Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller
Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller
Liebes Forum,
ich bin gerade ein wenig durch den Wind, denn heute hatte ich Post von eben dieser Kanzlei im Briefkasten. Ich werde beschuldigt am Dienstag einen pornographischen Film verbreitet zu haben. Das Schreiben ging am Donnerstag an mich raus. Sie waren also extrem schnell. Mir wird angeboten, die Angelegenheit nach einer Einmalzahlung in Höhe von EUR 850,- als erledigt zu betrachten.
Ich möchte die Sache einfach nur schnell und so kostengünstig wie möglich beenden, habe keine Zeit und auch keine Nerven für einen langen Streit vor Gericht. Den ganzen Tag habe ich mich in das Thema eingelesen und mein Plan ist es eigentlich ...
- Eine modifizierte Unterlassungserklärung rausschicken
- Mit einem Vergleichsangebot darum bitten, dass der Betrag gesenkt wird (Ich studiere und habe wirklich keine 850,- Euro). Ich möchte freundlich vorschlagen, dass der Betrag auf 425,- EUR runtergesetzt wird. Selbst diese Zahlung ist schon ein sehr sehr großer Brocken für mich.
Kann ich mit diesen Schritten was falsch machen? Sollten die das Vergleichsangebot ablehnen, kann ja im schlimmsten Fall nur passieren, dass sie die 850,- EUR einfordern und ich zahlen muss. Oder können bereits da (Weil ich die 850,- nicht bis zum 21.12. gezahlt habe) weitere Kosten für mich entstehen?
Falls sie darauf eingehen, ist die Sache dann wirklich erledigt? Ich habe Angst, dass sie nun merken, dass sie hier ein eingeschüchtertes Opfer gefunden haben und auf einmal mit weiteren Forderungen bzw. Nachforderungen kommen können.
Ich bin mir keiner Schuld bewusst, kann aber nicht ausschließen, dass jemand in meinem WLAN diesen Film runtergeladen hat. Daher möchte ich es einfach erledigt haben. Mein Netzwerk ist jetzt mit einem neuen Passwort versehen, alles ist dicht. :(
Freue mich auf ein Feedback
DANKE!
ich bin gerade ein wenig durch den Wind, denn heute hatte ich Post von eben dieser Kanzlei im Briefkasten. Ich werde beschuldigt am Dienstag einen pornographischen Film verbreitet zu haben. Das Schreiben ging am Donnerstag an mich raus. Sie waren also extrem schnell. Mir wird angeboten, die Angelegenheit nach einer Einmalzahlung in Höhe von EUR 850,- als erledigt zu betrachten.
Ich möchte die Sache einfach nur schnell und so kostengünstig wie möglich beenden, habe keine Zeit und auch keine Nerven für einen langen Streit vor Gericht. Den ganzen Tag habe ich mich in das Thema eingelesen und mein Plan ist es eigentlich ...
- Eine modifizierte Unterlassungserklärung rausschicken
- Mit einem Vergleichsangebot darum bitten, dass der Betrag gesenkt wird (Ich studiere und habe wirklich keine 850,- Euro). Ich möchte freundlich vorschlagen, dass der Betrag auf 425,- EUR runtergesetzt wird. Selbst diese Zahlung ist schon ein sehr sehr großer Brocken für mich.
Kann ich mit diesen Schritten was falsch machen? Sollten die das Vergleichsangebot ablehnen, kann ja im schlimmsten Fall nur passieren, dass sie die 850,- EUR einfordern und ich zahlen muss. Oder können bereits da (Weil ich die 850,- nicht bis zum 21.12. gezahlt habe) weitere Kosten für mich entstehen?
Falls sie darauf eingehen, ist die Sache dann wirklich erledigt? Ich habe Angst, dass sie nun merken, dass sie hier ein eingeschüchtertes Opfer gefunden haben und auf einmal mit weiteren Forderungen bzw. Nachforderungen kommen können.
Ich bin mir keiner Schuld bewusst, kann aber nicht ausschließen, dass jemand in meinem WLAN diesen Film runtergeladen hat. Daher möchte ich es einfach erledigt haben. Mein Netzwerk ist jetzt mit einem neuen Passwort versehen, alles ist dicht. :(
Freue mich auf ein Feedback
DANKE!
Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller
[quoteemJuillet][...] Ich werde beschuldigt am Dienstag einen pornographischen Film verbreitet zu haben.
Das Schreiben ging am Donnerstag an mich raus. Sie waren also extrem schnell. Mir wird
angeboten, die Angelegenheit nach einer Einmalzahlung in Höhe von EUR 850,- als erledigt
zu betrachten. [...][/quoteem]
O.K. kannst Du mir das Schreiben einmal entpersonalisiert einscannen und per E-Mail zusenden.
Danke im Voraus! Bitte aber Datum des Schreibens und Log-Datum erkenntlich lassen. Keine Sorge,
wird nicht veröffentlicht.
[quoteemJuillet][...]Ich möchte die Sache einfach nur schnell und so kostengünstig wie möglich beenden, habe
keine Zeit und auch keine Nerven für einen langen Streit vor Gericht. Den ganzen Tag habe ich
mich in das Thema eingelesen und mein Plan ist es eigentlich [...][/quoteem]
Jetzt gibt es für mich persönlich zwei Möglichkeiten.
[quoteemJuillet][...]- Eine modifizierte Unterlassungserklärung rausschicken
- Mit einem Vergleichsangebot darum bitten, dass der Betrag gesenkt wird (Ich studiere und habe
wirklich keine 850,- Euro). Ich möchte freundlich vorschlagen, dass der Betrag auf 425,- EUR
runtergesetzt wird. Selbst diese Zahlung ist schon ein sehr großer Brocken für mich. [...][/quoteem]
Dies wäre ein Vergleichsangebot Deinerseits. Natürlich kann man nichts falsch machen, außer, wenn
man die Schuld durch falsche Formulierungen direkt/indirekt eingesteht. Und das Hauptproblem, der
Abmahner kann, muss aber Dein Vergleichsangebot nicht annehmen! Im schlimmsten Fall, geht es jetzt
wieder auf die 850,- zurück, ergo Ausgangslage Abmahnschreiben.
[quoteemJuillet][...] Falls sie darauf eingehen, ist die Sache dann wirklich erledigt? [...][/quoteem]
Fiktiv: Geht man aus,das man auf Dein Angebot eingeht, ist es für Dich der eine Fall damit erledigt.
Aber, sollte der “große Unbekannte mit dem schwarzen WLAN-Schuh“ fleißig gewesen sein - können noch
weitere Abmahnung eintrudeln, die Du dann wieder schnell bezahlen kannst, weil man keine Nerven und
keine Zeit und keine ... hat.
VG Steffen
Das Schreiben ging am Donnerstag an mich raus. Sie waren also extrem schnell. Mir wird
angeboten, die Angelegenheit nach einer Einmalzahlung in Höhe von EUR 850,- als erledigt
zu betrachten. [...][/quoteem]
O.K. kannst Du mir das Schreiben einmal entpersonalisiert einscannen und per E-Mail zusenden.
Danke im Voraus! Bitte aber Datum des Schreibens und Log-Datum erkenntlich lassen. Keine Sorge,
wird nicht veröffentlicht.
[quoteemJuillet][...]Ich möchte die Sache einfach nur schnell und so kostengünstig wie möglich beenden, habe
keine Zeit und auch keine Nerven für einen langen Streit vor Gericht. Den ganzen Tag habe ich
mich in das Thema eingelesen und mein Plan ist es eigentlich [...][/quoteem]
Jetzt gibt es für mich persönlich zwei Möglichkeiten.
- 1. Du warst es nicht und kennst den Filesharer nicht
- Unverständlich. Bitte teile mir einmal Deine Adresse mit, ich schicke Dir eine Abmahnung, das
Du meine Forum benutzt und für Registrierung und Rechtsberatung keine 500,- € bezahlst. Bezahlst
Du die dann auch?
2. Du warst es oder kennst den Filesharer
- Gut, das wäre dann Deine Entscheidung.
