Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Hallo an alle.....Vor 2 Wochen habe MB von Fareds bekommen, natürlich habe ich widersprochen,
Heute kamm wieder ein Brief- letzte Angebot zum Ausgleich bevor zu Klage kommt......
Ist da überhaupt jemand, der schon vor Gericht müsste?????
Danke für Antwort....
Heute kamm wieder ein Brief- letzte Angebot zum Ausgleich bevor zu Klage kommt......
Ist da überhaupt jemand, der schon vor Gericht müsste?????
Danke für Antwort....
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Bei mir das gleiche.
Da die noch nicht solange dabei sind, gibt es noch nix zu diesem Thema. Bzw. in den Foren hat sich noch keiner gemeldet.
Also einfach abwarten und weiter leben.
Da die noch nicht solange dabei sind, gibt es noch nix zu diesem Thema. Bzw. in den Foren hat sich noch keiner gemeldet.
Also einfach abwarten und weiter leben.
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Die haben mich im Februar 2012 wegen einem Song abgemahnt, den ich erstmal per googel recherchieren und mir dann bei youtube anhören konnte. Vollkommenes Dreckszeug, egal. Also modifizierte UE geschickt, sonst nichts. Wurde im März akzeptiert, aber Geld natürlich verlangt, 450.-.
Hab mal den Zeitpunkt des Downloads überprüft - das Haus stand zu dem Zeitpunkt leer, ganze Familie war im Ausland. Kann ich auch nachweisen. Werd aber nicht das Gespräch mit denen suchen, sondern freue mich auf die gerichtliche Auseinandersetzung :-).
Soweit die Stimme eines relaxten Abgemahnten.
Hab mal den Zeitpunkt des Downloads überprüft - das Haus stand zu dem Zeitpunkt leer, ganze Familie war im Ausland. Kann ich auch nachweisen. Werd aber nicht das Gespräch mit denen suchen, sondern freue mich auf die gerichtliche Auseinandersetzung :-).
Soweit die Stimme eines relaxten Abgemahnten.
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Heute habe ich das selbe Brief bekommen!andreh96 hat geschrieben:Hi bin ich der einzigste der nach dem Mahnbescheid und
den danach von mir folgenden Wiederspruch Post bekommen hat,
wo drinnen steht das ich bis zum ... Zeit habe die Summe per Raten zu bezahlen
ansonsten geht der Mandant gerichtliche Wege..
Bitte kurz mal Antwort
Danke
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
So ... da bin ich wieder.
Schade, hatte gehofft mich hier nicht nochmal blicken zu lassen.
Zur Historie:
Nachdem man anfänglich versucht hat, die 450 EUR zur Verjährung zu bringen sind es nun knapp 1000 EUR geworden, die per Mahnbescheid gefordert werden.
Ein Gerichtsverfahren wollen wir verhindert, daher stellt sich jetzt für uns die Frage:
- Sofort bezahlen?
- Widerspruch insgesamt einlegen und auf ein Ratenangebot durch FAREDS hoffen.
- Widerspruch insgesamt einlegen und selber aktiv werden und Ratenzahlung anbieten.
Dabei halt das ganze mit RA oder weiterhin ohne RA?
Und ... ist die geforderte Summe noch verhandelbar, also können die Honorarforderungen von FAREDS noch gedrückt werden, denn die machen ja die Summe so extrem hoch.
Schade, hatte gehofft mich hier nicht nochmal blicken zu lassen.
Zur Historie:
Nachdem man anfänglich versucht hat, die 450 EUR zur Verjährung zu bringen sind es nun knapp 1000 EUR geworden, die per Mahnbescheid gefordert werden.
Ein Gerichtsverfahren wollen wir verhindert, daher stellt sich jetzt für uns die Frage:
- Sofort bezahlen?
- Widerspruch insgesamt einlegen und auf ein Ratenangebot durch FAREDS hoffen.
- Widerspruch insgesamt einlegen und selber aktiv werden und Ratenzahlung anbieten.
Dabei halt das ganze mit RA oder weiterhin ohne RA?
