Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

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reserl
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#141 Beitrag von reserl » Montag 25. März 2013, 21:34

Hello Pechi,

ich habe kürzlich auch Post von der Kanzlei bekommen... Wie bist du denn bezüglich des Vergleiches vorgegangen und wie hast du das ganze formuliert?
Wie hoch war denn dein geforderter Abgeltungsbetrag und auf wieviel hat sich die Kanzlei im Rahmen des Vergleichs eingelassen?

Schon mal Danke für deine Hilfe,
Reserl

Pechi
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#142 Beitrag von Pechi » Montag 25. März 2013, 21:55

Hi,

ich habe mich an die Vorlagen von hier gehalten. Siehe ersten Link in Steffens Signatur. Punkt 2.2. Also modUE angepasst auf den Fall und ein Vergleichsangebot mitgeschickt.
Forderung war 900 Euro. Ich habe 550 vorgeschlagen und die wurden jetzt angenommen. Ob das der beste Betrag ist, sei dahingestellt, aber ich bin kein Zocker und es hat so geklappt. Ne Menge Geld dafür, aber was willste machen, wenn es einfach unglaublich schwer wird die Unschuld zu beweisen? So ist der Fall dann eben für mich abgeschlossen. Auch gut.

Gruß

Micky
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#143 Beitrag von Micky » Samstag 30. März 2013, 18:38

Also ich habs damals drauf ankommen lassen und die haben geklagt! Wollte das längst mal hier mitteilen aber hatte immer anderes zu tun.
Die benutzen den fliegenden Gerichststand München... wie meine Anwältin mir sagte hat die Gegenseite dort immer Aussicht auf erfolg da München alle gerne für schuldig befindet.
War ein teurer Spaß insgesamt fast 1800 Euro... ausserdem habe ich nichtmal ne Zahlungsaufforderung oder Info was zu zahlen ist bekommen sondern der Betrag wurde direkt per Kontopfändung eingezogen! EKELHAFT DIESE VORGEHENSWEISE!

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#144 Beitrag von Steffen » Sonntag 31. März 2013, 12:20

Hallo @Micky,

Leider! Aber wie sieht es aus, hättest Du einmal Lust (mit etwas Hilfe meinerseits) über Deinen Abmahnfall (Abmahnung bis Urteil) zu berichten (natürlich entpersonalisiert)? Vielleicht könnten andere davon profitieren! Bitte aber alles weitere dann per E-Mail: steffen.heintsch@t-.online.de. Hilft auch manchmal zur eigenen Frustbewältigung. Jedenfalls danke im Voraus - egal wie Du dich entscheidest.

VG Steffen

Micky
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#145 Beitrag von Micky » Donnerstag 4. April 2013, 14:31

momentan habe ich keine Zeit dafür denn das würde ja Seitenweise Scannen bedeuten :-) Klageschriften sind ja nicht gerade winzig...
ich kann nur sagen das ich zu diesen "PEchvögeln" gehöre die sich im Internet einen Anwalt heraus gesucht haben und diese mir empfohlen halt "unter Vorbehalt" Geld an die Kanzlei(100 Euro) zu überwiesen was der Erledigung dienen sollte. Das ist ein Schuldeingeständnis vor Gericht... ich kann nur jedem Abraten das zu tun!

Micky
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#146 Beitrag von Micky » Freitag 5. April 2013, 13:27

Da mich einige Nachrichten erreicht haben mit ähnlichen Situationen versuche ich kurz und knapp aufzuschlüsseln wie das bei mir gelaufen ist.

1. Abmahnung durch Negele/... in 2011
2. Anwalt online gesucht - ich soll unter Vorbehalt 100 Euro überwiesen(mittlerweile heißt es dort die 100 Euro FALLE)
3. Anwalt gibt UE verändert ab
4. Eine Weile ist nichts passiert
5. dann vom Online Anwalt Anfang 2012 Brief bekommen das Negele/... nicht darauf eingegangen ist und ein Vergleichsangebot von 450 Euro anbietet und ich das UNBEDINGT überweisen soll weil die Chancen ganz mies wären sich zu verteidigen.

