten! Punkt. Wenn Du nicht reagieren willst, das ist dann dein Problem.



[quoteemKarel Hot]Etwas kontroverse Frage vielleicht, aber: Gibt es denn - rein hypothetisch natürlich - keine Möglichkeiten darzulegen, dass der Anschluss von Person X auch von einer anderen Person außer Person X genutzt worden sein könnte? Oder ist dies im Falle eines Ein-Personenhaushalts unmöglich. Dass eine Verteidigung vor Gericht nur deswegen keinen Sinn macht, weil der Angeklagte "schuldig" ist, wäre mir zumindest neu.[/quoteem]

Diese Frage macht keinen Sinn, wenn Du es selbst fiktiv warst!

(...) Person x wohnt in einem Ein-Personenhaushalt und hat tatsächlich per Torrent entsprechende Filme gedownloadet, was die Person sehr bereut, nicht nur wegen der nun drohenden Konsequenzen. (...)



[quoteemKarel Hot]Ist Inhalt hier gleichbedeutend mit einem konkreten Werk? Wenn Person X also ein anderes Werk des gleichen Rechteinhabers in der Vergangenheit geladen hat und dies von Fareds Anti-Piracy Partnern registriert worden wäre, gälte dies nicht als Verletzung der Unterlassungserklärung, weil es sich um ein anderes Werk handelt? Verstehe ich die Unterlassungserklärung richtig, als eine Selbstverpflichtung das konkrete Werk nicht erneut illegal zu laden und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, etwa durch Tauschbörsen?[/quoteem]

Wenn ich eine mod. UE betreff "Werk 1" abgebe, deckt diese - alle - Verstöße hinsichtlich "Werk 1" ab - bis zum Abgabetermin.



[quoteemKarel Hot]Mit anderen Worten: Person X wird empfohlen die Schuld zu bekennen und zu zahlen, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte?[/quoteem]

Ich hatte geschrieben: "Wird man verklagt, klaro, macht eine Verteidigung keinen Sinn. Hier besteht die Möglichkeiten sofort anzuerkennen, oder einen außergerichtlichen Vergleich anzustreben."

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fusna
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#1103 Beitrag von fusna » Mittwoch 10. Dezember 2014, 20:53

Für den (rein hypothetischen) Studenten, der gerne Filmtitel aus dem Bereich der amerikanischen Erwachsenenunterhaltung geniest, könnte auch folgendes Urteil sehr interessant sein:

https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesh ... hen-41404/" onclick="window.open(this.href); return false;

Zusammenfassung: 1. Keine Aktivlegitimation nachweisbar, 2. Kein Schutz als Filmwerk, 3. Kein Schutz als Laufbilder mangels erstmaligen Erscheinens in Deutschland

Fazit bei vergleichbarer Sachlage könnte sein: modUE, nicht zahlen, mit Klage ist wohl eher nicht zu rechnen...

Looreed
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#1104 Beitrag von Looreed » Mittwoch 10. Dezember 2014, 21:35

Hoppla, hoppla, bitte keine falschen Hoffnungen wecken. Nur weil ein Gericht in diesem einen konkreten Fall zu Gunsten des Beklagten entschieden hat, heisst das noch lange nicht, dass das auch für alle Werke des betreffenden RI gilt. Das Urteil bezieht wie schon häufiger gesagt nur auf das betreffend angemahnte Werk und ist nicht universell auf alle Filme dieser Firma anwendbar. Das wird immer im Einzelfall entschieden. Es kann durchaus sein, das Film XYZ von einen Gericht als nicht Rechtemässig geschützt eingestuft wird, weil es sich (wie im Münchner Urteil) um die reine primitive Darstellung sexueller Handlungen ohne geistige Leistung des Schöpfers handelt, aber vom selben Gericht Film ABC von der selben Produktionsfirma als erotische Kunst bewertet wird, was dann auch einen urheberrechtlichen Schutz mit einschließt.

Selbstverständlich wird ein versierter Anwalt diese Urteile in seine Verteidigung mit einbauen (unser Anwalt musste auch etwas Grinsen, als er erfuhr das der Anschlussinhaber unseres hausgemeinschaftlich genutzten Internetzugangs eben von dieser Malibu Media LLC abgemahnt wurde 1ööüüää1 ), eine Garantie auf Erfolg gibt das aber trotdem nicht.
Wir haben zwar seit rund 1 1/2 Jahren nichts mehr von FAREDS gehört aber bis zur Verjährung ist glaube ich noch etwas hin. Ich bin mir sicher, das noch was kommen wird. Nur (so zumindest die Aussage unseres Anwalts) sehen die Chancen von FAREDS in unserem Fall nicht sonderlich erfolgsversprechend aus. Aber wahrscheinlich muss er als Anwalt sowas sagen.

fusna
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#1105 Beitrag von fusna » Mittwoch 10. Dezember 2014, 21:46

@Looreed: Danke für die Richtigstellung! Du hast natürlich völlig Recht!