Und ... ist die geforderte Summe noch verhandelbar, also können die Honorarforderungen von FAREDS noch gedrückt werden, denn die machen ja die Summe so extrem hoch.
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
nach ewigem hin und her habe ich mich zu einem Vergleich entschlossen, weiß auch nicht wieso!
das schien mir die beste Lösung zu sein .... war wohl ein Moment der Schwäche!
Und habe anhand von Steffens Anleitung den Brief zusammengezimmert.
Deren letzte Forderung war 585,81€ mit einer monatlichen Zahlung von 100€ zahlbar! Für nur ein Lied!
und mein Gegenangebot war 300€ in 6x50€ Raten ....
Daraufhin bekam ich die Gegenforderung 440€ in (ausnahmsweise mal 2 Zahlungen!) bis zum 15 September zu bezahlen ...
Jetzt habe ich hier gelesen, dass sich jemand mit 150€ pro Lied einigen konnte!!!!
Steffen schreibt, dass Vergleichsverhandlungen Einfluss auf die Verjährung haben!
Inwiefern??
Habe ich der Gegenpartei mit diesem Versuch ein Quasi-Eingeständnis geliefert?
[quoteem]Vergleich - wie?
Wichtig ist eines dabei:
a) Vergleichsverhandlungen haben Einfluss auf die Verjährung.
b) Bezahlen, aber erst wenn der Abmahner dem Vergleich und deren Zahlungsvereinbarungen - schriftlich - zustimmt.
Nicht einfach einen Betrag xx,xx € ohne Zustimmung des Abmahners sofort überwiesen und denken, das der Abmahner
jetzt in Demut und mit Tränen in den Augen vor Rührung zustimmt. Dieses geht nach hinten los und wird als “Zeugnis
gegen sich selbst“ gewertet werden können (Teilschuldgeständnis). Etwas anders mit Zustimmung.
c) Kommt ein Vergleich mit Ratenzahlung zustande ist man bestens beraten, sich an diesen dann auch zu halten.
d) Mit Anwalt kommt in der Regel der Günstigste (niedrigste von der Höhe) zustande. Dann muss man noch die Kosten
des eigenen Anwaltes draufschlagen.
Bsp.: WF verlangt 956 Pauschal. AW drückt auf 500 und verlangt 500. Kann man doch gleich bezahlen. Natürlich
gibt es hier viele Anwälte mit den unterschiedlichsten Preisen. Einfach nachfragen - vor Beauftragung, insbesondere
nachrechnen! Aber für nur einen kleinen “Gulden“, wird es wohl nicht gehen!
e) Privat wird es sich wohl um Minimum 600 einpegeln. Aber Vorsicht, haut man zu viel auf die Kacke mit seinem
Härtefall, geht es nach hinten los, wenn man Belege (Kopie) anfordert und den Vergleich davon abhängig macht.
Ein Mustervergleichsgespräch wird es nicht geben, weil eben jeder Fall ein
Einzelfall darstellt. Man kann nur allgemein etwas empfehlen.
1. Sei höflich und demütig - Anwälte sind sensibel!
2. Vermeide ein Schuldeingeständnis oder weise jemanden anderen die Schuld zu!
3. Sei beharrlich und lass dich nicht einfach abspeisen - einfach, sei ein Nerventod!
4. Übertreibe deine eigene wirtschaftliche Lage nicht, denn man könnte Belege dafür einfordern!
5. Drücke auf die Tränendrüsen!
6. Biet keine naiven Vergleichssummen an wie 100 Euro (immer ca. die Hälfte von Pauschal)!
Oder nehme das Musterschreiben und beachte die enthaltenen Hinweise!
Oder beauftrage einen Anwalt.
Oder lass es sein und trage dann das Risiko einer Klage. Es ist und bleibt Deine Entscheidung![/quoteem]
das schien mir die beste Lösung zu sein .... war wohl ein Moment der Schwäche!
Und habe anhand von Steffens Anleitung den Brief zusammengezimmert.
