Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
man kann ja nie sagen ob man auch geloggt wurde. deswegen liegt die entscheidung bei dir ob du erweiterst oder nicht. wie gesagt wenn für bestimmte titel eine unterlassungserklärung abgegeben wurde kann nicht mehr kostenpflichtig abgemahnt werden.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
@wombat
Danke für deine Antwort, jedoch ist das ganze hinfällig weil mir Dusel eben eingefallen ist, dass ich denen bereits meine mod.UE per Fax und Mail zugesandt habe. Würde ja jetzt sicher doof aussehen, wenn die auf 1x eine andere "erweiterte" im Briefkasten hätten, oder?
Da habe ich wohl zu schnell geschossen und muss nun hoffen, dass die tatsächlich nur diese eine Datei geloggt haben.
Danke nochmals.
Bin echt froh, dass es solche Foren hier gibt und man auch zeitnah eine Antwort erhält!
Danke für deine Antwort, jedoch ist das ganze hinfällig weil mir Dusel eben eingefallen ist, dass ich denen bereits meine mod.UE per Fax und Mail zugesandt habe. Würde ja jetzt sicher doof aussehen, wenn die auf 1x eine andere "erweiterte" im Briefkasten hätten, oder?
Da habe ich wohl zu schnell geschossen und muss nun hoffen, dass die tatsächlich nur diese eine Datei geloggt haben.
Danke nochmals.
Bin echt froh, dass es solche Foren hier gibt und man auch zeitnah eine Antwort erhält!
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Moin Moin,
ich habe da noch so ne Frage.
Da ich zu der mod. UE noch ein Anschreiben mit einem Einzeilen hinzufügen möchte wollte ich mich erkundigen ob ich in dem Anschreiben formulieren soll dass es sich anbei um eine moifizierte UE handelt oder nicht.
Anbei noch ein paar Fragen:
Was mache ich wenn meine mod.UE nicht akzeptiert wird?
Stehe ich jetzt unter Beobachtung?
Sollte ich meine Festplatte formatieren?
Ist vielleicht ne Dumme fragen aber wer nichtt fragt bleibt dumm:-)
Danke und Gruß
montana
ich habe da noch so ne Frage.
Da ich zu der mod. UE noch ein Anschreiben mit einem Einzeilen hinzufügen möchte wollte ich mich erkundigen ob ich in dem Anschreiben formulieren soll dass es sich anbei um eine moifizierte UE handelt oder nicht.
Anbei noch ein paar Fragen:
Was mache ich wenn meine mod.UE nicht akzeptiert wird?
Stehe ich jetzt unter Beobachtung?
Sollte ich meine Festplatte formatieren?
Ist vielleicht ne Dumme fragen aber wer nichtt fragt bleibt dumm:-)
Danke und Gruß
montana
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- Registriert: Samstag 16. April 2011, 08:03
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Habe mich doch für eine PN entschieden! Sorry für den Thread!
Viele Grüße
Elwetritsche
Viele Grüße
Elwetritsche
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Noch eine wichtiger Punkt zu mod.UE
Mir ist aufgefallen, dass es zwei Varianten gibt eine mod.UE abzugeben und wollte mich erkundigen wie sich das auswirkt.
es heist ja
"- nachfolgend “Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzende angemessene, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfende Vertragsstrafe, zu unterlassen,
den urheberrechtlich geschützten Film "xxxxxxx" ganz oder Teile daraus öffentlich zugänglich zu machen bzw. öffentlich zugänglich machen zu lassen, insbesondere über sogenannte Tauschbörsen im Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten bzw. dies über einen nicht hinreichend gesicherten WLAN Internetanschluss zu ermöglichen"
Nun habe ich durch ein aber noch ein weiteres Formular gefunden in dem es heist:
- nachfolgend “Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzende angemessene, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfende Vertragsstrafe, zu unterlassen,
den urheberrechtlich geschützten Film "xxxxxxx" ganz oder Teile daraus, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen.
Der Unterschied liegt hier dass bei der zweiten Variante der Satz "ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin mit drinnen steht.
Welche Variante ist nun richtig - evtl. sogar beide?
