Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

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Steffen
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Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#1 Beitrag von Steffen » Donnerstag 5. August 2010, 00:32

1. Boardregeln beachten. Link
2. Zur persönlichen Überprüfung der Datenbank: Wer mahnt was ab?
3. Abmahnfibel der Initiative AWDP: Link
4. Zivilrecht für (und von) Anfänger: Link
5. Musterschreiben einer modifizierten Unterlassungserklärung: Link
Vorgehensweisen eines Abgemahnten:

  • 1. Mod. UE (Link: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.) abgeben

    Versand:
  • 1-mal per Telefax und/oder E-Mail (Fristwahrung)
  • 1-mal per Einschreiben (Einwurf oder mit Rückschein)
  • 1-mal Hinzuziehung eines Zeugen (ab 18) der gegebenenfalls den Inhalt, die korrekte Adressierung und
    Versand beeiden kann.

........................................................................................................

  • 2. Nichtzahlen

    Reaktion auf weitere Post
  • vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
  • vom Gericht:
    (a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
    (b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen.

........................................................................................................

  • 3. Akteneinsicht in die Beschlussakte
-----------------------------------------------------

  • 3.1. Ohne Anwalt:

-----------------------------------------------------

  • 3.1.1. Einsichtnahme bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts am Wohnort des Betroffenen

    Mustertext:
    Max Mustermann, Musterweg 04, 98987 Musterstadt
    Landgericht <Name>
    <Straße Nr.>
    <PLZ Ort>
    Fax: <Nummer>


    Akteneinsicht gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit stelle ich, <Vor- Zuname>, wohnhaft in <Ortsname>, ohne anwaltliche Vertretung gemäß § 13 Abs. 3 FamFG
    i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO den Antrag auf Einsichtnahme in die Beschlussakte (§ 101 Abs. 9 UrhG) vom <Datum>,
    Aktenzeichen <Nummer> bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts meines Wohnortes. Mein Abmahnschreiben lege ich
    als Kopie bei.


    <Ort>, den <Datum>

    Mit freundlichen Grüßen


    ____________________________________
    (rechtsverbindliche Unterschrift)



    Anlage
    Kopie Abmahnung Aktenzeichen <Nummer>

-----------------------------------------------------

  • 3.1.2. Einsichtnahme durch Anforderungen von Kopien der Beschlussakte oder Aktenbestandteilen

    Anfallende Kosten: 50 Cent pro Blatt, ab der 51. Seite von 15 Cent pro Blatt!

    Mustertext:
    Max Mustermann, Musterweg 04, 98987 Musterstadt
    Landgericht <Name>
    <Straße Nr.>
    <PLZ Ort>
    Fax: <Nummer>


    Akteneinsicht gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit stelle ich, <Vor- Zuname>, ohne anwaltliche Vertretung gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO
    Akteneinsicht in die Beschlussakte (§ 101 Abs. 9 UrhG) vom <Datum>, Aktenzeichen <Nummer>. Mein Abmahnschreiben
    lege ich als Kopie bei.

    Ich erbitte um Übersendung von Kopien, was folgt
    1. Antragsschrift
    2. Unterlagen zur Glaubhaftmachung mit Ausnahme der ermittelten IP - Adressen, die dem Antragsteller nicht
    zugeordnet wurden
    3. Beschluss im Volltext
    4. Zustellungsurkunden.

    Bitte kopieren Sie nur den vorbenannten Inhalt sowie beachten Sie eine Kostenobergrenze von 35,00 €.


    <Ort>, den <Datum>

    Mit freundlichen Grüßen


    ____________________________________
    (rechtsverbindliche Unterschrift)



    Anlage
    Kopie Abmahnung Aktenzeichen <Nummer>

-----------------------------------------------------

  • 3.2. Mit Anwalt

    Wenn ein Betroffener einen Anwalt, für die Bearbeitung seiner Abmahnung beauftragt hat, kann dieser, bei der
    Geschäftsstelle des Beschluss-Landgerichtes die Akte zur Einsichtnahme sich zusenden lassen.