Karel Hot
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#1106 Beitrag von Karel Hot » Donnerstag 11. Dezember 2014, 14:40

Natürlich. Einmal ist der rechtskräftige Titel meist sofort vollstreckbar und 30 Jahre gültig. Bis dahin kann der Student, dann Anwalt sein (Bsp.) und genügend Kohle verdienen.
Und was hat es dann mit der so genannten Deckelung auf sich?
Ich kann doch als AW3P nur eine allgemeine Empfehlung erteilen. Von gar nicht reagieren kann ich deshalb nur abraten! Punkt. Wenn Du nicht reagieren willst, das ist dann dein Problem.
Dass es letztendlich mein Problem ist (übrigens unabhängig davon ob ich reagiere oder nicht) steht doch außer Frage. Was soll denn so ein gehässiger Kommentar? Ich dachte das Forum dient dem Austausch zur Abwehr von Abmahnungen?
Wollte nur gerne mal wissen, ob es Erfahrungswerte gibt, etwa von anderen Betroffenen die wie Person X von Fareds ein tolles Schreiben erhalten haben und dann a) mit einer mod UE reagiert haben ohne zu bezahlen oder b) gar nicht darauf reagiert haben. Eine entsprechende Umfrage wäre doch sehr aufschlussreich!
Diese Frage macht keinen Sinn, wenn Du es selbst fiktiv warst!
Wenn Person X es also selbst war, sollte Person X auch brav sein nicht vorhandenes Vermögen irgendwelchen raffgierigen Anwälten, die im Auftrag der Pornobranche arme Leute abzocken wollen, zur freien Verfügung stellen oder wie?
Seit wann versuchen nur "Unschuldige" möglichst vorteilhaft aus Rechtsstreitigkeiten heraus zu kommen???

Auch Person X hat ein Interesse daran möglichst nicht 750€ oder gar mehr an Pornoabzocker zu "spenden", wenn er ein Student ist, der unter dem Existenzminimum lebt. Angenommen die Pornobranche stellt selbst die Torrents zur Verfügung um dann hinterher die Leute zu ermitteln und abzumahnen... Alles Verschwörungstheorie... komisch nur dass auf einschlägigen Torrentportalen die entsprechenden Torrents immer von den selben Leuten hineingestellt werden...

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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#1107 Beitrag von Looreed » Donnerstag 11. Dezember 2014, 17:17

Karel Hot hat geschrieben:
Wenn Person X es also selbst war, sollte Person X auch brav sein nicht vorhandenes Vermögen irgendwelchen raffgierigen Anwälten, die im Auftrag der Pornobranche arme Leute abzocken wollen, zur freien Verfügung stellen oder wie?
Seit wann versuchen nur "Unschuldige" möglichst vorteilhaft aus Rechtsstreitigkeiten heraus zu kommen???

Auch Person X hat ein Interesse daran möglichst nicht 750€ oder gar mehr an Pornoabzocker zu "spenden", wenn er ein Student ist, der unter dem Existenzminimum lebt.
Natürlich kann auch Person X, auch wenn er die Tat begangen hat, versuchen sich vor Gericht zu verteidigen. Das Recht steht jedermann zu. Nur sind die Erfolgsaussichten unbeschadet (d.h. ohne das man für seinen Rechtsverstoß Geld zahlen muß) aus der Sache rauszukommen erheblich geringer als bei jemanden, der nachweislich unschuldig ist und dies auch in irgendeiner Art und Weise glaubhaft machen kann. Man sollte sich in dem Fall wirklich überlegen wie die eigenen Erfolgsaussichten stehen und ob man wieder besseren Wissens bereit ist den Weg auch notfalls bis zum Ende zu gehen und es auf eine Gerichtsverhandlung und eine mögliche Verurteilung ankommen läßt.

In deinem fiktiven Fall hat Person X also Mist gebaut, in dem er einen Film runtergeladen hat, der vom RI nicht dafür vorgesehen und frei gegeben war und hat dafür ein Torrentprogramm benutzt, das zugleich beim Runterladen auch Teile des Films wieder hochlädt und anderen zugänglich macht. Und nun möchte Person X aber nicht für seine Tat gerade stehen und hofft darauf, das zum einen der Rechteinhaber auf eine Abmahnung verzichtet und zum anderen das Gericht die mögliche Klage ebenfalls verwirft, einzig und allein mit der Begründung das Person X ja armer Student ist und kein Geld hat. Fakt ist, Person hat Mist gebaut und gegen geltendes Recht verstoßen. Soweit korrekt?
Dann muss ich leider sagen, ganz schön blauäugig. Darauf wird sich kaum ein RI oder Gericht einlassen. Klingt blöd, ist aber so.

Karel Hot hat geschrieben:Angenommen die Pornobranche stellt selbst die Torrents zur Verfügung um dann hinterher die Leute zu ermitteln und abzumahnen... Alles Verschwörungstheorie... komisch nur dass auf einschlägigen Torrentportalen die entsprechenden Torrents immer von den selben Leuten hineingestellt werden...
Oha, jetzt saugst du dir aber was aus den Fingern. Schon mal dran gedacht, das es immer die selben Personen sind, die sowas einstellen, weil es professionelle Raubkopierer sind, die ganz bewußt solche Filme von Bezahlplattformen runtersaugen weiter verbreiten und nicht nur irgendwelche Kiddies, die das ab und zu mal machen, weil sie auf dem Schulhof gehört haben wie das geht? Solche Raubkopierer verbreiten tausende solcher Filme, für die der ehrliche Kunde normalerweise bezahlen muss. Außerdem heißt das noch lange nicht, das auch nur eine einzige Person hinter einem Forenaccount steht. Das kann genauso gut eine ganze Kopierer Crew sein mit 100 oder mehr Mitgliedern, die alle Zugriff auf den entsprechenden Forenaccount haben.
Mit dieser Verschwörungstheorie klammerst du dich an einen Strohhalm, aber solange du nichts davon beweisen kannst, ist das nichts weiter als ein Wunschtraum.