Das habe ich ignoriert weil ich ja durch den tollen Anwalt auf dem selben Betrag wäre(wenn ich die Anwaltskosten, die 100 Euro + 450 Euro zusammen zähle) dann hätte ich das ganze ja gleich zahlen können.
6. Ich habe Negele etc. nochmal ein niedrigeres Vergleichsangebot gemacht(ohne Anwalt da er sich weigerte dieses Angebot zu machen obwohl ich das so wollte.).
7. Brief von Negele Angebot abgelehnt und letzte Aufforderung zur Zahlung von nunmehr 1200 Euro
8. Ich habe nicht gezahlt
9. Es wurde geklagt Fliegender Gerichtstand München
10. Meine RICHTIGE Anwältin sagte durch die 100 Euro erkennt man Schuld an und sie empfehlt sich nicht zu verteidigen da die Chancen fast bei 0 stehen und nur weitere Kosten durch die Verteidigung(Anwaltskosten udn Gerichtskosten)entstehen.
11. Verloren
12. Einfach Kontopfändung(wärend ich im Urlaub war) ohne eine Aufforderung der Zahlung und Mitteilung der Gesamtkosten.
13. Gesamtkosten belaufen sich OHNE die kosten des schlechten Anwalts auf Rund 1800 Euro.

Das war der Ablauf! Es ist meiner Meinung nach hier fraglich wer hier wirklich was schlimmes getan hat... und ich hoffe das diesen ganzen Anwälten und Abmahn-Abzockern das Handwerk gelegt wird!
Ich wurde hier von Anfang an schlecht bzw. gar nicht beraten von einem Anwalt der NULL PLan hatte von dem was er tut!
Am besten gleich zu einem richtigen Anwalt gehen der weiss was er da tut und von der Materie wirklich Ahnung hat!
Am besten wirklich von Internet Anwälten(die eben auch nur ne Scheibe vom Kuchen abwollen) absehen und sich einen Vor Ort suchen der sich wirklich um die Belange des Mandanten kümmert und diese nicht verweigert.

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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#147 Beitrag von Micky » Freitag 5. April 2013, 16:23

Ich habe eine Info von Gericht bekommen das ich verloren habe und Betrag X(das waren rund 400 EUro) überweisen muss. Das tat ich umgehend. Und doch es stimmt ich habe nie eine Info über den gesamtbetrag bekommen, keine Zahlungsinfo keinen Gerichtsvollzieher der mich um die Zahlung bat. Ich war im Urlaub 14 Tage wärend dessen erfolgte die Info von der Bank und die Pfändung. Dagegen hätte ich natürlich die besagte Frist einspruch gehabt aber was bringt das noch? Die Kontopfändung war vorgemerkt und bei Einspruch wären alle Dinge wie Dispo etc. von der Bank aufgekündigt worden(habe ich schriftlich von meiner Bank). Also doch genauso war es!

Ich dachte auch das ich erst eine Info bekomme was genau ich zahlen muss das war aber leider nicht der Fall. Ich habe nie (bis heute nicht) eine Info über den angefallenen gesamtbetrag bekommen!

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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#148 Beitrag von Micky » Montag 8. April 2013, 23:44

er ist ne SIE und ich habe das Urteil das ich den Prozess verloren habe und wie ich bereits schreib RIET MIR MEINE ANWÄLTIN MICH NICHT ZU VERTEIDIGEN.. was bedeutet das?? ist ja wohl klar keine Verteidigung und ich musste auch nicht in München erscheinen... wo ich doch in Hessen wohne.
Was Du glaubst oder denkst ist mir ganz ehrlich gesagt egal...ich möchte lediglich darauf hinweisen das es den Fall auch gibt das jemand verliert bzw. verklagt wird und jeder für sich selbst entscheiden kann ob er soweit geht! Ich würde es nicht nocheinmal tun!
Dazu ist mir das Geld zu schade... damit hätte ich jede Menge anderen Spaß haben können!
Und ob Du mir glaubst oder nicht ist mir ehrlich gesagt schlichtweg egal!!

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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#149 Beitrag von Steffen » Dienstag 9. April 2013, 11:07

Das Versäumnisurteil ist nach deutschem Zivilprozessrecht eine gerichtliche Entscheidung. Und hier gilt § 317 ZPO. Auch ein Versäumnisurteil im nur schriftlichen Verfahren kann wirksam nur durch Zustellung einer Urteilsausfertigung zugestellt werden (etwa OLG Stuttgart - 26.09.2011 - 5 U 85/11).

