Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#61 Beitrag von Steffen » Freitag 16. September 2011, 00:24

Halte uns mal bitte auf dem Laufenden!

VG Steffen

larthvader
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#62 Beitrag von larthvader » Samstag 24. September 2011, 00:32

Hallo zusammen,

mir gehts genau wie spookymuc. Habe gleich mit der mod. UE der Kanzlei mitgeteilt, dass sie mir doch bitte das Aktenzeichen übermitteln sollen. Als Antwort kam das Aktenzeichen und nur noch die Anmerkung das das Vergleichsangebot erhalten bleibt. Allerdings wurde in dem Schreiben nicht erwähnt, ob die mod. UE angenommen wurde. Soweit ich gelesen und verstanden habe, ist damit nicht explizit die mod. UE angenommen. Aktenauszüge werde ich mir zuschicken lassen, aber ist noch etwas zu tun, damit die mod. UE anerkannt wird? Was mich verwirrt ist, dass überhaupt kein Bezug genommen wird, nichtmal das evtl. etwas fehlerhaft ist.

Wie gehts weiter?

Gruß

larthvader

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#63 Beitrag von Steffen » Samstag 24. September 2011, 02:38

Zur Annahme/Nichtannahme der mod. UE


Wir müssen hier einiges beachten.

Die gängige Rechtsprechung sagt hierzu:

Der BGH in der Entscheidung "Teilunterwerfung" seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach die Übersendung einer Unterlassungserklärung nur
dann den Verzicht auf den Zugang der Annahmeerklärung beinhaltet, wenn die Unterwerfungserklärung nicht oder zumindest nicht in einem wesentlichen
Punkt von demjenigen abweicht, was der Anspruchsteller insoweit verlangt hat. Der BGH in einer anderen Entscheidung “Testfundstelle“ weiter, bei einer
auf Abschluss eines Unterlassungsvertrags gerichteten Unterwerfungserklärung ist aber in der Regel davon auszugehen, dass der Schuldner sein
Angebot unbefristet abgegeben hat mit der Folge, dass es vom Gläubiger jederzeit angenommen werden kann.


Fazit Annahme/Nichtannahme mod. UE:
  • Stillschweigen = keine Annahme, eine mod. UE bedarf einer expliziten Annahmeerklärung;
  • wird dagegen,
    • der Eingang explizite bestätigt und
    • der Inhalt nicht beanstandet sowie
    • die Ansprüche daraus weiter geltend,
      gilt sie als konkludent angenommen (OLG Köln, Az. 6 U 54/05);
  • Die Annahme ist unbefristet, das heißt, sie kann jederzeit durch den Abmahner angenommen werden;
  • Die mod. UE räumt trotzdem die Wiederholungsgefahr aus und wirkt einer EV + Unterlassungsklage entgegen (wenn man die Nutzungshinweise
    beachtet hat).
Wichtig hierbei auch der Nachweis des Versandes. Nur mit Einschreiben ist nicht ausreichend, es bedarf eines doppelten Versandes.

Das heißt,
  • 1) Per E-Mail bzw. Telefax zur Fristwahrung.
    2) Per Einwurf Einschreiben zur Abgeltung des Unterlassungsanspruchs.
    3) Hinzuziehung eines Zeugen (über 18 Jahre; Verwandter, Bekannter, Freund), der gegebenenfalls den Inhalt, das Eintüten, die korrekte Adressierung und
    Versand beeiden kann.
Ein “Doppelversand“ ist notwendig, da Sie in einem möglichen Prozess den Versand selbst nachweisen müssen. Wer die Möglichkeit des Faxversandes
verfügt, kann natürlich E-Mail + Telefax + Einwurf Einschreiben wählen zum Versand.

Hinweis:
=> Die Initiative Abmahnwahn-Dreipage empfiehlt die Einschreiben-Variante: Einwurf Einschreiben. Wer möchte, kann natürlich auch Einschreiben mit
Rückschein wählen. Für einen sicheren Nachweis gilt: immer Doppelversand (Einwurf Einschreiben + E-Mail oder Telefax), besser ein Dreifachversand
(Einwurf Einschreiben + E-Mail + Telefax. Nur die Versandart Einwurf Einschreiben zu wählen ist nicht ausreichend!

Grundsätzlich heißt es, dass man die Fristen einzuhalten hat. Ist aber noch keine EV/Unterlassungsklage erwirkt/erhoben, kann man immer noch eine
mod. UE abgeben. Beachtet man die Nutzungshinweise, ist eine Nichtannahme durch den Abmahner erst einmal - bis zum Klagefall - uninteressant.