Karel Hot
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#1108 Beitrag von Karel Hot » Donnerstag 11. Dezember 2014, 19:30

Looreed hat geschrieben:
Karel Hot hat geschrieben:
Wenn Person X es also selbst war, sollte Person X auch brav sein nicht vorhandenes Vermögen irgendwelchen raffgierigen Anwälten, die im Auftrag der Pornobranche arme Leute abzocken wollen, zur freien Verfügung stellen oder wie?
Seit wann versuchen nur "Unschuldige" möglichst vorteilhaft aus Rechtsstreitigkeiten heraus zu kommen???

Auch Person X hat ein Interesse daran möglichst nicht 750€ oder gar mehr an Pornoabzocker zu "spenden", wenn er ein Student ist, der unter dem Existenzminimum lebt.
Natürlich kann auch Person X, auch wenn er die Tat begangen hat, versuchen sich vor Gericht zu verteidigen. Das Recht steht jedermann zu. Nur sind die Erfolgsaussichten unbeschadet (d.h. ohne das man für seinen Rechtsverstoß Geld zahlen muß) aus der Sache rauszukommen erheblich geringer als bei jemanden, der nachweislich unschuldig ist und dies auch in irgendeiner Art und Weise glaubhaft machen kann. Man sollte sich in dem Fall wirklich überlegen wie die eigenen Erfolgsaussichten stehen und ob man wieder besseren Wissens bereit ist den Weg auch notfalls bis zum Ende zu gehen und es auf eine Gerichtsverhandlung und eine mögliche Verurteilung ankommen läßt.

In deinem fiktiven Fall hat Person X also Mist gebaut, in dem er einen Film runtergeladen hat, der vom RI nicht dafür vorgesehen und frei gegeben war und hat dafür ein Torrentprogramm benutzt, das zugleich beim Runterladen auch Teile des Films wieder hochlädt und anderen zugänglich macht. Und nun möchte Person X aber nicht für seine Tat gerade stehen und hofft darauf, das zum einen der Rechteinhaber auf eine Abmahnung verzichtet und zum anderen das Gericht die mögliche Klage ebenfalls verwirft, einzig und allein mit der Begründung das Person X ja armer Student ist und kein Geld hat. Fakt ist, Person hat Mist gebaut und gegen geltendes Recht verstoßen. Soweit korrekt?
Dann muss ich leider sagen, ganz schön blauäugig. Darauf wird sich kaum ein RI oder Gericht einlassen. Klingt blöd, ist aber so.

Karel Hot hat geschrieben:Angenommen die Pornobranche stellt selbst die Torrents zur Verfügung um dann hinterher die Leute zu ermitteln und abzumahnen... Alles Verschwörungstheorie... komisch nur dass auf einschlägigen Torrentportalen die entsprechenden Torrents immer von den selben Leuten hineingestellt werden...
Oha, jetzt saugst du dir aber was aus den Fingern. Schon mal dran gedacht, das es immer die selben Personen sind, die sowas einstellen, weil es professionelle Raubkopierer sind, die ganz bewußt solche Filme von Bezahlplattformen runtersaugen weiter verbreiten und nicht nur irgendwelche Kiddies, die das ab und zu mal machen, weil sie auf dem Schulhof gehört haben wie das geht? Solche Raubkopierer verbreiten tausende solcher Filme, für die der ehrliche Kunde normalerweise bezahlen muss. Außerdem heißt das noch lange nicht, das auch nur eine einzige Person hinter einem Forenaccount steht. Das kann genauso gut eine ganze Kopierer Crew sein mit 100 oder mehr Mitgliedern, die alle Zugriff auf den entsprechenden Forenaccount haben.
Mit dieser Verschwörungstheorie klammerst du dich an einen Strohhalm, aber solange du nichts davon beweisen kannst, ist das nichts weiter als ein Wunschtraum.
Schwing mal hier nicht die Moralkeule, Keule! Was Person X gemacht hat, ist wohl kaum ein Schwerverbrechen. Tagtäglich schauen Millionen Internetnutzer sich entsprechendes Material an, ob nun per Streamingdienst oder nach vorherigem Download per Torrent. Ob es sich bei dem entsprechenden Material um schützenswerte Kunsterzeugnisse handelt, darf ja wohl stark bezweifelt werden. Ich "sauge mir nichts aus den Fingern", sondern stelle eine Theorie auf, die auf Kenntnissen über vergangene Abmahnattacken basieren (Redtube-Affäre, auch wenn es hier um Streaming ging) und habe auch nicht vor mich in irgendeiner Hinsicht daran zu klammern. Du hast Vorstellungen. jkj:s_;

Der "ehrliche Kunde" der zum Fortleben der äußerst zweifelhaften Pornobranche beiträgt, indem er den Produzenten und Profiteuren dieser auch noch monatlich Geld überweist, ist in deinen Augen also ehrenwerter, als Person X? Person X wäre es lieber, wenn die Pornobranche ihre Existenzgrundlage verlieren würde, dann gäbe es nämlich keine Pornos und auch nicht die Verlockung entsprechende Torrents runterzuladen. Es muss ganz klar gesagt werden: "der ehrliche Kunde" der die Pornobranche durch Mitgliedschaften auf diversen Pornoportalen unterstützt, trägt wie kein anderer zum Fortbestand dieses Gewerbes bei.

