Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

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Steffen
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#941 Beitrag von Steffen » Montag 24. März 2014, 23:25

Dear Lottex,

AW3P is neither hostile to foreign nationals nor does it not comply with its duty
to limit any damages as much as possible. On the contrary, if one says in principle:
If German is not your native language, go get a lawyer, if you are cautioned. The
language risk of using German is yours and yours alone!

The person cautioned carries the language risk alone, if he fails to understand
recommendations from one of the forums incorrectly or understands the recommendations
only in part. The person cautioned also carries the same language risk of using German
if he takes inappropriate actions (regardless of whether entire actions or only a part
thereof are involved in this case) or makes lawfully binding explanations of intent
like the modified cease-and desist declaration (mod. UE) in Germany in German on the
basis of forum recommendations, although he is neither able to understand or weigh
either the content or their implications/consequences in case of repetition.

Therefore, whoever does not understand the national language (German) as well as German
copyright and civil law is responsible for obtaining a translation himself. This means,
as a first precaution get yourself a lawyer. And it would be irresponsible from my side
to recommend something or to even advise you, in cases where risks or costs are maximized,
because you do not understand something either completely or even only partially and
respond incorrectly either in total or partiallynas a result of that.

Kind regards,
Steffen


[quoteemmrpinkeyes]Muss man überhaupt auf E-Mails reagieren?[/quoteem]
Ja.


VG Steffen

Lottex
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#942 Beitrag von Lottex » Montag 24. März 2014, 23:36

I do understand German quite well, but I don't speak as good. That's the reason I'm speaking in English. I will take a look at the link mrpinkey gave me tomorrow. Thanks a lot :) Gonna send you everything you need in a PM in a sec

denjell
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#943 Beitrag von denjell » Sonntag 30. März 2014, 13:33

hi, hab mal ne farge in sachen vorbeugender mod.UE an den rechteinhaber.

ist ein persönlicher briefkasteneinwurf (mit zeugen), direkt beim rechteinhaber,
einem einwurf-einschreiben (o.ä.) gleichzusetzen?

der sog. "rechteinhaber" sitzt nämlich nur ein paar straßen weiter..

danke

abmahnwarrior
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#944 Beitrag von abmahnwarrior » Sonntag 30. März 2014, 13:38

die UE schickt man an den Anwalt der die abmahnung geschickt hat. Der RI hat damit nichts zu tun.

denjell
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#945 Beitrag von denjell » Sonntag 30. März 2014, 14:06

achtung - es geht hier um eine vorbeugende UE, dh ich habe noch keine abmahnung bekommen
Vorgehensweise beim Vorbeugen
Bevor man aber anfängt, sollte man sich die Nutzungshinweise durchlesen. Eine vorbeugende mod. UE ist nichts anderes, als eine mod. UE ohne die Zeile Aktenzeichen.
1. Direkte Versand an den Rechteinhaber
2. Bei fehlender oder nicht ergoogelbarer Adresse, wird weiterhin verwendet die c/o-Kanzlei-Adresse:
- Z.B. Herr David Voigt c/o Nümann + Lang Rechtsanwälte, Kriegsstraße 45, 76133 Karlsruhe
3. Besonders wichtig der Doppelversand
- 1-mal per Einschreiben (Einwurf oder mit Rückschein)
- 1-mal per E-Mail oder/und/bzw. Fax
- 1-mal Zeuge (ab 18 Jahre), der den Inhalt, Eintüten, korrekte Adressierung und Versand beeiden kann.
und die frage mit dem zeugen-briefkasten-einwurf würde mich trotzdem interessieren, danke

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Steffen
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#946 Beitrag von Steffen » Sonntag 30. März 2014, 14:24

Das Sicherste und effektivste ist hier (ohne Ausreden oder eventueller Spielereien mit der Nichtabholung), wenn man für Inhalt, Eintüten und Zustellung eine Zeugen hinzuzieht, und das Schreiben mittels Unterschrift (Zustellungsurkunde) an den RI übergibt.

mögliches Muster:
._._._._._._._._._._._._._._._.

<Absender>

<Empfänger>

Postzustellungsurkunde

Brief mit beinhalteter vorbeugend, strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung



Den vorstehen Brief habe ich:


____________ ______________
Vorname Familienname

heute am __.__.____ um __:__ Uhr


________________________
Unterschrift

an den Empfänger bzw. Anmeldung bzw. seinem Postbevollmächtigten


____________ ______________ _______________
Vorname Familienname Funktion


________________________
Unterschrift

zugestellt.



