Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
@benrik
Die geben dir nur über einen Auskunft, das geschieht freiwillig. Sie könnten dich auch einfach abmahnen ohne "Beweise", diese ganze Schreiben dient nur dazu deine Hoffnung auf Entkommen möglichst klein zu machen, nur ihre Rechte aufpolsternd und du sollst dazu gebracht werden (gern auch über einen Anwalt) Auskunft zu geben, wie es um dich bestellt ist. Täter, Störer ect. Vlt beschuldigst du dich auch von allein oder jemanden anders ganz nebenbei.
Das ist doch der Grund warum es empfohlen wird überhaupt einen Anwalt zu konsultieren. Sich gegen Selbstanzeigen und ungeheure lebenslange Verträge abzusichern.
Die Fischen im Trüben, std.Verfahren, am Ende ist die beste Ausgangslage immernoch, wie Steffen das gebetsmühlenartig beschrieben hat:
Entweder du zahlst und hoffst dir dadurch Ruhe zu verschaffen,
oder du genügst den Unterlassungsansprüchen und hoffst auf das Ausbleiben einer Klage bis Verjährung.
Oder du machst gleich eine neg. Feststellungsklage, wenn du und ein Anwalt sich sicher sind das hier falsche oder fehlerhafte Aussagen getroffen werden.
Ohne aussergerichtlich mehr als "Ich widerspreche, voll und ganz." zu der Gegenseite zu tragen.
(Das man auch gar nicht reagieren kann, lasse ich mal aussen vor. Stichwort Einstweilige Verfügung, da muss man dann zwangsläufig sich vor Gericht zu Wort melden, da die Unterlassungsaufforderungen, zumindest von W&F, regelmässig für rechtmässig erklärt werden.)
Dann zeigt sich meist, dass die Anwälte mit ihren 100% Beweis, plötzlich ewige Grabenkämpfe veranstalten, um irgendwie doch nach Münchener Recht behandelt zu werden...naja gegenwärtig hilft das ja (zum Glück) auch nicht immer.
All den aussergerichtlichen Aufwand bezahlt dir nämlich keiner...trotzdem je nach Einzelfall und persönlichen Eigenschaften, trotzdem hilfreich.
Auf extralange Konservationen, "man habe nicht, man könnte nicht, man will nicht" lassen die Kläger sich doch soweiso nicht ausserhalb eines Gerichts ein.
So Long
Die geben dir nur über einen Auskunft, das geschieht freiwillig. Sie könnten dich auch einfach abmahnen ohne "Beweise", diese ganze Schreiben dient nur dazu deine Hoffnung auf Entkommen möglichst klein zu machen, nur ihre Rechte aufpolsternd und du sollst dazu gebracht werden (gern auch über einen Anwalt) Auskunft zu geben, wie es um dich bestellt ist. Täter, Störer ect. Vlt beschuldigst du dich auch von allein oder jemanden anders ganz nebenbei.
Das ist doch der Grund warum es empfohlen wird überhaupt einen Anwalt zu konsultieren. Sich gegen Selbstanzeigen und ungeheure lebenslange Verträge abzusichern.
Die Fischen im Trüben, std.Verfahren, am Ende ist die beste Ausgangslage immernoch, wie Steffen das gebetsmühlenartig beschrieben hat:
Entweder du zahlst und hoffst dir dadurch Ruhe zu verschaffen,
oder du genügst den Unterlassungsansprüchen und hoffst auf das Ausbleiben einer Klage bis Verjährung.
Oder du machst gleich eine neg. Feststellungsklage, wenn du und ein Anwalt sich sicher sind das hier falsche oder fehlerhafte Aussagen getroffen werden.
Ohne aussergerichtlich mehr als "Ich widerspreche, voll und ganz." zu der Gegenseite zu tragen.
(Das man auch gar nicht reagieren kann, lasse ich mal aussen vor. Stichwort Einstweilige Verfügung, da muss man dann zwangsläufig sich vor Gericht zu Wort melden, da die Unterlassungsaufforderungen, zumindest von W&F, regelmässig für rechtmässig erklärt werden.)
Dann zeigt sich meist, dass die Anwälte mit ihren 100% Beweis, plötzlich ewige Grabenkämpfe veranstalten, um irgendwie doch nach Münchener Recht behandelt zu werden...naja gegenwärtig hilft das ja (zum Glück) auch nicht immer.
All den aussergerichtlichen Aufwand bezahlt dir nämlich keiner...trotzdem je nach Einzelfall und persönlichen Eigenschaften, trotzdem hilfreich.
Auf extralange Konservationen, "man habe nicht, man könnte nicht, man will nicht" lassen die Kläger sich doch soweiso nicht ausserhalb eines Gerichts ein.
So Long
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo @All,
Rechtsanwalt Dr. Frank Eikmeier hat einmal 2007 im Gulli:Board ein Zitat geprägt, das nicht nur zeitlos ist, sondern den ganzen Abmahnwahn auf nur einen Satz reduziert!
Und wirklich, mehr ist es nicht.
Es gibt eine Grundlage, Wissen, das jeder sich aneignen -muss-:
Jetzt gibt es bei jedem neuen Schreiben - immer wieder den gleichen Prozess:
Und diesen Prozess, könne wir maximal nur mit erste Denkanstöße unterstützen. Deshalb haben wir eine Fülle an Infos gesammelt.
Aber das Denken und Entscheiden - können wir Euch nicht abnehmen!
VG Steffen
Rechtsanwalt Dr. Frank Eikmeier hat einmal 2007 im Gulli:Board ein Zitat geprägt, das nicht nur zeitlos ist, sondern den ganzen Abmahnwahn auf nur einen Satz reduziert!
Rechtsanwalt Dr. Frank Eikmeier:
(...) Alle Tipps - auch die blödsinnigsten - funktionieren natürlich auch, wenn und solange der Gegner keine Klage erhebt. (...)
[/size](...) Alle Tipps - auch die blödsinnigsten - funktionieren natürlich auch, wenn und solange der Gegner keine Klage erhebt. (...)
