Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

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FortyTwo
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#81 Beitrag von FortyTwo » Dienstag 21. Februar 2012, 17:45

Ja, was soll Dir denn Dein Anwalt auch sagen?!

- Klagerisiko gering bei 1-5%
- In der Regel reagiert die gegnerische Partei wie folgt...

Was, wenn die Klage doch kommen sollte?! Und was, wenn die gegnerische Partei dann doch anders als prognostiziert reagiert?! Was würdest Du Deinem Anwalt dann vorwerfen wollen?

Klage wahrscheinlichkeit von 1% bedeutet nunmal, dass es Dich halt doch als Einen von Hundert treffen kann. Und Hellseher ist Dein Anwalt nunmal auch nicht, dass die generische Partei nicht doch etwas Überraschendes machen könnte.

Also, was brächte eine solche Aussage?! - Eben: Nichts!! Daher hat Dein Anwalt auch folgerichtig reagiert, indem er sich nicht zum "Raten" hat verleiten lassen.

Deathangel
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#82 Beitrag von Deathangel » Dienstag 21. Februar 2012, 22:22

@42,

Jo, wenn die Verkehrstoten unter den Autofahrern in Deiner Region 1% betragen,
dann würde ich das Autofahren, an Deiner Stelle, sofort einstellen.
Dazu müsste auch ein guter Hausarzt sofort raten, auch wenn Du dann Deinen Job verlierst.
Das Risiko beim Autofahren draufzugehen ist viel zu groß, als dass man es aus medizinischer
Sicht erlauben könnte. Auch wenn man dann nicht mehr auf die Arbeit kommt, kann
man so ein Risiko einfach nicht rechtfertigen ! Lieber arbeitslos und am Leben als eben tot. ;)

MfG

Deathangel

FortyTwo
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#83 Beitrag von FortyTwo » Dienstag 21. Februar 2012, 22:40

@Deathangel:

Was hat denn das ganze Autofahrengefasel damit zu tun, dass es nunmal nicht die Aufgabe des Anwalts ist in die Glaskugel zu schauen.

Nochmal: Wenn der Anwalt doch auf die Fragen von wolkenlos (Klagewahrscheinlichkeit, wie agiert die Gegenseite) geantwortet hätte, was hätte sein Mandant davon gehabt?! Was soll überhaupt jemand auf solche Fragen antworten, wenn man vermeiden will, dass der andere am Ende angejammert kommt, wenn es wider Erwarten anders gelaufen ist: "Sie haben doch gesagt, dass es nur eine geringe Klagewahrscheinlichkeit gibt. Und Sie haben doch auch gesagt, dass der generische Anwalt in der Regel so und so reagieren wird."

Am Ende müsste der Anwalt dann seinem verärgerten Mandanten die Feinheiten von "Wahrscheinlichkeit" und "in der Regel" erklären müssen.

Deathangel
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#84 Beitrag von Deathangel » Dienstag 21. Februar 2012, 23:03

FortyTwo hat geschrieben:@Deathangel:
Am Ende müsste der Anwalt dann seinem verärgerten Mandanten die Feinheiten von "Wahrscheinlichkeit" und "in der Regel" erklären müssen.
@42,

Ich werde einmal diese Falschaussage korrigieren:

"Der Anwalt muss seinen Mandanten die Feinheiten von "Wahrscheinlichkeit" und "in der Regel" genau darlegen,
damit sein Mandant eine Entscheidung darüber treffen kann, wie der Anwalt nun weiter vorgehen soll."

Der Anwalt ist ein Dienstleister wie ein Friseur ! Er kann mir eine Empfehlung geben, aber ich entscheide
immer noch selbst, wie mein Haarschnitt aussehen soll ! Zuckerbrot oder Peitsche ! Ich sage dem Anwalt,
ob er das Zuckerbrot anbieten soll oder die Peitsche. Ich bin König und treffe alle Entscheidungen selbst !
Der Anwalt soll nur die Entscheidungsgrundlagen liefern, weil ich entscheide und er das eben nicht darf ! ..,mk..,

MfG

Deathangel

Micky
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#85 Beitrag von Micky » Samstag 25. Februar 2012, 15:29

Hallo,

ich bin neu hier und habe das selbe problem wie "wolkenlos".