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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#1109 Beitrag von fusna » Donnerstag 11. Dezember 2014, 19:58

Das ist ja wohl an Bigotterie kaum zu übertreffen! Kick, Ban, Ignore, Keule!

Karel Hot
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#1110 Beitrag von Karel Hot » Donnerstag 11. Dezember 2014, 20:24

fusna hat geschrieben:Das ist ja wohl an Bigotterie kaum zu übertreffen! Kick, Ban, Ignore, Keule!
Kannst du eines der von mir vorgebrachten Argumente logisch widerlegen, um deinem Vorwurf der "Bigotterie" ein wenig Substanz zu verleihen? Ansonsten bitte gefälligst zurückhalten in den vorwurfsvollen Äußerungen gegenüber anderen Forumsteilnehmern! Danke.

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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#1111 Beitrag von Looreed » Donnerstag 11. Dezember 2014, 21:42

Karel Hot hat geschrieben:
Schwing mal hier nicht die Moralkeule, Keule! Was Person X gemacht hat, ist wohl kaum ein Schwerverbrechen. Tagtäglich schauen Millionen Internetnutzer sich entsprechendes Material an, ob nun per Streamingdienst oder nach vorherigem Download per Torrent. Ob es sich bei dem entsprechenden Material um schützenswerte Kunsterzeugnisse handelt, darf ja wohl stark bezweifelt werden. Ich "sauge mir nichts aus den Fingern", sondern stelle eine Theorie auf, die auf Kenntnissen über vergangene Abmahnattacken basieren (Redtube-Affäre, auch wenn es hier um Streaming ging) und habe auch nicht vor mich in irgendeiner Hinsicht daran zu klammern. Du hast Vorstellungen. jkj:s_;

Der "ehrliche Kunde" der zum Fortleben der äußerst zweifelhaften Pornobranche beiträgt, indem er den Produzenten und Profiteuren dieser auch noch monatlich Geld überweist, ist in deinen Augen also ehrenwerter, als Person X? Person X wäre es lieber, wenn die Pornobranche ihre Existenzgrundlage verlieren würde, dann gäbe es nämlich keine Pornos und auch nicht die Verlockung entsprechende Torrents runterzuladen. Es muss ganz klar gesagt werden: "der ehrliche Kunde" der die Pornobranche durch Mitgliedschaften auf diversen Pornoportalen unterstützt, trägt wie kein anderer zum Fortbestand dieses Gewerbes bei.

Na und? Nur weil es tagtäglich Millonen von Leuten machen, ist doch trotzdem nicht erlaubter. Deine Person X ist nun mal dabei erwischt worden, wie er Mist gebaut hat. Und ob es sich bei einem runtergeladener Pornofilm nun um ein schützenwertes Kunsterzeugniss handelt oder nicht, kann nur durch ein Gericht festgestellt werden. Deine eigene persönliche Ansicht reicht dafür nicht aus.

Außerdem legst du hier eine ganz schöne Doppelmoral an den Tag. Einerseits verdammst du die ach so zweifelhafte Pornoindustrie, andererseits unterstützt du, sorry deine fiktive Person X, den Fortbestand eben jener Pornoindustrie, in dem er ihre Filme anschaut und runterlädt. Wenn du willst, dass die Pornoindustrie ihre Existenzgrundlage verliert, dann hör auf ihre Filme zu kucken. So einfach ist das. Es ist schon recht lustig, das du der Pornoindustrie vorwirfst, dich zum Porno kucken und illegalen Runterladen ihrer Filme animiert zu haben. 2-4-3-n

Du hast nach einer Einschätzung gefragt, wie andere die Chancen von Person X vor Gericht sehen. Nach Einschätzung von Steffen (und dieser Einschätzung schliesse ich mich an) macht eine Verteidigung bis aufs Blut keinen Sinn, wenn man die Tat tatsächlich begangen hat. Denn das könnte bedeuten, das die Sache noch viel teurer werden kann, als der ursprüngliche veranschlagte Betrag. Aber das war anscheinend nicht die Antwort, die du hören wolltest.

Btw. in diesem Forum geht es darum, sich über UNBERECHTIGTE Abmahnungen auszutauschen, aber keinesfalls darum Abwehrstrategien bei berechtigten Abmahnungen zu entwickeln.

Und die Anrede "Keule" kannst du dir auch schenken. Soviel zum Thema Verhalten gegenüber anderen Forumsteilnehmern.