Und wirklich, mehr ist es nicht.
Es gibt eine Grundlage, Wissen, das jeder sich aneignen -muss-:
Jetzt gibt es bei jedem neuen Schreiben - immer wieder den gleichen Prozess:
Entschlussfassung des Abgemahnten
1. Klarmachen der Aufgabe
=> Oberste Maxime: Aneignung umfassenden Wissens und sammeln umfassender Information, was ist eine Abmahnung, welche Gesetzeslage oder Rechtsprechung, wie war die Anschluss-Situation zum Log, Ursachenforschung - erste Schlussfolgerungen
2. Beurteilung der Lage
=> Beurteilung des Inhaltes i.V.m. dem Abmahner
=> Beurteilung der eigenen Position
=> Beurteilung der möglichen Risiken und Kosten
3. Entschlussfassung, wie ich reagiere!
1. Klarmachen der Aufgabe
=> Oberste Maxime: Aneignung umfassenden Wissens und sammeln umfassender Information, was ist eine Abmahnung, welche Gesetzeslage oder Rechtsprechung, wie war die Anschluss-Situation zum Log, Ursachenforschung - erste Schlussfolgerungen
2. Beurteilung der Lage
=> Beurteilung des Inhaltes i.V.m. dem Abmahner
=> Beurteilung der eigenen Position
=> Beurteilung der möglichen Risiken und Kosten
3. Entschlussfassung, wie ich reagiere!
Und diesen Prozess, könne wir maximal nur mit erste Denkanstöße unterstützen. Deshalb haben wir eine Fülle an Infos gesammelt.
Aber das Denken und Entscheiden - können wir Euch nicht abnehmen!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Also ich bin jetzt wieder bestärkt im nichtzahlen. Wenn die neuregelung des Gerichtsstandes drin ist müssen sie mich zuhause verklagen. Da mein heimatAmtsgericht gleichzeitig das regional zuständige für urheberrechtsdelikte ist.
Da selbiges aber nicht für eine sehr große region zuständig ist und vmtl nicht genug verfahren anhängig sind um massenklagen wie in München zu organisieren steigen auf meiner Rechnung die Chancen durchzukommen. Einfach wegen kosten/nutzen für WF.. Wenn sie an jedem Gerichtsstand klagen wollen ist das auch für die ein enormer zusätzlicher personalaufwand. Ganz abgesehen davon das andere AGs die beweislast auch anders bewerten könnten.
Ich hab ja grade Albträume das WF jetzt noch auf die schnelle Tausende Klagen erhebt bevor das gesetz verkündet wird, damit diese noch in münchen durchgezogen werden. Kann das passieren?
Da selbiges aber nicht für eine sehr große region zuständig ist und vmtl nicht genug verfahren anhängig sind um massenklagen wie in München zu organisieren steigen auf meiner Rechnung die Chancen durchzukommen. Einfach wegen kosten/nutzen für WF.. Wenn sie an jedem Gerichtsstand klagen wollen ist das auch für die ein enormer zusätzlicher personalaufwand. Ganz abgesehen davon das andere AGs die beweislast auch anders bewerten könnten.
Ich hab ja grade Albträume das WF jetzt noch auf die schnelle Tausende Klagen erhebt bevor das gesetz verkündet wird, damit diese noch in münchen durchgezogen werden. Kann das passieren?
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Sag ja gebetsmühlenartig...Ist immer bemerkenswert, wie viel Übersicht noch vorhanden ist und alles versucht wird darzustellen, fernab vom Wahn.
Das mit dem Vergleich = Bettler, stimmt schon. Kann ich aber nicht unkommentiert lassen.
Man tauscht seinen Einzelfall gegen ein bisschen Bares, um nicht mehr Zeit und weiteres Geld investieren zu müssen. Damit helfe ich nie der Allgemeinheit. Aber seit den 50er Jahren, baut die sowieso ab...so what?
Jeder ist halt anders motiviert, da mit zu machen oder halt auch nicht.
Der eine will nur nicht für das Belangt werden, was er wirklich getan hat,
der nächste wars wirklich nicht,
dem anderen(zB mich) stört einfach nur das pauschale gewinnorientierte Ermitteln von IP-addis, ohne das da mal was Geprüft oder Reguliert wurde.
Im Strafrecht/OWI gibts ja auch regelmässig Dresche, wenn mal wieder die teure Eichung der Gelddruck...ehmmm...Geschwindigkeitserffassunganlage verschlampt wurde, oder der Benutzer zu doof ist das Gerät konform zu bedienen...nur zivil reicht ja die "Ich seh alles Software" ver.4.234 und man erhält Auskunft.
Da hier schon für mich ein Denkfehler liegt, brauch man über die verwundenen Reaktionen von Abgemahnten und deren Wunsch zur Änderung der aktuellen Gesetzeslage nicht weiter diskutieren.
Weil die Paar die sowieso Recht egal ist, Hauptsache die müssen nicht bezahlen, sind uninteressant. Den hoffentlich großen Rest sollte schon damit gedient sein, wenn der Staat in seiner Richterlichkeit, klar definiert und nach festen Regeln agiert. Dann sollte man auch kein Problem haben seine Strafe zu zahlen.
Also immer ran mit den eindeutig zu Ungunsten der Abmahner gelagerten Fälle. Da wo man selber es schlecht beweisen kann, habe ich halt eine abweichende Meinung...
Das mit dem Vergleich = Bettler, stimmt schon. Kann ich aber nicht unkommentiert lassen.
Man tauscht seinen Einzelfall gegen ein bisschen Bares, um nicht mehr Zeit und weiteres Geld investieren zu müssen. Damit helfe ich nie der Allgemeinheit. Aber seit den 50er Jahren, baut die sowieso ab...so what?
Jeder ist halt anders motiviert, da mit zu machen oder halt auch nicht.
Der eine will nur nicht für das Belangt werden, was er wirklich getan hat,
der nächste wars wirklich nicht,
dem anderen(zB mich) stört einfach nur das pauschale gewinnorientierte Ermitteln von IP-addis, ohne das da mal was Geprüft oder Reguliert wurde.