Da ich Variante 1 bereits per Fax und E-Mail (jedoch nicht nicht postalisch) versendet habe wollte ich mich erkundigen ob ich meine mod.UE abändern soll um diese dann per Einschreiben zu versenden.
Vielen Dank
Mir ist aufgefallen, dass es zwei Varianten gibt eine mod.UE abzugeben und wollte mich erkundigen wie sich das auswirkt.
es heist ja
"- nachfolgend “Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzende angemessene, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfende Vertragsstrafe, zu unterlassen,
den urheberrechtlich geschützten Film "xxxxxxx" ganz oder Teile daraus öffentlich zugänglich zu machen bzw. öffentlich zugänglich machen zu lassen, insbesondere über sogenannte Tauschbörsen im Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten bzw. dies über einen nicht hinreichend gesicherten WLAN Internetanschluss zu ermöglichen"
Nun habe ich durch ein aber noch ein weiteres Formular gefunden in dem es heist:
- nachfolgend “Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzende angemessene, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfende Vertragsstrafe, zu unterlassen,
den urheberrechtlich geschützten Film "xxxxxxx" ganz oder Teile daraus, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen.
Der Unterschied liegt hier dass bei der zweiten Variante der Satz "ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin mit drinnen steht.
Welche Variante ist nun richtig - evtl. sogar beide?
Da ich Variante 1 bereits per Fax und E-Mail (jedoch nicht nicht postalisch) versendet habe wollte ich mich erkundigen ob ich meine mod.UE abändern soll um diese dann per Einschreiben zu versenden.
Vielen Dank
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Sorry, ich finde aber die angesprochene Textstelle,
[...]den urheberrechtlich geschützten Film "xxxxxxx" ganz oder Teile daraus, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen.[...]
in unserem Musterschreiben einer mod. UE nicht. Was in anderen Formularen steht ist mir Banane. Ich trage die Verantwortung für das Musterschreiben, das die Initiative AW3P anbietet. Entweder, es wird verwendet, oder eben nicht!
VG Steffen
[...]den urheberrechtlich geschützten Film "xxxxxxx" ganz oder Teile daraus, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen.[...]
in unserem Musterschreiben einer mod. UE nicht. Was in anderen Formularen steht ist mir Banane. Ich trage die Verantwortung für das Musterschreiben, das die Initiative AW3P anbietet. Entweder, es wird verwendet, oder eben nicht!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo Steffen,
ich habe auch eine Abmahnung von Waldorf Frommer gekriegt und will es nun mit der modifizierten UE und Nichtzahlen versuchen. Ich hab die UE soweit ausgefüllt, bin mir jedoch bei ein paar Kleinigkeiten nicht ganz sicher. Das Aktenzeichen steht jetzt einfach so mitten im Satz quasi, ohne Anmerkung was diese Zahl/Nummer eigentlich bedeutet und das sieht irgendwie komisch aus. Und in der originalen UE steht es oben direkt hinter "Unterlassungserklärung". Sollte ich das dann nicht auch so machen wie es im Original ist? Und dann noch eine Frage zu den Anführungszeichen bei "Unterlassungsschuldner" und "Unterlassungsgläubiger", die müssen da bleiben?? und auch die Bindestriche davor und dahinter? Das sieht einfahc so komisch aus und gar nicht wie im Original...
Achso, und in der Original UE heißt es ja auch nur "Unterlassungserklärung" während in der modifizierten "Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" steht...wie kommt es denn dazu?
Es wäre super nett, wenn ich so schnell es nur möglich ist eine Antwort bekomme, da ich die UE schon am 26. bis 12 Uhr zurückgeschickt haben muss und jetzt natürlich die ganzen blöden Feierntage dazwischen liegen :(
Danke!! lg Franzi
ich habe auch eine Abmahnung von Waldorf Frommer gekriegt und will es nun mit der modifizierten UE und Nichtzahlen versuchen. Ich hab die UE soweit ausgefüllt, bin mir jedoch bei ein paar Kleinigkeiten nicht ganz sicher. Das Aktenzeichen steht jetzt einfach so mitten im Satz quasi, ohne Anmerkung was diese Zahl/Nummer eigentlich bedeutet und das sieht irgendwie komisch aus. Und in der originalen UE steht es oben direkt hinter "Unterlassungserklärung". Sollte ich das dann nicht auch so machen wie es im Original ist? Und dann noch eine Frage zu den Anführungszeichen bei "Unterlassungsschuldner" und "Unterlassungsgläubiger", die müssen da bleiben?? und auch die Bindestriche davor und dahinter? Das sieht einfahc so komisch aus und gar nicht wie im Original...