Karel Hot
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#1112 Beitrag von Karel Hot » Donnerstag 11. Dezember 2014, 22:06

Looreed hat geschrieben:
Karel Hot hat geschrieben:
Schwing mal hier nicht die Moralkeule, Keule! Was Person X gemacht hat, ist wohl kaum ein Schwerverbrechen. Tagtäglich schauen Millionen Internetnutzer sich entsprechendes Material an, ob nun per Streamingdienst oder nach vorherigem Download per Torrent. Ob es sich bei dem entsprechenden Material um schützenswerte Kunsterzeugnisse handelt, darf ja wohl stark bezweifelt werden. Ich "sauge mir nichts aus den Fingern", sondern stelle eine Theorie auf, die auf Kenntnissen über vergangene Abmahnattacken basieren (Redtube-Affäre, auch wenn es hier um Streaming ging) und habe auch nicht vor mich in irgendeiner Hinsicht daran zu klammern. Du hast Vorstellungen. jkj:s_;

Der "ehrliche Kunde" der zum Fortleben der äußerst zweifelhaften Pornobranche beiträgt, indem er den Produzenten und Profiteuren dieser auch noch monatlich Geld überweist, ist in deinen Augen also ehrenwerter, als Person X? Person X wäre es lieber, wenn die Pornobranche ihre Existenzgrundlage verlieren würde, dann gäbe es nämlich keine Pornos und auch nicht die Verlockung entsprechende Torrents runterzuladen. Es muss ganz klar gesagt werden: "der ehrliche Kunde" der die Pornobranche durch Mitgliedschaften auf diversen Pornoportalen unterstützt, trägt wie kein anderer zum Fortbestand dieses Gewerbes bei.

Na und? Nur weil es tagtäglich Millonen von Leuten machen, ist doch trotzdem nicht erlaubter. Deine Person X ist nun mal dabei erwischt worden, wie er Mist gebaut hat. Und ob es sich bei einem runtergeladener Pornofilm nun um ein schützenwertes Kunsterzeugniss handelt oder nicht, kann nur durch ein Gericht festgestellt werden. Deine eigene persönliche Ansicht reicht dafür nicht aus.

Außerdem legst du hier eine ganz schöne Doppelmoral an den Tag. Einerseits verdammst du die ach so zweifelhafte Pornoindustrie, andererseits unterstützt du, sorry deine fiktive Person X, den Fortbestand eben jener Pornoindustrie, in dem er ihre Filme anschaut und runterlädt. Wenn du willst, dass die Pornoindustrie ihre Existenzgrundlage verliert, dann hör auf ihre Filme zu kucken. So einfach ist das. Es ist schon recht lustig, das du der Pornoindustrie vorwirfst, dich zum Porno kucken und illegalen Runterladen ihrer Filme animiert zu haben. 2-4-3-n

Du hast nach einer Einschätzung gefragt, wie andere die Chancen von Person X vor Gericht sehen. Nach Einschätzung von Steffen (und dieser Einschätzung schliesse ich mich an) macht eine Verteidigung bis aufs Blut keinen Sinn, wenn man die Tat tatsächlich begangen hat. Denn das könnte bedeuten, das die Sache noch viel teurer werden kann, als der ursprüngliche veranschlagte Betrag. Aber das war anscheinend nicht die Antwort, die du hören wolltest.

Btw. in diesem Forum geht es darum, sich über UNBERECHTIGTE Abmahnungen auszutauschen, aber keinesfalls darum Abwehrstrategien bei berechtigten Abmahnungen zu entwickeln.

Und die Anrede "Keule" kannst du dir auch schenken. Soviel zum Thema Verhalten gegenüber anderen Forumsteilnehmern.
Ich weiß nicht aus welcher Region du stammst, aber Keule ist meines Wissens nach keineswegs ein abwertender Begriff - aber fühle dich nur künstlich beleidigt, wenn's dir dann besser geht. Wären alle hier besprochenen Abmahnungen unberechtigt, dann wäre die Sache ja recht einfach und ein Forum nicht von Nöten. Offenbar verhält es sich aber anders, auch wenn du offensichtlich die Existenzberechtigung dieses Forums in Frage stellst. Was Person X getan hat, stellt keine Abweichung von irgendeiner Norm dar und dass es Pornokonsumenten gibt, die die dahinter stehenden Mechanismen der Pornoindustrie durchaus kritisch betrachten oder gar ihren eigenen Pornokonsum verurteilen, davon zeugen dutzende Foren im Netz. Also bitte den Ball flach halten, du bist in keinster Weise ein moralisch überlegener Mensch.

Person X hat durch seine rechtlich möglicherweise zweifelhafte Nutzung eines Torrent-Clients zum laden eines pornographischen Films nicht annähernd soviel für die weitere Existenz der Pornobranche getan, wie ein reguläres Mitglied von Pornoportalen - außer Person X müsste dieser Industrie unfreiwillig Geld spenden, weil er von irgendwelchen Tastatur-Moralaposteln statt deren Expertise nur blinde Vorwürfe erhält!

Looreed
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#1113 Beitrag von Looreed » Donnerstag 11. Dezember 2014, 23:24

Klar, ok wie du meinst. Viel Glück bei dem was auch immer du vor hast. Ist letztendlich deine eigene Entscheidung und die wird dir hier keiner abnehmen können. Man liest sich (oder auch nicht.) expsm

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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#1114 Beitrag von meindackelwaldi » Freitag 12. Dezember 2014, 07:13

Karel Hot hat geschrieben:Ich dachte das Forum dient dem Austausch zur Abwehr von Abmahnungen?
Zur Abwehr unberechtigter Abmahnungen. So wie es aussieht hast da ja vorsätzlich die Urheberrechtsverletzung begangen.
Karel Hot hat geschrieben: Auch Person X hat ein Interesse daran möglichst nicht 750€ oder gar mehr an Pornoabzocker zu "spenden", wenn er ein Student ist, der unter dem Existenzminimum lebt.
Alles Schutzbehauptungen. Fang besser an, für den Fall der Klageerhebung durch den Rechteinhaber finanzielle Rückstellungen zu machen. Der Rechteinhaber hat dazu 3 Jahre beginnend ab dem 01.01.2015 Zeit. In der Zeit hast du bei 50 EUR/Monat Rücklage die Kröten zusammen.
Karel Hot hat geschrieben:Schwing mal hier nicht die Moralkeule, Keule! Was Person X gemacht hat, ist wohl kaum ein Schwerverbrechen.
Es ist eine Straftat:

§ 106 UrhG - Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Sei also froh, dass der Rechteinhaber neben der Abmahnung nicht noch Strafanzeige gestellt hat! Und ja, durch Nutzung eines Torrentprogramms hast du das Werk des Rechteinhabers unerlaubt verbreitet.