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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#150 Beitrag von Steffen » Dienstag 9. April 2013, 11:35

Vielmals sagt der Mensch gern nur das, was ihm genehm ist. Ein Urteil (insbesondere bei anwaltlicher Vertretung) erhält man. Punkt.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#151 Beitrag von Steffen » Dienstag 9. April 2013, 13:04

RAs angeblich aus der Liste der Empfohlenen!
Schaut mal,

ich persönlich bin schmerzfrei. @Micky soll mir den Namen per PN mitteilen, und ich höre dann dessen Darstellung an. Dann erhalte ich die Dokumente von @Micky (er hat aber keine Lust dazu) und vergleiche die 2 Darstellungen. Stimmt die von @Micky, wird der entsprechende AW oder Kanzlei aus der Liste entfernt. Darüber muss ich nun aber nicht seitenlang diskutieren. Mal hat man etwas erhalten, dann wieder nicht, das ist alles Muschepupu (entstammt dem sächsischen Dialekt und beschreibt schummrige Lichtverhältnisse).

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#152 Beitrag von Micky » Dienstag 9. April 2013, 17:17

ich habe NIE gesagt das der Anwalt in der Liste der EMPFOHLENEN Anwälte ist- wie kommt ihr nun darauf wieder?
Er gehört nicht zu den empfohlenen Anwälte... ich hatte dieses schon beauftragt bevor ich in dieses Forum kam und stellte dann fest das "mein" Anwalt wohl eher zu der anderen Seite gehörte und zwar zu denen die viel Geld wollen und nichts tun ausser einen in die Schei.. reiten! Genau das ist passiert da ich 100 Euro unter vorbehalt der Erledigung überweisen sollte... heute wird da von der 100 Euro Falle gesprochen... Falsche Beratung durch und durch!
Und Micky ist immernoch eine SIE :-) und kein ER!

ps. ich hab den Namen gesendet aber du hast mir schon vor langer Zeit als das ganze noch aktiv war Deine Meinung dazu gesagt gehabt!

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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#153 Beitrag von Micky » Dienstag 9. April 2013, 17:23

el Chupa Cabra hat geschrieben:
Micky hat geschrieben:Ich habe eine Info von Gericht bekommen das ich verloren habe und Betrag X(das waren rund 400 EUro) überweisen muss.
Dann dürfte wohl die Info vom Gericht das Urteil gewesen sein!?
die 400 Euro waren aber nicht der entgültige Betrag... das waren lediglich die Gerichtskosten die ich zu zahlen hatte.
Der restbetrag wurde gepfändet ohne das ich die chance hatte diesen eigenständig zu bezahlen(da ich wie bereits erwähnt nie eine aufschlüsselung darüber erhalten habe)

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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#154 Beitrag von bitschubser » Sonntag 5. Mai 2013, 00:52

Hallo zusammen!

Habe heute Post bekommen von den Herrschaften aus Augsburg...
Zunächst mal tief durchgeatmet gegen die Gesichtsrötung, gesucht, diese Webseite gefunden und stundenlang gelesen.
Nun, soweit sind alle Klarheiten beseitigt und nach einigem Grübeln steht der Entschluss fest.

Zwei Fragen bleiben dennoch...

1.
Den Abschnitt 2.1.2 der Vorgehensweise versteh' ich nicht.
Vielleicht liegt's daran, dass in dem mir vorliegenden Schreiben keinerlei Angaben zu einem betreffenden LG-Beschluss
zur Herausgabe von Verkehrsdaten zu finden sind. Da sind ein paar Verweise auf Referenzurteile im Text verstreut,
aber nichts konkretes. Kann mir das einer verständlich machen?

2.
Ich meine, es heute schon irgendwo gelesen zu haben, aber ich finde es nicht mehr:
Muss ich das Aktenzeichen am zuständigen LG zwecks Akteneinsicht schriftlich von der Kanzlei anfordern?
Auf deren Schreiben steht es jedenfalls nicht, nur die Nummer eines "Gerichtsfachs" ???

VG

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#155 Beitrag von Steffen » Sonntag 5. Mai 2013, 10:45

[quoteembitschubser]Zwei Fragen bleiben dennoch ...

1.
Den Abschnitt 2.1.2 der Vorgehensweise versteh' ich nicht.
Vielleicht liegt's daran, dass in dem mir vorliegenden Schreiben keinerlei Angaben
zu einem betreffenden LG-Beschluss zur Herausgabe von Verkehrsdaten zu finden sind.
Da sind ein paar Verweise auf Referenzurteile im Text verstreut, aber nichts konkretes.
Kann mir das einer verständlich machen?