Achso, und in der Original UE heißt es ja auch nur "Unterlassungserklärung" während in der modifizierten "Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" steht...wie kommt es denn dazu?
Es wäre super nett, wenn ich so schnell es nur möglich ist eine Antwort bekomme, da ich die UE schon am 26. bis 12 Uhr zurückgeschickt haben muss und jetzt natürlich die ganzen blöden Feierntage dazwischen liegen :(
Danke!! lg Franzi
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Halte Dich einfach an den Mustertext und den Nutzungshinweisen.Es wäre super nett, wenn ich so schnell es nur möglich ist eine Antwort bekomme, da ich die UE schon am 26. bis 12 Uhr zurückgeschickt haben muss und jetzt natürlich die ganzen blöden Feierntage dazwischen liegen
Link: Musterschreiben mod. UE
Klingt komisch, ist aber so!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
So ich sag dann auch mal Hallo!
Habe letzte Woche auch eine Abmahnung von Waldorf erhalten bezüglich des Film Umständlich verliebt.
Habe zwar noch nie etwas mit solchen Dingen zu tun gehabt, aber muss mich ja nun auch irgendwie dagegen wehren.
Habe nun auch die mod. UE rausgeschickt und mich für den Weg mod. UE und nicht zahlen entschlossen.
Nun heisst es wohl erstmal abwarten, bis weitere Post kommt :-(
Geht schon ganz schön an die Nerven diese Sache, vor allem wenn man sich keiner Schuld bewusst ist.
Aber im Laufe der Zeit härten hier wohl die meisten ab, wenn man sich so ein bisschen umherliest in den Foren.
Lg critica01
Habe letzte Woche auch eine Abmahnung von Waldorf erhalten bezüglich des Film Umständlich verliebt.
Habe zwar noch nie etwas mit solchen Dingen zu tun gehabt, aber muss mich ja nun auch irgendwie dagegen wehren.
Habe nun auch die mod. UE rausgeschickt und mich für den Weg mod. UE und nicht zahlen entschlossen.
Nun heisst es wohl erstmal abwarten, bis weitere Post kommt :-(
Geht schon ganz schön an die Nerven diese Sache, vor allem wenn man sich keiner Schuld bewusst ist.
Aber im Laufe der Zeit härten hier wohl die meisten ab, wenn man sich so ein bisschen umherliest in den Foren.
Lg critica01
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Ja das stimmt, es geht super an die Nerven! Ich weiß nicht wieviele Tränen ich deswegen schon vergossen habe :( Ich habe absolut nichts mit der Sache zu tun, habe zwei Mitbewohner, von denen es aber auch niemand war und ich habe sogar Zeugen, die beweisen könnten, dass ich zu dem genannten Zeitpunkt nicht mal zu Hause an dem PC war!!! Aber das scheint ja alles egal zu sein, hauptsache derjenige dem der Anschluss gehört muss auch voll dafür haften...so eine Scheiße! :(
Ich habe die mod. UE gestern Abend (20.4.) mit einem Zeugen sowohl per Fax, als auch per Einschreiben verschickt! Faxbestätigung habe ich vorliegen, jetzt heißt es warten auf weitere Drohbriefe :(
lg franzi88
Ich habe die mod. UE gestern Abend (20.4.) mit einem Zeugen sowohl per Fax, als auch per Einschreiben verschickt! Faxbestätigung habe ich vorliegen, jetzt heißt es warten auf weitere Drohbriefe :(
lg franzi88
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo Steffan,
vielen Dank für deine wirklich schnelle Antwort! Genau noch rechtzeitig bevor ich gestern Abend die mod.UE abgeschickt habe. Hatte einen Zeugen, der alles gesehen hat und auch beim Faxen und Verschicken bei Einschreiben dabei war!! Mal sehen was jetzt kommt...