    Kosten: ca. 60,- €

........................................................................................................

  • Was, wenn kein Aktenzeichen des LG Beschlusses in der Abmahnung enthalten ist?

    Abmahnkanzlei anrufen oder anschreiben, damit sie das Aktenzeichen für den jeweiligen LG Beschluss zur
    Herausgabe von Verkehrsdaten nach § 101 IX UrhG mitteilen.

    [„Hallo, mein Name ist <Vor- und Zuname>. Ich wurde von Ihnen abgemahnt am <Datum> mit dem <Aktenzeichen>.
    Bitte teilen Sie mir Aktenzeichen/Datum des Auskunftsbeschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten nach
    Paragraf 101 Absatz 9 Urheberrechtsgesetz mit. Danke
    .“]

    Beachte:
  • Keine Angaben zum Sachverhalt. Es werden nur Abmahndatum und Aktenzeichen mitgeteilt.
  • Auf alle weiteren Anfragen der Kanzlei, sagen Sie höflich, dass Sie keine Aussagen zum Sachverhalt am
    Telefon tätigen.

........................................................................................................


Deathangel
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Kremer/Beller

#2 Beitrag von Deathangel » Sonntag 8. August 2010, 23:53

:,.-:

Dieser Beitrag wurde nach Lösch-Aufforderung
durch die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller,
Fax vom 14.08.2010; 13:04 Uhr - mit Kenntnis - unverzüglich gelöscht.

Gründe:
  • rechtswidriger Text,
  • unwahre Tatsachenbehauptungen,
  • herabsetzenden Äußerungen.
Bitte an die Forenregeln halten! Danke

VG Steffen (Site-Admin)[/b][/color]


Im Westen Nichts Neues:

http://www.die-abmahnung.de/wordpress/t ... ter-beller

http://www.recht-hat.de/allgemein/abmah ... r-710-eur/

http://www.recht-hat.de/allgemein/abmah ... s-805-eur/

http://bodenra.wordpress.com/2010/08/13 ... uction-ab/

http://www.ipcl-rieck.de/news/61-news/1 ... sau-privat

Nö ich nicht

Gruß

Deathangel

Deathangel
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#3 Beitrag von Deathangel » Mittwoch 1. September 2010, 00:56

@Baxter

Was macht eigentlich der Jugendschutzbeauftragte zur Verhinderung der
Verbreitung von Pornografie im Internet aus Augsburg ?

***************


Das sind natürlich alles nur Gerüchte und Vermutungen. :lol: :lol: :lol:

Gruß

Deathangel


Klär das doch bitte mit @Baxter per PN sowie
mit Herrn RA Zimmel per E-Mail.

Danke - Steffen

mad evang
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#4 Beitrag von mad evang » Montag 11. Oktober 2010, 15:08

hmm
irre ich mich oder ist es in letzter zeit ziemlich ruhig um die augsburger geworden ?
nicht das sie vergessen fleissig weiter abzumahnen ;-)

Tito
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#5 Beitrag von Tito » Freitag 5. November 2010, 10:51

Hallo,

zum Programm Filewatch muss sich keiner mehr Gedanken machen.

Filewatch wird von einem richtrlich bestellten Gutachter untersucht, danach wird jeder wissen was Sache ist. Es muss nicht spekuliert werden. Ob der Nachweis über ein Anbieten von Dateien im ed2k-Netzwerk mit der Software Filewatch erbracht werden kann ist dann geklärt.

