Die 150 € werden wahrscheinlich die Schadensersatz-Forderung darstellen.Hauptforderung: 150,00 €
RA Honorar : 628,40 €
Gerichtsgebühren: 124,40 €
VG Steffen
Die 150 € werden wahrscheinlich die Schadensersatz-Forderung darstellen.Hauptforderung: 150,00 €
RA Honorar : 628,40 €
Gerichtsgebühren: 124,40 €
Kannst du das vielleicht ein wenig genauer ausführen, was du damit meinst? Inwiefern Unsicherheit oder Steilvorlage?aadam hat geschrieben:Egal. WENN sie jemand verklagen, dann suchen sie sich die Opfer sehr gezielt aus. Es gibt immer ein paar, die Unsicherheit zeigen oder eine Steilvorlage liefern. Das sind die, die dran sind.
Es geht ja auch nicht darum, dass ich in Panik verfalle. Ich versuche nur Wahrscheinlichkeiten abzuwägen. Haben mehrere so einen Brief mit Originalunterschrift nach Widerspruch zum MB bekommen, heißt es abheften und Tee trinken. Ist dies ein Einzelfall, dann kann man sich schon Gedanken machen ob man nicht einen Vergleich anstrebt, bevor Post vom Gericht kommt.Steffen hat geschrieben:Man sollte doch einmal etwas verinnerlichen. Wer nur eine mod. UE abgibt und nicht zahlt, der kann eben auf die Forderungen verklagt werden. Bei jedem Huster des Abmahners kommt man aufgelöst und kollabierend ins Forum (ist nicht böse gemeint). Dieses Risiko muss man kennen, wenn man es aber eingeht - tragen! Aufregen sollte man sich nur bei Gerichtspost. MB bekommt man selbst hin; Klageschrift nur mit Anwalt. Ansonsten hält man die Füße still.
VG Steffen
Nicht unbedingt. Wenn man die Rechte für alle Titel hätte, würde man sie auch einfordern. Schon aus den Grund, das man damit einen höheren Betrag von Dir fordern könnte und die Schwere der (Misse-)Tat in den Himmel heben.Soll ich die mod UE, um die gesamte Titelliste erweitern?