Vor 1 Jahr habe ich eien Abmahnung bekommen(Filesharing) und mich dann an einen der vielen Abmahn-Gegenanwälte im Internet gewendet, was wohl ne schlechte Idee war.
Pauschalbetrag von 230 Euro an den Anwalt für das komplette Aussergerichtliche Verfahren und 100 Euro an die Abmahnanwälte sowie eine modifizierte UE, ohne Annerkennung einer Rechtspflicht.
Damals wollten die 815 Euro haben.
Habe dann 100 bezahlt(auf Anraten des Anwaltes) das die Gegenseite Ruhe gibt.
Das war im April letzten Jahres.
Seither absolute Ruhe.

Heute bekomme ich ein Schrieb MEINES Anwaltest die Gegenseite hätte sich gemedelt(Negele Zimmel Greuter etc.) und wäre mit den gezahlten 100 Euro nicht einverstanden und möchte nun insgesamt 450 Euro(also nach unten korrigiert) und ich müsse noch 350 Euro überweisen. Damit wäre die Sache vom Tisch.
Ausserdem hätte ich mit der ersten Zahlung ja schon anerkannt(so Gegenseite) das ich etwas getan habe, was aber nicht so ist.

Nun Frage ich mich was ich tun soll, MEIN Anwalt rät zum zahlen da das Risiko einer Klage nun PLÖTZLICH enorm hoch wäre(ob die nicht alle unter einer Decke stecken!?!?) und es bei Klage dann gleich 2700 Euro Kosten wären die da auf mich zukämen. Ich bin wirklich genervt!!

Wie sieht das mit den Kosten aus vor Gericht?? Ist der Streitwert denn nun nicht 350 Euro(100 hab ich ja schon bezahlt) oder wovon wird da bei Klage ausgegangen??
Weis jemand wie oft gerade diese Abmahnanwälte Negele etc. wirklich bisher geklagt haben?

Ich bin ehrlich gesagt nicht bereit schonwieder etwas zu bezahlen... denn insgesamt komme ich dann ja, durch meine Anwaltskosten, fast auf den Betrag und hätte mir das ganze Theater ja gleich letztes Jahr sparen können.

Gegebenenfalls das ich mich nun einfach gar nicht melde und die Frist zur Restzahlung verstreichen lasse und die gegenseite klagt, was passiert als nächstes!?
Könnte man DANN(wenn die Klageschrift kommt) auch noch einen vergleich eingehen oder lässt sich die Gegenseite dann meist nicht mehr auf sowas ein??

3 Jahre Verjähungsfrist- wird diese mit jedem Schreiben und jeder Handlung von der Gegenseite erneut verlängert??
Oder ist da der erste Schrieb ausschlaggebend??

Danke für Eure Hilfe, ich weis nun echt nicht was ich gerade tun soll!
grüße
Micky

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#86 Beitrag von Steffen » Samstag 25. Februar 2012, 17:58

Hallo Micky,
  • Abmahnung 2011, Forderungen 850 € + UVE
  • eigener AW = 230 €
  • Abmahner = mod. UE + 100 € (Sofortüberweisung ohne einer expliziten Vergleichsannahme).
  • Reaktion des Abmahners: mod. UE ja; 100 ne, ne, ne, ne, damit geben wir uns nicht zufrieden.
    Entweder noch 350 oder Klage. Teilzahlung = Zeugnis gegen sich und Schuldeingeständnis.
  • Reaktion des eigenen AW = Bezahlen Sie lieber.
Hurra auf unseren Helden des Abmahnwahns!