Sollte es nicht einwandfrei nachweisbar sein sind die Abmahnungen in der jetzigen Form hinfällig, nur aus dem "weltweiten Verbreiten" lassen sich diese hohen Kosten generieren und spinnen wir den Gdanken mal weiter.... nur mal angenommen dass ein Anbieten von Dateien nicht nachgewiesen werden kann und gehen wir noch einen Schritt weiter und gehen wir mal dem Gedanken nach dass die Software Filewatch diese Funktion gar nicht hat... was ist dann mit den vielen Strafanzeigen die wegen Verbreitung von Pornografie erstattet wurden? Einfach so ins blaue hinein und ohne auch nur den Funken eines Nachweises über das Verbreiten...

Aber naaajaaa.. so dreist kann natürlich keiner sein... ohne es auch nur ansatzweise zu überprüfen massenhaft Strafanzeige wegen § 184 StGB stellen und selbstverständlich sind die Staatsanwälte auch nicht so leicht hinters Licht zu führen und würden natürlich die Verfahren sofort einstellen weil die Logdateien nicht ansatzweise belegen dass ein Angebot stattgefunden hat. Das sind nur ein paar Gedanken zur Vergangenheit, heute ist das ja anders.

Zum Heute und mal weg von Filewatch, was muss vorgelegt werden um an die Adresse des Filesharers zu kommen? Meine Meinung ist da eindeutig, es muss nachgewiesen werden dass die Datei angeboten wurde. Alles Andere ist doch Unsinn... mal angenommen ich erbringe nur den Nachweis dass ein User sich an dieser Datei bedient hat... was ist dann der belegbare Schaden? 15 Euro bei einem Film, 40 Euro bei einem Spiel? Richtig, der Verkaufspreis und nicht der künstlich angenommene und aus fiktiven Lizenzgebühren errechnete Wert der für ein weltweites Verbreiten angenommen wurde. Also gehe ich vor Gericht, lege eine Liste vor die besagt, unter der angegebenen IP die schwere Straftat (Schmuddelfilm XYZ im Wert von 12,95 Euro heruntergeladen) stattgefunden hat. Was würde dann wohl passieren?

Aber das sind alles nur Spinnereien, wie ich weiter oben schon anführte kann es gar nicht sein dass jemand mit so dürftigen Belegen einen so enormen Aufwand startet und Gerichte und damals Staatsanwaltschaften beschäftigt. Gell? :D

Gruß

muhski
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#6 Beitrag von muhski » Freitag 5. November 2010, 11:50

Tito hat geschrieben:nur aus dem "weltweiten Verbreiten" lassen sich diese hohen Kosten generieren und spinnen wir den Gdanken mal weiter
mmmhhh..... Ich frage mich gerade ob das "weltweite verbreiten" überhaupt relevant ist wenn man zb nur eine Lizenz für Deutschland hat.

Tito
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#7 Beitrag von Tito » Freitag 5. November 2010, 14:57

Grazer57 hat geschrieben: Da stimme ich Dir voll zu. Aber die Ausführungen des Dr. R. Freitags
zu Filewatsch bzw. die Gedanken dazu, treffen in weiten Teilen
auch auf andere Programme zu. Das System p2p lässt einfach einen
100%igen Beweis nicht zu. Nur eine Hausdurchsuchung mit
Sicherstellung der besagten Datei ermöglicht einen solchen Beweis.

Was die zahllosen Strafanzeign bzgl. § 184 angeht, sollten sich da
einmal RAs Gedanken machen. Ich glaube aber nicht, das man da
so eine Art Retourkutsche starten könnte. Aber warten wir erst einmal ab.
Hallo,

seine Gedanken dazu stimmen schon aber was ist wenn es noch viel weiter geht? Was ist wenn irgendwann mal festgestellt wird dass Strafanzeigen gestellt wurden und Gerichten erzählt wurde dass sie den Beweis für das Verteilen haben aber die Logfirmn wissentlich (!) Software einsetzte die diesen Nachweis gar nicht erbringen kann? Glaubst du Gerichte lassen sich gerne an der Nase herumführen?