[quoteemJuillet][...]- Eine modifizierte Unterlassungserklärung rausschicken
- Mit einem Vergleichsangebot darum bitten, dass der Betrag gesenkt wird (Ich studiere und habe
wirklich keine 850,- Euro). Ich möchte freundlich vorschlagen, dass der Betrag auf 425,- EUR
runtergesetzt wird. Selbst diese Zahlung ist schon ein sehr großer Brocken für mich. [...][/quoteem]
Dies wäre ein Vergleichsangebot Deinerseits. Natürlich kann man nichts falsch machen, außer, wenn
man die Schuld durch falsche Formulierungen direkt/indirekt eingesteht. Und das Hauptproblem, der
Abmahner kann, muss aber Dein Vergleichsangebot nicht annehmen! Im schlimmsten Fall, geht es jetzt
wieder auf die 850,- zurück, ergo Ausgangslage Abmahnschreiben.
[quoteemJuillet][...] Falls sie darauf eingehen, ist die Sache dann wirklich erledigt? [...][/quoteem]
Fiktiv: Geht man aus,das man auf Dein Angebot eingeht, ist es für Dich der eine Fall damit erledigt.
Aber, sollte der “große Unbekannte mit dem schwarzen WLAN-Schuh“ fleißig gewesen sein - können noch
weitere Abmahnung eintrudeln, die Du dann wieder schnell bezahlen kannst, weil man keine Nerven und
keine Zeit und keine ... hat.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller
Danke für die Antwort. Das Schreiben schicke ich dir gleich raus.
Also ich habe den Film nicht runtergeladen, kann aber nicht ausschließen, dass das jemand anderes war, da viele Freunde, Bekannte, Familie und sogar eine Nachbarin das Passwort haben. Da war ich ein wenig blauäugig.
Für mich gibt es eigentlich gerade zwei Möglichkeiten, für die ich mich entscheiden will:
1. mod. UE plus Vergleichsangebot, wenn es nicht akzeptiert wird, dann eben die 850,- Euro zahlen.
2. Anwalt einschalten, der mich dann auch gute 500,- Euro kostet und der schickt dann eine mod. UE raus und je nach Ausgang kommen da eben auch noch Kosten von 425,- bis 850,- auf mich zu. Oder aber keine weiteren Kosten, wenn alles gut läuft und nichts weiter kommt.
Strategie Nr.2 sichert mich dann natürlich über den Anwalt ab, sofern da jetzt noch weitere Abmahnungen ins Haus flattern. Hier ist dann aber trotzdem noch mit Kosten zu rechnen, wenn ich weitere Zahlungen zur Einstellung des Verfahrens leisten muss.
Schwer, wirklich sehr schwer ...
Also ich habe den Film nicht runtergeladen, kann aber nicht ausschließen, dass das jemand anderes war, da viele Freunde, Bekannte, Familie und sogar eine Nachbarin das Passwort haben. Da war ich ein wenig blauäugig.
Für mich gibt es eigentlich gerade zwei Möglichkeiten, für die ich mich entscheiden will:
1. mod. UE plus Vergleichsangebot, wenn es nicht akzeptiert wird, dann eben die 850,- Euro zahlen.
2. Anwalt einschalten, der mich dann auch gute 500,- Euro kostet und der schickt dann eine mod. UE raus und je nach Ausgang kommen da eben auch noch Kosten von 425,- bis 850,- auf mich zu. Oder aber keine weiteren Kosten, wenn alles gut läuft und nichts weiter kommt.
Strategie Nr.2 sichert mich dann natürlich über den Anwalt ab, sofern da jetzt noch weitere Abmahnungen ins Haus flattern. Hier ist dann aber trotzdem noch mit Kosten zu rechnen, wenn ich weitere Zahlungen zur Einstellung des Verfahrens leisten muss.
Schwer, wirklich sehr schwer ...
Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller
wenn es bei der einen abmahnung bliebe, da kann man die mod. ue selbst ausfüllen und versuchen - wenn man halt möchte - mit denen sich privat zu vergleichen. kompliziert wird es nur, wenn noch weitere abmahnungen eintrudeln sollten. dann sollte man sich die alternative anwalt überlegen.
vg steffen
vg steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller
Was kann denn im schlimmsten Fall passieren?