Deren letzte Forderung war 585,81€ mit einer monatlichen Zahlung von 100€ zahlbar! Für nur ein Lied!
und mein Gegenangebot war 300€ in 6x50€ Raten ....
Daraufhin bekam ich die Gegenforderung 440€ in (ausnahmsweise mal 2 Zahlungen!) bis zum 15 September zu bezahlen ...
Jetzt habe ich hier gelesen, dass sich jemand mit 150€ pro Lied einigen konnte!!!!
Steffen schreibt, dass Vergleichsverhandlungen Einfluss auf die Verjährung haben!
Inwiefern??
Habe ich der Gegenpartei mit diesem Versuch ein Quasi-Eingeständnis geliefert?
[quoteem]Vergleich - wie?
Wichtig ist eines dabei:
a) Vergleichsverhandlungen haben Einfluss auf die Verjährung.
b) Bezahlen, aber erst wenn der Abmahner dem Vergleich und deren Zahlungsvereinbarungen - schriftlich - zustimmt.
Nicht einfach einen Betrag xx,xx € ohne Zustimmung des Abmahners sofort überwiesen und denken, das der Abmahner
jetzt in Demut und mit Tränen in den Augen vor Rührung zustimmt. Dieses geht nach hinten los und wird als “Zeugnis
gegen sich selbst“ gewertet werden können (Teilschuldgeständnis). Etwas anders mit Zustimmung.
c) Kommt ein Vergleich mit Ratenzahlung zustande ist man bestens beraten, sich an diesen dann auch zu halten.
d) Mit Anwalt kommt in der Regel der Günstigste (niedrigste von der Höhe) zustande. Dann muss man noch die Kosten
des eigenen Anwaltes draufschlagen.
Bsp.: WF verlangt 956 Pauschal. AW drückt auf 500 und verlangt 500. Kann man doch gleich bezahlen. Natürlich
gibt es hier viele Anwälte mit den unterschiedlichsten Preisen. Einfach nachfragen - vor Beauftragung, insbesondere
nachrechnen! Aber für nur einen kleinen “Gulden“, wird es wohl nicht gehen!
e) Privat wird es sich wohl um Minimum 600 einpegeln. Aber Vorsicht, haut man zu viel auf die Kacke mit seinem
Härtefall, geht es nach hinten los, wenn man Belege (Kopie) anfordert und den Vergleich davon abhängig macht.
Ein Mustervergleichsgespräch wird es nicht geben, weil eben jeder Fall ein
Einzelfall darstellt. Man kann nur allgemein etwas empfehlen.
1. Sei höflich und demütig - Anwälte sind sensibel!
2. Vermeide ein Schuldeingeständnis oder weise jemanden anderen die Schuld zu!
3. Sei beharrlich und lass dich nicht einfach abspeisen - einfach, sei ein Nerventod!
4. Übertreibe deine eigene wirtschaftliche Lage nicht, denn man könnte Belege dafür einfordern!
5. Drücke auf die Tränendrüsen!
6. Biet keine naiven Vergleichssummen an wie 100 Euro (immer ca. die Hälfte von Pauschal)!
Oder nehme das Musterschreiben und beachte die enthaltenen Hinweise!
Oder beauftrage einen Anwalt.
Oder lass es sein und trage dann das Risiko einer Klage. Es ist und bleibt Deine Entscheidung![/quoteem]
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
@elcojone,
wir haben doch Vorgehensweisen, die allgemein ausgerichtet sind und letztendlich jeder sich
selbst entscheiden muß, wie er reagiert: mit oder mit ohne Anwalt; nicht zahlen oder zahlen
usw.
Auch wenn ich einen Vergleich niemals als Kosten- und Risiken minimierende Maßnahme ausschließe,
ist ja alles abhängig von der beweisbaren Strategie. Wenn man unberechtigt abgemahnt wird,
sollte man schon kämpfen für sein Recht. Aber gut. Ein Vergleich ist ja großzügig als Einigungs-
vertrag anzusehen. Das bedeutet jeder unterbreitet der Gegenseite ein Angebot, bis dann alle
diesen Vertrag einvernehmlich zustimmen. Natürlich versuchen hier alle, ihre Vorstellungen durch-
zusetzen. Natürlich, da gebe ich Dir Recht, wenn ich vermeintlich unberechtigt abgemahnt wurde,
ist ein privater Vergleich ein Zeichen von Schwäche. Aber Du/Ihr kannst/könnt Dich/Euch doch im
Klageverfahren aktiv wehren und den Richter von der Rechtsmißbräuchlichkeit der Abmahnung über-
zeugen!?!