BGH, Urteil vom 11.11.2008, Az. VIII ZR 265/07 - Vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung: Weder
ein Anerkenntnis noch ein "Zeugnis gegen sich selbst"!

[...] Die vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung rechtfertigt für sich genommen weder die Annahme
eines deklaratorischen noch eines "tatsächlichen" Anerkenntnisses der beglichenen Forderung (im
Anschluss an BGH, Urteil vom 11. Januar 2007 - VII ZR 165/05, NJW-RR 2007, 530). Gleichzeitig
wiesen die Richter am Bundesgerichtshof darauf hin, dass es neben dem “abstrakten” Schuldaner-
kenntnis (§ 781 BGB) und dem im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht geregelten bestätigenden
(deklaratorischen) Schuldanerkenntnis noch ein drittes („tatsächliches”) Anerkenntnis gebe, das
keinen besonderen rechtsgeschäftlichen Verpflichtungswillen des Schuldners verkörpere, sondern
das der Schuldner zu dem Zweck abgebe, dem Gläubiger seine Erfüllungsbereitschaft mitzuteilen und
ihn dadurch etwa von sofortigen Maßnahmen abzuhalten oder ihm den Beweis zu erleichtern. Solche
„als Zeugnis des Anerkennenden gegen sich selbst” zu wertenden Bestätigungserklärungen können im
Prozess eine Umkehr der Beweislast bewirken und stellten dabei ein Indiz dar, das der Richter -
mit der gleichzeitigen Möglichkeit einer Entkräftung - bei seiner Beweiswürdigung verwerten könne. [...]


Sicher weit hergeholt, aber hier gibt es bei Filesharing-Klageverfahren noch keine gefestigte
Rechtsprechung, ob eine Teilzahlung auch gleichzeitig ein Schuldeingeständnis ist. Aber genau
so wenig wird die 100 Euro-Deckelung des freiwilligen einseitigen Vergleiches Eindruck schinden.


Fazit:
  • 1. weiter abwarten und Tee trinken und keine Klageschrift erhalten.
    2. die 350 € zahlen und Ruhe
    3. weiter abwarten und Tee trinken und Klageschrift erhalten (Risiko 1.200 €).


Wenn dich keine Klage ereilt, hast Du alles richtig gemacht, wenn, hast Du die berühmte A-Karte.



Für die Verjährung gilt jetzt erst einmal 3 Jahre. Es gibt aber auch Meinungen - wie zum Beispiel
des OLG Dresden, Az. 1 W 0090/12 - die sagen hier kommt es zu konkreten Vergleichsverhandlungen,
die wiederum Einfluss haben auf die Verjährung. Besonders, wenn es sich um Korrespondenz zw.
Anwälten handelt.


VG Steffen

Micky
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#87 Beitrag von Micky » Sonntag 26. Februar 2012, 11:25

Hallo,

das war ein Anwalt den man hier so über google findet und der sich ANGEBLICH damit auskennt.
Ich hätte lieber einen vor Ort nehmen sollen-dachte nur das wird teurer und da derjenige ne Pauschale anbietet, dachte ich da komm ich besser weg.
Es gab ein vorgefertigtes Blatt(Mandatenauftrag) das man ausfüllen sollte.
Da konnte man eintragen ob man eine Teilzahlung machen will(wo dann die chancen eben ganz gut stehen das nichts mehr passiert)
oder aber gar keine Zahlung(in Klammern(nicht empfoholen) und die Kanzlei hätte mich DANN über ein heblich größeres Prozessrisiko aufgeklärt)

Ja genau das habe ich schriftlich. Aber da steht natürlich auch das dies eventuell die Sache nicht endgültig beendet sondern das würde das Klagerisiko erheblich verringern bei Teilzahlung. Und ich soll den im Abwehrschreiben genannten Teilbetrag sofort an die Abmahnanwälte"unter vorbehalt der Erledigung" und deren Aktenzeichen als Verwendungszweck überweisen.
Kostenklagen wären die Ausnhame.