VG Steffen

spookymuc
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#64 Beitrag von spookymuc » Dienstag 25. Oktober 2011, 16:32

hallo
heute habe ich im amtsgericht in müchnen die akten eingesehen.
sehr viel hat mir das nicht weiter geholfen.
weiss jetzt das nebenkläger die telekom ist und wer die richter waren die zugestimmt haben das meine daten herraus gegeben wurden.
desweiteren war noch ein zig seite liste dabei wann ich angeblich in diesem netzwerk die datei zu verfügung gestellt haben soll.
diese liste überstrecke ich von ein ein paar tagen.

tja jetzt bleibt wohl nur - abwarten und teetrinken -


für mich ist das alles immer noch unverständlich. seit jahren habe ich einen internet anschluss, seit anfang des jahres habe ich 1&1 als provider und erstmals auch wlan.
davor war ich bei arcor und hatte kein wlan. und jetzt plötzlich fängst der scheiss an.
ihr seht ich bin immer noch verzweifelt.

maddin
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#65 Beitrag von maddin » Dienstag 25. Oktober 2011, 18:13

Nebenkläger ist die Telekom ??? Was ham die denn damit zu tun ?
Du warst auch kein Telekomkunde ??? Also da werd ich auch nicht schlau draus, frag mich nur wieso die Dich dann am Haken haben...

Cat
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#66 Beitrag von Cat » Donnerstag 3. November 2011, 19:31

Hallo zusammen,
ich gehöre nun auch zum Kreis der Abgemahnten. Habe von der Kanzlei NZGB eine Abmahnung wegen eines Pornofilms bekommen den ich angeblich runter geladen haben soll. Die Abmahnung kam recht zeitnah zum angeblichen Download Zeitpunkt nämlich schon etwa 3 Wochen später. Ich kann sicher ausschließen dass es einer meiner WG-Bewohner war, was ich allerdings nicht 100%ig ausschließen kann ist dass es vielleicht ein Rechner von einem Besucher war, der vielleicht so was am laufen hatte, das müsste ich noch abklären. Auch habe ich gesehen dass ein fremder Rechner bei uns im Wlan war den wir niemandem zuordnen können. Das Wlan ist jedoch mit WPA2 verschlüsselt.

Die mod UE hab ich schon so wie hier vorgeschlagen abgeschickt. Denkt ihr ich sollte jetzt weiter tätig werden und erst mal abwarten? Gibt es schon was neues wegen Untersuchung zur Media Protektor Software? Bin für jeden Tip dankbar!


Grüße Cat

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#67 Beitrag von Steffen » Freitag 4. November 2011, 04:32

Lese Dir bitte die empfohlene Vorgehensweisen eines Abgemahntendurch. Hier bekommst Du die meisten Antworten.
Gibt es schon was neues wegen Untersuchung zur Media Protektor Software? Bin für jeden Tip dankbar!
Link - ganz unten!

VG Steffen

Neuerling
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#68 Beitrag von Neuerling » Mittwoch 7. Dezember 2011, 13:15

Ich habe ebenfalls eine Abmahnung eines P****filmes bekommen. Ist das eigentlich normal das diese Kanzlei Schreiben verschickt ohne Aktenzeichen vom jeweiligen Gericht? Sicherheitshalber habe ich jetzt vorsorglich eine modUe hingeschickt.

Natürlich habe ich dieses Meisterwerk der vorabendlichen Bettlektüre nicht gezogen.

Die nächsten Schreiben von denen werden ignoriert bis ich vor Gericht darf! Die Kriegskasse ist gefüllt. Wie ist das eigentlich, wenn man vor Gericht (und erst vor Gericht, nicht vorher), beweisen kann, dass man zu dem Tatzeitpunkt nicht in der BRD war und auch kein anderer Zutritt zur Wohnung hatte? Kann man in solchen Fällen Schadensersatz geltend machen?

Bei der Loggerbude handelt es sich um die Media Protector GmbH die natürlich wie der Abmahner auch in Augsburg sitzt und die Zitat: "korrekte und gerichtsverwertbare Ergebnisse" liefert!