Nur weil Du 300€ (Raten 6x50€) als Vergleich ansieht, muß es die Gegenseite es nicht. Hier gehört
natürlich Verhandlungsgeschick dazu, die wahrscheinlich eher ein Anwalt hat. Wenn jetzt die Gegen-
seite 440€ (2 Raten) als Gegenangebot unterbreitet, mußt Du dich entscheiden, ob Du es annimmst
oder nicht. Dann muß man halt höflich Gegenargumentieren, wenn man einen Vergleich anstreben möchte
und nicht sofort verzagen.
Eine konkrete Vergleichsverhandlung zwischen den Streitparteien hat natürlich Einfluß auf die
Verjährung in dieser Zeit. Die Zeit von Vergleichsangebot bis Ablehnung ist aufzuaddieren! Natürlich
wird es aber nicht und kann es nicht meine Aufgabe sein, Dir jetzt die Verjährung aus zurechnen, das
wird eher ein Anwalt können und müssen.
Man sollte doch einmal - insbesondere die One-Song-Abgemahnten - etwas couragierter Hergehen. Es geht
doch meistens um 1, 2 Lieder! Hier muß in einem Klageverfahren 100% es in Richtung § 97a II UrhG gehen
(100€) und in Richtung BGH: “Sommer unseres Lebens“ - Täter nein! Aber dafür ist es ja noch nicht zu
spät. Denn ohne Schuldeigeständnis schriftlich abzugeben - ich kenne den Final-Inhalt Deines Schreibens
nicht - ist ein Vergleich kein Schuldeingständnis.
Und immer daran denken:
Max Herre feat. Philipp Poisel: Wolke 7:
"Es wär' so einfach, wenn's nicht so einfach wär'."
VG Steffen
wir haben doch Vorgehensweisen, die allgemein ausgerichtet sind und letztendlich jeder sich
selbst entscheiden muß, wie er reagiert: mit oder mit ohne Anwalt; nicht zahlen oder zahlen
usw.
Auch wenn ich einen Vergleich niemals als Kosten- und Risiken minimierende Maßnahme ausschließe,
ist ja alles abhängig von der beweisbaren Strategie. Wenn man unberechtigt abgemahnt wird,
sollte man schon kämpfen für sein Recht. Aber gut. Ein Vergleich ist ja großzügig als Einigungs-
vertrag anzusehen. Das bedeutet jeder unterbreitet der Gegenseite ein Angebot, bis dann alle
diesen Vertrag einvernehmlich zustimmen. Natürlich versuchen hier alle, ihre Vorstellungen durch-
zusetzen. Natürlich, da gebe ich Dir Recht, wenn ich vermeintlich unberechtigt abgemahnt wurde,
ist ein privater Vergleich ein Zeichen von Schwäche. Aber Du/Ihr kannst/könnt Dich/Euch doch im
Klageverfahren aktiv wehren und den Richter von der Rechtsmißbräuchlichkeit der Abmahnung über-
zeugen!?!
Nur weil Du 300€ (Raten 6x50€) als Vergleich ansieht, muß es die Gegenseite es nicht. Hier gehört
natürlich Verhandlungsgeschick dazu, die wahrscheinlich eher ein Anwalt hat. Wenn jetzt die Gegen-
seite 440€ (2 Raten) als Gegenangebot unterbreitet, mußt Du dich entscheiden, ob Du es annimmst
oder nicht. Dann muß man halt höflich Gegenargumentieren, wenn man einen Vergleich anstreben möchte
und nicht sofort verzagen.