lg
vielen Dank für deine wirklich schnelle Antwort! Genau noch rechtzeitig bevor ich gestern Abend die mod.UE abgeschickt habe. Hatte einen Zeugen, der alles gesehen hat und auch beim Faxen und Verschicken bei Einschreiben dabei war!! Mal sehen was jetzt kommt...
lg
Gerichtlicher Mahnbescheid aus Wedding wg. Tobis
Hallo zusammen,
habe heute vom Mahngericht Wedding/Brandenburg einen Mahnbescheid bekommen. Habe voll Widerspruch eingelegt und sende das Ding am Dienstag per Einschreiben weg.
Gibt's sonst noch was dazu zu sagen, was wichtig wäre?
MFG Mara
habe heute vom Mahngericht Wedding/Brandenburg einen Mahnbescheid bekommen. Habe voll Widerspruch eingelegt und sende das Ding am Dienstag per Einschreiben weg.
Gibt's sonst noch was dazu zu sagen, was wichtig wäre?
MFG Mara
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
jetzt gilt es einfach abwarten, was die gegenseite nach mitteilung deines widerspruches unternimmt.
das ist das was der abgemahnte lernen muss - geduld und spucke.
halte uns bitte auf den laufenden.
vg steffen
das ist das was der abgemahnte lernen muss - geduld und spucke.
halte uns bitte auf den laufenden.
vg steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Haben heute unsere erste Abmahnung bekommen. Na toll. Haben im Netz geschaut, die einzige Lösung ist wohl mod. UE und nicht zahlen. Zahlen wäre ziemlich schlimm für uns, wir sind nicht gerade reich.
Frage: der Internet Provider hat aus irgendeinem Grund immernoch den alten Nachnamen meiner Frau, und die Abmahnung ist auf den Namen. Was schreibt man da in der mod. UE? Neuer Name (geb. Alter Name)?
Frage: der Internet Provider hat aus irgendeinem Grund immernoch den alten Nachnamen meiner Frau, und die Abmahnung ist auf den Namen. Was schreibt man da in der mod. UE? Neuer Name (geb. Alter Name)?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Zuerst einmal wird in der mod. UE immer der benannt und muss unterschreiben, der letztendlich auch abgemahnt wird. Wenn sich aber z.B. durch Heirat der Nachname ändert, sollte man dieses dem Provider mitteilen. Hat man dieses und der Provider hat es noch nicht geändert, macht es die Abmahnung nicht ungültig. In so einem Fall wählt man natürlich den aktuellen Nachnamen. Man sollte den Provider aber nochmals auf die Namensänderung hinweisen.Frage: der Internet Provider hat aus irgendeinem Grund immer noch den alten Nachnamen meiner Frau, und die Abmahnung ist auf den Namen. Was schreibt man da in der mod. UE? Neuer Name (geb. Alter Name)?
Tipp: Vorgehensweisen eines Abgemahnten
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Danke, wird gemacht. Schicken heute noch die mod. UE per Fax und Post und rufen am Dienstag nochmal beim Provider an.Steffen hat geschrieben:[
Zuerst einmal wird in der mod. UE immer der benannt und muss unterschreiben, der letztendlich auch abgemahnt wird. Wenn sich aber z.B. durch Heirat der Nachname ändert, sollte man dieses dem Provider mitteilen. Hat man dieses und der Provider hat es noch nicht geändert, macht es die Abmahnung nicht ungültig. In so einem Fall wählt man natürlich den aktuellen Nachnamen. Man sollte den Provider aber nochmals auf die Namensänderung hinweisen.
VG Steffen
Mal sehen wie's läuft. Hoffentlich werden wir in Ruhe gelassen. :(
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Ob Du, oder Deine Frau, in Ruhe gelassen wirst, können wir nicht versprechen.
VG Steffen
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Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Guten Abend, ich habe nochmal eine Frage bezüglich der Geltendmachung der Ansprüche in den Abmahnschreiben und den Verjährungsfristen.