Das steht so auch in dem Schrieb des Anwaltes.

Im gestrigen Schrieb heißt das nun wieder ganz anders: sie Raten dringend das Vergleichangebot anzunehmen um einen größeren finanziellen Schaden abzuwenden.
Na er ist wohl erst an dem ganzen desaster Schuld!!!
Und ich kann den Vergleich einfach durch Zahlung direkt annehmen und bräuchte mich dann nicht vorher mit ihm kurz zu schließen. Also ich muss sagen das kommt mir doch alles sehr "spanisch" vor und ich habe wirklich bedenken das
diese Anwälte mit den Abmahnanwälten unter einer Decke stecken...
den letztenendes hätte ich bis auf ein paar Euros den ursprungspreis gezahlt wenn ich jetzt überweise.
Nur das der betrag nun eben auf 2 verschiedene Konten ging.

Nun bin ich wirklich Ratlos... einerseits denke ich lieber zahlen(wegen der Teilzahlung und dem daraus resultierenden geständnis was mir so angehängt werden könnte)
aber andererseits denke ich auch: lass die nur mal machen, mal sehen ob ne Klage wirklich eingereicht wird.

Ich hatte letztes Jahr eine zweite Abmahnung, die ich aber dann selbst erledigt habe mit geänderte UE und keinerlei Zahlung.

ich habe nun Angst das wenn ich die eine komplett Zahle... das in der anderen Sache auch direkt das nächste kommt, denn irgendwie liegt meien Vermutung darin das die alle unter einer Decke stecken und sich gegenseitig mitteilen wer wie gezahlt hat.

Warscheinlich wie mans macht kann es gut oder auch falsch enden.
Ich denke wenn man schon einen 2 Brief bekommen hat, ist die warscheinlichkeit hoch das man unter den paar Prozent fällt die beklagt werden?? oder ist es normal und fast jeder bekommt einen zweiten Bettelbrief???

rockabella
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#88 Beitrag von rockabella » Samstag 3. März 2012, 12:55

hallo zusammen,

vielen Dank erstmal für diese echt informative Seite.Hat mir schon oft Mut gemacht.
Leider bin ich heute mal nicht der stille "Mitleser" sondern muß mich dem o.g. Problem anschliessen. Auch wir, mein Mann u ich, haben von der Kanzlei NZGB schon 3 mal Post erhalten. Insgesamt sind es jetzt seit August 2011 von verschiedenen Kanzleien 10 Abmahnungen.Immer Filme bei bittorrent. In besagtem Zeitraum hat auch mein Schwager unsern PC genutzt. sowie wir natürlich auch.
Leider ist mein Schwager durch einen Auslandsaufenthalt nicht greifbar, und wir ärgern uns mit der Sache rum.
Nun haben wir, brave,unbescholtene Bürger wie wir sind, einen Anwalt aus Augsburg aus der Google-Suche eingeschaltet.und das schon beim ersten Fall im August.Dieser hat eine modUE für uns abgegeben, bisher war alles ruhig.
Gerstern nun ein neues Schreiben: NZGB bietet Vergleich an,seine Empfehlung:annehmen sonst wird es sehr teuer.Entweder die ganze Summe oder in 100 Euro Raten.
Wenn das so weitergeht sind wir bei 10 Abmahnungen bald pleite.Wer weiß wann die nächste kommt.
Ich versuche zwar immer ruhig u vernünftig zu sein, aber langsam macht sich ein echt ungutes Gefühl breit.
Hatte mir zu Problemlösung überlegt, einen der empfohlenen Anwälte zu konsultieren, bzw mich kurz beraten zu lassen, da wir schon gut und gerne 800 Euro Anwaltskosten "verheizt" haben.

Blöde Frage, aber:Was soll ich tun? Wie sind die Klageerfahrungen mit o.g. Kanzlei?