2.
Ich meine, es heute schon irgendwo gelesen zu haben, aber ich finde es nicht mehr:
Muss ich das Aktenzeichen am zuständigen LG zwecks Akteneinsicht schriftlich von der
Kanzlei anfordern? Auf deren Schreiben steht es jedenfalls nicht, nur die Nummer eines
"Gerichtsfachs" ???[/quoteem]

Mal vorangestellt. Ich beschäftige mich seit 12/2006 mit dem Thema Abmahnung und würde
meinen Wissensstand - nicht einmal - fürs 1. Semester Jurastudium als ausreichend einschätzen.
Bis ca. 2009/2010 war es doch einfach. Jeder der sagen konnte: “Nur mod. UE + nicht zahlen“
und ein Musterschreiben übernahm - kannte sich aus, war ein Experte. Nur die Ma-terie
Abmahnung - Urheberrecht - Filesharing wird mittlerweile immer komplizierter; es treten
immer neue Konstellationen auf; die Gerichtsstände ermessen unterschiedlich zu diversen
Rechtsfragen; es werden immer mehr andere Gesetze zum UrhG gleichzeitig tangiert; die
Klagezahlen steigen usw. usf. Das bedeutet einfach, dass man als Verbraucherforum zu sehr
vielen Fragen keine Antwort kennt oder erteilen sollte.

Denn letztendlich geht es immer um Euer Geld!

Der Abmahner gibt das dazugehörige Auskunfts-LG nicht mit Name und Aktenzeichen an, wie
andere - z.B. U+C - auch. Ich bin aber der Meinung, dass auch der Abmahner eine gewisse
Informationspflicht hat und Sorgsamspflicht. Denn immerhin ist der verauskunftete
Anschlussinhaber unbeteiligte Partei im Auskunftsverfahren nach § 101 IX UrhG. Das bedeutet,
der Abgemahnte kann nicht auf Fristen reagieren und sich nicht aktiv wehren.

Das bedeutet, um Akteneinsicht zu beantragen, braucht man die Informationen zum Auskunfts-LG.
Hierzu verfasst man ein formloses Schreiben (Doppelversand!).
<Absender>
<Einwurf Einschreiben
Vorab per E-Mail: hier@ eintragen.bitte
Empfänger>


Ihr Schreiben vom <Datum>
Aktenzeichen: <1234345>


Sehr geehrte Herren Rechtsanwälte,

in Ihren Schreiben von <Datum>, Aktenzeichen werfen Sie mir einen vermeintlichen Urheberrechtsverstoß vor, den ich nach meinen derzeitigen Kenntnisstand nicht getätigt habe. Im Auskunftsprozedere des § 101 IX UrhG bin ich aber ein unbeteiligter Teilnehmer, bei den ein Rehabilitationsinteresse im Mittelpunkt rückt. In Bezug auf die im Verfahren nach § 101 Abs. 2 und 9 UrhG zu prüfenden Anspruchsvoraussetzungen (namentlich Rechtsinhaberschaft des Unterlassungsgläubigers, Offensichtlichkeit und gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung) wäre meine Verteidigung aber wesentlich erschwert, wenn ich aus meiner Sicht fehlerhafte Feststellungen des anordnenden Gerichts erst im Rahmen eines späteren Klageverfahrens zur Überprüfung stellen könnte. Deshalb bitte ich Sie, mir bis zum <Datum (1 Woche)> den Namen des Auskunftslandgerichtes sowie das Datum und Aktenzeichen der Gestattungsanordnung (§ 101 Abs. 9 UrhG) mitzuteilen, damit ich Akteneinsicht vornehmen und von meinem Beschwerderecht Gebrauch machen kann.

<Ort>, den <Datum>

____________________________________
....(rechtsverbindliche Unterschrift)

Sollte - keine - Antwort erfolgen, sollte man sich mit einen Anwalt beraten, inwieweit man
rechtliche Schritte einleiten kann, oder nicht.


VG Steffen

BFritz
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#156 Beitrag von BFritz » Sonntag 5. Mai 2013, 13:55

So, nun ein ist eine Abmahnung in unsere WG gekommen. Da natürlich die Hauptmieterin keine Ahnung von diesem besagten frivolen Film hat oder ein p2p-Programm nutzt und in einer Studenten-WG viele den besagten Film haben könnten. Wollte ich fragen was sie machen soll. Es gab ja scheinbar gerade einen Fall, welcher aber leider noch nicht rechtskräftig ist, welcher hier von Rechtsanwalt Christian Solmecke im Forum vorgestellt wurde.