Wenn jetzt durche eine Logging-Firma eine ip festgestellt wird und dann vor Gericht auf Herausgabe der Kommunikationsdaten geklagt wird, beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Kommunikationsdaten herausgegeben wurden die Verjährungsfrist.
Wie ist es denn aber wenn zwar ip Adressen festgehalten werden, aber erst nach 3 Jahren mit diesen auf Herausgabe der Daten geklagt wird? Würde damit dann auch erst ab dem Jahr der Herausgabe die Verjährungsfrist ansetzen, oder kann man da schon von grober Fahrlässigkeit der Abmahnenden ausgehen und die Verjährungsfrist als abgelaufen betrachten?
Danke
Wenn jetzt durche eine Logging-Firma eine ip festgestellt wird und dann vor Gericht auf Herausgabe der Kommunikationsdaten geklagt wird, beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Kommunikationsdaten herausgegeben wurden die Verjährungsfrist.
Wie ist es denn aber wenn zwar ip Adressen festgehalten werden, aber erst nach 3 Jahren mit diesen auf Herausgabe der Daten geklagt wird? Würde damit dann auch erst ab dem Jahr der Herausgabe die Verjährungsfrist ansetzen, oder kann man da schon von grober Fahrlässigkeit der Abmahnenden ausgehen und die Verjährungsfrist als abgelaufen betrachten?
Danke
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
hallo, ja deine frage ist eigentlich sehr einfach zu beantworten: in dem von dir geschilderten fall kann ja erst garnicht mehr auf die herausgabe der nutzerdaten geklagt werden, da der Provider die entsprechene IP-Adresse nach drei Jahren überhaupt keinen Anschlussinhaber mehr zuordnen könnte. dieses ist ja immer nur solange möglich, solange der Provider die entsprechene IP-Adresse auch noch gespeichert hatte. wielange das ist, oder maximal nur sein sollte, kannst du zum beispiel hier nachlesen ..SoeinÄrger hat geschrieben:Wie ist es denn aber wenn zwar ip Adressen festgehalten werden, aber erst nach 3 Jahren mit diesen auf Herausgabe der Daten geklagt wird?
gruss sascha
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Der Unterlassungstitel an sich verjährt nie (Dauerschuldverhältnis). Wenn aber, innerhalb der allgemeinen dreijährigen Verjährungszeit, die Forderungen diesbezüglich (anwaltlichen Gebühren + Schadensersatz) nicht gerichtlich geltend gemacht und zugesprochen werden, unterliegen diese Forderungen der Verjährung.
So wie die Verjährungsfrist für den Betroffenen gilt, trifft er auch für den Abmahner zu. Er hat rechtlich gesehen, auch 3 Jahre Zeit, die Forderungen geltend zu machen.
Bsp.
Was anderes ist es mit dem Richterbeschluss zur Herausgabe von Verkehrsdaten nach § 101 IX UrhG. In der Regel wird erst ein Sicherungsbeschluss durch das Landgericht erlassen (damit der Provider nicht nach 7 Tagen löscht) und zeitnah der Auskunftsbeschluss. Hier kann sich das Beschluss-LG nicht jahrelang Zeitlassen.
VG Steffen
So wie die Verjährungsfrist für den Betroffenen gilt, trifft er auch für den Abmahner zu. Er hat rechtlich gesehen, auch 3 Jahre Zeit, die Forderungen geltend zu machen.
Bsp.
- Log-Firma ermittelt IP 06/2010
- LG-Beschluss/Mitteilung der Person hinter der IP: 09/2010
- Beginn der Verjährungszeit: 31.12.2010/24:00 Uhr
- Ende der Verjährungszeit: 31.12.2013/24:00 Uhr
Was anderes ist es mit dem Richterbeschluss zur Herausgabe von Verkehrsdaten nach § 101 IX UrhG. In der Regel wird erst ein Sicherungsbeschluss durch das Landgericht erlassen (damit der Provider nicht nach 7 Tagen löscht) und zeitnah der Auskunftsbeschluss. Hier kann sich das Beschluss-LG nicht jahrelang Zeitlassen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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