Thinktank
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#69 Beitrag von Thinktank » Montag 9. Januar 2012, 13:35

Hallo Zusammen

Bin also auch in den Kreis der Abgemahnten gerutscht. Hab mein Daten in der Datenbank gepostet und hab auch schon einen Anwalt eingeschaltet nachdem ich fast auf einen der vermeidlichen Helfer im Netz reingefallen bin. Ehlich gesagt sind manche ja fast so schlimm wie die Abmahner selbst. Ganze Kanzleien werden für diesen Wahnsinn aus dem Boden gestampft.
Hab mit meinem Anwalt ein mod UE abgegeben.
Jetzt kam das 2. Schreiben der Abmahner mit Vergleichsangebot 450€ (ursp. 850€)

Mein Anwalt sagt das es zu über 90% zu keiner Klage kommen wird und ich abwarten soll.
Nun bin ich mir nicht sicher was ich machen soll. Ist von dieser Kanzlei bekannt das sie oft klagen ?

Hoffe auf eine Einschätzung von euch. Danke

Nur so am Rande . Ich glaube das gerade in der Pornoszene absichtlich Filme gestreut werden um UR-Verletzungen zu provozieren. Was haltet ihr von dieser These ? Ausführlicher Diskussion gewünscht ? Hier oder per PN ?

Bin auf jeden Fall dankbar das es diese Forum gibt und sich Betroffenen austauschen können. Wie geht Ihr damit um das hier auch die Abmahner angemeldet sein können und sich Informationen zu Ihren Opfern holen. Gibt es diese Gefahr oder was ist euere Meinung ?


VG
Tank


Peace & Long Life

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#70 Beitrag von Steffen » Montag 9. Januar 2012, 15:15

Hallo @Tank,


[quoteemThinktank]Jetzt kam das 2. Schreiben der Abmahner mit Vergleichsangebot 450€ (ursp. 850€)
Mein Anwalt sagt das es zu über 90% zu keiner Klage kommen wird und ich abwarten soll.
Nun bin ich mir nicht sicher was ich machen soll. Ist von dieser Kanzlei bekannt, das sie oft klagen?
Hoffe auf eine Einschätzung von euch. Danke[/quoteem]

Dies ist schwierig. Grundsätzlich empfehlen wir ja: Abgabe der mod. UE + nicht zahlen + Akteneinsicht.
Diese Vorgehensweise ist ausgerichtet, wenn der Abgemahnte ohne Anwalt reagieren möchte. Natürlich,
wer sich danach richtet, muss damit leben, dass er unter Umständen auf die Kosten der Abmahnung verklagt
werden kann. Hier besteht ein Risiko zw. 1.000 - 1.200 €. Aus dieser Sicht, wären 450,- € angemessen.
Dazu kämen dann noch Deine eigenen Anwaltsgebühren.

Hier musst Du danach gehen, ob Du ein Zocker oder Sicherheitsmensch bist. Wir empfehlen:
  • 1. man gibt eine mod. UE ab
    - hier kann man prüfen oder prüfen lassen, ob man eventuell erweitert oder sogar vorbeugt
    - Link: mod. UE
    - Link: schlafende Hunde wecken
    2. man entscheidet sich für das Nichtzahlen
    - Risiko, man kann auf die Kosten verklagt werden. Dieses ist zwar gering, aber wenn es
    einen trifft, sollte man mit 1.000,- - 1.200,- € rechnen. Bei Rasch sogar um die 3.000,- €.
    3. man beantragt eine Akteneinsicht ind die Beschlussakte
    - wer sich verteidigen will, egal ob jetzt oder später, für die ist diese Beantragung -
    wichtig!
    - Link: Warum?
    - Link: Wie?
    4. Verjährungsfrist
    Beginnend: am Ende des Jahres mit Erhalt des Abmahnschreibens Sylvester 24:00 Uhr
    Ende: 3 Jahre Sylvester 24:00 Uhr
    - Einfluss haben hier Vergleichsverhandlungen und gerichtliche Mahnverfahren.

    !
    Hinweis:
    Wer nicht vorhat zu bezahlen, keinen Kontakt - weder Begleitschreiben, Erklärungsschreiben,
    Beleidigungsschreiben, Ausredeschreiben sowie keine Telefonanrufe mit dem Abmahner.
    Nur die mod. UE = schweigende Verteidigung!
    Für denjenigen, der ohne Anwalt reagiert, die angemessene Verteidigung.
    5. man legt monatlich 50,- € in einen “Klagetopf“
    Wird man in den drei Jahren verklagt, hat man das "Sicherungsgeld", wird man nicht,
    spendet man es für einen guten Zweck oder gönnt sich einen Urlaub!
    6. Anwalt ist wichtig, insbesondere - mit Erhalt - einer Klageschrift.