Eine konkrete Vergleichsverhandlung zwischen den Streitparteien hat natürlich Einfluß auf die
Verjährung in dieser Zeit. Die Zeit von Vergleichsangebot bis Ablehnung ist aufzuaddieren! Natürlich
wird es aber nicht und kann es nicht meine Aufgabe sein, Dir jetzt die Verjährung aus zurechnen, das
wird eher ein Anwalt können und müssen.
Man sollte doch einmal - insbesondere die One-Song-Abgemahnten - etwas couragierter Hergehen. Es geht
doch meistens um 1, 2 Lieder! Hier muß in einem Klageverfahren 100% es in Richtung § 97a II UrhG gehen
(100€) und in Richtung BGH: “Sommer unseres Lebens“ - Täter nein! Aber dafür ist es ja noch nicht zu
spät. Denn ohne Schuldeigeständnis schriftlich abzugeben - ich kenne den Final-Inhalt Deines Schreibens
nicht - ist ein Vergleich kein Schuldeingständnis.
Und immer daran denken:
Max Herre feat. Philipp Poisel: Wolke 7:
"Es wär' so einfach, wenn's nicht so einfach wär'."
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
wenn ich jetzt aufhöre zu reagieren und mich wieder totstelle ....
habe ich hoffentlich das Risiko einer Klage damit nicht erhöht!
ich weiß auch nicht, ob ich denen noch ein Angebot unterbreiten soll oder nicht, 440€ sind einfach zu viel ob mit oder ohne tatsächlichem Vergehen!
habe ich hoffentlich das Risiko einer Klage damit nicht erhöht!
ich weiß auch nicht, ob ich denen noch ein Angebot unterbreiten soll oder nicht, 440€ sind einfach zu viel ob mit oder ohne tatsächlichem Vergehen!
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
entweder du nimmst deren angebot an, unterbreitest denen ein neues
oder wartest weiterhin ab. mehr ist es doch nicht.
jeder der nur eine mod. ue abgibt und nicht zahlt, muss damit rechnen,
dass er verklagt werden kann.
vg steffen
oder wartest weiterhin ab. mehr ist es doch nicht.
jeder der nur eine mod. ue abgibt und nicht zahlt, muss damit rechnen,
dass er verklagt werden kann.
vg steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Dann freu dich darauf den Prozess zu verlieren - kannst du die Störerhaftung denn auch entkräftigen?aadam hat geschrieben:ganze Familie war im Ausland. Kann ich auch nachweisen. Werd aber nicht das Gespräch mit denen suchen, sondern freue mich auf die gerichtliche Auseinandersetzung :-).
Soweit die Stimme eines relaxten Abgemahnten.
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Hilfe Hilfe Hilfe
Bis jetzt war ich immer hart, aber jetzt brölckelt es.
Folgender Brief lag im Briefkasten:
Sehr geehrter Herr...
Wir legen folgende Abmahnungen zusammen
so und so
so und so
so und so
bezahlen sie 900 Euro und die Geschichte ist aus der Welt.
300 Euro pro Abmahnung.
Ansonsten wird den Mandanten angeraten zu klagen
Ich bin total fertig.
Schuld oder nicht Schuld ist mir hier scheißegal, da ich eh die Störhaftung habe :(
Sollte man jetzt zahlen und ist 3 Abmahnungen für 900 Euro los, oder lieber weiter auf Stur stellen?
Bis jetzt war ich immer hart, aber jetzt brölckelt es.
Folgender Brief lag im Briefkasten:
Sehr geehrter Herr...
Wir legen folgende Abmahnungen zusammen
so und so
so und so
so und so
bezahlen sie 900 Euro und die Geschichte ist aus der Welt.
300 Euro pro Abmahnung.
Ansonsten wird den Mandanten angeraten zu klagen
Ich bin total fertig.
Schuld oder nicht Schuld ist mir hier scheißegal, da ich eh die Störhaftung habe :(
Sollte man jetzt zahlen und ist 3 Abmahnungen für 900 Euro los, oder lieber weiter auf Stur stellen?
