Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

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mckenzie
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#721 Beitrag von mckenzie » Freitag 13. September 2013, 19:32

chaime hat geschrieben:hehe, danke mckenzie, aber meinte eigentlich den Rückschein in Papierform :D

Chaime
mckenzie hat geschrieben:rechne mal bis zu drei Wochen bis die nach der mod.UE reagieren...
ach so...'ne Woche...

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Steffen
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#722 Beitrag von Steffen » Samstag 14. September 2013, 12:51

[quoteemPete8]Ich habe im Abstand von 4 Tagen 2x Post von Fareds erhalten. In beiden Fällen erhielt ich eine Abmahnung bzgl. Filesharing von Samplern (2 unterschiedliche). Ich habe bereits eine Kanzlei mit der Verfassung einer mod. UE beauftragt. Meine Frage ist jetzt allerdings:

Mit wie viel Post muss ich noch rechnen? Gibt es da "Erfahrungswerte"? Wird jetzt jedes einzelne Lied der beiden Sampler abgemahnt? Demnach steht mir bis zur Verjährungsfrist eine Flut von ca.80 Abmahnungen ins Haus.[/quoteem]


Anfänglich, Du hast einen Anwalt beauftragt, da solltest Du ihm diese Frage stellen. Schließlich löhnst Du ja.

Abmahnungen aus einem Sampler sind letztendlich doch überschaubar. Wie viele genau? Nun, ich glaube darauf kann ich Dir keine exakte Antwort geben, da es von sehr vielen Faktoren abhängt, die ich nicht kenne.
  • Welcher RI aus dem Sampler, ahndet Verstöße gegenüber seinen Werken?
  • Welche Log-Firma hat und wie viele Male geloggt?
  • Gab es für jeden Log einen LG Beschluss zur Herausgabe von Verkehrsdaten (§ 101 Abs. 9 UrhG), sowie konnte er durch den Provider einen bestimmten Anschluss zugeordnet werden?
  • Gibt es neue RI, die Verstöße gegenüber ihre Rechte ahnden, aber noch in keiner Datenbank zu finden sind?
  • Kommen von einer Abmahnkanzlei Folgeabmahnungen (je Lied eine separate Abmahnung)? usw.
Das sind einfach zu viele unbekannte Faktoren, die ich nicht kenne oder eine exakte Antwort möglich machen. Hier sollte man sich einfach auf die Erfahrung seines Anwaltes verlassen.

Es nützt Dir doch nichts, wenn ich fiktiv sage: CD1, Truck 2 + 3 wird einzig und allein abgemahnt durch xxxxx, und mittlerweile hat sich der RI /RV von Truck 4 entschieden abzumahnen. Dann kommst Du hier wieder rein, und sagst:

a-m-o;_

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#723 Beitrag von muensteraner » Samstag 14. September 2013, 14:26

Pete8 hat geschrieben:Danke für die schnelle Antwort!

Die Frage habe ich ihm schon gestellt. Da er sich auf solche Fälle spezialisiert hat, konnte er mir aus Erfahrung sagen,
dass es bei wenigen Briefen bleibt. Nur in vereinzelten Fällen kommen bis zu 5 solcher Briefe nach Hause. Und dann fängt
es an, richtig weh zu tun!

Was seine Aussage sicherlich unterstützt ist die Tatsache, dass es einfacher für die abmahnenden Kanzleien ist, wenig
von vielen zu fordern als umgekehrt. Ich denke nämlich, dass nicht jeder so liquide ist und mal eben bei einem dutzend
solcher Briefe einfach so überweist. Und dann wird es umständlich, ans Geld der Betroffenden zu kommen. Dann lieber
mal öfter über eine Piracy Software auswerten und neue zahlende Kunden anschreiben.

Ich hoffe, dass der Anwalt Recht behält und meine Theorie dazu stimmt!