Karel Hot
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#1115 Beitrag von Karel Hot » Freitag 12. Dezember 2014, 09:09

Zur Abwehr unberechtigter Abmahnungen. So wie es aussieht hast da ja vorsätzlich die Urheberrechtsverletzung begangen.
Person X hat nicht vorsätzlich die Intention gehabt eine Urheberrechtsverletzung zu begehen, sondern einen Torrent mt pornographischen Inhalt geladen.
Alles Schutzbehauptungen. Fang besser an, für den Fall der Klageerhebung durch den Rechteinhaber finanzielle Rückstellungen zu machen. Der Rechteinhaber hat dazu 3 Jahre beginnend ab dem 01.01.2015 Zeit. In der Zeit hast du bei 50 EUR/Monat Rücklage die Kröten zusammen.
Schutzbehauptungen? Wenn Person X ein Student ist und nachweislich ein Einkommen unter dem Existenzminimum hat, dann ist Person X halt ein Student und lebt nachweislich unter dem Existenzminimum. Was ist bitte daran eine Schutzbehauptung, abgesehen davon dass ich nicht glaube, dass sich hier irgendjemand mit Hilfe von Schutzbehauptungen gegenüber irgendwelchen Forumsteilnehmern verteidigen müsste?

Person X hat als Student der unter dem Existenzminimum lebt wohl kaum Gelegenheit monatlich einfach mal 50€ zur Seite zu legen, es wäre schön wenn du deinen Verstand nutzen würdest, bevor du hier mehr oder weniger gut gemeinte Ratschläge verteilst!

Fakt ist: Die Vorgehensweise von Abmahnanwälten, die gezielt Nutzerdaten sammeln lassen um diese Nutzer dann zu bedrohen und möglicherweise in den finanziellen Ruin treiben, nur weil diese dummerweise Gebrauch von Torrentdiensten gemacht haben (sicherlich ein Fehler - auch wenn es viele urheberrechtsfreie oder Creative Commons Inhalte gibt, die per Torrent geladen werden können) ist höchst fragwürdig.

meindackelwaldi
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#1116 Beitrag von meindackelwaldi » Freitag 12. Dezember 2014, 14:44

Karel Hot hat geschrieben:Person X hat nicht vorsätzlich die Intention gehabt eine Urheberrechtsverletzung zu begehen, sondern einen Torrent mt pornographischen Inhalt geladen.
Es ist gelinde gesagt scheiß egal ob es ein Porno oder ein Musikstück oder sonst was war. Wenn´s nicht zufällig passiert ist oder durch einen Dritten erfolgte (was nicht der Fall ist, so zumindest geht das aus deinen Formulierung hervor), war es Vorsatz.
Karel Hot hat geschrieben:Schutzbehauptungen? Wenn Person X ein Student ist und nachweislich ein Einkommen unter dem Existenzminimum hat, dann ist Person X halt ein Student und lebt nachweislich unter dem Existenzminimum.
Das hättest du dir halt vorher überlegen müssen, bevor du illegales Filesharing betrieben hast. Zumindest hast du ja dann vmtl. Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
Karel Hot hat geschrieben:... ist höchst fragwürdig.
und moralisch verwerflich, aber halt rechtlich zulässig. Jetzt hat´s dich erwischt. Heul halt weiter. Typisch Schnorrermentalität.

Du kannst versuchen, es auszusitzen und hoffen, dass kein Mahnbescheid kommt und dass keine Klage erhoben wird. Du brauchst (mind.) drei Jahre + x Monate Durchhaltevermögen, immer schön mit der Ungewissheit, dass da noch was kommen kann. Und wenn aktuell bei dir nichts zu holen ist: Der vollstreckbare Titel, den der Rechteinhaber gegen dich erwirken würde, gilt 30 Jahre - wie man dir schon vorher erklärt hat -

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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#1117 Beitrag von Steffen » Freitag 12. Dezember 2014, 16:41

[quoteemKarel Hot]Person X hat als Student der unter dem Existenzminimum lebt wohl kaum Gelegenheit monatlich einfach mal 50,- € zur Seite zu legen, es wäre schön, wenn du deinen Verstand nutzen würdest, bevor du hier mehr oder weniger gut gemeinte Ratschläge verteilst![/quoteem]
Die empfohlene Vorgehensweise ist eine allgemeine Richtlinie und bestimmt kein Dogma. Wer keine 50,- € im Monat beiseitelegen kann, der legt eben 20,- € beiseite, 5,- €, oder gar nichts. Es bleibt doch jedem Selbst überlassen.