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Wenn der PC zum fraglichen Zeitpunkt nicht genutzt wurde, wie soll da eine Störung stattgefunden haben?hansmeiser hat geschrieben:Dann freu dich darauf den Prozess zu verlieren - kannst du die Störerhaftung denn auch entkräftigen?aadam hat geschrieben:ganze Familie war im Ausland. Kann ich auch nachweisen. Werd aber nicht das Gespräch mit denen suchen, sondern freue mich auf die gerichtliche Auseinandersetzung :-).
Soweit die Stimme eines relaxten Abgemahnten.
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Das klingt plausibel. Allerdings wird es nicht reichen, anhand entsprechender Belege nachzuweisen, dass die gesamte Familie zur fraglichen Zeit im Ausland weilte. Bevor ihr verreist seid, habt ihr PC und Router nicht nur ausgeschaltet, sondern vom Stromnetz getrennt? (Wie man das als umwelt- und kostenbewußter Mensch eben so macht.) Und kein Nachbar oder sonst irgendein Dritter hatte während eurer Abwesenheit Zugang zum Haus?aadam hat geschrieben:Wenn der PC zum fraglichen Zeitpunkt nicht genutzt wurde, wie soll da eine Störung stattgefunden haben?
Wenn du diese beiden Fragen guten Gewissens mit "ja" beantworten kannst, würde ich es tatsächlich darauf ankommen lassen.
-
- Beiträge: 1
- Registriert: Donnerstag 30. August 2012, 15:33
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Hi Leute,
haben Die mich jetzt am Ar...?
Jetzt habe ich folgendes Schreiben bekommen:
Frage ist immer noch "ABWARTEN"?
gruß kristall35
haben Die mich jetzt am Ar...?
Jetzt habe ich folgendes Schreiben bekommen:
Frage ist immer noch "ABWARTEN"?
gruß kristall35
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Keine Panik, das ist nur ein weiterer Bettelbrief.
-
- Beiträge: 18
- Registriert: Montag 4. Juni 2012, 16:20
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Wenns doch nur so einfach wäre! Du bist in der Beweispflicht und deine muss von einem unabhängigen Gutachter geprüft werden. Du könntest ja auch den PC einfach neu formatiert haben und schon sind alle Spuren weg. Auch das ändern des Eventlogs etc. sind zwar nicht einfach, aber möglich.fu+c hat geschrieben:Das klingt plausibel. Allerdings wird es nicht reichen, anhand entsprechender Belege nachzuweisen, dass die gesamte Familie zur fraglichen Zeit im Ausland weilte. Bevor ihr verreist seid, habt ihr PC und Router nicht nur ausgeschaltet, sondern vom Stromnetz getrennt? (Wie man das als umwelt- und kostenbewußter Mensch eben so macht.) Und kein Nachbar oder sonst irgendein Dritter hatte während eurer Abwesenheit Zugang zum Haus?aadam hat geschrieben:Wenn der PC zum fraglichen Zeitpunkt nicht genutzt wurde, wie soll da eine Störung stattgefunden haben?
Wenn du diese beiden Fragen guten Gewissens mit "ja" beantworten kannst, würde ich es tatsächlich darauf ankommen lassen.
Und da keine Möglichkeit besteht zu prüfen WELCHER PC den Upload durchgeführt hat wird dir das jedes Gericht um die Ohren knallen und dich schuldig sprechen.
Und selbst wenns der Einbrecher war und mit seinem Notebook über DEINEN ANSCHLUSS gesaugt hat bist du trotzdem als Störer haftbar! (Sofern du nicht den Einbrecher als konkreten Täter benennen und dies alles beweisen kannst: Download am Einbruchtag, Protokoll der Polizei ,....)
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Habe Mahnbescheid erhalten; wurde nach 2 Jahren wieder angeschrieben;
habe Klageschrift erhalten, habe neues Inkasso-Schreiben bekommen ...
... Was tun?
Viele Einschätzungen, die man 200/2010 gab, werden heute 2012 nicht mehr gelten oder überholt sein.