Wer noch Erfahrungen mit Folgeabmahnungen bei so genannten Chartcontainern / Samplern gemacht hat, schreibt doch
bitte mal, wieviel Post ihr bekommen habt... :te
Das Problem ist, dass auch noch von anderen Kanzleien Abmahnungen kommen können. Kommt ganz drauf an, wer zu deinem Zeitpunkt alles geloggt hat. Ansonsten halt mal schauen, ob Fards noch andere Titel auf dem Sampler/Chartcontainer abmahnt. Warum ladet ihr immer noch das Zeugs runter, Leute, es gibt mittlerweile legale Streaming-Dienste wo man für 5 Euro im Monat so viel Musik hören kann wie man will. Das ist langfristig günstiger :)
Ein Bekannter hatte für seinen Sampler damals 2 Abmahnungen auch nur von einer Kanzlei erhalten. Die haben allerdings auch Zeit bis zur Verjährung Abmahnungen zu schicken. Theoretisch können nach Jahren noch Abmahnungen kommen, wobei das sehr selten ist. In der Regel kommen die Abmahnungen innerhalb 1-2 Monate nachdem die erste ins Haus geflattert ist.

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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#724 Beitrag von muensteraner » Samstag 14. September 2013, 18:51

Pete8 hat geschrieben:Habe eben eine zweite Meinung per Telefon eingeholt. Dort hat man mir etwas völlig anderes geraten:

Anwalt 1:
i.d.R. kommen nur wenige Abmahnungen
bietet eine Flatrate an und wird die Zahlung pro Brief auf ca. 250 Euro drücken können
rät dringend von vorbeugenden UE ab weil...
...Kosten der Kanzlei i.d.R. schon lange entstanden sind und nicht mehr abgewiesen werden können
...eine vorbeugende UE nicht immer als rechtskräftig angesehen wird (Streitthema)
...die Kanzleien durch vorbeugende UE eine Verletzung des Gewerbebetriebes anmahnen können

Anwalt 2:
Es muss mit 10-15 Mahnungen gerechnet werden
bietet eine Flatrate an und vermutet, die Kosten komplett abwenden zu können
rät unbedingt zur vorbeugenden UE weil...
...eine Folgeabmahnung nicht mehr gezahlt werden muss, auch wenn der Anwalt schon zuvor mit seiner Arbeit begonnen hatte
...laut einem neuen Urteil zur vorbeugenden UE geraten wird, da diese als rechtskräftig eingestuft wird

Was soll ich davon halten? Ich bitte verzweifelt um Hilfe! ..nnn. Wer hat Erfahrungen damit?
an deiner Stelle würde ich einfach abwarten wie viele Abmahnungen kommen. Denke der 2. Anwalt macht dir unnötig Angst. Glaube hier hat keiner 10-15 Abmahnungen erhalten. Vorbeugende Abmahnungen schützen nicht vor Schadensersatzforderungen und macht andere Abmahner/RI unnötig auf dich aufmerksam. Denke dein erster Anwalt hat dich da besser beraten. Wenn du dich vergleichen willst, brauchst du nicht unbedingt einen Anwalt, für modUE auch nicht, da gibt es hier im Forum eine vorformulierte Vorlage. Eigentlich brauchst du nur einen Anwalt wenn du verklagt werden solltest. Ich würde an deiner Stelle für die erhaltenen Abmahnungen eine mobUE versenden und dann abwarten was sich weiter tut. Einerseits spricht der 2.Anwalt von 10-15 zu erwartenden Abmahnungen, andererseits verspricht er die Kosten völlig abwenden zu können, das finde ich nicht besonders seriös. Der erste anwalt hat da mit "Kosten der Kanzlei i.d.R. schon lange entstanden sind und nicht mehr abgewiesen werden können", weil das Logging und Ermittlung des Klarnamens bereits meherere Monare zurückliegt. Wenn du einen Anwalt beauftragst würde ich den 1. nehmen. Mein Bekannter hat für einen Chartcontainer mit 100 Titeln nur 2 Abmahnungen erhalten. Auch halte ich 250 Euro pro Abmahnung auch für realistisch. Mein Neaknnter hat von der abmahnenden Kanzlei genau diese Summe als 2.Vergleichsangebot bekommen. Kannst ja mal unter dem Nümann und Lang Thread schauen. Da haben einige gepostet die solche Angebote erhalten haben.