Nur im Fall der verweigerten Annahme auszufüllen:

Da die Annahme des Briefes verweigert wurde, habe ich den Brief am Ort der Zustellung (Einwurf Briefkasten) zurückgelassen. Den Tag der Zustellung, Uhrzeit und Unterschrift, habe ich auf dem Umschlag des zugestellten Briefes vermerkt.

_____________________________________________
Ort,Datum,Uhrzeit Name Vorname Unterschrift


Zeuge:
______________________________________________
Ort,Datum,Uhrzeit Name Vorname Unterschrift



._._._._._._._._._._._._._._._.


VG Steffen

denjell
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#947 Beitrag von denjell » Mittwoch 2. April 2014, 13:46

danke, habe ann doch die variante einschreiben + email gewählt.

hört man i.d.r. nach abgabe einer vorbeugender modUE trotzdem noch etwas von der RI-vertretenden kanzlei?
in meinem fall fareds..

mwd
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#948 Beitrag von mwd » Mittwoch 2. April 2014, 14:04

Natürlich werden die sich wieder bei Dir melden. Schließlich wollen sie in erster Linie Geld sehen und keine $UE$

denjell
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#949 Beitrag von denjell » Mittwoch 2. April 2014, 14:45

aber mit abgabe der vorbeugenden modUE habe ich denen doch den abmahngrund / die arbeit abgenommen ?

mwd
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#950 Beitrag von mwd » Mittwoch 2. April 2014, 15:04

Sorry, mein Fehler, hatte versehentlich "modifizierte" statt "vorbeugende" Unterlassungserklärung gelesen. Laut Aussage meines Anwalts können mit einer vorbeugenden Unterlassungserklärung zwar die Rechtsverfolgungskosten zurückgewiesen werden, nicht jedoch ein etwaiger Schadensersatz.

denjell
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#951 Beitrag von denjell » Mittwoch 2. April 2014, 15:08

ok, dann warte ich mal ab ;)

dornell
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#952 Beitrag von dornell » Mittwoch 2. April 2014, 20:04

Hallo zusammen,

hatte heute einen gelben Briefumschlag in der Post. Hab diesen Brief umgehend geöffnet-
Zu meinem erschrecken musste ich festellen das es ein Mahnbescheid vom Amtsgericht Euskirchen ist.
Absender ist die Anwaltskanzlei Fareds aus Hamburg.
Antragsteller: Track by Track Records UG

Soll umgehen die summe x begleichen.

Zudem ist ein schreiben mit beigefügt auf dem Widerspruch steht.

Wollte jetzt gerne wissen wie ich vorgehen kann??
Kann mir jmd helfen?

Bitte um schnelle hilfe vielen Dank.


hikkls
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#954 Beitrag von hikkls » Donnerstag 3. April 2014, 00:34

Hallo,
ich brauche dringend Rat. 09/2011 habe ich eine mod. UE an FAREDS geschickt. Die auch akzeptiert wurde. Heute kam ein MB vom Amtsgericht Wedding.
Forderung: 150.-€ , Rechtsanwaltshonorar 459,40 €. Plus Gerichtskosten und Zinsen. Gesamtsumme 810.-€. Ist das gerechtfertigt mit 459.-€ Honorar?
Ich werde Widerspruch einlegen.
Wie sind die Erfahrungen mit MB. Wie groß ist die Gefahr verklagt zu werden?
Schon mal vielen Dank für Eure Antworten.
LG hikkls

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Steffen
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#955 Beitrag von Steffen » Donnerstag 3. April 2014, 04:38

Ob die Forderungen zu recht bestehen, klärt das Gericht.

Wenn man den Vorwurf nicht getätigt hat, die Forderungen unberechtigt sind - widerspricht man diesen -insgesamt-.

FAREDS klagt, wenn auch nicht in den Maßstab, wie Rasch oder Waldorf. Letztlich auch egal, denn mit Widerspruch des MB steht man vor der Ausgangssituation (wie mit Erhalt der Abmahnung): Entweder Verjährung oder Klage, Chancen 50-50.

Und irgend etwas hast Du dir doch gedacht, als Du nur eine mod. UE abgegeben und nicht gezahlt hast. Dieses solltest Du dich jetzt wieder erinnern!

VG Steffen

hikkls
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#956 Beitrag von hikkls » Freitag 4. April 2014, 08:18

Hallo Steffen,
schönen Dank für Deine schnelle Antwort. Ich denke nur, 460,- Honorar sind einfach zuviel. Gibt es da keine Gebührenordnung?
LG hikkls

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Steffen
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#957 Beitrag von Steffen » Freitag 4. April 2014, 14:46

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Gibt es da keine Gebührenordnung?
Es ist hier das RVGeinschlägig.