Im Strafrecht/OWI gibts ja auch regelmässig Dresche, wenn mal wieder die teure Eichung der Gelddruck...ehmmm...Geschwindigkeitserffassunganlage verschlampt wurde, oder der Benutzer zu doof ist das Gerät konform zu bedienen...nur zivil reicht ja die "Ich seh alles Software" ver.4.234 und man erhält Auskunft.
Da hier schon für mich ein Denkfehler liegt, brauch man über die verwundenen Reaktionen von Abgemahnten und deren Wunsch zur Änderung der aktuellen Gesetzeslage nicht weiter diskutieren.
Weil die Paar die sowieso Recht egal ist, Hauptsache die müssen nicht bezahlen, sind uninteressant. Den hoffentlich großen Rest sollte schon damit gedient sein, wenn der Staat in seiner Richterlichkeit, klar definiert und nach festen Regeln agiert. Dann sollte man auch kein Problem haben seine Strafe zu zahlen.
Also immer ran mit den eindeutig zu Ungunsten der Abmahner gelagerten Fälle. Da wo man selber es schlecht beweisen kann, habe ich halt eine abweichende Meinung...
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteemGibsy]Wenn die Neuregelung des Gerichtsstandes drin ist, müssen sie mich zu hause verklagen.[/quoteem]
Diese Neuregelung ist aber noch nicht in Kraft! Und es weiß niemand, wann.
Und zu Hause auch nicht, da der § 105 UrhG auch mit Neuregelung des § 32 ZPO nach wie vor gilt (Link).
[quoteemzeroblicker]Das mit dem Vergleich = Bettler, stimmt schon.[/quoteem]
Die einzigen Bettler - die ich kenne - sind diejenigen, die erst großspurig in den Foren posten, dann mit Erhalt ab MB um einen kostengünstigen Vergleich betteln.
VG Steffen
Diese Neuregelung ist aber noch nicht in Kraft! Und es weiß niemand, wann.
Und zu Hause auch nicht, da der § 105 UrhG auch mit Neuregelung des § 32 ZPO nach wie vor gilt (Link).
[quoteemzeroblicker]Das mit dem Vergleich = Bettler, stimmt schon.[/quoteem]
Die einzigen Bettler - die ich kenne - sind diejenigen, die erst großspurig in den Foren posten, dann mit Erhalt ab MB um einen kostengünstigen Vergleich betteln.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Ist vlt ne Sondereingruppierung, oder nur die Fans von unserer Bundesregierung, da sind 180°-Wendungen auch normal, auch wenn schon Investionen bzw. Abzusehen ist das es Millionen/Millarden kosten wird.
Jeder hat halt so seine Vorbilder, zu dumm das die meisten nicht ein üppige Diät und diverse Vorstandposten bekleiden ;-)
Jeder hat halt so seine Vorbilder, zu dumm das die meisten nicht ein üppige Diät und diverse Vorstandposten bekleiden ;-)
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Moin!
Erstmal vielen Dank an alle, die hier fleißig Tipps und Erfahrungen austauschen - das Board hat mir schon sehr geholfen!
Ich hab Mitte Juli erstmalig eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten (Filesharing, ein Film) und zusammen mit der (modifizierten) UE gleich ein privates Vergleichsangebot rausgeschickt.
Von denen kam jetzt die Antwort, dass sie das Angebot in dieser Form nicht annehmen können, aber sämtliche Ansprüche aus der Angelegenheit als erledigt betrachten, wenn ich mich auf ihr Gegenangebot (750 €) einlasse. Dazu soll ich eine vorgefertige Erklärung zur Zahlungsverpflichtung abschicken und die 750 € fristgerecht überweisen. Das Ganze sieht ungefähr so aus:
Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke
- Zahlungsverpflichtung -
Unter Bezugnahme auf das Anschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vom xx.07.2013 wird wie folgt bestätigt:
Der zu erstattende Gesamtbetrag von EUR 750,00 wird bis spätestens xx.08.2013 auf dem angegebenen Kanzleikonto eingehen (Bankverbindung nebst Verwendungszweck sind dem Anschreiben zu entnehmen). Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 5 Werktagen ist die gesamte noch ausstehende Forderung aus der ursprünglichen Zahlungsverpflichtung gemäß Schreiben vom xy.07.2013 geschuldet und sofort zur Zahlung fällig.
Datum und Unterschrift
Zwei Fragen:
Um die UE muss ich mir wohl keine Gedanken mehr machen, oder? Dazu haben die Herren in ihrem Brief nämlich kein Wort verloren (Eingangsbestätigung o.Ä.)
Kann ich obenstehende Erklärung zur Zahlungsverpflichtung bedenkenlos abgeben, wenn ich das Angebot anzunehmen bereit bin oder hab ich da in der Angelegenheit noch was zu befürchten?
Von Ratenzahlung / wirtschaftlich schwieriger Lage usw. war auch in meinem Angebot nicht die Rede.
Schonmal vielen Dank im Voraus und schönes Wochenende!
Erstmal vielen Dank an alle, die hier fleißig Tipps und Erfahrungen austauschen - das Board hat mir schon sehr geholfen!
Ich hab Mitte Juli erstmalig eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten (Filesharing, ein Film) und zusammen mit der (modifizierten) UE gleich ein privates Vergleichsangebot rausgeschickt.
Von denen kam jetzt die Antwort, dass sie das Angebot in dieser Form nicht annehmen können, aber sämtliche Ansprüche aus der Angelegenheit als erledigt betrachten, wenn ich mich auf ihr Gegenangebot (750 €) einlasse. Dazu soll ich eine vorgefertige Erklärung zur Zahlungsverpflichtung abschicken und die 750 € fristgerecht überweisen. Das Ganze sieht ungefähr so aus:
Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke
- Zahlungsverpflichtung -
Unter Bezugnahme auf das Anschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vom xx.07.2013 wird wie folgt bestätigt:
Der zu erstattende Gesamtbetrag von EUR 750,00 wird bis spätestens xx.08.2013 auf dem angegebenen Kanzleikonto eingehen (Bankverbindung nebst Verwendungszweck sind dem Anschreiben zu entnehmen). Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 5 Werktagen ist die gesamte noch ausstehende Forderung aus der ursprünglichen Zahlungsverpflichtung gemäß Schreiben vom xy.07.2013 geschuldet und sofort zur Zahlung fällig.