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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#725 Beitrag von muensteraner » Samstag 14. September 2013, 19:07

Pete8 hat geschrieben:Habe eben eine zweite Meinung per Telefon eingeholt. Dort hat man mir etwas völlig anderes geraten:

Anwalt 1:
i.d.R. kommen nur wenige Abmahnungen
bietet eine Flatrate an und wird die Zahlung pro Brief auf ca. 250 Euro drücken können
rät dringend von vorbeugenden UE ab weil...
...Kosten der Kanzlei i.d.R. schon lange entstanden sind und nicht mehr abgewiesen werden können
...eine vorbeugende UE nicht immer als rechtskräftig angesehen wird (Streitthema)
...die Kanzleien durch vorbeugende UE eine Verletzung des Gewerbebetriebes anmahnen können

Anwalt 2:
Es muss mit 10-15 Mahnungen gerechnet werden
bietet eine Flatrate an und vermutet, die Kosten komplett abwenden zu können
rät unbedingt zur vorbeugenden UE weil...
...eine Folgeabmahnung nicht mehr gezahlt werden muss, auch wenn der Anwalt schon zuvor mit seiner Arbeit begonnen hatte
...laut einem neuen Urteil zur vorbeugenden UE geraten wird, da diese als rechtskräftig eingestuft wird

Was soll ich davon halten? Ich bitte verzweifelt um Hilfe! ..nnn. Wer hat Erfahrungen damit?
ansonsten soll dein Anwalt am besten schauen, welche RI Fareds aus dem Sampler/Container noch vertritt. Da ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass noch weitere Abmahnungen kommen werden.

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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#726 Beitrag von Wookie » Samstag 14. September 2013, 19:22

Hallo, ich bin wieder da,

History:
*Abmahnung erhalten
*mod.UE abgeschickt
*Bettelbriefe kassiert
*Mahnbescheid bekommen -> widersprochen
--> Kopie des Urteils angefordert und bekommen.


Hier nun meine Frage:

Mir wird eine IP und eine Uhrzeit vorgeworfen, einen Titel heruntergeladen zu haben. Nun finde ich diese IP genau einmal in der Liste, der dem Urteil beiliegt.
Meine Frage daher: Aus dem Urteil ist eine Zuordnung der IPs zu Personen nicht gegeben. Ich kann daher nicht nachvollziehen, ob mir weitere Downloadzeitpunkte als der in der Abmahnung zur Last gelegt wird.

Bis auf einen ganzen Wust an nutzlosem Papier ist außer die Liste auch nichts spannendes dabei.
Mit diesem einen Zeitpunkt kann ich eine Verteidigung für den Notfall aufbauen, wenn ich nicht weiß, ob es noch mehr Zeitpunkte gibt, hilft mir das nicht sonderlich für den Moment.

Schönen Restsamstag

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Steffen
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#727 Beitrag von Steffen » Sonntag 15. September 2013, 10:58

Hallo @Wookie,

Akteneinsicht ist ja auch nur ein kleines Baustein in der gesamten Verteidigung. Nicht jeder, der diese beantragt und vornimmt, wird etwas entdecken was ihn in seiner Verteidigung hilft. Wenn ich aber unberechtigt abgemahnt werde, nutze ich alle Möglichkeiten mich zu verteidigen und dazu gehört nun einmal eine Akteneinsicht. Und vielleicht gibt es später doch etwas von Vorteil für den eigenen Anwalt.

Du musst natürlich genau hinschauen. Du hast ja beantragt, alle Deiner Person zugeordneten IP-Adressen zu beauskunften. Wenn es nur eine ist, dann ist es so.

Interessant, könntest Du mir einmal die Aussagen zur Rechteinhaberschaft + Logfirma zusenden (E-Mail). Keine Angst, es wird nichts veröffentlicht.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#728 Beitrag von froschfinger » Montag 16. September 2013, 01:39

Hallo und erst einmal danke für diese wunderbare Plattform für Abgemahnte,

ich dachte eigentlich, dass mir soetwas natürlich nicht passieren kann. Ende August lud ich, verteilt über zwei Abende im Abstand von vielleicht zwei bis drei Tagen von einer Torrentplattform mehrere Filme der hier auch schon bekannten Malibu LLC herunter. Es handelte sich ausschließlich um Filme dieses Rechteinhabers. Am vergangenen Samstag erhielt meine Freundin als Anschlussinhaberin nun ein Schreiben von FAREDS mit einem Vergleichsangebot von 700€ und der berühmten Unterlassungserklärung.