Der Abmahnwahn ist ein dynamischer Prozeß und nicht statisch. Mit Ende 2010 wurde ersichtlich, daß -
neben dem Aussterben der Foren - die Anzahl der Abmahnungen rückläufig sind, dafür die Klagen aber
stetig ansteigen. Eigentlich logisch, da die Jahre 2009 + 2010 die Jahre sind, wo die meisten
Abmahnungen versendet wurden. Da die Forderungen nach den AG + SE aus der Abmahnung nach 3 Jahren
verjähren, man schon konsequent diese Rechtsverstöße verfolgen sollte, werden die Anzahl der Klage-
verfahren ab 2012 einfach merklich ansteigen.
Egal ob Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid, Klageschrift usw. es reduziert
sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
Mehr ist es doch nicht!
Dabei ist es doch egal, ob die Klagewahrscheinlichkeit 0,0023% beträgt oder 10 % oder 50 % oder ...
... nur wer sich ordentlich vorbereitet ist für eine aktive Verteidigung im Klageverfahren gewadmet
und es kann niemand einen Garantieschein ausstellen, daß man, oder daß man nicht, verklagt wird.
Und natürlich werden jetzt viel wieder nach Luft schnappen wie ein Karpfen:
Wer keine beweisbare Strategie besitzt, sollte sich lieber mit Erhalt der Klageschrift vergleichen.
Einfaches Bestreiten - Ich war es nicht - reicht eben nicht aus, oder nur zur Haftung als Störer!
VG Steffen
habe Klageschrift erhalten, habe neues Inkasso-Schreiben bekommen ...
... Was tun?
Viele Einschätzungen, die man 200/2010 gab, werden heute 2012 nicht mehr gelten oder überholt sein.
Der Abmahnwahn ist ein dynamischer Prozeß und nicht statisch. Mit Ende 2010 wurde ersichtlich, daß -
neben dem Aussterben der Foren - die Anzahl der Abmahnungen rückläufig sind, dafür die Klagen aber
stetig ansteigen. Eigentlich logisch, da die Jahre 2009 + 2010 die Jahre sind, wo die meisten
Abmahnungen versendet wurden. Da die Forderungen nach den AG + SE aus der Abmahnung nach 3 Jahren
verjähren, man schon konsequent diese Rechtsverstöße verfolgen sollte, werden die Anzahl der Klage-
verfahren ab 2012 einfach merklich ansteigen.
Egal ob Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid, Klageschrift usw. es reduziert
sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
- keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
Ausnahmen
a) Versand der mod. UE
b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch - Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
b) Hinweisbeschluß eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
ein! - Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
- Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
Ursachen bzw. Quellen)!
b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluß-LG!
c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!«
Mehr ist es doch nicht!
Dabei ist es doch egal, ob die Klagewahrscheinlichkeit 0,0023% beträgt oder 10 % oder 50 % oder ...
... nur wer sich ordentlich vorbereitet ist für eine aktive Verteidigung im Klageverfahren gewadmet
und es kann niemand einen Garantieschein ausstellen, daß man, oder daß man nicht, verklagt wird.
Und natürlich werden jetzt viel wieder nach Luft schnappen wie ein Karpfen:
Wer keine beweisbare Strategie besitzt, sollte sich lieber mit Erhalt der Klageschrift vergleichen.
Einfaches Bestreiten - Ich war es nicht - reicht eben nicht aus, oder nur zur Haftung als Störer!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Anfang Juli 2011 hab eine mod.UE an FAREDS geschickt. Da waren fast anderthalb Jahre Ruhe .
Ich habe heute einen Mahnbescheid vom Amtsgericht Coburg bekommen.
Prozessbevollmächtigte sind FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft.
Hauptforderung: 150,00 €
RA Honorar : 628,40 €
Gerichtsgebühren: 124,40 €
Ich habe heute einen Mahnbescheid vom Amtsgericht Coburg bekommen.
Prozessbevollmächtigte sind FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft.
Hauptforderung: 150,00 €
RA Honorar : 628,40 €
Gerichtsgebühren: 124,40 €
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Hauptforderung 150€ ???
Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte
Ja, die Hauptforderung beträgt 150,00 €.
LG blauz
LG blauz