Datum und Unterschrift
Zwei Fragen:
Um die UE muss ich mir wohl keine Gedanken mehr machen, oder? Dazu haben die Herren in ihrem Brief nämlich kein Wort verloren (Eingangsbestätigung o.Ä.)
Kann ich obenstehende Erklärung zur Zahlungsverpflichtung bedenkenlos abgeben, wenn ich das Angebot anzunehmen bereit bin oder hab ich da in der Angelegenheit noch was zu befürchten?
Von Ratenzahlung / wirtschaftlich schwieriger Lage usw. war auch in meinem Angebot nicht die Rede.
Schonmal vielen Dank im Voraus und schönes Wochenende!
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteemse-hu]Zwei Fragen:
Um die UE muss ich mir wohl keine Gedanken mehr machen, oder? Dazu haben die Herren in ihrem Brief nämlich kein Wort verloren (Eingangsbestätigung o.Ä.)[/quoteem]
Diese Frage ist interessant. Eine mod. UE des Abgemahnten stellt ein neues Angebot dar und wird von ihm - unbefristet - abgegeben. Das bedeutet, der Abmahner kann dieses neue Angebot - unbefristet - annehmen. Aber hier bedarf es einer expliziten schriftlichen Annahmeerklärung, damit es zu einem Unterlassungsvertrag kommt.
Das heißt, die Vorteile liegen hier eindeutig beim Abgemahnten, wenn der Abmahner die mod. UE - nicht - schriftlich annimmt. Einmal ist diese Strafbewehrt (wenn man unser Muster verwendet, und sich an die Hinweise hält) und anderseits, sollte es wirklich zu einem Wiederholungsfall kommen (man weiß ja nie), kann keine Vertragsstrafe eingefordert werden (BGH - Az. I ZR 32/03).
Wenn man die mod. UE inhaltlich bemängelt hätte, dann würde es in dem Schreiben stehen. Da man nicht darauf eingeht, gilt sie als noch nicht angenommen.
[quoteemse-hu]Kann ich oben stehende Erklärung zur Zahlungsverpflichtung bedenkenlos abgeben, wenn ich das Angebot anzunehmen bereit bin oder hab ich da in der Angelegenheit noch was zu befürchten? Von Ratenzahlung / wirtschaftlich schwieriger Lage usw. war auch in meinem Angebot nicht die Rede.[/quoteem]
Wenn man eine eingegangene Verpflichtung (innerhalb der Frist) zahlt, ist der betreffende Rechtsstreit damit beendet.
VG Steffen
Um die UE muss ich mir wohl keine Gedanken mehr machen, oder? Dazu haben die Herren in ihrem Brief nämlich kein Wort verloren (Eingangsbestätigung o.Ä.)[/quoteem]
Diese Frage ist interessant. Eine mod. UE des Abgemahnten stellt ein neues Angebot dar und wird von ihm - unbefristet - abgegeben. Das bedeutet, der Abmahner kann dieses neue Angebot - unbefristet - annehmen. Aber hier bedarf es einer expliziten schriftlichen Annahmeerklärung, damit es zu einem Unterlassungsvertrag kommt.
Das heißt, die Vorteile liegen hier eindeutig beim Abgemahnten, wenn der Abmahner die mod. UE - nicht - schriftlich annimmt. Einmal ist diese Strafbewehrt (wenn man unser Muster verwendet, und sich an die Hinweise hält) und anderseits, sollte es wirklich zu einem Wiederholungsfall kommen (man weiß ja nie), kann keine Vertragsstrafe eingefordert werden (BGH - Az. I ZR 32/03).
Wenn man die mod. UE inhaltlich bemängelt hätte, dann würde es in dem Schreiben stehen. Da man nicht darauf eingeht, gilt sie als noch nicht angenommen.
[quoteemse-hu]Kann ich oben stehende Erklärung zur Zahlungsverpflichtung bedenkenlos abgeben, wenn ich das Angebot anzunehmen bereit bin oder hab ich da in der Angelegenheit noch was zu befürchten? Von Ratenzahlung / wirtschaftlich schwieriger Lage usw. war auch in meinem Angebot nicht die Rede.[/quoteem]
Wenn man eine eingegangene Verpflichtung (innerhalb der Frist) zahlt, ist der betreffende Rechtsstreit damit beendet.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Ich glaube, das was se-hu in dem Schreiben von W&F hinein interpretiert ist nicht die ganze Wahrheit. W&F legen das immer als Gesamturkunde als Schuldanerkenntnis und Verpflichtung zur vollständigen Erfüllung ihrer Forderungen einem vor. Es klingt halt immer sehr nett, was die so schreiben.
Ich würde nur eine eigene Erklärung aufsetzten mod.UE (hast du ja schon) und ein Angebot (meinetwegen mit ihrem Betrag) und ohne Rechtsverbindlichkeit ect.pp. damit Sie bei dir eventuell weitere Vergehen nicht eine Dauerfahrkarte haben. Wenn du selber auschliessen kannst das da nix mehr weiter ist. Dann kannst natürlich alles einräumen was die von dir fordern.
Sie haben nur eine rechtlich haltbare Unterlassugsaufforderung, auf die du reagieren solltest. Alles was Schuld und Ersatzansprüche angeht muss erst noch bewiesen werden. Und wird in neuen Verletzungen nur nachteilig ausgelegt für dich.
Ist nur meine recht einfache und pragmatische Sicht der Dinge. Ich unterschreibe nicht mehr als ich muss. Und wenn man seine Ruhe haben will halt auch was überweisen, eben ohne lapidare Schuldeingeständnisse...immer an morgen denken.