Das Vorgehen (mod. UE in auf zweifachem Wege schicken und abwarten, wenn man das Risiko liebt) ist mir soweit klar. Auch, dass die Chancen, falls es vor Gericht käme, nicht schlecht stünden, dass der Richter jenes Werk als in Deutschland nicht urheberrechtlich geschützt ansähe. Meine Frage schielt eher auf die Mehrfachabmahnbarkeit bei Herunterladen von Werken des gleichen Rechteinhabers: Ist es möglich oder wahrscheinlich, dass ich jetzt für alle heruntergeladenen Filme der zwei Abende trotz desselben Rechteinhabers jeweils eigene Abmahnungen bekomme? Wenn ja, kann ich mich mit einer vorbeugenden Erklärung davor schützen?

(Falls meine Freundin nun einen Mahnbescheid bekommt, wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich im Falle eines Gerichtsprozesses darauf ausruhen kann, dass a) sie selbst das tatsächlich nicht war und auch nicht davon wusste (Störerhaftung) oder b) ihr vierjähriger Sohn unwissentlich auf einer solchen Seite war und unwillentlich den Download startete, während er für einen Moment unbeaufsichtigt war? Gerade um 0:32 Uhr ausgewiesener Tatzeit wahrscheinlich schwer schlüssig darzulegen. Ich weiß, hoch spekulativ, aber mich würde eine kurze Einschätzung dazu interessieren.)


Tausend Dank im voraus

Froschfinger

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Steffen
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#729 Beitrag von Steffen » Montag 16. September 2013, 10:15

[quoteemfroschfinger]Ich dachte eigentlich, dass mir so etwas natürlich nicht passieren kann. Ende August lud ich, verteilt über zwei Abende im Abstand von vielleicht zwei bis drei Tagen von einer Torrent-Plattform mehrere Filme der hier auch schon bekannten Malibu LLC herunter. Es handelte sich ausschließlich um Filme dieses Rechteinhabers. Am vergangenen Samstag erhielt meine Freundin als Anschlussinhaberin nun ein Schreiben von FAREDS mit einem Vergleichsangebot von 700€ und der berühmten Unterlassungserklärung.

Das Vorgehen (mod. UE in auf zweifachem Wege schicken und abwarten, wenn man das Risiko liebt) ist mir soweit klar. Auch, dass die Chancen, falls es vor Gericht käme, nicht schlecht stünden, dass der Richter jenes Werk als in Deutschland nicht urheberrechtlich geschützt ansähe. Meine Frage schielt eher auf die Mehrfachabmahnbarkeit bei Herunterladen von Werken des gleichen Rechteinhabers: Ist es möglich oder wahrscheinlich, dass ich jetzt für alle heruntergeladenen Filme der zwei Abende trotz desselben Rechteinhabers jeweils eigene Abmahnungen bekomme? Wenn ja, kann ich mich mit einer vorbeugenden Erklärung davor schützen?

(Falls meine Freundin nun einen Mahnbescheid bekommt, wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich im Falle eines Gerichtsprozesses darauf ausruhen kann, dass a) sie selbst das tatsächlich nicht war und auch nicht davon wusste (Störerhaftung) oder b) ihr vierjähriger Sohn unwissentlich auf einer solchen Seite war und unwillentlich den Download startete, während er für einen Moment unbeaufsichtigt war? Gerade um 0:32 Uhr ausgewiesener Tat-zeit wahrscheinlich schwer schlüssig darzulegen. Ich weiß, hoch spekulativ, aber mich würde eine kurze Einschätzung dazu interessieren.)[/quoteem]


Hallo @Froschfinger, @All,

vielleicht liegt es daran, das ich meine P2P-Abmahnung 12/2006 erhielt und zu viel zwischenzeitlich las, aber ich kann dieser ganzen Argumentation nicht mehr folgen.

Für mich persönlich ist es nur menschlicher Bullshit!