Ach ja, die letzte der 10 abmahnungen kam im Januar 2012.Ich denke, das wird noch nicht die letzte sein,oder?

Vielen Dank schon mal

Micky
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#89 Beitrag von Micky » Samstag 3. März 2012, 14:45

also der Anwalt ist NICHT von Euch empfohlen und steht auch nicht in dieser Liste drin.
Ich bitte diesen nun seit Tagen darum ein erneutes Schreiben aufzusetzen und darin biete ich die Hälfte
des zuletzt geforderten Betrages an, damit ich RUHE habe und die Sache erledigt ist!
Irgendwie will der Anwalt nicht so recht und meinte die Gegenseite würde sich auf keinen weiteren Vergleich einlassen..
wenn er nicht geschrieben hat woher weis er das dann??
Ausserdem habe ich diese Kanzlei für das komplette aussergerichtliche bezahlt und daher WILL ich dieses Schreiben.

Ein Schreiben mehr oder weniger wen juckt das schon;-) und wenn die dann nein sagen kann ich mir immer noch überlegen einfach abzuwarten oder doch zu zahlen.

Wovon geht der Klagebtrag denn aus vor Gericht? Sind das dann die zuletzt geforderten 350 Euro oder gehts dann um viel mehr?? Darauf kommen dann ja die eventuell anfallenden Kosten... deswegen die Frage!!
Ist schonmal hier jemand vor Gericht gezerrt worden oder rasseln die alle nur ganz Laut mit Ihren Sebeln(die Abmahnanwälte) und nichts weiter passiert??

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#90 Beitrag von Steffen » Sonntag 4. März 2012, 11:39

@Micky,

also, wenn ich schon Geld für einen Anwalt ausgebe, dann soll er für mich arbeiten. Das beinhaltet auch, dass ich ihn mit all meinen Fragen löchre.

Der Sachverhalt ist doch immer der Gleiche. Man erhält eine Abmahnung. Jetzt muss man sich entscheiden, wie man darauf reagieren will. Entweder mit oder mit ohne Anwalt.

Wenn man sich aber entscheidet für die Abgabe einer mod. UE und die Forderungen nicht bezahlt, muss man mit dem Risiko klarkommen, dass man auf diese Forderungen eben verklagt werden - kann -. Kann, aber nicht muss. Das Risiko liegt immer so bei ca. 1.000 - 1.200 €. Das ist hier ist kein Kinderspielplatz, sondern es geht letztendlich um Dein Geld. Nicht um meines oder unseres.

Der Klagebetrag ist auch überschaubar.

Ca. 1.051,80 € werden eingeklagt.
[=> Anwaltsgebühren aus der Abmahnung: 651,80 €
=> Schadensersatzforderung: 400,00 €]

Gerichtsfall (Verlierfall - ohne Zeugen, Gutachten ect.)
eigener AW: 211,00 €
fremder AW: 277,00 €
Gerichtskosten: 165,00 €
______________________
653,00 €

Gerichtsverfahren: 1.051,80 € (Klagebetrag) + 653,00 € (Gerichtsverfahren) = 1.704,80 €
================================================================================


Jetzt gibt es doch sehr viele Konstellationen. Mit Gewinnen rechnet schon gar keiner mehr, also lasse ich es mal weg. Anerkennen, verlieren, vergleichen - mehr gibt es doch weiter nicht. Das hängt aber ab, von dem Zusammenspiel von Deinem Anwalt und deinereiner. Bei der heutigen Störerhaftung, sind dann aber meist nur die AG fällig und nicht der SE.

Heute ist es doch so, das zwischen einem richterlichen Vergleich und einem „negativen“ Urteil meist ca. 300,00 € auseinander liegen. Hallo? Dann muss man einmal Rückgrat beweisen und dieses Geld hinlegen und der Anwalt muss mal etwas ausprobieren. Das ist doch jetzt die Chance bei Erhöhung der Klageverfahren.