Nehmen wir einfach mal an dass festgestellt wird (von wem auch immer) dass die Logsoftware kein Verteilen, ja nicht einmal eine Dateifreigabe nachweisen kann... nehmen wir einfach mal an dass NIE jemand auch nur einen einzigen Byte gezielt von einem Abgemahnten geladen hat und nehmen wir mal weiter an dass die Software der Logfirma soetwas NIE protokolliert hat weil sie es nicht kann... Was bitte ist dann?

Immerhin kam es sehr vereinzelt zu Hausdurchsuchungen und die Abmahner haben bei der Staatsanwaltschaft behauptet sie können es GERICHTSVERWERTBAR beweisen. Sie behaupten es ja nach wie vor bei Gerichten um an die Adresse zu kommen. Was ist wenn meine Spinnereien stimmen und hier NIE ein Verteilen überprüft wurde? Tausende von Strafanzeigen wegen § 184 mit dem Wissen dass nie geprüft wurde ob an dem Vorwurf etwas dran ist, Tausende mal vor Gericht behauptet dass ein weltweites Verbreiten stattgefunden hat ohne diesen Vorwurf auch nur einmal zu prüfen. Tausende von Abmahnungen versendet und behauptet sie hätten den Beweis für das Verbreiten.

Gruß

Tito
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#8 Beitrag von Tito » Freitag 5. November 2010, 16:58

Hallo,

niemanden werden Hashwerte interessieren wenn von Seiten der Logfirma niemals überprüft wurde ob ein Verteilen oder Freigabe der Dateien wirklich vorhanden war. Was will ich mit einem Hashwert wenn ich keine Dateifreigabe oder gar echtes Verteilen nachweisen kann? Keinen interessiert dann um was für eine Datei es geht. Zuerst muss geklärt sein ob User XYZ überhaupt verteilt hat. Nur darum geht es bei § 184 und bei den Auskunftsansprüchen.

Wenn die Software diese Funktion gar nicht hat und man behauptet es um Leute unter Druck zu setzen und ihnen 700 oder 1000 Euro rauszuleiern dann sollte dieses Vorgehen mal genau betrachtet werden. Mit dem Thema sollten sich Rechtsanwälte beschäftigen, bislang war es ja leider so dass es nur Vermutungen waren und niemand etwas wirklich schlagkräftiges in der Hand hatte, vielleicht ändert sich das bald. Ich bin gespannt darauf, ich bin kein Jurist, ich weiss nicht welche Folgen es hat wenn ich tausendfach Strafanzeige stelle mit einer Behauptung die ich nicht mal im Ansatz belegen kann, viel mehr nicht in einem einzigen Fall wirklich geprüft habe. Ich habe keine Ahnung was Gerichte davon halten wenn ich tausendfach behaupte dass ich Auskunftsansprüche habe weil ich wegen dem weltweiten Verbreiten einen hohen Schaden habe aber es in keinem Fall belegen kann und das von Anfang an auch gar nicht vorgesehen war. Ich nehme an die Zuverlässigkeit des Hashwertes ist dann nebensächlich, :D

Gruß

Tito
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#9 Beitrag von Tito » Freitag 5. November 2010, 18:06

Ich glaube nicht dass ein anderes nötig sein wird, das von dir angesprochene Gutachten wird doch die Frage beantworten ob ein Verteilen oder Anbieten zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Das war doch eine der Fragen die vom Gericht an den Gutachter gestellt wurde.

Tito
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#10 Beitrag von Tito » Samstag 6. November 2010, 10:49

Hallo,

ich glaube nicht daran dass Gerichte sich gerne verarschen lassen. Dass die Staatsanwaltschaften den Vorwürfen damals einfach geglaubt haben und keiner sich die Mühe gemacht hat die Logdateien anzuschauen ist nun nicht mehr zu ändern aber wenigstens in meinem Fall werden sie sich das noch anhören müssen.
Da wurde denen ein Berg Akten auf den Tisch geworfen, es wurde behauptet das beweist ein Vergehen gegen § 184 und keiner hat hinterfragt ob es wirklich so ist. Wenn sich nun rausstellt dass die Strafanzeige schon nur heisse Luft war... nunja, mal sehen...