So Long
Ich würde nur eine eigene Erklärung aufsetzten mod.UE (hast du ja schon) und ein Angebot (meinetwegen mit ihrem Betrag) und ohne Rechtsverbindlichkeit ect.pp. damit Sie bei dir eventuell weitere Vergehen nicht eine Dauerfahrkarte haben. Wenn du selber auschliessen kannst das da nix mehr weiter ist. Dann kannst natürlich alles einräumen was die von dir fordern.
Sie haben nur eine rechtlich haltbare Unterlassugsaufforderung, auf die du reagieren solltest. Alles was Schuld und Ersatzansprüche angeht muss erst noch bewiesen werden. Und wird in neuen Verletzungen nur nachteilig ausgelegt für dich.
Ist nur meine recht einfache und pragmatische Sicht der Dinge. Ich unterschreibe nicht mehr als ich muss. Und wenn man seine Ruhe haben will halt auch was überweisen, eben ohne lapidare Schuldeingeständnisse...immer an morgen denken.
So Long
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Deshalb ist es auch ungemein wichtig, das man sich einen Rat in einem Verbraucherforum holt, und nicht zu einem Anwalt geht. Ist 100-pro sarkastisch gemeint! Bei Vergleichsverhandlungen kommt es eben immer darauf an, ein einvernehmliches Ergebnis zu erzielen. Sicherlich wird bei einem Privatvergleich der Abmahner seinen Vorschlag einfordern und ist in der besseren Ausgangslage, als der Abgemahnte. Wenn man sich mit dem Inhalt und entsprechenden Formulierungen nicht sicher ist, dann muss man eben einen Anwalt hinzuziehen.
Und wenn der Abmahner einen neuen Log hinsichtlich eines neuen Werkes erhält, bekommt der Betreffende eine erneute Abmahnung, egal was er aktuell ausgefeilt und ohne Rechtsverbindlichkeit so herumformuliert.
VG Steffen
Und wenn der Abmahner einen neuen Log hinsichtlich eines neuen Werkes erhält, bekommt der Betreffende eine erneute Abmahnung, egal was er aktuell ausgefeilt und ohne Rechtsverbindlichkeit so herumformuliert.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hey Leutz
Ich habe eine Frage zum Punkt 5 des Schriftsatz-Zaehlers..
5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
=> Mitteilung Datum zur Einleitung Gerichtsverfahren
=> Mitteilung des Prozesskostenrisikos
=> WF fordert die ladungsfähige Anschrift zu bestätigen (nur bei Adressänderung, in Hinblick der
Verjährung, Stichunkt Meldepflicht)
Wenn ich das schreiben bekommen sollte, muss ich die Anschrift bestaetigen, also auf das
Schreiben dann antworten? Oder nur wenn ich vor habe umzuziehen bzw. nur wenn die
Adresse von der jetzigen abweicht? Und wenn ja, gibt's eine bestimmte Form wie bei der
modUE?
Danke
Ich habe eine Frage zum Punkt 5 des Schriftsatz-Zaehlers..
5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen (verschärftes Folgeschreiben - abheften )
=> Mitteilung Datum zur Einleitung Gerichtsverfahren
=> Mitteilung des Prozesskostenrisikos
=> WF fordert die ladungsfähige Anschrift zu bestätigen (nur bei Adressänderung, in Hinblick der
Verjährung, Stichunkt Meldepflicht)
Wenn ich das schreiben bekommen sollte, muss ich die Anschrift bestaetigen, also auf das
Schreiben dann antworten? Oder nur wenn ich vor habe umzuziehen bzw. nur wenn die
Adresse von der jetzigen abweicht? Und wenn ja, gibt's eine bestimmte Form wie bei der
modUE?
Danke
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteemabmahnteufel]Wie muss ich mich verhalten, wenn ich umgezogen bin bzgl. Meldepflicht ! Wie hat mein Brief oder meine
Nachricht an WF auszusehen ? Oder reicht auch EMail/Fax ?[/quoteem]
Hier kann ich nur von dem Standpunkt von AW3P aus sprechen. Sehr viele sind der Meinung, dass man eine
Adressänderung -nicht- mitteilen muss, da der Abmahner, wenn er etwas von einem will, diese sich mittels
Mehrarbeit dann besorgen muss. Insgeheim hofft man natürlich, das der Aufwand zu groß sei. Pustekuchen.
Man sollte doch davon ausgehen, die mod. UE stellt ein neues Angebot dar, ein Unterlassungsvertrag, der
unbefristet abgegeben wird und deshalb unbefristet angenommen werden kann. Wenn man jetzt vom Vertragsrecht
ausgeht, sind Änderungen bei den Vertragspartnern meldepflichtig. Für mich auch wichtig in punkto Verjährung.
Muss ich nach Abgabe einer mod. UE einen möglichen
Adresswechsel/Wohnwechsel WF mitteilen?
=> Ja!
Musterschreiben:
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Versand:
- Einschreiben (normal, Einwurf oder natürlich auch m. RS)
- Fax / E-Mail (entweder Fax oder E-Mail, wenn möglich ist es besser alles beide)
VG Steffen
Nachricht an WF auszusehen ? Oder reicht auch EMail/Fax ?[/quoteem]
Hier kann ich nur von dem Standpunkt von AW3P aus sprechen. Sehr viele sind der Meinung, dass man eine
Adressänderung -nicht- mitteilen muss, da der Abmahner, wenn er etwas von einem will, diese sich mittels
Mehrarbeit dann besorgen muss. Insgeheim hofft man natürlich, das der Aufwand zu groß sei. Pustekuchen.
Man sollte doch davon ausgehen, die mod. UE stellt ein neues Angebot dar, ein Unterlassungsvertrag, der
unbefristet abgegeben wird und deshalb unbefristet angenommen werden kann. Wenn man jetzt vom Vertragsrecht
ausgeht, sind Änderungen bei den Vertragspartnern meldepflichtig. Für mich auch wichtig in punkto Verjährung.