Weg von 08-15 hin zu Neuem. Ausprobieren.

VG Steffen

rockabella
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#91 Beitrag von rockabella » Sonntag 4. März 2012, 14:24

hallo Steffen,

der Anwalt von Micky ist auch unserer. Wir haben das gleiche Problem.Irgendwie hab ich das Gefühl, daß hier nicht alles mit rechten Dingen zugeht.
Ich denke wir werden die Sache aussitzen und schon mal die Kriegskasse füllen. Bekomme ich auch Akteneinsicht, oder muß das mein "mir wohlgesonnener"Anwalt beantragen?
Nachdem ich hier viel im Forum gelesen habe, bin ich wohl momentan besser dran, wenn ich uns selbst verteidige.
Kann ich das einfach machen, oder muß der Anwalt erst das Mandat niederlegen.
Sorry für die blöden Fragen, aber ich bin aboluter Neuling auf diesem Gebiet.

vg

Micky
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#92 Beitrag von Micky » Sonntag 4. März 2012, 16:22

genau das Frage ich mich auch... gibts bei Euch auch ne Liste mit NICHT empfohlenen Anwälten... dort sollte unserer aufgenommen werden... DRINGEND!

Micky
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#93 Beitrag von Micky » Sonntag 4. März 2012, 16:45

ich weis schade aber super wäre es dennoch...
und auch nötig, denn wenn wir schon zu zweit sind mit schlechten erfahrungen mit ein und dem selben Anwalt... der Zufall ist wohl schon echt hoch! Sowas von unseriös...

Cary
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#94 Beitrag von Cary » Samstag 23. Juni 2012, 11:49

Moin Jungs,

nu bin ich auch dabei, gestern zwei Schreiben bekommen - ich bin 50 und brauch keine Pornoseiten für mein Leben, aber ich hab nen Mitnutzer von meinem Net der zumindest was hätte saugen können, auch wenn ich eigentlich sicher bin dass er ned auf Pornoseiten war. Den Mitnutzer könnte ich nennen, er ist aber Schweizer - gibt es da irgendwelche Rechtshilfeabkommen?
Was genau passiert wenn ich den möglichen Täter benenne, der aber nicht greifbar ist - bin ich dann trotzdem noch im Gespräch wegen Störerhaftung?

Wie es mich ankotzt, ein Leben lang anständiges Leben geführt, alles sofort bezahlt, immer sauber geblieben und dann so einen Kram im Briefkasten Nö ich nicht Nö ich nicht

Cary

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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#95 Beitrag von Steffen » Samstag 23. Juni 2012, 14:58

Hallo @Cary,

das komplizierteste am ganzen Abmahnwahn ist, das Du als abgemahnter Anschlussinhaber für einen Rechtsverstoß
verantwortlich gemacht werden kannst, auch wenn Du es selbst nicht gewesen bist.

Das nennt man Störerhaftung (“Anschlussinhaberhaftung“).

Als Störer haftet, wer willentlich und adäquat-kausal an der Herbeiführung einer rechtswidrigen Beeinträchtigung
mitgewirkt hat und zudem die Möglichkeit besessen hätte, den Eintritt der Rechtsverletzung zu verhinder sowie,
dass der (Mit-)Störer ihn treffende Prüfpflichten verletzt hat. Die Rechtsprechung des BGH verlangt aber nicht
irgendeine willentliche Handlung, sondern eine willentliche Mitwirkung an der Herbeiführung oder Aufrechterhaltung
der Rechtsverletzung. Adäquat-kausal, nach der Erfahrung stattfindende Wahrscheinlichkeit einer Rechtsverletzung.


Allgemein:
Die zumutbare Unterbindung einer Urheberrechtsverletzung von einem bestimmten Internetzugangsanschluss aus sowie
die Erlangung von Schadenersatz. Liegt ein Fall der Störerhaftung vor, muss nämlich der eigentliche Täter nicht
ermittelt werden.