Gegenstandswert ist der Wert, der zur Berechnung und Ermittlung der anwaltlichen Gebühren
dient unter Berücksichtigung, welcher Schaden
  • ist durch das Handeln des offensichtlichen Rechtsverletzers entstanden
    bei einer andauernden Wiederholung der Rechtsverletzung in Zukunft entstehen könnte.

[...] Im Urheberrecht gilt ein anderer Schadensbegriff als im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Der Schaden bemisst sich an der Gebühr, die der Rechteinhaber hätte verlangen können, wenn
er gefragt worden wäre. Rein technisch gesehen ist dass eine Lizenzanalogie. Der Jurist
stellt einen fiktiven Schaden fest und gründet auf diesem den Anspruch auf Schadenersatz. [...]
Quelle: brand eins Online: Interview mit Prof. Pfeifer

Dann legt der § 3 f. ZPO fest, dass der Streitwert des Rechtsstreites vom Gericht im Einzelfall
- nach freiem Ermessen - festgelegt wird.

Streitwert:
Im Rechtsstreit macht eine Partei gegen die andere Ansprüche geltend. Der Geldwert dieser
Ansprüche bildet den Streitwert. Bei Geldforderungen ist i.d.R. der geltend gemachte Betrag
der Streitwert.


VG Steffen

bluebird_79
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#958 Beitrag von bluebird_79 » Samstag 5. April 2014, 17:05

Hallo zusammen,

kurze Frage: welche Möglichkeiten bestehen denn wenn nach dem Mahnbescheid dann irgendwann doch post vom umliegenden Gericht ins Haus flattert?

Geht es dann nur noch mit Anwalt weiter? Besteht die Chance eines Vergleichs? Kann ich dann noch "alleine" die Sache händeln?

Vielen Dank euch für die Hilfe.

Lg

abzocke
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#959 Beitrag von abzocke » Samstag 5. April 2014, 19:53

bluebird

Wenn dir eine Klage ins Haus flattert solltest du einen Fachanwalt beauftragen.Aber auch mit Klage hast du immer noch die Möglichkeit dich vor der Verhandlung zu vergleichen.Erhälst du eine Klage würde ich einen Vergleich aber nur mit ANwalt machen.Möchtest du dich vorher vergleichen, kannst du dies auch selber bewerkstelligen(Muster hier im Forum).

Würde aber abwarten.Wer weiß ,ob uberhaupt noch etwas kommt....

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Steffen
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#960 Beitrag von Steffen » Sonntag 6. April 2014, 09:34

[quoteembluebird_79]Kurze Frage: welche Möglichkeiten bestehen denn wenn nach dem Mahnbescheid dann irgendwann
doch Post vom umliegenden Gericht ins Haus flattert?

Geht es dann nur noch mit Anwalt weiter? Besteht die Chance eines Vergleichs? Kann ich dann
noch "alleine" die Sache händeln?[/quoteem]

Natürlich kann man einen MB -insgesamt- und ohne Anwalt widersprechen. Man hat einmal keinen
rechtskräftigen Titel gegen sich, und andermal können dann nicht noch irgendwelche Restschadens-
ersatzforderungen (§ 102 Satz 2 UrhG) geltend gemacht werden, durch eben dieses Schuldeingeständnis.

Sollte dann aber doch vom, für deinen Wohnort zuständigen Gericht (Link), eine Verfügung mit
beinhalteter Klageschrift eintrudeln, hat man die Möglichkeiten:
- Anerkennen (dann hätte man aber nicht solange warten müssen)
- Versäumen = Urteil (macht auch keinen Sinn, denn dann hätte man doch gleich lieber kostengünstig
einen Privatvergleich versucht)
- innerhalb der Fristen, durch den beauftragten Anwalt anzeigen, das man sich a) aktiv verteidigt
b) Klage erwidert, indem man denen zumindest erst einmal schriftlich den Poppers aufreist wie eine
Schranktür
- Privatvergleich
Mit dieser Verfügung des Gerichts nimmt man -sofort- Kontakt mit den Abmahner auf und versucht einen
außergerichtlichen Privatvergleich. Natürlich müssen dann beide Parteien einvernehmlich bereit sein
sich zu vergleichen, ansonsten geht es gerichtlich weiter. Wie weit hier eine Chance eines gerichtlichen
Vergleich besteht, hängen in erster Linie vom eigenen Vortrag ab, dem Richter und dem Verhandlungsverlauf.
Und hier gibt es nur, Klageerwiderung durch keinen Jura-Nerd, sondern nur vom Anwalt.

VG Steffen

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