Muss ich nach Abgabe einer mod. UE einen möglichen
Adresswechsel/Wohnwechsel WF mitteilen?
=> Ja!
Musterschreiben:
<Absender>
Vorab per E-Mail: info@waldorf-frommer.de
Per Einschreiben
<Empfänger>.............................................<Ort>, den <Datum>
Adressänderung wegen Umzug
Aktenzeichen: <Aktenzeichen Abmahnung>
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen folgende Änderung meiner Kontaktdaten mit.
Die Änderung ist gültig <seit/ab>: <Datum>
Neue Anschrift:
<neue Anschrift>
Mit freundlichen Grüßen
______________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
Vorab per E-Mail: info@waldorf-frommer.de
Per Einschreiben
<Empfänger>.............................................<Ort>, den <Datum>
Adressänderung wegen Umzug
Aktenzeichen: <Aktenzeichen Abmahnung>
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen folgende Änderung meiner Kontaktdaten mit.
Die Änderung ist gültig <seit/ab>: <Datum>
Neue Anschrift:
<neue Anschrift>
Mit freundlichen Grüßen
______________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Versand:
- Einschreiben (normal, Einwurf oder natürlich auch m. RS)
- Fax / E-Mail (entweder Fax oder E-Mail, wenn möglich ist es besser alles beide)
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
So...jetzt melde ich mich nach einiger Schlauleserei auch mal zu Wort.
Ich habe 11/2011 meine Abmahnung bekommen. Damals hatte ich leider 0 Ahnung und Panik, weshalb ich mir dann doch einen Anwalt genommen habe (jaaaa...hätte ich mir scheinbar sparen können).
Ich gab eine mod UE ab, zahlte 150€ an WF (mit nem netten Anwaltsschreiben dazu) und hielt die Sache eigentlich für erledigt. Habe nie Post bekommen dass sie es akzeptieren/nicht akzeptieren.
Jetzt flatterte am Samstag der Mahnbescheid aus Coburg bei mir rein :/
Was sagt ihr? Erstmal widersprechen und abwarten? Oder werden die mich aufm Kieker haben, weil ich ja eh so doof war und schonmal was gezahlt habe und somit wäre ein sofortiger Vergleich besser bevor die Kosten weiter steigen?
Natürlich habe ich das ganze auch dem damaligen Anwalt geschickt, aber ich weiß gar nicht ob die Beauftragung von damals jetzt noch greift, oder ob mich jegliche neue Arbeit von ihm jetzt wieder was kosten würde.
Ich habe 11/2011 meine Abmahnung bekommen. Damals hatte ich leider 0 Ahnung und Panik, weshalb ich mir dann doch einen Anwalt genommen habe (jaaaa...hätte ich mir scheinbar sparen können).
Ich gab eine mod UE ab, zahlte 150€ an WF (mit nem netten Anwaltsschreiben dazu) und hielt die Sache eigentlich für erledigt. Habe nie Post bekommen dass sie es akzeptieren/nicht akzeptieren.
Jetzt flatterte am Samstag der Mahnbescheid aus Coburg bei mir rein :/
Was sagt ihr? Erstmal widersprechen und abwarten? Oder werden die mich aufm Kieker haben, weil ich ja eh so doof war und schonmal was gezahlt habe und somit wäre ein sofortiger Vergleich besser bevor die Kosten weiter steigen?
Natürlich habe ich das ganze auch dem damaligen Anwalt geschickt, aber ich weiß gar nicht ob die Beauftragung von damals jetzt noch greift, oder ob mich jegliche neue Arbeit von ihm jetzt wieder was kosten würde.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
W&F sind da sehr konsequent. Ohne weitere Kommunikation, schon fast dreist, oder hat die dein Anwalt dir vorbehalten? Rechtlich wahrscheinlich trotzdem kaum anfechtbar...
Was deinen Vertrag angeht. Entweder lesen oder direkt mal bei deinen Anwalt anrufen. Kenne Anwälte die bei bestehender Vergütungsvereinbarung alles was du denen zusendest als Auftrag abarbeiten. Mit Rechnung natürlich. Zugegeben Worst case, aber kläre das mal umgehend.
Was deinen Vertrag angeht. Entweder lesen oder direkt mal bei deinen Anwalt anrufen. Kenne Anwälte die bei bestehender Vergütungsvereinbarung alles was du denen zusendest als Auftrag abarbeiten. Mit Rechnung natürlich. Zugegeben Worst case, aber kläre das mal umgehend.
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- Registriert: Donnerstag 16. Mai 2013, 15:43
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Niemand weiß, wann die Neuregelung in Kraft tritt? Dass kann ich ja gar nicht glauben, ich dachte bisher immer spätestens 14 TAge nach Beschluss muss ein Gesetz in Kraft treten.Steffen hat geschrieben:[quoteemGibsy]Wenn die Neuregelung des Gerichtsstandes drin ist, müssen sie mich zu hause verklagen.[/quoteem]
Diese Neuregelung ist aber noch nicht in Kraft! Und es weiß niemand, wann.
Und zu Hause auch nicht, da der § 105 UrhG auch mit Neuregelung des § 32 ZPO nach wie vor gilt (Link).
VG Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
14Tage nach Drucklegung. Ein Gesetz muss schriftlich verfügbar sein, sonst kann sie keiner anwenden, geschweige den sich dran halten. Warum schleppen Anwälte immer so viele Akten mit sich rum? Unter anderen sind da auch gerne die aktuellen Gesetzestexte mit bei...
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo zusammen,
@wallawalla
mir geht es genau wie dir, letzten Dienstag gerichtlichen Mahnbescheid aus Coburg erhalten über eine Abmahnung vom Juni 2010. Ursprüngliche Forderung 956,- für einen down/upload eines Films per Bittorrent.
Damals per Anwalt (Spezialist Urheberrecht) eine UE abgegeben und einen sog. Ausgleichsbetrag von 300,- an WF gezahlt.
Jetzt ist die Forderung des Klägers 600,- (damals 450,-) und die Rechtsanwaltskosten von WF "noch" 206,- (2010 noch 506,-, abzüglich der 300,- die ich bereits gezahlt habe).