[quoteemThinktank]Nur so am Rande. Ich glaube, dass gerade in der Pornoszene absichtlich Filme gestreut werden um UR-
Verletzungen zu provozieren. Was haltet ihr von dieser These? Ausführlicher Diskussion gewünscht?
Hier oder per PN?[/quoteem]

Das wäre ja ein Skandal! :shock: Aber beweise einmal diese These, denn hier würde man sich dann strafrechtlich gesehen
- selbst strafbar machen.




[quoteemThinktank]Bin auf jeden Fall dankbar das es diese Forum gibt und sich Betroffenen austauschen können. Wie geht Ihr
damit um das hier auch die Abmahner angemeldet sein können und sich Informationen zu Ihren Opfern holen.
Gibt es diese Gefahr oder was ist eure Meinung?[/quoteem]

Damit muss man rechnen und sollte deshlab nicht so viele Einzelheiten über seinen Fall Posten. Ansonsten
ist hier jeder gern eingeladen. Anderseits, würdest Du doch auch machen, oder nicht?


Peace und lange Loden - Steffen

Deathangel
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#71 Beitrag von Deathangel » Sonntag 15. Januar 2012, 21:13

Ich frage mich langsam wie viele hunderttausende Mahnbescheide derzeit
die Gerichtsgebäude verlassen, um die Verjährung der 2008-er Fälle zu hemmen.
Das wäre doch ein Unding, wenn die Hochkultur der deutschen Fäkalpornoproduzenten
alle diese so beweissicher festgestellten Rechtsverletzer ungeschoren davon kommen lassen
würde. Das würde doch Deutschland als Exportweltmeister der Fäkalerotik einen herben Dämpfer
verpassen. Wo wir doch aufgrund fehlender Rohstoffe unser geistiges Eigentum gewinnbringend
vermarkten müssen. .-:;

MfG

Deathangel

spookymuc
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#72 Beitrag von spookymuc » Montag 6. Februar 2012, 19:34

Hallo,

also ich habe bisher kein neues Schreiben bekommen.
Aber ich habe jetzt mal eine andere Frage.

Ich ziehe demnächst um, muss ich dem Abmahnanwalt meine neue Adresse mitteilen?


Danke für die Info!

wolkenlos
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#73 Beitrag von wolkenlos » Sonntag 19. Februar 2012, 20:03

Ich wurde Anfang letzten Jahres von dieser Kanzlei wegen einem Urheberrechtsverstoß von 2 Filmen abgemahnt, hab nen Anwalt eingeschaltet welcher den Schriftverkehr übernehmen sollte (tat er auch) und habe einen kleinen Betrag ins Stadtsäckel der Kanzlei gespendet, natürlich weit weit weg von den 815 Euro pro Film.

Jetzt, fast genau 1 !!! Jahr später, meldet sich der Abmahner nochmals und ist wohl damit nicht zufrieden, verwirft das damalige anwaltiche Schreiben und will nochmal 400 Euro haben.

Mein Anwalt riet mir schriftlich, dieses Vergleichsangebot anzunehmen, ansonsten würden bei einem Prozess natürlich erheblich höhere Kosten entstehen.

Auf Nachfrage bei meinen Anwalt ist dieses neue "Angebot" wohl nicht nachverhandelbar?(oder er will einfach nicht....).

Ist sowas hier schon mal vorgekommen und wie haben die Betroffenen reagiert?

Allein die zeitliche Verzögerung von fast exakt einem Jahr kommt mir doch etwas spanisch vor....

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#74 Beitrag von Steffen » Sonntag 19. Februar 2012, 20:47

[quoteemwolkenlos]Ich wurde Anfang letzten Jahres von dieser Kanzlei wegen einem Urheberrechtsverstoß von 2 Filmen abgemahnt, hab nen Anwalt eingeschaltet welcher den Schriftverkehr übernehmen sollte (tat er auch) und habe einen kleinen Betrag ins Stadtsäckel der Kanzlei gespendet, natürlich weit weit weg von den 815 Euro pro Film.[/quoteem]

Was hast Du dir den gedacht? Man zahlt - ohne - deren expliziter Annahmeerklärung (schriftlich) und freiwillig einen noch niedrigeren Betrag, und die gehen Ehrfurchtsvoll auf die Knie (nicht böse sein, ist mein Humor). Natürlich wollen die noch den Rest. Und dazu haben sie drei Jahre Zeit. In diesen Zeitrahmen (Verjährung) treibt sie doch niemand. Ob man nun den Rest einklagt oder nicht, diese Frage kann ich natürlich nicht beantworten. Weiter die Füße stillhalten, das ist ein Risiko, was Du allein trägst. Klagen die nicht, hast Du alles richtig gemacht. Klagen die, hast Du die berühmte A-Karte.