Nehmen wir mal an, ich schicke die mod. UE morgen raus. Dann bekomme ich im schlimmsten Fall danach wieder Post von der Kanzlei und sie fordern weiterhin 850,- Euro, oder?
In dem Fall kann ich ja dann einen Vergleich zu verhandeln oder aber ggf. einen Anwalt einschalten.
Wäre das ein richtiger Weg, dann man meiner Lage wäre?
Ich habe jetzt sehr viel im Netz gelesen und so ziemlich jeder der Anwälte die man dort findet, rät einem dazu bloß meine mod. UE eigenständig zu verschicken. Was ja auch klar ist, denn die wollen ja auch von irgendwas leben. Trotzdem ist das für mich persönlich eigentlich die sinnvollste Lösung, oder?
Nehmen wir mal an, ich schicke die mod. UE morgen raus. Dann bekomme ich im schlimmsten Fall danach wieder Post von der Kanzlei und sie fordern weiterhin 850,- Euro, oder?
In dem Fall kann ich ja dann einen Vergleich zu verhandeln oder aber ggf. einen Anwalt einschalten.
Wäre das ein richtiger Weg, dann man meiner Lage wäre?
Ich habe jetzt sehr viel im Netz gelesen und so ziemlich jeder der Anwälte die man dort findet, rät einem dazu bloß meine mod. UE eigenständig zu verschicken. Was ja auch klar ist, denn die wollen ja auch von irgendwas leben. Trotzdem ist das für mich persönlich eigentlich die sinnvollste Lösung, oder?
Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller
Hallo @Juillet,
wie Du dich entscheidest ist und bleibt allein Dein Problem. Wir können Dir höchstens
Denkanstöße geben.
Wir gehen ja erst einmal nur von der einen erhaltenen Abmahnung aus. Natürlich ist ein
Anwalt die sinnvollste Lösung. Es geht ja auch niemand bei Zahnschmerzen zum Urologen.
Aber, wenn man eine mod. UE abgeben möchte und nicht zahlen, das bekommt jeder hin, wenn
er die Nutzungshinweise beachtet. Bei der Variante mod. UE + zahlen, da sollte man immer
versuchen sich erst einmal mit denen zu vergleichen. Sicherlich mit Anwalt der sicherste
Weg, aber wenn man sich hier ein wenig einliest geht dieses auch allein. Natürlich hängt
bei einem Vergleich alles davon ab, ob die Gegenseite überhaupt vergleichbereit ist und
zu welchen Konditionen bzw. welche Höhe.
VG Steffen
wie Du dich entscheidest ist und bleibt allein Dein Problem. Wir können Dir höchstens
Denkanstöße geben.
Wir gehen ja erst einmal nur von der einen erhaltenen Abmahnung aus. Natürlich ist ein
Anwalt die sinnvollste Lösung. Es geht ja auch niemand bei Zahnschmerzen zum Urologen.
Aber, wenn man eine mod. UE abgeben möchte und nicht zahlen, das bekommt jeder hin, wenn
er die Nutzungshinweise beachtet. Bei der Variante mod. UE + zahlen, da sollte man immer
versuchen sich erst einmal mit denen zu vergleichen. Sicherlich mit Anwalt der sicherste
Weg, aber wenn man sich hier ein wenig einliest geht dieses auch allein. Natürlich hängt
bei einem Vergleich alles davon ab, ob die Gegenseite überhaupt vergleichbereit ist und
zu welchen Konditionen bzw. welche Höhe.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller
Habe heute auch so einen tollen Brief von diesen Anwälten bekommen, soll bei einem Onlinenetzwerk Bit Torrent einen Film namens Babysitter diaries7 benutzt haben. Jetzt wollen die laut Schreiben 900 € von mir,ansonsten wollen sie mich verklagen. Wie verhalte ich mich richtig??LG maus43
Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller
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Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
Ausführlich hier!