Man lädt bewusst Filme nur eines (Porno-)Rechteinhabers herunter; benutzt diesbezüglich nicht einmal den eigenen Internetzugang, sondern natürlich den seiner Freundin; die Freundin erhält jetzt 2 Abmahnungen (interessant sicherlich auch die Erklärungsversuche bzgl. Porno, so etwas schaue ich doch nicht an, IP-Dreher, falscher Inhalt, ich hatte etwas ganz anderes angeklickt, das sind doch alles Betrüger usw.); aber es gibt eine Einzelfallentscheidung des LG München I, Beschluss vom 29.05.2013, Az. 7 O 22293/12 die vlt. für meine Freundin anwendbar ist; die Mehrfachabmahnbarkeit ist bedenklich für -mich-;

Und als Sahnehäubchen!

Wie kann -ich mich- als Filesharer gegen das, was ich tat und anderen antat schützen, sowie kann ich als Filesharer Ihr als Abgemahnte nicht sagen: “Nicht so schlimm, sag einfach, es war dein 4-jähriger Sohn, der 00:32 Uhr einen Pornodownload suchte, fand und anklickte“ - damit SIE als abgemahnte AI aus dieser Sache raus ist!

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

(...) Das Gewissen spricht, aber der Eigennutz schreit. (...)
Jean Antoine Petit-Senn (1792 - 1870), französisch-schweizerischer Lyriker

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Sorry, so richtig fehlen mir bei dieser Skrupellosigkeit gegenüber Deiner Freundin und ihrem 4-jährigen Kind die Worte. Die richtige Entscheidung kann doch nur sein, Freundin schnappen und zu einem Anwalt fahren -dem natürlich DU bezahlst- und -ALLES- klären.

Mehr sag ich dazu nicht, werde hier auch keine Diskussion weiter dulden und ich hoffe es war nur ein Späßchen.

jkj:s_;

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#730 Beitrag von muensteraner » Montag 16. September 2013, 10:53

froschfinger hat geschrieben:Hallo und erst einmal danke für diese wunderbare Plattform für Abgemahnte,
Das Vorgehen (mod. UE in auf zweifachem Wege schicken und abwarten, wenn man das Risiko liebt) ist mir soweit klar. Auch, dass die Chancen, falls es vor Gericht käme, nicht schlecht stünden, dass der Richter jenes Werk als in Deutschland nicht urheberrechtlich geschützt ansähe. Meine Frage schielt eher auf die Mehrfachabmahnbarkeit bei Herunterladen von Werken des gleichen Rechteinhabers: Ist es möglich oder wahrscheinlich, dass ich jetzt für alle heruntergeladenen Filme der zwei Abende trotz desselben Rechteinhabers jeweils eigene Abmahnungen bekomme? Wenn ja, kann ich mich mit einer vorbeugenden Erklärung davor schützen?


Froschfinger
eine abmanung gibt es nicht pro Rechteinhaber sondern pro geschützem Werk. Wenn du mehrere Filme des gleichen Rechteinhabers heruntergeladen hast, wirst du wenn du Pech hast noch mehr Abmahnungen von Fareds erhalten. So nach dem Motto, ich lade nur von einem RI Werke herunter dann muss ich nur mit einer Abmahnung rechnen, da hast du dich verrechnet. Genauso wie irgendwelche Leute die glauben sie setzen den Upload auf 1k und es kann ihnen nichts passieren. Heutzutage noch Filesharing zu benützen ist einfach nur fail.

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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#731 Beitrag von Steffen » Montag 16. September 2013, 11:09

[quoteemmuensteraner]Wenn du mehrere Filme des gleichen Rechteinhabers heruntergeladen hast, wirst du wenn du Pech hast noch mehr Abmahnungen von Fareds erhalten.[/quoteem]
Richtig: Er ist der Filesharer!
Falsch: Nicht er als Filesharer erhält die Abmahnungen, sondern seine Freundin als AI, oder ihr 4-jähriges Kind, das 00:32 Uhr Pornofilme herunterlädt.

expsm

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#732 Beitrag von muensteraner » Montag 16. September 2013, 11:13

Steffen hat geschrieben:[quoteemmuensteraner]Wenn du mehrere Filme des gleichen Rechteinhabers heruntergeladen hast, wirst du wenn du Pech hast noch mehr Abmahnungen von Fareds erhalten.[/quoteem]
Falsch: Nicht er als Filesharer erhält die Abmahnungen, sondern seine Freundin als AI, oder ihr 4-jähriges Kind, das 00:32 Uhr Pornofilme herunterlädt.