Ich habe meinen Anwalt daraufhin konsultiert der gesagt hat "Auf jeden Fall in vollem Umfang den Widerspruch wegschicken..." da der erst einmal das AG Coburg still legt. Jetzt ist WF erst mal wieder am Zug wenn sie denn einen weiteren Zug machen. Wenn ja kann dann immer noch mit einem Vergleich gearbeitet werden. Aber der Widerspruch muss definitiv in den nächsten 14 Tagen weggeschickt werden sonst wird das AG Coburg aktiv und dann wirds heikel.
Hoffe das hilft dir weiter.
Falls jemand diese Frage beantworten kann, der ursprüngliche Forderungsbetrag des Klägers war 450,-, im jetzigen Mahnbescheid plötzlich 600,-. Geht das so einfach? Wodurch begründet sich diese Erhöhung?
@wallawalla
mir geht es genau wie dir, letzten Dienstag gerichtlichen Mahnbescheid aus Coburg erhalten über eine Abmahnung vom Juni 2010. Ursprüngliche Forderung 956,- für einen down/upload eines Films per Bittorrent.
Damals per Anwalt (Spezialist Urheberrecht) eine UE abgegeben und einen sog. Ausgleichsbetrag von 300,- an WF gezahlt.
Jetzt ist die Forderung des Klägers 600,- (damals 450,-) und die Rechtsanwaltskosten von WF "noch" 206,- (2010 noch 506,-, abzüglich der 300,- die ich bereits gezahlt habe).
Ich habe meinen Anwalt daraufhin konsultiert der gesagt hat "Auf jeden Fall in vollem Umfang den Widerspruch wegschicken..." da der erst einmal das AG Coburg still legt. Jetzt ist WF erst mal wieder am Zug wenn sie denn einen weiteren Zug machen. Wenn ja kann dann immer noch mit einem Vergleich gearbeitet werden. Aber der Widerspruch muss definitiv in den nächsten 14 Tagen weggeschickt werden sonst wird das AG Coburg aktiv und dann wirds heikel.
Hoffe das hilft dir weiter.
Falls jemand diese Frage beantworten kann, der ursprüngliche Forderungsbetrag des Klägers war 450,-, im jetzigen Mahnbescheid plötzlich 600,-. Geht das so einfach? Wodurch begründet sich diese Erhöhung?
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- Registriert: Montag 29. Juli 2013, 07:32
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Ja, den Widerspruch schicke ich definitiv los. Mich ärgerts nur, weil ich die Sache für erledigt hielt und jetzt as Zittern wieder los geht, aber das verstehst du ja sicher, wenn du sogar vorab 300€ abgedrückt hast.
Edit: grad mal bei mir geguckt..da sind 450€ geblieben (Musik)
Edit: grad mal bei mir geguckt..da sind 450€ geblieben (Musik)
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Uns hat es jetzt leider auch getroffen.
2 Mal Frommer hintereinander, und dann noch ein 3. Schreiben von Rausch oder so.
Keine Ahnung ob die jetzt wirklich "alle" schnappen, oder es einfach nur Pech war oder Absicht, wenn sie jetzt die IP im Fokus haben.
Hat mal so eben meine ganzen Semesterferien verdorben, dazu die Angst täglich in den Briefkasten zuschauen, ob wieder was kommt.
Dann noch tagelang recherchiert im Internet, versucht die Gedanken zu ordnen, aber teilweise gehen die Meinungen auch soweit auseinander ich bin grade so ziemlich am Ende mit meinem Latein.
Ich bin derzeit noch am brüten, ob ich einen Anwalt einschalten sollte, oder ob das nur zusätzliche Kosten sind und dieser eh nichts erreicht, bzw ob er das überhaupt möchte.
Ich denke man das geht zwischen den AbmahnAnwälten und den Anwälten, die einen da verteidigen sollen (scheint ja 1000 zu geben die sich ua. auf Frommer spezialisiert haben) sehr vollautomatisiert zu im Sinne von. -> Ok du willst 1000, ich will nichts zahlen, sagen wa 500.
Ob man wenn man selber modifiziert weniger/mehr/das gleich erreicht, ich habe keine Ahnung.
Dann die in der schwebe befindenen Gesetzesentwürfe, welche wohl auch noch vom Gericht/Glück abhängen, wie entschieden wird.
Präventiv vorzubeugen scheint auch nicht möglich zu sein, ausser der eine Anwalt der wohl so eine Art "Flatrate" für 3 Jahre hinsichtlich der Abmahnungen anbietet.
Zumal ich auch nicht weiß, ob, wenn eine solche up-/downgeloadete Datei aus mehreren geschützten Werken besteht, die Werke einzeln auch noch abgemahnt werden.
Meine Gedanken sind einfach ungeordnet, das ist mir alles zuviel ...
Grade diese ganzen Entscheidugen die man treffen muss ...
Und die Angst sich falsch zu entscheiden.
2 Mal Frommer hintereinander, und dann noch ein 3. Schreiben von Rausch oder so.
Keine Ahnung ob die jetzt wirklich "alle" schnappen, oder es einfach nur Pech war oder Absicht, wenn sie jetzt die IP im Fokus haben.
Hat mal so eben meine ganzen Semesterferien verdorben, dazu die Angst täglich in den Briefkasten zuschauen, ob wieder was kommt.
Dann noch tagelang recherchiert im Internet, versucht die Gedanken zu ordnen, aber teilweise gehen die Meinungen auch soweit auseinander ich bin grade so ziemlich am Ende mit meinem Latein.
Ich bin derzeit noch am brüten, ob ich einen Anwalt einschalten sollte, oder ob das nur zusätzliche Kosten sind und dieser eh nichts erreicht, bzw ob er das überhaupt möchte.
Ich denke man das geht zwischen den AbmahnAnwälten und den Anwälten, die einen da verteidigen sollen (scheint ja 1000 zu geben die sich ua. auf Frommer spezialisiert haben) sehr vollautomatisiert zu im Sinne von. -> Ok du willst 1000, ich will nichts zahlen, sagen wa 500.