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Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
- keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
Ausnahmen
a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link) - Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
b) Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
ein! - Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
- Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
Ursachen bzw. Quellen)!
b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
- innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
- Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Ausführlich hier!
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Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller
Hallo zusammen,
tolles Forum hier, vor allem, wenn es einen auch erwischt hat.
Und die Rekation war erst mal Schock, wie und warum kommen die denn darauf.
Zum Glück wusste ich, dass man solche Schreiben ernst nehmen muss.
Nur wie man darauf reagiert, wusste ich nicht.
Aber: Google ist Dein Freund :-) Und Negele und seine Freunde sind dort ja ziemlich bekannt.
Nach einem Recherchewochenende habe ich entschieden, nach Eurer Empfehlung (mod UE ohne Anwalt) vorzugehen.
Hoffe mal, es klappt, denn Geld gibts eh keins.
Wenn sich was ergibt, werde ich berichten.
Gruß und Danke an alle Unterstützer
JoJo
tolles Forum hier, vor allem, wenn es einen auch erwischt hat.
Und die Rekation war erst mal Schock, wie und warum kommen die denn darauf.
Zum Glück wusste ich, dass man solche Schreiben ernst nehmen muss.
Nur wie man darauf reagiert, wusste ich nicht.
Aber: Google ist Dein Freund :-) Und Negele und seine Freunde sind dort ja ziemlich bekannt.
Nach einem Recherchewochenende habe ich entschieden, nach Eurer Empfehlung (mod UE ohne Anwalt) vorzugehen.
Hoffe mal, es klappt, denn Geld gibts eh keins.
Wenn sich was ergibt, werde ich berichten.
Gruß und Danke an alle Unterstützer
JoJo
Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller
Es geht schon mal gut los ...
Wollte meine modUE versenden, aber ...
unter der von der Kanzlei (oder soll ich eher Firma sagen?) angegebenen Faxnummer werden, zzt. wohl keine Faxe empfangen. Ich bekomme immer Fehlermeldungen.
Obwohl ja sogar im Schreiben der Kanzlei darauf hingewiese wird, diesen Weg wegen der Fristwahrung zu nutzen.
Seltsam, oder?
Wollte meine modUE versenden, aber ...
unter der von der Kanzlei (oder soll ich eher Firma sagen?) angegebenen Faxnummer werden, zzt. wohl keine Faxe empfangen. Ich bekomme immer Fehlermeldungen.
Obwohl ja sogar im Schreiben der Kanzlei darauf hingewiese wird, diesen Weg wegen der Fristwahrung zu nutzen.
Seltsam, oder?
Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller
Hallo zusammen,
hab vor ein paar Tagen auch Post von Negele bekommen. Sogar drei Briefe an einem Tag. Da ich drei Filme an dem selben Tag hochgeladen haben soll gabs auch drei Abmahnungen. Und jetzt war doch vor zwei Tagen tatsächlich noch eine Abmahnung im Briefkasten, dass ich zwei Wochen später nochmal einen Film hochgeladen haben soll. Hab ich natürlich nicht gemacht. Aber ich habe des Problem wie viele Studenten: es kommen auch meine Mitbewohner über mein W-lan ins Internet.
Bei einem Brief hätte ich glaub auch mod. UE schicken + nicht zahlen gemacht. Aber bei gleich 4 Abmahnungen kann das vor Gericht doch ziemlich teuer kommen. Überleg mir daher doch das über einen Anwalt zu machen.
Das ist doch alles ziemlich ärgerlich und man steht doch erstmal sehr hilflos da. Daher danke an alle die Ihre Erfahrungen und Tipps mitteilen.
hab vor ein paar Tagen auch Post von Negele bekommen. Sogar drei Briefe an einem Tag. Da ich drei Filme an dem selben Tag hochgeladen haben soll gabs auch drei Abmahnungen. Und jetzt war doch vor zwei Tagen tatsächlich noch eine Abmahnung im Briefkasten, dass ich zwei Wochen später nochmal einen Film hochgeladen haben soll. Hab ich natürlich nicht gemacht. Aber ich habe des Problem wie viele Studenten: es kommen auch meine Mitbewohner über mein W-lan ins Internet.