expsm

VG Steffen
schon klar :) Wollte ihm nur sagen, dass man nicht glauben kann nur einen RI-Inhaber herunterladen und mit einer Abmahnung ist alles abgetan. So nach dem Motto, ich lade den ganzen Katalog von Warner Brothers herunter und muss nur mit einer Abmahnung über 700 Euro rechnen mit der dann hunderte Downloads abgegolten sind. Ist schon klar, dass derzeit seine Freundin das Opfer seiner Blödheit ist und die Liebesbrife im Briefkasten finden wird

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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#733 Beitrag von froschfinger » Montag 16. September 2013, 14:36

Hallo,

ich glaube, ich habe mich etwas unglücklich ausgedrückt. Ich habe nicht mit Bedacht, um geringere Rechnungen zu haben, nur Inhalte eines Rechteinhabers heruntergeladen, sondern weil mich nur dies interessierte. Ich lud zum Glück mittlerweile eher selten illegal herunter und hatte so gesehen ziemliches Oberpech, weil ich gerade an jenem Abend erwischt wurde. Das "Fail" des Filesharings, gerade weil ich es sonst fast nie betreibe, ist mir seit Samstag umso bewusster.

Meine Freundin, unser Sohn und ich leben zusammen, so dass "ihr" Anschluss unser Anschluss ist und demnach von mir dauerhaft mitgenutzt wird. Ich unterhalte mich mit ihr über die Angelegenheit in aller Offenheit und bin mir bewusst, dass es eine blöde Situation ist, weil sie das Schreiben (es war nur eins bislang) und nicht ich als Verursacher bekam.

Die Frage nach dem Sohn bezog sich nicht darauf, dass sich mein Sohn Pornos ansähe (das ist zum wilden Klicken auf Seiten auch nicht notwendig), sondern darauf, ob jemand einschätzen könne, wieviel Bestand so eine Behauptung vor Gericht hätte. Mir ist bewusst, dass das dünn ist. Ich wollte nicht behaupten, dass das genau so geschehen wäre. Es wäre nur ein "Easy way out".

Also, danke für die moralischen Zaunpfähle! Ich weiß jetzt, dass ich Gefahr laufe, für jeden einzelnen Film von FAREDS abgemahnt zu werden. Ich wusste es einfach nicht genau und habe deshalb, weil ich den Eindruck hatte, dass man hier problemlos solche Fragen stellen könnte, hier nachgefragt.
Was ich leider noch nicht weiß, ist, ob ich mit einer mod. UE vorbeugend bei FAREDS weitere Abmahnungen stoppen könnte? Oder in Hinblick auf Malibu riskieren sollte, gar nicht zu reagieren, weil die Chancen für FAREDS etwas schlechter stehen (wobei ich da zuviel Angst vor dem Mahnbescheid hätte)?


Viele Grüße und danke

Froschfinger

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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#734 Beitrag von muensteraner » Montag 16. September 2013, 14:49

froschfinger hat geschrieben:Hallo,

Die Frage nach dem Sohn bezog sich nicht darauf, dass sich mein Sohn Pornos ansähe (das ist zum wilden Klicken auf Seiten auch nicht notwendig), sondern darauf, ob jemand einschätzen könne, wieviel Bestand so eine Behauptung vor Gericht hätte. Mir ist bewusst, dass das dünn ist. Ich wollte nicht behaupten, dass das genau so geschehen wäre. Es wäre nur ein "Easy way out".
bei einem 4 jährigen Kind um 0:32 nachts würde ich dieser Begründung vor Gericht NULL Chance einräumen. so blöd sind die Richter nicht
Also, danke für die moralischen Zaunpfähle! Ich weiß jetzt, dass ich Gefahr laufe, für jeden einzelnen Film von FAREDS abgemahnt zu werden. Ich wu, mal abgesehen, dass man es selbst nicht wollte, wenn man etwas erschaffen hatsste es einfach nicht genau und habe deshalb, weil ich den Eindruck hatte, dass man hier problemlos solche Fragen stellen könnte, hier nachgefragt.
Was ich leider noch nicht weiß, ist, ob ich mit einer mod. UE vorbeugend bei FAREDS weitere Abmahnungen stoppen könnte? Oder in Hinblick auf Malibu riskieren sollte, gar nicht zu reagieren, weil die Chancen für FAREDS etwas schlechter stehen (wobei ich da zuviel Angst vor dem Mahnbescheid hätte)?


