[quoteemVan Ha]Wäre nett, wenn ich die Antworten bis morgen früh bekomme, weil ich vorhabe morgen früh
schon alles loszuschicken.
Bin den ganzen Tag und ein teil der Nacht aktiv und warte ^^
Danke im Vorraus![/quoteem]
Hallo @Van Ha,
Du bist geil, wenn es zu langsam geht, kannst Du ja gern eine VSZ oder einen Anwalt
konsultieren. Kleiner Joke, natürlich bremsen wir auch und nur für Dich!
[quoteemVan Ha]1. Wenn die Kanzlei meine mod. UE nicht annehmen und ich dann zu spät informiert werde,
sodass die Frist für die UE abläuft, bekomme ich dann eine Mahnung und eine Erhöhung des
zu zahlenden Betrages? Wenn sich der zu zahlende Betrag sich erhöhen könnte, wäre das seht
schlecht, da ich den Weg mod UE + Zahlen wählen werde.[/quoteem]
Wenn ein Abmahner eine mod. UE erhält, wir er im Namen seiner Mandantschaft diese,
- => Annehmen
=> Ablehnen - auf Grund inhaltlicher Mängel: 1., 2. usw.
Im Grundsatz wird er aber, wenn eine mod. UE inhaltliche Mängel aufweist, den
betreffenden Abgemahnten schriftlich informieren und mittels Termin eine neue UVE
einfordern.
Wenn man aber unser Musterschreiben (
[bLink[/b]) verwendet und insbesondere sich an die
allgemeinen Nutzungshinweise hält, wird diese mod. UE von jedem Abmahner angenommen. Eine
Erhöhung des 1. Betrages aus der Abmahnung wird sicherlich nicht erfolgen.
[quoteemVan Ha]2.Was passiert mit der Frist der Überweisung, wenn ich ein Vergleichsangebot abgebe, wird
die Frist dann verlängert? Ist es möglich, dass wenn die Kanzlei sich nicht bis zur Ende
der Frist meldet, eine Mahnung kommt, weil ich noch nichts überwiesen habe und auf eine
Rückmeldung meines Vergleichsangebot gewartet habe?[/quoteem]
Wenn ich (warum auch immer) -mit- der mod. UE (etwas anders macht m.M.n. keinen Sinn)
ein Vergleichsschreiben versende, kann der Abmahner im Namen seiner Mandantschaft diesen
Vergleichsvorschlag,
- => Annehmen (Rechtsstreit ist erledigt)
=> Annehmen, aber nur mit seinem Betrag-Xyz (bei der Annahme durch den Abgemahnten -
Rechtsstreit ist erledigt)
=> Ablehnen - Betrag aus der Abmahnung ist wieder aktuell
[quoteemVan Ha]3. In der Mustervorlage eines möglichen privaten Vergleich ist dieser Satz (in Blau
angegeben) angeben:
"Mein Internetzugang ist mit den mir zumutbaren und gebotenen Pflichten hinsichtlich
Prüfung, Kontrolle und Aufsicht gesichert i.V.m. dem zum Zeitpunkt der Abmahnung
vorherrschenden technischen Mitteln und Maßnahmen. Die sekundäre Darlegungslast i.S.d. §
138 Abs. 2 ZPO, ist aber bei Weitem keine Beweislast, diese obliegt immer noch der
klagenden Partei."
Kann mir jemand eine einfache Erklärung geben, weil ich den Satz nicht verstehe :D Und
trifft der 1. Satz in allen Fällen zu?[/quoteem]
In den Erklärungen zum
Musterschreiben steht,
(...) Die mit den Schriftfarben
Blau gekennzeichneten Textpassagen sind auf den eigenen
konkreten Fall anzupassen bzw. zu ergänzen. Diese dienen nur zur besseren
Veranschaulichung und Darstellung und werden in der Finalversion mit der Schriftfarbe
Schwarz dargestellt. Hierzu verwenden. (...)
Wenn Du keinen Plan hast, musst Du das
Blau-Geschriebene weglassen. Etwas anderes macht
keinen Sinn und ich kann Dir es auch nicht öffentlich erklären.
[quoteemVan Ha]4.Diese Frage geht speziell an den Admin Steffen :D
Kannst du prüfen ob meine mod. UE zu meiner Abmahnung passt, da ich Angst habe das meine
Abmahnung nicht zu den üblichen Abmahnung gehört oder ein Sonderfall ist.
Werde dir natürlich die benötigten Sachen schicken wenn du ja sagst. Musst nur sagen was
ich schicken soll und an welcher E-Mail Adresse.[/quoteem]
E-Mail:
steffen.heintsch@t-online.de
[quoteemVan Ha]5. Kann man zur Fristwahrung auch nur eine E-Mail schicken, weil in der Abnahme steht
nichts von E-mail sonder von Telefax, was ich leider nicht besitze.[/quoteem]
- => Fristwahrung + doppelter Nachweis des Versandes - geht auch mittels E-Mail
=> Unterlassungsvertrag - zeitnah und eigenhändig Unterschrieben per Einschreiben
(Einwurf oder m. RS) hinterher
VG Steffen