Bei einem Brief hätte ich glaub auch mod. UE schicken + nicht zahlen gemacht. Aber bei gleich 4 Abmahnungen kann das vor Gericht doch ziemlich teuer kommen. Überleg mir daher doch das über einen Anwalt zu machen.
Das ist doch alles ziemlich ärgerlich und man steht doch erstmal sehr hilflos da. Daher danke an alle die Ihre Erfahrungen und Tipps mitteilen.
Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller
Hi,
hab von dieser Kanzlei Post bekommen. Meine Frage ist an welche eMail-Adresse bzw. an welche Faxnummer habt ihr eure modUE (unabhaengig vom postalischen Wege) geschickt?
Auf dem Anschreiben steht info@nzgb.de und eine Faxnummer, die auf 4259 endet, aber auf der Homepage steht unter Kontakt: kontakt@nzgb.de und Fax: 0821 32 79 88 20?
Danke und Gruß
hab von dieser Kanzlei Post bekommen. Meine Frage ist an welche eMail-Adresse bzw. an welche Faxnummer habt ihr eure modUE (unabhaengig vom postalischen Wege) geschickt?
Auf dem Anschreiben steht info@nzgb.de und eine Faxnummer, die auf 4259 endet, aber auf der Homepage steht unter Kontakt: kontakt@nzgb.de und Fax: 0821 32 79 88 20?
Danke und Gruß
Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller
Okay. Ich frage nur, weil man ja in der modUE diese Vorab-Zeile mit Vorab an mail@ und Faxnummer schreiben soll. Gebe ich da einfach jeweils beides an durch ein "bzw." getrennt oder ist das eher unwichtig?
Die Mail wuerde ich dann folglich und vorsorglich an beide Mailadressen schicken.
Die Mail wuerde ich dann folglich und vorsorglich an beide Mailadressen schicken.
Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller
Das meinte ich doch gar nicht. Ich nutze Fax und Mail.
ABER:
sowohl Mailadresse als auch Fax-Nummer unterscheiden sich von Abmahnschreiben zu den Kontaktdaten auf der Homepage!
Gruß
ABER:
sowohl Mailadresse als auch Fax-Nummer unterscheiden sich von Abmahnschreiben zu den Kontaktdaten auf der Homepage!
Gruß
Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller
Hallo,
ich habs an die Internetadressen geschickt, weil das angegeben Fax bei mir -wie gesagt- auch nicht funktioniert hat. DAs hat mir dann schon einiges gesagt.
Ich kann zumindest verstehen, dass die bei der Menge an Abmahnung eine extra Faxnummer einrichten, denn die ein oder andere Kanzlei verdient ja vielleicht doch noch Geld mit richtigen Mandanten und spart sich damit das Vorsortieren der Post.
Und die Praktikantin bekommt dann halt ne eigene Nummer und ein Büro im Keller zum einsammeln und Abheften der ganzen eigehenden modUE....
Ich kann mir nicht vorstellen, das modUEs, die nicht an genau die im Schreiben angegebene Adresse gehen, deshlab "abgelehnt" werden. Denn die modUE kommen ja bei denen an und
Ich muss aber auch sagen, dass ich das inzwischen etwas relaxter sehe, als damals, als ich den Brief bekommen habe.
Also an alle, die in der gleichen situation sind: Kopf hoch, das wird schon.
Und bombardiert Sie mit modUE, je mehr Aufwand die haben desto besser, bis Ihre Faxe zusammenbrechen.
Gruß
Jojo
ich habs an die Internetadressen geschickt, weil das angegeben Fax bei mir -wie gesagt- auch nicht funktioniert hat. DAs hat mir dann schon einiges gesagt.
Ich kann zumindest verstehen, dass die bei der Menge an Abmahnung eine extra Faxnummer einrichten, denn die ein oder andere Kanzlei verdient ja vielleicht doch noch Geld mit richtigen Mandanten und spart sich damit das Vorsortieren der Post.
Und die Praktikantin bekommt dann halt ne eigene Nummer und ein Büro im Keller zum einsammeln und Abheften der ganzen eigehenden modUE....