Heute haben sie ja Auskunftsansprüche aber nur dann wenn "gewerbliches Ausmaß" nachgewiesen ist oder habe ich hier etwas verpasst? Nehmen wir mal den fiktiven Fall dass eine Kanzlei diesen Nachweis nicht erbringen kann, stellen wir mal die Vermutung an dass sie in KEINEM Fall ein Verbreiten nachweisen können. Was ist dann? Reicht hier die einfache Vermutung schon aus oder muss man hier nicht eindeutige Nachweise verlangen? Meine Meinung, das Gericht müsste die Auskunftsanspruch zurückweisen. Kein "gewerbliches Ausmaß" nachgewiesen, kein Anspruch auf Auskunft und das für jeden einzelnen Fall. Und ich bleibe dabei, wenn man auf diese Art und Weise, nämlich durch nicht nachweisbare Behauptungen, regelmässig Auskunftsansprüche erschleicht wird das Konsequenzen haben. Nicht das runterladen eines oder mehrerer Musiktitel ist das gewerbliche Ausmaß sondern das Anbieten.

Gruß

Tito
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#11 Beitrag von Tito » Samstag 6. November 2010, 11:23

Nein, das denke ich nicht. Wo will man dann eine Grenze ziehen ab wann ein Auskunftsanspruch vorliegt? Auskunftsanspruch besteht nur bei gewerblichem Ausmaß und nicht bei "vielleicht" oder "evtl.".

Deathangel
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#12 Beitrag von Deathangel » Samstag 6. November 2010, 21:06

zu 1. Nichts, weil Du damit Dein Kostenrisiko minimierst und das kann Dir ja wohl nicht
zum Nachteil ausgelegt werden. Das würde der Richter sicher auch so machen, falls er eine Abmahnung
erhalten hätte.

zu 2. Eine Vielzahl von Nutzern können 2 oder 20000 sein. Das müssen die schon beweisen, wie viele es gewesen sind. :lol:

Gruß

Deathangel

chai
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#13 Beitrag von chai » Donnerstag 2. Dezember 2010, 22:57

Hallo,

heute ist auch "uns" eine Abmahnung oben genannter Anwälte ins haus geflattert. (An den "Anschlussinhaber, welcher aber das Internet kaum nutzt) Es geht um einen Porno der aus dem Bittorrent Netzwerk heruntergeladen worden sein soll.
---> Vergleich in höhe von 835 €

Die ersten Recherche-Ergebnisse waren dank den "Abmahnblogs" der Anwälte auch sehr dürftig, gut, dass ich diese Forum dann doch noch gefunden habe.

Gibt es aktuell "Neuigkeiten" bezüglich o.g. Anwälte? Konkret: Zahlen oder nicht?
Momentan ist der Plan eine mod. Ue zu "nutzen" (oder verfassen zu lassen, vom RA) und nicht zu zahlen.
Auf der Seite http://www.abmahnung-negele.net/ findet man viele "Propaganda" Urteile... was ist von diesen zu halten?
Haben diese Anwälte tatsächlich für oben genannte Delikte so oft "gesiegt" oder was hat des damit aufsich?

Ich meine, diese Urteile passen ja voll und ganz ins Bild den beschuldigten weiter zu verunsichern...

Ich hoffe ihr bringt etwas Licht ins Dunkel!


vielen Dank!

chai
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#14 Beitrag von chai » Freitag 3. Dezember 2010, 01:48

laut Schreiben tun sie das, ja.
Hatte das auch schon mit Interesse verfolgt.. ich bezweifel nur ganz ehrlich dass dieses Gutachten dazu führt die Abmahnungen gegenstandslos zu machen? oder doch? Ihr steckt ja doch um einiges länger/tiefer in der Materie?
Was wäre also dein konkreter Tip? Das übliche: mod. UE + nicht bezahlen?