[quoteemCary]Was genau passiert, wenn ich den möglichen Täter benenne, der aber nicht greifbar ist - bin ich dann trotzdem noch
im Gespräch wegen Störerhaftung?[/quoteem]
Das ist schwierig für uns Laien zu beantworten. Zuerst einmal ist wichtig, welche zumutbaren Prüf- und Aufsichtspflichten
hast Du konkret in Deinem Einzelfall vorliegen, um (auch wenn Dein Mitbenutzer wahrscheinlich ein Erwachsener ist) eine
mögliche Störerhaftung zu entkräften. Man sollte sich von eines nicht blenden lassen, nämlich von den unterschiedlichen
Rechtsprechungen, einmal an den diversen Gerichtsständen und andermal zu den diversen Verfahrensarten. Denn in einem
einstweiligen Verfügungsverfahren sind die Ansprüche an die Beweismittel (Anschein, Glaubhaftmachung) geringer, als in
einem Klageverfahren, wo es um die Störer- bzw. Täterhaftung geht.


Bsp.:
  • 1. Für volljährigen Kindern und anderen Mitgliedern des Haushaltes besteht eine Überwachungspflicht: OLG Köln (Az. 6 W 81/12)
    2. Keine Kontrollpflicht gegenüber Ehegatten: OLG Köln (Az. 6 U 239/11)
    3. BGH: “Sommer unseres Lebens“:
    Die Prüfpflicht ist mit der Folge der Störerhaftung verletzt, wenn die gebotenen Sicherungsmaßnahmen unterbleiben.

Hier kann man aber jetzt nicht sagen: Poste einmal im Forum öffentlich Deinen Sachverhalt. Einmal liest die Gegenseite mit
(irgendwie ist man ab bestimmten Einzelheiten doch identifizierbar) und andermal dürfen wir nicht auf einen konkreten
Rechtsfall eingehen, da man dieses als unerlaubte Rechtsberatung erachtet.


Im schlimmsten Fall, wenn Dein Mitbewohner nicht rechtlich in DE greifbar ist, hält man sich an Dich als Verantwortlicher
des Internetzuganges. Möglich Störer (AG) + Täter (SE).

Ein weit günstiger Fall, man kann jetzt einen Internetnutzungsvertrag mit seinem Mitbewohner vorweisen, schriftliche
Belehrungen und Kontrollen wäre nicht verkehrt, Zeugen die dieses beeiden können + man wäre optimal zu den Log-Zeitpunkten
gar nicht zu hause (mit Zeugen, Nachweisen usw. belegen). Ob man eine UVE abgeben müsste in diesem Fall oder nicht, muss
ein Fachanwalt entscheiden. Nach m.E. - ja, aber ich verfüge über keine nachgewiesenen juristischen Qualifikationen. In
wieweit dieses Bestand hätte, wird zurzeit am LG München verhandelt (Fall Vermieter). Wäre aber für Dich relevant, da Dein
Abmahner auf München geht.

Kannst Du nichts nachweisen, ist der Benannte nicht rechtlich in DE greifbar - hält man sich an Dichens, mit dem vollen
Programm. Hier wäre dann im Klagefall ein guter anwaltlicher Vortrag von Vorteil.

Ist er rechtlich in DE greifbar, ist eine Grundvoraussetzung, dass er die Tat auch einräumt. Wen er sie leugnet, kommt der
Bumerang trotz Benennung wieder zu Dir zurück. Glaube mir, jemand der Kohle hinlegen muss, in DE greifbar ist, der hat
gewisse Probleme Dir zu sagen, dass er der filesharende Pornofreak ist.

Meines Erachtens ist die Benennung eines anderen meistens Murks, außer man hätte günstige Konstellationen (nicht rechtlich
in DE greifbar) und viele Beweise. Denn stehst Du einmal als Störer fest, braucht Dein Mitbewohner als Täter -nicht-
ermittelt werden.


VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#96 Beitrag von hannes77 » Donnerstag 26. Juli 2012, 18:27

Gibt es hier eigtl was neues? Wer wurde schon vor's Gericht gezogen?
Wer hat sich auf einen Vergleich eingelassen?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#97 Beitrag von Steffen » Donnerstag 26. Juli 2012, 22:59

Nicht Neues!

VG Steffen

siegfriedklein
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#98 Beitrag von siegfriedklein » Freitag 27. Juli 2012, 09:20

[quote="Steffen"]Hallo @Cary,


2. Keine Kontrollpflicht gegenüber Ehegatten: OLG Köln (Az. 6 U 239/11)

wie sieht das aus mit den Ehegatten, kannst du was darüber genauer schreiben?

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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#99 Beitrag von Steffen » Freitag 27. Juli 2012, 14:09

OLG Köln (Az. 6 U 239/11)

Ein hervorragendes Urteil zum Thema Störerhaftung zw. Eheleuten und LG-Klatsche:


[...] aa) Die Täterschaft des beklagten Anschlussinhabers ist als anspruchsbegründende Tatsache
nach allgemeinen zivilprozessualen Grundsätzen vom Kläger darzulegen und gegebenenfalls zu
beweisen. Zu seinen Gunsten geiten dabei gewisse Beweiserleichterungen: Wird ein geschütztes Werk
von einer IP-Adresse aus öffentlich zugänglich gemacht, die zum fraglichen Zeitpunkt einer be-
stimmten Person zugeteilt ist, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für
die Rechtsverletzung verantwortlich ist; daraus ergibt sich eine sekundäre Darlegungslast des
Anschlussinhabers, der geltend macht, eine andere Person habe die Rechtsverletzung begangen. Eine
Umkehr der Beweislast ist damit aber ebenso wenig verbunden, wie eine über seine prozessuale
Wahrheitspflicht und Erklärungslast hinausgehende Verpflichtung des Anschlussinhabers, dem Gegner
alle für seinen Prozesserfolg benötigten Informationen zu verschaffen.
Steht der Beweisführer - wie der Rechteinhaber in Bezug auf Vorgänge in der Sphäre des Anschluss-
inhabers - außerhalb des für seinen Anspruch erheblichen Geschehensablaufs, kann vom Prozessgegner
im Rahmen des Zumutbaren das substantiierte Bestreiten der behaupteten Tatsache unter Darlegung der
für das Gegenteil sprechenden Tatsachen und Umstände verlangt werden. Diese sekundäre Darlegungslast
geht aber in der Regel nicht so weit, dass der Anschlussinhaber durch eigene Nachforschungen aufklären
müsste, wer Täter der Rechtsverletzung ist. [...]

Nuuuuuuur, wie viele beklagte AI gibt es aktuell, die ihren erst verstorbenen Ehepartner benennen
können, als den möglichen Täter? Hier kommt doch das zu tragen, was ich seit geraumer Zeit anspreche,
Du kannst heute nur einen Täter benennen, wenn der rechtlich nicht greifbar ist (verstorben; unbekannt
verzogen; Ausland; es ist dir egal, was mit ihm passiert).

VG Steffen

siegfriedklein
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#100 Beitrag von siegfriedklein » Samstag 28. Juli 2012, 07:11

vom Steffen:
Im schlimmsten Fall, wenn Dein Mitbewohner nicht rechtlich in DE greifbar ist, hält man sich an Dich als Verantwortlicher
des Internetzuganges. Möglich Störer (AG) + Täter (SE).


Du kannst heute nur einen Täter benennen, wenn der rechtlich nicht greifbar ist (verstorben; unbekannt
verzogen; Ausland; es ist dir egal, was mit ihm passiert).


Die 2 Sätze verstehe ich nicht.

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