Ich kann mir nicht vorstellen, das modUEs, die nicht an genau die im Schreiben angegebene Adresse gehen, deshlab "abgelehnt" werden. Denn die modUE kommen ja bei denen an und
Ich muss aber auch sagen, dass ich das inzwischen etwas relaxter sehe, als damals, als ich den Brief bekommen habe.
Also an alle, die in der gleichen situation sind: Kopf hoch, das wird schon.
Und bombardiert Sie mit modUE, je mehr Aufwand die haben desto besser, bis Ihre Faxe zusammenbrechen.
Gruß
Jojo
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- Beiträge: 2
- Registriert: Freitag 8. März 2013, 14:22
Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller
Hallo alle,
ich, bzw. mein Mitbewohner ( da er der Anschlussinhaber ist) hat eine Abmahnung von der gesagten Firma bekommen. Ich habe es meinem Mitbewohner zugegeben, dass ich es war. Er hat sich ein Anwalt ausgesucht. Er will zahlen und ich habe ihn zugesichert, dass ich die Kosten für ihn übernehmen werde, da ich den Mist gebaut habe. Nun will er, dass ich das Geld direkt an die Firma überweise. Nun ist meine Frage, ob ich das tun soll (Oder ihn sagen, dass es mir sehr viel lieber ist, wenn er das selbst tut)? Wenn der "Störer" schon abgemahnt worden ist, und das alles dann (hoffentlich, wenn keine weiteren Abmahnungen kommen), können die mich den "Täter" abmahnen? So dass es vielleicht "doppelte kosten" auf mich zu kommen? Sollte ich mir ein eigenes Anwalt anschaffen?
Sorry wegen Schreibfehler, bin kein Muttersprachler.
Liebe Grüße,
ich, bzw. mein Mitbewohner ( da er der Anschlussinhaber ist) hat eine Abmahnung von der gesagten Firma bekommen. Ich habe es meinem Mitbewohner zugegeben, dass ich es war. Er hat sich ein Anwalt ausgesucht. Er will zahlen und ich habe ihn zugesichert, dass ich die Kosten für ihn übernehmen werde, da ich den Mist gebaut habe. Nun will er, dass ich das Geld direkt an die Firma überweise. Nun ist meine Frage, ob ich das tun soll (Oder ihn sagen, dass es mir sehr viel lieber ist, wenn er das selbst tut)? Wenn der "Störer" schon abgemahnt worden ist, und das alles dann (hoffentlich, wenn keine weiteren Abmahnungen kommen), können die mich den "Täter" abmahnen? So dass es vielleicht "doppelte kosten" auf mich zu kommen? Sollte ich mir ein eigenes Anwalt anschaffen?
Sorry wegen Schreibfehler, bin kein Muttersprachler.
Liebe Grüße,
Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller
[quoteemlangschläfer]Sorry wegen Schreibfehler, bin kein Muttersprachler.[/quoteem]
Wir sind hier nicht in der Schule, es gibt keine Zensuren und wenn man etwas nicht versteht kann man jederzeit Nachfragen. Ich persönlich finde es auch immer unhöflich und eine kindische Unsitte der Forenwelt, dem anderen seine Schreibschwächen vor zuhalten.
So wie ich es verstanden habe, hat Dein WG-Mitbewohner als AI (Anschlussinhaber) eine Abmahnung für Deine "schändliche Missetat" erhalten.
Das Einfachste wäre doch (für alle), er gibt eine mod. UE ab (muss er sowieso) und überweist das Geld, das er von Dir vorher erhalten hat. Aber auch wenn Du das Geld selbst überweist, dem Abmahner ist doch egal, woher das Geld stammt. Wenn bezahlt, ist der Rechtsstreit im Einzelfall erledigt.
Aber, ein aber ist immer dabei. Es macht halt nur Sinn, wenn es bei der 1 Abmahnung bleibt (das müsstest Du ja selbst am Besten wissen). Wenn nicht wird es kompliziert, aber das sollte man dann mit Ihm und seinem Anwalt bereden und nicht in einem Forum, wo jeder mitlesen kann.