[quoteemKarel Hot](...) Wenn Person X es also selbst war, sollte Person X auch brav sein nicht vorhandenes Vermögen irgendwelchen raffgierigen Anwälten, die im Auftrag der Pornobranche arme Leute abzocken wollen, zur freien Verfügung stellen oder wie? (...)

(...) Auch Person X hat ein Interesse daran möglichst nicht 750€ oder gar mehr an Pornoabzocker zu "spenden", wenn er ein Student ist, der unter dem Existenzminimum lebt. Angenommen die Pornobranche stellt selbst die Torrents zur Verfügung um dann hinterher die Leute zu ermitteln und abzumahnen ... Alles Verschwörungstheorie ... komisch nur dass auf einschlägigen Torrentportalen die entsprechenden Torrents immer von den selben Leuten hineingestellt werden (...)

(...) Fakt ist: Die Vorgehensweise von Abmahnanwälten, die gezielt Nutzerdaten sammeln lassen, um diese Nutzer dann zu bedrohen und möglicherweise in den finanziellen Ruin treiben, nur weil diese dummerweise Gebrauch von Torrentdiensten gemacht haben (sicherlich ein Fehler - auch wenn es viele urheberrechtsfreie oder Creative Commons Inhalte gibt, die per Torrent geladen werden können) ist höchst fragwürdig. (...)[/quoteem]

Wenn ich die Postings in letzter Zeit hier im Thread lese, denke ich sofort an 2006, und die damaligen naiven Diskussionen. Vielleicht hätte ich dir damals beigepflichtet. Man sollte aber einmal die Kirche im Dorf lassen. Dann entschuldige, wenn ich weiterhin flapsig oder gehässig herüberkommen sollte, aber es ist meinem Bildungsstand, der schlechten Laune in meiner Frühschichtwoche und dem zusetzenden Alter geschuldet.

................


Ich hoffe einmal nicht, besser gesagt ich gehe einmal davon aus, dass dein Geschriebenes deine Meinung und deinen Standpunkt widerspiegelt. Dann muss man aber auch Einschätzen, das du über sehr wenig Lebenserfahrungen verfügst und vielleicht selbst der von der Pornoindustrie (zu P2P) verführte, arme Student bist.

Es gibt nun einmal in einem "DE" Gesetze und Vorschriften, die das Leben (online, wie offline) regeln und woran man sich (alle) halten sollte. Wenn nicht, muss man mit bestimmten, ggf. nachteiligen Konsequenzen rechnen. Das ist die Grundlage einer jeglicher rechtsstaatlichen Ordnung.

So ist es auch bei einer Urheberrechtsverletzung.

Rechtsgrundlage:
  • I. Herunterladen (Download)
    => §§ 16 Abs. 1, 53 Abs. 1 UrhG - unerlaubte Vervielfältigung (rechtswidrig hergestellt; öffentlich zugänglich gemachte Vorlage)
    II. Anbieten (Upload)
    => § 19a UrhG - öffentliches Zugänglichmachen i.V.m. §§ 15 Abs. 2, 52 Abs. 3 UrhG - öffentliches Zugänglichmachen ohne Erlaubnis des Rechteinhabers (RI),
    III. Strafbarkeit nach § 106 UrhG

Dabei ist es schnurzpiepsegal, ob ihr, du, ich es richtig erachte oder nicht. Diese Gesetze i.V.m der Rechtsprechung bei Filesharing gibt es nun einmal, an diese ist sich zu halten, und bei einem Verstoß dagegen, sollte man mit Konsequenzen rechnen. Und diese heißen, man wird abgemahnt, aufgefordert zur Abgabe einer strafbewehrten UVE sowie der Zahlung von gewissen Abmahnkosten (AG + SE).

Und hier zu argumentieren, dass man selbst aus seiner wirtschaftliche Lage heraus, nichts dafür kann, ist schon etwas unreif. Ich fahre z.B. eine alte "Printe". Kann aufgrund meiner wirtschaftlichen Lage mir kein Neues leisten, würde aber gern schon ein Neues fahren, da eine Altes eine heimliche Sparbüchse ist, aus der aber nichts groß kommt, als Öl aus der Dichtung. Deshalb kann ich mir aber nicht einfach ein Neues vom Grundstück eines Autohauses klauen und benutzen. Ist zwar ein hartes Beispiel, aber trifft den Kern der Diskussion.

Wir leben im Jahr 2014. Hier sollte schon -jeder- Internetuser bzw. Anschlussinhaber einmal schon ansatzweise von Abmahnungen gehört haben und wissen, dass es die neusten Kinofilme, Pornos, Spiele und Top-100 der Charts höchstwahrscheinlich nicht umsonst gibt. Und wenn, etwas faul ist. Nur setzt man sich darüber hinweg, solange man selbst keine Abmahnung sein Eigenen nennt. Wenn ist dann das Geschrei groß, geht aber dann meist in die Richtung, was zwar menschlich ist, sich zu entschuldigen und seine Vergehen auf andere zu projizieren und ihnen auch noch den "Schwarzen Peter" zuzuschieben. Man ist auf einmal das "Opfer" und der Abmahner, der sein legitimes Recht (Verstöße gegen seine Rechte zu ahnden) wahrnimmt der "Täter"!