Einfach eine $UE$ und Preisreduktion vorschlagen oder doch besser zum Anwalt? Kein Mitbewohner hat ein gutes Einkommen...

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#157 Beitrag von Steffen » Sonntag 5. Mai 2013, 14:51

Ich glaube, Du spielst auf die Entscheidung: LG Köln, Urteil vom 14.03.2013, Az. 14 O 320/12 an. Natürlich kommt es darauf an, wie z.B. das AG München oder Hamburg sieht, sowie auf den konkreten Einzelfall. Das bedeutet auch, das es auf den gesamten Vortrag ankommt und nicht nur auf die Benennung des Urteils und ein lapidarer Hinweis auf einer WG und man denkt es wäre dann.

Zum Beispiel schützt Unwissenheit nicht vor Strafe; hatte meine Kenntnis oder keinen Anlass, bestand auch keine Prüfung und Aufsicht; sind “Hauptmieterin“ und die “Untermieter“ der WG etwa altersgleich, gab es Belehrungen; welche Sicherungsmaßnahmen wurden getroffen usw. usf.

Ich würde in so einem speziellen Fall - immer - anraten, dass der Abgemahnte - Deine Hauptmieterin - einen Anwalt beauftragt.

VG Steffen

bitschubser
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#158 Beitrag von bitschubser » Sonntag 5. Mai 2013, 18:40

Hallo,

2.1.2 habe ich mittlerweile verstanden (denke ich).
Es geht darum, weitere wegen des gleichen Werkes abgemahnte "Leidensgenossen" zu finden,
um die eigenen Anwaltskosten splitten zu können und gleichzeitig der Gegenseite diese Splittung aufzudrücken.
Richtig?
Das bedeutet, um Akteneinsicht zu beantragen, braucht man die Informationen zum Auskunfts-LG.
Hierzu verfasst man ein formloses Schreiben (Doppelversand!).
Ich nehme an, es empfiehlt sich trotz der Fristsetzung in einem solchen Auskunftsverlangen
bei Abgabe einer modUE die angegebene UE-Frist zu wahren, diese also parallel zu versenden?
Sonst könnte die K***e im Falle einer verzögerten oder Garnicht -Antwort bereits am dampfen sein...

Nebenbei,
so ein Auskunftsverlangen erzeugt vielleicht erstmal einen Anschein von Zielstrebigkeit.
Vielleicht auch nicht, die Typen machen ihr Geschäft ja auch nicht erst seit gestern.
Im Falle einer Klage müsste ich die Kröte wohl schlucken.
Hier gibts keine WG, keine Kinder, kein WLAN, es kann also nur einer gewesen sein... und der war's natürlich auch.
Mir fällt da nichts ein, worauf man ein Verteidigungskonzept aufbauen könnte?!

Nicht falsch verstehen, ich suche weder Mitleid noch ein Patentrezept.
Vielleicht ein paar Stichworte als Suchmaschinenfutter, um die Chancen abschätzen zu können.

helium
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#159 Beitrag von helium » Mittwoch 19. Juni 2013, 19:27

Hallo Forum, hallo Steffen,

ich bin gerade in der "Ruhe bewahren"-Phase.
Habe das typische erhalten und soll 900€ für nen Film zahlen.
Ich kann mit hoher Sicherheit sagen, dass ich es nicht war, aber nicht zu 100% ausschließen, dass ich es nicht war, sondern nur zu 99%. Aber ich glaube, dass das nun fast keine Rolle mehr spielt...

Was meinen Fall besonders macht: ich habe vor vielleicht 2 Monaten meinem neu zugezogenen Nachbarn auf dessen Frage mein W-Lanpasswort gegeben. Aus reiner Gefälligkeit - ohne Gegenleistung, obwohl er mir Geld dafür geben wollte. Ich habe ihn noch darauf aufmerksam gemacht, dass urheberrechtlich geschütztes Material nicht heruntergeladen werden dürfen, sondern es nur, wie von ihm angegeben, zum E-Mailchecken kommen sollte.