Man kann Dich als “Täter“ (UE, SE) nur abmahnen/verklagen, wenn der abgemahnte AI dich namentlich als “Täter“ auch benennt und Du schriftlich es gestehst. Um die mod. UE kommt er als AI aber auch nicht herum! Aber hier wäre Vorsicht geboten, da man Euch alle beide am Wickel hätte.
VG Steffen
Wir sind hier nicht in der Schule, es gibt keine Zensuren und wenn man etwas nicht versteht kann man jederzeit Nachfragen. Ich persönlich finde es auch immer unhöflich und eine kindische Unsitte der Forenwelt, dem anderen seine Schreibschwächen vor zuhalten.
So wie ich es verstanden habe, hat Dein WG-Mitbewohner als AI (Anschlussinhaber) eine Abmahnung für Deine "schändliche Missetat" erhalten.
Das Einfachste wäre doch (für alle), er gibt eine mod. UE ab (muss er sowieso) und überweist das Geld, das er von Dir vorher erhalten hat. Aber auch wenn Du das Geld selbst überweist, dem Abmahner ist doch egal, woher das Geld stammt. Wenn bezahlt, ist der Rechtsstreit im Einzelfall erledigt.
Aber, ein aber ist immer dabei. Es macht halt nur Sinn, wenn es bei der 1 Abmahnung bleibt (das müsstest Du ja selbst am Besten wissen). Wenn nicht wird es kompliziert, aber das sollte man dann mit Ihm und seinem Anwalt bereden und nicht in einem Forum, wo jeder mitlesen kann.
Man kann Dich als “Täter“ (UE, SE) nur abmahnen/verklagen, wenn der abgemahnte AI dich namentlich als “Täter“ auch benennt und Du schriftlich es gestehst. Um die mod. UE kommt er als AI aber auch nicht herum! Aber hier wäre Vorsicht geboten, da man Euch alle beide am Wickel hätte.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller
Hey,
danke für die schnelle Antwort (da waren genau die Sachen, die ich wissen wollte)!
danke nochmals!
l
danke für die schnelle Antwort (da waren genau die Sachen, die ich wissen wollte)!
Ich weiss es leider nicht, also ob da noch weitere Abmahnungen kommen könnten. Das macht die Sache etwas komplizierter. Kann man seine Strategie ( bei weiteren Abmahnungen ) ändern, wenn man schon einmal bezahlt hat, oder kommt das sehr komisch rüber?Aber, ein aber ist immer dabei. Es macht halt nur Sinn, wenn es bei der 1 Abmahnung bleibt (das müsstest Du ja selbst am Besten wissen). Wenn nicht wird es kompliziert, aber das sollte man dann mit Ihm und seinem Anwalt bereden und nicht in einem Forum, wo jeder mitlesen kann.
danke nochmals!
l
Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller
Das muss man dann sehen, und insbesondere wie der AI und sein Anwalt reagiert, wenn ein möglicher Abmahnsegen eintritt. Die mod. UE muss er sowieso abgeben, solange Du dann alle brav bezahlst, ist es wohl Wurst. Du solltest aber daraus lernen und P2P in Frieden ruhen lassen.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller
Hallo,
ein Update. Ich habe Post von der Kanzlei bekommen. Mein Vergleichsangebot würde angenommen werden. Zahlungsfrist bis 4.4.
Mit der Zahlung würden die Forderungen beglichen sein. So weit so gut, aber ich habe keine Bestätigung oder Ablehnung meiner modUE bekommen.
Wie geht es in so einem Falle weiter? Kann es mir "egal" sein, da ja mit Zahlung die Forderungen beglichen sind?
Danke und Gruß
ein Update. Ich habe Post von der Kanzlei bekommen. Mein Vergleichsangebot würde angenommen werden. Zahlungsfrist bis 4.4.
Mit der Zahlung würden die Forderungen beglichen sein. So weit so gut, aber ich habe keine Bestätigung oder Ablehnung meiner modUE bekommen.
Wie geht es in so einem Falle weiter? Kann es mir "egal" sein, da ja mit Zahlung die Forderungen beglichen sind?
Danke und Gruß