1. Es wird niemand gezwungen, sich ein P2P-Progi zu installieren, die entsprechenden Ports freizuschaufeln, die notwendigen Einstellungen vorzunehmen, einen entsprechenden Link zu suchen und durch dessen Anklicken den illegalen Download / Upload zu beginnen. Und Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Punkt.

2. Es gibt Gesetze und Vorschrift, die einzuhalten sind. Diese mache ich nicht und es ist müßig, darüber zu quaken. Verstößt man dagegen, kann man bestraft werden. Willkommen im Leben!

3. Und mal ganz bissig. Wenn der Student am Existenzminimum vegetierend studiert, es gibt Jobs, die man nebenbei annehmen kann - neben "Sex and Drugs and Rock 'n' Rol".

4. Erwachsen ist, sich Fehlern zu stellen, daraus zu lernen und die möglichen Konsequenzen tragen. Auch wenn es vielleicht unangenehm ist.

VG Steffen

Karel Hot
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#1118 Beitrag von Karel Hot » Samstag 13. Dezember 2014, 14:14

Deine von dir so stark betonte "Lebenserfahrung" in allen Ehren, aber danach hat hier niemand gefragt. Fakt ist: du kennst mich oder fiktive Person X nicht und kannst dir von daher auch dein ganzes pseudo-Gelaber (welches gelinde gesagt recht kindisch wirkt) sparen. Der Ort für eine private Diskussion über die Lebenserfahrung und Umstände von Person X ist dieses Forum nun wirklich nicht. Wenn deine gesamte Lebensweisheit darin besteht: "es gibt Gesetze und wer diese bricht der muss eventuell mit Konsequenzen rechnen" - dann hast du's in deinem Leben ja echt weit gebracht. Wow, sehr beeindruckend!

Anscheinend verwechselst du hier auch irgendetwas: Nur weil sich jemand in der Erwartung etwas Rat zu einer spezifischen Thematik zu bekommen an ein Forum wendet, in dem entsprechende Fragestellungen diskutiert werden welche den Ratsuchenden tangieren, ist dies noch lange kein Grund sich aufzuspielen und die ratsuchende Person so zu behandeln, als hätte diese allgemein keine Ahnung von Nichts in der Welt! Vielleicht hast du dir durch die Beschäftigung mit der Abmahnfrage eine gewisse Expertise auf diesem Feld angeeignet und bist in anderen Lebensbereichen der totale Versager. Auszuschließen wäre dies nicht, insofern behalte deine eher simpel gestrickten Lebensweisheiten bitte für dich und diejenigen in deinem Umfeld, die sowas gerne hören möchten, falls es entsprechende Personen überhaupt gibt. Danke

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Steffen
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#1119 Beitrag von Steffen » Samstag 13. Dezember 2014, 15:53

Hallo @Karel Hot,

man sollte einmal einiges beachten. Ich erkläre es einmal -entgegen mein Naturell-
in aller gebotenen Ruhe.
  • 1. Wenn man selbst einen / seinen Standpunkt vertritt, dann sollte man die Möglichkeit
    in Betracht ziehen, insbesondere wenn man diesen öffentlich zur Schau stellt, das man,
    • a) Zustimmung (lang anhaltenden stürmischen Applaus) erfährt,
      b) man keine Zustimmung (generell oder zu einem Teil) bekommt, und sich mit einer Kritik
      auseinandersetzen muss, oder
      c) man keine überhaupt gar Reaktion erhält.
    2. Ist AW3P -kein- werbefinanziertes bzw. gewerblich orientiertes Forum, wie z.B. das bei
    IGGDAW, sondern ein rein Privates -ohne- finanziellen Interessen. Das bedeutet, ich stecke
    meine privaten Mittel hinein, mein Web-Admin hegt und pflegt alles in seiner Freizeit. Genau
    wie alle fleißigen Poster. Natürlich muss man meine Meinung nicht teilen, aber es legt der
    Forenbetreiber nun einmal die Regeln fest, und kein Member. Mach einfach ein Eigens auf,
    meines existiert unvermittelt seit 05/2007 und ist unter den letzten zwei!

    Ich erkläre dir es einmal so, obwohl ich bezweifle, dass du es völlig verstehst. Vergleiche
    mich mit einem, sagen wir weitgehenden Bekannten. Wenn Du in mein Haus (aka Forum) kommst,
    solltest du dich an meine Hausregeln und eventuellen Schrulligkeiten halten. Das wäre schon
    irgendwie von Vorteil.

    Denn wenn du gegen diese verstößt, musst du mit ggf. negativen Konsequenzen rechnen. Dies
    kann von einem verbalen Rüffel bzw. Zurechtweisung bis zu einem Hausverbot reichen. Wobei,
    wenn man mich kennt bzw. kennenlernt, dann kann man, wenn man mit meiner Leitung -nicht-
    einverstanden ist, doch irgendeinen anderen Bekannten besuchen.

    3. War alles andere hinsichtlich deiner Postings und Meinung gesagt und bedarf daher keinen
    weiteren Vortrag. Solltest du aber weiterhin versuchen, mich persönlich zutreffen, öffentlich
    ans Bein zu pinkeln, solltest du noch einmal die Erklärungen zu 2.) durchlesen. Besonders
    den dritten Abschnitt.

VG Steffen

Karel Hot
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#1120 Beitrag von Karel Hot » Samstag 13. Dezember 2014, 19:30

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Habe die Ehre.

Steffen Heintsch (Forenbetreiber)

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