Viele Grüße und danke

Froschfinger
vorbeugende Abmahnungen sind umstritten. Mit einer vorbeugenden UE erlischt nicht der Schadensersatzanspruch und du macht den Abmahner/RI nur unnötig aufmerksam. Ich würde sogar so weit gehen, dass eine vorbeugende UE als Schuldeingeständnis gewertet werden kann, denn warum gibt man für bestimmte Titel eine vorbeugende UE ab ? Weil man eine Abmahnung erwartet. Und warum erwartet man die ? Nun. 3 mal darfst du raten.
Auch wurde ja Fareds evnt. in den Fällen die um den gleichen Zeitpunkt liegen schon tätig. Ich würde einfach abwarten was sich tut. Wenn wirklich noch mehrere Abmahnungen von Fared kommen zum gleichen Rechteinhaber kannst du versuchen sich mit Fareds auf EINE Vetgleichssumme zu einigen. Ich würde ihn nicht darauf aufmerksam machen, dass du noch weitere Filme geladen hast. Ansonsten kann man nur immer wieder wiederholen. FINGER WEG von Filesharing. Damit wirft man diesen Massenabmahnern nur das Geld in den Rachen. Es sind immer mehr RI die ihre zum Teil Ladenhüter abmahnen lassen, so dass die Wahrscheinlichkeit sehr groß ist erwischt zu werden. Ich habe das vor Jahren auch erst selbst erfahren müssen um geheilt zu sein :oops:

froschfinger
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#735 Beitrag von froschfinger » Montag 16. September 2013, 15:09

Hallo muensteraner,

danke für Deine Einschätzung der Sachlage. Mich würde das als Richter sicherlich auch nicht beeindrucken und eher vermuten lassen, was wirklich passiert ist ;).

Gibt es denn einen Erfahrungswert, wie "wahrscheinlich" mehrere Abmahnungen für die einzelnen Filme sind? Mir ist klar, dass ich hier nur mit Vermutungen hantiere. Ein kleiner Anhaltspunkt wären sie trotzdem. Sprich: Wenn sie mitgeschnitten hätten, dass ich gleich oder nacheinander mehrere Filme gezogen habe, wäre es nicht für sie auch rechtlich "sauberer", wenn sie alle mit einem Male abmahnten (und damit schwieriger, die Abmahnungen einzeln in dem Maße vor Gericht zu rechtfertigen, wenn es auch ein Auskunftsersuchen beim Gericht war, auf das sie sich berufen)? Oder ist zu erwarten, dass sie den größtmöglichen Profitweg suchen und erst einmal schrittweise alle Sachen einzeln abmahnen?

Da die Behauptung von Seiten FAREDS ja stimmt, ist es trotzdem sinnvoll, die Füße nach der mod. UE stillzuhalten, weil sie womöglich nicht gerichtlich vorgehen werden (das las ich hier öfter)? Und ändert sich das, wenn es mehr als eine Abmahnung ist?

Das mit dem Filesharing begrabe ich nun auch wieder, soviel ist klar. Wie eingangs geschrieben: Ich bin einer von denen, die es sowieso nie erwischt ;). Das weiß ich nun etwas besser.


Danke nochmals!

muensteraner
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#736 Beitrag von muensteraner » Montag 16. September 2013, 15:26

froschfinger hat geschrieben:Hallo muensteraner,

danke für Deine Einschätzung der Sachlage. Mich würde das als Richter sicherlich auch nicht beeindrucken und eher vermuten lassen, was wirklich passiert ist ;).