Wie lange er das nun genutzt hat, weiß ich nicht. Als ich vor einiger Zeit mal in den Router gesehen hatte, waren mindestens 3 weitere Clients aktiv. Danach habe ich nicht nur das Passwort geändert, sondern auch einen MAC-Filter für mein Android-Smartphone und meinen Laptop sowie PC eingerichtet und freigegeben. Allerdings sehe ich bei den DHCP Clients noch immer ein " mac=C0-9F-42-5E-66-64 name=iPhone" Ich besitze kein IPhone!


Meine Fragen (ich hab den Brief heute bekommen):
1. Bin ich zu einem Schadenersatz verpflichtet, wenn man mir nur nachweisen kann, dass ich die einzige Person im Haushalt bin, mich jedoch nicht überführen kann?
2. Bin ich was die Störerhaftung angeht zum Schadenersatz verpflichtet?
3. Bin ich durch das Gefälligkeitsverhältnis (§ 823 BGB) Schadenersatzpflichtig?
4. Reicht eine modifizierte UE + Begründung aus?
5. Ab wann soll ich zu einem Anwalt gehen und was kostet mich der für eine Beratung?
6. Soll ich bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen meinen Nachbarn stellen bzw. mich informieren wegen dem Fall, Geheimnisverrats und so etwas? Wer weiß was er oder andere Leute die möglicherweise das Passwort von ihm haben oder es per Bruteforce "gehackt" haben noch an Urherberrechtlichen Verletzungen begangen haben...

Technische Frage:
Mir wurde nur eine IP-Adresse und eine Zeit genannt. Reicht das aus um Besitz und Verbreitung in einer Tat zu rechtfertigen?

Vielen Dank (ich würde mich soooo sehr freuen, wenn mir ein Mensch antwortet!).

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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#160 Beitrag von Steffen » Donnerstag 20. Juni 2013, 00:12

[quoteemhelium]Vielen Dank (ich würde mich soooo sehr freuen, wenn mir ein Mensch antwortet!).[/quoteem]

Hallo @helium,

ich hoffe Dir reicht es auch, wenn ich antworte. .-:;


[quoteemhelium]Was meinen Fall besonders macht: Ich habe vor vielleicht 2 Monaten meinem neu zugezogenen Nachbarn
auf dessen Frage mein WLAN-Passwort gegeben. Aus reiner Gefälligkeit - ohne Gegenleistung -, obwohl
er mir Geld dafür geben wollte. Ich habe ihn noch darauf aufmerksam gemacht, dass urheberrechtlich
geschütztes Material nicht heruntergeladen werden darf, sondern es nur, wie von ihm angegeben, zum
E-Mail Check kommen sollte.

Wie lange er das nun genutzt hat, weiß ich nicht. Als ich vor einiger Zeit mal in den Router gesehen
hatte, waren mindestens 3 weitere Clients aktiv. Danach habe ich nicht nur das Passwort geändert,
sondern auch einen MAC-Filter für mein Android-Smartphone und meinen Laptop sowie PC eingerichtet
und frei gegeben.[/quoteem]

Mit dieser Konstellation und Argumentation wirst Du im Klagefall knallhart »Störer und Täter « sein,
so dass sich alles Weitere eigentlich erübrigt.

Hier gibt es doch keine Konstellation, wie z.B. in einem Familienverband, einer WG oder zwischen
Vermieter und Mieter. Du hast Deinen Zugang dem Nachbarn zur Verfügung gestellt und Passwörter bzw.
Login Daten an einen -unberechtigte Dritten- weitergegeben und damit ermöglicht, das z.B. Dein Nachbar
eine UrhR-Verletzung tätigen könnte. Da nützt auch kein “Aufmerksam machen“ und da sprechen wir uns
wieder, Dein Nachbar war es 100-pro nicht und kann sich auch an keine “Belehrung“ bzw. “Aufmerksam
machen“ deinerseits erinnern.

Natürlich, ich bin kein Anwalt. In diesem speziellen Fall würde ich Dir sowieso raten, einen Anwalt
zu beauftragen, denn aus meiner beschränkten Sicht kann es nur heißen: Du, Störer und Täter!


[quoteemhelium]Allerdings sehe ich bei den DHCP Clients noch immer ein " mac=C0-9F-42-5E-66-64 name=iPhone" Ich
besitze kein IPhone![/quoteem]

Diese Frage, kann ich Dir nicht beantworten. Sry.

VG Steffen

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