Kann jemand was zu den erwähnten, doch relativ zahlreichen, Gerichtsurteilen auf deren Seite sagen?

chai
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#15 Beitrag von chai » Dienstag 7. Dezember 2010, 00:33

Leute, ich bin mir immer noch unsicher: Soll ich einen Anwalt für mich beauftragen der für 350,- € pauschal alles Aussergerichtliche übernimmt (Seiner Aussage nach hatte er bei keiner Abmahnung ein negatives Gerichtsverfahren wenn eine anständige mod. ue abgesendet wurde)

oder eure mod. ue nutzen und garnix zahlen?

Ihr kennt ja die Probleme, nachher werd ich trotz Anwalt verklagt und aus den ursprünglichen 825 € werden dann mal ganz schnell 1400 + MEINE Anwaltskosten.

Vielleicht könnt ihr mir noch etwas ins Gewissen reden...

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#16 Beitrag von Steffen » Dienstag 7. Dezember 2010, 00:39

Empfohlene Vorgehensweisen.
Mehr Rede bedarf es nicht!

VG Steffen

Deathangel
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#17 Beitrag von Deathangel » Donnerstag 6. Januar 2011, 21:43

Quax hat geschrieben:Wie man in der Liste,wer mahnt was ab sehen kann,sind da zum großen Teil nur drittklassige,uralte Billigproduktionen.

Zum Teil auch noch weit aus Schlimmeres :_:
Ich wurde wegen Laufbildern, jawohl Laufbildern und keinem Filmwerk abgemahnt, die
auch noch fast eine Dekade auf dem Buckel hatten. Natürlich landet so etwas immer
dort, wo es nicht hingehört und selbstverständlich läßt so eine Abmahnung auch
keine Rückschlüsse auf die sexuellen Präventionen des Anschlussinhabers zu.
Falls Jemand wegen Laidy Gaga abgemahnt wurde, dann ist das eine völlig andere Liga,
als wenn einem ein Extremporno unterstellt wird ! Ich habe bis zu dieser Abmahnung ein völlig
normales Leben geführt, dass diese Abmahnung zerstört hat und jetzt warte ich auf den
Tag des jüngsten Gerichts.
Bei mir hat der Hass lange über den Selbsterhaltungstrieb gesiegt, so dass es auf das,
was geschrieben steht, nicht mehr ankommt.
Falls ich eine Einladung vom Gericht erhalten sollte, werden nur die Naturgesetze
entscheidend sein und die sollten auch in einer Demokratie ihre Gültigkeit haben,
in der auf das Grundgesetz schon lange geschi??en wird. :lol:

Gruß

Deathangel

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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#18 Beitrag von User9 » Donnerstag 6. Januar 2011, 23:02

Quax hat geschrieben:.......

Nehmen wir als(schlechtes) Beispiel mal diesen Film

Cheech & Chong - Noch mehr Rauch um überhaupt nichts [VHS]

Man beachte VHS.

Erscheinungsdatum 2001

.....

Wo haste denn das Erscheinungsdatum her? Den Film hab ich doch schon vor 25 Jahren gesehen (und ich bin kein Hellseher!).....lt. Wiki ist der 1980 erschienen. Oder wurde 2001 die VHS-Version auf DVD gebrannt? :D

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#19 Beitrag von Steffen » Samstag 22. Januar 2011, 13:25

wenn ich durch die akteneinsicht weiß, dass der film außerhalb
der verkaufsphase liegt (6 monate), dann lege ich beschwerde
gegen den auskunftsbeschluss ein!

alles andere ist humbug.

vg steffen

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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#20 Beitrag von abgemahnt1 » Donnerstag 27. Januar 2011, 12:18

bin von der firma abgemahnt worden

wollen 850 euro

wie soll ich mich verhalten

soll ich ein mod.ue senden, oder hat jemand bessere Erfahrungen mit der Firma

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