Gibt es denn einen Erfahrungswert, wie "wahrscheinlich" mehrere Abmahnungen für die einzelnen Filme sind? Mir ist klar, dass ich hier nur mit Vermutungen hantiere. Ein kleiner Anhaltspunkt wären sie trotzdem. Sprich: Wenn sie mitgeschnitten hätten, dass ich gleich oder nacheinander mehrere Filme gezogen habe, wäre es nicht für sie auch rechtlich "sauberer", wenn sie alle mit einem Male abmahnten (und damit schwieriger, die Abmahnungen einzeln in dem Maße vor Gericht zu rechtfertigen, wenn es auch ein Auskunftsersuchen beim Gericht war, auf das sie sich berufen)? Oder ist zu erwarten, dass sie den größtmöglichen Profitweg suchen und erst einmal schrittweise alle Sachen einzeln abmahnen?

Da die Behauptung von Seiten FAREDS ja stimmt, ist es trotzdem sinnvoll, die Füße nach der mod. UE stillzuhalten, weil sie womöglich nicht gerichtlich vorgehen werden (das las ich hier öfter)? Und ändert sich das, wenn es mehr als eine Abmahnung ist?

Das mit dem Filesharing begrabe ich nun auch wieder, soviel ist klar. Wie eingangs geschrieben: Ich bin einer von denen, die es sowieso nie erwischt ;). Das weiß ich nun etwas besser.


Danke nochmals!
das kommt darauf an wann und was die geloggt haben. Wenn du Pech hast haben die alle Zeiträume und alle Dateien geloggt. Wenn du Glück hast nur die eine. Warte einfach ab. modUE abschicken und abwarten. Zahlen tut hier eigentlich keienr direkt.

froschfinger
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#737 Beitrag von froschfinger » Montag 16. September 2013, 16:11

Danke! So werde ich das machen.

mckenzie
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#738 Beitrag von mckenzie » Montag 16. September 2013, 20:07

muensteraner hat geschrieben:Zahlen tut hier eigentlich keienr direkt.
:oops:

zauberlehrer
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#739 Beitrag von zauberlehrer » Montag 16. September 2013, 22:02

@ froschfinger

Bemüh doch bitte mal die Suche und lies nach, was bei beschuldigung der eigenen Kinder passieren kann.

Ansonsten, wenn Du die (nachvollziehbar) die Befürchtung hast weitere Abmahnungen zu erhalten würde ich Dir auf jeden Fall raten die bereits eingegangene Abmahnung über einen Anwalt Deines Vertrauens abwickeln zu lassen. Eine Liste von empfehlungen findest Du ja hier...
Damit wirst Du dem Abmahnanwälten auf jeden Fall zeigen, dass Du kein Sofortzahler bist, und Du einen rechtlichen Beistand hast, der Dich berät.
Bei meinem Fall schreiben sich die Anwälte doch öfter und jeder versucht dem anderen die Butter vom Brot zu nehmen.
Mein Eindruck, dass sie Hand-in-Hand arbeiten kann ich jedenfalls nicht bestätigen.

Vergiss nicht, dass die Anwälte dieses "Geschäft" als Joint-Venture betreiben und dieses Geschäft mehr Gewinn abwirft, wenn der Abmahner möglichst wenig "Arbeit" hat.
Also 1 automatisch gedruckter Brief mit 58 Cent Porto (Gesamt-Kosten etwa 1,-€) und Verbuchung der Zahlungseingänge gegen 900€ ist doch toll.
Wenn ich aber bei jedem Schreiben alleine die Akten neu öffnen muss wirds doch schon ungewollter Aufwand.

Bind Dir die Kosten für einen Anwalt ans Bein! Das kann Dir Kosten sparen!

froschfinger
Beiträge: 5
Registriert: Montag 16. September 2013, 01:23

Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#740 Beitrag von froschfinger » Montag 16. September 2013, 22:39

Hallo zauberlehrer,

ich kann es nicht abschätzen. Ich habe keine Erfahrung, wie wahrscheinlich es ist, dass da noch mehr kommt, zumal eben zum Rechteinhaber bereits ein Werk als in Deutschland nicht urheberrechtlich geschützt deklariert wurde. Fakt ist, dass es mehrere seiner Titel waren, die ich an jenem Abend herunterlud und mich damit in Anwalts Küche brachte. Den Berichten nach hielt ich es jetzt eigentlich für sinnvoll, lediglich die mod. UE abzugeben und abzuwarten, ob und was kommt und dann ggf. anwaltlich zu reagieren. Ist eben ein Risikospiel, wie es aussieht :( ....


Grüße vom

Froschfinger




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