Ob man wenn man selber modifiziert weniger/mehr/das gleich erreicht, ich habe keine Ahnung.
Dann die in der schwebe befindenen Gesetzesentwürfe, welche wohl auch noch vom Gericht/Glück abhängen, wie entschieden wird.
Präventiv vorzubeugen scheint auch nicht möglich zu sein, ausser der eine Anwalt der wohl so eine Art "Flatrate" für 3 Jahre hinsichtlich der Abmahnungen anbietet.
Zumal ich auch nicht weiß, ob, wenn eine solche up-/downgeloadete Datei aus mehreren geschützten Werken besteht, die Werke einzeln auch noch abgemahnt werden.
Meine Gedanken sind einfach ungeordnet, das ist mir alles zuviel ...
Grade diese ganzen Entscheidugen die man treffen muss ...
Und die Angst sich falsch zu entscheiden.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
[quoteemWullu]Falls jemand diese Frage beantworten kann, der ursprüngliche Forderungsbetrag des Klägers war 450,-, im jetzigen Mahnbescheid plötzlich 600,-. Geht das so einfach? Wodurch begründet sich diese Erhöhung?[/quoteem]
Man sollte einmal sehen, die Summe, die der Abmahner im Abmahnschreiben thematisiert, steht erst einmal zur Debatte. Ergo 450,-€ Schadensersatz (SE) + 506,-€ RA-Kosten (AG). Dabei berechnen sich die AG aus einem Gegenstandswert/Streitwert von 10.000,-€ und einer 1,0 GG RVG (m. AP, ohne MwSt.), also 506,-€. Bei einem MB oder einer Klage kann man pro Werk von ca. 300,-€ an SE ausgehen.
AG: 506,-€, SE: 600,-€ (2 Hörbücher)
AG: 666,-€, SE: 900,-€ (3 Hörbücher)
[quoteemWullu]]Damals per Anwalt (Spezialist Urheberrecht) eine UE abgegeben und einen sog. Aus-gleichsbetrag von 300,- an WF gezahlt.[/quoteem]
Das ist für mich immer der größte Kokolores! Sorry, geht nicht gegen Dich. Denn, dieses war bestimmt wieder eine freiwillige Teilzahlung, ohne das die Gegenseite damit einverstanden war. Warum? Weil ansonsten es zu keinem MB käme (außer, man hätte sich nicht an die Zahlungsvereinsbahrung gehalten).
[quoteemWullu]]Auf jeden Fall in vollem Umfang den Widerspruch wegschicken ..." da der erst einmal das AG Coburg still legt. Jetzt ist WF erst mal wieder am Zug, wenn sie denn einen weiteren Zug machen. Wenn ja kann dann immer noch mit einem Vergleich gearbeitet werden. Aber der Widerspruch muss definitiv in den nächsten 14 Tagen weggeschickt werden sonst wird das AG Coburg aktiv und dann wird es heikel.[/quoteem]
Ich weiß auch nicht, was man hier für eine “taktische Warteposition“ einnehmen sollte und warum WF nicht klagen sollte. Mit der (höchstwahrscheinlich) freiwilligen 300,-€ Zahlung ist man doch ein glasklares Teilschuldeingeständnis (Zeugnis gegen sich selbst) eingegangen, WF wird die Klage durchziehen und den Rest erfolgreich zugesprochen bekommen + den SE in voller Höhe.
[quoteemWullu]]Wenn ja kann dann immer noch mit einem Vergleich gearbeitet werden.[/quoteem]
Wenn man überhaupt vergleichsbereit ist!
VG Steffen
Man sollte einmal sehen, die Summe, die der Abmahner im Abmahnschreiben thematisiert, steht erst einmal zur Debatte. Ergo 450,-€ Schadensersatz (SE) + 506,-€ RA-Kosten (AG). Dabei berechnen sich die AG aus einem Gegenstandswert/Streitwert von 10.000,-€ und einer 1,0 GG RVG (m. AP, ohne MwSt.), also 506,-€. Bei einem MB oder einer Klage kann man pro Werk von ca. 300,-€ an SE ausgehen.
AG: 506,-€, SE: 600,-€ (2 Hörbücher)
AG: 666,-€, SE: 900,-€ (3 Hörbücher)
[quoteemWullu]]Damals per Anwalt (Spezialist Urheberrecht) eine UE abgegeben und einen sog. Aus-gleichsbetrag von 300,- an WF gezahlt.[/quoteem]
Das ist für mich immer der größte Kokolores! Sorry, geht nicht gegen Dich. Denn, dieses war bestimmt wieder eine freiwillige Teilzahlung, ohne das die Gegenseite damit einverstanden war. Warum? Weil ansonsten es zu keinem MB käme (außer, man hätte sich nicht an die Zahlungsvereinsbahrung gehalten).
[quoteemWullu]]Auf jeden Fall in vollem Umfang den Widerspruch wegschicken ..." da der erst einmal das AG Coburg still legt. Jetzt ist WF erst mal wieder am Zug, wenn sie denn einen weiteren Zug machen. Wenn ja kann dann immer noch mit einem Vergleich gearbeitet werden. Aber der Widerspruch muss definitiv in den nächsten 14 Tagen weggeschickt werden sonst wird das AG Coburg aktiv und dann wird es heikel.[/quoteem]
Ich weiß auch nicht, was man hier für eine “taktische Warteposition“ einnehmen sollte und warum WF nicht klagen sollte. Mit der (höchstwahrscheinlich) freiwilligen 300,-€ Zahlung ist man doch ein glasklares Teilschuldeingeständnis (Zeugnis gegen sich selbst) eingegangen, WF wird die Klage durchziehen und den Rest erfolgreich zugesprochen bekommen + den SE in voller Höhe.
[quoteemWullu]]Wenn ja kann dann immer noch mit einem Vergleich gearbeitet werden.[/quoteem]
Wenn man überhaupt vergleichsbereit ist!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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