VG Steffen

wolkenlos
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#75 Beitrag von wolkenlos » Montag 20. Februar 2012, 10:08

Steffen,

die Teilzahlung geschah auf Anraten meiner rechtlichen Vertretung (zur Minimierung des Klagerisikos)! Das wuchs jetzt nicht unbedingt auf meinem Mistberg. Zugegeben, die abmahnende Kanzlei hat ihrerseits die "Forderung" schon deutlich nach unten korrigiert, jedoch muss sich doch jeder Richter an den Kopf fassen, wenn er in dieser Hinsicht noch eine Klage von denen auf den Tisch bekommt....?

Der wird sich dann auch fragen, was die so lange getrieben haben.

abzocke
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#76 Beitrag von abzocke » Montag 20. Februar 2012, 13:03

@wolkenlos

Die Kanzleien haben aber 3 Jahre Zeit den geforderten Betrag einzuklagen.Ob sich dies bei 400 Euro restlicher Summe für sie rentiert steht auf einem anderen Blatt.Ich würden die restliche Summe nicht bezahlen und es drauf ankommen lassen.

Deathangel
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#77 Beitrag von Deathangel » Montag 20. Februar 2012, 22:51

@wolkenlos,

Dein Anwalt hat Dir einen sehr schlechten Rat gegeben. ..,mk..,
Seine Strategie war offensichtlich falsch, denn sie ist nicht aufgegangen.
Aber Dein Anwalt hat ja eine Haftpflicht. Lass ihn doch weiter Mist bauen und
verklage ihn dann wegen Schlechtleistung.
So ein Vorgehen kann man juristisch nicht begründen. Das ist Lotterie !
Ich würde schon aus Prinzip Nichts bezahlen. Aber das ist eben Dein Risiko und
Du hast Dich eben auf Jemand verlassen, ohne Dich selbst schlau zu machen.
Wie handelst Du denn sonst, wenn Du Jemand dafür bezahls, dass er etwas für Dich regelt
und dabei Mist baut ? So solltest du jetzt auch handeln. Ich sehe keinen Grund dafür
einen KFZ- Mechaniker wegen Schlechtleistung zu verklagen und dann bei einem Anwalt
den Schwanz einzuziehen. :sf
Die Leistung Deines Anwaltes ist eben völlig unbrauchbar und das wird auch ein Gericht erkennen,
aber vielleicht nicht das in München. :lol:

Gruß

Deathangel (dreifach Verjährter)

wolkenlos
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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#78 Beitrag von wolkenlos » Dienstag 21. Februar 2012, 12:45

Ich werde mit Sicherheit den Anwalt jetzt nicht verklagen,
das würde ja wiederum einiges an Geld und Nerven kosten, was mir die Sache an für sich nicht wert ist - ferner zieht die Sache ein Anwalt garantiert bis zum Sankt Nimmerleinstag durch.
Außerdem gab es selbstverständlich keine Zusicherung, dass er eingeschlagene Weg zum 100%igen Erfolg führen wird - kein Jurist geißelt sich selbst..... :rp

Ich wollte eher Ratschlag (und ja, ich habe mich hier vorher schlau gemacht - aber meine Wenigkeit dann doch wohl in die Obhut einer rechtlichen Vertretung geschickt) haben, inwiefern etwas ähnliches (muss ja nicht bei der gleichen Kanzlei sein) schon mal vorgekommen ist.

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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#79 Beitrag von Steffen » Dienstag 21. Februar 2012, 16:16

@wolkenlos,

es ist doch immer dasselbe. wenn die verjährung weg ist, und du wurdest nicht verklagt, ist der anwalt der größte, da er dir viel geld gespart hat. wirst du verklagt, hat er keine ahnung und blöd.

alle strategien - auch die blödsinnigsten - funktionieren natürlich auch, wenn und solange die gegenseite keine klage erhebt.

vg steffen

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Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller

#80 Beitrag von wolkenlos » Dienstag 21. Februar 2012, 17:35

Ich habe meinen Anwalt auch (schriftlich) gefragt, wie hoch denn das Klagerisiko ist und ob es auch Erfahrung in ähnlichen Fällen bereits gibt, wie die gegnerische Partei agieren wird.

Spartanische Antwort: "Das müssen sie alles selbst entscheiden".

Mehr nicht. Danke, gut, dass ich ihn bezahlt hab....

Meine Verjährung ist....rechne rechne....2012, 2013, 31.12.2014! Hurra! -ö.,,ö.,,

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